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Spielbanken umgehen teilweise das Urteil des BGH vom 15.12.05

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Offline Mike

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  • Es ist nie zu spät.
Hi zusammen,

immer mehr Spielbanken versuchen das Urteil vom 15.12.05 zu "umgehen". Einige Spielbanken nehmen keine Selbstsperren mehr an o. bestätigen den Eingang der Sperren nicht. Angeblich ist die Rechtsgrundlage nicht geklärt. Bedenklich, wenn man bedenkt das in dem Urteil der Spielerschutz in den Vordergrund gestellt wurde.

Durch die Nichtannahme solcher Selbstsperren ignorieren die Betreiber Ihren öffentlichen Auftrag. Soweit mir bekannt sind die Spielbanken zur Annahme von Selbstsperren verpflichtet. Hier scheint aber jedes Mittel recht zu sein um weiterhin ein "falsches" Spiel zu spielen.

Gruß

Mike

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Spielbanken umgehen teilweise das Urteil des BGH vom 15.12.05
« Antwort #1 am: 04 April 2006, 14:42:05 »
Wer Probleme mit der Annahme eines Antrages auf Selbstsperre hat, möge sich bitte bei uns melden. Auch wer statt Sperre ein Hausverbot bekommt: bitte melden. Wir informieren umgehend die Aufsichtsbehörden. 

Ich gehe davon aus, dass die Spielbankenaufsichten nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sensibler mit derartigen Problemanzeigen umgehen. Das Bundesverfassungsgericht hat ja vorgeschlagen, dass man sich auch für Sportwetten sperren lassen kann. Das macht natürlich nur Sinn, wenn Sperren auch funktionieren.
« Letzte Änderung: 04 April 2006, 14:45:33 von Ilona »
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Spielbanken umgehen teilweise das Urteil des BGH vom 15.12.05
« Antwort #2 am: 05 April 2006, 07:31:00 »
Ja Ilona !  So is richtig !

Wäre froh würd´s das in Österreich auch geben....

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Spielbanken umgehen teilweise das Urteil des BGH vom 15.12.05
« Antwort #3 am: 12 April 2006, 08:50:03 »
Wieso soll es das in Österreich nicht geben? In Österreich haben ja auch mehrere Spieler erfolgreich geklagt. so weit ich weiß hat Casinos Austria eine recht große summe zurückgelegt für den Fall, dass weitere Prozesse verloren gehen. Wende dich doch z.B. mal an eine Beratungsstelle für Glücksspielsüchtige. Auf unserer HP www.gluecksspielsucht.de findest du unter der rubrik Adressen auch Anschriften von Beratungsstellen aus Österreich. Aber so weit ich deine Geschiochte verfolgt habe, gehe ich davon aus, dass du längst in Beratung bist bzw. eine Selbsthilfegruppe besuchst.

Alles Gute

Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
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