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Chargeback, deutsche Kreditkarte, schweizer Wohnsitz

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Chargeback, deutsche Kreditkarte, schweizer Wohnsitz
« am: 09 April 2017, 13:16:12 »
Hallo ihr alle,

für den speziellen Fall bin ich im Internet leider nicht fündig geworden und würde mich gerne hier bei euch informieren.

Gezockt hat man beim Bet365 von der Schweiz aus (Sportwetten), eingezahlt meistens mit einer deutschen Kreditkarte. Wüsste vielleicht jemand Rat, wie es in diesem Fall mit einem potentiellen Chargeback ausgehen könnte? Greift in diesem Fall die Gesetztlage in Deutschland oder die in der Schweiz?

Ich habe mich in diesem Bezug bisher über die Ratschläge in den Forums (hier und da) bereits informiert. Jedoch beziehen sich die Fälle meistens auf das Zocken von D aus. Leider konnte ich keine einzige schweizer Forum finden, wo die Sachen genau so gut durchdiskutiert werden wie in den Forums in D.

Ich hätte noch folgende Fragen: Was bedeutet "lizenziert" und was bedeutet "erlaubt"? In den Forums (gerade in Bezug auf Chargebacks) sagt man meistens, dass man ein CB mit einem "unerlaubten Glücksspiel" begründen soll, wie z.B hier:

http://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,2635.0.html

Auf der anderen Seite redet man davon ob gewisse Anbieter in dem Land "lizenziert" sind, von dem aus man gezockt hat. Laut dem folgenden Link waere Bet365 "legal" in Deutschland.

https://www.spiel-pausen.de/bet365-legal.html

Nun, ist das eigentlich nicht ein Widerspruch? Falls Glückspiel in D unerlaubt ist, warum ist z.B Bet365 in D erlaubt, bzw. warum darf man auf die Seite überhaupt zugreifen? Ist Bet365 in Deutschland "legal" oder "erlaubt" oder "lizenziert"? Bedeuten all diese Wörter genau das Selbe oder sind sie unterschiedlich zu interpretieren? Ich bin nun sehr verwirrt mit dem, was erlaubt und was nicht, und falls nicht erlaubt, warum dann überhaupt zugreifbar? Könnte man mich vielleicht in diesem Bezug etwas genauer aufklären? Weisst vielleicht jemand wie die Lage in der Schweiz aussieht (wie gesagt leider keine Forums dort)?

Zu den potentiellen CBs, die ich evtl. vorhabe, möchte ich noch erwähnen, dass es über mehrere Monate ständig ein- und ausbezahlt worden sind. In der Summe natürlich verloren, jedoch wurden die Gewinne sofort wieder ausbezahlt. Nur aus dem Grund war es möglich öfter einzuzahlen, da auch öfter ausgezahlt. Nun, falls die CBs angestossen werden, so könnte man sogar über die Summe hinaus gehen, die man in Total ja verloren hat. Ich nehme an, dass man es in so einem Fall mit Sicherheit nicht sinnvoll begründen kann. Habt ihr vielleicht welche Ratschläge bzw. Hinweise?

Damit mein Vorhaben etwas genauer beschrieben ist: Ich habe nicht unbedingt vor, alle CBs durchzuführen, aber vielleicht einen Bruchteil davon, so dass entweder die verlorene Summe oder zumindest die Hälfte davon gedeckt ist. Verloren habe ich viel. Einen Schuldigen suche ich nicht (das bin natürlich ich). Schulden habe ich nicht. Das Konto ist jedoch bei 0 angekommen und das fürs Leben aufgebaute Geld ist weg. Zocken tue ich nicht mehr (kann ich eh nicht). Ich werde als nächsten Schritt die Nummer auf rechts oben anrufen. Ich habe mich auch in der Schweiz informiert und werde eine hierfür angebotene kostelose professionelle Beratung besuchen.

Bitte versucht, mich nicht darüber zu informieren, dass ich etwas falsch gemacht habe, ein Mist gebaut habe, ich tatsächlich blöd bin usw... Das alles bringt nichts weiter und miserable fühle ich mich schon genug...

Freundliche Grüsse,
zebra








« Letzte Änderung: 09 April 2017, 13:19:35 von zebra »

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Offline Olli

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Re: Chargeback, deutsche Kreditkarte, schweizer Wohnsitz
« Antwort #1 am: 09 April 2017, 15:03:23 »
Hi Zebra!

Zitat
Bitte versucht, mich nicht darüber zu informieren, dass ich etwas falsch gemacht habe, ein Mist gebaut habe, ich tatsächlich blöd bin usw... Das alles bringt nichts weiter und miserable fühle ich mich schon genug...

Nun, ich glaube nicht, dass das hier jemand machen würde.
Tatsächlich zeugt diese Deine Aussage von Selbstzweifeln und -vorwürfen.

Da Du vor hast, Dir helfen zu lassen, möchte ich Dir ganz viel davon nehmen und Dich beruhigen.
Weder bei der Hotline noch sonst in der angebotenen Vielzahl der Hilfsmöglichkeiten wird dies je der Fall sein!

Zu Deinen Fragen - da habe ich leider keine Ahnung und ich möchte mich auch mit meinen laienhaften Rechtskenntnissen zurück halten.

Trotzdem freue ich mich, dass Du den Weg hierher gefunden hast.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Chargeback, deutsche Kreditkarte, schweizer Wohnsitz
« Antwort #2 am: 09 April 2017, 17:56:19 »
Zitat
Tatsächlich zeugt diese Deine Aussage von Selbstzweifeln und -vorwürfen.

Das kannst du laut sagen. Ich entschuldige mich für meinen unbegründbaren Argument.

Danke für die Bereitschaft um in dieser Situation zu helfen!

Re: Chargeback, deutsche Kreditkarte, schweizer Wohnsitz
« Antwort #3 am: 13 April 2017, 18:46:05 »
Zitat
Da Du vor hast, Dir helfen zu lassen, möchte ich Dir ganz viel davon nehmen und Dich beruhigen.
Weder bei der Hotline noch sonst in der angebotenen Vielzahl der Hilfsmöglichkeiten wird dies je der Fall sein!

Könnten wir das bitte konkretisieren?

Weisst vielleicht noch jemand ein paar Antworten bzw. Vorschläge in Bezug auf meinen oben gestellten Fragen? Vor allem in Bezug auf die CBs würde ich gerne etwas näheres erfahren wie das in diesem Fall aussieht... Es geht ja nicht um eine, auch nicht um ein paar Einzahlungen, sondern um fast tägliche Einzahlungen seit gut einem Jahr. Es geht mir auch nicht um zu versuchen alles zurückzuholen, aber zumindest vielleicht einen Teil davon. Ich habe jedoch das Gefühl, dass man das auf Grund täglichen Einzahlungen nicht so sinnvoll bei der Bank begründen kann. Angenommen, die Bank hat es akzeptiert und die Gegenseite geht gegen mich vor. Kann man die täglichen Einzahlungen vor einem potentiellen Gerichtsverfahren überhaupt sinnvoll begründen? Natürlich habe ich in den Forums auch gelesen, dass sie sich erst gar nicht zum Gericht wagen, jedoch wie gesagt, handelt es sich hier um viele tägliche Einzahlungen, anstatt nur um eine Einzige. Schlussendlich würde man ja theoretisch durch die CBs möglicherweise viel mehr zurückerhalten, als man überhaupt eingezahlt hat (auf Grund dessen, da ich seit einem Jahr die erhielten Gewinne auch ständig wieder habe auszahlen lassen, was auch Grund dafür ist, dass  die täglichen Einzahlungen seit gut einem Jahr überhaupt möglich gewesen sind). Schicken sie denn in diesem Fall dann nicht den Chuck Norris? Zugegeben habe ich schon etwas angst davor  :o

Re: Chargeback, deutsche Kreditkarte, schweizer Wohnsitz
« Antwort #4 am: 15 April 2017, 22:27:39 »
Zitat
Schicken sie denn in diesem Fall dann nicht den Chuck Norris? Zugegeben habe ich schon etwas angst davor  Schockiert
Da kommt keiner , außerdem ist chuck mittlerweile auch schon 77 ;)
Ex Inkasso Mitarbeiter , keine juristischen Fachkenntnisse

 

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