Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele

  • 3789 Antworten
  • 1178299 Aufrufe
*

Offline Cappo

  • **
  • 34
Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3270 am: 02 Oktober 2019, 13:39:31 »
Ich habe auf  das erste schreiben schon zurück geschrieben per Einschreiben / Rückschein und der Förderung und allen weiteren widersprochen. Das sollte doch reichen oder ?

*

Offline Olli

  • *****
  • 6.759
Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3271 am: 02 Oktober 2019, 15:17:43 »
Aber ja, Cappo!

Es gibt wohl immer wieder Leute, die nach dieser Art Schreiben einknicken.
Also wird jeden ein solches geschickt.

Du hast der Forderung wiedersprochen. Nun ist PP dran.
Alles, außer einem gerichtlichem Mahnbescheid, würde ich ignorieren.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3272 am: 04 Oktober 2019, 02:19:33 »
ICKE123 wie meinst du das, das ganze Spiel wieder auf PayPal umdreht?

Wusste nicht so ganz, wie ich es ausdrücken sollte, hört sich komisch an ich weiß.
Ich meine damit einfach nur, das Paypal dann wieder in Zugzwang ist oder halt noch mehr als sowieso schon, wenn die Urteile zugunsten der Verbraucher/des Klägers ausgehen und Paypal verliert. Dadurch könnte theoretisch alles wieder ins Wanken geraten, da Paypal sich ja momentan auf das Kreditkarten Urteil aus München richtet.

Paypal beruft sich nicht auf das Urteil ansich, sondern zitiert lediglich die Ausschnitte aus dem Urteil. Weil da halt Sätze drin stehen, die natürlich erstmal eine für euch neue aber negative wirkende Rechtslage suggeriert. Damit muss man rechnen, taktisch gesehen sinnvoll, denn so verunsichern diese neuen Urteile/Neue Urteilsbegründungen erstmal den "Otto-Normal Verbraucher" und bewegen ihn möglicherweise doch noch zur Zahlung aus Angst. Denn nur wenige machen sich die Mühe und recherchieren selbst ob das alles so stimmt & passt was die da schreiben.

Lest euch das Urteil genau durch, bei Möglichkeit natürlich auch immer juristische Beratung einholen und mit ein wenig Logik und Verstand wird man schnell merken, dass das Urteil in dem Fall keinerlei konkrete Relevanz für euch haben sollte.

Den mal so als Beispiel zum selbst Nachdenken: Der Zahlungsdienstleister in dem Urteil, isteine Bank, die quasi in dem besagten Fall das Geld für die vom ehemaligen Kreditkartenkonto Inhabers beabsichtigten Casinoeinzahlung nicht direkt an das Casino "vermittelte", sondern über den (unnötigen Umweg) zu einem weiteren Zahlungsdienstleister wandert und erst von dort aus erst den eigentlichen Empfänger erreicht (Skrill, PP und was es nicht alles gibt). Ihr als z.B. Paypal Kunde wählt die dortige Zahlungsmöglichkeit innerhalb des Casinos und könnt dann bei fehlendem Guthaben zuerst über Lastschrift/Kreditkarte etc das eigentliche Konto aufladen was dann aber zeitgleich weiter zum Casino wandert. Das Geld ist also auf dem Spielkonto und auf gehts.

Das hier verbuchte Geld ist in dem Moment für die eigentliche Bank(In dem Urteil ist es ja die Kreditkarten Bank) im System erkennbar erst einmal an das Unternehmen Paypal (als Beispiel) geflossen. Was ihr dann mit dem Geld dort macht, wohin ihr es dann hinfließen lässt und das es eigentlich ohne viel Zeitverlust direkt ins Casino landet, weiß die Bank zuvor ja nicht da diese Transaktion folglich nun seitens Paypal weitertransferiert wurde.
Daher sagte das Gericht, kein Chargeback und entschied für die "berechtige" Aufwandersatzentschädigung an die KreditkartenBank, da diese nicht wusste welche illegalen Wege das Geld noch nehmen wird.
Das heißt das Chargeback musste dann gegen den eigentlichen direkten Vermittler fortgeführt werden, der auch tatsächlich das Geld an das Casino übermittelte(Glaub in dem Fall war es Skrill) Ob dies geschehen ist weiß ich aber nicht
.
Paypal ist Übrigens auch keine Bank sondern nix anderes als Skrill z.B.. Du darfst/kannst da ja auch keine Schulden machen, sondern nur Guthaben einzahlen und verwalten. Transaktionen wandern nur INTERN umher (Außer bei Auszahlung des Guthabens aufs eigene Konto) und dahingehend auch nur von Mitglied zu Mitglied. Im Grunde nix anderes als eine Vermittlungsplattform für das schnellere Transferieren von eingezahlten Guthaben untereinander. Die Bezahlung von Waren in Onlineshops oder das Einzahlen von Casinoguthaben erfolgt via Paypal also nur deswegen, weil ein Unternehmen dort eine Mitgliedschaft besitzt. Nur halt kommerziell betreibt. Du als normales Mitglied zahlst nix für die Transaktionen, aber Firmen, die das als schnelle Bezahlmethode anbieten wollen und dadurch ja auch schnekllen Umsatz generieren, schon. Das wird vertraglich natürlich dann festgehalten (Höhe der Gebühr einer jeweiligen Transaktion usw), weil Paypal damit natürlich auch Geld verdient

Jetzt könnte es ja sein... :D... wer weiß das schon...  :o ::), Paypal kennt seinen Vertragspartner möglicherweise wirklich nicht. Kennen wir ja alle, monatlich kommen Rechnungen und wir wissen gar nicht, wer das eigentich haben will weil wir blind mit unbekannten Firmen Verträge unterzeichnet haben ... okay ich schweife ab, zurück:..  Paypal bekommt also Transaktionsgebühren (denke bei den massenhaften Einzahlungen auf das kommerzielle Paypal Konto sollte es zumindest schon mal in der Buchhaltung als lukrativen Kunden aufgefallen sein.... und argumentiert deswegen die Unwissenheit über diese Zahlungsvorgänge, weil sie gar nicht wissen wer da die Tausende Euros an Transaktionsgebühren in die Kasse spült, um sich so aus einer bewussten verbotenen Vermittlung freizusprechen....

na... macht es solangsam mal Klick?  ::)

Alles übrigens KEINE JURISTISCHE BERATUNG. Lediglich persönliche Erfahrungswerte mit meiner persönlichen Meinung&Auffassung.


Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3273 am: 05 Oktober 2019, 00:06:33 »
Hallo wie kann ich denn die rücklastbuchungen bei PayPal zurück beantragen? Und geht das auch wenn man mit PayPal guthaben an OC eingezahlt hat ? Mfg würde mich über eine Antwort freuen . Bin ganz neu hier :)

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3274 am: 05 Oktober 2019, 00:24:20 »
Bei welchen OC kann man das denn machen? Welche sind liziert?

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3275 am: 05 Oktober 2019, 02:31:20 »
Bei welchen OC kann man das denn machen? Welche sind liziert?

Hallo wie kann ich denn die rücklastbuchungen bei PayPal zurück beantragen? Und geht das auch wenn man mit PayPal guthaben an OC eingezahlt hat ? Mfg würde mich über eine Antwort freuen . Bin ganz neu hier

Du hast alleine für diese Thematik hier in diesem Beitrag über 200 Seiten vollgepackt mit Fragen/Antworten und Hintergrundwissen zum Thema Paypal.. Aber bevor du dich nun möglicherweise nur um finanzielle Probleme kümmerst, solltest du auch erstmal Beratung/Hilfe suchen um die Ursache deiner möglichen Verschuldung zuerst anzugehen

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3276 am: 05 Oktober 2019, 09:29:01 »
Habe viele Beiträge gelesen , doch nie genau gelesen wie das gemacht wird.  Ob das nur bei der Bank geht oder über den Käuferschutz bei PayPal,  da ich teilweise mit Guthaben bezahlt habe .
Ich habe HILFE bei meinem Freund und werde sicherlich nicht mehr spielen . Bin dadurch auf die Seite gekommen und werde mich natürlich auf dieser Seite informieren was Thema Hilfe betrifft. Ich glaub das es hier ein erster großer Schritt ist.  Und ich seid 1 Woche nicht mehr spiele.  Spielen geht sowieso nicht, da ich bereits kein geld habe .

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3277 am: 06 Oktober 2019, 05:24:53 »
Habe viele Beiträge gelesen , doch nie genau gelesen wie das gemacht wird.  Ob das nur bei der Bank geht oder über den Käuferschutz bei PayPal,  da ich teilweise mit Guthaben bezahlt habe .
Ich habe HILFE bei meinem Freund und werde sicherlich nicht mehr spielen . Bin dadurch auf die Seite gekommen und werde mich natürlich auf dieser Seite informieren was Thema Hilfe betrifft. Ich glaub das es hier ein erster großer Schritt ist.  Und ich seid 1 Woche nicht mehr spiele.  Spielen geht sowieso nicht, da ich bereits kein geld habe .
"Spielen geht sowieso nicht, da ich bereits kein geld habe" klingt im ersten Moment so, als wenn du genau deswegen nicht mehr spielst/spielen kannst. Was wäre, wenn du juristisch eine Rückbuchung aller Einzahlungen auf dem Konto erreichen könntest? Was passiert mit dem Geld? Du wärst nicht der Erste der sein zurückgebuchtes Geld innerhalb kurzer Zeit wieder dazu nutzt, es sinnlos in Casinos zu verschenken. Du solltest dir die Ursachen deiner finanziellen Probleme bewusst sein und zumindest auch dort mit der Aufarbeitung der Problematik beginnen.

Hier zitiere ich die Ilona aus folgendem Beitrag gerne mal:
Zitat
Und nicht vergessen: Das Chargeback und die Rückforderung sind sowas wie eine zweite Chance! Wer diesen Weg geht, sollte spielfrei bleiben. Um nicht unnötig in Versuchung zu geraten, empfehlen wir darüber mit Freunden bzw. der Familie zu sprechen. Wer Unterstützung beim Weg aus der Glücksspielsucht braucht, kann sich z.B an die örtliche Suchtberatung oder die anonyme und kostenfreie Hotline Glücksspielsucht wenden: 0800 077 6611.

Was das Thema Chargeback/Rückforderung etc betrifft, solltest du überlegt agieren. Das Ganze ist eine rechtliche Grauzone, hier können je nach Einzelfall unterschiedliche Rechtslagen/Möglichkeiten vorhanden sein, die ich dir aber jetzt nicht im Einzelnen erklären werde. Vor allem auch als sinnlos erachte wenn du all das was hier schon darüber geschrieben wurde eh nicht verstehst, Hier solltest du dir juristischen Beistand holen. Auch hier zitiere ich nochmals aus dem selben Beitrag:

Zitat
Ab heute übernimmt die Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen aus Bielefeld http://www.kguk.de/ die juristische Beratung für den Fachverband Glücksspielsucht e.V. (FAGS). Die dortigen Fachanwältinnen für Bankenrecht – Juliane Brauckmann und Dr. Iris Ober  – sind die Ansprechpartnerinnen. Termine können über die Telefonnummer 0521-529930 vereinbart werden.

Der FAGS hat mit der Kanzlei einen Honorarvertrag abgeschlossen, der eine telefonische, schriftliche oder persönliche Einzelberatung sowie erste Aufforderungs-bzw.  erste Forderungsabwehrschreiben umfasst. Sollte eine weitere außergerichtliche und/oder eine gerichtliche Interessenvertretung erfolgen, müsstet ihr ein Mandat mit dieser oder einer anderen Kanzlei vereinbaren.
 
Wir finanzieren dieses Angebot aus einer zweckgebundenen Spende genau für dieses Aufgabengebiet. Falls ihr Erfolg habt, freuen wir uns, wenn ihr auch einen kleinen Anteil spendet, damit das Angebot weitergeführt werden kann.

Quelle der zitierten Sätze: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3278 am: 06 Oktober 2019, 11:54:30 »
Danke erstmal für die Antwort.  Ich habe das ganze schon verstanden . Und nein mit dem Geld würde ich sicherlich nicht nochmal spielen , sehe das als Chance und will nicht mehr spielen.  Das was an Geld geflossen ist , war ein riesen Schock und wie dumm man eig gewesen ist und soviel Geld ausgegeben hat . Hätte heulen können als mir das bewusst war . Meine Frage war nur ob das mit PayPal auch geht , wenn es nicht durch eine Lastschriftverfahren ging sondern mit Guthaben PayPal in OC eingezahlt hat . Alles andere ging über sofort überweisung TRUSTLY paysafe Karte.  Da habe ich raus lesen können,  das man da nichts machen kann und das Geld leider futsch ist .  Über PayPal habe ich nur mit guthaben Zahlen können. 

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3279 am: 06 Oktober 2019, 17:55:50 »
Danke erstmal für die Antwort.  Ich habe das ganze schon verstanden . Und nein mit dem Geld würde ich sicherlich nicht nochmal spielen , sehe das als Chance und will nicht mehr spielen.  Das was an Geld geflossen ist , war ein riesen Schock und wie dumm man eig gewesen ist und soviel Geld ausgegeben hat . Hätte heulen können als mir das bewusst war . Meine Frage war nur ob das mit PayPal auch geht , wenn es nicht durch eine Lastschriftverfahren ging sondern mit Guthaben PayPal in OC eingezahlt hat . Alles andere ging über sofort überweisung TRUSTLY paysafe Karte.  Da habe ich raus lesen können,  das man da nichts machen kann und das Geld leider futsch ist .  Über PayPal habe ich nur mit guthaben Zahlen können.

Du hast mit deinem Paypalkonto grundsätzlich immer deine Einzahlungen getätigt in den Casinos? Lastschriftverfahren war dir also nicht möglich, weswegen du dann das PP Konto Guthaben mittels Überweisungen/Paysafe aufgefüllt hast, um es danach direkt zur Einzahlung weiterzunutzen??
Oder wie soll ich das nun verstehen?!

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3280 am: 06 Oktober 2019, 21:01:04 »
Jaa.. teilweise bei eBay was verkauft etc und das guthaben bei oc eingezahlt . Lastachriftbuchungen waren mit PayPal nicht möglich.  Diese sind bzw etwas länger her als o Wochen.  Eingezahlt bei OC habe ich direkt mit der advanzia MasterCard eingezahlt. Diese werden nicht über mein konto abgebucht sondern muss ich selbst ausgleichen also überweisen . In den Rechnungen selbst steht wohin das geld geflossen ist ,,also wusste die Bank eig genau wohin das geld ging.  Mfg

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3281 am: 06 Oktober 2019, 21:09:56 »
Kann ich denn direkt die 13 Monate bei der bank  Rücklastschriften fordern? Denn in den 8 Wochen habe ich nur per sofort überweisung TRUSTLY Kk eingezahlt

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3282 am: 07 Oktober 2019, 01:11:43 »
Jaa.. teilweise bei eBay was verkauft etc und das guthaben bei oc eingezahlt . Lastachriftbuchungen waren mit PayPal nicht möglich.  Diese sind bzw etwas länger her als o Wochen.  Eingezahlt bei OC habe ich direkt mit der advanzia MasterCard eingezahlt. Diese werden nicht über mein konto abgebucht sondern muss ich selbst ausgleichen also überweisen . In den Rechnungen selbst steht wohin das geld geflossen ist ,,also wusste die Bank eig genau wohin das geld ging.  Mfg
Ja bei mir das gleiche habe auch Sachen bei Ebay verkauft und das Guthaben für Sportwetten genutzt

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3283 am: 07 Oktober 2019, 13:22:56 »
Sowie ich es hier raus gelesen habe ,kann man da nichts oder,? Da man geld nicht über Lastschriftverfahren zurück buchen kann . Kann man über den Käuferschutz oder casino nichts erreichen? Mfg

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3284 am: 07 Oktober 2019, 15:44:03 »
Das hat mir mal bwin geantwortet.  Das alles rechtlich ist


vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.

Die Website www.premium.com wird von ElectraWorks Ltd., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit eingetragenem Geschäftssitz in Gibraltar, betrieben. ElectraWorks Ltd. ist ein Unternehmen der GVC Gruppe und besitzt zwei Lizenzen, herausgegeben von der Regierung von Gibraltar, die dem Unternehmen gestatten, Sportwetten (Gaming License No. 051) sowie ein Online-Casino, Poker und Games (Gaming License No. 050) bereitzustellen. ElectraWorks Ltd. unterliegt damit den strengen Aufsichtsbestimmungen der Regierung von Gibraltar, die bisher nur 21 Betreibern Lizenzen erteilte.

Die GVC Gruppe garantiert dem User nicht nur eine ehrliche, sichere und transparente Gaming-Umgebung. Der User muss sich auch in Bezug auf Zahlungen und Gewinne keinerlei Sorgen machen: ElectraWorks Ltd. ist bisher jedem einzelnen Auszahlungsantrag seiner Kunden nachgekommen.

Gemäß Art. 355 Paragraph 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) gilt der Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs (Art. 56 AEUV) auch für Gibraltar. Einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge ist der Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit auch auf das Angebot von Sportwetten und Glücksspielen anzuwenden. Etwaige von der Regierung im Bereich Gaming verhängte Beschränkungen können dann gerechtfertigt sein, wenn sie „kohärent und systematisch" darauf abzielen, Spielgelegenheiten einzudämmen, Geldwäsche zu verhindern oder Betrug oder andere Verbrechen zu bekämpfen, indem Glücksspielanbieter strengen Kontrollen unterzogen werden und Wett- und Spielaktivitäten zu diesen kontrollierten Systemen gelenkt werden. Der EuGH bezeichnet dies als „interne“ Kohärenz. Diese zuvor genannten Beschränkungen müssen jedoch geeignet sein, die von der Regierung verfolgten Ziele zu erreichen, und dürfen nicht über dasjenige hinausgehen, was zur Erreichung der Ziele erforderlich ist. Erst kürzlich bekräftigte der EuGH in seinem Urteil in der Angelegenheit „Markus Stoß“ Folgendes: Wenn die Behörden eines Mitgliedstaats Kunden zur Teilnahme an Lotterien, Glücksspielen und Wetten anstiften und ermutigen, z. B. indem sie diesen Spielen durch die Verwendung der Einkünfte für Maßnahmen im öffentlichen Interesse ein positives Image verleihen, können sich die Behörden eines solchen Mitgliedstaats nicht auf den Schutz des Allgemeininteresses berufen, um restriktive Maßnahmen zur Einschränkung des Zugangs zu Glücksspielen zu rechtfertigen, da eine solche Vorgehensweise nicht den von der EuGH-Rechtsprechung geforderten Kohärenzkriterien entspricht. Daneben sei auch eine „externe“ Kohärenz der Gaming-Richtlinien eines Mitgliedstaats erforderlich, wie der EuGH in seinen Urteilen zu den Rechtssachen „Markus Stoß“ und „Carmen Media“ entschied. Demnach muss ein Mitgliedsland ausnahmslos alle Arten von Glücksspielen auf kohärente und systematische Weise regulieren. So entspricht beispielsweise ein restriktives Monopol für Sportwetten nicht dem EU-Recht, wenn gleichzeitig Spielautomaten durch private Anbieter betrieben werden. Das Erwirtschaften von Erlösen für die Staatskasse ist als Begründung für die Auferlegung von Einschränkungen durch den Staat nicht zulässig, wie der EuGH in seinem Gambelli-Urteil darlegte.

In seinem Markus-Stoß-Urteil prüfte der EuGH auch die Gesetzmäßigkeit von Monopolen. Eine derart restriktive Maßnahme wie ein Monopol könne nur gerechtfertigt sein, um einen besonders hohen Grad an Konsumentenschutz zu gewährleisten, und müsse durch einen Gesetzesrahmen begleitet werden, der dafür sorgt, dass der Monopolist dieses Ziel durch ein Angebot verfolgt, das quantitativ bemessen und qualitativ geplant ist und einer strengen behördlichen Kontrolle unterliegt. Die meisten Mitgliedstaaten erfüllen diese Kriterien jedoch nicht.

Angesichts des Gesagten liegt die Vermutung nahe, dass die durch einzelne Mitgliedstaaten im Bereich Gaming auferlegten nationalen Beschränkungen unzulässig sind: Entweder weisen sie einen steuerlichen Aspekt auf und entbehren einer kohärenten und systematischen Gaming-Richtlinie oder sie sind unnötig oder unverhältnismäßig, um das verfolgte Ziel zu erreichen. Gemäß dem Placanica-Urteil des EuGH und den jüngsten Urteilen in den Fällen Markus Stoß und Engelmann dürfen die Behörden eines Landes gegen Gaming-Betriebe, die in einem anderen Land der Europäischen Union lizenziert sind, keine Sanktionen verhängen, wenn diese Unternehmen nicht in der Lage waren, in dem Land, in dem sie ihre Dienstleistungen anbieten, Lizenzen oder Genehmigungen zu erlangen, da sich dieser Mitgliedstaat aufgrund seiner staatlichen Glücksspielgesetze unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht weigerte, solchen Unternehmen Lizenzen oder Genehmigungen auszustellen.

Auch die Europäische Kommission zeigt Bereitschaft, den Online-Gaming-Markt zu öffnen. Mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten mit nationalen Glücksspielgesetzen, die gegen EU-Recht verstoßen, sind momentan noch offen. Dagegen hat die Kommission solche Verfahren gegen Mitgliedstaaten zurückgezogen, die ihren Markt auf EU-konforme Weise regulierten, wie z. B. Italien oder Frankreich. Im März 2011 veröffentlichte die Kommission ein Grünbuch zum Online-Glücksspiel. Der momentan stattfindende Prozess der Öffentlichkeitsbefragung bindet alle relevanten Stakeholder ein und wird wahrscheinlich ein positives Ergebnis in Richtung Harmonisierung des Online-Glücksspiels in der EU bringen.

Wir sind deshalb der Ansicht, dass alle Produkte der GVC Gruppe auf rechtmäßige Weise angeboten werden, da ihr Angebot auf dem Recht beruht, Dienstleistungen auf der Basis einer gültigen, in einem EU-Mitgliedsland ausgestellten Lizenz bereitzustellen.

Beachten Sie bitte, dass die hier angeführten Feststellungen keinen verbindlichen rechtlichen Rat darstellen und nur dem Zweck der Kundeninformation dienen. Wenn Sie einen rechtlichen Rat zu dieser Angelegenheit benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt.

Wir hoffen, damit Ihre Zweifel an unseren Dienstleistungen beseitigt zu haben. Sollten Sie trotzdem noch Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Bezüglich Ihren Paypal-Einzahlungen möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir haben Ihre Anfrage bearbeitet und es hat sich herausgestellt, dass der von Ihnen eingezahlte Betrag zu Ihrem Sportwetten-Guthaben hinzugezählt wurde und nur für unser Sportwetten-Angebot genutzt werden kann. Ihre Einzahlung wurde erfolgreich durchgeführt. Von unserer Seite gab es keine technischen Probleme bei der Bearbeitung. Um unsere Casino- oder Poker-Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie das Guthaben in Ihrem Konto explizit dafür freigeben. Sie müssen dafür auf den Freigeben-Button klicken oder das Geld bei Sportwetten setzen. Daher war die Zuteilung Ihres Guthabens korrekt und war mit Ihrer Zustimmung erfolgt

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Viele Grüße,

Ihr premium-Kundenservice

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums