Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Neues ICH am 13 Februar 2019, 14:44:48
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Hallo,
hat von Euch irgendwer eine emailadresse von der LBB?
Lg
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im impressum findet sich information@lbb.de
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Ja die hatte ich auch verwendet aber da ich darauf keine Antwort erhalten dachte ich vielleicht hat ja jemand eine - bzw wurde mal angeschrieben über email
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Geht soweit ich weiß nur über das Kontaktformular oder auf die altmodische und postalische Art und Weise:
Landesbank Berlin AG
Amazon.de KartenService
Postfach 11 08 05
10838 - Berlin
Telefon: (030) 2455 2457
Oder einfach da anrufen und fragen^^
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Ich habe das Kontaktformular benutzt, ein Einschreiben geschickt, an die oben genannte email gemailt und gefaxt.
Keine Reaktion
Nachdem ich ja am Sonntag meine Karte sperren liess komme ich auch nicht mehr ins onlinebanking, habe aber heute per mail die Mitteilung über die neue Abrechnung bekommen der ich aber schon vor erstellung im Einschreiben widersprochen hatte....
Dachte vielleicht hab ich mit einer direkten mailadresse der Rechtsabteilung oder so mehr erfolg
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Komisch aber eine gesperrte Karte sollte sicher nicht den Zugang zum Onlinebanking einhergehen. Dann hat dich jemand bewusst gesperrt.
Ruf einfach mal an und stell dich dumm: Komme nicht mehr ins Onlinebanking. Wo bitte liegt das Problem^^
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Hab angerufen - da ich die karte gesperrt hab schicken sie mir eine neue zu und mit der kann ich mich dann wieder einloggen. Dauert ca 5 Tage bis die da ist. Solange sehe ich jetzt weder was passiert noch kann ich das Kontaktformular öffnen und am Telefon kann man mir nicht sagen ob mein Schreiben irgendwo bearbeitet wird
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Ist das ein reines KK-Konto?
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Hab angerufen - da ich die karte gesperrt hab schicken sie mir eine neue zu und mit der kann ich mich dann wieder einloggen. Dauert ca 5 Tage bis die da ist. Solange sehe ich jetzt weder was passiert noch kann ich das Kontaktformular öffnen und am Telefon kann man mir nicht sagen ob mein Schreiben irgendwo bearbeitet wird
Pass auf wenn Sie dir die neue Karte noch in Rechnung stellen^^
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Ja das ist diese visacard die man über amazon bekommt.
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Wie die neue karte in rechnung stellen?
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Wie die neue karte in rechnung stellen?
Wenn ich bei meiner Bank eine neue Karte beantrage (z.B. Verlust oder kaputt gegangen), kostet mich das ca. 15€.
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Update:
Heute kam ein Schreiben von der LBB
Sehr geehrte Frau....
Ihr Schreiben vom 01.02.2019 wurde der Rechtsabteilung zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Vor einer abschließenden Stellungnahme haben wir noch einige Recherchen anzustellen. Wir werden zeitnah und unaufgefordert nach Abschluss der Ermittlungen auf Sie zukommen.
Wir bitten für die dadurch bedingte Verzögerung in der Beantwortung Ihrer Anfrage um Ihr freundliches Verständnis.
Mit freundlichen Grüssen
Unterzeichnet ist es sogar handschriftlich im Original - also nix maschinell erstelltes
Wie würdet ihr das jetzt sehen? Ablehnungen ist es ja schon mal keine und nun steht auch mal eine emailadresse und eine Telefonnummer drauf sowie ein Aktenzeichen.
Was tun? Eine mail schicken und nett sein? Mein Ziel ist ja hier ein Vergleich ohne Anwalt wenn es möglich ist
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Wie wäre es mit Abwarten?!? Würde ich an deiner Stelle machen. Nicht, dsss der Eindruck entsteht, du wärest „bedürftig“. Ich würde die Namen der Unterzeichnenden löschen. Oder zumindest nur die Anfrangsbuchstaben nennen.
LG Ilona
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Hallo Ilona,
habs gelöscht.
Ich denke auch das ich warte
Bin halt bissl ungeduldig
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Hab nun heute ein ziemlich langes Schreiben der LBB bekommen... ich weiss leider nicht wie ich das hier einfügen kann....
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Email oder Briefsendung ?
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Brief. Werde jetzt mal am laptop was hier abtippen
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Da ich gerade per pn darauf aufmerksam gemacht wurde das hier ja auch jemand von der lbb mitlesen könnte habe ich den text nun gelöscht
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Mir stellt sich gerade die Frage was ein "Nachtclub" mit illegalen Transaktionen zu tun hat. Ein Nachtclub ist ja nicht verboten und es ist schon traurig wenn man ein Urteil vor 17 Jahren als angebliche Referenz angeben muss.
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Das ist wirklich unterste Schublade.
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Der Vergleich mit einem Nachtclub ist erbärmlich. Nachtclubs gibt es wie Sand am Meer in Deutschland (inkl. Lizenz!) und JA, da kann man soviel Kohle lassen^^
Da aber die OC keine Lizenz in Deutschland haben ist eben die Teilnahme verboten und demnach handelt es sich hier um illegale Transaktionen.
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tja, ich muss halt jetzt schauen das ich darauf noch irgendwie passend argumentiere. einfach so hinnehmen möchte ich das jetzt nicht aber grad fällt mir nicht wirklich das schlagkräftige Argument ein. ich hatte ja alles bereits aufgeführt und in mehreren seiten belegt aber das scheint nicht zu interessieren
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Geht nur mit Anwalt alles andere ist nicht zu empfehlen.
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Hi!
Dies beruht auf folgende Erwägungen: Anders als von Ihnen behauptet, ist bereits stritig, ob es sich bei den von Ihnen besuchten Glücksspielseiten um illegale Glücksspielanbieter handelt. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob eine Genehmigung nach dem Deutschen Glücksspielstaatsvertrag vorliegt, sondern, ob der Anbieter der Seite überhaupt eine Genehmigung seitens seines betreffenden Landes innehat. Entsprechendes tragen Sie nicht vor.
Das ist schlichweg falsch! Hier brauchst Du auch nichts vortragen.
§ 284 StGB legt fest: "Wer ohne behördliche Erlaubnis ein öffentliches Glückspiel veranstaltet ... wird ... bestraft."
§ 134 BGB: Gesetzliches Verbot
Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
GlüAndStV : § 4 Allgemeine Bestimmungen
(1) Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten.
GlüÄndStV § 4 Allgemeine Bestimmungen
(4) Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.
Mit dem "jeweiligen Land" ist das jeweilige Bundesland gemeint - Glückspielrecht ist Länderrecht!
Hierzu gibt es auch bereits ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes:
„Denn gemäß § 3 Abs. 9 Sätze 3 und 4 GlSpielG SH ist bei Online-Glücksspielen Ort des Vertriebs der Ort, wo der Spieler seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.“ (OVG NRW Urt. v. 25.02.2014 - 13 A 2018/11 -)
Hier wird im Urteil explizit auf deutschsprachige Seiten eingegangen ...
Das Verbot wurde höchstrichterlich bereits mehrfach bestätigt in Verbindung mit der Vereinbarkeit mit dem EU-Recht:
BVerwG 26.10.17 - 8 C 18.16 und 8 C 14.16
Das Verbot, Casino-, Rubbellos- und Pokerspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln, auch nach der teilweisen Öff-nung des Vertriebswegs „Internet“ für Sportwetten und Lotterien ist lt. dem BVerwG mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar.
BVerfG, 30.09.2013, 1BvR3196/11
Höchstrichterliche Bestätigung über die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit des Verbotes von behördlich nicht genehmigten Glückspielen im Internet.
Nun schreibt Deine Bank weiter:
Anders als Sie vertreten, ist es für uns auch nicht erkennbar, ob die betreffende Forderung auf möglicherweise aus illegalen Glücksspielen stammen könnte, da der verwendete Code hierzu keine Aussage zulässt.
Mit Deinem Schreiben haben sie Kenntnis vom unerlaubten Glückspiel.
Eine Ablehnung Deines Anliegens kommt meiner Meinung nach einer Mitwirkung am Zahlungsverkehr im Rahmen des unerlaubten Glückspiels gleich - und sie machen sich damit schadensersatzpflichtig.
Hier müsste von Dir der Visa Merchant Category Code (MCC) bitte mal geprüft werden. Steht dort die 7995?
Eine weitere Rechtsgrundlage für die Rückgabe durch Deine Bank dürfte sein:
812 BGB Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.
Schaue Dir bitte auch diesen Link an: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3491.0
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Joa, würde dies aber ohne Anwalt nicht in Angriff nehmen.
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Gelöscht - da es mein weiteres Vorgehen beinhaltet und ich nicht möchte das dies evtl die lbb schon liest :-)
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Naja, nichts außer abgesehen von verschwendeter Zeit sofern die sich weiterhin quer stellen.
Da ich dies auch bei meiner Bank alleine versuche um mir eben die Kosten zu sparen, was bisher nicht wirklich von Erfolg gekrönt wurde werde ich, sofern ich scheitere, die sich weiterhin quer stellen die Angelegenheit dem Anwalt übergeben. Obs was bringt oder ob ich Geld verbrenne ist mir egal. Hauptsache alle Mittel ausgeschöpft die möglich sind.
Klar will auch ich einen Abschluss haben aber ich sehe das nicht so verbissen sondern eher als Herausforderung im Kampf gegen die illegalen OC.
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@olli: auf meinen Abrechnungen oder auch bei den Umsätzen steht überhaupt kein Code.
die lbb berechnet aber für paypalzahlungen an Casinos 7,50 Euro und für direktzahlungen 5 Euro Gebühr
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Kulanz in diesem Kontext ist immer genial...
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Das mit dem Forderungsverzicht bei PayPal scheint auch irgendwie immer vom Sachbearbeiter/Fall abhängig zu sein. Du hast zum Beispiel bei deiner Bank ohne Probleme 13 Monate der Lastschriften zurückgeben können. Andere Banken/Bankangestellte stellen sich dort komplett quer.
Ob die LBB noch einlenkt lässt sich schwer sagen, die wollen natürlich nichts verschenken. Leider ist es in unserem System so, dass du bis auf die LBB nerven, nichts tun kannst. Ausser eine Klage zu erheben. Und damit rechnen die Banken nicht, die spekulieren darauf, dass du es einfach im Sande verlaufen lässt und gut ist. :-\
Vielleicht ist hier ja jemand bewanderter mit dem Thema und hat andere Ansätze?
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Ob die LBB noch einlenkt lässt sich schwer sagen, die wollen natürlich nichts verschenken. Leider ist es in unserem System so, dass du bis auf die LBB nerven, nichts tun kannst. Ausser eine Klage zu erheben. Und damit rechnen die Banken nicht, die spekulieren darauf, dass du es einfach im Sande verlaufen lässt und gut ist.
Sehe ich auch so ergo sich nicht abwimmeln lassen und dagegen halten.
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Anwälte raten wohl eher davon ab, die Kreditkartenanbieter anzugehen, wenn die Zahlungen über PayPal getätigt wurden. Ich würde es bleiben lassen. Ohne Klage erreicht man da so oder so nichts. Und sofern man einen Anwalt einschaltet, sollte man genau abwägen, ob es sich lohnt. Oft ist nur ein Vergleich drin. Dann hätte man sich den ganzen Stress und das Geld, das man in den Anwalt gesteckt hat, womöglich sparen können und steht am Ende mit noch weniger da.
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@pflanzenfreund: also zum einen geht es hier nicht um zahlungen über PayPal, zum zweiten rät der Anwalt da nicht ab - also zumindest nicht die Anwältin mit der ich in Kontakt bin, zum dritten habe ich doch eh schon "nur" einen Vergleich angeboten und zum vierten was verliere ich denn mit dem versuch?
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Wenn das alles so einfach wäre.
Das Problem was "Neues Ich" hat ist das Paypal nach den Rücklastschriften einfach die KK genutzt hat für den erneuten Einzug der Forderungen obwohl Anwalt dies untersagt hatte.
Die Frage ist nun, wer dafür zuständig ist. Paypal anzugehen und da zu klagen oder die Bank auf unautorisierte Transaktionen zu verklagen inkl. Rückforderung. Wie sich das allerdings rechtlich verhält vermag ich nicht zu sagen.
…und zum vierten was verliere ich denn mit dem versuch?
Naja, eigentlich nichts, nur eben verschwendete Zeit wenn es nicht von Erfolg gekrönt ist. Klar kannst du es versuchen aber was sagt Anwalt denn überhaupt? Wen muss man angehen hinsichtlich deiner Problematik? PP oder die Bank?
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@pflanzenfreund: also zum einen geht es hier nicht um zahlungen über PayPal, zum zweiten rät der Anwalt da nicht ab - also zumindest nicht die Anwältin mit der ich in Kontakt bin, zum dritten habe ich doch eh schon "nur" einen Vergleich angeboten und zum vierten was verliere ich denn mit dem versuch?
Aus deinen Beiträgen habe ich zumindest herauslesen können, dass es auch um PayPal-Zahlungen geht.
Einen Vergleich wirst du nur bei einer Klage mit Anwalt erreichen können. Alles andere ist Zeitverschwendung.
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Die Belastungen die Paypal unberechtigt nochmal veranlasst hat,hat die LBB auf Grund meiner Ausführungen storniert. Das Thema ist schon mal erledigt.
Hier geht es jetzt lediglich noch um Zahlungen die direkt mit der Kreditkarte an die Casinos gingen.
Paypal konnte ja meine Karte nur bis zum Limit von 5000 Euro belasten aber da war ja vorher schon ein negativer Saldo vorhanden und um das geht's jetzt noch.
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Also nur noch um direkte KK-Zahlungen. OK
Naja, ich hoffe auch noch aber nachdem ich kurz mit der Rechtsabteilung telefoniert hatte habe ich raushören können das hier eine andere Rechtsauffassung vertreten wird. Welche das genau sein wird erfahre ich wohl Ende kommender Woche aber ich habe nun alles erdenkliche getan um an mein Geld zu kommen und als letzte Möglichkeit bleibt mir nur noch der Anwalt und das werde ich auch machen.
Du kannst es gerne versuchen aber versprechen darfst du dir davon nicht viel...
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Du hast viel Geld zurück bekommen, was du! verspielt hast.
Ich würde dir raten, irgendwann mit dem Thema CB aufzuhören, denn denn wird es dir psychisch noch besser gehen.
Irgendwann sollte man mal zur Ruhe kommen.
Alles Gute
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Die Belastungen die Paypal unberechtigt nochmal veranlasst hat,hat die LBB auf Grund meiner Ausführungen storniert. Das Thema ist schon mal erledigt.
Hier geht es jetzt lediglich noch um Zahlungen die direkt mit der Kreditkarte an die Casinos gingen.
Paypal konnte ja meine Karte nur bis zum Limit von 5000 Euro belasten aber da war ja vorher schon ein negativer Saldo vorhanden und um das geht's jetzt noch.
Cool dass du das illegal gebuchte Geld von PP zurückholen kommtest wusste ich noch nicht und freut mich für dich!!!
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@Neues Ich
Top. Das freut mich. Du hast jetzt einiges erreicht. Respekt!!!
Herzliche Grüße, Ilona
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Update:
Heute wieder ein Schreiben des LBB
Sie halten auch nach meinen Ausführungen an der bisherigen Rechtsauffassung fest und sehen derzeit keine Veranlassung davon abzuweichen.
Sie haben mir die Adresse einer Schlichtungsstelle genannt an die ich mich wenden kann. Mehr nicht
Ich habe nun meine Anwältin kontakitert und werde nun doch evtl ein Mandat dafür erteilen. Desweiteren überlege ich die Unterlagen an die Bafin zu senden.