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Wirholendeingeld.de

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1080 am: 01 Juli 2019, 18:29:07 »
Was ?

Echt nicht 😂
Bin auch bei der KSK ! 0,0€

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Offline Ingo

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1081 am: 01 Juli 2019, 18:35:15 »
Da gab es glaub mal ein BGH Urteil was ein alter Kontoauszug kosten darf. Einfach mal informieren, aber 500EUR für 3 Jahre ist definitiv zu viel.

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1082 am: 01 Juli 2019, 18:46:38 »
Er meinte man müsse diese anfordern und es sei ziemlich aufwendig, deshalb auch die hohen Kosten für die Bereitstellung.

Auf die Frage, ob man das per PDF bereitstellen könnte meinte er nur "Herr X, dies ist nicht möglich. Es besteht nur die Möglichkeit diese ausgedruckt zuzusenden und das ist extrem teuer. Je nach Anzahl der Seiten können Sie ruhig von mehreren Hundert € ausgehen, wenn nicht sogar mehr."

Das hat mich in erster Linie daran gehindert die anzufordern. Als Filialleiter ging ich schon davon aus, dass er weiß was er sagt.

Wie läuft das dann ab? Muss ich denen die Kontoauszüge zusenden oder die Summe X (ü 20.000€) berechnen und die Zusammenstellung darlegen?

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Auskuriert1

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1083 am: 01 Juli 2019, 19:05:14 »
 
Er meinte man müsse diese anfordern und es sei ziemlich aufwendig, deshalb auch die hohen Kosten für die Bereitstellung.

Auf die Frage, ob man das per PDF bereitstellen könnte meinte er nur "Herr X, dies ist nicht möglich. Es besteht nur die Möglichkeit diese ausgedruckt zuzusenden und das ist extrem teuer. Je nach Anzahl der Seiten können Sie ruhig von mehreren Hundert € ausgehen, wenn nicht sogar mehr."

Das hat mich in erster Linie daran gehindert die anzufordern. Als Filialleiter ging ich schon davon aus, dass er weiß was er sagt.

Wie läuft das dann ab? Muss ich denen die Kontoauszüge zusenden oder die Summe X (ü 20.000€) berechnen und die Zusammenstellung darlegen?


Heißt dein Berater/Filialleiter zufällig Pinocchio ? 

Ohne wenn und aber kann ich jederzeit und so oft ich wie möchte meine Kontoauszüge, -sagen wir mal - für die letzten 10 Jahre ausdrucken.
Meine Daten beziehe ich von meinen Bank-server...
Den Aufwand schätze ich für 10 Jahre (wenn überhaupt) auf ungefähr eine 1/2 Std. 
Und wenn mir das möglich ist..dann eine Sparkasse doch erst recht!

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Offline lazomi

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1084 am: 01 Juli 2019, 19:18:24 »
Wollte ich auch erst machen lassen. Die wollten von mir auch Geld dafür allerdings nicht so viel. Benötig wird aber  nur eine Excelliste. Du kannst die Daten einfach in deinem Online Banking herunterladen in Excel . Genau diese Datei bekommt whdgz von dir nachdem du alle nicht relevanten Zeilen rausgelöscht hast. ( Miete , Tanke etc. interessiert natürlich niemanden).

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Kläger2019

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1085 am: 01 Juli 2019, 19:58:17 »
Wisst ihr was ich nicht verstehe Leute?

Im Glücksspiel Staatsvertrag  ist es klar geregelt dass online Glücksspiel sowie die Zahlungen Mitwirkung unerlaubt zum Glück spielt verboten ist. .Punkt Aus Ende!
  Warum müssen wir und die Richter und die Anwälte da noch diskutieren das ist eindeutig und ganz klar d.h. die Zahlungsdienstleister die Banken sind an der Mitwirkung und Zahlung von unerlaubten Glückspiel beteiligt gewesen damit ist es ein Verstoß gegen das deutsche Gesetz und weil es ein Verstoß ist nichtig und d.h. es muss Rück abgewickelt werden d.h. Einzahlung müssen zurück abgewickelt werden wo ist das Problem ich verstehs nicht die Rechtslage ist hier ganz eindeutig .


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Offline Ingo

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1086 am: 01 Juli 2019, 20:03:57 »
Bin ich gleicher Meinung. Und müsste meiner Meinung nach auch streng umgesetzt werden.
Sollte es nicht so sein, könnte man Deutschland nicht mehr ernst nehmen und jeder kann tun und lassen was er möchte.

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1087 am: 01 Juli 2019, 20:05:09 »
Die Glückspiel Industrie ist zu mächtig.
Da steckt zuviel geld drin als das es so einfach sein könnte.

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Offline Ltr88

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1088 am: 01 Juli 2019, 20:06:59 »
Nun die Parteien stecken ja selbst mit drin! Aber  zumindest eine Entschädigung Teil Rückzahlung sollte drin sein! Gibts genug Leute wie mich der der ganze scheiss ruiniert hat für die nächsten Jahre.....

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Offline Ingo

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1089 am: 01 Juli 2019, 20:19:32 »
oh ja, wie recht Du hast auch leider. Auf irgendeiner Seite habe ich den Begriff "unionsrechtlich" sehr diktatorisch

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1090 am: 02 Juli 2019, 04:03:19 »
Wisst ihr was ich nicht verstehe Leute?

Im Glücksspiel Staatsvertrag  ist es klar geregelt dass online Glücksspiel sowie die Zahlungen Mitwirkung unerlaubt zum Glück spielt verboten ist. .Punkt Aus Ende!
  Warum müssen wir und die Richter und die Anwälte da noch diskutieren das ist eindeutig und ganz klar d.h. die Zahlungsdienstleister die Banken sind an der Mitwirkung und Zahlung von unerlaubten Glückspiel beteiligt gewesen damit ist es ein Verstoß gegen das deutsche Gesetz und weil es ein Verstoß ist nichtig und d.h. es muss Rück abgewickelt werden d.h. Einzahlung müssen zurück abgewickelt werden wo ist das Problem ich verstehs nicht die Rechtslage ist hier ganz eindeutig .

Eine einfache Forderung auf ein komplexes Thema. Fordert man aber die korrekte Durchsetzung der Gesetzeslage, müssten wir uns dann nicht jeden Morgen auch dazu verantworten und gemeinsam n Hofrundgang in der jeweiligen JVA machen?

§ 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

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jamesvandyke

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1091 am: 02 Juli 2019, 08:52:04 »
Wisst ihr was ich nicht verstehe Leute?

Im Glücksspiel Staatsvertrag  ist es klar geregelt dass online Glücksspiel sowie die Zahlungen Mitwirkung unerlaubt zum Glück spielt verboten ist. .Punkt Aus Ende!
  Warum müssen wir und die Richter und die Anwälte da noch diskutieren das ist eindeutig und ganz klar d.h. die Zahlungsdienstleister die Banken sind an der Mitwirkung und Zahlung von unerlaubten Glückspiel beteiligt gewesen damit ist es ein Verstoß gegen das deutsche Gesetz und weil es ein Verstoß ist nichtig und d.h. es muss Rück abgewickelt werden d.h. Einzahlung müssen zurück abgewickelt werden wo ist das Problem ich verstehs nicht die Rechtslage ist hier ganz eindeutig .

Eine einfache Forderung auf ein komplexes Thema. Fordert man aber die korrekte Durchsetzung der Gesetzeslage, müssten wir uns dann nicht jeden Morgen auch dazu verantworten und gemeinsam n Hofrundgang in der jeweiligen JVA machen?

§ 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

Wie sieht es die Gesetzeslage oder die Gerichte, wenn man es nicht wusste?

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Offline Olli

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1092 am: 02 Juli 2019, 10:03:59 »
Hi!

Es gibt ja diesen Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Nun, lt. Herrn Lenné gilt dies hier NICHT!

Das bedeutet also, dass jemanden ein Vorsatz nachgewiesen werden muss, damit er für unerlaubtes Glückspiel belangt werden kann.

Wer also ein CB macht - dann wieder spielt - ein erneutes CB initiert, der handelt im Wissen um die Unerlaubtheit - und damit mit Vorsatz.
Dies ist natürlich nur ein Beispiel.

So ist es also immer ratsam Telefongespräche mit PP oder Inkassos zu verweigern, um sich nicht zu verplappern.

Mittlerweile sehen einige Anwälte - und siehe auch das Urteil des AG München - es so, dass erst durch die Möglichkeit der Zahlungsströme ein unerlaubtes Glückspiel möglich ist, wodurch es egal ist, ob ein Vorsatz existiert oder nicht.

Auch hier bräuchte man eine höchstrichterliche Entscheidung ... Freiwillige vor ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline lazomi

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1093 am: 09 Juli 2019, 17:32:36 »
Wie viele Mahnungen bekommt man vom KSP bis sie klagen müssen oder auch nicht?

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Rofl1312

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1094 am: 09 Juli 2019, 18:05:16 »
Wie viele Mahnungen bekommt man vom KSP bis sie klagen müssen oder auch nicht?

Die können dir theoretisch jeden Tag eine Mahnung schicken, müssen tun sie gar nichts.
Aber in der Regel bekommst du 3 Mahnungen, in der letzten Mahnung steht dann drin, dass ohne weitere Ankündigung er Mahnbescheid beantragt wird, dann bekommst du so nach 3-4 Wochen oder Später je nach Auslastung, Post vom Gericht.

Aber wie gesagt, es ist kein "Muss" zu Klagen, die werden halt nur Druck aufbauen, die kennen auch die Rechtslage, es könnte taktisch Unklug sein den Mahnbescheid zu beantragen.
Wenn Du den Mahnbescheid widersprichst, müssen sie wenn sie das Geld wollen klagen, das ist so aus meiner Sicht das einzige Muss, ansonsten verlieren sie an Glaubwürdigkeit, wenn sie nach einem widersprochenen Bescheid nicht Klagen.
Wenn Du den Bescheid widersprichst, und das Inkassobüro nichts weiter unternimmt, könnte es sein das Du nie wieder was hörst.

Klage einreichen auf Zahlung der Kosten könnten sie theoretisch immer, aber da hat Paypal auch ein Wort mitzureden, kommt halt auch drauf an ob die Forderung zur Eintreibung nur übergeben oder verkauft worden ist.

Bei einem Verkauf der Forderung sagt Paypal: Zahlt uns 3500€ und ihr könnt die 7500€ beim Gläubiger eintreiben ..
Bei einer Übergabe ans Inkasso, bekommen die wohl etwas vom Kuchen ab wenn erfolgreich die Forderung eingetrieben wurde.




 

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