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Kreditkarten Rückbuchung

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Offline Olli

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Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #15 am: 04 September 2018, 13:01:22 »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Mo von Glückszone

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Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #16 am: 05 September 2018, 11:52:08 »
Hallo,

zuerst einmal möchte ich, dass Du Dich fragst, ob Du dein Anliegen hier vorgetragen hättest, wenn Du Dein Geld vemehrt hättest.
Was ist denn, wenn Du das Geld zurückbekommst? Wirst Du es dann anderweitig verzocken? Klingt für mich ganz so. Wenn ich Dir einen Tipp geben darf,
versuche das Geld zurückzubekommen aber gib vorher die Kontrolle über Dein Konto an einen Verwandten oder Freund ab. Sonst ist das Geld wieder weg.
Ich spreche da aus Erfahrung. Das Du dir Hilfe holst, ist unerlässlich. Alles Andere wäre sehr kurzweilig.

LG Mo
Mo von Glückszone

Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #17 am: 05 September 2018, 12:55:34 »
@Teufelszeug
Die Fidor Bank hat einfach grundlos gekündigt. Dr. Reeckman hat mir leider abgesagt aber habe den Fall nun einem Anwalt zur Überprüfung übergeben

@MO
Die Lust am zocken ist mir vergangen. Werde nun endlich eine Therapie machen. Die Frage ist nur noch ob stationär oder ambulant.
« Letzte Änderung: 10 September 2018, 15:20:39 von ovechkin888 »

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Offline Ilona

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Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #18 am: 05 September 2018, 14:06:31 »
Gute Idee! Stornieren und dann die Kohle wieder verzocken vergrößert das Problem. Wer schlau ist, nutzt diese Situation zum Ausstieg aus der Zockerei! Es sit quasi eine zweite Chance, die man nicht verspielen sollte. Zumal man ja ein Chargeback nur einmal machen kann!!! Jeder weitere Versuch kann zu Recht alks Betrug gewertet werden. Ob ambulant oder  stationär würde ich an deiner Stelle in Ruhe mit einer Beratungsstelle besprechen. Die sind eh die erste Anlaufstelle. Hier findest du Adressen: http://www.gluecksspielsucht.de/adr/index.php

Alles Gute!

Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #19 am: 05 September 2018, 15:12:03 »
Danke für den Link Ilona aber die nötigen Adressen habe ich bereits von www.lsgbayern.de erhalten

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Offline Ilona

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Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #20 am: 05 September 2018, 15:42:37 »
Top! Dann bist du ja gut versorgt.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
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Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #21 am: 10 September 2018, 13:29:44 »
Bei Casinos mit gültiger Lizenz aus Malta sieht mein Anwalt keine Chance auf Rückerstattung bzw. Schadenersatz. Bei 22bet mit Lizenz aus Curacao dann wahrscheinlich auch nicht.

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Offline Mo von Glückszone

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Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #22 am: 10 September 2018, 14:30:43 »
Die Lust kommt nur immer wieder zurück.So war das zumindest bei mir, egal wie hoch die Verluste waren. Aber Du bist jetzt an einem Punkt, an dem Du realisiert hast, dass Du Hilfe brauchst. Das ist das Wichtigste. Halte den Gedanken aufrecht und beginne so schnell wie möglich mit der Therapie.

LG Mo
Mo von Glückszone

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Offline Olli

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Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #23 am: 10 September 2018, 14:52:26 »
Zitat
Bei Casinos mit gültiger Lizenz aus Malta sieht mein Anwalt keine Chance auf Rückerstattung bzw. Schadenersatz. Bei 22bet mit Lizenz aus Curacao dann wahrscheinlich auch nicht.

Du musst Deinen Zahlungsdienstleister haftbar machen, sofern er in der EU sitzt.

An die OCs kommst Du auch innerhalb der EU nicht ran, denn es gilt:
Zitat
§ 762 BGB: (1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.

Nehmen wir ein einfaches Beispiel: Du wettest mit Jemandem um Geld und verlierst - derjenige hat keinen Ansprich auf den gewetteten Betrag.
Beispiel 2: Du wettest wieder mit ihm und gibst ihm das Geld. Dann fällt Dir auf, dass Du gar nicht hättest zahlen müssen. Pech gehabt - Du kannst das Geld nicht rechtlich einfordern.

So funktioniert das mit den OCs.

Deine Zahlungsdienstleister kannst Du jedoch mit § 4 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 134 dran bekommen, um nur die wichtigsten Gesetze zu nennen.
Dabei geht es einmal um das Verbot der Beteiligung an Zahlungsflüssen im Rahmen des unerlaubten Glückspiels .
Der § des BGB besagt, dass ein Rechtsgeschäft, welches gegen ein gesetzliches Verbot verstößt nichtig ist.

Ich würde den Anwalt wechseln ...
Gute 24 h
Olaf


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Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #24 am: 10 September 2018, 15:14:57 »
Laut diesem Anwalt liegt kein illegales Glücksspiel vor wenn die OCs in Malta oder Curacao eine Lizenz haben. Somit beteiligen sich auch die Zahlungsdienstleister nicht an illegalem Glücksspiel. Dafür berechnet er nun 2-5 Std. 190€ pro Stunde.

Was wenn der nächste Anwalt das selbe sagt? Nochmal paar Tausend Euro an verschiedene Anwälte verlieren? Kann man nicht einfach einen normalen Chargeback beantragen und die Transaktionen einfach wegen Ware nicht erhalten reklamieren? Oder zu hoher Betrag abgebucht?
« Letzte Änderung: 10 September 2018, 15:38:55 von ovechkin888 »

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Offline Olli

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Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #25 am: 10 September 2018, 15:43:44 »
Zitat
Laut meinem Anwalt liegt kein illegales Glücksspiel vor wenn die OCs in Malta oder Curacao eine Lizenz haben. Somit beteiligen sich auch die Zahlungsdienstleister nicht an illegalem Glücksspiel.

Das ist falsch! Dazu gibt es dieses Urteil:

Zitat
BVerwG  26.10.17 - 8 C 18.16 und 8 C 14.16
Das Verbot, Casino-, Rubbellos- und Pokerspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln, auch nach der teilweisen Öffnung des Vertriebswegs „Internet“ für Sportwetten und Lotterien ist lt. dem BVerwG mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar ...

Mit diesem Urteil ist höchstrichterlich bestätigt, dass deutsches Recht gilt. Somit dürfen nur von den Bundesländern lizensierte Casinos ihre Dienste anbieten.
Da nur SH Lizenzen vergeben hatte, darf dort in den genannten Casinos gespielt werden. "Dort" heisst grob - Du musst in SH Deinen Wohnsitz haben und auch genau "dort" spielen.

Lebst Du also z.B. in NRW und spielst in einem für SH lizensierten OC, dann ist das bereits unerlaubt! Es gibt keine "deutschen Lizenzen"!

Schieße den Anwalt in den Wind ...
Ich würde Dir vorschlagen ihn anzusprechen und darauf hin zu weisen, dass er keine Ahnung von der Materie hat.
Somit könntest Du vorschlagen, er möge seine Gebühren fairerweise nicht erheben, da er Dich vollkommen falsch beraten hat.
Vielleicht kann Dir Ilona oder jemand von fags über sie noch ein paar Tips geben, wie Du da am Besten agierst - ruhig und fundiert.


Gute 24 h
Olaf


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Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #26 am: 10 September 2018, 15:48:57 »
Hier seine Begründung:

"Diese Ansicht wird auch gestützt durch eine Entscheidung des LG München I, wonach die Teilnahme an einem Black-Jack-Spiel eines Anbieters aus Gibraltar nicht strafbar ist, weil bereits deutsches Strafrecht nicht anwendbar ist. "
 

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Offline Olli

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Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #27 am: 10 September 2018, 16:00:55 »
Hi!

Und von wann war die Entscheidung? Hast Du ein Aktenzeichen?
War es das hier? :
https://www.casinoonline.de/nachrichten/lg-munchen-spricht-verurteilten-online-blackjack-spieler-frei-6101/

Das BVerwG steht in der Hirarchie der Gerichte deutlich höher als das Landgericht. Zudem wurde der GlüStV 2017 novelliert.


Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #28 am: 10 September 2018, 16:04:15 »
Mehr hat er nicht dazu geschrieben. Der kann doch jetzt nicht im Ernst 1000€ verlangen für gar nix? Nur dafür das er die Fidor Bank AGBs geprüft hat?

Ehrlicherweise hat er schon am Anfang gesagt das er wenig Informationen zu dem Verfahren hat. Hätte ich es also gleich lassen sollen? Und bin selber schuld?

Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #29 am: 10 September 2018, 16:21:15 »
In seiner Prüfung hat er noch folgendes geschrieben:

Wie dargelegt, sind Online-Wetten und –Glücksspiele verbotene Glücksspiele im Sinne des § 4 Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV und § §762, 763 BGB. Zugleich stellen sie ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB dar und sind somit nichtig. Da § 4 Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel unter Strafe stellt, ist die Durchführung der Transaktionen durch die Bank und den Zahlungsdienstleister ebenfalls nichtig und kann nach unserer Einschätzung zurückgefordert werden. Dies gilt wiederum dann, wenn es sich um deutsche oder nicht-deutsche Unternehmen, die sich auf ihrer Website zumindest auf deutscher Sprache an Deutsche richten, handelt. Sofern dies nicht der Fall ist, dürfte weder deutsches Recht Anwendung finden noch ein deutscher Gerichtsstand zu begründen sein. 

Keine Ansprüche dürften allerdings bestehen, wenn es sich um nicht-deutsche Unternehmen handelt. Dann können dementsprechend auch keine weiteren Ansprüche gegen das Kreditkartenunternehmen und/oder die Fidor Bank geltend gemacht werden. 

Ich fühle mich komplett verarscht.

 

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