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Überwiesenes Geld zurückholen

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Überwiesenes Geld zurückholen
« am: 31 Dezember 2018, 15:26:21 »
Hallo miteinander.

Ein halbes Jahr lang nutzte ich das Angebot von Tipico als OC.
Dies fing damit an, dass ich Paypal und giropay für mich entdeckt hatte. Genauso schnell wie ich das Geld auf das Spielerkonto überwies, war es dann auch wieder futsch.
Der Anreiz immer und überall spielen zu können war dauernd gegeben. Am liebsten an einem langweiligen Abend auf der Couch.
Über den Prozess das verlorene Geld zurückzugewinnen, brauche ich hier vermutlich nichts zu schreiben - jeder, der den Weg hier gefunden hat, weiß schlussendlich, dass die Bank immer gewinnt.
Vorgestern beschloss ich, mein Tipico-Konto für mich sperren zu lassen und veranlasste die Löschung. Die Bestätigung bekam ich auch gestern schon!
Nun lese ich mich hier seit fast 2 Tagen durch die Foren, finde aber keinen ähnlichen Fall, wie meinen.

Es ist so: ich habe mittlerweile über 7000 € an Tipico verloren. Das Geld habe ich immer über giropay an PP überwiesen und von dort über Tipico abgebucht. Alles dokumentiert. Das heißt aber auch, dass das Geld nun längst bei Tipico auf Malta liegt.
Gesetzlich gesehen, kann man doch PP dafür zur Rechenschaft ziehen, oder nicht?
-Wie bekomme ich dann meinen Verlust von PP wieder?
-Wie ist da die Vorgehensweise?
-Läuft das über Chargeback?
-Sollte ich im Recht liegen - zahlt PP den Betrag aus?
-Oder kann ich den Betrag abbuchen, damit mein PP-Konto ins Minus geht?
-Wann mit dem Reeckmann-Schreiben argumentieren?
 
Tut mir Leid für die ganze Verwirrung.

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Re: Überwiesenes Geld zurückholen
« Antwort #1 am: 03 Januar 2019, 11:12:34 »
Genau diese Konstellation habe ich auch.

Wäre wirklich super wenn sich hier jemand auskennt und Antwort geben kann.

Liebe Grüße

Re: Überwiesenes Geld zurückholen
« Antwort #2 am: 03 Januar 2019, 11:15:59 »
Zurückbuchen kann man ja nicht.... Ihr habt esja selber eingezahlt...

Da ist das schon schwerer...

Vielleicht hilft darin Anwalt?

Re: Überwiesenes Geld zurückholen
« Antwort #3 am: 03 Januar 2019, 11:22:55 »
Aber eig dürfte Paypal ja auch keine Buchung an illegale OC durchführen oder?

Re: Überwiesenes Geld zurückholenla
« Antwort #4 am: 03 Januar 2019, 12:18:50 »
Eigentlich nicht,

Aber ...

Solltest du vor haben dein Geld zurück zu bekommen, müsstest du es über einen Anwalt versuchen. Der kann es evtl. möglich machen, aber es wird kosten und mit Sicherheit auch eine Zeit dauern. Mich würde interessieren ob jemand hier schon Erfahrungen machen konnte:
wirholendeingeld.de
?

Ansonsten kannst du es nur so versuchen, aber ob sich das bei „7.000€“ lohnt, kann dir wohl nur ein Anwalt sagen.

Wäre alles per Paypal Lastschrift gelaufen, hättest du es zurückbuchen können. So funktioniert es leider nicht, da du die Überweisung eigenständig ausgeführt hast..

Vll hat ja jemand auch noch Erfahrungen machen können bezgl. Anwalt und Überweisung zurück holen...

Viel Erfolg.


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Offline taro

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Re: Überwiesenes Geld zurückholen
« Antwort #5 am: 03 Januar 2019, 13:06:51 »
Aber eig dürfte Paypal ja auch keine Buchung an illegale OC durchführen oder?
Moin zusammen,

ich lese hier immer so mit und möchte mal versuchen meine Sichtweise dazu mitzuteilen. Viele der hier schreibende nichtjuristen (genau wie ich) suggerieren hier das das Spiel illegal sei, das ist wohl nach deutschen Recht so, dem EU Recht steht es mit Sicherheit entgegen und wird im Falle eines Urteils einkassiert,  weil EU Recht über dem nationalen Recht steht. Es wird mit Spielerschutz agumentiert. Das Argument ist aus meiner Leiensicht haltlos, solange man mit Werbung von Wunderino und Co überschwemmt wird wo der deutsche Stadt gerne die Steuer kassiert.
Nun gibt es noch Casinos ohne Lizenz, da wird es für pp unangenehm, dort würde vermutlich auch das EU Gericht gegen PayPal entscheiden.

Ganz anders sieht es wieder bei Sportwetten aus, hier ist dasabschotten des deutschen Marktes mehr als offensichtluch. Bei der monopolartigen Stellung sind die Quoten deutlich schlechter. Ein Schutz der Spieler ist selbst im Ansatz nicht zu erkennen, Meine Vermutung, Deutschland würde in diesem Fall nie ein Verfahren vor einem EU Gericht riskieren.

Was das ganze noch unübersichtlicher macht, ist die deutsche Automatenindustrie, die was OC betrifft sicher an forderster Front mitkämpft. Die FDP gehört ja praktisch dem Herrn G der durch seine mehr als großzügigen Spenden die Meinung in seine Richtung zu lenken weiss. Ob und wieviel Einfluss die FDP wieder auf die Gesetze hat und ob die dann rational sund kann man nur vermuten.

Das aufgeführte sind nur meine Gedanken zur Gesamtthematik und beinhalten in  keinem Punkt einen Anspruch auf Richtigkeit. Das kann vermutlich nur ein Jurist der sich ganzheitlich mit dem Thema beschäftigt. Ich wollte nur einmal die verschieden Einflüsse aufzeigen, weil es hier immer wieder zu fragen diesbezüglich kommt.




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Offline Olli

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Re: Überwiesenes Geld zurückholen
« Antwort #6 am: 03 Januar 2019, 15:33:34 »
Hi Taro!

Ich stimme Dir im Großen und Ganzen zu.

In diesem Punkte möchte ich aber ergänzen:

Zitat
das ist wohl nach deutschen Recht so, dem EU Recht steht es mit Sicherheit entgegen und wird im Falle eines Urteils einkassiert,  weil EU Recht über dem nationalen Recht steht.

Dies stimmt Gott sei Dank nicht mit dem "entgegen stehen". Siehe: http://www.bverwg.de/pm/2017/74

Mittlerweile wurde dieses Urteil 2 Mal höchstrichterlich bestätigt.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline taro

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Re: Überwiesenes Geld zurückholen
« Antwort #7 am: 03 Januar 2019, 16:12:59 »
Hallo Olli,

sag ich doch höchstes deutsches Gericht sagt das, Grundlage nicht EU konforme  deutsche Gesetze.
Das der Deutsche Staat sich auf eu Ebene keinerlei mühe gibt dort etwas in die Richtung zu bewegen und die Deutsche Steuereinah ebfür Werbung von angeblich illegale Casinos sprechen da auch eine deutliche Sprache.

Lange Rede kurzer Sinn, Laszschrift bei OC zurückbuchen scheint PayPal eine Klage zu riskant. Bei Sportwetten werden Sie es vermutlich riskieren.
Wer direkt überwiesen Geld von PayPal zurückhalten möchte,  muss PayPal verklagen,  auf Grundlage eines deutschen Gerichtes wird PayPal kaum zahlen, also EU bist zur letzten Instanz, viel Vergnügen.  Das PayPal auf dem Weg allen Angehörigen aus allerlei Gründen immer mal wieder das Konto frostet erhöht noch mal den Motivationsfaktor.

Taro

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Offline Olli

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Re: Überwiesenes Geld zurückholen
« Antwort #8 am: 03 Januar 2019, 19:10:30 »
Hi Taro!

Ah, ok ...

Zitat
Grundlage nicht EU konforme  deutsche Gesetze

Das stimmt so aber auch nicht - ein weit verbreiteter Irrglaube.
In dem o.g. Urteil wird z.B. Bezug genommen auf den Entscheid C-42/07 ECLI:EU:C:2009:519 des EuGH.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=77072&doclang=DE

Ab Absatz 51 wird auf die Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit Bezug genommen.

Hier heisst es in Absatz 57:
Zitat
In Ermangelung einer Harmonisierung des betreffenden Gebiets durch die Gemeinschaft ist es Sache der einzelnen Mitgliedstaaten, in diesen Bereichen im Einklang mit ihrer eigenen Wertordnung zu beurteilen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der betroffenen Interessen ergeben

Auch die weiteren Absätze sind noch sehr interessant - so z.B. Absatz 64:
Zitat
Der Gerichtshof hat ferner anerkannt, dass eine begrenzte Erlaubnis von Spielen im Rahmen eines Ausschließlichkeitsrechts den Vorteil bietet, den Spielbetrieb in kontrollierte Bahnen zu lenken und die Gefahren eines auf Betrug und andere Straftaten ausgerichteten Spielbetriebs auszuschalten (vgl. Urteile Läärä u. a., Randnr. 37, und Zenatti, Randnr. 35).
Nichts Anderes ist als einer der dort "gleichrangigen" Ziele im GlüStV definiert.

Somit wird in Absatz 73 folgendes Resumé gezogen:
Zitat
Deshalb ist auf die Vorlagefrage zu antworten, dass Art. 49 EG einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht entgegensteht, nach der Wirtschaftsteilnehmer wie Bwin, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind, in denen sie rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringen, im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats keine Glücksspiele über das Internet anbieten dürfen.

Die deutschen Gesetze sind also kludent EU-konform.

Der Irrgleube ist aber nicht unberechtigt, da - und da muss ich tief in der Erinnerung kramen - es wohl mal einen Entscheid gab, in dem Deutschland aufgefordert worden ist seine Gesetze zu "überarbeiten". Das ist aber mittlerweile hinfällig.

...

Ja ... unfassbar, dass PayPal auf diese Art und Weise - für mich ein sittenwidriges Verhalten - versucht Druck auf den Schuldner im Allgemeinen auszuüben.

Und ja ... die Werbung ... ebenfalls unfassbar ... doch ich habe dieses Jahr noch keine im TV mitbekommen. Ob sie es eingestellt haben zu werben?

...

Noch mal zurück zur ersten Passage ...
Hier ist das Urteil im Wortlaut - der erste Link war ja nur die Pressemitteilung:
https://www.bverwg.de/de/261017U8C14.16.0

Und die weiteren EuGH-Urteile, auf die sich hier berufen wird, sind (habe sie aber noch nicht gelesen):
C-316/07 [ECLI:​EU:​C:​2010:​504] : http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=80772&doclang=DE
C-46/08 [ECLI:​EU:​C:​2010:​505] ; http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=80778&doclang=DE
C-212/08 [ECLI:​EU:​C:​2011:​437] : http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=106025&doclang=DE
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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Offline taro

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Re: Überwiesenes Geld zurückholen
« Antwort #9 am: 03 Januar 2019, 19:30:36 »
Die Werbung gibt es noch, ich habe sie jetzt das erste mal von wunderinio wahrgenommen nachdem ich hier davon las, normalerweise Filtert mein Hirn so was für mich aus ohne das ich es mitbekomme.

Irrglaube ist es sicher nicht, weil dann wäre es ja kein Problem PayPal zu verklagen und Recht zu bekommen. Da die Schutzbehauptungen Deutschlands durch die Werbeerlaubnis leicht als Schutzbehauptung auszumachen sind ist die Behauptung des Gerichtes genau das, nur Eine Behauptung. Kann ja jeder gerichtlich nachprüfen lassen.

Da ich aus anderem Grund mal gegen den Staat Schweden vorgegangen bin war die Argumentationen und die Gerichtsurteile aus Schweden ähnlich wie die hier genannten, bis Sie auf die Finger bekommen haben.
Letztlich ist es Politik und ein Pokerspiel. Bei Lastschrift und OC hat der Spieler zur Zeit die besseren Karten, bei Sportwetten und direkteinzahlung PayPal. Das Blatt kann sich natürlich jeder Zeit ändern.
Sollten sich Profis mit beschäftigen.

*

dev

Re: Überwiesenes Geld zurückholen
« Antwort #10 am: 03 Januar 2019, 21:49:56 »
Also mein Anwalt hat mir zu dieser Sache erklärt, dass Geld aus illegalem Glücksspiel beidseitig nicht eintreibbar ist. Er ist kein Spezialist auf dem Gebiet, aber ich finde es ganz plausibel, wenn man bedenkt das es nach deutschem Recht gar keinen Vertrag gibt der Zustande kommt und somit auch keine Forderung welche durchgesetzt werden kann.

Was wir hier mit dem Chargeback nach Lastschriftverfahren mit Paypal gemacht haben, ist eher dem Umstand geschuldet, dass sowohl Paypal als auch die Online Casinos sich ganz wohl damit fühlen, dass ihre Angebote noch "geduldet" werden. Nach einer rechtlichen Überprüfung drohen Werbeverbote, Restriktionen für den Sportwettenbereich etc...

Lass dich aber bitte von einem Profi beraten...

Ich finde du solltest dein Spielverhalten hinterfragen und das Geld als Lehrgeld akzeptieren.

Frohes Neues <3

Re: Überwiesenes Geld zurückholen
« Antwort #11 am: 04 Januar 2019, 06:32:23 »
Wenn das Gelde erst einmal durch Überweisung beim OC ist ist es weg! BASTA! Auf welcher Grundlage will man es zurückfordern? Weil Paypal davon wusste? Derjenige der einzahlt und spielt handelt auch gegen das Gesetz.
Einzig und allein bei Kreditkarten und bei Paypal Lastschriftabbuchungen bestehen hier Handlungsmöglichkeiten.
(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen. Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

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Offline Ilona

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Re: Überwiesenes Geld zurückholen
« Antwort #12 am: 04 Januar 2019, 07:56:43 »
Genau so ist es. Danke Teufelszeug. Ergänzen könnte man noch, dass der Weg über Chargeback (zurückbuchen bzw. zurückbuchen lassen innerhalb von 6-8 Wochen) unkomplizierter ist als das Geld zurück zu fordern. Der, der das Geld hat, ist immer im Vorteil.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
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