Glücksspielsucht => Fragen & Hilfe => Thema gestartet von: Bumbu am 09 November 2021, 11:39:56

Titel: Wird eine Spielsucht als Schwerbehinderung anerkannt ?
Beitrag von: Bumbu am 09 November 2021, 11:39:56
Guten Morgen zusammen

gemäß der Definition der World Health Organization ( WHO ) zählen suchtkranke Menschen zu den Personen mit einer "seelischen Behinderung".

jedoch stehe ich nun vor einem problem. Sollte meine Spielsucht anerkannt werden, ist es nicht mehr so einfach für den Arbeitgeber mich zu versetzen oder zu entlassen. Jedoch finde weder ich noch mein Schwerbehindertenbeauftragter ein Gesetzt oder ähnliches umeine Spielsucht als Behinderung anerkennen zu lassen.

Hat einer von Euch Erfahrungen damit und kann mir weiter helfen.

vielen Dank im Voraus
Titel: Re: Wird eine Spielsucht als Schwerbehinderung anerkannt ?
Beitrag von: TAL am 09 November 2021, 11:52:55
Hallo Bumbu,

ab einem GdB (Grad der Behinderung) von 50 gilt eine Person als schwerbehindert. Mit 30 oder 40 kann man allerdings schon eine Gleichstellung beantragen. Wo auf dieser Skala der Sachbearbeiter dich verortet, hängt dabei aber nicht primär von der Diagnose ab, sondern von deinen Einschränkungen im Alltag. Hierfür brauchst du gerade bei psychischen und seelischen Beeinträchtigungen 'Nachweise' von Ärzten und / oder Psychologen. Am besten über einen längeren Zeitraum.
Die Bearbeitung dieses Antrags kann auch, je nach Wohnort, mehrere Monate dauern. Ein 'schneller und einfacher' Ausweg ist das also nicht.

Ich frage mich ehrlich gesagt gerade, was genau du damit erreichen möchtest.
Titel: Re: Wird eine Spielsucht als Schwerbehinderung anerkannt ?
Beitrag von: Bumbu am 09 November 2021, 12:14:28
Erst mal danke für die Info

Was ich damit erreichen möchte ist ganz einfach
Ich Arbeite für den Bund und bin somit innerhalb von Deutschland einsetzbar.
An meinem jezigen Arbeitsplatz fühle ich mich sehr wohl. Die Arbeit die Kollegen aber auch das private umfeld haben sich in den letzten 4 Jahre gefestigt und helfen mir täglich stabil zu bleiben.
Seit 2019 bin ihc gemäß meiner Ärzte soweit stabil und abzinetn, dass ich keine medizinische Behandlung mehr benötige.

Leider ist es jedoch so, das man alle 3-5 jahre versetzt wird.

Mit der Anerkennung / gleichstellung einer Behinderung kann ich dieser Versetzung leichter wiedersprechen und meine Chencen steigen auf dem Dienstposten zu bleiben wo ich jetzt bin.

Das ist der grund warum ich versuche diese Anerkennung/Gleichstellung zu bekommen.

Und wie du schon sagtest, es ist das Problem, dass ich nicht regelmäßig zu einem Arzt oder Pyschologen gehen muss. Das ich gemäß der "Aktenlage" gesund und stabil bin.
Jedoch bin ich ehrlich, ich habe Angst wieder in einer anderewn Stadt in einem anderen Bundesland neu anzufangen.
Titel: Re: Wird eine Spielsucht als Schwerbehinderung anerkannt ?
Beitrag von: Wolke 7 am 09 November 2021, 13:58:32
Hallo Bumbu,

weiss dein Arbeitgeber von der Sucht? Bist du deswegen extra Suchtberater geworden?
Wenn du offen mit ihm sprichst und ihm deine Bedenken und Sorgen erzählst,wird er dich vielleicht nicht versetzen. 

LG Wolke
Titel: Re: Wird eine Spielsucht als Schwerbehinderung anerkannt ?
Beitrag von: Olli am 10 November 2021, 19:24:49
Hi!

So, wie es gerade im Meeting verstanden habe, bekommst Du keinen Behinderungsgrad auf Grund einer Sucht zugesprochen.
Da eine Sucht aber so gut wie immer mit einer Störung einher geht, müsstest Du versuchen hier anzusetzen. Allerdings gehe ich auch davon aus, dass Ihr das schon ausgelotet habt.

PS: Es war genehmigt, das Thema aus dem Meeting hierher zu übertragen.
Titel: Re: Wird eine Spielsucht als Schwerbehinderung anerkannt ?
Beitrag von: Bumbu am 12 November 2021, 09:04:07
Mein Arbeitgeber weiß über alles bescheid und leider gehören Versetzungen (Arbeite bei einer Bundesbehörde) dazu.

Im Rahmen Alkoholismuss wird ein Suchtkranker mit 30% gleichgestellt. Dieses liegt aber mehr an den Körperlichen Einschränkungen welche er durch das triken bekommen hat. Bei Spielsucht kann ich nur die Seelische Behinderung einbringen.

Mit der gleichstellung versuche ich eine möglichkeit zu finden, den Arbeitgeber dazu zu zwingen, zu verstehen, dass für einen Suchtkranken Menschen ein Sicheres und stabiles Umfeld unabdingbar ist und somit eine Versetzung aus der Dienststelle XY oder aus der Stand XY nicht mögloch ist.

Ich bin mir sicher, dass wenn ich Familie, Freunde und mein Sicheres Umfeld verlasse ich wieder einem erhöhten Risiko ausgesetz bin zu triggern oder die Kraft zu verlieren. Dieses möchte ich wenn möglich verhindern, daher die Idee mit der anerkennung der Schwerbehinderung

PS: Alles Ok das der Beitrag verschoben wurde.
Titel: Re: Wird eine Spielsucht als Schwerbehinderung anerkannt ?
Beitrag von: Olli am 12 November 2021, 09:59:18
Hi!

Zitat
Dieses liegt aber mehr an den Körperlichen Einschränkungen welche er durch das triken bekommen hat. Bei Spielsucht kann ich nur die Seelische Behinderung einbringen.
Es ist dort also ähnlich. Auch bei der Spielsucht müssen Begleiterkrankungen herhalten.

Ich würde mit den Vorgesetzten sprechen. Berichten, dass Du zwar derzeit stabil bist, Dich aber eine gravierende Veränderung durchaus wieder aus der Bahn werfen könnte. Als Vorschlag könntest Du ja darum bitten, nur die eigentlich nächste Versetzung auszusetzen. Dann hättest Du max. 5 Jahre Zeit weiter an Dir zu arbeiten.
Du hast nun mal diesen AG gewählt. Wenn er sich nicht darauf einlassen möchte, dann musst Du eben damit leben ... oder Dir etwas Anderes suchen ...

Zitat
PS: Alles Ok das der Beitrag verschoben wurde.
Ähmmm ... nein ... das meinte ich nicht. Ich hatte an einem Online-Meeting teilgenommen. Ausgerechnet Dein Thema stand da auf dem Plan und so habe ich das Wissen dort einfach mal abgefragt.
Nun ist es aber so, dass alles, was im Meeting besprochen wird, auch im Meeting bleibt. Es geht nichts nach aussen.
Nach meinem Beitrag an Dich bin ich per PN hingewiesen worden, warum ich denn dagegen verstoße.
Ich habe im Meeting ausdrücklich das OK erhalten, die Informarionen hier einzustellen. Somit habe ich nicht gegen die goldene Regel der Selbsthilfe verstoßen!
Mein Nachtrag bezog sich einfach nur darauf ...