Guten Morgen zusammen,
auch ich habe über die letzten Jahre mehrere Tausend EUR, schätzungsweise an die 10.000 EUR verspielt, war lange Zeit Spielfrei, hatte nun jedoch wieder angefangen.
Ich habe nun vor einigen Tagen Rücklastschriften für die letzten 8 Wochen veranlasst (alles Paypal). Es geht um den Anbieter Sunmaker. Habe alles fein säuberlich in einer Excel Liste aufgeschrieben, Einzahlungen bei Sunmaker über Paypal insgesamt 2211,94€ im Zeitraum 19.12.18-02.01.2019. Auszahlungen von Sunmaker auf Paypal Konto in Höhe von 400€. Rücklasten habe ich über 1517,28€ veranlasst. Der Rest ist also nicht übers Konto abgebucht wurden, sondern über Paypalguthaben (294,66€). Ich habe nun folgendes Schreiben verfasst an Paypal und möchte dies in den nächsten Tagen abschicken.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der geltend gemachte negative Kontostand betrifft Entgelte für Online-Casinospiele des Glücksspielanbieters Sunmaker. Ich konnte konnte dort mittels Ihres Zahlungsdienstes Spieleinsätze in vierstelliger Höhe tätigen und habe dort im Zeitraum vom 19.12.2018- 02.01.2019 insgesamt 2211,94 EUR durch Ihren Zahlungsdienstleister eingezahlt. Insgesamt wurden 1517,28 EUR durch Widerruf von Lastschriften vor dem endgültigen Verlust gesichert.
Die betreffenden Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücks¬spiels (§ 284 StGB), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casinospiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können. Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11).
Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB). Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche zu.
Ferner ist die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Zahlungsdienstleister im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen mich nicht bestehen können.
Ihre Forderung wird daher in voller Höhe zurückgewiesen. Weitere Buchungen aus den letzten 12 Monaten werden derzeit überprüft und gegebenenfalls ebenfalls zurück gebucht. Anbei erhalten Sie eine entsprechende Auflistung der genauen Ein- und Auszahlungen (gerichtlich vorgeschriebene Gewinn-Verlustrechnung). Demzufolge besteht meinerseits noch ein Guthaben in Höhe von insgesamt 294,66 EUR. Dieses Guthaben bitte ich innerhalb von 4 Wochen auf das Ihnen bekannte Konto zu erstatten.
Sollte eine Reaktion Ihrerseits nicht fristgerecht feststellbar sein, müssen Sie damit rechnen, dass ein Fachanwalt für Bankenrecht mit der Überprüfung und gegebenenfalls mit der Einleitung weiterer Schritte beauftragt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Eventuell kann sich ja jemand mal den Text kurz durchlesen? Ist das so ok? Grobe Schnitzer drin? Habe mir die Seiten hier durchgelesen, möchte aber auf Nummer sicher gehen.
Viele Grüße
PS: Vielen Dank für das Forum, habe mir bereits etliche Stunden Beiträge durchgelesen und bin voll motiviert, dass ich es schaffe aus der Scheiße rauszukommen und endgültig aufzuhören. Es gibt so viele Sachen für die es sich viel mehr lohnt sein hart verdientes Geld auszugeben.