Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Erfolge => Thema gestartet von: kotek123 am 07 Oktober 2019, 11:58:53
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Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/verfahren-gegen-zahlungsdienstleister-skrill-nimmt-berufung-zurueck_159453.html
Verfahren gegen Zahlungsdienstleister: Skrill nimmt Berufung zurück
Erstellt am 07.10.2019
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Die Anwaltskanzlei Lenné führt im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel ein Verfahren gegen den Londoner Zahlungsdienstleister Skrill Ltd. Denn aufgrund des Glücksspielstaatsvertrags ist auch die Beteiligung an Zahlungen in Verbindung mit illegalem Online-Glücksspiel verboten. Auf seinem Internetauftritt verweist Skrill Ltd. jedoch explizit auf das in Deutschland verbotene Online-Glücksspiel.
Nachdem das zuständige Gericht zu Ungunsten des Zahlungsdienstleisters entschieden hatte, legte dieser gegen das Urteil Berufung ein, die er aber inzwischen wieder zurückgenommen hat.
Im Rahmen des Prozesses gegen den Londoner Zahlungsdienstleister Skrill Ltd. ergaben die Recherchen, dass Skrill Ltd. zwei Zahlungsmethoden anbietet:
Zahlungen über ein Skrill-Konto und
Zahlungen per „Rapid Transfer“ (direkt vom Hausbankkonto, ohne Skrill-Konto).
Im Laufe des Prozesses stellte sich jedoch heraus, dass Skrill Ltd. die Zahlungsaufträge nicht auftragsgemäß ausführt. So wurde die Zahlung per „Rapid Transfer“ nachweislich im Hintergrund dennoch über ein Skrill-Konto ausgeführt. Da das nicht dem Auftrag des Kunden entsprach, konnte die Skrill Ltd. ihren Zahlungsanspruch gegen den Kunden, unseren Mandanten, nicht angemessen nachweisen. Vor allem aus diesem Grund wurde die Klage von Skrill Ltd. abgewiesen, woraufhin der Zahlungsdienstleister aber Berufung einlegte.
Skrill Ltd. rudert zurück
Vor Kurzem teilte das Gericht mit, dass die Berufung zurückgenommen worden sei. Im Zuge der Vorbereitungen auf das Berufungsverfahren hatte sich nämlich herausgestellt, dass Skrill Ltd. nicht in der Unternehmensdatenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingetragen ist.
Bevor Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherer, Finanzdienstleister oder Pensionsfonds ihren Betrieb aufnehmen können, benötigen sie die schriftliche Erlaubnis der BaFin. Ausnahmefälle sind Unternehmen aus einem anderen Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums. Dennoch dürfen diese Unternehmen ihre Dienste nicht so ohne Weiteres anbieten. Wenn sie in Deutschland im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs grenzüberschreitend oder mit einer Niederlassung tätig werden wollen, müssen sie sich trotzdem bei der BaFin anmelden. Die Rede ist hier vom sog. Notifikationsverfahren oder auch „Europäischen Pass“.
Kein Eintrag in der Unternehmensdatenbank der BaFin
Die Unternehmensdatenbank der BaFin gibt Auskunft darüber, welche Unternehmen eine Erlaubnis besitzen, notifiziert sind oder eine Repräsentanz in Deutschland unterhalten. Da Skrill Ltd. nicht in dieser Unternehmensdatenbank eingetragen ist, vertritt die Anwaltskanzlei Lenné die Auffassung, dass Zahlungsdienste von Skrill Ltd. für deutsche Kunden unzulässig sind – und zwar unabhängig vom grundsätzlichen Mitwirkungsverbot im Zusammenhang mit dem illegalen Online-Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2012.
Gerne hilft unsere Kanzlei auch Ihnen dabei, Ihr in illegalen Online-Casinos verspieltes Geld zurückzuholen, und zwar indem wir zivilrechtlich gegen die Zahlungsdienstleister und Kreditkartenbanken vorgehen, über die Sie die Einsätze bezahlt haben. Nutzen Sie für eine Ersteinschätzung einfach das kostenlose Erstgespräch der Anwaltskanzlei Lenné.
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So geht es natürlich auch wobei ich kaum was mit Skill zutun hatte. Hatte ein paar Einzahlungen gemacht und ich weiß nicht mal mehr wann die waren und wie hoch. Hatte ich kaum genutzt. Das bedeutet jedoch, dass alle Zahlungen die per SKILL bei einem OC geleistet wurden zurückgefordert werden können da kein Eintrag in der BaFin vorhanden.
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ja so sehe ich auch. Die Geschäfte hätten gar nicht zustande kommen dürfen aufgrund mangelnde Erlaubnis/Eintragung. Das Verbot der Abwicklung von Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspiel kommt ja noch dazu.
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Das Verbot mit Glückspiel ist dann nicht mehr relevant.
Keine Eintragung in der BaFin = alle Zahlungen unzulässig
Zumindest was "RAPID-Transfer" anbelangt oder ist das für direkte Zahlungen mit Skrill auch gültig?
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also ich denke sollte für alle Zahlungen gelten, die Skrill abgewickelt hat.
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Das müsste eigentlich für alle die per SKRILL, egal in welcher Form, getätigt wurden. Keine Erlaubnis ergo alles verboten und nichtig.
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Danke Kotek!
Habe diesen Thread nun mal extra angepinnt, damit er oben in der Liste der Themen stehen bleibt ...
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Hach da fällt mir gerade was ein....
Paysafe gehört doch auch seit 2013 zu SKRILL - ergo würde das auch bedeuten das alle Transaktionen mit der PSC auch nichtig wären - egal was damit gekauft wurde oder?
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„Die Unternehmensdatenbank der BaFin gibt Auskunft darüber, welche Unternehmen eine Erlaubnis besitzen, notifiziert sind oder eine Repräsentanz in Deutschland unterhalten.“
Datenbank BaFin:
https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do?sucheButtonInstitut=Suche
Klarna: drauf
Sofort: drauf
Adyen: drauf
Skrill: nicht drauf
Trustly: nicht drauf
Giropay: nicht drauf
Worldpay: nicht drauf
Interessant. Langsam scheint man den bisher unangreifbar erscheinenden "Überweisungs"-Zahlungsdienstleistern doch näher zu kommen.
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Giropay nicht drauf?
Muss doch drauf sein denn sonst würde das ja bedeuten das alle Zahlungen per Giropay auch nichtig wären...
Ist eben die Frage wie sich das von SKRILL auf Trustly, Worldpay und Co ausweisen lässt wenn nicht angeführt...
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Giropay passt evtl. gar nicht auf die Liste, da es kein Finanzdienstleister i.S. der BaFin-Definition zu sein scheint, eher eine Anwendung bzw. Softwarelösung. Ich blicke da noch nicht so richtig durch – aber Nebel erzeugen gehört bei diesen Firmen ja zum Geschäftsmodell.
https://de.wikipedia.org/wiki/Giropay
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das ist ja gute Nachrichten!!
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Das ist mal ne sehr gute positive Nachricht!
Ich habe über SKRILL mehrere tausend Euros verloren eben über diese sogenannte Rapid Transfer unter anderem. Und dieser Kasperverein, Der nicht mal eingetragen ist bei der BaFin, veranlasst bei mir eine negative SCHUFA Eintrag und schick mir zusätzlich noch eine Forderung über ein Inkasso Unternehmen . Die kriegen keinen Cent von mir.
Ich werde aufjedenfall Klagen in den nächsten Wochen. Warte noch etwas bzgl anderen Urteilen, und dann geht’s ran an den salat!
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Hallo Kläger2019,
hast du die Schufa schon mal kontaktiert. Setzt ein schrieben auf die werden den Eintrag löschen.
Gruß
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Habe ich schon mehrmals gemacht Alex jedoch Widerruf beziehungsweise löscht die SCHUFA den Eintrag nicht. Habe einen Anwalt aus Hamm beauftragt der sich damit beschäftigt.
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ok hat bei mir funktioniert. Ich hoffe für dich das der Anwalt das klären kann für dich
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Guten Abend allerseits,
hat schon jmd Kontakt mit Herrn lenne in dieser Angelegenheit aufgenommen in Bezug auf Rückforderung?
Wie stehen die Chancen?
Gruß
mauro310
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hallo, bin neu hier ..
habe auch ueber skrill sehr viel geld verloren ..das ganze schon 5 stellig..
meint ihr ich hab da chancen? die transfers sind aber alle 2-5 jahre alt
ich kann momentan mit skrill nichts einzahlen weil die neue dokumente haben wollen und alles wurde gesperrt bzw. kann damit nichts mehr machen.
grüße
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Hallo Blizz,
das ist doch super, wenn Du dort nichts mehr einzahlen ksnnst, eine große Erleichterung sollte das für Fich sein.
was erwartest Du, 5 Jahre alte Geschäfte zu wandeln? Gibt's da nicht Verjährungsfristen, such wenn z.B im Internationalen, Glücksspielgeschäft snderes als das BGB rs, HGB gelten sollte?
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Ich les mal mit - ich finde die Frage von Mauro310 interessant.
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Abend zusammen,
hatte die Tage mit lenne telefoniert.
Man müsste klagen, Chancen stehen nicht schlecht.
Ich versuche gerade von skrill eine Auflistung meiner rapid Transfer Transaktionen zu bekommen.
Diese bräuchte man dann schon, alles weitere werde ich mir erstmal durch den Kopf gehen lassen die kommenden Tage.
Beste Grüße
Mauro310
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Hallo,
die Chancen stehen bei Skrill 50/50. Und ohne ein Klage wird man gegen ein Unternehmen das im Ausland sitzt überhaupt keine Chance haben was zu bewirken. Jedem muss das Prozesskostenrisko aber auch bewusst sein, sollte man verlieren. Bin aktuell auch am überlegen was ich mache.
Grüße
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also ich werde nach dem Bafin Desaster erst recht den gerichtlichen weg gehen wenn die in den nächsten keine außergerichtliche einigung stattfindet
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außergerichtlich wird nichts passieren da die Firma Ihren Sitz in London hat. Ohne Klage null Chancen
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Die Chancen sollten deutlich über 50/50 liegen, da die schon mehrfach vor Gericht verloren haben und wie gesagt nach der nichteintragung in der bafin sieht es noch besser aus denke ich.
Gruß
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ja die haben ihren sitz in England aber so eine große Firma hat in Deutschland Anwälte. Es wäre höchst fahrlässig wenn die nicht reagieren.
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Hallo Mauro,
ich will ja deine Hoffnungen nicht dämpfen, da ich genauso wie du gerne mein Geld und bei mir ist es nicht wenig zurückhaben, aber es ist schwierig. Wie kommst du drauf das es schon viele Urteile gibt wo Skrill verloren hat?
Gruß
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@kotek
definitiv werden die reagieren und die haben auch sicher hier Anwälte
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Ich weiss von zwei, eines war im Jahr 2017 in Wiesbaden, das andere demletzt erst und wurde von lenne geführt.
Gruß
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Der Herr Lenné hatte doch vor kurzem auf seiner Homepage darüber berichtet.
So wie ich es verstanden haben, dürfen die aufgrund fehlender Zulassung/Anmeldung bei der BaFin gar keine Dienstleistungen in Deutschland anbieten.
Somit ist es doppelt "illegal"
Skrill Ltd. nicht in Unternehmensdatenbank der BaFin
Welche Unternehmen eine Erlaubnis besitzen, notifiziert sind oder eine Repräsentanz in Deutschland unterhalten, ist der Unternehmensdatenbank der BaFin zu entnehmen. Da Skrill Ltd. in dieser Unternehmensdatenbank nicht eingetragen ist, vertreten wir die Auffassung, dass Zahlungsdienste von Skrill Ltd. für deutsche Kunden – unabhängig von dem Mitwirkungsverbot im Zusammenhang mit dem illegalen Onlineglücksspiel nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2012 – unzulässig sind.
Gerne helfen wir auch Ihnen dabei, Ihr in illegalen Online-Casinos verspieltes Geld zurückzuholen, indem wir zivilrechtlich gegen die Kreditkartenbanken und Zahlungsdienstleister vorgehen, über die Sie Ihre Einsätze bezahlt haben. Für die Ersteinschätzung stehen wir Ihnen in einem kostenlosen Beratungsgespräch zur Verfügung.
Quelle: RA Lenné
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Wir sitzen ja alle im gleichen Boot. Kenne mich - was die Juristik angeht - nocht so gut aus. Wäre denn hier nicht so ne Art Sammelklage sinnvoll?
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Du meinst wohl eine Musterfeststellungsklage^^
Wobei das Gericht ja schon festgestellt hat, dass SKRILL nicht in die Liste eingetragen ist und demnach eigentlich alles nichtig ist was mit OC zu tun hat und alles andere was mit Skrill in Deutschland gekauft wurde auch!
Demach wäre es theoretisch möglich SKRILL in Eigenregie zu kontaktieren und auf diesen Umstand und eine Fristsetzung der verspielten Beträge festzunageln. Soviel zur Theorie aber man sollte schon wissen was man tut und dennoch muss man den Beweis erbringen das der Betrag auch verspielt wurde. So ist zumindest meine Auffassung dazu ABER man sollte vorher schon einen Anwalt konsultieren denn Fallstricke gibt es genügend. Sicher ist eben Sicher^^
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ich habe hier schon geschrieben ohne eine Klage gegen Skrill wird nichts passieren. Da kann man 1000 Schreiben an die schicken es wird sich nichts tun. Ich hatte diesbezüglich auch anwaltliche Beratung.
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Deswegen sagte ich ja auch theoretisch^^
Wobei ich gleich den Vorschlaghammer auspacken würde und mit Anwalt vorgehen würde!
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War ja nur so ne Idee... irgendwie muss man da ja mal Erfolg haben?!
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also ich werde aufjedenfall dagegen vorgehen, mein skrill konto hab ich noch und die kontoauszüge sind ausgedruckt :).
Wünscht mir Glück
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Viel Glück! Mit oder ohne Anwalt?
Grüße
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Gibt es schon was neues?
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Skrill/Netteller/RapidTransfer sind noch immer nicht bei der Bafin registiert bzw. in den Datenbank nicht drin. Weitere Infos von Anwälte kamen in der Sache auch nicht.
Ich kann mir ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, wie so ein riesen Firma wie Skrill und Ihre Tochtergesellschaften, die sich hier von große Rechtsanwaltskanzlei vertreten lassen, so eine überlebenswichtige Registrierung einfach mal so vergessen haben könnten. Vor allem kann ich mir auch nicht erklären, wie Bafin diese Unternehmen, die ja total bekannt sind, einfach so diese Geschäfte abwickeln lassen haben. Eigentlich nciht vorstellbar
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Skrill/Netteller/RapidTransfer sind noch immer nicht bei der Bafin registiert bzw. in den Datenbank nicht drin. Weitere Infos von Anwälte kamen in der Sache auch nicht.
Ich kann mir ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, wie so ein riesen Firma wie Skrill und Ihre Tochtergesellschaften, die sich hier von große Rechtsanwaltskanzlei vertreten lassen, so eine überlebenswichtige Registrierung einfach mal so vergessen haben könnten.
Die hier betroffenen Unternehmen haben alle Ihren Sitz im europäischen Ausland. Demzufolge ist eine Registrierung ganz und gar nicht überlebenswichtig, denn innerhalb der EU kann das Kreditinstitut, im Rahmen der Niederlassungs- und Dienstleistungsverkehrs, grenzüberschreitend tätig sein. Es muss lediglich der eigenen nationalen Aufsichtsbehörde (deren "Bafin" in Großbritannien z.B.) mitgeteilt werden („Notifikation“).
Lediglich die Deutschen Banken/Finanzdienstleister, die hier zwangsläufig ja auch davon erfahren bzw mit denen kooperieren, müssen es der Bafin melden.
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/bankenfinanzdienstleister_node.html
Es gibt eine europäische Verordnungen (https://www.ecb.europa.eu/ecb/legal/pdf/de_reg_ecb_2014_17_f_sign.pdf), die das Ganze regelt. Hier bekommt die Bafin zwar meiner Ansicht nach mehr Zugriffsrechte, jedoch darf sie die Unternehmen in gewissen Situationen zur Auskunft "bitten"
Fakt ist aber, die genannten Finanzdienstleister unterwerfen sich nur dem europäischen Recht. Folglich möglicherweise umso doofer, wenn man das Deutsche Recht in Anspruch nehmen möchte (Berufungsverfahren hier). Warscheinlich ein Zufallsfund, womit man also auch Prozesse gewinnen kann, ohne das es hier noch um die eigentliche Streitfrage geht ::)
Vor allem kann ich mir auch nicht erklären, wie Bafin diese Unternehmen, die ja total bekannt sind, einfach so diese Geschäfte abwickeln lassen haben. Eigentlich nciht vorstellbar
Weil Sie es dürfen und Deutsche Finanzdienstleister&Banken kooperieren (was sie jedoch auch jederzeit beenden könnten, wodurch skrill hier in Deutschland gar nicht mehr nutzbar wäre.
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Wenn Skrill, unabhängig von dem Verbot von bestimmten Online Glückspielen in Deutschland, keine Lizenz hat, dürfen KK Unternehmen denn dann überhaupt Geld an dieses Unternehmen transferieren? Besteht hier evtl. die Möglichkeit, ein Chargeback bei den KK Unternehmen hierdurch zu begründen?
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Habe mich mal erkundigt wie der stand der Dinge ist und habe das von lenne bekommen
Leider haben sich die Klagen weiter verzögert, weshalb ich Ihnen aktuell keine neuen Informationen mitteilen kann. Wir sind weiter dran und hoffen, im nächsten Jahr mehr zu wissen.
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Wenn Skrill, unabhängig von dem Verbot von bestimmten Online Glückspielen in Deutschland, keine Lizenz hat, dürfen KK Unternehmen denn dann überhaupt Geld an dieses Unternehmen transferieren? Besteht hier evtl. die Möglichkeit, ein Chargeback bei den KK Unternehmen hierdurch zu begründen?
Aufgrund des EU-Recht kann ein innerhalb Europa´s lizensierter Finanzdienstleister überall in der EU ohne ein weiteres Genehmigungsverfahren seine Dienstleistungen anbieten und bewerben. Warum sollte ein nationales KK Unternehmen also die Transaktionen zu jenen Finanzdienstleister unterbinden? Solange es sich also um grundsätzlich legale EU Unternehmen handelt, wüsste ich nicht, was dagegen sprechen würde.
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Bafin ist aber nicht irgend ein Institution. Meiner Meinung nach müssen alle Finanzdienstleister sich dort registrieren, die in Deutschland Geschäfte tätigen. Erst Recht wenn es sich um so ein großes Unternehmen handelt.
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Bafin ist aber nicht irgend ein Institution. Meiner Meinung nach müssen alle Finanzdienstleister sich dort registrieren, die in Deutschland Geschäfte tätigen. Erst Recht wenn es sich um so ein großes Unternehmen handelt.
Ich lege dir mal folgende Informationsquelle nahe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Wirtschaftsraum
Ebenfalls widerlegt die Bafin selber deine Meinung:
In einem Staat des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) zugelassene Kreditinstitute sind grundsätzlich berechtigt, ihr Geschäft auch in anderen Mitgliedsstaaten auszuüben
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BankenFinanzdienstleister/Zulassung/zulassung_node.html;jsessionid=AB90712400F726B7EAECD7DC3C2B511B.2_cid381
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ah ok sehe das erst jetzt. Das heisst Skrill müsste diese Geschäfte in England melden. Die Frage ist jetzt, ob dies geschehen ist. Ich denke falls ja, dann hätten die Anwälte doch in dem Fall bei Lenne die Unterlagen vorgelegt oder? Da ist denke ich was dran
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Ich verlinke hier noch ein älteres Urteil aus 2013, dass Skrill aufgrund eines eingeforderten Rückbuchungsbetrags verloren hat.
Es ging in diesem Prozess nicht um Glücksspiel, trotzdem ist der verlinkte Fall übertragbar auf CBs:
https://openjur.de/u/673756.html (https://openjur.de/u/673756.html)
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Es gibt noch ein Urteil vom 16.6. 2017 vom AG Wiesbaden (AG Wiesbaden 92 C 4323/16 (41)), das nicht gut für SKRILL ausgegangen ist. Das ist mir nach einem Interview zugeschickt worden. Herr Lenné hat auf seiner Homepage darüber berichtet.
https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/rechtsprechung-zum-thema-online-gluecksspiel.html
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Es gibt noch ein Urteil vom 16.6. 2017 vom AG Wiesbaden (AG Wiesbaden 92 C 4323/16 (41)), das nicht gut für SKRILL ausgegangen ist. Das ist mir nach einem Interview zugeschickt worden. Herr Lenné hat auf seiner Homepage darüber berichtet.
https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/rechtsprechung-zum-thema-online-gluecksspiel.html
Durch die vorgenommene Hervorhebung im Screenshot (s. u.) wird deutlich, dass sich Skrill Ltd. insbesondere am Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit den absolut verbotenen Glücksspielen wie Online-Casino und Online-Poker beteiligt. Daher ist von Skrill Ltd. zweifelsfrei gewollt, das absolut verbotene Online-Glücksspiel durch ihre Zahlungsmethoden zu ermöglichen und zu begleiten.
Darüber hinaus kann man über den Internetauftritt von Skrill Ltd. per Mausklick auf den jeweiligen Online-Glücksspielanbieter sofort zum absolut verbotenen Online-Glücksspiel gelangen. Daraus ist zu folgern, dass Skrill Ltd. auf dem Gebiet des Online-Glücksspiels spezialisiert ist.
Seinerzeit musste man bei Skrill sogar mit Ja oder Nein bestätigen, ob man das Konto für Online-Casinospiel-Transaktionen nutzen möchte. Ohne diese Bestätigung konnte man das Skrill-Konto nicht nutzen.
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Gibts was Neues zu dem Thema?
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Hallo Sabrina,
ja das frage ich mich auch. Weil grade Rapidtransfer inzwischen für mich zu den gefährlichsten Einzahlungsarten gehört neben der Kreditkarte.
Kann dazu irgendjemand etwas neues zu sagen oder am besten einen Anwalt fragen?
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Mir ist nichts bekannt...
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Wenn du willst kannst du gerne mal nen Anwalt fragen. Wäre super wenn du für mich auch wegen "Muchbetter" mal fragen könntest. Habe darüber nämlich noch nichts erfahren bei meinem Anwalt.
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hab zufällig folgende Klage von Zahlungsdienstleister Skrill entdeckt die lt. Anwälte zugunsten Skrill entschieden worden ist:
https://buse.de/nachrichten/buse-heberer-fromm-gewinnt-fuer-zahlungsdienstleister-skrill/
hat jemand etwas über den Fall gehört oder kennt die Details? Im Netz findet man auch nichts über die Akte.
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Dem Anwalt sein Spezialgebiet so wird es über Ihn geschrieben:
Sowie das rechtskonforme Anbieten von Glücksspiel stehen dabei im Mittelpunkt.
Was will ich dazu noch sagen???
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Einen am Boden liegenden Menschen nochmal richtig schön in die Eier getreten, dies haben sie hoffentlich exzessiv gefeiert...
Vermutlich eine etwas unklug gewählte Taktik vom Anwalt die Spielsucht vorzuschieben ohne Nachweis..
Da ging es vermutlich um einige Euros, ansonsten hätten sie nicht geklagt, aber im Endeffekt ist Skrill selber schuld wenn sie das Hintertrüchen nicht schließen welches die Spieler nutzen um Zocken zu können.
Diese Art von Wallets laufen normalerweise nur auf Guthabenbasis.
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also von Funktionsweise und handhabung ist ja skrill nichts anderes als Paypal. Die unterscheiden sich nur darin, dass Skrill sich speziell auf Glücksspielmarkt konzentriert hat. Die bewerben sogar auf ihr homepage aktiv für Glücksspielseiten und verlinken dich direkt auf die glücksspielseiten. noch dreister und offener kann man illegalies glücksspiel nicht unterstützen.
mich wundert nur dass der fall in der öffentlichkeit gar nicht aufgetaucht ist bisher.
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Ich frage mich nur, wieso das Urteil und der Beschluss nirgendwo in einer Datenbank auftaucht ...
Zeit ist ja genug vergangen um es einzuscannen und zum Download bereit zu stellen.
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Also bei mir geht der link nich und auf der HP von dem Anwalt gibts den link zwar aber der führt zu 404 page not found, hat er dementsprechend raus genommen.
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Heute früh ging er jetzt wurde die Seite gelöscht ein Schelm wer böses dabei denkt.
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Hm, interessant. Kann man doch irgendwie wiederherstellen. Wie geht das nochmal? Den Fall hatten wir schon mal.
LG Ilona
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Hm, interessant. Kann man doch irgendwie wiederherstellen. Wie geht das nochmal? Den Fall hatten wir schon mal.
LG Ilona
Etwas abgeändert, aber so geht das ;)
Die internationale Wirtschaftskanzlei (Name bekannt) pro GI Lobby hat vor dem Landgericht Duisburg einen Aktivprozess gegen einen Kontoinhaber der Skrill ltd gewonnen. Die Mandantin ist Teil der Paysafe Holding einem der größten Zahlungsdienstleister weltweit. Das Unternehmen hat seinen Sitz in London. Das Urteil erging am 18.12.2018 (Az. 2 O 31/15) und wurde bestätigt durch den 16. Zivilsenat des OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 03.01.2020 (Az. I-16 U 88/19), Das Urteil ist rechtskräftig.
Gegenstand des Verfahrens war der Aufwendungsersatzanspruch für die von dem klägerischen Zahlungsdienstleister Skrill ltd. in dessen Kundenauftrag (§§ 675 f Fortfolgende BGB) ausbezahlten Geldbeträge an Glückspielanbieter ohne deutsche Lizenz. Dieser wurde in beiden Instanzen bejaht. Dass die dem Aufwendungsersatz zugrundeliegenden Forderungen aus unerlaubtem Glücksspiel (Casino – und Pokereinsätze) entstanden waren, berührt die Rückzahlungsverpflichtung dabei grundsätzlich nicht. Das unerlaubte Glücksspiel hat keinen Einfluss auf das Valutaverhältnis zwischen Zahlungsdienstleister und dessen Kunden, sondern ausschließlich auf das Valutaverhältnis zwischen dem beklagten Glückspieler und dem Glückspielanbieter.
Besonderheit des Verfahrens war, dass der Beklagte krankhaft spielsüchtig war. Dies ist allerdings solange unerheblich, soweit keine Geschäftsunfähigkeit nachgewiesen wird, wie im vorliegenden Fall.
Zudem urteilten die Gerichte, dass der Nichtausgleich des negativen Kontosaldos eine vorsätzliche, unerlaubte Handlung des Beklagten darstellte.
Nachdem der Beklagte zunächst in Berufung gegangen war, ist diese aufgrund des ausführlichen und eindeutigen Beschlusses des OLG zurückgenommen worden. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Verfahren führte Rechtsanwalt (Name bekannt) die Lobby!
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Was heißt das nun???
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Das heißt vor allem für mich, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf, bei dem zwei Berufungsverfahren vom Landgericht Düsseldorf und Landgericht Wuppertal zu PayPal- und Kreditkartenzahlungen anhängig sind, eine schon recht eindeutige Rechtsauffassung zu erkennen gegeben hat, nämlich gegen Chargeback. Und Skrill und PayPal sind ja wie einer schon vorher geschrieben hat ziemlich vergleichbar.
Es kommt aber natürlich immer auf den Einzelfall an.
Hat jemand beide Gerichtsentscheidungen? Spätestens Herr Rechtsanwalt Lenne sollte die doch zumindest vorliegen haben und genau kennen? Born, hast Du Dich mal erkundigt?
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mich wundert nur dass dieses Skrill Urtiel im Netz nirgendswo zu finden ist. Werden nicht alle Urteile im Netz veröffentlicht?
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Gibt es schon irgendwelche Neuigkeiten? Wie stehen die Chance? ...