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Wirholendeingeld.de

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #135 am: 12 März 2019, 17:48:10 »
Was hier einige Leute scheinbar vergessen ist, dass wirholendeingeld.de mit ihrer Dienstleistung Rechtsberatung erbringt.

Die Erbringung von Rechtsberatung ist aber nur solchen Leuten vorbehalten, die hierzu durch entsprechende Qualifikation oder durch behördliche Erlaubnis ermächtigt sind. Beides liegt aber bei wirholendeingeld.de nicht vor. Da hatte wohl ein IT-ler die gloreiche Idee im Rechtsbereich zu fischen, auf der Suche nach dem dicksten Fisch. Aber so einfach ist es eben leider nicht. Es darf nicht jeder nach Belieben Rechtsberatung erbringen.

Hinzu kommt, dass man - selbst wenn man das Vorliegen der geforderten Qualifikation oder der behördlichen Erlaubnis unterstellt - dies entsprechend der wettbewerbsrechtlichen Regelungen auch deutlich erkennbar machen muss. Auch hier scheint Herr Cee rechtlich nicht gut beraten zu sein.

Spannend wäre auch die Frage, ob wirholendeingeld.de gegen eigene (rechtliche) Beratungsfehler versichert ist. Denn wer Rechtsberatung erbringt, muss auch über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Denn sonst schaut der arme Mandant in die Röhre, wenn er falsch beraten wird.

Warten wir mal ab, bis dass die Rechtsanwaltskammer auf wirholendeingeld.de aufmerksam wird, eine gegnerische Bank diese Umstände anzeigt oder die ersten Abmahnanwälte kommen und das (Fehl-)Verhalten kostenpflichtig abmahnen.

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #136 am: 12 März 2019, 17:49:22 »
WHDG fungiert in dieser Sache nur als Vermittler selbiger.

Dahinter stehen die demensprechenden Anwälte die von WHDG ins Boot geholt werden mit einem dementpsrechenden Vertrag der Anwälte und WHDG.

Ob das allerdings rechtlich zulässig ist steht auf einem anderen Blatt Papier:

Zitat
Die Anbieter von Rechtsdienstleistungen müssen dabei stets selbst über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. Wer digitale Produkte und Dienstleistungen anbietet, ohne selbst Rechtsanwalt zu sein  oder eine sonstige Erlaubnis nach dem RDG inne zu haben, kann sich dem Verbotsbereich des RDG nicht dadurch entziehen, dass er Rechtsanwälte als Subunternehmer einschaltet. Eine unerlaubte Rechtsdienstleistung wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass sich der Handelnde Rechtsanwälten als Erfüllungsgehilfen bedient.
« Letzte Änderung: 12 März 2019, 17:55:15 von Born4Nothing »
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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #137 am: 12 März 2019, 18:08:58 »
Das klingt in den AGB aber ganz anders:

1.1   Wir übernehmen für Sie die Geltendmachung eines Forderungsverzichts oder die Rückforderung bereits abgebuchter Zahlungen (ggf. auch weitere Ansprüche), die Ihnen auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zahlungsdienstleistern oder Kreditinstituten (nachfolgend „Zahlungsdienstleister“) zustehen können (jeweils nachfolgend „Forderung“) und gegebenenfalls die gerichtliche Durchsetzung der Forderung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Zu diesem Zweck bevollmächtigen Sie uns die Forderung in Ihrem Namen selbst oder durch unterbevollmächtigte Rechtsanwälte geltend zu machen.

1.2   Wir werden versuchen die Forderung gegen die Zahlungsdienstleister außergerichtlich durchzusetzen und werden die hierfür erforderlichen Informationen (auch bei den Online-Dienst-Anbietern) einholen.

1.3   Sollten unsere Bemühungen zur Durchsetzung der Forderung nicht ausreichen, werden wir in Ihrem Namen einen Vertragsanwalt zur anwaltlichen (und ggf. auch gerichtlichen) Durchsetzung der Forderung beauftragen. Wir werden dem Vertragsanwalt alle verfügbaren Informationen zur Verfügung stellen. Für die Tätigkeit des von uns beauftragten Vertragsanwalts werden wir gemäß Ziff. 6.5 die Kosten übernehmen.


Von einer Vermittlerrolle kann hier nicht die Rede sein  ???

Letztlich muss dies aber auch nach Außen hin klar abgegrenzt werden und es muss klargestellt werden, welche Rechtsberater dahinter stehen. Dies wird rechtlich erfordert.

Und sobald auch nur mit der Beratung begonnen wird, spielt es keine Rolle mehr, wer dahinter steht, denn bereits in diesem Moment hat eine Rechtsberatung gewonnen.

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #138 am: 15 März 2019, 10:44:05 »
Hi zusammen,

ich habe mich jetzt auch bei WHDG angemeldet und bin gespannt ob etwas kommt. Die Hotline scheint dauerbesetzt zu sein.
Wenn ich meine Kontoauszüge in den letzten drei Jahren richtig ausgewertet habe, wäre das unglaublich und erschreckend zugleich wie viel scheiss Geld ich zum Fenster rausgeschmissen habe...Da wird einem richtig schlecht.

Mit der Kanzlei von Herrn Lenne habe ich bereits posivitive Erfahrungen in Sachen Paypal gesammelt. Mal gucken ob bei WHDG wirklich was zu holen ist. Bei mir geht es überwiegend um Sofort/Giro, Klarna usw.

VG

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #139 am: 16 März 2019, 11:11:06 »
Hallo Jungs,

Erstmal einen schönen guten Morgen Ich bin neu dabei und hab mal eine Frage bitte.

Ich hab über PayPal letztes Jahr 3000 Euro verzockt und have das damals einfach zurück gebucht.

Die haben das an einen Inkasso Unternehmen weiter gegeben und ich zahle seid dem 311 Euro jeden Monat bis die Schulden getilgt sind

Meine Frage wäre jetzt kann ich das Geld einfach jetzt zurück verlangen nach dem wie ich das hier gelesen habe kann mm doch das Inkasso Unternehmen mit dem einem schreiben da still legen oder habe ich das falsch verstanden.

Ich bin aktuell auch Rechtsschutzversichert also sollte ein Anwalt kein Problem sein aber bevor ich am Montag zur Bank gehe und alles zurück verlangen Frage ich lieber erst mal nach.

Könnt ihr  mir da helfen bitte.

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #140 am: 16 März 2019, 11:17:32 »
Deine Chancen stehen da eher schlecht.

Da du mit der Ratenzahlung bei dem Inkasso deine Schuld quasi eingestanden hast.

Das Inkasso wird dir definitiv nichts zurück geben und ob du die restlichen Raten einbehalten darfst, kann dir nur ein Anwalt sagen.

Viele Grüße

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #141 am: 16 März 2019, 11:20:54 »
Bin da bei Torsten aber genau kann dir das nur ein Anwalt sagen.
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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #142 am: 16 März 2019, 11:35:46 »
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt hier nicht die Kosten für den Anwalt

*

Offline Ilona

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #143 am: 16 März 2019, 12:29:59 »
Anwalt fragen. Zu schwierig für einen Selbsthilfeversuch.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #144 am: 16 März 2019, 22:05:41 »
Hat jemand schon mit dieser Seite Erfahrungen?

https://wirholendeingeld.de

Paypal klappt ja oftmals auch alleine, aber sofortüberweisung oder klarna liest man ja nicht viel...

Die werben mit 0 Risiko
Würden im Erfolgsfall 35% behalten...


Diskussion frei....

Und schöne Weihnachtstage

*

Gonzo09

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #145 am: 22 März 2019, 06:42:05 »
Guten Morgen.

PayPal hat mir über Nacht ca 400 E-Mails gesendet. Unter anderem das Rückbuchungen durchgeführt wurden und mein PayPal Konto mittlerweile auf ca 17.000 Euro in den Miesen ist. Ca. 9.000 habe ich mit den 8 Wochen zurückgeholt.

Heisst, da ich auf meinem Konto das Geld nicht habe, sollte es Herr Lenne oder WHD auf dem Konto haben, oder? Wie dem auch sei, es tut sich was.

Halte euch auf dem laufenden.

Ich beginne im übrigen, nachdem ich jetzt 4 mal bei einer Psychologin war (Kennenlerngespräche und Einschätzung) mit einer Therapie. Eine gute Woche war es bisher.

Schönes Wochenende.

*

holger

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #146 am: 22 März 2019, 08:04:45 »
Wie lange hat das gedauert?

*

Gonzo09

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #147 am: 22 März 2019, 08:21:16 »
Erste Kontaktaufnahme war am 4 Februar

*

Offline Olli

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #148 am: 22 März 2019, 08:48:36 »
Hi Gonzo!

Wenn Herr Lenné nicht explizit in seinen Schreiben an PP darauf bestanden hat, dass das Geld auf sein Konto zu zahlen ist - der Sinn würde sich mir aber nicht erschließen - wird das Geld Deinem Konto gut geschrieben.
Und da die Banken immer etwas träge sind, wird dies vielleicht bis zu drei Werktagen benötigen.

Wie das Saldo auf dem PP-Konto aussieht, kann Dir absolut schnuppe sein ...

War denn in den 400 Mails der Forderungsverzicht drin?

Cool, dass Du Dich zur Therapie entschieden hast ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #149 am: 22 März 2019, 08:53:39 »
Zitat
Heisst, da ich auf meinem Konto das Geld nicht habe, sollte es Herr Lenne oder WHD auf dem Konto haben, oder?

Nein, wenn die Bank die Lastschriften zurück gebucht hat dann muss dies auch zwingend deinem Konto gutgeschrieben werden. Alles andere geht nicht denn so wie bezahlt wurde (per Lastschrift von deinem Konto) so muss die Erstattung auch auf deinem Konto erfolgen da alles 100% nachvollziehbar sein muss. Umleiten der Gutschriften durch (Rückgabe der Lastschriften) geht schon rechtlich nicht aber kann bedingt bis zu 24 Stunden dauern bis die Rückbuchungen auf dem Konto ersichtlich sein.
« Letzte Änderung: 22 März 2019, 08:55:25 von Born4Nothing »
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