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LBB Amazon

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Re: LBB Amazon
« Antwort #30 am: 28 Februar 2019, 13:30:28 »
Das mit dem Forderungsverzicht bei PayPal scheint auch irgendwie immer vom Sachbearbeiter/Fall abhängig zu sein. Du hast zum Beispiel bei deiner Bank ohne Probleme 13 Monate der Lastschriften zurückgeben können. Andere Banken/Bankangestellte stellen sich dort komplett quer. 

Ob die LBB noch einlenkt lässt sich schwer sagen, die wollen natürlich nichts verschenken. Leider ist es in unserem System so, dass du bis auf die LBB nerven, nichts tun kannst. Ausser eine Klage zu erheben. Und damit rechnen die Banken nicht, die spekulieren darauf, dass du es einfach im Sande verlaufen lässt und gut ist.  :-\

Vielleicht ist hier ja jemand bewanderter mit dem Thema und hat andere Ansätze?

Re: LBB Amazon
« Antwort #31 am: 28 Februar 2019, 13:32:55 »
Zitat
Ob die LBB noch einlenkt lässt sich schwer sagen, die wollen natürlich nichts verschenken. Leider ist es in unserem System so, dass du bis auf die LBB nerven, nichts tun kannst. Ausser eine Klage zu erheben. Und damit rechnen die Banken nicht, die spekulieren darauf, dass du es einfach im Sande verlaufen lässt und gut ist. 

Sehe ich auch so ergo sich nicht abwimmeln lassen und dagegen halten.
« Letzte Änderung: 28 Februar 2019, 13:35:58 von Born4Nothing »
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Re: LBB Amazon
« Antwort #32 am: 28 Februar 2019, 13:39:09 »
Anwälte raten wohl eher davon ab, die Kreditkartenanbieter anzugehen, wenn die Zahlungen über PayPal getätigt wurden. Ich würde es bleiben lassen. Ohne Klage erreicht man da so oder so nichts. Und sofern man einen Anwalt einschaltet, sollte man genau abwägen, ob es sich lohnt. Oft ist nur ein Vergleich drin. Dann hätte man sich den ganzen Stress und das Geld, das man in den Anwalt gesteckt hat, womöglich sparen können und steht am Ende mit noch weniger da.

Re: LBB Amazon
« Antwort #33 am: 28 Februar 2019, 13:43:41 »
@pflanzenfreund: also zum einen geht es hier nicht um zahlungen über PayPal, zum zweiten rät der Anwalt da nicht ab - also zumindest nicht die Anwältin mit der ich in Kontakt bin, zum dritten habe ich doch eh schon "nur" einen Vergleich angeboten und zum vierten was verliere ich denn mit dem versuch?

Re: LBB Amazon
« Antwort #34 am: 28 Februar 2019, 13:46:49 »
Wenn das alles so einfach wäre.

Das Problem was "Neues Ich" hat ist das Paypal nach den Rücklastschriften einfach die KK genutzt hat für den erneuten Einzug der Forderungen obwohl Anwalt dies untersagt hatte.

Die Frage ist nun, wer dafür zuständig ist. Paypal anzugehen und da zu klagen oder die Bank auf unautorisierte Transaktionen zu verklagen inkl. Rückforderung. Wie sich das allerdings rechtlich verhält vermag ich nicht zu sagen.

Zitat
…und zum vierten was verliere ich denn mit dem versuch?

Naja, eigentlich nichts, nur eben verschwendete Zeit wenn es nicht von Erfolg gekrönt ist. Klar kannst du es versuchen aber was sagt Anwalt denn überhaupt? Wen muss man angehen hinsichtlich deiner Problematik? PP oder die Bank?
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Re: LBB Amazon
« Antwort #35 am: 28 Februar 2019, 13:47:53 »
@pflanzenfreund: also zum einen geht es hier nicht um zahlungen über PayPal, zum zweiten rät der Anwalt da nicht ab - also zumindest nicht die Anwältin mit der ich in Kontakt bin, zum dritten habe ich doch eh schon "nur" einen Vergleich angeboten und zum vierten was verliere ich denn mit dem versuch?

Aus deinen Beiträgen habe ich zumindest herauslesen können, dass es auch um PayPal-Zahlungen geht.
Einen Vergleich wirst du nur bei einer Klage mit Anwalt erreichen können. Alles andere ist Zeitverschwendung.

Re: LBB Amazon
« Antwort #36 am: 28 Februar 2019, 13:51:27 »
Die Belastungen die Paypal unberechtigt nochmal veranlasst hat,hat die LBB auf Grund meiner Ausführungen storniert. Das Thema ist schon mal erledigt.

Hier geht es jetzt lediglich noch um Zahlungen die direkt mit der Kreditkarte an die Casinos gingen.
Paypal konnte ja meine Karte nur bis zum Limit von 5000 Euro belasten aber da war ja vorher schon ein negativer Saldo vorhanden und um das geht's jetzt noch.

Re: LBB Amazon
« Antwort #37 am: 28 Februar 2019, 13:56:48 »
Also nur noch um direkte KK-Zahlungen. OK

Naja, ich hoffe auch noch aber nachdem ich kurz mit der Rechtsabteilung telefoniert hatte habe ich raushören können das hier eine andere Rechtsauffassung vertreten wird. Welche das genau sein wird erfahre ich wohl Ende kommender Woche aber ich habe nun alles erdenkliche getan um an mein Geld zu kommen und als letzte Möglichkeit bleibt mir nur noch der Anwalt und das werde ich auch machen.

Du kannst es gerne versuchen aber versprechen darfst du dir davon nicht viel...
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Re: LBB Amazon
« Antwort #38 am: 28 Februar 2019, 14:35:14 »
Du hast viel Geld zurück bekommen, was du! verspielt hast.

Ich würde dir raten, irgendwann mit dem Thema CB aufzuhören, denn denn wird es dir psychisch noch besser gehen.

Irgendwann sollte man mal zur Ruhe kommen.

Alles Gute


Re: LBB Amazon
« Antwort #39 am: 28 Februar 2019, 14:58:38 »
Die Belastungen die Paypal unberechtigt nochmal veranlasst hat,hat die LBB auf Grund meiner Ausführungen storniert. Das Thema ist schon mal erledigt.

Hier geht es jetzt lediglich noch um Zahlungen die direkt mit der Kreditkarte an die Casinos gingen.
Paypal konnte ja meine Karte nur bis zum Limit von 5000 Euro belasten aber da war ja vorher schon ein negativer Saldo vorhanden und um das geht's jetzt noch.

Cool dass du das illegal gebuchte Geld von PP zurückholen kommtest wusste ich noch nicht und freut mich für dich!!!
ist spielfrei

*

Offline Ilona

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Re: LBB Amazon
« Antwort #40 am: 28 Februar 2019, 17:26:09 »
@Neues Ich
Top. Das freut mich. Du hast jetzt einiges erreicht. Respekt!!!
Herzliche Grüße, Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: LBB Amazon
« Antwort #41 am: 12 März 2019, 10:47:02 »
Update:

Heute wieder ein Schreiben des LBB

Sie halten auch nach meinen Ausführungen an der bisherigen Rechtsauffassung fest und sehen derzeit keine Veranlassung davon abzuweichen.
Sie haben mir die Adresse einer Schlichtungsstelle genannt an die ich mich wenden kann. Mehr nicht

Ich habe nun meine Anwältin kontakitert und werde nun doch evtl ein Mandat dafür erteilen. Desweiteren überlege ich die Unterlagen an die Bafin zu senden.


 

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