Hi Holger!
Wie mir jetzt zu Ohren gekommen ist, hat jemand ein OC angeschrieben und mit der Begründung "unerlaubtes Glückspiel" ganze 100 € zurückerstattet bekommen.
Dies lag aber eher wohl daran, dass der zuständige Sachbearbeiter die hiesige Gesetzeslage nicht kannte.
Nach § 762 BGB können wir keine rechtlichen Ansprüche an ein Casino stellen.
Zudem möchte ich Dich bitten zukünftig alles, was mit CB zu tun hat, in die entsprechenden Forenkathegorien einzustellen.
Es ist zwar kein Akt diesen Thread nun zu verschieben - es ist aber ein eigentlich unnötiger Aufwand, wenn jeder Threadersteller ein wenig Disziplin an den Tag legt.
das ist nicht ganz richtig Olli. Siehe Hier Kommentar des § 762 BGB
Das Problem ist aber an die dran kommen ist glaube ich ganz schwer.
Rz. 7
§ 762 gilt nur bei wirksamem Spiel- oder Wettvertrag: Ist er nach §§ 134, 138 nichtig (zB wegen Verstoßes gegen §§ 263, 284 ff StGB: Falschspiel, unerlaubtes Glückspiel oder Verstoßes gegen § 4 IV GlüStV: van der Hoff/Hoffmann ZGS 11, 67 zu Countdown-Auktionen im Internet), richtet sich die Rückabwicklung nach den allgemeinen Regeln (insb §§ 812 ff). Die Rückforderungssperre in I 2 für Leistungen aus nicht verbotenem Spiel ist unanwendbar (BGHZ 37, 363, 366 f; NJW 06, 45, 46 u 08, 1942 unter I.3). Der Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht kann jedoch uU § 817 2 entgegenstehen (vgl BGH NJW aaO unter I.2. Bei Schneeballsystemen (zB Schenkkreis) ist § 817 2 unanwendbar nach dem Schutzzweck der Nichtigkeitssanktion. Auch Ansprüche aus Delikt werden nur die Ausnahme sein (vgl Celle NJW 96, 2660, 2661 [OLG Celle 20.03.1996 - 13 U 146/95]). Ein sittenwidriges Rechtsgeschäft im Hydra-, Pyramiden- oder Schneeballsystem ist kein Spiel iSv § 762 (Köln NJW 06, 3288, 3289 [OLG Köln 07.02.2006 - 15 U 157/05]; arg BGH NJW 06, 45, 46 [BGH 10.11.2005 - III ZR 72/05]; s.a. BGHSt 43, 270); Warenabsatz auf diesem Weg verstößt gegen § 16 II UWG (vgl Baumbach/Hefermehl/Bornkamm § 16 Rz 31 ff; s.a. BGHZ 15, 356, 360 ff). Sittenwidrig ist auch das thailändische Share-Spiel (LG Karlsruhe NJW-RR 07, 200, [LG Karlsruhe 15.08.2006 - 2 O 350/06] Hilfsbegründung).
komplett hier zu lesen:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinreich-bgb-kommentar-bgb-762-spiel-wette_idesk_PI17574_HI9622470.html