Glücksspielsucht => Fragen & Hilfe => Thema gestartet von: Ilona am 28 Juni 2022, 12:43:28

Titel: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Ilona am 28 Juni 2022, 12:43:28
Hallo zusammen,

wir haben uns hier bereits mehrfach darüber ausgetauscht, dass Online-Sportwettanbieter sich nicht an das vorgegebene Limit halten. Das müssten sie auch nicht unbedingt, wenn sie mit dem Wetter ein anderes Limit vereinbaren und checken, ob er sich das auch leisten kann. Bisher habe ich noch von niemandem gehört, dass eine derartige Vereinbarung getroffen wurde und entsprechende Unterlagen vorgelegt werden mussten. Daher die Frage: Gibt es hier jemandem, der mit einem Anbieter ein höheres Limit vereinbart hat? Wie lief das ab? Welche Unterlagen mussten vorgelegt werden? Insbesondere interessiert uns dies in Bezug auf Tipico (andere Anbieter aber auch).  Über zahlreiche Rückmeldungen freue ich mich. Natürlich auch über Infos, falls nichts vereinbart wurde.
LG Ilona
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Wirbelwind am 28 Juni 2022, 15:58:32
Ich hab gerade einen Account erstellt mit limitsetzung 2,000 euro, kein problem. Hab 2screens gemacht und kann sie dir pn schicken wenns weiter hilft :)
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Wirbelwind am 28 Juni 2022, 16:00:37
W O W damit hab ich ja nun nicht gerechnet :)

Zitat email:

Hallo Ralf,
Benutzername: xxxxxx
wir müssen dir mitteilen, dass in der anbieterübergreifenden Sperrdatenbank OASIS ein Eintrag für dich gefunden wurde. Aus diesem Grund sind wir verpflichtet, dein Tipico Konto zu sperren.

Kann das aber zu recherche zwecken gerne anders machen....

Das kam jetzt noch hinterher

Sehr geehrter Herr xxxxx

im Rahmen Ihres UpdateService informieren wir Sie über die Aktualisierung der zu Ihnen gespeicherten SCHUFA-Daten:

Tipico Co. Ltd. hat eine neue Anfrage gestellt.
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: kotek123 am 28 Juni 2022, 16:08:47
OASIS Connect und Abgleich ist ja ein Muss jetzt um überhaupt Lizenz zu erhalten. Die Frage ist aber, ob die überhaupt sich an die 1000 Euro Einsatzlimit bzw. höhere Limit bei Überprüfung halten? OASIS prüft so was nicht glaube ich.
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Wirbelwind am 28 Juni 2022, 16:12:01
Da das konto direkt gesperrt wurde müssen sie das ja gar nicht mehr. Was mich stutzig macht das trotzdessen direkt die Schufa anfrage mitlief; aber das wird wahrscheinlich so ein autogedöns sein. Nichtsdesto trotz finde ich es KLASSE das es überhaupt funktioniert im "Ansatz".... bezüglich OASIS...
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Ilona am 28 Juni 2022, 16:16:49
Lieber Wirbelwind,

so war das nicht gemeint. Keiner, der am Aufhören ist, soll hier Experimente machen. Ich frage für die jüngere Vergangenheit.

LG Ilona
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Wirbelwind am 28 Juni 2022, 16:40:54
Alles gut :) Gefahrenpotential = Null  ;) Vielleicht kann ich ja ein andermal weiterhelfen :)
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Manollo am 28 Juni 2022, 22:41:23
Schufaanfrage ist nur für Adressabgleich, da geht es nicht um Bonität
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Dennis47 am 30 Juni 2022, 00:07:12
Schufaanfrage ist nur für Adressabgleich, da geht es nicht um Bonität

Schufa ist die Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“.
Sie ist eine Wirtschaftsauskunftei, die Daten zur Kreditwürdigkeit von verschiedenen Akteuren des Wirtschaftslebens sammelt und diese an andere oder dieselben Akteure verkauft. Diese Datenbanken enthalten neben Adressdaten auch Angaben zur wirtschaftlichen Lage und ihrer Zahlungsmoral.
Wirtschaftsauskünfte sind eine Art der Bonitätsprüfung von Unternehmen.


Um sogenannte Adressen - Angaben zu validieren (Geldwäsche Gesetz) reichen Kopien von Personalausweise bzw. Screenshots von behördlichen Schreiben oder andere beweiskräftige Dokumente, wo im Briefkopf die eigene Adresse klar und deutlich lesbar ist. Zur Not gibt es auch Video Ident Verfahren.

Hinterfragen, nicht  alles stumpf glauben. Oft bringt ein wenig Recherche die eigene Naivität ins Schwanken
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Manollo am 30 Juni 2022, 00:40:48
Oh man, nochmal SchufaAdressabfrage ist es nur da geht es nicht um Bonität. Warum weiß ich das, weil Ti…. bei mir auch eine Adressanfrage bei der Schufa gezogen hatte. Ich bin online Mitglied bei der Schufa und da bekommst du sofort eine Email von der Schufa wenn einer anfragt und auch WAS dieser angefragt hat.
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Alexander25840 am 30 Juni 2022, 08:15:02
Hallo, also bei mir ging das damals nach dem 15.10.2020 bis ich am 21.06.2021 aufgehört habe ohne Probleme. Voreingestellt war ab dem 15.10 ein Limit von 1000€ dieses konnte ich einfach in der App bzw. Website erhöhen auf 10k. Es wurde damals nichts gefordert und ich habe auch niemals einen Gehaltsnachweis oder ähnliches an T...... geschickt. Das aufstocken des Limits dauerte immer eine Woche. Da ich damals extrem drauf war und rumgebettelt habe das Limit zu erhöhen gab es dann von denen oftmals eine 200€ Freiwette geschenkt.
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Wirbelwind am 30 Juni 2022, 09:51:06
OFFtopic:

Email von der Schufa wenn einer anfragt und auch WAS dieser angefragt hat.

im Rahmen Ihres UpdateService informieren wir Sie über die Aktualisierung der zu Ihnen gespeicherten SCHUFA-Daten:

xxx. Ltd. hat eine neue Anfrage gestellt.

DAS ist die email von der schufa, da steht kein ton wieso weshalb warum, aber LEUTE HIER geht es nicht um die schufa ! (ok! im weitesten sinne, aber nicht expliziet!)
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Dennis47 am 30 Juni 2022, 23:44:47
Oh man, nochmal SchufaAdressabfrage ist es nur da geht es nicht um Bonität. Warum weiß ich das, weil Ti…. bei mir auch eine Adressanfrage bei der Schufa gezogen hatte. Ich bin online Mitglied bei der Schufa und da bekommst du sofort eine Email von der Schufa wenn einer anfragt und auch WAS dieser angefragt hat.

Ich will deine (naive) Expertise nicht anzweifeln, aber hast du schon einmal die nach Artikel 15 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung geregelte Auskunft in Papierform angefordert? Wenn ja, hast du die Informationen und Datensätze (insbesondere die Liquiditätsbewertung/Ausfallwahrscheinlichkeit  von z.B. Banken, bei denen du möglicherweise Kreditverträge besitzt) mal mit den Informationen verglichen, die dir für diese fragwürdige "Mitgliedschaft" bereit gestellt wird? Die bekommst du z.B. online gar nicht, hier ist sie ja nicht dazu verpflichtet.... und davon mal abgesehen, die Schufa muss auch gar nicht offen legen, wie sie deine Kreditwürdigkeit im Einzelnen bewertet, noch welche Informationen sie explizit im Einzelnen dafür hinzuzieht.

Bevor du mit deinem Halbwissen hier solche Wellen schlägst, beschäftige dich erst einmal damit, wovon du redest.

Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Durchbrenner am 23 März 2023, 21:55:19
Bei böseWettbude leider auch mehrere Tausende pro Tag verzockt damals ohne dass Sie einen Nachweis wollten.

Edit Olli: Anbieternamen entfernt
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Hanibal79 am 24 März 2023, 00:03:39
Habe in der Vergangenheit auch über meine Frau Konten eröffnet. Interessiert kein Mensch. Schlussendlich muss sich Jeder selber die Frage stellen, ob man sich in die Schulden reiten will. Erst wenn man Schulden hat, spielt ja die Bonität eine Rolle. Helfen tut einem weder der Staat noch die Anbieter. Wer es nicht glaubt, kann es ja selber testen.
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Hanibal79 am 24 März 2023, 09:06:03
Ach ja, bei Moderatoren oder anderen verdienten Mitgliedern triggert es weniger als wenn ein gewöhnlicher User einen Anbieter Namentlich nennt.  ???
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Olli am 24 März 2023, 10:23:56
Hi Hanibal!

Ich habe gepennt ... ich gebe es zu ...   :o
Hier wird ja explizit nachgefragt ..., um gegen die Anbieter Informationen zu sammeln!

Welchen hatte Durchbrenner noch da stehen?  :)

PS: Habe ein wenig aufgeräumt ...
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Parlor_Trick am 24 März 2023, 10:36:13
Das LG Memmingen (Az.: 21 O 1011/22), und das OLG Frankfurt (Az: 8U 102/22) über das Limit und über verbotene LIVE-Wetten.

Zitat
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte zu 1 gegen das Limitierungskonzept versto­ßen hat. Die Regelung betrifft nur die Konzessionsausgestaltung und gilt nach dem Wort­ laut der Regelung nur grundsätzlich. Ein Verstoß gegen die Vorschrift führt daher nicht zur Nichtigkeit. So wurde auch durch den BGH entschieden, dass die Vorgabe, dass jeder Spieler bei seiner Registrierung ein für ihn geltendes tägliches wöchentliches oder monatli­ ches Limit bestimmt, kein Verbotsgesetz darstellt. Vielmehr handelt es sich lediglich um ei­ne mit der Zulassung des Onlinespiels verknüpfte Auflage, deren Missachtung weder nach § 284 Abs. 1 StGB strafbar ist noch den Spielvertrag nach § 134 BGB in Verbindung mit § 284 Abs. 1 StGB nichtig macht (vgl. BGH, NJW 2008, 2026, 2027. Entsprechendes gilt für den Vorwurf der unerlaubten Platzierung von Live-Wetten.

Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Kläger2018 am 24 März 2023, 10:44:01
Das LG Memmingen (Az.: 21 O 1011/22), und das OLG Frankfurt (Az: 8U 102/22) über das Limit und über verbotene LIVE-Wetten.

Zitat
Insoweit steht dem Kläger auch kein Anspruch gegenüber der Beklagten zu 1.) aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit§ 4 Abs. 4,5 Glücksspielstaatsvertrag 2012, 284 StGB zu. Wegen des genannten Verstoßes des Konzessionsvergabeverfahrens gegen das Transpa­renzgebot scheiden mit Rücksicht auf den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung Scha­densersatzansprüche des Klägers gegenüber der Beklagten zu 1.) aus.

Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte zu 1 gegen das Limitierungskonzept versto­ßen hat. Die Regelung betrifft nur die Konzessionsausgestaltung und gilt nach dem Wort­ laut der Regelung nur grundsätzlich. Ein Verstoß gegen die Vorschrift führt daher nicht zur Nichtigkeit. So wurde auch durch den BGH entschieden, dass die Vorgabe, dass jeder Spieler bei seiner Registrierung ein für ihn geltendes tägliches wöchentliches oder monatli­ ches Limit bestimmt, kein Verbotsgesetz darstellt. Vielmehr handelt es sich lediglich um ei­ne mit der Zulassung des Onlinespiels verknüpfte Auflage, deren Missachtung weder nach § 284 Abs. 1 StGB strafbar ist noch den Spielvertrag nach § 134 BGB in Verbindung mit § 284 Abs. 1 StGB nichtig macht (vgl. BGH, NJW 2008, 2026, 2027. Entsprechendes gilt für den Vorwurf der unerlaubten Platzierung von Live-Wetten.

Man darf gespannt sein, wie andere Gerichte das sehen. Die Ausführungen zum Limit sind für mich nachvollziehbar, aber nicht übertragbar auf Live-Wetten. Im Grunde genommen müsste man den Gerichten klarmachen, dass Live-Wetten eigentlich keine wirklichen/echten Sportwetten sind. Man muss sich vom Wortlaut lösen. Das hat mit dem Sport nichts mehr zu tun, wenn ich im Minuten- oder Sekundentakt auf irgendwelche Ereignisse "tippen" kann. Das ist dann doch eher mit den Slot-Spielen vergleichbar - auch hinsichtlich des Sucht- und Gefahrenpotentials
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Parlor_Trick am 24 März 2023, 10:52:31
Es lädt die Anbieter zum Weitermachen ein.
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: kotek123 am 24 März 2023, 11:02:23
So ein Quatsch kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Wenn es so rechtlich richtig ist, wo bitte ist dann der Schutz für die Spieler. Die Anbieter haben gegen Gesetze und Regeln verstoßen und dürfen als Belohnung auch noch die Einsätze behalten. Dass die dt. Gerichte zum Teil so die Anbieter belohnen, ärgert mich umso mehr
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Ilona am 24 März 2023, 11:18:31
Die Ausführungen zum Limit sind in der Tat abenteuerlich und lebensfern. Spielerschutz ade!
LG Ilona
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Parlor_Trick am 24 März 2023, 11:29:13
Hier ist das fast schon gebetsmühlenartig zitierte BGH-Urteil zum Limit... m.E.: Völlig unpassend, und ein total unsympathischer Fall.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2008-4&nr=43576&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Ilona am 24 März 2023, 12:00:44
Ja, aus meiner Sicht eine andere Rechtsgrundlage.
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Parlor_Trick am 24 März 2023, 13:11:33
Zitat
Im Grunde genommen müsste man den Gerichten klarmachen, dass Live-Wetten eigentlich keine wirklichen/echten Sportwetten sind.

@Kläger2018
Der Kläger hat klar und deutlich argumentiert:

Zitat
Die Online-Casinospiele seien nach geltendem Recht nicht genehmigungsfähig.
Eine Ge­nehmigungsfähigkeit habe auch im Übrigen nicht bestanden, da die Beklagten sich nicht an die materiellen Voraussetzungen des § 4 Glücksspielstaatsvertrag gehalten hätten.
So sei gegen das Einzahlungslimit und das Verlinkungsverbot verstoßen worden. Die Beklag­te zu 1 habe sowohl vor als auch nach Erhalt der Sportwettenlizenz Live-Ereigniswetten an­geboten.

Es ist noch nicht aller Tage Abend.

vgl. 1) LG Hamburg (nur Sportwetten - Konzessionsbewerberin), 2) LG Hannover (nur Sportwetten - Konzessionsbewerberin), 3) LG Heidelberg, 4) LG Heilbronn (nur Sportwetten - Konzessionsbewerberin), 5) LG Nürnberg-Fürth, 6) LG Stuttgart, 7) LG Würzburg, die alle dem OLG Frankfurt nicht folgen.

Ferner:

Das Regierungspräsidium Darmstadt  / das Bundesland HESSEN scheint/scheinen angreifbar zu sein.

Edit:
GlüStV 2012 /2020  und GlüStV 2021 unterscheiden sich aber im Wesentlichen:

GlüStV 2012/2020 über das Limit (§ 4 Allgemeine Bestimmungen - bezieht sich auf die Konzession, kein Teilnahme-Verbot):
Zitat
Der Höchsteinsatz je Spieler darf grundsätzlich einen Betrag von 1 000 Euro pro Monat nicht übersteigen. In der Erlaubnis kann zur Erreichung der Ziele des § 1 ein abweichender Betrag festgesetzt werden. Gewinne dürfen nicht mit Einsätzen der Spieler verrechnet werden. Die Beachtung des Kreditverbots ist sichergestellt. Bei der Registrierung sind die Spieler dazu aufzufordern, ein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einzahlungs- oder Verlustlimit festzulegen (Selbstlimitierung). Darüber hinaus ist den Spielern zu jeder Zeit die Möglichkeit einzuräumen, tägliche, wöchentliche oder monatliche Einzahlungs- und Verlustlimits neu festzulegen. Will ein Spieler das Einzahlungs- oder Verlustlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Wenn Einzahlungs- oder Verlustlimits verringert werden, greifen die neuen Limits für neue Spieleinsätze sofort.

GlüStV 2021 (ab 01.07.2021 gültig) über das Limit (§ 6 Sozialkonzept - wesentlicher Unterschied zum GlüStV 2012/2020?):
Zitat
Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1000 Euro im Monat nicht übersteigen. (Abs. 2)
(...)
Ist für einen Spieler kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festgelegt, darf eine Spielteilnahme nicht erfolgen. (Abs. 6)

Weiterer Unterschied - GlüStV 2021 § 6 h Abs. 1 (ab 01.07.2021 gültig):
Zitat
Das parallele Spiel von öffentlichen Glücksspielen durch einen Spieler ist unzulässig.
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Dennis47 am 24 März 2023, 21:18:18
Zitat
Der Umstand, dass das Registrierungsprogramm der Klägerin eine Teilnahme am Glücksspiel ohne Setzen eines wirksamen Limits ermöglicht habe, verstoße zwar gegen § 5 Nr. 1 der Spielbankerlaubnis. Diese Bestimmung sei jedoch nur eine Auflage und kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB.

Einfach gesagt -> Man könnte lediglich die erteilte Konzession der Klägerin (Glücksspielanbieter) angreifen, im besten Fall entziehen lassen.
Das wiederum führt aber leider nicht zur Nichtigkeit der zivilrechtlichen Vertrags-Situation.

Solange diese geldgierigen Unternehmen eine Erlaubnis besitzen, ist die Handlungsmöglichkeit, also hinsichtlich eines Verstoßes gegen Auflagen, halt nur der Glücksspielbehörde vorenthalten.

Jeder der ein paar Jahre schon hier dabei ist weiß aber auch, wie die ihre Verantwortung ernst genommen haben und wahrscheinlich jemals ernst nehmen werden.  :-X :-[
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Parlor_Trick am 24 März 2023, 21:25:33
@Dennis47 ... leider wahre Worte.
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Parlor_Trick am 25 März 2023, 23:24:34
Das LG Memmingen urteilt scheinbar immer massivst verbraucherfeindlich.

So auch in einem Casino-Fall zulasten d. Verbrauchers:
LG Memmingen, Urteil vom 18.11.2021 – 24 O 4/21; Berufung OLG München – 24 U 8959/21
Titel: Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
Beitrag von: Eddy am 03 Dezember 2023, 13:06:26
Hallo,

hat sich beim 1000€-Limit eigentlich etwas getan oder haben die Anbieter immer noch Narrenfreiheit? Konkret geht es mir um die Erhöhung des Limit darüberhinaus ohne
Einreichung von Dokumenten etc. Es wurde ja auch schon die Bonitätsprüfung(Schufa) genannt. Wurde diese bei jemanden überhaupt nachvollziehbar durchgeführt?