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Neueste Beiträge

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Plauderecke / Re: Nickname
« Letzter Beitrag von Rubbel am 05 Juni 2023, 22:15:22 »
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Plauderecke / Re: Nickname
« Letzter Beitrag von Andreas1978 am 05 Juni 2023, 22:08:02 »
Richtig, Richard. Ich bin's, Christian!
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Plauderecke / Re: Nickname
« Letzter Beitrag von Rubbel am 05 Juni 2023, 20:17:10 »
Mann-ey ... das ist Rebecca! .. siehst Du das nicht, Hans-Dieter? tsss
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Plauderecke / Re: Nickname
« Letzter Beitrag von Olli am 05 Juni 2023, 20:14:37 »
Ach ... Du bist es, Paul? :)
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Plauderecke / Re: Nickname
« Letzter Beitrag von Andreas1978 am 05 Juni 2023, 19:42:40 »
Die Aussage von Frau Füchtenschnieder sehe ich ebenso als angebracht. Technisch sind wir so weit, dass mittlerweile bestimmte Programme eine Kopie des Forums anfertigen, hier wird natürlich kein Casino Mitarbeiter 24 Stunden Screenshots vom Forum anfertigen, das läuft äußerst professionell ab, dies nur mal am Rande. Macht das Casino auch nicht selber, wahrscheinlich Dienste einer Agentur, spreche aus Erfahrung.

Hier haben schon einige User sogar zu ihren Vergleichen Zahlen preisgegeben, das wäre selbst ohne Usernamen die spitze des Eisbergs... Also ja, einen Schaden durch Usernamen ist definitiv möglich und dementsprechend äußerst gefährlich.

Ich heiße nicht Andreas und mit dem Jahr habe ich nichts zu tun, bis auf ein paar Songs aus dem Jahrzehnt die ich höre :-)
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Plauderecke / Re: Nickname
« Letzter Beitrag von Olli am 05 Juni 2023, 18:52:13 »
Hi GamblerJoe!

Die Gegenseite liest hier mit. Es werden vor den Gerichten Auszüge aus diesem Forum zitiert. Auch hat schon jemand ein Verfahren verloren, weil er über seinen Nicknamen identifizierbar war und hier Äußerungen von sich gegeben hat, die ihm letztlich geschadet haben.
Es kann auch gut sein, dass über die PN-Funktion User ausgefragt werden. Diese vertrauen ja meist Usern, die hier schon länger angemeldet sind

Also nein ... Ilonas Hinweis ist absolut berechtigt und dient dem Schutz der User hier!
 
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Plauderecke / Re: Nickname
« Letzter Beitrag von Rubbel am 05 Juni 2023, 17:53:37 »
Also - ich wollte was ausgefallen und ausgesprochen Blödes als Namen, da(her) fiel mir der hiesige ein :):)
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Plauderecke / Re: Nickname
« Letzter Beitrag von Gamblerjoe am 05 Juni 2023, 15:17:13 »
Hallo zusammen,

hier nochmal der Tipp zur Anonymisierung.

Wir empfehlen für dieses und andere Foren einen anderen Nick zu wählen, als den, den ihr im Onlinecasino genutzt habt. Ansonsten seid ihr möglicherweise als Ex-Kund/in erkennbar. Will man ja aus verschiedenen Gründen nicht unbedingt.

LG Ilona

Vermutlich hast Du mehr vor denen mehr Angst als Deine Schäfchen. Wenn in gewissen Ländern Gesetzte verabschiedet werden purzeln wegen kleinen Märkten die Aktienkurse. So viel Macht haben die nicht.

Dies erklärt vermutlich auch, warum kein Casino namentlich erwähnt werden darf. Wegen dem triggern? Dann sollte das sich mit einer Thematik befassen mehr triggern als der Name von zum Beispiel "In Zukunft wirst Du mir den Buckel herunter rutschen können". Alles andere ergibt irgendwie keinen Sinn.
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Plauderecke / Re: Nickname
« Letzter Beitrag von Substi13 am 05 Juni 2023, 14:00:00 »
Substi von Substitut  weil ich mich immer wie ein "Lückenfüller" gefüllt habe und 13, weil ich viel positives damit verbinde.
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Eigene Erfahrungen / Re: OLG-Dresden Urteil zu Sportwetten
« Letzter Beitrag von kotek123 am 05 Juni 2023, 10:56:36 »
§ 4c
Erlaubniserteilung bei Sportwetten, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen
(1) 1Die zuständige Behörde erteilt die Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten, Online-Poker oder virtuellen Automatenspielen schriftlich mit Wirkung für alle Länder; bei erstmaliger Erteilung an den Antragsteller wird sie für eine Dauer von fünf Jahren, im Übrigen für eine Dauer von sieben Jahren erteilt. 2In begründeten Fällen kann die zuständige Behörde eine kürzere Dauer festlegen. 3Die Erlaubnis darf nur nach Zustimmung der zuständigen Behörde einem Dritten übertragen oder zur Ausübung überlassen werden.
(2) In der Erlaubnis sind die Inhalts- und Nebenbestimmungen festzulegen, die zur dauernden Sicherstellung der Erlaubnisvoraussetzungen sowie zur Einhaltung und Überwachung der nach diesem Staatsvertrag bestehenden und im Angebot übernommenen Pflichten erforderlich sind.
(3) 1Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller zur Sicherstellung von Auszahlungsansprüchen der Spieler und von staatlichen Zahlungsansprüchen eine Sicherheitsleistung in Form einer unbefristeten selbstschuldnerischen Bankbürgschaft eines Kreditinstituts mit Sitz in der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erbringt. 2Die Sicherheitsleistung beläuft sich auf fünf Millionen Euro. 3Sie kann von der Behörde, die die Erlaubnis erteilt, bis zur Höhe des zu erwartenden Durchschnittsumsatzes eines Monats, maximal auf 50 Millionen Euro, erhöht werden.


Die Frage ist aber hier ob die Behörde jetzt nur die Zeiten nach Lizenzerteilung akzeptiert oder auch ältere Auszahlungsansprüche auch. Das wäre interessant zu wissen. Aber ich vermute starkt, dass die nur Auszahlungsansprüche ab den Lizenzerteilungsdatum akzeptieren.

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