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Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)

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holger

Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
« Antwort #60 am: 13 März 2019, 13:41:03 »
Nachdem ich die Bank aufgefordert habe die KK umsätze zurück zu buchen kam heute folgendes.

mit ihrer oben genannten Visa Umsatzreklamation beauftragen Sie uns mit der Rückrechnung diverser Visa Kartenumsätze( Gesamt 10000 Euro)
Wir haben Ihren Auftrag sorgfältig geprüft und teilen ihnen unser Ergebnis dazu mit.

Die reklamierten Kartenzahlungen fanden anteilig über die bezahlplattform PayPal statt. Somit war es für die Consorsbank nicht möglich zu erkennen, welchen Zweck die Zahlungen dienten,
bzw.ob die den Kartenzahlungen zugrunde liegenden Geschäfte einen illegalen Hintergrund hatte.
Weiterhin ist offen, ob das gesetzliche Verbot über das Veranstalten eines Glücksspiels hinaus überhaupt auf den Einsatz einer Kreditkarte durchschlägt. Außerdem besitzen alle
ihnen genutzten Wettanbieter / Onlinecasinos eine gültige deutsche Lizenz zum Glücksspiel.
Somit ist auch für die übrigen reklamierten Kartenzahlungen kein illegaler Hintergrund erkennbar.
Zusammendfassend kommen wir zum Ergebnis, das wir die von Ihnen reklamierten Umsätze nicht erstatten können.


Jetzt kurz nochmal was dazu. Es geht um 4-5 Buchungen von Paypal und ca.800 Buchungen von KK auf Playcherry oder Sunmaker.
Was soll ich jetzt tun?
Da war wohl ein Azubi am Werk :-)

Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
« Antwort #61 am: 13 März 2019, 14:05:47 »
Wieso postest du das gleichzeitig in mehreren threads? Da vergeht mir schon die lust darauf zu antworten :o

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holger

Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
« Antwort #62 am: 13 März 2019, 14:18:13 »
Hallo,
na ich dachte für jedes Thema interessant. Sorry

Dann nehm ich es wieder raus.

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
« Antwort #63 am: 13 März 2019, 17:20:52 »
@Holger
Ich würde geduldig und freundlich antworten. Etwa so:

In Ihrem Schreiben vom xy. 03. 2019 schreiben Sie, dass alle von mir genutzten Wettanbieter / Onlinecasinos über eine gültige deutsche Lizenz zum Glücksspiel verfügen. Das trifft nachweisbar für Onlinecasinos nicht zu. Die sind in Deutschland nämlich verboten. Hierzu liegt ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom  26.10.2017 vor (AZ BVerwG 8 C 14.16).  Demnach verstoßen diese Forderungen gegen ein gesetzliches Verbot und sind damit nichtig. Ich bitte um eine erneute Prüfung meines Falls unter Berücksichtigung des genannten Urteils des BVerwG  https://www.bverwg.de/de/261017U8C14.16.0 .

Mit freundlichen ....


Ich hoffe, du hast unseren Rat beherzigt und keine Sportwetteneinsätze reklamiert.

viele Grüße, Ilona


P.S. Ich sehe gerade, dass du deinen Fall einfach in einen anderen Thread geschrieben hast. Das ist nicht nett. Das hier ist der Thread von Tarakko. Du kannst dir einen eigenen Thread anlegen.
« Letzte Änderung: 13 März 2019, 17:23:20 von Ilona »
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
« Antwort #64 am: 03 April 2019, 00:44:32 »
Sorry Tarakko.. aber auch wenn wir Leidensgenossen sind könnte ich dir nur in den Arsch treten. Wir haben soviel verzockt ohne mit der Wimper zu zucken..  da sind die 10% für den Fachanwalt mehr als gut angelegt.
Ja die tun weh wenn man mit dem Rücken an der Wand ist weiss ixh selber..aber hast du jemals davon gehört das ausser in Amerkanischen filmen einer gewinnt der sich selbst vertritt ..oder sich 1A nach u tube Anleitung selber den Blinddarm operiert ? Die Leute haben das nicht nur so studiert ...und wenn geizige Honks Präszedenzfälle schaffwn muss man diese verklagen

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Offline taro

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Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
« Antwort #65 am: 03 April 2019, 07:46:29 »
Das deutsche Recht kennt keine Präredenzfälle, jeder Fall wird eigenständig betrachtet.
Es ist unmöglich das jemand einen Schaden hat, weil jemand anderes ohne Anwalt geklagt hat, jedenfalls on Deutschland,

Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
« Antwort #66 am: 05 April 2019, 15:18:09 »
Die Klage ist nun beim AG Frankfurt eingegangen. Jetzt muss die Gegenseite innerhalb von 2 Wochen antworten. Ich bleibe gespannt und halte euch auf dem Laufenden.

Was ist denn eigentlich aus deiner sache geworden? Da du nicht mehr berichtest, kann man wohl davon ausgehen das es nicht geklappt hat oder?
Wäre mit Anwalt wohl besser gewesen

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Bastian0307

Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
« Antwort #67 am: 16 Mai 2019, 07:21:27 »
@Tarakko gibts was neues?

Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
« Antwort #68 am: 02 Juni 2019, 12:41:16 »
Hallo zusammen,

sorry ich war einige Zeit nicht online da meine Arbeit aktuell viel Zeit erfordert und ich mich aktuell noch nebenbei selbständig mache.

Erstmal möchte ich die Anschuldigungen zurückweisen, dass ich keine Ahnung hätte.

Seit meinem 18. Lebensjahr habe ich mich bisher in 90% der Fälle selbst vertreten, egal ob vor dem Arbeitsgericht, vor dem Sozialgericht oder vor dem Amtsgericht und bisher hatte ich immer gute Karten.

Aktuell lasse ich mich in einem anderen Fall von einem Anwalt beraten und meine Chancen standen nie schlechter in dem Prozess, aber eventuell liegt es auch nur am schlechten Anwalt... wer weiß.

Ich bin definitiv nicht auf den Kopf gefallen und kann meiner Meinung nach gut die Chancen einschätzen. Sicherlich bin ich nicht perfekt, aber was die gegnerische Anwaltskanzlei bisher von sich gegegeben hat, klingt wie ein Jurastudent im 1. Semester :-)

Das letzte Schreiben war von Anfang April, dort sollte ich eine abschließende Stellungnahme zu dem o.g. Gerichtsverfahren abgeben, dies hatte ich zeitnah getan... seitdem ist wieder warten angesagt.

Bleibt gespannt wie es weitergeht! Notfalls kann man gegen das Urteil immer noch Revision einlegen und sich ggf. nen Anwalt nehmen.

Und ich verbaue sicherlich keine Wege da ein Urteil von einem Amtsgericht sehr wenig Aussagekraft hat. Es gibt aktuelle Rechtssprechungen von deutlich höheren Instanzen, dagegen sind die Urteile der Amtsgerichte eigentlich ein Witz.

Ich bin schon der Meinung, dass meine Chancen ganz gut stehen... und nun könnt ihr meinen Post zerreißen :-)

@Ilona ich schreibe dir mal ne PN

Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
« Antwort #69 am: 12 September 2019, 19:12:41 »
Hallo zusammen,

heute war nun endlich der Prozess vor dem AG in Frankfurt.

Vorab ist zu sagen, ja es gab Geld zurück und nein es gab kein Urteil.

Es wurde mit der Bank ein Vergleich geschlossen da die Richterin bereits am Anfang sagte, dass die Chancen den Rechtstreit zu gewinnen aus meiner Sicht her sehr gering sind. Sie führte die kürzlich gesprochenen Urteile vom OLG und LG auf und teilte dessen Ansichten. Der Anwalt der Gegenseite tat natürlich sein übriges.

Nach zäher Verhandlung gibt es zumindestens kein verlorenes Urteil, sondern einen Vergleich. Die Bank zahlt an den Kläger 200€ inklusive Kostenaufhebung - d.h. mir entstehen keine gegnerischen Anwaltskosten.

Die Gerichtsgebühr wird auf 1,0 gekürzt, sodass ich mit insgesamt ca. 400,00€ rechnen kann.

Und bevor ihr meckert, ich hatte mich noch für die Erstberatung bei RA Lenné angemeldet, dort meldete sich am nächsten Tag eine Anwältin bei mir die mir zum damaligen Zeitpunkt davon abriet, den Prozess zu führen - somit musste ich es also alleine durchziehen.

Jetzt mein Rat an euch, bevor es keine höchstrichterlichen Urteile gibt, sollte man die Füße stillhalten, nichtsdestotrotz war es eine wertvolle Erfahrung :)

Und an alle Hater: Durch den Vergleich gibt es kein "Negativ-Urteil" ;-)

Re: Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
« Antwort #70 am: 12 September 2019, 23:05:37 »
Na, dann hat sich dein Zeiteinsatz mit zugehörigen Opportunitätskosten ja wirklich gelohnt!

Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
« Antwort #71 am: 27 Oktober 2019, 18:04:36 »
So, nun gibt es nochmal eine Wendung im Fall. Der Vergleich wurde ein paar Wochen nach der Gerichtsverhandlung und kurz vor der Rechtskraft des Urteils zurückgezogen, sodass nun ein Hinweisbeschluss folgte. Das Gerät erläuterte nochmal die Ausführungen und empfahl den Parteien, den Streit gütlich beizulegen.

Ich werde weiter berichten.

LG

Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
« Antwort #72 am: 05 Dezember 2019, 17:28:35 »
Hallo zusammen,

es gibt mal wieder ein kleines Update!

Aktuell sind wir in Vergleichsverhandlungen, diese scheinen jedoch nicht zu fruchten da die Beklagte alle von mir gemachten Vorschläge ablehnt, natürlich ohne Begründung.

In meinem letzten Schreiben habe ich mal frech gefragt, ob überhaupt eine Vergleichsbereitschaft besteht, mal schauen was zurückkommt.

Gleichzeitig habe ich vor Gericht beantragt, ein Urteil zu fällen.

Bleibt gespannt, es ist noch nicht zu Ende  ;)

Re: Tagebuch - Klageweg ohne Anwalt (Chargeback Online-Casino)
« Antwort #73 am: 14 Mai 2020, 09:05:39 »
Soooo.. es wird mal wieder Zeit für ein neues Update.

Nachdem ich mich mit der Gegenseite nicht einigen konnte weil einfach gar keine Antwort mehr kam, hab ich mir eine Anwaltskanzlei gesucht und den Fall neu aufgerollt.

Es ist ein Vergleich zustande gekommen, es gibt Geld zurück, die Kosten werden gegeneinander aufgehoben und es gibt 2/3 der Gerichtsgebühr zurück.

Eine Klage ist aktuell wenig aussichtsreich dank der tollen Politik der EU und Deutschland ;)

Es würde noch die Möglichkeit geben, die Spielsucht mittels Gutachter feststellen zu lassen, dies würde aber aufgrund des geringen Streitwertes unverhältnismäßig sein.

LG

Zurückzahlung
« Antwort #74 am: 18 Februar 2022, 16:49:05 »
Hat jemand eine Ahnung wie ich eingezahltes geld wieder zurück bekomme? Muss ein Anwalt eingeschaltet werden oder kann man alleine machen ? Danke

 

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