Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Gorenga am 22 August 2023, 11:49:11

Titel: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: Gorenga am 22 August 2023, 11:49:11
Hey,

ich habe von mehren Casinos die Listen angefordert - hat auch alles soweit geklappt.

Außer das eine, wo ich auch am meisten und am längsten gespielt habe, hat mir nun eine Absage erteilt:

Hallo,
 
Nach eingehender Prüfung Ihres Ersuchens um zusätzliche Informationen haben wir berechtigten Grund zu der Annahme, dass diese angeforderten zusätzlichen Informationen sowie die Absicht, die hinter diesem Ersuchen steht, unsere eigenen rechtlichen Interessen beeinträchtigen könnten, insbesondere das Recht, uns gegen einen Rechtsanspruch zu verteidigen, der gegen uns geltend gemacht werden könnte. Aus diesem Grunde wendet XXXXX eine Einschränkung Ihres Auskunftsrechts an, wie es in Artikel 23 der DSGVO und zudem in der maltesischen Datenschutzgesetzgebung in der Verordnung 4 (e) der subsidiären Gesetzgebung, 586.09. vorgesehen ist. Zudem sind wir der Überzeugung, dass unter diesen Umständen die Ihnen bereits zur Verfügung gestellten Informationen jegliche Anforderungen von Artikel 15 der DSGVO erfüllen.
 
Mit freundlichen Grüßen


Was kann man da noch machen?

Lg
Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: Ilona am 22 August 2023, 12:43:34
Du solltest das deinem Anwalt bzw. deiner Anwältin übergeben.
LG Ilona
Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: Andreas1978 am 22 August 2023, 16:36:55
Wahnsinn, die werden immer kreativer!
Aber im allgemeinen ist das eine schöne Tendenz, das zeigt dass denen der A auf Grundeis geht  8)

Genau, direkt dem Anwalt weiterreichen. Viel Erfolg!
Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: Eddy am 22 August 2023, 17:11:03
Hast du etwas nachgefordert? Es liest sich ja so als hättest du bereits einen Auszug erhalten und genauere Infos gefordert(kann mich auch irren)? Handelt es sich um einen lizenzierten Anbieter?
Jedenfalls ist das ja fast schon ein Offenbarungseid. Wenn die sowas machen hast du bestimmt ne Menge Geld bei denen verspielt?

wieschon gesagt ab zum Anwalt damit.
Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: jascha am 13 Februar 2024, 00:41:53
Hallo, ich habe heute genau die gleiche Antwort erhalten. Habe alle Daten bekommen, nur wurde mir Transaktionsliste verweigert.

Gibt es irgendwelche Neuigkeiten bzw eine Möglichkeit dagegen vorzugehen, sodass man recht zügig an seine Transaktionslisten kommt?
Es handelt sich dabei um einen sehr großen Sportwettenanbieter, welcher sich auf der Whitelist befindet

Liebe Grüße
Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: Olli am 13 Februar 2024, 06:15:51
Melde es der GGL und gehe zum Anwalt ...

Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: Ilona am 13 Februar 2024, 07:42:58
… und dem Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/Laender/Laender-node.html

LG Ilona
Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: jascha am 12 April 2024, 00:49:15
habe ich gemacht und die meinten die können da nichts machen...
Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: OG-123 am 12 April 2024, 13:04:01
Falls ihr die Daten nicht bekommt, schreibt dem Lizenzgeber des Casinos.
Je nach dem wer der Lizenzgeber ist, wird euer Anliegen seriös gelöst.

Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 12 April 2024, 13:22:47
Ob die deutschen Datenschutzbehörden oder die GGL (bei nicht  in Deutschland lizenzierten Anbietern) hier wirklich was erreichen können, erscheint mir irgendwie fraglich.

Allerdings gibt es auch die maltesische Datenschutzbehörde. Die bieten über deren web-Seite auch ein online Formular für Beschwerden über Datenschutzverstöße. Vielleicht wäre das zumindest ein Versuch wert.
Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: Spnr am 16 April 2024, 16:18:39
Ich klinke mich mal ein. Habe vor paar Tagen diese Antwort nach 3 Monaten Wartezeit erhalten:

In Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen hat ANBIETER beschlossen, die Informationen, die wir im Rahmen Ihrer Anfrage zur Verfügung gestellt haben, teilweise einzuschränken.
 
Die Einschränkung erfolgt im Sinne der subsidiären Gesetzgebung 586.09 der " Einschränkung der Datenschutzverordnung (Pflichten und Rechte)", die den Anwendungsbereich der in Artikel 23 der Allgemeinen Datenschutzverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments - "GDPR") vorgesehenen Einschränkungen hat, einschließlich für die Begründung, Ausübung oder Verteidigung eines Rechtsanspruchs und für Gerichtsverfahren, die nach jedem Gesetz eingeleitet werden können.
 
Die Einschränkung wird so lange aufrechterhalten, bis wir nach angemessener Einschätzung der Umstände in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht davon ausgehen, dass dies erforderlich ist. Die personenbezogenen Daten, die der Einschränkung unterliegen, dürfen keiner Verarbeitung unterzogen werden, die mit den Zwecken, für die sie ursprünglich erfasst wurden, unvereinbar ist, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich. Darüber hinaus wendet ANBIETER geeignete technische und organisatorische Maßnahmen an, um die besagten persönlichen Daten gegen eine versehentliche Zerstörung, einen Verlust oder unrechtmäßige Formen der Verarbeitung zu schützen. Personenbezogene Daten werden gemäß den Bestimmungen unserer Datenschutzrichtlinie oder bis zu dem Zeitpunkt aufbewahrt, an dem die Einschränkung als aufgehoben gilt.
 
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich erneut an ANBIETER wenden, oder Sie können bei der zuständigen Datenschutzbehörde eine Beschwerde über diese Entscheidung oder die Art und Weise, wie wir Ihren Antrag bearbeitet haben, einreichen.
 

 

Mit freundlichen Grüßen


Ihr ANBIETER


Der Anbieter ist ebenfalls einer der Big Player mit Eintrag auf der Whitelist. Wahnsinn, was die sich da rausnehmen. Eigentlich war ja mein Plan mit dieser Liste bei verschiedenen Anwälten anzufragen, aber scheinbar bekomm ich die ja noch nicht einmal ohne Anwalt?

Versteh ich das richtig, dass die einem die Liste nicht erstellen möchten, weil die sich so schon direkt vor einem etwaigen Gerichtsstreit schützen möchten?
Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: Ilona am 16 April 2024, 16:28:11
Hi Spnr,

schick das Schreiben doch mal bitte an den Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/Laender/Laender-node.html

LG Ilona
Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: Speedy am 16 April 2024, 16:29:16
Ich klinke mich mal ein. Habe vor paar Tagen diese Antwort nach 3 Monaten Wartezeit erhalten:

In Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen hat ANBIETER beschlossen, die Informationen, die wir im Rahmen Ihrer Anfrage zur Verfügung gestellt haben, teilweise einzuschränken.
 
Die Einschränkung erfolgt im Sinne der subsidiären Gesetzgebung 586.09 der " Einschränkung der Datenschutzverordnung (Pflichten und Rechte)", die den Anwendungsbereich der in Artikel 23 der Allgemeinen Datenschutzverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments - "GDPR") vorgesehenen Einschränkungen hat, einschließlich für die Begründung, Ausübung oder Verteidigung eines Rechtsanspruchs und für Gerichtsverfahren, die nach jedem Gesetz eingeleitet werden können.
 
Die Einschränkung wird so lange aufrechterhalten, bis wir nach angemessener Einschätzung der Umstände in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht davon ausgehen, dass dies erforderlich ist. Die personenbezogenen Daten, die der Einschränkung unterliegen, dürfen keiner Verarbeitung unterzogen werden, die mit den Zwecken, für die sie ursprünglich erfasst wurden, unvereinbar ist, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich. Darüber hinaus wendet ANBIETER geeignete technische und organisatorische Maßnahmen an, um die besagten persönlichen Daten gegen eine versehentliche Zerstörung, einen Verlust oder unrechtmäßige Formen der Verarbeitung zu schützen. Personenbezogene Daten werden gemäß den Bestimmungen unserer Datenschutzrichtlinie oder bis zu dem Zeitpunkt aufbewahrt, an dem die Einschränkung als aufgehoben gilt.
 
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich erneut an ANBIETER wenden, oder Sie können bei der zuständigen Datenschutzbehörde eine Beschwerde über diese Entscheidung oder die Art und Weise, wie wir Ihren Antrag bearbeitet haben, einreichen.
 

 

Mit freundlichen Grüßen


Ihr ANBIETER


Der Anbieter ist ebenfalls einer der Big Player mit Eintrag auf der Whitelist. Wahnsinn, was die sich da rausnehmen. Eigentlich war ja mein Plan mit dieser Liste bei verschiedenen Anwälten anzufragen, aber scheinbar bekomm ich die ja noch nicht einmal ohne Anwalt?

Versteh ich das richtig, dass die einem die Liste nicht erstellen möchten, weil die sich so schon direkt vor einem etwaigen Gerichtsstreit schützen möchten?

Hi SPNR, bitte die richtige Landesbehörde ( https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/Laender/Laender-node.html) Kontaktieren mit folgendem Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte/r Datenschutzbeauftrage/r,

ich möchte Sie darüber informieren, dass der von der GGL (Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder) lizensierte Glücksspielanbieter XXX (hier den Namen des Anbieters einfügen sich weigert, die gesetzlich geschuldeten DSGVO Auskünfte zu erteilen.

Wie Sie aus der beiliegenden Kopie meiner Anfrage an den Anbieter entnehmen können, wurde diese von mir ordnungsgemäß beantragt. Eine Auskunft habe ich bisher nicht erhalten. Die Monatsfrist zur Erteilung der Auskunft ist zwischenzeitlich abgelaufen.

Ich beantrage daher die Einleitung der erforderlichen aufsichtsrechtlichen Schritte und ist damit einverstanden, dass der Sachverhalt auch an die zuständigen weiteren Aufsichtsbehörden weitergeleitet wird.

Bitte teilen Sie uns das bei Ihnen geführte Aktenzeichen mit.

            Mit freundlichen Grüßen

            Vorname, Name“


Um den Ablauf zu beschleunigen, ist es ratsam, direkt mit der Beschwerde Kopien oder Screenshots der DSGVO-Anfrage und etwaige Antworten der Online-Casino oder Online-Sportwetten Betreiber beizufügen.

Die Landesdatenschutzbeauftragten vergeben nach Eingang der Beschwerde ein behördliches Aktenzeichen, prüfen den Sachverhalt und geben diesen ggf. an weitere zuständige Behörden weiter. Das Verfahren ist für die Betroffenen kostenfrei. Der Beschwerdeführer wird bei Abschluss des Verfahrens von der Behörde informiert.

Quelle: CLLB

ps. und ja, das berühmte Spiel auf Zeit. Die Anbieter wollen sich vor weiteren Klagen schützen bzw. auf Zeit spielen.

Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: still alive am 16 April 2024, 18:21:05
Hallo,

bei mir war es genauso. Ein großer Anbieter aus Malta hat mir die Transaktionsliste verweigert. Auf meinen Anwalt wollte ich mich nicht verlassen. Ich habe mich dann an die Behörden direkt auf Malta gewandt. Die Behörde heißt:

Office of the Information and Data Protection Commissioner

Diese haben meinen Fall geprüft und den Anbieter unter Androhung einer Strafe und Fristsetzung aufgefordert mir die Liste zu schicken. Diese habe ich dann auch bekommen. Ihr müsst allerdings alles in englischer Sprache anfordern.

Hoffe das hilft euch weiter. LG
Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: Spnr am 16 April 2024, 21:28:03
Vielen lieben Dank an euch, da habt ihr mir echt weitergeholfen! Daran versuch ich mich mal.
Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: Anonymous6 am 22 Mai 2024, 00:07:30
Habt ihr schon mal eine Liste von eurem Anbieter bekommen, die absolut nicht verwertbar war ?
Hab eine Anfrage bei nem Anbieter gemacht (ist auf der Whitliste) , die Daten dann auch bekommen aber leider sind diese unbrauchbar da nicht leserlich . Hab ihm das gesagt und seit dem Funkstille ( seit Monaten )

Grüße (http://)
Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: Olli am 22 Mai 2024, 06:12:28
Hi!

1. Wie hast Du die Daten angefordert?

2. Was heißt "nicht leserlich" und "nicht verwertbar"

Sind die Auszüge im Sinne des Art. 20 Abs. 1 DSGVO?

https://www.datenanfragen.de/blog/musterbrief-dsgvo-anfrage-auskunft/
Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: Anonymous6 am 22 Mai 2024, 09:08:13
Ich habe die Daten ganz normal , wie das Muster in deinem Link angefragt.
Habe dann einen Link zum herunterladen bekommen und die Daten was darin enthalten waren, sind nicht verwertbar im Sinne von „unleserlich“ .
Siehe Link

https://ibb.co/rd7MGx5
Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: Olli am 22 Mai 2024, 10:14:12
Zitat
Art. 20 DSGVO Recht auf Datenübertragbarkeit

1.    Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
       a)  die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b beruht und
        b) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Dass die Daten nicht lesbar sind, darf natürlich nicht sein. Ich würde dies der GGL im ersten Schritt melden.
Nun kommt es aber auch noch drauf an, ob Du die Daten auch in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format angefordert hast! Wenn nicht, dann hieße das für Dich ja, dass Dir ein Bildchen reicht und Du liebend gerne Abend für Abend Deine Zeit damit verbringen möchtest, die Daten in eine Tabellenkalkulation einzutippen.  :P
Parallel zur Meldung an die GGL meldest Du also dem Unternehmen einen Verstoß gegen den o.g. Paragraphen und forderst die Daten wie beschrieben erneut an.
Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: Anonymous6 am 22 Mai 2024, 11:34:23
Die GGL fühlt sich nicht verantwortlich.


Wir weisen darauf hin, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder AöR (GGL) nicht Verantwortliche i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO für die durch Ihren Glücksspielveranstalter verarbeiteten personenbezogenen Daten ist. Bitte wenden Sie sich daher an den Datenschutzbeauftragten des Veranstalters. Sofern der Glücksspielveranstalter seiner Verpflichtung nach § 15 DS-GVO nicht nachkommt, haben Sie ferner die Möglichkeit sich nach Art. 77 DS-GVO bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Dies ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in welchem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 ;D
Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: Freiheit am 22 Mai 2024, 11:55:33
Hey,

ich habe von mehren Casinos die Listen angefordert - hat auch alles soweit geklappt.

Außer das eine, wo ich auch am meisten und am längsten gespielt habe, hat mir nun eine Absage erteilt:

Hallo,
 
Nach eingehender Prüfung Ihres Ersuchens um zusätzliche Informationen haben wir berechtigten Grund zu der Annahme, dass diese angeforderten zusätzlichen Informationen sowie die Absicht, die hinter diesem Ersuchen steht, unsere eigenen rechtlichen Interessen beeinträchtigen könnten, insbesondere das Recht, uns gegen einen Rechtsanspruch zu verteidigen, der gegen uns geltend gemacht werden könnte. Aus diesem Grunde wendet XXXXX eine Einschränkung Ihres Auskunftsrechts an, wie es in Artikel 23 der DSGVO und zudem in der maltesischen Datenschutzgesetzgebung in der Verordnung 4 (e) der subsidiären Gesetzgebung, 586.09. vorgesehen ist. Zudem sind wir der Überzeugung, dass unter diesen Umständen die Ihnen bereits zur Verfügung gestellten Informationen jegliche Anforderungen von Artikel 15 der DSGVO erfüllen.
 
Mit freundlichen Grüßen


Was kann man da noch machen?

Lg

Moin,

Spezialisierte RA kennen diese Antwort und haben dafür schon ein Musterbrief. Ist einfach ein Abschreckungsversuch des OC.

Grüße
Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: altobelli am 22 Mai 2024, 13:39:06
Was bedeutet nicht leserlich?
In welchen Dateiformat ist die Datei?
Meist sind Dateien unleserlich, wenn man sie mit dem falschen Programm öffnet.
Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: Anonymous6 am 22 Mai 2024, 15:40:58
Was bedeutet nicht leserlich?
In welchen Dateiformat ist die Datei?
Meist sind Dateien unleserlich, wenn man sie mit dem falschen Programm öffnet.

Siehe Link bei meinem Post
Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: Olli am 22 Mai 2024, 16:13:11
Ich weiß ja, dass ich blind bin ... aber sooooo blind?  :)
Aus dem Uploadlink geht nicht hervor, welches Dateiformat benutzt wurde.

Um Deine Anonymität zu wahren, kannst Du mir die Datei gerne mal zusenden an forum@gluecksspielsucht.de
Wahrscheinlich schaue ich sie mir aber erst morgen an ...
Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: Anonymous6 am 23 Mai 2024, 10:23:37
Hab dir ne Mail geschickt .

Ist eine Zip-Datei und nach dem entpacken sind es einfnur JPEGs .

Lg
Titel: Re: Transaktionsliste angefordert - abgelehnt
Beitrag von: Olli am 23 Mai 2024, 11:41:22
Hi!

Vielen Dank!

Nun, es sind, wie Du sagst, JPG-Dateien ... 411 an der Zahl ... :) . Diese haben 96 DPI mit einer Pixeldarstellung von B=555 und H=785. In cm sind das 14,68*20,77.

Mal wieder ist Geduld gefragt! Da hätten sie Dir auch schwarze Blätter mit schwarzer Schrift als Bild schicken können ...

Fordere noch ein letztes Mal eine digitale Ausfertigung an, wie es im Musterschreiben betont wird. Verweise ruhig auch auf eine Beschwerde bei Deiner Landesdatenschutzbehörde und auch bei der auf Malta, falls dort der Sitz des Unternehmens ist.

Das da, was die geliefert haben, ist eine Unverschämtheit ... Um einen Buchstaben darzustellen, werden hier B*H 4*2 Pixel in Graustufen verwandt. Somit sind die Auszüge unbrauchbar.