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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Kaffeesatzleser am 18 April 2024, 19:13:21 »https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/sportwetten-anbieter-bgh-einschaetzung-rueckzahlung-anwaltWas mich an dieser Meldung extrem wundert ist das Zitat:
"In unserem Verfahren handelt es sich beim Kläger um eine Prozessfinanzierungsgesellschaft, die dem Spieler seine Forderung abgekauft hat."
Wenn der PKF die Forderung dem Spieler tatsächlich abgekauft hat, dann ist der Spieler doch schon längst entschädigt. Und zwar über den PKF selbst. Dann klagt der PKF und der Spieler ist nur Zeuge (in eigener Sache)
Das wirft die ganz große Frage auf: was soll das ganze Drama dann mit dem Vergleich?? Der Spieler ist doch schon entschädigt und längst raus aus der Nummer. Warum zieht dann der PKF nicht komplett durch und erzwingt selbst die BGH-Entscheidung. Darauf kam es doch auch allen PKF die ganzen Jahre lang an?! Ein Vergleich würde nur dann Sinn machen, wenn gravierende Fehler in den Vorinstanzen geschehen sind, die der PKF nicht gegen sich vom BGH ausgewertet haben will. Wäre dem aber so, dann frage ich mich ehrlicherweise, warum der PKF überhaupt erst in Revision gegangen ist. Ich hoffe jedenfalls nicht, um sich allein aus Marketinggründen feiern zu lassen, der erste am BGH gewesen zu sein.....
Dieses Verfahren ist und bleibt in meinen Augen merkwürdig.