Glücksspielsucht => Fragen & Hilfe => Thema gestartet von: candan80 am 12 Februar 2007, 13:17:42

Titel: Klagen bei Selbstsperre
Beitrag von: candan80 am 12 Februar 2007, 13:17:42
Es geht um die Spielbank Berlin.Habe mich im Juli 2004 selbst sperren lassen, deutschlandweit.Habe aber seither immer wieder die Möglichkeit gehabt Gelder zu verlieren, da man mich immer wieder reingelassen hat. Die Selbstsperre galt für 12 Monate deutschlandweit, aber sie gilt doch eigentlich noch bis ich die Aufhebung schriftlich beantrage.
Ich will nun die Spielbank verklagen.Kontoauszüge von 2006 besgaen, dass ich ca. 14000 Euro in der Spielbank gezogen habe, davon 7500 Euro per ec-cash und den Rest an einem Geldautomaten, welcher in der Spielbank steht.
Natürlich habe ich viel mehr verspielt, aber das kann ich nachweisen für 2006.Kontoauszüge für 2004 und 2005 sind in Arbeit.
Frage:Man hat keinen Ausweis verlangt und mich mit der Sperrdatei verglichen.Habe mit RA H. K. telefoniert, die schon einen Prozess gewonnen in dieser Thematik.Ich soll ihr alles mal zusenden.
Meine Frage nun:Habe ich das Recht auch für 2006 zu klagen, da ich ja eigentlich nur für 12 Monate gesperrt war.Die Sperre ist bis heute nicht aufgehoben.Es handelt sich um eine Selbstsperre wo ich 12 Monare angekreuzt habe.
Wie sieht es aus , dass ich an einen Teil meines Geldes durch eine Klage komme?
Nur für 12 Monate klagen oder bis zum heutigen Tage???Ich bin ja immer noch gesperrt, heiß wenn ich mal den Jackpot knacken würde, dann würde mir man diesen nicht auszahlen und sagen das ich doch geperrt sei...
Ist Heike K. ne gute Anwältin??
Titel: Re: Klagen bei Selbstsperre
Beitrag von: Ilona am 12 Februar 2007, 13:30:26
Hallo Candan,

das sind natürlich alles Fragen, die du mit deiner Anwältin besprechen solltest. Eins aber vorweg: Es gab bei den Sperranträgen bisher die Wahl. Man konnte sich für ein Jahr oder für sieben Jahre sperren lassen. Du hast anscheinend ein Jahr angekreuzt. Warum eigentlich? Für diese Entscheidung wirst du nun die Verantwortung übernehmen müssen. Es ist zwar verlockend, aber man kann nicht beides haben. Man kann den Kuchen nicht aufessen und ihn gleichzeitig behalten.
Und noch ne Frage: Hast du auch was gegen deine Glücksspielsucht unternommen? Sich sperren zu lassen ist gut und richtig. Aber es ist kein Allheilmittel. Also, nix wie hin zu einer Beratungsstelle. In Berlin ist das z.b. das Cafe Beispiellos der Caritas.

Alles Gute

Ilona
Titel: Re: Klagen bei Selbstsperre
Beitrag von: Marzipine am 12 Februar 2007, 15:14:10
Hallo Candan,
irgendwie verstehe ich das ganze nicht. Du hast Dich sperren lassen, gehst freiwillig hin, Du weißt doch, dass im Automatenspiel kein Ausweis verlangt wird. Ich gehe davon aus, dass Du an den Automaten spielst, da Du den Jackpot knacken könntest. Klar ist das schlimm, dass man trotz Sperrung dort noch hinein gelangt. Mir geht das genauso, habe mich für immer sperren lassen und komme in die Spielbanken, die noch nicht diesen Fotoautomaten am Eingang haben, hinein. Ich merkte schnell, dass die Selbstsperrung mir nichts brachte, auf lange Sicht und hatte dann beschlossen eine Therapie zu machen, die bis heute bei mir positiv angeschlagen hat.
Auch ich habe mit einem Anwalt gesprochen, er hat mir von einer Klage abgeraten, dass kostet nur zusätzlich Geld und im kleinen Spiel sind die Spielbanken noch nicht verpflichtet, Ausweise zu verlangen, es sei denn man hat einen richtig großen Betrag gewonnen, da muss man den Perso vorlegen. Klar bekommst Du dann kein Geld, da Du gesperrt bist. Wahrscheinlich wirst Du Dich damit abfinden müssen, so wie viele Andere auch, dass Du Dein Geld halt verspielt hast. Du kannst höchstens klagen, dass sie Dich haben spielen lassen, obwohl sie wussten, dass Du gesperrt bist, evtl. bekommen sie dann eine Strafe aber Dein Geld wirst Du nicht mehr in den Händen halten. So und bevor ich den Druck bekomme zu spielen, sage ich mir nein das willst Du nicht mehr und der Traum vom Jackpot hat sich für mich erledigt. Die Energie die Du jetzt aufbrauchst solltest Du für Deinen Entzug aufheben. Dieser Druck kostet so viel Kraft und über dem Berg bin ich noch nicht aber vieeeeel ruhiger und ausgeglichener als vor 5 Monaten  ;). Wenn Du wirklich nie wieder spielen willst, mache eine Therapie, suche Dir eine schöne Beschäftigung, lese viel hier im Forum und Du wirst sehen alles wird gut. Zur Zeit mache ich neben meinem Beruf noch einen kleine Nebentätigkeit bei einer älteren Dame und das ist so etwas positives als dieser Druck in der Spielbank. Wenn ich nur an diesen Lärm denke  :-[.
VG
Martina
Titel: Re: Klagen bei Selbstsperre
Beitrag von: Ilona am 12 Februar 2007, 18:50:20
Liebe Marzipine,

wir machen hier keine Rechtsberatung, aber so unkommentiert kann ich deinen Beittrag nicht stehen lassen. Nach neuester Rechtssprechung ist die Spielbank im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, gesperrten Spielern den Zutritt zum Automatencasino zu verwehren. Das OLG Hamm hat jüngst ausdrücklich betont, dass es Ausweiskontrollen am Eingang zum Automatenspiel für zumutbar hält. Gegen dieses Urteil hat die Spielbank inzwischen Revision beim BGH eingelegt. Ich werde zu gegebener Zeit darüber informieren. Was die Gewinnauszahlung angeht: Nach der Rechtsprechung des BGH von 2005 kommen Spielverträge mit gesperrten Spielern zustande, d.h. die Spielbank kann die Auszahlung von Gewinnen an gesperrte Spieler nicht verweigern. Dies macht deutlich, dass eine Sperre, die nicht kontrolliert wird, völlig hirnrissig ist. Ich gehe davon aus, dass wir über kurz oder lang Ausweiskontrollen haben werden. In Bayern fängt man gerade damit an. Die Spielbanken in den anderen Bundesländern spielen auf Zeit und setzen jetzt -wenn überhaupt- erst mal biometrische Verfahren ein, die allerdings noch nicht ausreichend wirkam sind. Ob man sie deshalb einsetzt?? Scherz beiseite, die Eigensperre ist ein wichtiges Element des Spielerschutzes. Wir setzen uns sehr dafür ein, dass sie auch mit dem nötigen Ernst betrachtet wird. ich hatte Candan ein paar kritische Fragen gestellt, weil aus seinem Beitrag nicht deutlich wurde, was er denn sonst noch so gemacht hat, um vom Zocken weg zu kommen.

viele Grüße

Ilona



Titel: Re: Klagen bei Selbstsperre
Beitrag von: Harry am 12 Februar 2007, 19:07:08
Hallo,
ich muss der Marzipine völlig recht geben, ich gehe sogar noch einen Schritt weiter. Immer wieder kommen hier Fragen, kann ich gegen Neteller klagen kann ich gegen die Spielbank klagen. Mir geht das so langsam auf den Geist. Ich habe hier schon oft geschrieben, dass es nur wichtig ist die Sucht für sich selber einzugestehen, und die Auswirkungen zu glauben. Ich habe in meinem Leben wohl so 1 Mio Euro verloren, ich habe im Casino getönt alle Spieler hier sind süchtig, ich selber auch. Ich habe mich in Bayern sperren lassen, und wenn ich noch ein Weilchen hier verliere werd ich mich hier (z.B. Baden Baden Casinos Austria) auch sperren. Die haben mich weiter spielen lassen. Nur wer hat denn gespielt, haben die meine Hand gehalten als ich die Jetons hingelegt habe.
MIr geht nur immer das verlogene Zeugs auf die Nerven wenn es heisst wir müssen BWin verbieten weil da keine Schutz für die Spieler ist wie in staatlichen Casinos, oder wenn im Moment so über Pokerspielen für 15 Euro hergezogen wird. Es weiss doch jeder Spielbakangestellter das sie nur von Süchtigen leben.
Nur verloren habe ich die Kohle, und die will ich auch nicht mehr zurück, dads is vorbei. Ich will und darf nur seit ich das beschlossen habe nie mehr einen Jeton auf den Tisch legen. Und das glaub ich und das befolge ich.Punkt und nochmal Punkt.
Ich habe auch häufig ein PRoblem mit dem was Psychologen über Sucht erzählen, meiner MEinung nach kann nur ein Mensch nachvollziehen was Sucht ist, wenn er sie erlebt hat.

Lieben Gruß
Harry
Titel: Re: Klagen bei Selbstsperre
Beitrag von: Harry am 12 Februar 2007, 19:40:01
Ach und mir ist da noch so ein Fall eingefallen wo die Sperre gar nichts gebracht hat. Es ist jetzt wohl so 6 Jahre her da habe ich einen jungen MAnn kennengerlernt der sich wegen Spielsucht in den deutschen Casinos hat sperren lassen. 1997 hat er dann im Toto den bis dahin höchsten Gewinn gemacht 680000 DM. Er ist dann eben nicht mehr in deutsche sondern in Frankreich und was weiss ich noch überall spielen gegangen. Mit seinem Leben ist er nie fertig geworden, mit seiner Sucht hat er sich nie auseinander gesetzt er war ja gesperrt. 2000 hat er sich dann umgebracht obwohl noch über 100000 DM da waren.
Das ist es was ich immer mein wenn ich gegen so Sachen wie Geldkarten abgeben Spielothek nie mehr betreten oder Spielbank sperren bin. Was bringt es denn wenn ich mich selber nicht mit Sucht auseinandersetze. Und darüber lese ich in den ganzen Foren viel zu wenig.
Ich habe 1982 ein Entziehungskur vom Alkohol gemacht und an dem Tag an dem ich entlassen wurde war mein 1. Weg in die Spelunke wo ich früher immer gesoffen hatte, ich musste mir beiweisen dass ich da reinkann und Spezi oder Cola bestellen. Und dann müssen mir immer die Herren und Damen Suchtspezialisten sagen ich darf in keine Spielothek und dort Kaffee trinken. Ich werde mich hier wohl doch zurückziehen, ich fühle mich wohl so wie ich bin. Ich habe die Taschen voller Geld wenn ich das will und gehe in eine Spielothek weil ich Roulette süchtig bin und nicht Spielautomaten süchtig. Ich muss doch an meinem Körper spüren was mich reizt und was nicht. Ich bin mehrfachabhängig bei mir geht das nicht so wie sich das andere vorstellen, aber keine Angst künfig lass ich euch alle in Ruhe, macht doch was ihr wollt.
Ich leben künftig so wie ich das für richtig halte, und wenn es mich auf die Schnauze dabei haut ist das mein Problem.

Lieben Gruß
Harry
Titel: Re: Klagen bei Selbstsperre
Beitrag von: Harry am 12 Februar 2007, 20:09:30
Ich wollt euch nur noch eines schreiben. MIr haben die Gespräche damals bei der Entziehungskur vom Alkohol geholfen, die ich mit den andern Alkoholikern hatte. Sie erzählten mir von Rückfällen die sie hatten, von Erlebnissen durch die sie in die sucht gekommen sind, und wie sie hoffen da raus zu kommen. Nicht einer hat mir erzählt was ich zu tun oder zu lassen habe.
Ich glaube mal Spielsucht hat mit anderer Sucht doch nichts zu tun, oder wie soll ich mir sonst die dauernden Anfeindungen erklären. Spielsucht hat wohl eher mit Streitsucht zu tun ist ja auch nicht Stoffgebunden.
Und Claus brauchst nicht wieder einen draufsetzen, langweilt mich nur.

Lieben Gruß an alle und Bye
Harry
Titel: Re: Klagen bei Selbstsperre
Beitrag von: Silke am 12 Februar 2007, 20:15:32
Hallo Harry,

was ist denn los ?? Ich konnte in den Postings nichts von den "Damen und Herren Suchtspezialisten" lesen (und da fühle ich mich jetzt eben mal angesprochen, gelle), welche Dir hier irgendwie Vorschriften machen wollen!? Und diese Damen u. Herren sind sicherlich nicht dazu da, Dir zu sagen, was Du darfst und was nicht - Du bist ja schließlich ein erwachsener Mensch ;o) Sie können aber Menschen mit Problemen (auch mit Suchtproblemen) gewiß alternative Verhaltensweisen, andere Wege etc. aufzeigen. Und noch eins, es ist super, daß es bei Dir so easy läuft. ABER dies ist mit Sicherheit nicht bei jedem der Fall!

Viele Grüße
Silke
Titel: Re: Klagen bei Selbstsperre
Beitrag von: candan80 am 12 Februar 2007, 20:31:27
Nochmal ich, Candan.Also nicht das es so rüber kommt als ob ich nichts gegen meine Sucht getan habe.Cafe Beispiellos,Cafe Lichblick, Verhaltenstherapie mit Psychotherapeuthen.Alles hatte ich mir aus eigener Initiative gesucht.der Psychotherapeuth hat gesagt ich bin so süchtig, mich kann man nur stationär behandeln.Die Selbsthilfegruppen haben mir nichts gebracht.Ist nun mal nichts für mich.Muss man akzeptieren.Ich gehe nun nicht mehr spielen.Schon einige Zeit, ca.2 Wochen.Ich klage weil ich durchs Internet gesehen habe, dass es sowas überhaupt gibt.Außerdem kann ich mir sicher sein, dass ich nach meiner Klage garantiert nirgendwo mehr reinkomme.
Warum soll ich es nicht versuchen.Andere haben es doch auch geschafft.Ich habe 35000 Euro schulden.Was habe ich zu verlieren???
Ich will der Spielbank einen Denkzettel verpassen.klar bin ich frustiert.Und nur weil ein Harry auf sein Geld scheißt und alles wunderbar geschafft hat, kann er nicht verlangen, dass ich das auch kann."Ich habe die Jetons gelegt"...Ich auch, aber ich war nicht Herr meiner Sinne, deshalb hatte ich mich selbst sperren lassen...wenn ich von alleine aufhören könnte, dann würd ich mich ja auch nicht sperren lassen....
Titel: Re: Klagen bei Selbstsperre
Beitrag von: Harry am 12 Februar 2007, 20:35:47
Hallo Silke,
das ging überhaupt nicht gegen dich, aber das zeigt auch das Problem, jeder fühlt sich von mir angegriffen, und jeder schimpft wie schön wenne s bei mir so gut läuft, anstatt sich mal Gedanken drum zu machen warum das so ist. Das hat mit Glück oder so einem MIst nämlich nichts zu tun. Ich arbeite unheimlich hart an mir, und will das den andern mitteilen. Man muss nur verstehen was Sucht ist und was für Auswirkungen sie hat. Aber das will anscheinend Niemand verstehen.
An dem Rumgezigge habe ich die Lust verloren habe mit meiner Zeit was besseres zu tun. z.B. meine Heidi lieb haben. UNd das war jetzt der entgültige Abschied, mach was draus oder lass es.

Lieben Gruß
Harry
Titel: Re: Klagen bei Selbstsperre
Beitrag von: Harry am 12 Februar 2007, 20:38:33
Candan,
ich bin der Meinung mir geht es deswegen so gut weil ich die Schuld nicht bei andern suche sondern bei mir. Ich habe allerdings eine staationäre Suchttherapie hinter mir und ich bin auch der Meinung, dass ohne eine zufriedene Abstinenz nicht zu erreichen ist.
Aber verpulver doch deine Enrergie wo du willst, ich habe sie zum abstinent werden genutzt.

Lieben Gruß
Harry
Titel: Re: Klagen bei Selbstsperre
Beitrag von: Harry am 12 Februar 2007, 20:40:38
Candan,
aber beruhig dich das ist heut hier eh mein letzter Tag.

Lieber Gruß
Harry
Titel: Re: Klagen bei Selbstsperre
Beitrag von: Marzipine am 13 Februar 2007, 08:04:16
Hallo Ihr Lieben  8),
eigentlich schade, dass in diesem Forum so viele Missverständnisse auftreten. Ich will mir hier Kraft holen, die ich brauche und nicht solche unnötigen Diskussionen erleben. Harry vielleicht liest Du ja doch noch mal in diesem Forum, ich hoffe es jedenfalls  ;D. Du steigerst Dich da in etwas hinein, was Dir anscheinend nicht gut tut. Es ist doch schön, dass Du alles so wunderbar mit Deiner Frau überstanden hast, aber wir sind doch noch verzweifelt, jedenfalls ich. Gestern habe ich in diesem Ort, wo ich wohne, eine Selbsthilfegruppe gefunden die zwei mal im Monat ein Treffen veranstaltet. Es geht da zwar auch um andere Süchte aber egal, ich werde dort hingehen. Meine Familie und Freunde sind mit meiner Situation auch überfordert, da sie sich nicht hineindenken können, wie auch. Sie sind zwar alle lieb und nett aber ich merke am Verhalten von ihnen dass sie halt denken, Mensch die hat doch eine Therapie gemacht und jetzt ist es doch gut. Das ist ja auch in Ordnung aber ich brauche z.Zt. noch die Gespräche und Anteilnahme. Ich habe halt eine Bekannte die nicht so denkt und immer wieder versucht mich in die Spielbank zu locken. Mit ihr zu diskutieren ist zwecklos.
Wir sitzen doch alle im gleich Boot und ich denke wir sollten auch nett miteinander umgehen, Kritik ist gut, total mimosenhaft sollte man auch nicht sein. Also Harry Du brauchst doch auch noch die Gespräche mit Gleichgesinnten, sonst wärst Du doch gar nicht in diesem Forum.
Liebe Ilona ich habe es schon live erlebt wie eine Person in der Spielbank viel Geld gewann und die Leute von der Spielbank das Geld nicht ausbezahlt haben, da derjenige gesperrt war. Es gab viel Zirkus aber er musste der Casino ohne Geld verlassen. Du hast sicherlich Recht mit der Rechtslage aber wenn man das nicht weiß geht man halt, da man ja gesperrt ist. Ich glaube man wagt dann auch nicht etwas gegen die Spielbank zu unternehmen. Dieser Mann war ja am Ende, sonst hätte er sich nicht sperren lassen. Mir wäre es wahrscheinlich genauso ergangen. Ich wäre auch mutlos hinausspaziert.
Viele Grüße
Martina
Titel: Re: Klagen bei Selbstsperre
Beitrag von: Ilona am 14 Februar 2007, 10:35:24
Hallo,

@harry
Du wirst zwar nicht mehr antworten, aber eins muss mal gesagt werden: "Man muss nicht in der Bratpfanne gelegen haben, um die Qualität eines Schnitzels beurteilen zu können." Und da wir schon dabei sind: "Viele Wege führen nach Rom".
Was die Rechtslage angeht, gibt es nichts zu deuteln. Wir leben zum Glück in einem Rechtsstaat und die bestehenden Gesetze und Verordnungen müssen nun einmal eingehalten werden. Und das Gesetz schützt die schwächeren vor den stärkeren Vertrgspartnern. Und ein Spielbankunternehmen ist zweifelsohne ein stärkerer Vertragspartner als ein süchtiger Glücksspieler. Letzterer ist allerdings gut beraten, wenn er was unternimmt, um aus der Position der Schwäche heraus zu kommen. Das kann man tun, indem man z.B. eine Therapie macht, in eine Beratungsstelle oder eine Selbsthilfegruppe geht. Wer nichts unternimmt, läuft Gefahr, dass er sich wie ein Hamster im Rad der Sucht dreht.

@candan
Danke für die zusätzlichen Infos. Es hörte sich in der Tat so an, als hättest du bisher nix unternommen. Hast du denn auf den Rat des Psychotherapeuten gehört und eine stationäre Therapie beantragt? Falls nicht: was machst du stattdessen?
Ich beharre auf diesem Punkt. Denn wie gesagt: Was hast du davon, wenn du den Prozess gewinnst und bringst das Geld ein paar Tage später wieder hin. Das würde deinem Ego einen kräftigen Knacks verschaffen.

@marzipine
Ich stimme dir zu: wir sollten in diesem Forum freundlich und respektvoll miteinander kommunizieren. Ich findes es schlau, dass du dir eine Selbsthilfegruppe gesucht hast. Eine stationäre Therapie ist oft wie eine Initialzündung, die allerdings in der Regel einer Nachbehandlung bedarf. Nicht umsonst zahlen die Kostenträger ja auch eine Nachsorge.
Zu deiner Bekannten: Ehrlich gesagt, ich emfpinde ihr Verhalten als sehr aggressiv dir gegenüber. Hat sie was gegen dich? Warum will sie dir schaden? Sie weiß doch, wohin dich die Zockerei geführt hat und was du alles getan hast, um davon weg zu kommen. Wie wäre es, wenn du mit deiner Therapeutin besprichst, wie du ihr ganz klar und deutlich vermitteln kannst, dass sie diese Frage nicht mehr zu stellen hat?


Liebe Grüße an alle

Ilona

Titel: Re: Klagen bei Selbstsperre
Beitrag von: Marzipine am 14 Februar 2007, 11:01:15
Moin liebe Ilona,
diese Bekannte ist noch schlimmer dran als ich, aber sie will es nicht wahrhaben und sie will einfach nicht begreifen, dass ich zu meiner Sucht stehe und alles unternehme um den Spielautomaten stand zu halten. Sie behauptet ich wäre nicht süchtig sondern ich wolle wie sie nur mein Geld zurück. Aber dem ist nicht so, jedenfalls nicht bei mir. Ja wenn wir beide verloren haben, kotzten wir uns beide an; nun ist sie alleine. Natürlich schämt sie sich schon wenn sie wieder verloren hat. Sie sagt auch jedesmal niemals gehe ich mehr in eine Spielbank, wie immer. Sie geht natürlich doch. Habe mich z.Zt. von ihr distanziert. Ich möchte sie zu Hause nicht mehr haben, die Telefonate halte ich kurz. Auf die Gruppe freue mich schon, ich fand die Gruppen in der Therapie klasse unde habe auch noch Kontakt mit manchen Mitpatienten. Ich brauche halt noch diese Unterstützung. Wenn ich jetzt sagen würde, alles ist gut, wäre das gelogen. Vielleicht kann ich das in einem Jahr sagen, wenn ich bis dahin wirklich nicht mehr gespielt habe. Natürlich ist das verlockend wenn man zur Zeit knapp bei Kasse ist, aber noch schlimmer ist, wenn auch das bischen Geld verspielt ist. Dann fängt die Schei....  wieder von vorne an und das ertrage ich nicht mehr.
Werde Euch bestimmt noch manches mal auf den Nerv gehen mit meinen Höhen und Tiefen aber Hauptsache ich spiele nicht mehr gelle  ;D
LG Martina
Titel: Re: Klagen bei Selbstsperre
Beitrag von: candan80 am 14 Februar 2007, 14:44:51
Ich hatte ine Frage gestellt und man macht mir irgendwie die ganze Zeit nur Vorwürfe oder man ist bei einen ganz anderen Thema.
Ich weiß, dass ich mich um meine Sucht kümmern muss und das tue ich auch, aber mein Thema heißt nicht wo bekomme ich Hilfe, sondern Klagen bei Sperre.Also gibt es jemanden der mir eine fachkunduge Auskunft geben kann und eine realistische Chancenanalyse?Ich habe echt die schnauze voll immerwieder Ratschläge zu bekommen, die nicht angebracht sind, zumindest nicht hier bei meinem Thema.Ist nicht böse gemeint, aber irgendwann nervt es....
Titel: Re: Klagen bei Selbstsperre
Beitrag von: Ilona am 14 Februar 2007, 18:17:05
Hi Candan,

einen Teil deiner Fragen hatte ich dir beantwortet. Solltest du eine Sperre für ein Jahr beantragt haben, dann läuft sie auch ein Jahr. Es sei denn, du hast sie verlängert. Hast du denn eine schriftliche Bestätigung der Sperrzeit?  Wieso gehst du davon aus, dass du immer noch gesperrt bist, wenn du die Sperre nur für 12 Monate beantragt hast?
Nach neuerer Rechtssprechung kommen Spielverträge zustande, d.h. im Falle eines Gewinnes müssen diese auch ausgezahlt werden. Daher setzen wir uns ja auch so für Ausweiskontrollen ein. Für gesperrte Spieler sollte es keine Möglichkeit geben, Geld einzusetzen und keine Möglichkeit Geld zu gewinnen. Erst dann ist der Anreiz gesunken. Oder?
Das hatte ich dir aber alles schon geschrieben!    ;)
viele Grüße

Ilona

Titel: Re: Klagen bei Selbstsperre
Beitrag von: Strengerxx am 15 Februar 2007, 00:33:16
Hallo Candan!
Deinen Beitrag habe ich mit großem Interesse verfolgt und verstehe dein Problem. Wie bereits Ilona beschrieben hat, hast Du nach neuen Gerichtsurteilen (besonders nach  BGH-Urteil 15.12.2005) gute Chancen, die Spielbank zu beklagen, die Speileinsätze zurückzuverlangen. Weil mit dem gesperrten Spielern geschlosene Spielverträge nicht gelten. Gleich will ich hinzufügen, daß die RAin H.K. eine in diesem Bereich sehr gute Anwältin ist. Nun was du anklagen kannst, hängt doch von der Beweislage ab. Du bist spielsüchtig (wenn das bewiesen wird, kann sein, daß du Geschäftsunfähig bist, zumindest partiell), wegen deienr Spielsucht hast du dich doch sperren lassen. Dafür brauchst du aber ein Gutachten (das Gericht muß ein Gutachter bestellen, nicht du selbst). Du hast Kontoauzüge etc. , wie du schreibst, es ist klar, du hast das Geld bei der Spielbank zum Spielen abgehoben, die  Spielbank wußte von deiner Speilsucht (Spielsperre), weil nicht irgendein Tourist, der gerade zum Spaß zehn Euro eingesetzt  und das Geld verloren hat, würde eine Selbstsperre beantragen (es handelt sich klar um ein Suchtproblematik). Du hast dich sperren lassen, weil du dich schützen wolltest, dein Spieltrieb nicht konroliieren kontest. Es ist nun ein rechtliche Frage, ob die Spielbank eine Sperre von einem Spielsüchtigen einfach (auch nach einem Jahr, was du angekreuzt hast) abheben darf. Weil eine Spielbank ist ein sogenannte staatlich konzensionierter Betrieb, die Eigentlich den Spieltrieb der Bewölkerung in die richtigen Bahnen lenken soll (d.h auch Spielsucht bekämpfen soll). Also eine Spielbank hat einen öffentlichen Auftrag. D.H Sie darf deine Schwäche(Sucht) nicht wirtschaftlich ausnutzen?? D.h. Es ist gut möglich, daß du die verspielten Beträge über die Sperrzeit hinaus beklagen kannst, weil die Spielbank trotz der Kentnisnhme deines Suchtproblems, dich spielen und verlieren ließ. Aber das Problem ist nur das, daß alles Augenwicherei ist, auch von den Gerichten und Gesetzgebern. Was ist denn eine Selbstsperre, die niemals (bei keinem Besucher) kontrolleirt wurde. Welche Wirkung würde das denn haben, wenn du anstatt ein Jahr,  sieben Jahre angekreuzt hättest, eigentlich gar keine, sie würden dich trotzdem spielen lassen, um dein Blut zu saugen. Die Richter wissen das bestimmt auch. Man mußte eigentlich davon ausgehen, wie überhaupt eine Spielbank, die Eigensperren überprüft. Dann sollte jeder seine nachgewisenen verlorenenen Einsätze zurückerhalten, wenn er irgenwann mal eine Slbstsperre beantragt hat
Lieber Candan, man kann eigentlich noch mehr schreiben aber ich würde dir raten, denke erst an drei Jahre Verjährungszeit. Wir sind im Jahr 2007, du kannst bis 31.12 dieses Jahres alles vom Jahr 2004 anklagen. Die anderen Jahre (2005,2006) dürfen dann später durch ein sog. Erweiterungsklage folgen (also nicht alles auf einmal) und weitermachen!!
Viel Glück
Titel: Re: Klagen bei Selbstsperre
Beitrag von: Harry am 15 Februar 2007, 08:24:03
Hallo Ilona,
ich wollte eigentlich schon gar nicht mehr aber da drauf muss ich noch ein letztes mal antworten weil es ganz genau das ist wo drum es geht.
Du schreibst "Man muss nicht in der Bratpfanne gelegen haben, um die Qualität eines Schnitzels beurteilen zu können."
Ja das stimmt aber man muss in der Bratpfanne gelegen haben um zu wissen wie weh das tut. Aber jetzt ist wirklich Schluss, weil das Thema gibt es wohl schon immer, und die Psychologen/innen können nicht zugeben, dass sie das nicht nachvollziehen und nachfühlen können was es heisst NIE mehr einen Tropfen nie mehr einen Einsatz. NIe ein ganzen Leben lang, war für mich am Anfang beim Alkohol unüberschaubar, unbegreifbar, ich habe mir damals eine Brücke gebaut, ich trinke solange nicht bis ich Rentner bin *GG*.
Nix für ungut Ilona, aber ich habe da einfach eine andere Meinung, ich denke nur ehemalige sollten Suchtberatung machen, wir hatten hier in S. früher einen Leiter der Alkoholiker war (ist leider tot) da hat alles optimal funktioniert. Jetzt gibt es da einen Psychologen der selber mehr Probleme hat als seine Patienten, der nix versteht der Leute rauswirft weil sie einmal zu spät kommen, der Behandlungen abbricht weil sie einen Termin vergessen, das würde ein Ehemaliger nie tun, weil ich zu nassen Zeiten auch einiges vergessen hat, und weil er weiss wie das ist.
Aber das war jetzt wirklich der letzte, wenn es noch was zu besprechen gibt lass uns telefonieren, wenn dich die Meinung eines Ehemaligen wirkich interessiert.

Lieben Gruß
Harry
Titel: Re: Klagen bei Selbstsperre
Beitrag von: Loichte am 07 Februar 2019, 18:02:46
Wüsste gerne was aus dem Harry geworden ist. Es klang mir ja nicht wirklich so, dass er Einsicht hatte bezüglich seines Problems.