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Kreditkarten Rückbuchung

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Offline Olli

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Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #30 am: 10 September 2018, 16:48:01 »
Hi!

Dies ist korrekt:
Zitat
Wie dargelegt, sind Online-Wetten und –Glücksspiele verbotene Glücksspiele im Sinne des § 4 Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV und § §762, 763 BGB. Zugleich stellen sie ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB dar und sind somit nichtig. Da § 4 Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel unter Strafe stellt, ist die Durchführung der Transaktionen durch die Bank und den Zahlungsdienstleister ebenfalls nichtig und kann nach unserer Einschätzung zurückgefordert werden.

Zitat
Dies gilt wiederum dann, wenn es sich um deutsche oder nicht-deutsche Unternehmen, die sich auf ihrer Website zumindest auf deutscher Sprache an Deutsche richten, handelt.
Dies ist m.E. vollkommen irrelevant. Wenn wir uns Richtung Werberecht bewegen würden, könnte man den Gedanken weiter verfolgen.
Auf der Seite des Landes SH sind die Lizenzen veröffentlicht. Nur diese Lizenzen gelten - auch wenn sich der Anbieter auf Klingonisch auf dem deutschen Markt bewegen würde.

Zitat
Sofern dies nicht der Fall ist, dürfte weder deutsches Recht Anwendung finden noch ein deutscher Gerichtsstand zu begründen sein.
Der Gerichtsstand ist der Erfüllungsort - also Deutschland. Dazu gab es auch ein Urteil, welches ich mir aber nicht notiert habe.
Du könntest es eventuell auf den Blog-Seiten von Reekmann oder Lenné finden.Klicke Dich da mal durch ...
Ich meine mich zu erinnern, dass die Sprache der Webseite auch angesprochen wurde - kann mich aber auch irren.

Zitat
Keine Ansprüche dürften allerdings bestehen, wenn es sich um nicht-deutsche Unternehmen handelt. Dann können dementsprechend auch keine weiteren Ansprüche gegen das Kreditkartenunternehmen und/oder die Fidor Bank geltend gemacht werden.

Hierzu habe ich Dir ja oben schon was geschrieben ...
Der Erfüllungsort der Kreditkartenfirmen ist auch Deutschland.
Es sollte jedoch zumindest im EU-Raum liegen, um sie überhaupt haftbar machen zu können.
Ist auf den Buchungsbelegen der MCC 7995 (Visa merchant category code) angegeben?
Er gibt Rückschluss auf Glückspiel. Wird dieser Code verwendet, dann werden zumeist auch erhöhte Transaktionsgebühren verlangt.
Ich verweise hier noch einmal auf das Urteil des AG München.


Mein Fazit zu dem Schreiben: Ich als juristischer Laie scheine auf einem aktuellern Wissensstand zu sein als Dein Anwalt. Naja ... :) zumindest was dieses klitzekleine Thema betrifft. Ganz ohne Ahnung scheint er ja nicht zu sein.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #31 am: 10 September 2018, 17:18:49 »
In meinen Umsätzen ist kein Code angegeben. Aber die Bank muss ihn ja gesehen haben sonst hätten sie nicht die horrenden Gebühren verlangen können.

Habe dem Anwalt den Link zum Reeckman Fall gesendet und das alles höchstrichterlich bestätigt ist. Und ihm außerdem mitgeteilt das ich einen anderen Anwalt zu Rate ziehen möchte. Und mich falsch beraten fühle. Sein Geld wird er trotzdem haben wollen

« Letzte Änderung: 10 September 2018, 17:21:22 von ovechkin888 »

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Offline Olli

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Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #32 am: 11 September 2018, 13:36:24 »
Hier noch mal ein Auszug aus dem Urteil des AG München:

Zitat
Dieses Verbot kann sich aufgrund des gesetzlichen Regelungszweckes, deutsche Verbraucher vor den Gefahren der Glücksspiel- und Wettsucht zu schützen und den Jugend- und Spielerschutz zur gewährleisten, selbstredend nicht auf die von deutschen Anbietern veranstalteten Glücksspiele beschränken, sondern betrifft auch die Angebote ausländischer Anbieter, soweit deren Angebote über das Internet von Deutschland aus abrufbar sind
Gute 24 h
Olaf


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Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #33 am: 11 September 2018, 14:20:19 »
Das trifft ja den Nagel auf den Punkt... Das Prüfungsergebnis des Anwalts war Käse. Sollte er tatsächlich noch eine Rechnung schicken werde ich die Zahlung verweigern.

Und meinem nächsten Anwalt bringe ich am 20.09 gleich alle wichtigen Urteile ausgedruckt mit, damit er Bescheid weiß und richtig handeln kann.

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Offline Olli

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Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #34 am: 11 September 2018, 14:47:06 »
Hi!

Zitat
In meinen Umsätzen ist kein Code angegeben. Aber die Bank muss ihn ja gesehen haben sonst hätten sie nicht die horrenden Gebühren verlangen können.

Ich meinte jetzt nicht, dass er auf dem Kontoauszug der Bank, sondern auf dem Deines Kreditkartenunternehmens stehen sollte ...
Nur mal um Mißverständnisse auszuschließen ...

Darf ich fragen, wie hoch die Gebühr für eine Transaktion war und wie hoch diese normalerweise ist (z.B. Restaurant)?
Gute 24 h
Olaf


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Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #35 am: 11 September 2018, 18:13:20 »
Gebühr für Karteneinsatz in Wettbüros, Casinobetrieben und Lotteriegesellschaften = 3 % des Transaktionsbetrags

Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #36 am: 12 September 2018, 12:35:50 »
Der Anwalt und die Anwältin wollen 525 € für die Prüfung. Sie meinen sie kommen mir damit entgegen. Obwohl ich sie eigentlich nur dafür bezahlen wollte das sie mir helfen. Was für ne Abzocke. Schlimmer als im Casino.

Was soll ich tun? Werden sie mich verklagen wenn ich nicht bezahle?
« Letzte Änderung: 12 September 2018, 13:23:50 von ovechkin888 »

Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #37 am: 13 September 2018, 16:16:33 »
 ...dass aus dem Umstand, dass Sie ein Urteil im Internet gefunden haben, das sich nicht mit unserer Rechtsansicht deckt, nicht automatisch folgt, dass unser Gutachten fehlerhaft ist. Wir bleiben daher dabei, dass der Honoraranspruch besteht.
 
Wir können Ihnen allerdings folgende Varianten anbieten:
 
·        Sie bezahlen die reduzierte Rechnung oder
·        Sie weisen uns innerhalb eines Jahres schriftlich nach, dass es Ihnen gelungen ist, die Spiel- und Wetteinsätze von dem Kreditenkartenunternehmen oder der Bank zurückzuerhalten. Dann verzichten wir auf unser Honorar. Sollte Ihnen der Nachweis nicht gelingen, zahlen Sie die das Honorar für die 5 geleisteten Arbeitsstunden.
 

Ich kenne mich wirklich nicht aus mit Anwälten. Ist sowas normal oder üblich?
« Letzte Änderung: 13 September 2018, 16:23:10 von ovechkin888 »

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Offline Olli

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Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #38 am: 13 September 2018, 18:54:10 »
Also ich bin gerade schockiert!

Da kommt ein Spielsüchtiger zu einem Anwalt, der nutzt eine veraltete Rechtslage zur juristischen Beratung und

verführt den Spieler zu einer Wette?

Ich würde denen vorschlagen, dass Du den reduzierten Betrag zahlst, wenn Du es nicht schaffst - den Betrag aber von Ihnen erhälst, wenn Du obsiegst. Schließlich ist Deine Zeit auch teuer, die Du bei ihnen "vergeudet" hast. ####Ironie####
Gute 24 h
Olaf


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Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #39 am: 13 September 2018, 22:42:56 »
Was ist das für ein Schei…..
Aber das ist immer das selbe man muss so viele Hürden erklimmen.

Da braucht ein Mensch Hilfe und geht zum Anwalte und wird einfach im regen stehen gelassen.
Und dann muss er sich auch noch darum kümmern wie er das wieder regelt.....

Wie damals bei mir bei der Schulderberatung Caritas (geht nicht gegen die Einrichtung).
Bin damals hin mit allen meinen Unterlagen und alles in Excel aufbereitet und dem Berater gleich gesagt das ich Spielsüchtig Bin(war) und mich in Therapie befinde.
Erstmal den Vertrag unterschreiben viel bla bla und dann sollte ich für zwei Monate Haushaltsbuch führen ?????
Ach ja und ich sollte Miete usw... bezahlen …. dann wird alles gekündigt und Sie gehen einfach in die Privatinsolvenz…

Super Typ wollte sich bei mir dann melden … hat er aber leider nicht mehr...
Da hat man eh schon tausend Sachen zu regeln und ist viel mit sich selbst beschäftigt und auch total überfordert.
Und wer hilft einem "KEINER".

Hatte bei Abschluss Gespräch (Der Therapie) auch gesagt das man sich für die Zukunft überlegen sollte die finanzielle Situation mit in der Therapie abzuarbeiten.
Damit würde man den Spieler nochmals extrem viel helfen.

Den Spieler habe es nicht so mit der Hilfe holen sie haben ja in ihrem ganzen Leben immer alles selber geregelt.
Aber ich schweife ab.

Ja was tun ….. ich kann es leider nicht beantworten … regt mich nur tierisch auf....

https://www.123recht.net/
Vielleicht in dem Forum mal fragen ob das so in Ordnung ist bevor man noch mehr Geld verbrennt....


Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #40 am: 13 September 2018, 23:02:24 »
https://www.123recht.net/
Vielleicht in dem Forum mal fragen ob das so in Ordnung ist bevor man noch mehr Geld verbrennt....

Keine schlechte Idee.. habe die Rechtsanwaltskammer kontaktiert... Die vermitteln kostenlos wenn man komplett falsch beraten wird.
Ansonsten können Sie mich gerne verklagen bei mir gibt es eh nichts mehr zu holen. Mein Geld ist ja auf Malta und Curacao. Habe auch nichts was gepfändet werden könnte außer einem gebrauchten Fahrrad. So oder so werden die feinen Herr Anwälte ihr Geld wohl nicht bekommen.. und wenn es das letzte ist was ich tue  ;D
« Letzte Änderung: 13 September 2018, 23:04:24 von ovechkin888 »

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Offline Olli

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Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #41 am: 14 September 2018, 06:58:10 »
Hi!

Zitat
Aber ich schweife ab.

Aber nein!

Habe gerade im Parallelthread A. genau davon berichtet.
Es ist richtig und supergut, dass Du darüber schreibst!

Wut hin oder her --- es sind Deine Gefühle, die Du dort zum Ausdruck bringst!

Also ... mehr davon ... :)
Gute 24 h
Olaf


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Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #42 am: 18 September 2018, 16:12:50 »
du solltest dich an einen Anwalt wenden...

Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #43 am: 19 September 2018, 11:59:13 »
Habe bei Anwalt.de einen netten Anwalt aus Bremen empfohlen bekommen der sich auch mit dem Thema Glücksspiel beschäftigt. Er hat mir aber nun bei einem kurzen Gespräch mitgeteilt das es bei Sportwetten schon mal schlecht aussieht. Er meint es macht auch einen Unterschied ob man auf gelbe Karten gesetzt hat oder nur aufs Ergebnis. Wo ist der Unterschied.. Glücksspiel bleibt Glücksspiel? Wieder neuen Anwalt suchen?

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Kreditkarten Rückbuchung
« Antwort #44 am: 19 September 2018, 12:36:53 »
Nein, Glücksspiel ist nicht Glücksspiel. Onlinecasinospiele sind in Deutschland ausdrücklich verboten. Hierzu gibt es ein urteil des Oberverwaltungsgerichtes https://www.bverwg.de/pm/2017/74. Das haben wir hier im Forum mehrfach kommuniziert.
Daher raten wir von einem Chargeback bei Sportwetten ab.

LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

 

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