Glücksspielsucht => Aktuelles und Termine => Thema gestartet von: Ilona am 21 November 2021, 16:07:25
-
https://www.anwalt.de/rechtstipps/erste-obergerichtliche-entscheidung-zur-geltendmachung-von-verlusten-gegen-online-casinos-194900.html
-
Da ist doch mal eine schöne Nachricht und ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.
Ich bin all denjenigen dankbar, die sich in dieser Sache gegen das unlautere Geschäftsgebaren zu Wehr setzen und die Betroffenen unterstützen...
-
Servus beinand. Was für eine Art glücksspiel war das? Danke
-
hört sich nach Casino an
-
Yes!
-
👍
-
Das Oberlandesgericht Hamm äußert sich in seiner Entscheidung weiter zu der sehr umstrittenen Frage, ob einem geschädigten Spieler die Rückerstattung gemäß § 817 S. 2 BGB zu versagen ist, weil er sich selbst an dem illegalen Online-Glücksspiel beteiligt hat. Das Gericht weist dazu darauf hin, dass der Bundesgerichtshof schon zu früherer Zeit eine solche Sperre der Rückerstattung (sog. Kondiktionssperre) verneint habe, wenn dadurch die Veranstalter der Spiele die mit sittenwidrigen Methoden erlangten Gelder im Ergebnis behalten dürften.
Genauso haben auch wir im vorliegenden Fall argumentiert und geltend gemacht, dass es mit dem Schutzzweck des im GlüStV 2012 geregelten Verbots von Online-Glücksspiel nicht vereinbar ist, die unter Verletzung dieses Verbots zu Lasten des Spielers geschaffene Vermögensverschiebung beizubehalten und damit den Anbietern keinen Anlass zu geben, das Angebot solch verbotenen Online-Glücksspiels einzustellen, sondern sie vielmehr zu animieren, ihr Spiel weiter zu betreiben.
Das Oberlandesgericht Hamm geht weiter davon aus, dass dem Rückzahlungsanspruch unseres Mandanten auch nicht – wie noch vom Landgericht angenommenen – der Einwand der Rechtsmissbräuchlichkeit entgegen gehalten werden kann. Das Gericht weist dazu erfreulich eindeutig darauf hin, dass Anbieter von illegalem Online-Glücksspiel wegen des eigenen gesetzeswidrigen Handelns nicht darauf vertrauen können, die illegal erlangten Zahlungen behalten zu dürfen. Die Interessen des Anbieters von Online-Glücksspiel sieht das Oberlandesgericht Hamm insoweit nicht als vorrangig schutzwürdig an, so dass dieser dem Rückforderungsanspruch des geschädigten Spielers nicht den Einwand der Rechtsmiss-bräuchlichkeit entgegen halten kann.
Dies dürfte ja auch auf Sportwetten übertragbar sein. Zumindest in dem Zeitraum, in dem die Anbieter noch nicht über eine deutsche Lizenz verfügten...
-
Bei tipico wird doch meist gewettet 🙄
-
Die haben auch Onlinecasinoangebote.
LG Ilona
-
Hier noch die Pressemitteilung dazu
Rechtsanwältin Dr. Iris Ober
Rechtsanwälte Kraft, Geil & Kollegen
Falkstr. 9, 33602 Bielefeld
0151 17262719
Pressemitteilung vom 21.11.2021
Erste obergerichtliche Entscheidung zur Geltendmachung von Verlusten gegenüber Online-Casinos
Mit dem Oberlandesgericht Hamm hat sich erstmals bundesweit ein Oberlandesgericht zu den wesentlichen Rechtsfragen geäußert, die sich bei der Rückforderung von in Online-Casinos erlittenen Verlusten stellen.
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 12.11.2021 unserem Mandanten, der in einem Online-Casino über die Jahre hinweg knapp 300.000,- € verloren hatte, Prozesskostenhilfe zur klageweisen Geltendmachung seiner Ansprüche bewilligt. Das Oberlandesgericht Hamm hat sich dabei zu den wesentlichen, höchstrichterlich noch ungeklärten Rechtsfragen erfreulich klar und eindeutig zugunsten der geschädigten Spieler positioniert.
Was war geschehen?
Unser Mandant hatte innerhalb eines Zeitraums von knapp drei Jahren fast 300.000,- € in einem der größten in Malta ansässigen und in Deutschland als Anbieter auftretenden Online-Casinos verloren, ohne von der Illegalität des Online-Glücksspiels Kenntnis gehabt zu haben.
Die Spielteilnahmen unseres Mandanten erfolgten noch zu Zeiten der Geltung des Glücksspielstaatsvertrages 2012 (GlüStV 2012).
Wie sieht die Rechtslage aus?
Nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrages 2012 war es in Deutschland mit Ausnahme des Bundeslandes Schleswig-Holstein verboten, Online-Glücksspiel zu veranstalten und zu vermitteln. Der Schutzzweck des Glücksspielstaatsvertrages und mithin auch des Verbots von Online-Glücksspiel zielt in erster Linie darauf ab, das Entstehen von Glücksspielsucht zu verhindern, Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten und der Ausbreitung von unerlaubtem Glücksspiel entgegenzuwirken. Der Spieler soll vor der Entwicklung von dem Spiel inhärenten Suchtgefahren und der finanziellen Überschuldung geschützt werden.
Geschädigte können deshalb die in Online-Casinos erlittenen Verluste zurückverlangen. Denn da der zwischen dem Online-Casino und dem Spieler abgeschlossene Spielvertrag wegen des Verstoßes gegen das gesetzliche Verbot von Online-Casinos nach § 134 BGB i.V.m. § 4 Abs. 4 GlüStV nichtig ist, entfällt die Rechtsgrundlage des Vertrages, so dass das Online-Casino die Spieleinsätze zu herauszugeben hat. In Betracht kommt darüber hinaus ein Schadensersatzanspruchs des Spielers wegen der Verletzung eines Schutzgesetzes gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 284 StGB.
Warum muss bei einer so eindeutigen Rechtslage der Klageweg beschritten werden?
Die Online-Casinos erklären sich unserer Erfahrung nach in den meisten Fällen nicht dazu bereit, auf außergerichtliche Aufforderungen hin die in den Online-Casinos erlittenen Spielverluste zu begleichen.
Diese Verweigerungshaltung mag auch damit zusammenhängen, dass mittlerweile zwar zahlreiche Landgerichte durch Online-Casinos geschädigten Spielern Rückerstattungs-ansprüche gegen diese Casinos zugesprochen haben. Allerdings hatte bislang noch kein Oberlandesgericht über einen solchen Fall eine Entscheidung getroffen und auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu diesen Fällen steht noch aus.
Da sich auch im vorliegenden Fall das Online-Casino außergerichtlich geweigert hatte, die Spielverluste unseres Mandanten zu erstatten, blieb nur noch der gerichtliche Weg und wir haben beim Landgericht für unseren Mandanten einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt.
Die Entscheidung durch das Oberlandesgericht Hamm
Da das zunächst angerufene Landgericht unserem Mandanten die Gewährung von Prozesskostenhilfe versagt hatte, haben wir gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberlandes-gericht Hamm eingelegt.
Das Oberlandesgericht Hamm hat Prozesskostenhilfe bewilligt und sich dabei zu den wesentlichen Rechtsfragen, die bei der Rückforderung von Spielverlusten in Online-Casinos diskutiert werden, zugunsten von geschädigten Spielern positioniert.
Es hat zunächst bestätigt, dass das Verbot von Online-Glücksspiel nach § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 in Einklang mit dem Recht der Europäischen Union steht und dass der sog. Verbrauchergerichtsstand in Deutschland begründet und deutsches Recht anwendbar ist.
Das Oberlandesgericht Hamm äußert sich in seiner Entscheidung weiter zu der sehr umstrittenen Frage, ob einem geschädigten Spieler die Rückerstattung gemäß § 817 S. 2 BGB zu versagen ist, weil er sich selbst an dem illegalen Online-Glücksspiel beteiligt hat. Das Gericht weist dazu darauf hin, dass der Bundesgerichtshof schon zu früherer Zeit eine solche Sperre der Rückerstattung (sog. Kondiktionssperre) verneint habe, wenn dadurch die Veranstalter der Spiele die mit sittenwidrigen Methoden erlangten Gelder im Ergebnis behalten dürften.
Genauso haben auch wir im vorliegenden Fall argumentiert und geltend gemacht, dass es mit dem Schutzzweck des im GlüStV 2012 geregelten Verbots von Online-Glücksspiel nicht vereinbar ist, die unter Verletzung dieses Verbots zu Lasten des Spielers geschaffene Vermögensverschiebung beizubehalten und damit den Anbietern keinen Anlass zu geben, das Angebot solch verbotenen Online-Glücksspiels einzustellen, sondern sie vielmehr zu animieren, ihr Spiel weiter zu betreiben.
Das Oberlandesgericht Hamm geht weiter davon aus, dass dem Rückzahlungsanspruch unseres Mandanten auch nicht – wie noch vom Landgericht angenommenen – der Einwand der Rechtsmissbräuchlichkeit entgegen gehalten werden kann. Das Gericht weist dazu erfreulich eindeutig darauf hin, dass Anbieter von illegalem Online-Glücksspiel wegen des eigenen gesetzeswidrigen Handelns nicht darauf vertrauen können, die illegal erlangten Zahlungen behalten zu dürfen. Die Interessen des Anbieters von Online-Glücksspiel sieht das Oberlandesgericht Hamm insoweit nicht als vorrangig schutzwürdig an, so dass dieser dem Rückforderungsanspruch des geschädigten Spielers nicht den Einwand der Rechtsmissbräuchlichkeit entgegen halten kann.
Was heißt das für geschädigte Spieler?
Neben den mittlerweile zahlreichen landgerichtlichen Entscheidungen, mit denen Spielern die Erstattung von erlittenen Verlusten gegenüber Online-Casinos zugesprochen worden ist, ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm sicher ein weiterer und wichtiger Meilenstein in der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Online-Casinos.
Wir empfehlen Betroffenen, die Verluste in Online-Casinos erlitten haben, die ihnen zustehenden Erstattungsansprüche rechtlich überprüfen zu lassen.
Dazu weisen wir noch darauf hin, dass die Ansprüche auf Rückerstattung von in Online-Casinos erlittenen Verlusten der Verjährung unterliegen. Da die regelmäßige Verjährungsfrist grundsätzlich zum Ende eines Jahres einzutreten droht, empfehlen wir Ihnen auch hier, rechtzeitig eine Überprüfung der Ansprüche vorzunehmen.
Kooperation Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Aufgrund unserer Kooperation mit dem bundesweit tätigen Fachverband Glücksspielsucht e.V. stehen wir Ihnen hier gerne für eine erste kostenlose Beratung zur Verfügung.
-
Kann man irgendwie gegen Curacao auch vorgehen? Malta wird sich ja teilweise trotzdem ziehen mit diesem Urteil…bzw. Für 1000 Euro verluste würde sich kein Klageweg lohnen hab ich so das Gefühl
-
Wie sieht es bei einem bekannten Sportwettenanbieter aus? Er meint er wäre von Darmstadt seit dem 01.01.2021 reguliert - Einzahlungen innerhalb 2 Tage = 6000 Euro möglich gewesen. Stimmt es das so etwas dann gehen würde? Handelt sich um Bet36….
-
Vor dem 01.07. oder ab diesem Tag? An ihm trat der jetzt aktuelle GlüStV in Kraft.
Ab diesem Tag heisst die Antwort: Nein!
Davor hängt es davon ab, was die Glücksspielaufsicht dem OC erlaubt hatte - für Sportwetten. Hat der Anbieter Sportwetten und OCs angeboten, war es unerlaubtes Glücksspiel und die Höhe des Betrages ist irrelevant.
-
Soweit ich es aus anderen Urteilen (Landgericht Nürnberg-Fürth https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/landgericht-nuernberg-fuerth-verurteilt-sportwettenanbieter-zur-rueckzahlung-verlorener-wettbetraege.html (https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/landgericht-nuernberg-fuerth-verurteilt-sportwettenanbieter-zur-rueckzahlung-verlorener-wettbetraege.html) und Landshut https://www.anwalt.de/rechtstipps/46-000-euro-bei-online-sportwetten-verloren-spieler-erhaelt-verlust-zurueck-193585.html (https://www.anwalt.de/rechtstipps/46-000-euro-bei-online-sportwetten-verloren-spieler-erhaelt-verlust-zurueck-193585.html)) verstanden habe, kommt es hierbei darauf an, seit wann der Anbieter über eine deutsche Lizenz verfügt.
-
Also Laut meinen Anwalt gibt es auch jetzt Sportwetten Anbieter die Ausnahmegenehmigungen nach dem 01.07.2021 haben die deutlich über der 1000€ Grenze liegen. Es ist von bis zu 300000€ monatlich die Rede.
Vor dem 01.07. oder ab diesem Tag? An ihm trat der jetzt aktuelle GlüStV in Kraft.
Ab diesem Tag heisst die Antwort: Nein!
Davor hängt es davon ab, was die Glücksspielaufsicht dem OC erlaubt hatte - für Sportwetten. Hat der Anbieter Sportwetten und OCs angeboten, war es unerlaubtes Glücksspiel und die Höhe des Betrages ist irrelevant.
-
https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2020/10/Umlaufbeschluss-Gluecksspiel.pdf
hier wird nochmal ausführlich erläutert wie und wann und unter welche Bedingungen Limiterhöhung möglich ist
-
Diese Vereinbarung muss aber individuell mit dem jeweiligen Spieler geschlossen werden.
-
Hallo Ilona , also mein Anbieter ein großer hat nie von mir verlangt das ich irgendwelche Nachweise ihn senden soll und ich konnte nach Oktober 2020 Einzahlen was ich wollte , Sportwetten zb 5000 Euro im Monat ohne zu wissen ob ich überhaupt soviel eigenes Geld Verdiene bzw habe , ist das korrekt ? Und auf meine Nachfrage warum er mich nicht vor meiner Spielsucht geschütz hat , hat er geschrieben , wir hatten keine möglichkeit zu wissen das sie unter Spielsucht leiden ! Bei denen steht auf der Seite Spielerschutz , bei uns gibt es Schadens Indiaktoren - Algorithmen und andere Mechanismen um Proplembehaftetes Spielverhalten früh zu entdecken , warum schreiben die mir dann , sie konnten es bei mir nicht ahnen und hatten keine möglichkeit dagegen was zu machen . Wie kann das ? Spielte da fast 10 Jahre .
lg Claus
-
ganz ehrlich wer glaubt das den OC’s irgendein Spielerschutz / Suchtschutz wichtig ist der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Die kassieren nur das Geld der Rest ist denen sowas von egal. Das ist ein Milliardenbusiness!
-
Da hast du wohl recht aber ohne Politische unterstützung wäre das nicht möglich also sind diese die Weihnachtsmänner für die Glücksspielanbieter
-
das die eine starke Lobby haben davon kannst du ausgehen weil einfach zu viel Geld da unterwegs ist
-
Tja, da müsst ihr euch wehren. Das wird aber nur was, wenn ihr die Zockerei an den Nagel hängt. Sonst steht ihr das nicht durch. Da wird mit harten Bandagen agiert. Das kann man nur parieren, wenn man relativ stark ist und sich nicht parallel noch um seine Sucht kümmern muss.
LG Ilona
-
Ilona ich finde man bekommt von den Aufsichtbehörden keine vernüftige Antwort wenn man diese Anschreibt , wie zb 1000 Euro limit auf Sportwetten , das macht es sehr schwer etwas zu unternehmen da man ja wissen muß was ist Gesetz und was nicht !! Also ich bin seit Juli 2021 seitdem ich erfahren habe das Online Glücksspiel verboten war Spielfrei der Schock und das Wort illegal hat mich befreit von den schei........ Verstehe mich nicht warum ich das gemacht habe , es ist wie als wenn es ein böser Traum war und ich jetzt aufgewacht bin. Habe null Bedürfnis auf´s spielen und das nach 10 Jahren mit extrem Sucht 24/7 . Habe mich auch gesperrt
-
Sehr gute Entscheidung. Bleib dran und hol dir Unterstützung in einer Selbsthilfegruppe. Die Sachlage ist ganz einfach. Das Einzahlungslimit von 1.000 € ist gesetzlich festgelegt und darf nicht überschritten werden. Es sei denn, es handlet sich um einen Anbieter, der weiterhin illegal tätig ist und über keine deutsche Erlaubnis verfügt. Kläre das als Erstes und besorg dir dann schon mal eine Kontoauskunft nach DSGVO. Danach sehen wir weiter.
LG Ilona
-
Vielen Dank , ja habe alle Spielverläufe von den Anbietern schon , hatte auch einen Anwalt Cllb aber die haben jetzt abgesagt und nehmen niemanden mehr an der Prozesskostenhilfe braucht , haben mich weiter vermittelt an einen Kollegen von denen , muss jetzt warten bis der sich meldet , scheint sehr viel los zu sein gegen die Anbieter . Meinst du es macht Sinn mit der Selbsthilfegruppe , da ich überhaupt kein Gedanke verspüre nochmal zu Spielen , selbst als ich 4000 Euro nachzahlung Arbeitslosengeld bekommen habe , war überhaupt kein Gedanke das ich spielen wollte , vorher hatte ich jeden Cent den ich hatte sofort verspielt , mir sagte mal eine Kollegin von dir , habe eure nr Angerufen weil ich mich selbst gewundert habe das der Schock so groß war ( ILLEGAL ) das ich sofort aufgehört habe , dass es sowas gibt !
-
Bet365 kann man weiterhin problemlos in 2 Tagen 6000 Euro laden - Sie sagen das Aiw reguliert seit dem 01.01.2021 durch Darmstadt sind - das ist doch ein Witz. Wie kann das denn sein?
-
Wir werden dem nachgehen. Systematisch und in Ruhe. Es braucht alles ein bisschen Zeit. Dokumentier das mal und lass die Finger davon. Kümmer dich bitte um Unterstützung. Du schaffst das nicht allein.
LG Ilona
-
Ich möchte mal auf den Inhalt des Eingangsposts zurückkommen – hier wird mir (nicht zum ersten Mal bei derartigen Threads) zu sehr vom Thema abgeschweift.
Bei der OLG-Entscheidung ging es ja “nur” um den Antrag auf Prozesskostenhilfe bzw. die Beschwerde gegen die Ablehnung durch das LG Bochum.
Dass sich im Zuge dessen das OLG auch inhaltlich im Sinne der rückfordernden Spieler geäußert hat, ist natürlich als sehr positiv zu werten.
Für den konkreten Fall des Spielers bedeutet das jetzt was? Dass er endlich seine Klage am LG Bochum fortsetzen kann, da ihm dafür jetzt Prozesskostenhilfe gewährt wurde? Oder kann das Casino den nächsten Schritt gehen und gegen die Entscheidung des OLG seinerseits Beschwerde einlegen?
Mühseliges Geschäft, diese Juristerei – aber der Schneeball ist dennoch wieder ein bisschen größer geworden.
-
Ja, der Schneeball ist in der Tat größer geworden. Das Schöne an PKH Entscheidungen ist ja, dass das Gericht nicht nur die Bedürftigkeit prüft sondern auch die Erfolgsaussichten. Damit hat man schon einmal eine rechtliche Einschätzung in der Hand. Ob es dann tatsächlich so kommt, werden wir sehen. Es ist jedenfalls ein sehr positives Signal.
LG Ilona
-
Oder kann das Casino den nächsten Schritt gehen und gegen die Entscheidung des OLG seinerseits Beschwerde einlegen?
Nein, diese Möglichkeit gibt es nicht, da mit der Entscheidung die Rechte des Casinos nicht beeinträchtigt werden. Jetzt findet erst einmal ganz normal das Gerichtsverfahren vor dem Landgericht statt.
VG, Kläger2018
-
Kann das Landgericht Bochum (oder generell Landgerichte) denn jetzt zu einem anderen Fazit kommen, wenn das OLG schon solch eine Einschätzung vorgenommen hat - das wäre in der Tat dann schon paradox?!
-
Ja, kann es und das wäre auch nicht paradox. Gerichte sind in ihren Entscheidungen grundsätzlich frei.
-
Das Gericht muss zu einem Urteil Begründungen liefern und natürlich können hier Entscheidungen mit einfließen, die das OLG noch nicht mit einbezogen hat.
Aber der Rahmen ist gesteckt - wir sind ja hier auch nicht auf einem Basar.
-
Die frage stellt sich jetzt auch ob das LG Bochum jetzt gekrängt ist !!
-
Na klar ...
Bei der Urteilverkündung, wenn alle aufstehen, drehen sich die Richter um, heben die Roben an, bücken sich und zeigen dem Kläger die entblößten Hinterteile ...
Wenn jemand gekränkt ist, dann nimmt er etwas persönlich. Mit einem Beschluss der nächsthöheren Instanz, der die eigene Entscheidung überstimmt, muss ein Richter umgehen können.
Sie können ja immer noch entscheiden, wie sie wollen ... ist eben nur eine Frage der Argumentation.