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Antwort KSK

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Antwort KSK
« am: 07 Februar 2019, 21:09:46 »
Habe heute eine Antwort meiner Kreissparkasse erhalten zu meiner Anfrage bzgl. der 13 Monate, hatte die üblichen Argumenten genutzt.

Ich soll einen schriftlichen Antrag einreichen, der dann an die Zuständigen Kollegen im Zahlungsverkehr weitergeleitet wird. Dann wird das geprüft.

Hoffnung solle ich mir aber keine machen:

- Ein gültiges Sepa Mandat zwischen Paypal und mir liegt vor.

- Was über Paypal gekauft wird, liegt außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches.

- Sie haben keine Möglichkeit auf die Paypal Zahlungen zuzugreifen. Und somit keinerlei Möglichkeiten meine Paypal Transaktionen an casino xy zurückzuholen.

- Ich solle mich direkt an Paypal direkt wenden.

Wenn ich den Antrag stellen sollte, werde ich versuchen, alle Argumente zu widerlegen und die Nichtigkeit der Zahlung, daher keine autorisierte Zahlung, etc. in den Vordergrund stellen. Wahrscheinlich auch das AG München Urteil nutzen in der Argumentation.

Werde es Fr. Knigge vorlegen. Habt ihr vielleicht noch Kniffe?

Insgeheim bereite ich mich schonmal auf den Weg zum Insovenzverwalter vor...

Re: Antwort KSK
« Antwort #1 am: 07 Februar 2019, 21:14:43 »
Und genau da liegt der Fehler warum du keinen Erfolg haben wirst. Nicht ein fehlendes Sepa wäre ein Problem weil es hierfür im Onlinezahlungsverkehr spezielle Regeln gibt und wenn du sagst es wäre nicht von dir genehmigt ist das auch gelogen. Deshalb machen sie dir nicht viele Hoffnungen.

Wenn du aber die wahrheit gesagt hättest, dann wäre das gleich erledigt.

Re: Antwort KSK
« Antwort #2 am: 07 Februar 2019, 21:18:18 »
Und ja es stimmt das sie keine paypalzahlungen an xy zurückholen können aber sie können die Lastschriften die durch paypal veranlasst wurden zurückholen und müssen das sogar weil die Transaktionen rechtswidrig waren.

Re: Antwort KSK
« Antwort #3 am: 07 Februar 2019, 21:20:31 »
Ich bin immer bei der Wahrheit geblieben. Habe alles offen gelegt und alle Transaktionen mitgeschickt. Es ging jetzt darum, Argumente zu widerlegen. Eine Zahlung kann im Grunde nicht autorisiert sein, wenn sie nichtig ist, oder habe ich das falsch verstanden?!

Re: Antwort KSK
« Antwort #4 am: 07 Februar 2019, 21:21:31 »
Natürlich habe ich sie getätigt. Dabei bleibe ich auch, das ist klar.

Re: Antwort KSK
« Antwort #5 am: 07 Februar 2019, 21:28:17 »
Also hast du sie autorisiert. Nichtig ist sie ja nur wegen der Gesetzesgrundlage aber nicht wegen fehlender Zustimmung Deinerseits.
Versteh mich nicht falsch - das soll kein Angriff von mir sein sondern ich will dir ernsthaft helfen - deshalb ist es wichtig was genau du gesagt hast bzw sagen wirst.

Re: Antwort KSK
« Antwort #6 am: 07 Februar 2019, 21:38:45 »
Klar, danke dir auch für deine Hilfe! Bin vielleicht etwas enttäuscht, dass es nicht auf Anhieb geklappt. Für viele MA ist diese Anfrage ein Novum und ich bin halt am überlegen, wie ich es schaffe, eine Ansprache zu finden, die auf der Gegenseite auf Verständnis und Nachvollziehbarkeit stößt. Dabei würde ich natürlich, habe ein viel zu ausgeprägtes schlechtes Gewissen, immer bei der Wahrheit bleiben.

Re: Antwort KSK
« Antwort #7 am: 08 Februar 2019, 04:13:52 »
Was bitte hast du denn der Bank nun genau gesagt?

Die Bank kann die Lastschriften der letzten 13 Monate problemlos zurückholen. Der Antrag hat schriftlich zu erfolgen und man bezieht sich hier auf illegales Glückspiel. Gibt doch das Musterschreiben dazu. Auch bei KK-Zahlungen welche direkt gelaufen sind über die Kreditkarte kann man das Musterschreiben inkl. verweis auf das AG München dann nutzen.
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Re: Antwort KSK
« Antwort #8 am: 08 Februar 2019, 09:16:08 »
Hatte mich per Mail an die Bank gewandt und das Musterschreiben genutzt, IP waren alle wichtigen Argumente inkl. Gesetztesangaben dabei. Nur den Verweis auf das AG München Urteil hatte ich nicht mit aufgeführt.

Werde es jetzt noch einmal schriftlich mit mehr Nachdruck versuchen.

Re: Antwort KSK
« Antwort #9 am: 08 Februar 2019, 09:28:22 »
Dann stellt sich mir die Frage wo das Problem bei der Bank liegt aber zeigt mehr als deutlich dass die Banken selber meist nicht wissen wie man damit umzugehen hat.
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Re: Antwort KSK
« Antwort #10 am: 08 Februar 2019, 09:32:53 »
Absolut!! To be continued...

Re: Antwort KSK
« Antwort #11 am: 13 Februar 2019, 20:34:39 »
Kurzes Update: Habe gestern das Schreiben - ausführlich, mit Nachdruck - an die KSK per Einschreiben mit Rückschein versendet. Es geht um die Rückbuchungen der PP Lastschriften (Abzug Gewinne berücksichtigt) aus den letzten 13 Monaten. Bezweifle jedoch ein frühzeitiges positives Ergebnis. Werde berichten...

Re: Antwort KSK
« Antwort #12 am: 15 Februar 2019, 11:11:15 »
Update: Das wars wohl...

"Um eine rechtssichere Aussage treffen zu können, hat unsere  Fachabteilung bei der Deutschen Bank eine  Mandatsanforderung gestellt.

Es geht um das Mandat, dass Sie gegenüber Pay Pal ausgestellt haben.

....

Liegt ein gültiges Sepa Mandat vor, ( zwischen Ihnen und Paypal ) werden wir keinerlei Belastungen von Dritten ( über Paypal bezahlt ) zurückbuchen können."

Re: Antwort KSK
« Antwort #13 am: 15 Februar 2019, 11:12:16 »
Anwalt, alles andere würde keinen Sinn ergeben.
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Re: Antwort KSK
« Antwort #14 am: 15 Februar 2019, 11:31:42 »
Sie haben kein Mandat.
Meine Anwältin hat mir gestern gesagt das das was Paypal als Mandat bezeichnet keines ist weil nicht unterschrieben. Schalte einen Anwalt ein! Ich kann dir meine echt nur empfehlen und die Erstberatung ist kostenlos

 

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