Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Jodi am 20 Februar 2024, 11:06:13

Titel: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Jodi am 20 Februar 2024, 11:06:13
Zitat
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxx

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Für die Geltendmachung zivilrechtlicher Zahlungsansprüche wenden Sie sich jedoch bitte an Vertreter der rechtsberatenden Berufe. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder kann zivilrechtliche Ansprüche zwischen Spielern und Anbietern nicht durchsetzen oder geltend machen, sie ist hierfür nicht zuständig. Eine Rechtsberatung kann die Behörde ebenfalls nicht durchführen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
(
AöR)
Hansering 15 | 06108 Halle (Saale)
Internet
:
http://www.gluecksspiel-behoerde.de/
www.gluecksspiel-behoerde.de

Vollstreckbarter Titel vom Amtsgericht gegen Anbieter der auf DE Whiteliste steht.

Keine Hilfe durch die Behörde
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Istvoelligegal am 20 Februar 2024, 11:20:58
einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mit der Behörde als Drittschuldner, sollte man hinbekommen, wenn man einen Titel erwirkt hat ... die Formulare sind mE selbsterklärend.
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: kotek123 am 20 Februar 2024, 12:11:16
Was die Behörde schreibt ist so auch richtig. Aber man könnte versuchen die Sicherheitsleistung zu pfänden und so der Behörde auch die Unzuverlässigkeit des Anbieters anzeigen, was wiederrum die Lizenz des Anbieters in Gefahr bringt. Ich bin kein Profi sondern das sind nur meine Ideen. Wie weit das möglich ist, muss man probieren. Dein Anwalt kann da sicherlich mehr dazu sagen.

Man könnte so den Anbieter ich würde mal sagen zwar nicht erpressen aber unter Druck setzen zu zahlen.
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Roy1234 am 20 Februar 2024, 14:50:03
Gibt's wirklich noch Anbieter die den gleichen Betreiber haben wie zur illigalen Zeit?

Ich bin ja auch kein Rechtsberater aber ich könnte mir schon vorstellen dass die Kombi Staat und Behörde etwas bewirken kann.
Viele haben eine Dachgesellschaft und unten drunter wird lustig gewechselt um nicht angreifbar zu sein. Aber wie gesagt ich vermute nur ohne Wissen zu haben.
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Hans1 am 20 Februar 2024, 15:59:29
die GGL hatte doch selbst mal gesagt, dass man in zukunft schauen müsse, inwieweit solche ignorierten titel die zuverlässigkeit eines lizensierten anbieters beeinträchtigen würden. wenn sich jetzt tatsächlich anbieter auf der whitelist genau so ohne konsequenzen an bill55 aufhängen, dann ist das ein absolutes armutszeugnis für diese lizenz.
was hast du denn geschrieben? und ist es immer noch der exakt selbe betreiber, der nun lizensiert ist?
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Jodi am 20 Februar 2024, 16:15:54
die GGL hatte doch selbst mal gesagt, dass man in zukunft schauen müsse, inwieweit solche ignorierten titel die zuverlässigkeit eines lizensierten anbieters beeinträchtigen würden. wenn sich jetzt tatsächlich anbieter auf der whitelist genau so ohne konsequenzen an bill55 aufhängen, dann ist das ein absolutes armutszeugnis für diese lizenz.
was hast du denn geschrieben? und ist es immer noch der exakt selbe betreiber, der nun lizensiert ist?

Genau deswegen hatte ich die GGL auch kontaktiert. Mal schauen ob das das letzte Wort von denen ist
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Galileo am 20 Februar 2024, 21:19:17
Hier ein Artikel aus der FAZ.
Die GGL und das Verfahren am BGH kommen darin vor.
Der Artikel kostet Geld. Ich weiß nicht wie ich hier Dateien einfügen kann, sonst würde ich ihn einstellen.



https://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/vor-bgh-urteil-onlinegluecksspielanbieter-druecken-sich-um-deutsches-recht-19533142.html (https://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/vor-bgh-urteil-onlinegluecksspielanbieter-druecken-sich-um-deutsches-recht-19533142.html)
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Hans1 am 21 Februar 2024, 15:50:11
Hier ein Artikel aus der FAZ.


gib doch inhaltlich wieder, was da drin steht oder kopier die interessanten teile einfach rein
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Ilona am 21 Februar 2024, 16:43:12
Gute Idee! Das kann aber Probleme mit dem Urheberrecht geben. Daher bitte nichts Kopiertes hier einstellen.
LG Ilona
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Player8 am 21 Februar 2024, 17:50:08
https://www.anwalt.de/rechtstipps/gluecksspielbehoerde-nimmt-lizenz-fuer-pokerstars-unter-die-lupe-223064.html

Auch interessant.
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Galileo am 21 Februar 2024, 17:55:23
Zunächst mal gehts darum, was die GGL tut.
Die Anbieter reichen Anträge für sich selbst und jedes Spiel ein, das sie anbieten wollen.

Jedes Spiel muss einzeln auf deutsches Recht geprüft werden. Grafik, Funktion, Auszahlungsquote.

Jeder Anbieter muss jedes einzelne Spiel einreichen.
Selbst wenn ein anderer Anbieter das Spiel schon mal  zur Prüfung eingereicht hat und es auf seiner Seite anbieten darf.

——————————

Dann kritisiert Rightnow die Lizenzierung von Reel Germany und fordert deren Widerrufung.

Reel Germany ist ein Tochterunternehmen von Rational Resources.
Diese wiederum hat mit TSG Interactive Gaming ein weiteres Tochterunternehmen.

Die TSG Interactive Gaming ist für die bekannte Poker Plattform mit dem roten Pik verantwortlich.

So eine Verbindung erlaubt die GGL eigentlich nicht.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass TSG Interactive Gaming bis Sommer 2023 illegales Glücksspiel anbot und schon mehrfach zur Rückzahlung verurteilt wurde.
Die Rückzahlungen aber aufgrund von Bill 55 ausblieben.

Im Sommer wird ein Urteil vom EuGH erwartet, da durch Bill55 die Anerkennung von Urteilen innerhalb der EU infrage gestellt wird.


Die GGL schreibt, das solche Anträge wie von Rightnow eher selten vorkommen und ein Entzug der Lizenz auf Anfrage von Dritten nicht vorgesehen ist.

Die GGL vergab die Lizenz für Reel Germany, obwohl die Verbindung zur TSG Interactive Gaming bekannt war. 

Allerdings betont die GGL, dass eine erneute Prüfung nicht ausgeschlossen ist und Lizenzen entzogen werden können.
Die GGL verweist stolz auf die Firma aus Köln, bei der es letztes Jahr eine Razzia wegen Steuerhinterziehung gab.
Diese Firma ist mittlerweile insolvent und wurde verkauft.


Weiter möchte sich die GGL nicht zu Reel Germany äußern, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Bla bla.


Reel Germany darf weiterhin Automaten Spiele anbieten.



————————————


Mit Hinblick auf die Verhandlung vor dem BGH im März rechnet Rightnow nicht damit, dass sich bei der GGL irgendwas ändert.

Bei der Verhandlung am BGH geht es gegen den Anbieter „von“ Oli Kahn.

Die GGL betont, dass sie bei zivilrechtlichen Ansprüchen keine Handhabe hat.

Rightnow fordert die GGL auf, Lizenzentzug als Sanktionsmaßnahme zu nutzen, wenn Gerichtsurteile ignoriert werden.

Von 79 Anbietern die auf der Whitelist stehen, haben 61 ihren Sitz auf Malta.
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Galileo am 21 Februar 2024, 17:58:59
Ja, genau.
Der Anwalt geht auf den Artikel von der FAZ ein.
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Jodi am 26 Februar 2024, 14:36:43
Update:

um eine Prüfung des Sachverhaltes zu ermöglichen, bitten wir um Übersendung des Ihnen vorliegenden Vollstreckungstitels (nicht im Original!), Ihrer daraufhin erfolgten Zahlungsaufforderungen (sowie ggf. der Rückmeldungen des Veranstalters) und der Nachweise über die bereits gescheiterten Vollstreckungsversuche.

Bitte beachten Sie, dass wir zu laufenden Verwaltungsverfahren keine Auskunft erteilen können.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder



Die ersten beiden Dinge sind kein Problem aber Nachweis über erfolglose Vollstreckungsversuche könnte schwierig werden
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Hans1 am 26 Februar 2024, 17:15:13
wozu brauchen die nachweise über erfolglose vollstreckungen? der anbieter ist rechtskräftig verurteilt worden und ignoriert einen titel. das reicht doch, um zu erkennen, dass so etwas nichts in der white-list verloren hat und gehört unverzüglich massiv sanktioniert und anschließend vom markt entfernt, sollte das keine früchte tragen. wenn ich sehe, was andere glücksspiel-behörden (NL, UK etc.) für strafgelder in 8-stelligen millionenbeträgen verhängen und was die GGL macht...hier war mal die rede von 50,00€ (fünfzig) euro bußgeld gegen einen anbieter. da wird mir schlecht...

schreib denen, dass eine vollstreckung wegen bill 55 in dem korruptionsstaat malta aktuell ausgeschlossen ist. sollten die vielleicht schon mal was von gehört haben...
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Jodi am 26 Februar 2024, 17:44:21
Hab den jetzht soweit alles geschickt. Mal schauen
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Roy1234 am 26 Februar 2024, 19:50:58
Tja Hans, wir reden hier von einem Milliarden Business auch für den Staat. Das ist immer mit einzubeziehen in solche Überlegungen. Was sind da schon ein paar Süchtige.
Rechtlich vermutlich aber schwierig in unserem Universum das umzusetzen. Ich persönlich bin natürlich auch der Meinung das xxx.com Mist baut und durchs eintragen von xxx.de können die Kohle scheffeln und die ersteren sind unantastbar. Wenn das Recht ist weiß ich auch nicht mehr...
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Ilona am 26 Februar 2024, 20:14:31
In diesem Fall seid ihr meiner Meinung nach zu streng. Wenn ihr vortragt, ihr habt einen Titel und die zahlen aber nicht, muss man das selbstverständlich irgendwie nachweisen, dass nicht gezahlt wurde. Das ist ähnlich wie bei Gericht oder der Polizei. Man kann das ja nicht einfach so behaupten. Man muss dann überlegen, wie man es beweist. Das dürfte aber kein Problem sein.
LG Ilona
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Istvoelligegal am 26 Februar 2024, 23:44:24
Echt ... Wenn man rechtskräftig verurteilt wurde, dürfte man annehmen, dass der Schuldner sich drum kümmert, die Zahlung zu veranlassen... Erfolglose Vollstreckungsversuche ... Unfassbar. Vielleicht gibt's beim Hauptsponsor irgendwas zu pfänden.........
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Jodi am 29 Februar 2024, 08:41:24
Zitat
Sehr geehrte/r Hinweisgebende/r,

 

Sie haben Beleg über die Titulierung einer Forderung aus dem Vertrag über die Glücksspielteilnahme bei Veranstalter XXXXX vorgelegt. Bestätigen Sie zum Vorgehen gegen den Veranstalter, dass Ihre Personendaten zu Einrichtung des Spielerkontos gem. § 6a Abs . 2 GlüStV2021 und zur Identifikation von Zahlungen gem. § 11 Abs. 4 GwG zur Prüfung Ihrer Angaben gegenüber dem Veranstalter verarbeitet werden dürfen und teilen Sie die Angaben zu Einrichtung des Spielkontos mit: Vornamen, Nachnamen, Geburtsnamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnsitz sowie Spielername beim Veranstalter und anbieterbezogene Spielerkennung. Die Angaben zu Vor- und Rufname sowie Adresse teilen Sie lediglich mit, sollten die Angaben bei Einrichtung des Spielkontos von den Angaben im Urteil abweichen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Könnte also doch noch was werden
Sie führen das Verfahren unter Auszahlungsverstoß
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Hans1 am 29 Februar 2024, 13:15:51
na da bin ich jetzt aber gespannt, was daraus am ende wird...
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Aloisius am 01 März 2024, 17:53:48
Aber die Kohle können sie einstreichen 😤
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Manana am 07 März 2024, 03:28:06
Was die Behörde schreibt ist so auch richtig. Aber man könnte versuchen die Sicherheitsleistung zu pfänden und so der Behörde auch die Unzuverlässigkeit des Anbieters anzeigen, was wiederrum die Lizenz des Anbieters in Gefahr bringt. Ich bin kein Profi sondern das sind nur meine Ideen. Wie weit das möglich ist, muss man probieren. Dein Anwalt kann da sicherlich mehr dazu sagen.

Man könnte so den Anbieter ich würde mal sagen zwar nicht erpressen aber unter Druck setzen zu zahlen.

Geht eben im Normalfall nicht, da die meisten (oder vielleicht sogar alle) Casinos einfach eine andere Gesellschaft in Deutschland verwenden. Sprich: Das Casino selbst heißt zwar genau gleich, wie dasjenige gegen das man einen Titel hat, es handelt sich aber rechtlich gesehen um zwei unterschiedliche Firmen. Das deutsche Casino wird also unter einer anderen Gesellschaft betrieben und schon hat man rein rechtlich gesehen KEINEN Titel gegen die deutsche Gesellschaft, sondern lediglich gegen die maltesische.

Dass natürlich der deutsche Staat da theoretisch Druck ausüben könnte, steht außer Zweifel, aber ganz offensichtlich wollen die das nicht. Die GGL hat ja nicht einmal eine eigene Beschwerdestelle, an die sich zumindest Spieler von deutschen Casinos wenden könnten, falls ein Casino nicht ausbezahlt, einfach Gelder einzieht oder ähnliches. Denen geht es auch nur darum großes Geld zu machen, um Spielerschutz oder Fairness geht es sicherlich niemandem.

Auch schützen sie den deutschen Markt nicht ausreichend, was auch dem Spielerschutz zugute kommen würde. Wenn man illegale Casinos konsequent verfolgen würde und hier auch strafrechtliche Maßnahmen setzen würde, dann würden bald alle illegalen Casinos vom Markt verschwinden, wodurch die Möglichkeit völlig wegfallen würde online zu spielen. Spielsüchtige könnten dann mit der OASIS-Sperre tatsächlich spielfrei werden, anstatt Tausende von illegalen Casinos mit einem Knopfdruck erreichen zu können.

Man müsste nur illegale Casinos in die Kategorie Cyberkriminalität und Geldwäsche verbuchen und diese auch konsequent verfolgen und das Problem hat sich ganz schnell erledigt. Doch da das nicht gemacht wird, werden weiterhin unzählige Spielsüchtige geschädigt, was ja nicht einmal dem deutschen Staat irgendetwas bringt, da die Gelder in dubiose Mafiastrukturen im Ausland fließen.
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Hans1 am 04 April 2024, 14:44:11
gibts hier neuigkeiten?
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Einarmigerbandit am 04 April 2024, 23:24:01
Ich habe den gleichen Fall: Titel und sie zahlen nicht. Ich erörtere gerade eine Klage gegen die GGL.
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Hans1 am 05 April 2024, 13:57:53
Ich habe den gleichen Fall: Titel und sie zahlen nicht. Ich erörtere gerade eine Klage gegen die GGL.

sehr interessant, das könnte neue wege eröffnen. halte uns auf dem laufenden.
Titel: Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
Beitrag von: Roy1234 am 05 April 2024, 15:42:34
Es wäre schon mal wichtig zu wissen welche rechtlichen Möglichkeiten die GGL hier überhaupt hätte. Ich befürchte nur dass die Drohung einem Betreiber die Lizenz zu entziehen wenn der vorherige nicht zahlt nicht dazu gehört.

Sag mal bescheid wenn Du hier News hast.