Glücksspielsucht => Glücksspielsucht Allgemein => Thema gestartet von: Mike am 02 Dezember 2005, 11:22:03

Titel: Bundesgerichtshof entscheidet am 15.12.2005
Beitrag von: Mike am 02 Dezember 2005, 11:22:03
Hallo zusammen,

endlich befaßt sich der Bundesgerichtshof mit dem Spielerschutz. Die Vorgehensweise der Casinobetreiber wurde sehr in Frage gestellt.

Ich habe die Vorhandlung live vor Ort erlebt u. bin guter Dinge. Der Anwalt der Kasinobetreiber betonte, es gäbe nunmal keine Kontrolle im s. g. kleinen Spiel. Die Spielsperre würde der Spieler im Moment des Betretens selbst aufheben.

Das Gericht ließ sich meiner Meinung nach davon nicht beeindrucken. Laut Spielsperre u. Aushang der Kasinobetreiber kommt bei einem gesperrten Spieler "kein Spielvertrag" zustande. Auch durch das Betreten des Automatenspiels ändert sich nichts daran. Sonst könnte man so eine Sperre auch direkt in den Papierkorb werfen.

Kann die Vorgehensweise der Betreiber auch aus eigenen Erfahrungen bestätigen. Selbst erkannte, gesperrte Spieler läßt man weiter VERLIEREN! Die Betreiber legen die s.g. "Selbstsperre" immer zu eigenem Vorteil aus. Eine Kontrollfunktion wäre jederzeit, wie auch im "großen Spiel" möglich.

Die Kasinobetreiber erzielen allerdings "nur" noch 20-30% Ihrer Gewinne durch das große Spiel. Im Automatenspiel sind das mittlerweile bis zu 80%.

Die Auszahlung im Kasino durch Tele-Cash wurde in der Verhandlung ausführlich behandelt. In diesem Moment wäre es ein Leichtes den Spieler zu überprüfen u. als gesperrt zu erkennen.

Das Interesse der Betreiber hält sich natürlich in Grenzen. Ein süchtiger Spieler bringt viel Geld. Die einseitige Auffassung der Kasinobetreiber erklärt sich somit von selbst. Den Spieler schön weiter melken u. wenn er mal gewinnt, was soll´s. Dann wird bei einem gesperrten Spieler halt die Auszahlung verweigert.

Ich für meine Teil hoffe, das es nicht "nur" Kontrollen beim Tele-Cash Verfahren gibt, sondern vor Eintritt wie im großen Spiel. Erst dann wird man der Selbstsperre ausreichend gerecht.

Das Urteil wird am 15.12.05 verkündet! Ein Erfolg wäre ein riesen Schritt in die richtige Richtung. Es kann doch nicht sein, das ein kranker, süchtiger Spieler EINSEITIG ausgenutzt wird. Also Daumen drücken! Pressemitteilungen findet Ihr ausreichend im Netz.

Die s.g. Spielhallen sollten nach meiner Auffassung gleichgestellt werden.

Liebe Grüße

Mike

Besonders bemerkenswert ist, dass bei einem Gewinn die Auszahlung verweigert wird! Die verlorenen Einsätze würde das Kasino allerdings "einstecken".

Titel: Re: Bundesgerichtshof entscheidet am 15.12.2005
Beitrag von: Chris am 02 Dezember 2005, 20:04:41

Besonders bemerkenswert ist, dass bei einem Gewinn die Auszahlung verweigert wird! Die verlorenen Einsätze würde das Kasino allerdings "einstecken".



...und genau deshalb werden sie den Prozeß verlieren...hähähähähäääää
Titel: Re: Bundesgerichtshof entscheidet am 15.12.2005
Beitrag von: Ilona am 05 Dezember 2005, 10:44:10
Hallo zusammen,

vor Gericht und auf hoher See ist man ja bekanntlich in Gottes Hand und von daher sollten wir alle den 15. Dezember abwarten. Ich teile allerdings Mikes einschätzung, dass es für das Casino nicht gut aussieht. Alle anwesenden Beobachter waren der Meinung, dass die beiden Frauen den Prozess gewinnen. Und das ist auch gut so! Diese Praxis der Spielbanken muss unbedingt gerügt werden. Also, weiterhin Daumen drücken.

LieGrü, Ilona