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Paypal Chargeback und Kontoschließung

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Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #75 am: 29 Januar 2018, 12:52:55 »
Hallo Oli, ja da gebe ich Dir grundsätzlich recht! Den besagten Anruf erhält glaube ich jeder, der bei Paypal "im Minus" ist. Der beste Weg ist natürlich immer auf den Schriftweg zu verweisen. Ich konnte mich nicht zurückhalten am Tel. Es war ja im Endeffekt auch nur ein Satz!
(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen. Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #76 am: 29 Januar 2018, 16:29:38 »
Ich hatte PP nochmal geantwortet mit Hilfe von Ilona und auch auf den Link
http://www.bverwg.de/pm/2017/74 verwiesen.

Mal sehen was nun auf mich zukommt.  ??? ???

Telefonanrufe hatte ich gar keine, kann sein das ich die Nummer mal gesperrt hatte.



Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #77 am: 29 Januar 2018, 17:35:01 »
Auf die Standardemails von Paypal ich solle doch mein Konto ausgleichen habe ich immer nur auf meine. Brief der mit einschreiben mit Rückschein an sie ging verwiesen. ich denke das klappt schon bei dir.
(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen. Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #78 am: 29 Januar 2018, 17:41:34 »
Ich hoff einfach das beste.

Wenn alle stricke reissen, bleibt nur Anwalt übrig.

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #79 am: 29 Januar 2018, 18:18:23 »
Ich denke Du brauchst keine Angst zu haben. Paypal wird auf keinen Fall versuchen das Geld wieder einzuklagen. Durchhalten und immer froh sein, dass man nocheinmal mit einem blauen Aufe davon kam. Ein zweites mal wird es nicht funktionieren!!!!
(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen. Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #80 am: 29 Januar 2018, 18:22:38 »
Dein Wort in Gottes Ohr  ;)

Nein, das stimmt ein zweites mal wird es nicht funktionieren, aber ich spiele nicht mehr. Bin mir der ganzen Sch***** bewusst geworden.  :-X

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #81 am: 10 Februar 2018, 08:41:11 »
Hallo Kotap,

schau Dir mal den 762(1) BGB hier an.
https://youtu.be/TeKyj70zTY0
Ich bin der Ansicht, dass das trotzdem klappt.
Aber: Ich bin kein Rechtsanwalt.
Halte uns mal auf dem Laufenden

Grüsse
Michael
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Offline Olli

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Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #82 am: 10 Februar 2018, 09:06:24 »
Guten Morgen!

Vorsicht!

Die Lizenzen in SH sind legal!
Gute 24 h
Olaf


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Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #83 am: 10 Februar 2018, 10:23:08 »
Hallo Oli, man müsste prüfen ob die Lizenz noch gültig ist.
Nachfolgend habe ich im netz gefunden.

„Vom 1. Januar 2012 bis zum 7. Februar 2013 galt das Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels. Die damalige Landesregierung bestehend aus CDU und FDP hatte diesen Alleingang auf den Weg gebracht. Auf dieser Gesetzesgrundlage wurden nicht nur Lizenzen an Anbieter von Sportwetten, sondern auch an Anbieter von Lotterien und Online-Casinos vergeben. Auf der anderen Seite unterlagen die Anbieter damit einer schärferen Kontrolle und einer Besteuerung.

Nach dem Regierungswechsel zur SPD trat Schleswig-Holstein aber dann doch dem Glücksspielstaatsvertrag bei. Die damals vergebenen Lizenzen behalten ihre Gültigkeit übrigens bis zum Ablauf. „
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Offline Ilona

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Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #84 am: 10 Februar 2018, 10:55:13 »
Hallo zusammen,
die SH Lizenzen gelten noch. Sie sind nicht an die Dauer der Regierung gebunden. Lizenzen werden immer für einen gewissen Zeitraum vergeben.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Offline Olli

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Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #85 am: 10 Februar 2018, 10:57:10 »
Habe gerade ein wenig gesucht, bin aber nicht wirklich fündig geworden.

Daher kann ich nur liefern: Die Lizenzen laufen dieses Jahr aus.
Gute 24 h
Olaf


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Offline Ilona

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Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #86 am: 10 Februar 2018, 12:36:32 »
Was steht denn auf dem Kontoauszug? Wir hatten mal einen Fall, in dem stand da Men Watches. Das Casino hat den Zahlungsgrund verschleiert. Da könnte man evtl. was machen. Das mag das Bundesamt für Finanzdienstleistungen nämlich gar nicht (BAFIN).
Aber mal eine andere -viel wichtigere- Frage: Was machst du denn, um vom Zocken wegzukommen?
LG Ilona
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Offline Olli

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Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #87 am: 10 Februar 2018, 12:43:02 »
Hi!

Ich würde mal einen Anwalt fragen.

Wenn Du z.B. auf der *.com/de/ Seite gespielt hast, dann wird hier nur auf maltesische Lizenzen verwiesen.

Gute 24 h
Olaf


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Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #88 am: 12 Februar 2018, 16:22:28 »
Hallo liebes Forum,

heute kam eine Antwort auf meine Beschwerde bei PayPal:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Die von Ihnen bezeichneten Rücklastschriften betreffen ausschließlich Entgelte für Casino-Spiele der Glücksspielanbieter Spintastic und Unibet.
Diese Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casino-Spiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können.
Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11).
Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB).
Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegenüber mir zu.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass die zuständige Behörde nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV den am Zahlungsverkehr Beteiligten, insbesondere den Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und an Auszahlungen aus unerlaubtem Glücksspiel untersagen kann.
Unabhängig von einer derartigen behördlichen Anordnung ist die Mitwirkung von Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Kontoinhaber im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegenüber mir nicht bestehen können.
Ihre Forderungen mein Konto auszugleichen weise ich daher zurück.
Weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Einschaltung der Aufsichtsbehörden, behalte ich mir vor.
 
Mit freundlichen Grüßen

Diese Antwort habe ich erhalten:

Zitat
Danke, dass Sie PayPal kontaktiert haben. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Auffassung rechtsirrig ist. Lesen Sie hierzu bitte die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des jeweiligen Glücksspielanbieters.

Da die Lastschriftzahlungen von Ihnen autorisiert war, möchten wir Sie nun bitten den negativen Kontostand auf Ihrem PayPal-Konto auszugleichen.

Es ist wichtig, dass Sie Ihr PayPal-Konto wieder ausgleichen, da wir sonst die ausstehende Forderung an ein Inkassounternehmen weiterleiten. Wir bitten Sie daher freundlich, den ausstehenden Betrag per Kreditkarte oder Banküberweisung umgehend auszugleichen.
 
Ihr PayPal-Konto befindet sich derzeit mit 900,00 EUR im Minus.

- Sie können den offenen Betrag einfach einzuzahlen.

Und so einfach funktioniert's:
 
- Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche "Geld einzahlen".
- Klicken Sie auf den Link "Geld von einem Bankkonto überweisen".
- Folgen Sie nun der Anleitung, um den ausstehenden Betrag von Ihrem Bankkonto auf Ihr PayPal-Konto zu überweisen.


-Rufen Sie uns an unter 0800 3304 373 (Montag bis Samstag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr), um den negativen Betrag mit Ihrer Kreditkarte zu begleichen.
 
Mit freundlichen Grüßen

Wie sollte ich nun weiter vorgehen? Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar!

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #89 am: 12 Februar 2018, 16:38:58 »
Einfach ganz entspannt bleiben. Gott sei dank entscheidet in Deutschland nicht Paypal was „rechtsirrig“ ist. Ignorier das einfach... LG Michael
(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen. Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

 

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