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KSP Kanzlei Dr. Seegers

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KSP Kanzlei Dr. Seegers
« am: 11 Juni 2018, 17:46:16 »
Hallo Leute,

ich lese hier im Forum schon lange mit.

Habe eine ambulante Glückspieltherapie erfolgreich abgeschossen.
Werde diese Woche meine Umschuldung mit der Bank vor Ort abschließen.

Also eigentlich alles gut....

Jetzt kam heute folgendes Schreiben:

"KSP Kanzlei Dr. Seegers
Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kaiser-Wilhelm-Straße 40
20355 Hamburg


Herrn
XXXXXX
XXXXXX
XXXXXX


Forderung der PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A.
Ihre E-Mailadresse: XXXXXX
Aktenzeichen: XXXX


Sehr geehrter Herr XXXXX,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr PayPal-Konto zu der E-Mailadresse XXXXXXX einen Negativsaldo von EUR 13.587,15 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Durch diese Situation und unsere Beauftragung sind nun Kosten entstanden. Wenn Sie den Gesamtbetrag von EUR 14.976,07 aber sofort - spätestens bis zum 18.06.2018 zahlen, können Sie weitere Kosten (Zinsen und ggf. andere Kosten) vermeiden.

Überweisen Sie an:
   Empfänger: KSP Rechtsanwälte
   IBAN: DE55200700240090173600
   Betrag: EUR 14.976,07
   Verwendungszweck: XXXXXX

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Negativsaldo PayPal Konto   EUR   13.587,15
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1, 2 i.V.m. 286, 288 BGB)      
Zinsen seit dem 06.07.2017 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz   EUR   520,92
Kaufmännische Mahnkosten1   EUR   3,00
Anwaltsgebühr2 in Höhe von   EUR   845,00
Auslagenpauschale3   EUR   20,00
Gesamtbetrag   ________________________________________EUR   ________________________________________14.976,07

1 Kosten, die unserer Mandantin vor unserer Beauftragung durch ihren eigenen Mahnprozess entstanden sind
2, 3 Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2, 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG



Mit freundlichen Grüßen

KSP Rechtsanwälte

Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.



Ergänzende Informationen zu der hier geltend gemachten Forderung:

PayPal bietet einen Online-Zahlungsservice an, der es seinen Kunden ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete PayPal-Konto zu der E-Mailadresse "XXXXXXXX" wurde am 22.09.2005 bei PayPal registriert. Dieses PayPal-Konto wurde für Zahlungstransaktionen verwendet.

Der Betrag des Negativsaldos von EUR 13.587,15 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR 12.951,67 und Gebühren seitens PayPal (z.B. für Rückbuchungen oder ggf. Verkäufergebühren) in Höhe von EUR 635,48.

Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal u. a. am 05.07.2017 vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "XXXXXXX" versandt.



Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung noch zusätzlich von Ihnen zu tragen wären."

Soll ich Kontakt mit Ihnen aufnehmen und der Forderung widersprechen oder auf den MB warten ??

Mit der Bitte um ein wenig Informationen ….



*

Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #1 am: 11 Juni 2018, 18:13:03 »
Hallo Gobo,

herzlich willkommen in unserem Forum. Ohne Informationen zur Vorgeschichte (Gab es ein Chargeback? Hast du das begründet? Hat PP sich dazu gemeldet und evtl. einen Forderungsverzicht geschickt?) können wir deine Frage nicht beantworten.

viele Grüße

Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #2 am: 11 Juni 2018, 18:23:24 »
Hallo Gobo2018,

die meisten raten mit Paypal und Inkasso per Einschreiben in Kontakt zu treten und der Forderung mit Begründung des illegalen Glücksspiels und Mitwirkung an Zahlungen für Illegales Glücksspiel zu widersprechen.
Telefonate,SMS und e-mails solltest du auch nur mit Briefverkehr beantworten.

Ich will hier nichts ins lächerliche ziehen (da ich selbst betroffen bin) aber es kommt mir langsam so vor als ob Paypal
ein Haufen alter oder nicht geklärter Forderungen an die Inkassos verramscht hat um jedenfalls ein wenig Geld zu retten.
Und die Inkassos versuchen jetzt noch mit Glück jemand zu finden der sich einschüchtern lässt und zahlt.

Ich denke auch das die meisten die jetzt vom Inkasso Nachricht bekommen, Paypal nicht mit Einschreiben im vorweg informiert haben
oder so wie ich nur mit einer e-mail.

Wir müssen alle stark bleiben, ruhe bewahren und zusammen kämpfen!

Gruß SV

« Letzte Änderung: 11 Juni 2018, 18:28:21 von Ständig-Verloren »

Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #3 am: 11 Juni 2018, 18:35:22 »
Hi Gobo,

bei mir ging heute auch nach fast
einem halben Jahr auch die fast gleiche
Email von Kanzlei Seegers ein.Vorher wurde
bei mir nie eine Zahlung der Summe angemahnt. Ich werde dem schreiben widersprechen... Reeckmann Text...
« Letzte Änderung: 11 Juni 2018, 18:41:01 von stefant1 »

Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #4 am: 11 Juni 2018, 19:09:35 »
Hallo Leute,

erstmal danke für die Antworten.

Ja nach dem ich hier im Forum gelesen hatte habe ich letztes Jahr ca. Juni alles was ich zurückholen konnte auch zurückgeholt.
Lastschrift Rückgaben von PayPal... allerdings nur Einzahlungen bei Casinos.
Betandwin und Tipico komme aus NRW.
Die gerechtfertigten Zahlungen an Händler habe ich nicht zurück gefordert.


Danach gab es ein paar Emails und ein paar Anrufe.

Anrufe habe ich geblockt … Emails nicht beantwortet,
Ich habe gar nichts gemacht.

Ich habe mich seit dem nur letztes Jahr kurz nach den Rückbuchungen ca. Juni nochmals bei PayPal eingeloggt um meine Bankverbindung zu löschen.


Seit dem Tag habe ich mich auf dem Konto nicht mehr eingeloggt.
Bei den Wettanbietern auch nicht weder bei Betandwin noch bei Tipico und oder bei irgendeinem anderen Anbieter.

Habe auch nicht versucht meine Konten zu löschen.
Bekomme von den Penn**** auch immer noch Emails aber nach meiner Therapie prallt dies komplett an mir ab.
Landen mittlerweile sowieso direkt in meinem Spamordner.

Bin seit dem absolut spielfrei.

Jetzt ca. ein knappes Jahr später kommt dieses Schreiben per mail ???


Ich habe kein Problem damit den MB zu Widersprechen … aber die Mühe können die sich eigentlich sparen.


Also mir geht es darum wie ich was genau machen soll oder auch lieber nicht.
Möchte keinen Fehler machen.
Und ganz wichtig für mich möchte endlich mit der Geschiche abschliessen und mal durchatmen.

Liege Grüße
Marco



*

Offline Olli

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Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #5 am: 11 Juni 2018, 20:41:58 »
Hi Marco!

Nun, es ist doch durchaus verständlich, dass sich PP über KSP wieder meldet.
Das würdest Du ja auch machen, wenn Dir jemand etwas bezahlen soll, dies nicht macht und jedwede Kontaktaufnahme blockt.

Aus meiner Sicht hättest Du damals schon das Reekmann-Schreiben an PP senden sollen.
Doch wer weiss das schon und wir Spieler mimen ja gerne mal den Vogel Strauss.  ;)

So ist es jetzt eben an der Zeit KSP, und in Kopie PP, das Reekmann-Schreiben auf Dich personalisiert per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.

So kannst Du den gerichtlichen Mahnbescheid noch abwehren.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #6 am: 11 Juni 2018, 21:19:58 »
Hallo Olaf,

das sollte auch nicht den "Kopf in den Sand stecken" sein.

Damals hatte ich mich eingelesen und dort war die Mehrheit der Meinung man sollte nichts machen.

Und worum es geht wissen die bestimmt ganz genau.
Kenne keine Firma die 1 Jahr warten würde und dann erst die Forderung in das Inkasso gibt.

In der Regel dauert sowas keine 6 Wochen.

Wie auch immer kann ich das so machen:

"
Sehr geehrte Damen und Herren,

der in Ihrer E-Mail bezeichnete negative Kontostand in Höhe von 14.976,07 Euro betrifft ausschließlich Entgelte für Casino-Spiele der Glücksspielanbieter Bwin und Tipico. Diese Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casino-Spiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können. Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11).

Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB). Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen mich zu.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass die zuständige Behörde nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV den am Zahlungsverkehr Beteiligten, insbesondere den Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und an Auszahlungen aus unerlaubtem Glücksspiel untersagen kann. Unabhängig von einer derartigen behördlichen Anordnung ist die Mitwirkung von Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Kontoinhaber im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen mich nicht bestehen können.

Ihre Ausgleichsforderungen gegen mich weise ich daher zurück. Weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Einschaltung der Aufsichtsbehörden, behalte ich mir vor.
Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen mich erwirkt werden werde ich diesem vollumfänglich wiedersprechen.
Sollte es zu einer Klage gegen mich kommen werde ich den ganzen Fall meinem Anwalt übergeben.


Mit freundlichen Grüßen"


Es wäre nett wenn noch einer drüber schauen würde.
Für eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus.

Marco


*

Offline Olli

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Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #7 am: 11 Juni 2018, 21:57:33 »
Hi Marco!

Nutze bitte das aktuelle Schreiben des Herrn Reekmann vom 04.08.2017.
http://reeckmann.blogspot.com/2017/08/online-casinospiele-paypal-verzichtet.html


Hinter die "höchstrichterliche Bestätigung" kannst Du noch ein weiteres Urteil einfügen: BVerwG 8 C 18.16
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #8 am: 11 Juni 2018, 22:10:30 »
dein Negativsaldo beträgt 13587 Euro...
Der Rest ist eigentlich nicht dein Problem...

Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #9 am: 11 Juni 2018, 22:47:20 »
Hallo Jungs,

so jetzt nochmals überarbeitet:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

der in Ihrer E-Mail geltend gemachte Kontostand von mir betrifft ausschließlich Entgelte für Casino-Spiele der Glücksspielanbieter Bwin und Tipico. Ich  konnte dort mittels Ihres Zahlungsdienstes Spieleinsätze in fünfstelliger Höhe tätigen nach Rücksprache mir meinen Anwalte konnte ich insgesamt 13.587,15 EUR durch Widerruf von Lastschriften vor dem endgültigen Verlust gesichert werden.

Die betreffenden Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücks-spiels (§ 284 StGB), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casinospiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können. Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11, BVerwG 8 C 18.16 ).

Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB). Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen mich zu.

Ferner ist die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Zahlungdienstleister im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen mich nicht bestehen können.

Ihre Forderung gegen mich weise ich daher in voller Höhe zurück.

Weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Einschaltung der Aufsichtsbehörden, behalte ich mir vor.

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen mich erwirkt werden werde ich diesem vollumfänglich widersprechen.

Sollte es zu einer Klage gegen mich kommen werde ich den ganzen Fall meinem Anwalt übergeben.


Mit freundlichen Grüßen"



Könnte Ihr bitte nochmals drüber schauen...
Erstmal vielen Dank für die schnelle Unterstützung...

Danke
Marco



Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #10 am: 12 Juni 2018, 00:44:09 »
Hallo, ich bin heute auf dieses Forum aufmerksam geworden.

Ich habe exakt das gleiche Schreiben bis zum 18.6.18 heute bekommen. Nur mit einem etwas geringeren Betrag.
Bei mir war das ganze Anfang 2016 und bin seitdem  im großen und ganzen "clean" mit bis heute dem ein oder anderen kleinen Rückfall. Habe grob 6000 verspielt und da mein Konto nicht gedeckt war ging damals alles wieder zurück.

Habe das damals auch einfach ignoriert und bis heute nicht mehr daran gedacht.

Meine Frage ist diegleiche. Soll ich das Schreiben wie vom Threadersteller an die KSP-Leute schicken oder direkt an PayPal oder habt ihr vielleicht ein paar Tipps noch dazu.

Schonmal danke für alle Mühe und Hilfe.

Liebe Grüße

Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #11 am: 13 Juni 2018, 18:46:03 »
Hallo Leute kann hier noch einer drüber schauen ob das so in etwas in Ordnung ist ??


Sehr geehrte Damen und Herren,

der in Ihrer E-Mail geltend gemachte Kontostand von mir betrifft ausschließlich Entgelte für Casino-Spiele der Glücksspielanbieter Bwin und Tipico. Ich  konnte dort mittels Ihres Zahlungsdienstes Spieleinsätze in fünfstelliger Höhe tätigen nach Rücksprache mir meinen Anwalt konnte ich insgesamt 13.587,15 EUR durch Widerruf von Lastschriften vor dem endgültigen Verlust gesichert.

Die betreffenden Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücks-spiels (§ 284 StGB), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casinospiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können. Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11, BVerwG 8 C 18.16 ).

Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB). Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen mich zu.

Ferner ist die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Zahlungdienstleister im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen mich nicht bestehen können.

Ihre Forderung gegen mich weise ich daher in voller Höhe zurück.

Weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Einschaltung der Aufsichtsbehörden, behalte ich mir vor.

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen mich erwirkt werden werde ich diesem vollumfänglich widersprechen.

Sollte es zu einer Klage gegen mich kommen werde ich den ganzen Fall meinem Anwalt übergeben.


Mit freundlichen Grüßen



Wäre super wenn noch einer mal drüber schauen könnte.....

Marco

Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #12 am: 13 Juni 2018, 23:39:36 »
Klingt sehr schwammig und unprofessionell richte,dich an das Reekman Schreiben.




Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #13 am: 15 Juni 2018, 22:16:14 »
So richtig detailiert lesen tut das keiner mehr bei ksp und konsorten, die wollen halt durch die Schreiben nur checken in wie weit der Spieler in Kenntnis der Sachlage ist.

Gibt bestimmt immer noch welche die nicht bescheid wissen und dann um Ratenzahlung etc pp bitten

 
Ex Inkasso Mitarbeiter , keine juristischen Fachkenntnisse

Re: KSP Kanzlei Dr. Seegers
« Antwort #14 am: 25 Juli 2018, 17:11:40 »
@Gobo2018: Was ist denn aus Deinem Fall geworden? Hat KSP bzw. PayPal auf Dein letztes Schreiben reagiert?

 

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