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Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele

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Offline Olli

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #705 am: 25 September 2018, 06:41:21 »
Hi Futsch und herzlich willkommen!

Zunächst einmal stehst Du nicht unter Zeitdruck wegen der Rückbuchungen.
Ohne Angabe von Gründen können sie innerhalb 8 Wochen erfolgen - mit innerhalb dreizehn Monate.

Von daher hast Du Zeit Deine Prioritäten zu sortieren und Dich um Deine Genesung zu kümmern.
Da gilt es keine Zeit zu verlieren und ggf. die Kontaktdaten zu Therapien und Gruppen, sollten die Rückbuchungen funktionieren.
Du bist jetzt motiviert zu handeln, also nutze diesen Schub auch aus.
Ich sage nicht, dass Du das Geld wieder verspielen wirst - die Gefahr ist aber sehr groß, dass es passieren könnte.
Von daher gilt es jetzt Schutzmechanismen aufzubauen. Stehen die erst einmal, wirst Du Dir selbst sehr dankbar darüber sein, sollte das Geld eintreffen.
Spielsucht ist nicht heilbar - sie zu stoppen braucht seine Zeit. Daher sind Schutzmechanismen sehr sehr wichtig.
Telefoniere Dich also zuerst durch und mache Termine.
Nutze Dein soziales Umfeld um Dir helfen zu lassen. Rede mit den Personen, die Dir am Herzen liegen - schonungslos aufrichtig.

Zu 1: Wenn wir uns das amtsgerichtliche Urteil zu Herzen nehmen, dann gilt das Bereicherungsverbot je unerlaubtem Anbieter. Also ja!

Zu 2: Erledigt ...

Zu 3: Die Argumentation ist die Gleiche wie bei 1 - also ja!

Zu 4: Wieder die Argumentation wie 1. Der Emittent ist wohl wurscht - es kommt auf den unerlaubten Anbieter an. Da in Summe eine rote Zahl heraus kommt, würde ich bis zum maximalen über PP eingezahlten Betrag Rückbuchungen vornehmen.
Was die fehlenden Beträge über Sofortüberweisungen angeht, kann Dir hier niemand einen wirklichen Rat geben, da nun mal bisher keine gerichtlichen Entscheidungen vorliegen.

Zu 5: Wie 1 und 4.

Zu 6: Rein rechtlich betrachtet macht eine Forderungsabwehr ohne Forderungsbeitreibung keinen Sinn.
Jedoch hat die Erfahrung gezeigt, dass PP diese momentan akzeptiert - das kann sich aber jederzeit ändern.
 
Ich möchte Dich aber auf einen wichtigen Umstand aufmerksam machen: Wir sind hier keine Juristen!
Selbst diese können Dir nicht garantieren, dass Du mit allem durch kommst - das entscheidet im Einzelfall immer ein Gericht!
Wir berichten hier nur über Erfahrungswerte anderer Einzelfälle.
Um Dich juristisch abzusichern, solltest Du also einen Anwalt kontaktieren.

Vielleicht magst Du ja mal einen eigenen Thread auf, um über Dich zu erzählen?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Olli

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #706 am: 25 September 2018, 06:54:34 »
Hi Nutella!

Wenn es nur eine Sache zwischen Dir und Gobo ist, dann tauscht Eure Meinungsverschiedenheiten bitte per PN aus.

So lange ihr das aber nicht macht, erlaube ich mir bei mir zu bleiben und von aussen meine Eindrücke darüber zu äußern.

Sie sollen Euch ja nicht anfachen, sondern im Gegenteil zur Besinnung führen.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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nutella

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #707 am: 25 September 2018, 07:10:38 »
Eben.. Bleib bei Dir..
Hast Du doch sonst auch immer geschafft wenns brenzlig wurde..  ;)

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #708 am: 25 September 2018, 09:44:16 »
Moin Olli,

Wahnsinn wie schnell Du Dich gekümmert hast, erstmal vielen Dank dafür! Wirklich der Hammer hier. Wie gesagt, sobald ich mit den Rückbuchungen durch bin, gehe ich den nächsten, wie Du Recht hast noch wichtigeren Schritt an. Gerne mache ich die Tage auch noch einen anderen Thread auf um mich vorzustellen etc..

Vielleicht darf ich nochmal kurz etwas zum CB nachhaken?

Zu 4) und 5): Verstehe ich dich richtig (Mit Emittent meinst Du hier Paypal und die anderen Zahlungsdienstleister?), dass es also darum geht, dass man sich nicht am OC bereichern darf, aber wenn rein rechnerisch bei PP ein 'Plus' rauskommt, ist das nicht schlimm? Sprich wenn ich 100 über PP einzahle und 200 per Überweisung und 100 bei PP ausgezahlt habe, ist es rechtens die 100 PP Einzahlung zurück zu ziehen? Bei PP entsteht dann ja ein Plus, beim Anbieter aber natürlich nicht. Bereichern tue ich mich am Schluss selbstverständlich nicht, eben nur wenn man PP allein betrachtet. Dass das Geld aus den Überweisungen weg ist, scheint wohl relativ klar zu sein, dass muss ich wohl akzeptieren.

Zu 6) Macht rechtlich keinen Sinn ohne die Forderung, kann es aber schaden? Scheint ja bei einigen hier sogar die Inkasso-Briefe verhindert zu haben, wenn Sie das sofort abgeschickt haben.


Danke auch für den Hinweis dass das keine Rechtsberatung ist, aber was die Erfahrung zeigt reicht ja auch erstmal. Bei weiteren Eskalationen würde ich natürlich auch einen RA versuchen einzuschalten.

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Offline Olli

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #709 am: 25 September 2018, 10:05:05 »
Hi Nutella!

Was soll denn das jetzt?

Geht es Dir gerade so mies, dass Du um Dich schlagen musst, um Dich besser zu fühlen?

Soll ich jetzt echt erklären, wie Du Dich einst in Kindergartenmanie mit jemandem gestritten hast - nicht Du alleine - ihr beide?
Dass ich mit einem Witz versucht habe die Fronten ein wenig aufzulockern - er aber bei Dir in die Hose gegangen ist?

Das habe ich natürlich bedauert und es Dir auch mitgeteilt.
Du hast damals von mir erwartet, dass ich Deine Partei ergreife. Das konnte und wollte ich aber nicht.

Gestatte mir doch bitte meine eigene Meinung.

Wie mir zugetragen wurde, machst Du mich für Dein damaliges Weglaufen verantwortlich.
Angeblich bist Du in Telefonaten mit anderen Personen deswegen auch über mich her gefallen.
Ob das wirklich so stimmt, weiss ich nicht! Vielleicht kannst Du das ja mal für mich be- oder entkräften?

Heute morgen in Deinen beiden Beiträgen zeigt sich aber zumindest, dass Du irgendeinen Groll gegen mich verspürst.

Das ist Dein Problem - aber nicht meins. Ich hege keinen Groll gegen Dich.

Und nun kommen wir noch einmal zu Deinem Spruch an Gobo, den Ilona wohlweislich gelöscht hat.
Er war provokant - und er war auf seine Weise auch ziemlich brutal und verletzend.

Dass einige Spieler das Chargeback nutzen um das Geld wieder zu verspielen, ist ein Problem.
Es lässt sich nicht leugnen. Doch handeln alle so?

Mit Deinem Spruch hast Du das generelle Problem für Gobo zur Tatsache gemacht - und das ohne ihn überhaupt zu kennen.
Wie Du nun aus seiner Vita weisst, ist er aktiv gegen seine Spielsucht vorgegangen.
Das war sicherlich nicht einfach und hat viel Kraft gekostet.
Dann hat er seine Finanzen geregelt und trägt heute und noch viele weitere Jahre die Konsequenzen seines einstigen Handelns.
Darf er nicht auch ein wenig stolz sein auf das Geleistete? Ich denke, ja - das darf er!

Und nun knallst Du ihm diese Tatsache vor den Kopf. Mensch - Du hast ihn zutiefst in seinem Selbstbewusstsein gekränkt.
Ist seine Reaktion da nicht verständlich?

Jeder - aber wirklich absolut jeder macht Fehler.
Jetzt können wir uns vertragen - darüber hinweg sehen - oder der Person die Fehler "nachtragen".
Dieses Nachtragen kostet aber Kraft - die Kraft des Nachtragenden - von keinem anderen sonst.

Weisst Du noch, wie oft ich mich damals in Tobias Forum mit Fred gefetzt habe?
Als das Forum schloss, ist mir bewusst geworden, dass das alles Kinderkram war.
Es war auf einmal unwichtig geworden.
Wir treffen uns seitdem einmal jährlich - und verstehen uns blendend.
Nein, wir sind nicht immer einer Meinung - das müssen wir aber auch nicht.
Wir begegnen uns freundlich und mit Respekt.
Letztes Jahr war ich sogar ein paar Tage zwischen den Tagen bei ihm und seiner Familie.
Am Samstag kommen sie zu mir - zzgl. ein paar anderer Personen.
Wenn Du magst, dann kannst Du Dich gerne zu uns gesellen.
Sag einfach Bescheid und ich sende Dir meine Adresse.

Kommen wir zurück zu dem Spruch.
Hier - so finde ich - solltest Du ruhig einmal auf Dich schauen. (Ob Du oder jemand Anderes ist egal - ich meine das pauschal - nicht persönlich)
Wieso hat das ja nun mal real existierende Problem solche eine hohe Relevanz für Dich?
Ja klar - wir wollen jeden davor bewahren solch einen fast schon suizidalen Fehler zu begehen!
Doch wie weit dürfen wir uns erlauben dabei zu gehen?
Wo hört die Beschützerhandlung auf und wo beginnt die Coabhängigkeit?
Wo beginnen Deine Handlungen Dich selbst zu schädigen?
An welcher Stelle hörst Du auf für Dich selbst zu sorgen?

Merkst Du wie egal mir Euer Streit ist?
Viel wichtiger ist das Warum!
Es interessiert mich brennend, wie es überhaupt dazu kam.
Es geht hier einzig und alleine um Empfindungen - um Gefühle - und deren Umgang damit.

Ist genau das aber nicht das, was uns künftig davor bewahrt wieder zu spielen?

Wir sind unseren Gefühlen und den daraus resultierenden Handlungen nicht schutzlos ausgeliefert.

Und nun komme ich zu meiner eigenen Frage zurück, die jetzt vielleicht nicht mehr so brutal wirkt wie am Anfang des Beitrages:

Geht es Dir gerade so mies, dass Du um Dich schlagen musst, um Dich besser zu fühlen?
Dann würdest Du Dich in einer Schieflage befinden, die Du hoffentlich wieder bereinigen kannst.

Meine Einladung ist aufrichtig gemeint. Ich würde Dich gerne dabei haben.
Ich denke auch, dass sich das Ganze besser im persönlichen Gespräch bereinigen lässt, als hier im Forum.

@Futsch

Zu 4. und 5. : Ich würde es so machen ... aber ob es "rechtens" ist ... ?
Belese Dich bitte mal in dem Urteil, vielleicht interpretierst Du es ja anders.
(AG München: Az.: 158 C 19107/17, http://reeckmann.blogspot.com/2018/07/kreditkarteneinsatz-casinospiele.html?m=1

Zu 6.: Schaden könnte es dann, wenn Du bei der Forderungsbeitreibung, die dann vielleicht trotzdem folgt, keine erneute Abwehr startest.
Anhand der hier nachzulesenden schnellen Verzichtserklärungen ist dies PP wohl lieber, als weitere Kosten für die Beitreibung aufzuwenden.


« Letzte Änderung: 25 September 2018, 10:07:44 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #710 am: 25 September 2018, 10:51:34 »
@ Olli: Danke für den Hinweis. Das man die OC untereinander nicht verrechnen kann und jedes OC einzeln abzurechnen ist, ist ja schonmal gut (und auch logisch mMn, was ja aber egal ist : )). Außer dem Umstand geht es bei dem Urteil ja allerdings um die Aufrechnung bei nur einem Zahlungsanbieter, das trifft leider nicht direkt auf mein Problem zu. Ich frage mich ob ich Paypal sowie andere Anbieter verrechnen kann, Lastschriften stornieren kann ich ja zunächst nur bei PP.

Zum zweiten: Klar, eine erneute Abwehr würde ich selbstverständlich dann wieder starten. Also in dem Fall einfach mehrere Schreiben herausschicken. Dann wäre jetzt mein Schlachtplan 1. Schreiben direkt nach Luxemburg, wenn die Forderung dann kommt nochmal ablehnen. Gibt es dagegen was einzuwenden?

Kann mich nicht oft genug bedanken!
Euer Futsch

« Letzte Änderung: 25 September 2018, 11:30:04 von Futsch »

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nutella

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #711 am: 25 September 2018, 11:13:00 »
Olli ist das dein Standardspruch "geht es Dir so mies"..?

Ich habe lediglich gebeten Dich raus zu halten mit den Worte "war".. Gerade aber machst Du selbst ein Problem draus mit der Annahme, mir ginge es mies.. Hmm.. Da scheinst Du wohl von mir zu wissen als ich selbst..

Dann suchst Du irgendwelche Ursachen aus der Vergangenheit, welche für mich schon gar keine Bedeutung mehr haben mehr noch Geschichte sind..

Hass Olli..? Warum sollte ich Dich hassen..?
Du bist so wie Du bist und damit musst Du zurecht kommen.. Nein Olli.. Ich hege keinen Hass gegen Dich und kann mich auch nicht daran erinnern es Dir jemals spüren lassen zu haben..

Olli.. Freunde kann man sich doch bekanntlich aussuchen und dabei entscheidest Du nun mal nach Erlebnissen.. Und wenn es dann doch nicht passt dann ist das so..

Olli es gebe Menschen die ich hassen könnte.. Aber vielleicht erinnerst Du Dich auch an das damals an Dich gerichtete.. Nach Hass kommt Gleichgültigkeit..!

Und um Deine Frage zu beantworten.. Mir geht es gut.. Noch besser wäre es wenn ich Urlaub hätte..

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Offline Ilona

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #712 am: 25 September 2018, 12:00:14 »
Ich bitte nochmal alle darum, das Thema dieses Threads zu beachten!

@Futsch

auch von mir willkommen in unserem Forum. Wie Olli schon sagte, machen wir hier keine Rechtsberatung. Deine Fragen sind ja recht komplex, teilweise aber auch mit gesundem Menschenverstzand zu beantworten. Selbstverstädnlich musst du die gewinne abziehen. Und du kannst bei PP nichts abziehen, was du über Sofortüberweisung eingezahlt hast.

LG Ilona 
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #713 am: 25 September 2018, 13:07:14 »
@ Ilona

Zunächst vielen Dank auch an dich für deine Antwort! Bevor auf mich zusätzlich noch Anwaltskosten zukommen, dachte ich ich könnte das erstmal selbst bzw. mit eurer Hilfe angehen, dass ihr keine Rechtsberatung seid ist mir klar. Allerdings konntet ihr ja scheinbar schon Einigen erfolgreich durch die Erfahrungen helfen. Übrigens wie man sich von Dir berichtet vorallem im Erfolgsfall dafür nicht dankbar zeigen kann, finde ich unfassbar.

Dass ich bei reinem PP-Zahlungsverkehr nur Verlust zurückgehen lassen sollte, ist mir eigentlich auch schon dank vorhandenem Verstand klar, allerdings gab es schon Posts hier, die die Meinung vertreten dass es keine Rolle spielt ob mal Gewinne gemacht wurden oder nicht. Deshalb meine Nachfrage. Gesunder Menschenverstand und Recht sind ja beizeiten nicht immer übereinstimmend :).

Und im Falle von unterm Strich kleinem Gewinn auf PayPal und große Verluste über andere Dienstleister würde ich mich ja nicht bereichern, deshalb die Frage dazu.

Grüße, Futsch

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Offline Jojan

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #714 am: 25 September 2018, 18:15:50 »
Guten Abend,

ich habe heute bezüglich des 13 M. Chargebacks mit der Sparkasse telefoniert, leider ist der Chef noch 2 Wochen im Urlaub und es kann keine Entscheidung gefällt werden. Nun bin ich dabei zumindest die 8 Wochen rückwirkend im online banking zurück zu buchen. Jetzt bin ich allerdings im Zwiespalt, da ich bei bet-at-home.com gespielt habe und ich aus Schleswig Holstein komme... Seit dem 26.02.2018 bietet der Buchmacher laut eigener Aussage keine Casinospiele mehr unter der Lizenz für Spieler aus SH an, ich konnte dort komischerweise trotzdem spielen. Die SH-Whitelist gibt auch an, dass dort derzeit keine Spiele und der Lizenz angeboten werden.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob das Spielen nun illegal oder legal war?
Es besteht eine SH- Lizenz unter der jedoch eigentlich keine Spiele angeboten werden?
Im Anhang einmal der Chatverlauf:

Buchm: Die Lizenz ist nicht abgelaufen. Aufgrund der landesgesetzlichen Bestimmungen in SH können wir dort derzeit nur Sport- und Livewetten anbieten.
Ich: Somit wäre das Spielen im Casino im Casino bei Ihnen für  illegal?
Buchm: Nein, bet-at-home.com verfügt über aufrechte Lizenzen für Online-Sportwetten, Casino und Poker ausgestellt von der Malta Gaming Authority. Aufgrund der durch das Unionsrecht garantierten Diensleistungs- und Niederlassungsfreiheit berechtigen diese Lizenzen bet-at-home.com auch zum Angebot in Deutschland. Wenn nationale Bestimmungen desGlücksspielrechts mit der unmittelbar anwendbaren Dienstleistungsfreiheit unvereint sind - wie es o.a. in Deutschland der Fall ist - dürfen deutsche Gerichte das unionsrechtswidrige nationale Recht nicht anwenden, um eine effektive Durchsetzung des EU-Rechts zu sichern. Das Casino- und Sportwettenangebot von bet-at-home.com erfolgt daher auch in  Deutschland rechtskonform.


Danke für Eure Meinungen!

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Offline Olli

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #715 am: 25 September 2018, 18:46:46 »
Hi!

Habe gerade nicht viel Zeit ... nur eines:

Deutsches Recht ist mit Unionsrecht vereinbar. Hierzu gab es Ende letzten Jahres ein höchstrichterliches Urteil.
Es reicht also nicht aus eine EU-Lizenz zu besitzen, sondern das OC muss sich an den Glückspielstaatsvertrag und weitere Gesetze halten, wie es der deutsche Gesetzgeber nun mal vorschreibt.
Das Urteil findest Du unter "Aktuelles und Termine".
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Olli

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #716 am: 26 September 2018, 10:23:59 »
Guten Morgen!

Hmmm ...

Zitat
Derzeit kein Angebot auf Grundlage dieser Lizenz.

... so steht es in der Whitelist.

Da würde ich mich mit dem Land in Verbindung setzen und nachfragen.

Der Interpretation sind hier Tür und Tor geöffnet.
- Ist die Whitelist aktuell?
- Wenn ja, wurden die Angebote geprüft und wurden sie deswegen abgelehnt?
...

Zitat
Im Anhang einmal der Chatverlauf:

Du hast Dich also auf die Seite des Anbieters begeben und hast dort gechattet?
Wenn ja, dann weisst Du wohl, dass Du mit dem Feuer spielst?
Und ...
Welche Antwort hast du dort erwartet? Eine "ehrliche"?

Hier ist das Urteil BVerwG  26.10.17 - 8 C 18.16 und 8 C 14.16
https://www.bverwg.de/261017U8C14.16.0

Gute 24 h
Olaf


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Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Olli

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #717 am: 26 September 2018, 11:34:36 »
Hier mal zwei markante Stellen aus dem Urteil:

Zitat

35 cc) Das Internetverbot des § 4 Abs. 4 und 5 GlüStV 2012 ist auch mit Unionsrecht vereinbar. Es schränkt zwar die durch Art. 56 f. AEUV gewährleistete Dienstleistungsfreiheit von Glücksspielanbietern ein, die - wie die Klägerin - ihren Sitz in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben und ihre Dienstleistungen im Bundesgebiet erbringen wollen. Diese Beschränkung ist aber gerechtfertigt, weil sie auch im unionsrechtlichen Sinne verhältnismäßig und insbesondere geeignet ist, zur Erreichung der mit ihr verfolgten Gemeinwohlzwecke in systematischer und kohärenter Weise beizutragen.

36 Es ist grundsätzlich Sache des Mitgliedstaates, das nationale Schutzniveau in Bezug auf Glücksspiele selbst zu bestimmen und die Erforderlichkeit einzelner Maßnahmen zu beurteilen (vgl. EuGH, Urteile vom 8. September 2010 - C-316/07, a.a.O., Markus Stoß - und - C-46/08, a.a.O., Carmen Media -). Die staatlichen Stellen verfügen im besonderen Bereich der Veranstaltung von Glücksspielen über ein ausreichendes Ermessen, um festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben (vgl. EuGH, Urteil vom 30. April 2014 - C-390/12 [ECLI:​EU:​C:​2014:​281], Pfleger -). Gleichwohl obliegt es dem Mitgliedstaat, der sich auf ein Ziel berufen möchte, mit dem sich eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen lässt, dem Gericht, das über diese Frage zu entscheiden hat, alle Umstände darzulegen, anhand derer dieses Gericht sich vergewissern kann, dass die Maßnahme tatsächlich den sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergebenden Anforderungen genügt (vgl. EuGH, Urteile vom 8. September 2010 - C-316/07, a.a.O., Markus Stoß - Rn. 71, vom 15. September 2011 - C-347/09 [ECLI:​EU:​C:​2011:​582], Dickinger/Ömer - Rn. 54 und vom 30. April 2014 - C-390/12, a.a.O., Pfleger -). Das nationale Gericht muss eine Gesamtwürdigung der Umstände vornehmen, unter denen die streitigen restriktiven Rechtsvorschriften erlassen und durchgeführt worden sind (vgl. EuGH, Urteile vom 30. April 2014 - C-390/12, a.a.O., Pfleger -, vom 11. Juni 2015 - C-98/14 [ECLI:​EU:​C:​2015:​386], Berlington Hungary - und vom 14. Juni 2017 - C-685/15 [ECLI:​EU:​C:​2017:​452], Online Games -).
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Offline Ilona

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #718 am: 26 September 2018, 13:56:23 »
@Jackynas,

ich würde dir auch raten, die die Glücksspielaufsicht in SH zu kontaktieren.

LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #719 am: 27 September 2018, 15:14:30 »
Hallo zusammen,

danke für Eure kurze Einschätzung der Situation:

Ich habe Mitte August Paypal-Lastschriften im Wert von ca. 4500 € auf mein Konto zurückgebucht.

Paypal hat mir immer wieder Konfliktlösungen gemeldet, ich habe immer taggleich mit der identischen Mail (Text siehe unten) geantwortet.

Nun war einige Zeit Ruhe, Anrufe gab es keine.

Heute habe ich eine 1. Mahnung per Mail von KSP bekommen, die nicht auf den Sachverhalt eingeht.

Meine Antwort (auch per Mail) lautete:


Sehr geehrte Damen und Herren,


ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 27.09.2018.

Wie ich Paypal bereits am XX.08., zweimal am XX.08., am XX.08. und am XX.08 mitteilte, widerspreche ich den Lastschriften mit den unten genannten Transaktionscodes.

Meine Mail(s) an Paypal nun noch einmal für Sie zur Einsicht und Verarbeitung:


PayPal-Konto: XXXXX


Referenznummer: PP-XXXXXXXXXX


Widerspruch gegen Ihren Lastschriften


Sehr geehrte Damen und Herren,

die von Ihnen geltend gemachten Zahlungen (Transaktionscodes: XXXXX, XXXXX, XXXXX, XXXXX, XXXXX, XXXXX) betreffen ausschließlich Entgelte für Online-Casinospiele.

Ich konnte dort im Juni, Juli und August mittels Ihres Zahlungsdienstes Spieleinsätze in aufaddiert mittlerer vierstelliger Höhe tätigen und habe diese Summe auf Anraten durch Widerruf von Lastschriften vor dem endgültigen Verlust gesichert.

Die betreffenden Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casinospiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können.

Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11).

Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB).

Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen mich zu.

Ferner ist die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten.

Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Zahlungsdienstleister im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen mich nicht bestehen können.

Vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei (Creditreform, etc.) gemeldet werden darf.

Ebenso vorsorglich mache ich bereits die Einrede der Verjährung geltend.

Erlassen Sie keine weiteren Mahnschreiben und verzichten Sie auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides.

Einem solchen würde ich vollständig widersprechen.

Den hier geäußerten Widerspruch gegen die o.g. Lastschriften halte ich dauerhaft aufrecht, da Ihre Forderungen unberechtigt sind.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX XXXX


Was ist Eure Meinung / Erfahrung, wie es da nun weitergeht, und ob ich auch eine Verzichterklärung wie GOALATZE789 erwarten kann?

Oder ob KSP da jedes mal eine andere Schiene fährt, und welche Optionen die noch haben?

DANKE für Euren Input, eine große Hilfe war und ist dieser Thread!





 

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