Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Der_Neue_22 am 26 Februar 2023, 14:08:24

Titel: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Der_Neue_22 am 26 Februar 2023, 14:08:24
Hi Leute,

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sportwetten-geld-zurueck-olg-frankfurt-erlaesst-negativen-hinweisbeschluss-205717.html

Das ist völlig an mir vorbeigegangen. Sind jemandem Einzelheiten bekannt?
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 26 Februar 2023, 15:11:06
Mir ist nicht bekannt, welche Kanzlei das Verfahren geführt hat. Scheinbar wurden aber wichtige Beweismittel nicht eingebracht.

"Aus dem Zurückweisungsbeschluss des OLG Frankfurt am Main geht hervor, dass das Berufungsgericht sich nicht zu Ereigniswetten geäußert hat":

Zitat
Dass er Ereigniswetten i.S.v. § 21 Abs. 4 GlüStV 2012 abgeschlossen haben will, hat der Kläger vor dem Landgericht überhaupt nicht erwähnt. Die Kammer hatte damit bis zum Schluss der dortigen mündlichen Verhandlung keinerlei Hinweise da rauf, dass von der Beklagten u.U. von ihrem Konzessionsantrag nicht umfasste Geschäfte getätigt worden sein könnten.

"Das Einzahlungslimit von 1 000 Euro sieht das OLG Frankfurt am Main hingegen kritisch":

Zitat
d) Die Überschreitung des in § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 erwähnten monatlichen Höchsteinsatzes durch den Kläger ist nicht ausreichend, um eine Divergenz zwischen der beantragten Konzession und dem wahren Angebot der Beklagten anzunehmen. Die Beklagte verweist insoweit zutreffend darauf, dass die genannte Norm Ausnahmen zulässt und dass ihr mittlerweile auch eine solche erweiterte Erlaubnis erteilt worden ist.
Außerdem hat der BGH bereits mehrfach ausdrücklich entschieden, dass eine Vor gabe, dass jeder Spieler bei seiner Registrierung ein für ihn geltendes tägliches, wöchentliches oder monatliches Limit bestimmt, kein Verbotsgesetz, sondern lediglich eine mit der Zulassung des Online-Spiels verknüpfte Auflage dargestellt, deren Missachtung den Spielvertrag nicht nach § 134 BGB nichtig macht (BGH, Urteile vom 3. April 2008- III ZR 190/07 und vom 25. April 1967-VII ZR 1/65-, BGHZ 47, 393-399).

Achtung! Anbieter werden namentlich genannt, da prozessrelevant! Analyse - Rechtsanwalt Michaelsen Quelle: LinkedIn (https://www.linkedin.com/pulse/klagen-gegen-sportwetten-anbieter-dr-stefan-michaelsen/)
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Der_Neue_22 am 26 Februar 2023, 15:56:23
Danke für die Infos.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 26 Februar 2023, 16:08:05
Gerne.
Scheinbar soll aber auch eine Revision (zum BGH) eingeleitet werden bzw. eine Revision wurde eingeleitet.
(Diese Information ist nicht verifiziert)

Was mich interessieren würde (falls jemand Informationen hat):
Welche Kanzlei hat das Verfahren geführt? (Die Kanzlei würde ich meiden)
Warum hat die Kanzlei wichtige Beweismittel (insbesondere verbotene Ereigniswetten) nicht eingebracht?
Warum wurde ausgerechnet das Bundesland Hessen ausgewählt?

CB24 hat einen großen Prozess gewonnen. Hier wurden alle Beweismittel eingebracht.
Insbesondere: Nicht erlaubnisfähige / verbotene Cash-Out Wetten, LIVE-Wetten, massive materielle Verstöße gegen d. GlüStV, usw.
siehe: ACHTUNG! Anbieter wird genannt! Urteil LG Heilbronn SPORTWETTEN (https://www.chargeback24.de/sportwetten-urteil-tipico-zu-rueckzahlung-von-377-000-euro-verurteilt)

Einen schönen Sonntag!
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Der_Neue_22 am 26 Februar 2023, 17:31:39
In meinem Fall habe ich während der mündlichen Verhandlung auf Rat meines Anwalts explizit erwähnt, dass diese Punkte auch bei mir nicht beachtet / eingehalten wurden und am Ende Recht bekommen.

Ich kann mir nicht erklären, was das für eine Anwaltskanzlei sein soll, die solch wesentliche Punkte bereits beim LG nicht eingebracht hat. Klingt schon fast nach einer Inszenierung so schlecht wie sich das liest :D ohne jemandem etwas unterstellen zu wollen  8)
Aufjedenfall würde ich diese Kanzlei auch meiden.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 26 Februar 2023, 17:50:52
Stimme dir zu.
Entweder eine verdammt schlechte Kanzlei (die überhaupt nicht auf die Mandanten eingeht, keine Ahnung hat), oder halt eben eine Inszenierung (Auch ich möchte niemanden etwas unterstellen) ;) ...
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Kläger2021 am 26 Februar 2023, 19:42:56
Das Verfahren hat entweder CLLB oder Redell geführt. Es lag nicht an der Kanzlei.

Der Zurückweisungsbeschluss des OLG Frankfurt ist aus meiner Sicht  eine klare Fehlentscheidung. Nur weil sich der dortige Sportwettenanbieter (Marktführer in Deutschland) damals sich um eine Erlaubnis bemüht hat, ihm sogar eine Erlaubniserteilung seitens des VGH Kassel zugesprochen wurde, bedeutet das jedenfalls aus meiner Sicht nicht, dass dieser unkontrolliert seine Sportwettenangebot den Spielern zugänglich machten durfte.

Dass das Verfahren, dass es Anbietern von Online-Sportwetten ermöglichen sollte, trotz des bestehenden Verbotes in § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 eine Konzession zum Anbieten oder Vermitteln von Sportwetten im Internet zu erlangen, im dort streitrelevanten Zeitraum nicht fortgeführt, die Angebote im Internet von den Behörden weitestgehend geduldet wurden, berechtigte etwaige Anbieter aus meiner Sicht nicht dazu, das eigentlich europarechtskonforme Verbot nach § 4 Abs. 4 GlüStV, jedenfalls soweit es um das Angebot von Online-Sportwetten im Internet geht, zu ignorieren und trotz der für das Allgemeinwohl überragenden Ziele, die mit diesem Verbot erreicht werden sollten, ihr Angebot uneingeschränkt im Internet bereitzuhalten. Das ist meine Rechtsmeinung.

Ich würde den dortigen Kläger definitiv raten, in die Revision zu gehen.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 26 Februar 2023, 19:48:45
Zitat
Das Verfahren hat entweder CLLB oder Redell geführt. Es lag nicht an der Kanzlei.

Bin mal gespannt.... Danke für die Information!
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 27 Februar 2023, 13:29:07
@Manollo ... Ja, laut dem OLG Frankfurt ist der GlüStV wertlos.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Kläger2021 am 27 Februar 2023, 13:35:41
Da stimme ich Dir zu Manollo, dass es in der Tat jedes Gericht anders handhabt und somit anders entscheidet. Man kann dennoch nicht pauschal behaupten, bei Sportwetten ist die Rückforderung aussichtslos. Bei dem Zurückweisungsbeschluss aus Frankfurt war der Hauptgrund, dass der dortige Anbieter sich um eine Konzession beworben bzw. den erforderlichen Antrag hierzu gestellt hatte. Da das Konzessionsvergabeverfahren damals EU-rechtswidrig gewesen war, kann man den Anbieter nicht den Erlaubnisvorbehalt also vorhalten. Das ist die Begründung des OLG Frankfurt.
Es gibt sehr viele Sportwettenanbieter die heute eine deutsche Lizenz haben, aber damals keinen Antrag auf eine Konzession gestellt haben. Laut dem OLG Frankfurt scheiden also Rückforderungsansprüche aus, wenn der Sportwettenanbieter damals sich um eine Konzession beworben hat. Ist dies nicht der Fall, so stehen Rückforderungsansprüche dem Spieler zu. Das bedeutet im Umkehrschluss: Gegen Sportwettenanbieter, die damals keinen Antrag auf Erteilung einer Konzession gestellt haben, ist eine Rückforderung also erfolgsversprechend.

Die weitere Anspruchsgrundlage aus verbotenen Internetwetten, sog. Live-Ereigniswetten wurde dort überhaupt nicht thematisiert, weil der Kläger diese Angriffsmittel nicht vorgebracht hat. Daher ist denke ich diese Anspruchsgrundlage weiterhin aussichtsreich.

Ich möchte damit zum Ausdruck bringen, dass man pauschal nicht sagen kann, „Rückforderungen bei Sportwetten ist nicht möglich“. Das lass ich nicht gelten. Außerdem ist der Beschluss aus Frankfurt die allererste Entscheidung eines Obergerichts, die negativ aus sich des Spieler ist. Die weiteren restlichen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Dresden, Köln, Hamm, München, Berlin, Frankfurt (2x mal) und Braunschweig haben ganz klar signalisiert,
dass man Verluste aus illegalen Glücksspielen (wozu auch selbstverständlich Sportwetten gelten § 3 Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2012) zurückfordern kann.

“Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele.“

Letztendlich müsste das der BGH sich annehmen und endlich mal eine grundsätzliche Entscheidung herbeiführen um ein für alle Mal
Klarheit zu schaffen.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Der_Neue_22 am 27 Februar 2023, 13:43:30
Da muss ich Kläger Recht geben. Das Gericht hat zu prüfen, ob eine Lizenz nach Antragseinreichung unter vorliegenden Umständen hätte tatsächlich erteilt werden können. Wenn derartige Verstöße gegen den GüStV stattgefunden haben, hätte der Anbieter niemals eine Lizenz erhalten. Wie bereits erwähnt wurden diese wichtigen Tatsachen anscheinend verschwiegen. Weil dem Gericht nichts gegenteiliges bekannt war, hat man die Antragseinreichung als ausreichend erachtet. Ich bin zwar Laie aber so deute ich das Ganze.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Kläger2021 am 27 Februar 2023, 13:45:37
Ein anderes krasses Beispiel wäre zum Beispiel:
wenn ich eine Fahrerlaubnis beantragen möchte, beziehungsweise eine haben möchte und mir die Fahrschule keine Erlaubnis erteilen möchte, weil beispielsweise diese Fahrschule nur deutsche aufnimmt, dann kann ich auch nicht von mir aus behaupten: ja ich fahre jetzt Auto im Straßenverkehr; erstens weil ich es kann und die Voraussetzung erfülle (beispielsweise Vollendung 18 Jahre etc.), und zweitens weil die Fahrschule ja diskriminierend und rechtswidrig war.


Mit welchem Recht kann ich mir daraus so etwas ableiten? Total unschlüssig.
Nach eindeutiger Gesetzeslage hätte ich so lange von der Teilnahme am Straßenverkehr absehen müssen, wie ich auch keine Fahrerlaubnis habe.
D.h. ich müsste so lange warten, bis ein rechtskonforme Fahrschule vorhanden ist, durch das ich eine Fahrerlaubnis erlangen kann. Wenn das Jahre dauert, dann dauert das eben Jahre. Die rechtswidrige Fahrschule kann mich jedenfalls nicht dazu berechtigen, ohne eine Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilzunehmen.

Und gerade im Glücksspiel-Sektor was etwas komplett anderes ist, als Autofahren, wo es hier auch gefährliche Erscheinungsformen des Glücksspiel vorhanden sind (Spielsucht etc.), welches auch den nationalen Staaten also der Bundesrepublik Deutschland obliegt zu entscheiden, wie hier mit Glücksspielen zu verfahren ist, ist das umso wichtiger und dementsprechend genauer zu prüfen, welcher Anbieter wann und welche Erlaubnis bekommt.

Die Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt ist eine krasse Fehlentscheidung und ist wahrscheinlich zurückzuführen auf die schlechte Arbeit der Kanzlei des Spielers.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Der_Neue_22 am 27 Februar 2023, 13:47:37
Sehe ich genauso Kläger. Außerdem berufen sich die Anbieter immer auf das Lizenzvergabeverfahren. In meinem Fall hat der Anbieter vor dem LG auch kein Recht bekommen. Trotz gleicher Begründung. Manchmal kommen Sie damit durch.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 27 Februar 2023, 14:08:58
Zitat
Die Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt ist eine krasse Fehlentscheidung und ist wahrscheinlich zurückzuführen auf die schlechte Arbeit der Kanzlei des Spielers.

YES!!! Wie gesagt: Die Kanzlei hat leider -zulasten des geschädigten Verbrauchers- nicht alle Beweismittel eingebracht.

Das Video ist ganz passend (Schlechter Anwalt - Schlechter Prozessfinanzierer - Vor Gericht verloren):
https://www.youtube.com/watch?v=gg0OfEmNDT8
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 27 Februar 2023, 17:50:42
Hier äußert sich eine weitere Kanzlei zu dem Beschluss:

siehe:
https://www.staudt.law/news/klage-gegen-online-casinos-der-aktuelle-stand-der-rechtsprechung
https://www.youtube.com/watch?v=jqeoxt7v3N0

Folgende Punkte konnte das OLG Frankfurt nicht beachten (aufgrund d. Nachlässigkeit d. Klägers):
Zitat
3.   
Soweit der Kläger das landgerichtliche Urteil mit dem Argument bekämpft, dass das tatsächliche Glückspielangebot der Beklagten über das potentiell genehmi­gungsfähige im Konzessionsverfahren beantragte Angebot hinausgegangen sei und diese sich deshalb gegenüber den zuständigen Behörden nicht auf die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit berufen könne, ist seine Berufung ersichtlich un­ begründet. Der Kläger übersieht nämlich, dass das Landgericht keine Veranlassung hatte, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen, weil der Tatsachenvortrag, auf den er diesen Vorwurf stützt, von ihm im ersten Rechtszug nicht gehalten worden ist.

a)   Der Kläger behauptet jetzt einerseits, dass die Beklagte und ihre Schwesterge­ sellschaft ihre Geschäftstätigkeit durch die Verwendung eines gemeinsamen Spie­ lerkontos gezielt in einer Weise vermischt hätten, dass für ihn als Nutzer der Ein­ druck eines einheitlichen Angebots entstanden sei und meint, dass die Beklagte damit auch verbotene und von ihrem Konzessionsantrag nicht umfasste Online­ casino-Spiele vermittelt habe. Außerdem listet er nunmehr verschiedene Arten von Wetten auf, die er bei der Beklagten abgeschlossen habe und hält diese für gem. § 21 Abs. 4 GlüStV 2012 unzulässige Ereigniswellen.

b)   Beide Behauptungen sind neu. In der Klageschrift wird der Beklagten zwar noch vorgeworfen, sie habe „zum streitgegenständlichen Zeitpunkt Sportwellen, Live­ Sportwetten, Casino und Live-Casino" angeboten. Auf den Einwand seiner Gegne­rin in deren Klageerwiderung, dass für das Online-Geschäft ausschließlich die Schwestergesellschaft zuständig sei, hat der Kläger nicht etwa mit einer Vertiefung seines Vortrags reagiert, sondern seine Klage wegen einer fehlerhaften Berech­nung des Verhältnisses seiner Sportwellen- und seiner Casinoverluste sogar teil­weise zurückgenommen. Das Gericht musste und durfte bei dieser Sachlage davon ausgehen, dass die Trennung der Geschäfte zwischen den Parteien unstreitig ist.

Dass er Ereigniswelten i.S.v. § 21 Abs. 4 GlüStV 2012 abgeschlossen haben will, hat der Kläger vor dem Landgericht überhaupt nicht erwähnt. Die Kammer hatte damit bis zum Schluss der dortigen mündlichen Verhandlung keinerlei Hinweise da­rauf, dass von der Beklagten u.U. von ihrem Konzessionsantrag nicht umfasste Geschäfte getätigt worden sein könnten. Unter diesen Voraussetzungen kann der Klä­ger dem Landgericht unzweifelhaft nicht vorwerfen, einem solchen Verdacht nicht nachgegangen zu sein.

c)   Im Berufungsverfahren kann der Kläger mit seinen beiden Behauptungen wegen § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO nicht mehr gehört werden. Es ist davon auszugehen, dass die fehlende Geltendmachung dieser Angriffsmittel im ersten Rechtszug auf einer Nachlässigkeit des Klägers beruht. Gründe, die ein Zurückhalten der Behauptungen rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich.

d)   Die Überschreitung des in§ 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 erwähnten monatlichen Höchsteinsatzes durch den Kläger ist nicht ausreichend, um eine Divergenz zwi­schen der beantragten Konzession und dem wahren Angebot der Beklagten anzu­ nehmen. Die Beklagte verweist insoweit zutreffend darauf, dass die genannte Norm Ausnahmen zulässt und dass ihr mittlerweile auch eine solche erweiterte Erlaubnis erteilt worden ist.

Außerdem hat der BGH bereits mehrfach ausdrücklich entschieden, dass eine Vor­ gabe, dass jeder Spieler bei seiner Registrierung ein für ihn geltendes tägliches, wöchentliches oder monatliches Limit bestimmt, kein Verbotsgesetz, sondern ledig­ lich eine mit der Zulassung des Online-Spiels verknüpfte Auflage dargestellt, deren Missachtung den Spielvertrag nicht nach § 134 BGB nichtig macht (BGH, Urteile vom 3. April 2008-111 ZR 190/07 und vom 25. April 1967-VII ZR 1/65-, BGHZ 47, 393-399).
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Der_Neue_22 am 27 Februar 2023, 21:37:47
Die Kanzlei hat es richtig 💩 Ich hoffe für den Kläger, dass wenigstens ein Prozesskostenfinanzierer hinten dran ist. Auch wenn das nur ein kleiner Trost wäre. Einfach nur unglaublich das Ganze. Solche Fehler - würde ich einfach mal behaupten - machen nicht mal Laien, die sich ohne Anwalt zum AG trauen. (Auch wenn das zweifelsohne keiner machen sollte!) Man hat nicht nur dem eigenen Mandanten einen Bärendienst erwiesen sondern anderen Kanzleien, die auf dem Gebiet richtig gute Arbeit leisten :(
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Andreas1978 am 27 Februar 2023, 22:11:06
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 27 Februar 2023, 22:14:51
Zitat
Man hat nicht nur dem eigenen Mandanten einen Bärendienst erwiesen sondern anderen Kanzleien, die auf dem Gebiet richtig gute Arbeit leisten :(

Ja, unfassbar traurig!
Eine große Tragweite sollte der Beschluss aber -aufgrund der massiven Fehler- nicht haben...
Es wird spannend.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Der_Neue_22 am 28 Februar 2023, 09:26:12
Mein Anwalt sieht es genauso wie dieser:

https://www.fr.de/pressemitteilungen/tipico-sportwetten-verluste-zurueckerstatten-lassen-92113656.html

"Das OLG Frankfurt hat in einem Beschluss dem Wettanbieter Recht gegeben. Was für die betroffenen Spieler zunächst unerfreulich wirkt, ist jedoch ein nützlicher Ratgeber: Der Beschluss erklärt, was der Kläger noch zusätzlich darlegen muss, um Recht zu bekommen. Im Ergebnis handelt es sich also um einen praktischen Richtungsweiser, der bei weiteren Klagen hilfreich sein kann."

Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: msgo am 28 Februar 2023, 10:47:38
Ich kann nicht verstehen, warum das Gericht sagt, dass eine Bewerbung um eine Konzession ausreicht, damit zumindest normale Wetten (keine Ereigniswetten) legal seien.

Ohne Lizenz hätte der Anbieter einfach warten müssen mit seinem Angebot, bis er eine Lizenz hat…vielleicht ist das auch nur die Meinung in Hessen, LG‘s aus anderen Bundesländern sehen die Sache ja anderes….

Vielleicht gibt es bald ein Urteil eines OLG‘s aus einem anderen Bundesland
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 28 Februar 2023, 11:06:34
Wie gesagt: Das OLG Frankfurt wirft dem Kläger Nachlässigkeit vor.
Das OLG Frankfurt hat sehr wichtige Beweismittel nicht berücksichtigen können.

Zitat
Im Berufungsverfahren kann der Kläger mit seinen beiden Behauptungen wegen § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO nicht mehr gehört werden. Es ist davon auszugehen, dass die fehlende Geltendmachung dieser Angriffsmittel im ersten Rechtszug auf einer Nachlässigkeit des Klägers beruht. Gründe, die ein Zurückhalten der Behauptungen rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich.
(siehe oben)

Zitat
Vielleicht gibt es bald ein Urteil eines OLG‘s aus einem anderen Bundesland

Das OLG Köln sollte auch bald eine Richtung vorgeben. (Falls es keinen Vergleich gibt)

Zitat
"damit zumindest normale Wetten (keine Ereigniswetten) legal seien."

"Normale" Wetten sind zum Teil auch verboten.
CB24 hat eine lupenreine Beweisführung gegen T. vor dem LG erbracht:

CASHOUT - VERBOTEN!
Zitat
Dazu kamen auch heute noch verbotene Angebote wie „Cashouts“. Cashout bedeutet, dass der Spieler sich einen kleineren Betrag als den ursprünglichen Einsatz sofort wieder ausbezahlen lassen kann, falls sich ein Spiel bzw. Ergebnis für ihn schlecht entwickelt. Verboten ist diese Funktion, weil sie ein hohes Suchtpotenzial birgt und zudem die Quoten verwässert.

LIVE-Wetten - zum Teil Verboten!
Zitat
Auch Live-Wetten sind zum großen Teil nicht erlaubnisfähig.

usw...
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 28 Februar 2023, 11:32:47
Zitat
vielleicht ist das auch nur die Meinung in Hessen
Das Bundesland Hessen -Bad Homburg- hat vor etwa 3 Jahren gemeinsam mit T. LIVE-Roulette Spiele (VERBOTEN!!!) über das Internet veranstaltet.

Zum anbieterübergreifenden Limit:
Bis auf das Land Hessen (1) haben alle anderen Bundesländer (15) dafür gestimmt, dass die Überschreitung rechtswidrig ist.

USW.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Der_Neue_22 am 28 Februar 2023, 12:42:43
Es wird so kommen wie es der Anwalt aus einer deiner Verlinkungen geschildert hat. Es könnten künftig von OLG zu OLG regional grobe Unterschiede hinsichtlich der Entscheidungen auftreten. Wobei ich die Entscheidung des OLG Frankfurt zum Teil auch nicht verstehen kann. Gerade was das 1000 Euro Einzahlungslimit betrifft. Da wird mit der Einreichung des Lizenzantrags teilweise ein Freifahrtschein ausgestellt. Was bringt ein Lizenzantrag wenn unter den gegebenen Voraussetzungen nie eine Erlaubnis hätte resultieren können / dürfen? Früher oder später kommt es zu einem BGH Urteil. Da bin ich mir mittlerweile fast sicher.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 28 Februar 2023, 12:49:57
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist das 1000 €-Limit alleine als Beweismittel nicht ausreichend.
Aber sehr wohl prozessrelevant, um weitere DIVERGENZEN (verbotene Angebote/ Wetten (u.a. Ereigniswetten), ggf. sittenwidrige Boni, ggf. sittenwidrige Auszahlungsschikane, CASHOUT, usw.) zu untermauern / eine ausreichende Divergenz zu beweisen.

Für den GlüStV 2021 gilt ja ohnehin ein anbieterübergreifendes Limit und der obligatorische Anschluss an die LUGAS-DB, sodass auch ein paralleles Spiel verhindert werden kann.

Bin gespannt ;-)
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Der_Neue_22 am 28 Februar 2023, 13:06:28
Das klingt plausibel. Aufjedenfall sollte man erstmal nicht alles schwarz sehen. Könnte am Ende vll. tasächlich ein hilfreicher Beschluss sein. Dennnoch: solche "Prozessfehler" dürften und sollten einer Anwaltskanzlei kein zweites Mal passieren. Hoffentlich....

Bin auch gespannt:)
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 28 Februar 2023, 13:17:25
Zitat
Dennnoch: solche "Prozessfehler" dürften und sollten einer Anwaltskanzlei kein zweites Mal passieren. Hoffentlich....

Ja... ich habe leider den Eindruck, dass viele Schema F abarbeiten (keine Lizenz, bla bla bla, ...) und gar nicht auf die Mandanten eingehen. (Was enorm wichtig ist.)
Das OLG Frankfurt hat auch angemahnt, dass nicht mal die Beträge (Ein-/Auszahlungen) stimmen.

Man braucht einen sehr aggressiven Anwalt/Anwältin, der richtig Lust hat....
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Ilona am 28 Februar 2023, 14:18:39
Haltet den Ball flach. Dieses Urteil ist kein Gamechanger. Dazu gibt es schon zu viele andere OLG Urteile, die die Rechtslage völlig anders sehen. Es dauert nicht mehr lang, dann geht ein Fall zum BGH. Dieses OLG Urteil ist ein besonderer Fall.
Konzentriert euch vor allem auf die Spielfreiheit. Und bereitet euch gründlich drauf vor, was alles zu tun ist, wenn die Kohle dann kommt. Da gibt es nämlich einiges zu bedenken:
- auf welches Konto soll überwiesen werden?
- wer ist in der Familie informiert?
- welche Schulden werden als Erstes gezahlt?
- ist das Geld vor mir ausreichend safe?
- wie hoch schätze ich die Rückfallgefahr ein?
- ist mir klar, dass es eine zweite Chance ist, die sich nicht wiederholt?
- und natürlich: wie steht’s mit einer Spende für den FAGS?
Also: vergesst das OLG Frankfurt!
Alles Gute und
LG Ilona
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Kläger2021 am 28 Februar 2023, 15:33:14
Ich sehe das genauso wie Ilona. Vielleicht entsteht aufgrund dieses Beschlusses aus Frankfurt endlich eine Konstellation, die das dortige Verfahren zum Bundesgerichtshof weiter führt. Weil meistens haben ja die Anbieter nach der Berufung nichts weiter mehr als Rechtsmittel eingelegt. Insoweit könnte das tatsächlich den Weg dazu ebnen, dass ein Rückforderungsverfahren beim BGH landet. Also nicht alles sofort negativ betrachten.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 28 Februar 2023, 15:39:37
Stimmt schon. Nur die Beteiligten werden die finale Strategie -hinter ihren Aktionen / das Zurückhaltend von Beweisen- kennen...

Zitat
Rückforderungsverfahren beim BGH landet.

Scheinbar soll auch eine Revision (zum BGH) eingeleitet werden bzw. eine Revision wurde eingeleitet.
(Diese Information ist nicht verifiziert)
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Kläger2021 am 28 Februar 2023, 16:02:09
Eine Revision wurde noch nicht als Rechtsmittel eingelegt. In dem dortigen Verfahren ist eine Fristverlängerung beantragt worden, die auch vom Senat bewilligt worden ist. D.h. wir werden in paar Wochen erst erfahren, wie es dort weitergeht.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 28 Februar 2023, 16:05:52
@Kläger2021 Danke.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: HiddenAddiction am 28 Februar 2023, 17:50:27
Ich denke auch, dass sich das für die Spielerseite durchaus positiv entwickeln könnte.

Wo ich nur nicht ganz folgen kann: Woraus lässt sich eigentlich ableiten, dass neben Live- und Ereigniswetten auch Cashout verboten war?
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 28 Februar 2023, 21:38:34
Zitat
Cashout verboten

Das kann aus dem GlüStV abgeleitet werden.
Außerdem ist es in zahlreichen Dokumenten festgehalten worden.
u.a. siehe:
Zitat
Die Option Cashout (Cashout Funktion) ist bei sämtlichen Sportwetten nicht zulässig.
GGL - CASHOUT IST VERBOTEN!!!!!!!! (https://www.gluecksspiel-behoerde.de/images/pdf/sportarten/Wettmärkte%20Fußball.pdf)
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: HiddenAddiction am 28 Februar 2023, 21:59:28
Herzlichen Dank. Das hilft mir weiter. Wenn Du weitere Dokumente hast, kannst Du Sie gerne auch per PN senden, ebenso was Informationen zur Herleitung aus dem GlüStV betrifft. Ich bin daran sehr interessiert.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: msgo am 28 Februar 2023, 22:52:20
Gibt es eine Möglichkeit an die Anbieter zu kommen, die sich um eine Konzession beworben haben, OHNE das Anbieternamen genannt werden und die Regeln des Forums verletzt werden!
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Der_Neue_22 am 01 März 2023, 06:33:25
Kannst du dem ersten Link von Parlor Trick (von Seite 1) entnehmen. Steht in dem Artikel bzw. sind dort in entsprechender Reihenfolge namentlich aufgeführt...
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 01 März 2023, 13:04:08
Hier ist die Argumentation von CB24:
Die Herleitung müsste §21 Abs. 1a in Verbindung mit §1 sein.
Durch die hohe Frequenz entsteht ja ein massiver Suchtanreiz. Der (sofort) gutgeschriebene Betrag aus dem Cash-Out wird ja sofort wieder eingesetzt / verzockt (ggf. sogar auf das gleiche Spiel).
Zitat
Dazu kamen auch heute noch verbotene Angebote wie „Cashouts“. Cashout bedeutet, dass der Spieler sich einen kleineren Betrag als den ursprünglichen Einsatz sofort wieder ausbezahlen lassen kann, falls sich ein Spiel bzw. Ergebnis für ihn schlecht entwickelt. Verboten ist diese Funktion, weil sie ein hohes Suchtpotenzial birgt und zudem die Quoten verwässert.
Cashout ist bis heute grundsätzlich nicht erlaubnisfähig und wird auf Grund seines hohen Suchtpotenzials auch weiterhin verboten bleiben.
ACHTUNG: Anbieter wird namentlich genannt! - Sportwetten Urteil - Chargeback24 (https://www.chargeback24.de/sportwetten-urteil-tipico-zu-rueckzahlung-von-377-000-euro-verurteilt)
BET-Scanner - Chargeback24 (https://www.chargeback24.de/bet-scanner)

Die Dokumente vom RP Darmstadt wurden leider gelöscht. Ich schaue später noch einmal mit der Wayback-Machine.
Auf hunderten Dokumenten, welche die Anbieter akzeptiert haben, wird klargestellt, dass Cashout verboten ist.

Aber die GGL ( https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/erlaubnisfaehigesgluecksspiel/sport-und-pferdewetten ) sollte dir / oder deinem Anwalt ein offizielles Dokument ausstellen können:
1. Die Option Cashout (Cashout Funktion) ist gem. GlüStV bei sämtlichen Sportwetten nicht zulässig / verboten.
2. Die Option Cashout (Cashout Funktion) ist gem. GlüStV bei sämtlichen Sportwetten nicht erlaubnisfähig.
3. Die Option Cashout (Cashout Funktion) war gem. GlüStV bei sämtlichen Sportwetten [ggf. Zeitraum 2013-Heute] nicht zulässig / verboten
4. Die Option Cashout (Cashout Funktion) war gem. GlüStV bei sämtlichen Sportwetten [ggf. Zeitraum 2013-Heute] nicht erlaubnisfähig.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: HiddenAddiction am 01 März 2023, 14:13:31
Zu den Ausführungen von CB24 wäre wahrscheinlich auch ein Volltexturteil des LG Heilbronn  interessant, das aber sicher noch ein bisschen auf sich warten lassen wird. Dann könnten wir auch sehen, wie sie sich dazu positioniert haben.

Über ältere Dokumente des RP Darmstadt werde ich mich sehr freuen.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 01 März 2023, 14:42:20
Zitat
Dann könnten wir auch sehen, wie sie sich dazu positioniert haben.

Ja, das wäre spannend. Falls jemand das Volltexturteil hat, würde ich mich freuen, wenn dieses geteilt wird.
Aber: Würde das LG Heilbronn Cashout für legal erklären (obwohl es verboten ist), dann würde es ja T. und andere Anbieter geradezu dazu einladen weiter rechtswidrige und sittenwidrige Geschäfte abzuwickeln.

Ich suche noch die alten RP Darmstadt Dokumente (Wettprogramme) raus, wo überall festgehalten wird, dass Cashout verboten ist.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: msgo am 07 März 2023, 15:42:02
Weiß jemand, ob die damalige Bewerbung (im ersten Bewerbungsverfahren) um eine Konzession auch an eine bestimmte Internetdomain gekoppelt war.

Bsp. Anbieter A bewirbt sich um eine Konzession und will die Domain www.Beispiel.com betreiben.

Jahre später nachdem Anbieter A ja bekanntlich keine Konzession bekommen hat, eröffnet Anbieter A die Internetdomain www.neueseite.com auf welcher er sein Angebot nun verbreitet.

Hat A sich jetzt für beide Domaims um eine Konzession beworben oder nur für die erste Domain. Oder muss der Anbieter bei der Bewerbung um eine Konzession garnicht angeben mit welcher Domain er an den Start gehen will?

Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 07 März 2023, 16:54:02
Spannende juristische Frage, die wohl nur ein Gericht final beantworten kann.
Nunja... im Zivilprozess trägt jeder die Beweislast. Man sollte alles vortragen, was die Gegenpartei belastet!


Zum 1000 EURO Limit:
Zitat
Als sittenwidrig im Sinne dieser Vorschrift ist ein Rechtsgeschäft zu beurteilen, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den grundlegen- den Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren ist (Se- natsurteil vom 17. Januar 2008 - III ZR 239/06 - NJW 2008, 982, 983 Rn. 11; BGHZ 107, 92, 97; 146, 298, 301; BGH, Urteile vom 29. Juni 2005 - VIII ZR 299/04 - NJW 2005, 2291, 2292 unter II. B. 1. a) aa); vom 6. Februar 2007 - X ZR 117/04 - NJW 2007, 1806, 1807 Rn. 10; jew. m.w.N.). Das kann bei Spielgeschäften angenommen werden, wenn sie unter Ausnutzung der Uner- fahrenheit, des Leichtsinns oder einer Zwangslage eines Beteiligten zustande kommen (MünchKomm/Habersack, BGB, 4. Aufl., § 762 Rn. 17 m.w.N.; vgl. RGZ 70, 1, 3).
[...]

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2008-4&nr=43576&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Fury am 07 März 2023, 17:03:07
Das man sich um eine Konzession bemüht, heißt ja auch nicht automatisch, dass man eine erhält - dies sollte doch auch eine Rolle spielen!?
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 07 März 2023, 17:09:19
Zum anbieterübergreifenden 1000 EURO Limit.
Hier hat der Gesetzgeber nachgearbeitet, sodass die Argumentation d. Anbieter fehl laufen sollte.
Alle Kritikpunkte d. BGHs wurden mittels LUGAS-Datenbank behoben!!!!
Zitat
Die Klägerin hat keine Möglichkeit zu überprüfen, ob das gewählte Limit angemessen ist, weil sie weder die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Spielers kennt noch deren Offenbarung verlangen kann. Außerdem kann ein einmal gesetztes Limit, selbst wenn es ursprünglich für die Dauer eines Monats gewählt wurde, schon nach Ablauf von 24 Stunden beliebig erhöht werden. Damit kann eine zu Beginn des Spiels noch gegebene Schutzfunktion alsbald entwertet werden. Das obligatorische Setzen eines Limits gewährt somit noch nicht einmal einen Mindestschutz für suchtkranke Spieler.
siehe: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2008-4&nr=43576&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 09 März 2023, 11:48:08
Das man sich um eine Konzession bemüht, heißt ja auch nicht automatisch, dass man eine erhält - dies sollte doch auch eine Rolle spielen!?

Leider ist es relevant, zwischen behördennahen und behördenfernen Unternehmen zu unterscheiden.

Die GGL mit über 100 Beamten privilegiert auch ausgewählte Unternehmen.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 09 März 2023, 12:17:00
Außerdem ist die GGL der Partner d. lizenzierten Anbieter gegen einen Schwarzmarkt, der von der GGL diskriminiert wird.
Auch handelt die GGL bürgerfeindlich und verfassungsfeindlich.
Aus alledem kann die GGL niemals (in einem Rechtsstaat) gegen ein EU-Unternehmen vor Gericht obsiegen.


Der wahre Gegner ist die untätige Behörde.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Ilona am 09 März 2023, 12:35:04
Harte Worte, die ich aber so nicht unterschreiben würde. Der wahre Gegner sind die multinationalen Konzerne, die die Gesetze ignoriert haben und weiter ignorieren und dadurch enorm profitieren. Leider haben sie auf politischer Ebene starke Verbündete. Sollte man bei den nächsten Wahlen mal drüber nachdenken, bevor man die Kreuzchen macht.
LG Ilona
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 09 März 2023, 14:14:26
Wenn man börsennotierte Unternehmen -rechtswidirg- agieren lässt, greifen sie sich halt alles.
So funktioniert Regulierung nicht.

Es wird (m.E.) leider immer deutlicher, dass die GGL der kleine Bruder der börsennotierten, privilegierten und legalen Unternehmen ist / wird...
Wenn der große Bruder A sagt, dann sagt auch der kleine Bruder (die GGL) A...
Die börsennotierten Unternehmen sagen böser böser Schwarzmarkt, die GGL sagt böser, böser Schwarzmarkt.
Die börsennotierten Unternehmen sagen -Wir halten uns an keine Gesetze-, die GGL sagt -OK-
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Einarmigerbandit am 09 März 2023, 14:36:17
Umso wichtiger, dass der BGH dem ein Riegel vorschiebt und diese Rechtsfrage abschließend klärt..
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 09 März 2023, 14:39:20
"Umso wichtiger, dass der BGH dem ein Riegel vorschiebt und diese Rechtsfrage abschließend klärt.."
JA!!!! Ich glaube an unseren Rechtsstaat.

Der Sportwettenverband spricht von einem Umsatzrückgang und wirft massive Nebelkerzen.
Die OASIS-Sperren steigen exponentiell ... Hier liegt die Ursache für einen etwaigen Umsatzrückgang.

... mal schauen was der kleine Bruder (die GGL) dazu sagt

Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Einarmigerbandit am 09 März 2023, 14:54:06
Ich habe da auch Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Wir müssen einfach durchhalten und uns unterstützen. Gemeinsam sind wir stark.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 09 März 2023, 15:34:42
Ich habe da auch Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Wir müssen einfach durchhalten und uns unterstützen. Gemeinsam sind wir stark.
Stimme dir voll und ganz zu.
Ich bin optimistisch. In Zukunft sollten die Beamten auch nicht ohne Strafe davonkommen.

Jeder Kläger trägt dazu bei, dass wir eine Bananenrepublik nicht akzeptieren.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 09 März 2023, 18:49:28
Das man sich um eine Konzession bemüht, heißt ja auch nicht automatisch, dass man eine erhält - dies sollte doch auch eine Rolle spielen!?

Landgericht Heilbronn (Urteil im Februar) folgt nicht der skandalösen Argumentation d. OLGs Frankfurt (Beschluss im Januar).

Zitat
Jahrelang bot XY Wetten auf Sportereignisse illegal in Deutschland an. Das Landgericht Heilbronn urteilte jetzt im Februar, dass der bekannte Anbieter von Sportwetten einem Mandanten der HFS-Rechtsanwälte genau 377.432 Euro plus rund 78.000 Euro Zinsen zurückerstatten muss. Die Geschäfte mit dem Sportwettunternehmen waren nichtig. Denn für den Zeitraum zwischen 2014 und 2020, in dem der Spieler tippte, hatte XY keine Lizenz für den deutschen Markt. Konzessionen konnten damals lediglich für Schleswig-Holstein erworben werden. Im Rest des Bundeslandes war Online-Glücksspiel verboten. Dies ist die höchste Summe, die ein Online-Glücksspielanbieter in der aktuellen Klagewelle bisher zurückzahlen musste. Nicht nur XY muss jetzt Rückzahlungen an Spieler leisten, sondern auch zahlreiche andere Anbieter von Glücksspielen im Internet, die über Jahrzehnte hinweg auf einem gigantischen Schwarzmarkt in Deutschland unterwegs waren.

HFS Rechtsanwälte - Anbieter wird genannt. (https://www.anwalt.de/rechtstipps/urteil-tipico-muss-spieler-rund-377-000-euro-zurueckzahlen-209838.html)

Zweistelliger Milliardenbetrag wird zurückgefordert :)
Zitat
Bei der aktuellen Klagewelle gegen Anbieter von illegalen Online-Glücksspielen geht es um Rückzahlungen im zweistelligen Milliardenbereich. Inzwischen gab es schon mehr als 180 Urteile und Entscheidungen – darunter auch mehrere Entscheidungen von Oberlandesgerichten.

Hier eine komplette Zusammenfassung:
https://buendnis-gegen-sportwettenwerbung.de/geschichte-der-online-sportwettenwerbung-in-deutschland/
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: MMGZ2023 am 10 März 2023, 15:56:27
Wie kommen denn 78.000,00€ Zinsen zustande? :o
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: flute8- am 10 März 2023, 16:21:14
4 Jahre „Laufzeit“  bei 5% mit 377k müssten knapp 80 ergeben   
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: MMGZ2023 am 10 März 2023, 17:17:33
Dann muss es wohl eine der ersten Klagen gewesen sein. Mittlerweile geht man ja durchschnittlich von einer Laufzeit zwischen 6-12 Monaten aus.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 10 März 2023, 17:23:35
CB24 macht wohl ab Einzahlungsdatum Verzugszinsen geltend.
Die Anbieter können ja ab der Einzahlung -ungerechtfertigt- über das Geld verfügen.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: MMGZ2023 am 10 März 2023, 18:03:32
Wie ist denn diesbezüglich (Fälligkeit und Höhe der Zinsen) die Rechtssprechung? Ich meine, es ist ja ein nicht unerheblicher Unterschied ob man ab Einzahlung oder erst ab Klage berechnet!? :o
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: flute8- am 10 März 2023, 18:22:15
Bei mir ab Klagezeitpunkt, aber ich bin gewillt einen guten Vergleich anzunehmen. Mir sind die Zinsen egal, da ich damit für mich beschlossen habe abschließen zu wollen und mich mit diesem Thema gar nicht mehr zu beschäftigen.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: MMGZ2023 am 10 März 2023, 18:32:33
Ja, ich würde die Sache auch einfach nur hinter mir haben wollen. Kann dich verstehen. Darfst du sagen, wie so ein Vergleich aussehen kann? Kann man damit rechnen, dass einem der Verlust in voller Höhe + Anwaltskosten erstattet wird oder versuchen die Anbieter die Kosten für Anwalt + Gericht auf dich abzuwälzen?
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Ilona am 10 März 2023, 20:14:37
Das ist Verhandlungssache. Würde ich mit dem Anwalt besprechen.
LG Ilona
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Andreas1978 am 10 März 2023, 20:17:52
Erfahrungsgemäß von dem was ich über Jahre von Klägern gehört habe, können Vergleiche sogar bis zu 95% der Verlustsumme + alle Anwaltskosten beinhalten. Aber nicht drauf behaaren, es ist extrem unterschiedlich von Fall zu Fall.

Es wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit immer zu einem Gerichtstermin kommen, damit die gegnerischen Anwälte Ihre Terminsgebühren einkassieren können. Ab dem Zeitpunkt ist es dem gegnerischem Anwalt egal wer ihn bezahlt, hauptsache man schöpft hier ordentlich aus. Selbst wenn die gegnerischen Anwälte wissen dass das Casino den Fall verlieren wird, werden die es meiner Ansicht nach trotzdem für die Terminsgebühr bis zur Verhandlung durchboxen. Wirtschaftlich gesehen klug.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Ilona am 10 März 2023, 20:22:56
Aktuell gibt’s wieder ne Reihe positiver Urteile.
LG Ilona
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Manollo am 10 März 2023, 20:34:01
Ein Gerichtstermin von mir sollte letztes Jahr im September stattfinden, der gegnerische Anwalt hat es zum dritten Mal geschoben jetzt soll es in Juni stattfinden, das regt einen nur auf ich klage schon seit 2020, ich hatte allerdings schon ein paar Gerichtstermine mit anderen Anbieter. Die Vergleiche sind mies, 95% plus AnwaltKosten was ich hier gelesen habe hat mir keiner Angeboten. Die gehen wenn es Sportwetten sind nicht höher als 40-65% bei Casino 70-80%. Bei einer Sache sagte der Gegner obwohl sie verloren haben, wir zahlen alles von Casino und nichts von Sportwetten und drohen mit OLG ;D Auch nach einem Urteil obwohl sie alles zahlen müssen plus Zinsen kommen sie an mit 5-10% mehr, die sind dreist.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Andreas1978 am 10 März 2023, 20:48:42
Wie bereits erwähnt, es ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich, hier kann sich (leider) nicht jeder in den genannten Werten widerspiegeln.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 11 März 2023, 09:49:12
Natürlich sind die Anbieter dreist, und sie werden noch viel dreister.
Folgendes Zitat ist sehr passend ... die Verwaltung spielt Gesetzgeber. Das Problem sind unfähige Beamte.

"Leider ist es den Verwaltungsbehörden bisher nicht gelungen, effektiv gegen die Anbieter vorzugehen und so einer Schädigung des Verbrauchers vorzubeugen."
Quelle: Anwaltskanzlei Lenne

Der GlüStV ist fair. Die Politik hat ihren Job gemacht.
Aber die Verwaltung hält alle zum Narren. Leider ist es sehr schwierig gegen einen einzelnen Beamten juristische Schritte einzuleiten.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 11 März 2023, 12:03:55
Wie ist denn diesbezüglich (Fälligkeit und Höhe der Zinsen) die Rechtssprechung? Ich meine, es ist ja ein nicht unerheblicher Unterschied ob man ab Einzahlung oder erst ab Klage berechnet!? :o

Du kannst beim Gericht die Urteile anfordern. Die Beamten haben dir zu dienen!
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Michael12 am 12 März 2023, 22:42:44
Was ich mich immer wieder frage und wo ich auch in diesem Forum noch keine schlüssige Erklärung gelesen habe, wann ist das Spiel mal zünde und der Anbieter zahlt komplett inkl. Zinsen.

Eigene Erfahrungen und die die ich gelesen habe:

1. positives Urteil vor dem LG - Sportwetten Anbieter zahlt nicht
2. positives Urteil vor dem OLG - Sportwetten Anbieter zahlt nicht

Wie kann es sein das ein Anbieter so gut wie nie zahlt inkl. Zinsen trotz Urteil.

Wie lange kann das gehen? Ich als leihe verstehe nicht, wie lange sie das Spiel hinauszögern können.
Wann bekommet man alles zurück?
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 12 März 2023, 23:01:21
Hi!

1) Ist dein Urteil rechtskräftig?
2) Ist die Anbieterin lizenziert? Steht die Anbieterin auf der White-List der GGL?
siehe: https://www.gluecksspiel-behoerde.de/images/pdf/whitelist_aktuell/20230228%20White%20List%20GGL.pdf

Falls die Anbieterin lizenziert ist, können die Sicherheitsleistungen vollstreckt werden.
Der rechtskräftige Vollstreckungstitel muss bei der GGL eingereicht werden. Die Aufsichtsbehörde kann über die Sicherheitsleistungen verfügen.

Sollte die Behörde (insbesondere GGL) sich weigern, die Vollstreckung zu gewährleisten, bin ich grundsätzlich interessiert gegen den untätigen Beamten vorzugehen / mich an einem Prozess zu beteiligen.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Michael12 am 12 März 2023, 23:10:28
1. Ja vor dem LG
2. sie stehen nicht auf der Liste. Es handelt sich aber um einen großen Anbieter
3. die sind mittlerweile vom deutschen Mark verschwunden

Aber es soll gar nicht um mich gehen.

Viele schreiben hier ja das sie ein Urteil haben aber bis heute kein Geld gesehen haben.

Meine Frage konkret ist einfach, wann ist es vorbei?
Wann MUSS spätestens ein Anbieter zahlen?
Wie lange können sie es hinauszögern?

Nach OLG kommt BGH, aber da gab es noch keinen Fall.

Verstehe es einfach nicht
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Ilona am 12 März 2023, 23:19:48
Deine Frage kann hier niemand beantworten, weil wir deinen Fall nicht kennen und auch keine Anwälte sind. Jeder Fall ist anders und es gibt durchaus Spieler, die bereits Geld gesehen haben. Man braucht doppelte Geduld. Für den Prozess und dann dafür einen Teil der Anbieter zum Zahlen zu motivieren. Was sagt denn dein Anwalt? Der hat bestimmt eine Idee.
LG Ilona
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 13 März 2023, 00:03:40
Ab Minute 04:40 ganz gut erklärt:
https://www.youtube.com/watch?v=Ztc3Bc2tX60

Irgendwann drohen massive strafrechtliche Konsequenzen für das Management...  8)

Viel Erfolg!
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Mk83x am 13 März 2023, 04:50:08
Aktuell gibt’s wieder ne Reihe positiver Urteile.
LG Ilona

In Sachen Sportwetten?! Finde hier leider kein neues Urteil.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Ilona am 13 März 2023, 07:04:16
…. die sind nur für diejenigen sichtbar, die schon mal was zu ihrer Spielfreiheit gepostet haben!
LG Ilona
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Michael12 am 13 März 2023, 08:30:32
Ab Minute 04:40 ganz gut erklärt:
https://www.youtube.com/watch?v=Ztc3Bc2tX60

Irgendwann drohen massive strafrechtliche Konsequenzen für das Management...  8)

Viel Erfolg!

Der Link ist schon mal gut! Danke

@Ilona
Noch,Al, es geht nicht um mich.

Meine Frage hält sich allgemein und wird alle interessieren.
Wann muss ein Anbieter spätestens zahlen?

Das einige sofort zahlen, einige nach Urteil vom LG etc. ist schon klar. Das ist unterschiedlich.

Aber wenn die Anbieter es drauf ankommen lassen, wann müssten sie spätestens zahlen?
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 13 März 2023, 08:59:55
Hast du deinen Anwalt schon zu einer Stellungnahme aufgefordert? Staus quo? Was ist von der Kanzlei geplant? Was wurde bisher versucht?, usw...

Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Michael12 am 13 März 2023, 09:26:00
Und nochmal, vielleicht schreibe ich auch einfach zu undeutlich.
Es geht NICHT um mich.

Mein Fall liegt beim OLG aktuell… also alles in der Reihe.

Was passiert wenn man vor dem OLG gewinnt, kann der Anbieter sich dann weiterhin weigern zu zahlen?
Wie ist es anderen ergangen?
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Olli am 13 März 2023, 09:33:40
Hi Michael!

Zitat
Aber wenn die Anbieter es drauf ankommen lassen, wann müssten sie spätestens zahlen?

Die Antwort steckt schon in Deiner Frage. Die setzt nämlich voraus, dass ein Handlungswille bei den Anbietern vorhanden sein muss. Ist dies nicht der Fall, dann müssen sie eben auf rechtlichem Wege gezwungen werden!
Von daher gibt es kein genaues "Wann ist es soweit?"
Zur Not musst Du oder egal wer eben bis zur Zwangsvollstreckung warten, sofern dies überhaupt möglich ist.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 13 März 2023, 09:40:06
Hallo,
meistens arbeiten neben Anwälten auch Wirtschaftsjuristen (Bachelor/Master) in den Kanzleien.
Die Wirtschaftsjuristen analysieren/bewerten die G-Unternehmen. (Bonität, Standorte, Vollstreckung, usw.)

Falls du es genau wissen willst, musst du da nachfragen. Die sollten vor jedem begonnenen Prozess wirklich jedes Unternehmen analysiert haben!!!

Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Player8 am 13 März 2023, 09:43:25
Moin zusammen, nach meiner Meinung wird in manchen ol* Entscheidungen auch zu indirekt für Sportwetten entschieden. Seht ihr das genauso und kann man dann auch darauf erschließen das ein ol* auch zu sportwetten so entscheiden würde? Wenn die schon beim LG verloren haben wird es doch mit den Verfahrenskosten und Anwalts sowie Zinsen noch teuer? Und es handelt sich um die größeren Anbieter von heute.

Den muss doch klar sein wenn wir länger warten können es für die immer teuer wird. Die Zinsen kriegt man nicht bei der Bank. So ganz versteh ich die Strategie nicht dahinter wenn die Rechtslage klar ist.
Wahrscheinlich wird der BGH auch für uns irgendwann entscheiden und es regionale Unterschiede kommen.

Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 13 März 2023, 09:52:29
"So ganz versteh ich die Strategie nicht dahinter wenn die Rechtslage klar ist."

Es gibt nur wenige Kläger (Scham, Verheimlichung, usw...), und nur ganz wenige schaffen es aus der Sucht.

Außerdem ermöglicht die Behörde weiterhin ein gesetzloses Wachstum. Für die Anbieter ist alles bestens!
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Ilona am 13 März 2023, 10:12:51
Gesetzloses Wachstum würde ich das nicht nennen. Wir haben ja den GlüStV auf dessen Grundlage lizensiert wird. Und die Erläuterungen und die Nebenbestimmungen. Und da gibt es viel Raum für Lobbyismus der Branche. Die Suchthilfe hat man fast nur in weniger bedeutenden Anhörungen beschäftigt. Ja, wir müssen lauter werden. Und die Betroffenen müssen mal den Allerwertesten hochkriegen. Hätten wir z. B.  mehr Mitglieder, hätten wir andere juristische Möglichkeiten.
LG Ilona
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 13 März 2023, 10:18:25
Zitat
Ja, wir müssen lauter werden. Und die Betroffenen müssen mal den Allerwertesten hochkriegen. Hätten wir z. B.  mehr Mitglieder, hätten wir andere juristische Möglichkeiten.

👍👍👍

Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 14 März 2023, 16:17:01
Harte Worte, die ich aber so nicht unterschreiben würde. Der wahre Gegner sind die multinationalen Konzerne, die die Gesetze ignoriert haben und weiter ignorieren und dadurch enorm profitieren. Leider haben sie auf politischer Ebene starke Verbündete. Sollte man bei den nächsten Wahlen mal drüber nachdenken, bevor man die Kreuzchen macht.
LG Ilona

Hmmm ... gibt es wirklich politische Lager? Mir würden ad hoc auch zahlreiche SPD und GRÜNEN Politiker einfallen, die von einer liberalen Glücksspiel-Politik profitieren ....... Sobald die Kasse klingelt, ist alles egal :D

Der Drogenbeauftragte der SPD zum Beispiel hat folgendes auch zugelassen:
"Glücksspiel wird immer mehr als Hobby wahrgenommen"
https://www.zeit.de/news/2023-03/14/experte-gluecksspiel-wird-immer-mehr-als-hobby-wahrgenommen?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.isa-guide.de%2F

Laut SPD bald sogar die volle Dröhnung... Cannabis und Glücksspiel :D
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Ilona am 15 März 2023, 09:58:59
Nee, damit hat der Drogenbeauftragte nix zu tun. Als Bundespolitiker sowieso nicht und als liberalisiert wurde, war er noch gar nicht im Amt.
Die Cannabisdebatte kann man auch nicht 1:1 übertragen.
LG Ilona
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 15 März 2023, 10:19:07
Das ist eine Schutzbehauptung der Politiker. Die Bundespolitiker sollten ein Interesse an der Altersgruppe < 25 Jahre (wenigstens präventiv) haben.

Was passiert gerade?
Bei den jungen Leuten werden schädlichste Verhaltensmuster (durch die Politiker) implementiert.

Wer wird kanalisiert (zu wirklich dreckigen Unternehmen)?
Laut neuesten Ergebnissen sind es die jungen Leute unter 25 Jahre, die das Zocken inzwischen als Hobby empfinden.

Was ist daran gefährlich?
Das Suchtgedächtnis vergisst nicht. Sucht verläuft immer exponentiell.

Das ist m.E. 1:1 auf Cannabis übertragbar.
Die Leidtragenden sind die jungen Menschen und das ist übel.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Ilona am 15 März 2023, 10:32:38
Die Bundespolitik ist aber nur für Spielhallen zuständig. Nicht für die Onlinecasinos etc. Das liegt in der Zuständigkeit der Länder.
LG Ilona
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 15 März 2023, 10:35:49
Die Bundespolitik kann aber jederzeit auf die Landespolitik einwirken. (das ist selbst in unserer Verfassung, die mit Füßen getreten wird, verankert)
... wenigstens fängt die Uni Hohenheim jetzt auch an zu warnen.... Unter 25-Jährige empfinden GLÜCKSSPIEL als Hobby...WAHNSINN!!!
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 15 März 2023, 11:40:52
Bevor die SPD eine widerliche Drogen-Agenda durchsetzen möchte, sollten sich die Entscheidungsträger erst einmal hiermit beschäftigen:

Zitat
Grundsätzlich müssen wir uns als Gesellschaft fragen, wie viel Werbung, wie viel Glücksspiel wir in unserem Leben und in der Gesellschaft zulassen wollen.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Ilona am 15 März 2023, 15:06:39
Parlor, was ist los? Versuch doch mal ein klein wenig sachlicher zu argumentieren und vermisch bitte nicht zwei Themen.
Und verrate uns mal bitte, welche Möglichkeit die Bundespolitik hätte, den GlüStV zu ändern. Unabhängig davon, dass das mit der FDP eh nicht zu machen wäre. Zum Zitat der Hohenheimer: Diese Position vertritt der FAGS auch. Das ist nicht neu. Aber leider gibt es aus der Zivilgesellschaft kaum Initiativen, die dieses Thema auch aufgreifen. Aber was nicht ist, kann ja noch kommen. Unser Bündnis gegen Sportwetten-Werbung wächst jedenfalls. Engagierst du dich auch - außer hier im Forum - für das Thema? Wäre doch eine Idee!!! Nur Frust schieben, tut ja auch nicht gut.
LG Ilona
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 15 März 2023, 16:46:46
Hmm... die FDP ist wenigstens ehrlich. Die anderen Parteien sind scheinheilig unterwegs.
Ich beende die Diskussion.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir unter dem jetzigen Drogenschutzbeauftragten die schlimmsten Zustände in naher Zukunft zu erwarten haben.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Ilona am 15 März 2023, 18:07:20
Das kann ich nicht ansatzweise teilen und es passt auch nicht zu deinen früheren Aussagen. Aber gut. Lassen wir es mal so stehen.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Rubbel am 15 März 2023, 22:24:52
ooops:

...und den Besitz von Cannabis von bis zu 30 Gramm straffrei zu stellen. "Dies würde Polizei und Justiz massiv entlasten – schließlich verfolgt sie 180.000 konsumbezogene Delikte pro Jahr – und die länderspezifische Ungleichbehandlung der Konsumierenden beenden."

Du hast Recht: 30 g ist wahrscheinlich ne kleine Pastiktüte, das ist total viel, ist ja getrocknet und leicht - und entspricht tatsächlich nahezu den 1000,-- zu verzockenden Euronen - jedenfalls so in meinem Kopf gerade ...

... ist auch schon alle 200 m oder so riechbar, wenn man so durch Straßen läuft. Ja, der Staat will auch Steuern :) mit allen zu verfügbaren Mitteln.
Du hast völlig Recht mit den Parallelen, finde ich.

Viele Grüße!!
R
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 15 März 2023, 22:32:26
DANKE R!

POLITISCHER KUHHANDEL ZWISCHEN VERSCHIEDENEN PARTEIEN ZULASTEN von KINDERN und VERBRAUCHERN?
Cannabis durch Glücksspiel ersetzen. 1:1 das gleiche Muster. Die PROBLEME werden akzeptiert und geduldet!
Gesetzloses Wachstum 2.0 ???

KEIN Verbraucherschutz und kein Jugendschutz !!!


"Eine Legalisierung von Cannabis berge das Risiko von erhöhtem Konsum unter Jugendlichen und eines wachsenden Schwarzmarkts für diese Droge. Das Gremium, das die Einhaltung der internationalen Drogen-Konventionen überwacht, wies in seinem Jahresbericht außerdem darauf hin, dass die Freigabe von Cannabis als Genussmittel "unvereinbar" mit den einschlägigen UN-Abkommen sei. Nur der medizinische und wissenschaftliche Gebrauch sei danach erlaubt."
siehe:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/cannabis-legalisierung-entkriminalisierung-neue-richtervereinigung-nrv-un-kontrollrat/

Gewisse Politiker wollen UN-Abkommen brechen. So wie gesetzloses Verhalten von Glücksspiel-Anbietern geduldet wird????
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 19 März 2023, 13:43:41
Ein sehr bewegendes Video ... unglaublich traurig.

https://www.youtube.com/watch?v=BCtToCdxmDI
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: RoHi1234 am 19 März 2023, 14:05:36
Das habe ich auch mitbekommen. Schlimm und sehr, sehr schade. Seine Streams waren immer cool.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 19 März 2023, 14:16:20
Mich macht das unfassbar traurig. Meine Gedanken sind auch bei der Familie.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: RoHi1234 am 19 März 2023, 14:58:29
Ich habe es mir gerade komplett angeguckt. Einfach schlimm. Es wird jedem so leicht zugänglich gemacht und dabei ist m.E. schlimmer als Alkohol oder Drogen. Die beiden Dinge erkennst du bei Personen, aber die Spielsucht kannst du ewig verschleiern, bis es bei manchen Leuten so endet. Und gegen so einen selbstzerstörerischen Tornado unternimmt die Regierung nichts. Eigenverantwortung ja, aber bei jedem anderen Scheiß wird sie dir zum Großteil genommen, nur hier kann man lachend in die Kreissäge laufen und keinen interessierts.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 19 März 2023, 15:24:34
Ja... mir fehlen die Worte. Es ist unfassbar bestürzend.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: wluchten66 am 01 April 2023, 10:02:06
Ich habe eine Frage. Jemand hat folgendes erwähnt:
"Wo ich nur nicht ganz folgen kann: Woraus lässt sich eigentlich ableiten, dass neben Live- und Ereigniswetten auch Cashout verboten war?"

Zitat:
Wetten während des laufenden Sportereignisses) sind nur eingeschränkt zulässig: „Wetten während des laufenden Sportereignisses sind unzulässig, da sie ein überaus hohes Suchtpotenzial aufweisen. Davon abweichend können Sportwetten, die Wetten auf das Endergebnis sind, während des laufenden Sportereignisses zugelassen werden (Endergebniswetten). Wetten auf einzelne Vorgänge während des Sportereignisses (Ereigniswetten) sind ausgeschlossen.

Also Live-Wetten auf Endergebnisse können zugelassen werden. Also sind "nur" Ereigniswetten unzulässig. Sehe ich das falsch?
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 01 April 2023, 12:30:47
Zum Cash-Out:
https://www.chargeback24.de/bet-scanner
Cashout ist verboten.

Zitat
Die Option Cashout (Cashout Funktion) ist bei sämtlichen Sportwetten nicht zulässig.

Einzelne Anbieter verschleiern das Verbot, und argumentieren, dass das Verbot erst ab dem 01.08.2022 gilt.
Cashout ist aber gemäß GlüStV schon immer verboten gewesen, und wird niemals -aufgrund der Suchtgefahr und der Quotenverwässerung-  erlaubnisfähig sein.
Zitat
Die Cash Out Option wird gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag ab dem 1. August 2022 bei sämtlichen Sportwetten nicht mehr angeboten.

"Also Live-Wetten auf Endergebnisse können zugelassen werden. Also sind "nur" Ereigniswetten unzulässig. Sehe ich das falsch?"

Ereigniswetten sind verboten. Alle Live-Wetten sind auch mitnichten erlaubnisfähig.
siehe: https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/erlaubnisfaehigesgluecksspiel/sport-und-pferdewetten
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: wluchten66 am 01 April 2023, 15:44:31
Oh, sehr interessante Liste...kannte ich gar nicht. Danke!

Zum OLG Frankfurt:
"Der Kläger hatte von dem Wettbüro die Rückzahlung verlorener Einsätze in Höhe von rund 35.000 Euro zwischen 2018 und 2020 verlangt. In dieser Zeit hatte das Unternehmen keine Erlaubnis, um Sportwetten zu veranstalten. Die abgeschlossenen Wetten sind nach der Entscheidung des Gerichts trotzdem gültig. Die damals geltenden Regelungen zur Konzessionserteilung seien intransparent gewesen und hätten deshalb gegen die Rechte der Europäischen Union verstoßen. Mit Blick auf die Unionswidrigkeit der damals geltenden Bestimmungen dürfe das Wettbüro nicht bestraft werden. Die fehlende Konzession habe daher auch keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Wettverträge mit dem Kläger, urteilte das Gericht." Quelle: deutschlandfunk

Sollte sich der Wettanbieter nicht am Konzessionsverfahren beteiligt haben = gut Chancen, egal ob man verbotene Ereigniswetten abgeschlossen hat oder andere Sportwetten. Richtig?
Und wenn sich der Anbieter am Konzessionsverfahren beteiligt hat und man "erlaubte" Live-Wetten getätigt hat, dann sieht es eng aus. Auch richtig?

Zumindest nach dem OLG Frankfurt

Was ist mit dem Punkt, dass Online Anbieter Sportwetten und Casino angeboten haben?
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 01 April 2023, 16:24:19
Die Entscheidungen sind total unterschiedlich.
siehe:
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,5731.0.html

Hessen ist leider als sehr bedenklich anzusehen. Verwaltungsrecht und Zivilrecht werden nicht getrennt. Das ist schon sehr dubios und starker Tobak!
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat den Anbietern quasi eine uneingeschränkte Handlungsvollmacht ausgestellt. (Mitteilung auf der Homepage d. RP Darmstadts, sowie ein personalisiertes Schreiben von der Behördenleitung, dass Bemühungen ausreichen und keine Verstöße geahndet werden)
Schadenersatzansprüche könnten ggf. auch gegen das Regierungspräsidium Darmstadt / gegen die Behördenleitung gerichtet werden.

Im Zivilprozess sollte man alle Beweismittel vortragen, die den Gegner belasten.
(Verbote, Verstöße gegen materielles Glücksspielrecht (1000 EUR-Limit, OASIS, Limit-Datei, Aktivitäts-Datei, Cashout, Ereigniswetten,usw.) Chat-Nachrichten, sittenwidrige Bonusangebote, abgebrochene Auszahlungen, usw.)
Man muss auf ausgezeichnete Arbeit seines Anwalts bestehen.

Zuletzt hat das Landgericht Hamburg zugunsten eines geschädigten Verbrauchers entschieden (Konzessionsbewerberin) und den Beschluss vom OLG Frankfurt ignoriert.
Zivilrecht und Verwaltungsrecht stehen nebeneinander. Das Verwaltungsrecht hat also keinen Einfluss auf den zivilrechtlichen Schutz eines Verbrauchers. Eigentlich logisch, oder?

20.03.2023 - LG Hamburg (Sportwetten zugunsten d. geschädigten Verbrauchers)
Aktenzeichen: 301 O 92/21
Anwaltskanzlei Lenne - RA Münch
Zitat
Auch dem Hinweisbeschluss des OLG Frankfurt a.M., wonach nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung das Verbotsgesetz nach § 4 Abs. 1 u. 4 GlÜStV 2012 zivilrechtlich nicht beachtlich ist, folgt das LG Hamburg nicht. Die von dem OLG Frankfurt a.M. angenommene Einheitlichkeit der Rechtsordnung steht dem Schutzzweck des Glücksspielstaatsvertrages gerade entgegen. Außerdem steht der zivilrechtliche Schutz für private Personen neben dem Verwaltungsrecht und ist zu beachten.

Das OLG Thüringen hat auch Ansprüche aus Sportwetten bejaht und Prozesskostenhilfe bewilligt:
13.06.2022 - OLG Thüringen
Aktenzeichen: 10 W 144/221 O 255/22
Beschluss: Bewilligung PKH für Sportwetten und Casino bewilligt
https://www.hfs-rechtsanwaelte.de/news-casino-sportwetten/online-gluecksspiel-olg

Das LG Heilbronn hat am 12.07.2022, 01.02.2023, am 23.02.2023 geschädigten Verbrauchern Schadenersatz aus Sportwettenverlusten zugesprochen.

LG Heilbronn, Urt. v. 01.02.2023, Az. (I) 5 O 416/21 (ignoriert somit auch den Beschluss vom OLG Frankfurt)

Zitat
Der Kläger hat auch gegen die Beklagte Ziff. 1 einen Anspruch auf Rückzahlung der eingesetzten Beträge für Sportwetten in Höhe 5.592,86. Er hat unstreitig 31.543,12 € bei Sportwetten eingesetzt und 25.950,26 € dabei gewonnen, so dass ein Betrag in Höhe von 5.592,86 € bei der Beklagten Ziff. 1 verblieben ist, um den sie bereichert ist. Der Kläger kann diesen verbliebenen Betrag nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB (Leistungskondiktion) mangels Vorliegen eines rechtfertigenden Rechtsgrundes ebenfalls zurückfordern. Auch Sportwetten verstießen im streitgegenständlichen Zeitraum gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2011. Unerheblich ist, dass die Beklagte Ziff. 1 sich um eine Lizenz bemüht, sie ihr auch im Grundsatz zugesagt war, sie aber letztlich zunächst nicht erhalten hat. Denn bis zum Vorliegen einer deutschen Lizenz bleibt das Glücksspiel, und damit auch die Sportwetten, verboten. Dass die Beklagte Ziff. 1 später eine Lizenz erwarb, ist für das Fehlen eines Rechtsgrundes unerheblich (s.o.). Auch im Falle der Sportwetten fällt die Abwägung nach § 817 BGB zu Lasten der Beklagten aus (vgl. oben).

LG Heilbronn, Urt. v. 23.02.2023, Az. Ad 7 O 29/21 (ignoriert somit auch den Beschluss vom OLG Frankfurt)
Zitat
Zwar konnten nach § 4 V GlüStV 2012 Sportwetten mittels einer Konzession nach § 4a I GlüStV 2012 für   die Anbieter erlaubt   werden.   
Unstreitig   verfügte   die   Beklagte   für   den streitgegenständlichen Zeitraum aber nicht über eine solche Konzession, wie ihr bekannt war. Hieran ändert auch nichts, dass die Beklagte eine solche Erlaubnis beantragt hatte und ihr auch ein Anspruch auf Erteilung der Konzession durch das Verwaltungsgericht Wiesbaden zugesprochen wurde (VG Wiesbaden, Urteil vom 31.10.2016 -5 K 1388/14.WI.).
Im maßgeblichen Zeitraum lag die erforderliche Konzession jedenfalls nicht vor. Auch eine etwaige Duldung durch staatliche Behörden würde das Verbotsgesetz nicht außer Kraft setzen und ist mithin nicht erheblich. Die Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche findet grundsätzlich zudem unabhängig von der behördlichen Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verhaltenspflichten statt. Jedenfalls kann aus der Mitteilung des Regierungspräsidiums auf seiner Homepage, Sportwettveranstalter, die einen Antrag auf Erteilung einer Konzession eingereicht haben, hätten nicht mit einem Unterlassungsverfahren wegen der Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels durch das Regierungspräsidium zu rechnen, nichts für zivilrechtliche Ansprüche aus dem verbotswidrigen Handeln abzuleiten. Unerheblich ist hierbei von vornherein eine spätere Legalisierung des Angebots der Beklagten, weil daraus keine Heilung der in der Vergangenheit abgeschlossenen Verträge erwächst.

Das LG Memmingen (Urt. v. 28.02.2023, Az. 21 O 1011/22)  verneint jeglichen Anspruch und spricht den Anbietern quasi ein Glücksspiel ohne Grenzen und Gesetze zu.
Materielles Glücksspielrecht ist zivilrechtlich nicht relevant. Verbote, wie zum Beispiel das Verbot von Ereigniswetten, werden legitimiert:

Zitat
[...]
Die Beklag­te zu 1 habe sowohl vor als auch nach Erhalt der Sportwettenlizenz Live-Ereigniswetten an­ geboten.
[...]
Insoweit steht dem Kläger auch kein Anspruch gegenüber der Beklagten zu 1.) aus§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit§ 4 Abs. 4,5 Glücksspielstaatsvertrag 2012, 284 StGB zu. Wegen des genannten Verstoßes des Konzessionsvergabeverfahrens gegen das Transpa­ renzgebot scheiden mit Rücksicht auf den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung Scha­ densersatzansprüche des Klägers gegenüber der Beklagten zu 1.) aus.
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte zu 1 gegen das Limitierungskonzept versto­ ßen hat. Die Regelung betrifft nur die Konzessionsausgestaltung und gilt nach dem Wort­ laut der Regelung nur grundsätzlich. Ein Verstoß gegen die Vorschrift führt daher nicht zur Nichtigkeit. So wurde auch durch den BGH entschieden, dass die Vorgabe, dass jeder Spieler bei seiner Registrierung ein für ihn geltendes tägliches wöchentliches oder monatli­ ches Limit bestimmt, kein Verbotsgesetz darstellt. Vielmehr handelt es sich lediglich um ei­ ne mit der Zulassung des Onlinespiels verknüpfte Auflage, deren Missachtung weder nach
§ 284 Abs. 1 StGB strafbar ist noch den Spielvertrag nach § 134 BGB in Verbindung mit § 284 Abs. 1 StGB nichtig macht (vgl. BGH, NJW 2008, 2026, 2027. Entsprechendes gilt für den Vorwurf der unerlaubten Platzierung von Live-Wetten.

Das Urteil d. LG Memmingen wird aber angefochten, und es wurde vom Kläger Berufung beim OLG München eingelegt.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 01 April 2023, 17:09:03
Ergänzend zum OLG Frankfurt:

Sowohl in der medialen, als auch in der Pressemitteilung d. OLG Frankfurts, bleibt folgendes (aus nicht nachvollziehbaren Gründen) unerwähnt.
Das OLG Frankfurt konnte folgende Punkte -aufgrund einer angenommenen Nachlässigkeit d. Klägers- in ihrer Entscheidung nicht berücksichtigen:
1) Mischkonto CASINO (großes Spiel) und Sportwetten. (VERBOTEN!)
2) Das Angebot wurde parallel angeboten und bespielt. (gemeinsames Spielkonto)
3) Ereigniswetten, die verboten sind.

Zitat
a)   
Der Kläger behauptet jetzt einerseits, dass die Beklagte und ihre Schwesterge­sellschaft ihre Geschäftstätigkeit durch die Verwendung eines gemeinsamen Spie­lerkontos gezielt in einer Weise vermischt hätten, dass für ihn als Nutzer der Ein­druck eines einheitlichen Angebots entstanden sei und meint, dass die Beklagte damit auch verbotene und von ihrem Konzessionsantrag nicht umfasste Online­casino-Spiele vermittelt habe. Außerdem listet er nunmehr verschiedene Arten von Welten auf, die er bei der Beklagten abgeschlossen habe und hält diese für gem. § 21 Abs. 4 GlüStV 2012 unzulässige Ereigniswetten.

Die Überschreitung d. 1000 EUR-Limits ist relevant, aber nicht ausreichend.
Die Begründung ist nicht nachvollziehbar. Die erweiterte Erlaubnis (>1000 EUR) lag vor 2020 nicht vor, und es kann niemals eine Heilung der in der Vergangenheit abgeschlossenen Verträge erwachsen.
Zitat
d)   
Die Überschreitung des in § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 erwähnten monatlichen Höchsteinsatzes durch den Kläger ist nicht ausreichend, um eine Divergenz zwi­schen der beantragten Konzession und dem wahren Angebot der Beklagten anzu­nehmen.
Die Beklagte verweist insoweit zutreffend darauf, dass die genannte Norm Ausnahmen zulässt und dass ihr mittlerweile auch eine solche erweiterte Erlaubnis erteilt worden ist.

Edit:

Hier noch ein entsprechender Artikel der Frankfurter Rundschau, der das Thema von einer anderen Seite beleuchtet als die einseitige Berichterstattung d. OLG Frankfurts:
https://www.fr.de/wirtschaft/wettanbieter-vor-gericht-92179726.html
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Galileo am 01 April 2023, 23:42:51
Zum Cash-Out:
https://www.chargeback24.de/bet-scanner
Cashout ist verboten.

Zitat
Die Option Cashout (Cashout Funktion) ist bei sämtlichen Sportwetten nicht zulässig.

Einzelne Anbieter verschleiern das Verbot, und argumentieren, dass das Verbot erst ab dem 01.08.2022 gilt.
Cashout ist aber gemäß GlüStV schon immer verboten gewesen, und wird niemals -aufgrund der Suchtgefahr und der Quotenverwässerung-  erlaubnisfähig sein.
Zitat
Die Cash Out Option wird gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag ab dem 1. August 2022 bei sämtlichen Sportwetten nicht mehr angeboten.



Habe vor einer Woche eine Rundmail eines Anbieters (steht auf der Whitelist) erhalten, dass die Cashout Funktion wieder zur Verfügung steht…
Nur „Partial Cashout“ ist nicht mehr möglich.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 02 April 2023, 00:14:36
Zitat
Habe vor einer Woche eine Rundmail eines Anbieters (steht auf der Whitelist) erhalten, dass die Cashout Funktion wieder zur Verfügung steht…
Nur „Partial Cashout“ ist nicht mehr möglich.

Das ist ein gutes Beispiel, warum die Anbieter von dem großen Lizenz-Coup sprechen.

Einige Gerichte trennen Verwaltungsrecht und Zivilrecht nicht. Dann ist der Prozess sofort vorbei. (nur auf Sportwetten bezogen)

Wenn der Anbieter nun auch noch eine Lizenz hat, spekulieren die Anbieter auf ein kleines Bußgeld, welches letztendlich von Spielsüchtigen bezahlt wird.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Ilona am 02 April 2023, 09:35:17
@Galileo
eine kurze Frage: Bist du über OASIS gesperrt? Falls ja, hätte der Anbieter dich nicht kontaktieren dürfen. In dem Fall könntest du eine Meldung über das Beschwerdeportal der GGL machen.

https://www.bkms-system.com/bkwebanon/report/clientInfo?cin=a2JPTz&c=-1&language=ger


LG Ilona
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 02 April 2023, 13:52:47
Wichtige Entscheidungen Sportwetten (2023/2024, falls keine Vergleiche geschlossen werden)
GlüStV 2012/2020
OLG Bremen - Berufung Beklagte
OLG Celle - Berufung Beklagte
OLG Karlsruhe - Berufung Beklagte
OLG Köln - Berufung Kläger
OLG München - Berufung Kläger (2)
OLG Oldenburg - Berufung Beklagte
GlüStV 2021
LG Schwerin - Berufung Beklagte

Das Verwaltungsgericht Hamburg beschreibt hier eindrucksvoll die wichtigsten Regeln zum GlüStV 2021, die zwingend von Glücksspiel-Anbietern eingehalten werden müssen:

Zitat
Ferner unterliegen auch die Online-Glücksspielangebote, insbesondere die hier relevante Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet, nach dem Glücksspielstaats-vertrag 2021 strengen Vorgaben, die nach dem Willen des Gesetzgebers ähnliche Wirkung entfalten sollen wie die Vorgaben für Wettvermittlungsstellen (BüDrs. 22/2058, S. 9). Bei-spielhaft können dafür genannt werden das anbieterübergreifende Einzahlungslimit (§ 6c GlüStV 2021), die Unzulässigkeit des parallelen Spiels bei mehreren Anbietern (§ 6h GlüStV 2021) oder auch die einzuhaltenden Wartefristen (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 GlüStV 2021). Durch diese Vorgaben begegnet der Gesetzgeber insbesondere dem Problem einer ten-denziell höheren Ereignisfrequenz im Internet und der breiten, jederzeitigen Verfügbarkeit (BüDrs. 22/2058, S. 9). Darüber hinaus trifft der Gesetzgeber durch die Vorgabe des § 6a GlüStV 2021, für jeden Spieler ein anbieterbezogenes Spielkonto zu errichten, spezifische Schutzmaßnahmen für vulnerable Personen, die das Internet-Glücksspiel vermehrt wahr-nehmen (vgl. BüDrs. 22/2058, S. 53). Denn mithilfe des Spielkontos können Minderjährige und gesperrte Spieler wirksam vom Glücksspiel im Internet ausgeschlossen werden.
siehe: https://justiz.hamburg.de/resource/blob/655582/898f09e0cf670313c52493b051dfaf08/14-k-698-20-urteil-vom-13-10-2022-data.pdf
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Michael12 am 02 April 2023, 14:19:25
Quelle?



Wichtige Entscheidungen Sportwetten (2023/2024, falls keine Vergleiche geschlossen werden)
GlüStV 2012/2020
OLG Bremen - Berufung Beklagte
OLG Celle - Berufung Beklagte
OLG Karlsruhe - Berufung Beklagte
OLG Köln - Berufung Kläger
OLG München - Berufung Kläger (2)
OLG Oldenburg - Berufung Beklagte
GlüStV 2021
LG Schwerin - Berufung Beklagte
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 02 April 2023, 14:37:55
Quellen:
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,5731.0.html
https://www.linkedin.com/pulse/entscheidungssammlung-sportwetten-stefan-michaelsen/?trk=public_profile_article_view

Die Anbieter jubeln über die aktuelle Lage. Eine ungewisse Rechtslage ist ihr Nährboden.

(Die Prozessfinanzierer werden sich wohl eher zurückziehen.)
(Die abgeführte Sportwetten-Steuer ist ein Damoklesschwert.)
(Viele Kläger sind prozessmüde, oder sogar wütend (siehe Berichte in diesem Forum))
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Flippyhippy am 02 April 2023, 15:26:54
Sehr schwierig die derzeitige Lage.
Ich hatte diese Woche auch nochmals ein Telefonat mit meinem Anwalt.
Habe ausschließlich Verluste aus Sportwetten erlitten. Nach seiner Aussage war das Urteil des OLG Frankfurt ein Schlag ins Gesicht für die geschädigten Spieler. Sowohl Anwälte als auch Prozesskostenfinanzierer werden sich erstmal stickum halten und die weitere Entwicklung abwarten…
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Michael12 am 02 April 2023, 15:51:46
Das kann ich überhaupt nicht bestätigen.#
Bei welchem Anwalt bist du?

Mein Anwalt sagt das es überhaupt keinen Einfluss auf laufende Verfahren hat.
Man muss immer individuell den Fall betrachten
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 02 April 2023, 15:53:13
Hinzu kommt leider auch noch:
(Indirekt ist der Staat / die Länder -aufgrund der abgeführten Sportwetten-Steuer (zwischen 20-80% der Verluste)- Beklagte)
(Ungewisse Vollstreckung falls der Anbieter keine Vermögenswerte (Sicherheitsleistungen) in Deutschland unterhält)
(EU-Vollstreckung (Malta) aufwendig / weiterer Prozess??)
(Illegale Anbieter haben die Abzocke provoziert, und verstecken sich auf Malta und in der Karibik)
(Nicht lizenzierte Anbieter ??)
(ein ungenügender Vergleich wird mit dem Anbieter geschlossen ?? , nur die Rechtsanwälte profitieren ??)


Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat nicht einmal Fürsorge dafür getragen, dass die Anbieter Sicherheitsleistungen bei der Behörde in Deutschland hinterlegen.
Zitat
Der Großteil der Erlaubnisanträge ist beschieden. Dennoch sehen wir teilweise noch ungenügende Mitarbeit seitens der Online-Glücksspielanbieter. Das betrifft sowohl die Zahlung der Sicherheitsleistungen als auch Mängel bei den eingereichten Einzelspielen im Bereich der Virtuellen Automatenspielen.
Quelle: GGL
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Flippyhippy am 02 April 2023, 16:12:51
Bin im Erstkontakt mit einem der größeren Rechtsanwaltskanzleien, die sich in diesem Bereich hervortut.
Vielleicht wollte man auch nur ein wenig die Erwartungen dämpfen 100 % des Verlustes wieder zu sehen.
Ich bleibe auch positiv und will es zumindest probiert haben, heißt….Klagen werden definitiv eingereicht.


Das kann ich überhaupt nicht bestätigen.#
Bei welchem Anwalt bist du?

Mein Anwalt sagt das es überhaupt keinen Einfluss auf laufende Verfahren hat.
Man muss immer individuell den Fall betrachten
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 02 April 2023, 17:15:19
@Michael12 ... es ist ja auch das Geschäftsmodell der Anwälte.
Auch für die Anwälte geht es um richtig viel Geld.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: wluchten66 am 03 April 2023, 10:04:07
Wofür gibts eigentlich Landgerichte?  8)

Ich halte die Diskussionen und Anregungen hier für sehr wichtig. Es gibt eben ein grosses finanzielles Risiko bei diesen Prozessen (gerade weil eigenrtlich immer 2 Instanzen nötig sind) und wenn man sich vorab eine gewisse Meinung bilden kann, hilft das ungemein.

Daher einfach mal ein Danke an alle, die ihr Wissen weitergeben. 
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: kotek123 am 03 April 2023, 10:12:52
von dieses hin und her und Unsicherheit profitieren außer Spieler alle. Anbieter gewinnen Zeit und mit der Zeit verjährt einiges an Ansprüche. Und die Anwälte kassieren mehr Gebühren umso länger die Geschichte sich zieht. Ist ja auch klar. Ich denke außer Spieler sind alle dagegen dass da schnell eine Klarheit herrscht.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 03 April 2023, 12:35:06
@kotek123, leider wahr!
@wluchten66 - Ja die transparente Diskussion ist -entgegen der Ansagen der Marketingdienstleister- sehr wichtig.


Gedanken zum GlüStV 2021 (Anbieter mit Lizenz)

1) § 284 StGB läuft ins Leere:
Zitat
§ 284 StGB ist auf das Spiel an einer gemäß § 1 SpielbG zugelassenen Spielbank schlechthin unanwendbar.

BGH, Urt. v. 25.04.1967, Az.: VII ZR 1/65
https://research.wolterskluwer-online.de/document/be0a5563-7644-4597-ade7-7b0e724a7cf3

2) Zum Limit:
Zitat
a) Der Verstoß gegen die mit einer Spielbankerlaubnis für Internet- Glücksspiele verknüpfte Auflage, dass jeder Spieler vor Spielbeginn ein Limit bestimmt, führt nicht zur Nichtigkeit der Spielverträge nach § 134 BGB i.V.m. § 284 Abs. 1 StGB.
b) Ohne vorheriges Setzen eines Limits abgeschlossene Internet-Spiel- verträge sind auch nicht nach § 138 Abs. 1 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig.
BGH, Urteil vom 3. April 2008 - III ZR 190/07
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008-4-3&client=12&nr=43576&pos=23&anz=28
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Ilona am 03 April 2023, 12:38:40
Bitte beachten: Zum Limit gibt es ab 2021 neue Regelungen.
LG Ilona
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 03 April 2023, 13:03:30
Das stimmt.
Es wird aber nicht leicht.
Man muss auf ausgezeichnete Arbeit seines Anwalts bestehen.

- Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Limitüberschreitung aktiv geduldet.
- Rolle d. LVWA Sachsen-Anhalt unklar! / auch aktive Duldung?
- Lediglich ein Verstoß gegen die Auflage? Aufgabe der Behörde nach § 9 GlüStV 2021?

... viele offene Fragen.

Edit -Gedanken-

(Kein Zivilrichter(in) wird sich dem Tenor eines BGH-Urteils widersetzen. Aber unklar, ob BGH, Urteil vom 3. April 2008 - III ZR 190/07 anwendbar ist?)
(§ 284 StGB fällt als Argumentationsgrundlage weg, um eine Nichtigkeit der Spielverträge herbeizuführen)
(Sind Auflagen ausreichend, um eine Nichtigkeit der Spielverträge herbeizuführen? --> unklare Rechtslage --> LG Memmingen verneint jegliche Nichtigkeit (Limit GlüStV 12/20, Ereigniswetten, usw.), da es lediglich Auflagen sind --> Aufgabe der Glücksspielbehörden nach §9 GlüStV 2021)
(Wer ist wirklich Anspruchsgegner?)

-Gedanken zum GlüStV 12/20-
(Steigt ein Zivilrichter(in) bei der Frage -EU-rechtswidrig?-aus, kann diese(r) jede Klage einfach abweisen.)
(Auflagen/ Verordnungen GlüStV 2012/2020 unklar, ob eine Nichtigkeit der Spielverträge herbeigeführt werden kann. Aber unklar, ob BGH, Urteil vom 3. April 2008 - III ZR 190/07 anwendbar ist?)
(Wer ist wirklich Anspruchsgegner?)

-Damoklesschwert-
abgeführte Sportwetten-Steuer (20-80%? der Verluste)
(Wer ist wirklich Anspruchsgegner?)

-Glücksspielbehörde GGL / LVWA-SachsenA / RP Darmstadt-
Verfolgen die Behörden -rechtswidrig- monetäre Ziele (Glücksspiel-Steuer)?
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: msgo am 03 April 2023, 16:57:21
Ich sehe das etwas entspannter, die Rechtslage wird sich durch die OLG‘s noch zu unseren Gunsten entwickeln.

Warum hat man einen Glücksspielstaatsvertrag 2012, wenn die Anbieter (Konzessionsbewerber) sich ja eh nicht dran halten mussten, sprich

1.000€ Grenze
Anbieterübeegreifendes Spielen,
Anbieten von Sportwetten und Casino auf einer Domain,
Spieler mit dem Wunsch einer Selbstsperre wurden nicht in OASIS eingetragen und konnten beim nächsten Wettanbieter weiter ihrer Sucht nachgehen
Ereigniswetten, Cashout usw…
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 03 April 2023, 17:26:47
Ja... es stehen wichtige Entscheidungen unmittelbar bevor.

Jede(r) muss für sich abwägen, ob ein Prozess konstruktiv oder destruktiv ist.
Es bestehen bei Sportwetten diverse Interessenkonflikte und es kann auch (subjektiv betrachtet) unfaire Entscheidungen geben.

Ein Richter wird aber immer objektiv entscheiden.

Einige Kanzleien werben Spielsüchtige mit dubiosen Versprechungen an. Deswegen hier eine transparente Diskussion der aktuellen Lage.

Die Anwälte auf der Gegenseite sind nicht ohne. Meistens die besten Juristen in D und die besten wissenschaftlichen Mitarbeiter (alle mit Prädikat ausgestattet). Die kennen alle Tricks.

Es gibt aber auch Kanzleien / Agenturen auf Verbraucherseite, die hervorragende Entscheidungen erstritten haben und mit allen Mitteln -für die geschädigten Verbraucher (Spielsüchtigen)- kämpfen.

PS. wie immer nur meine persönliche Meinung und Ansicht.

Edit:
Es mehren sich aber auch über bekannte Kanzleien kritische Stimmen. (Bewertungen im Internet, Informationspflicht, usw.)
Die Bewertungen können nicht überprüft werden: inwieweit sind die Bewertungen als vertrauenswürdig anzusehen?!
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Ilona am 03 April 2023, 19:05:45
Wie wäre es denn, mal die Casinos zu bewerten? Gibt’s da irgendwo ein Portal, das eher neutral ist? Also ohne Casino-Werbung, Links und so.
LG Ilona
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Durchbrenner am 03 April 2023, 19:17:03
Wie wäre es denn, mal die Casinos zu bewerten? Gibt’s da irgendwo ein Portal, das eher neutral ist? Also ohne Casino-Werbung, Links und so.
LG Ilona
Trustpilot ?
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 03 April 2023, 22:48:47
Ein Update von der Anwaltskanzlei Lenne:
Zitat
LG Köln: Lizenzloses Online-Glücksspiel ist rechtswidrig – keine Ausnahme für Sportwetten
Mit dem GlüStV 2012 sollten Sportwetten für den Vertriebsweg Internet erlaubnisfähig gestellt werden.

Bereits im August 2012 kam es daher zu einem europaweiten Ausschreibungsverfahren. Nach dem Willen des deutschen Gesetzgebers sollten hierbei die zwanzig bestgeeigneten Bewerber eine Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten erhalten.

Da nicht berücksichtige Anbieter das Auswahlverfahren erfolgreich als intransparent angegriffen haben, wurde das Konzessionsvergabeverfahren gestoppt.

Erste Lizenzen, um Online-Sportwetten veranstalten zu dürfen, wurden im Herbst 2020 erteilt. Trotzdem boten Glücksspielanbieter schon Jahre vorher, neben anderen Glücksspielformen, auch Sportwetten an.

Seitens der Glücksspiellobby wird immer wieder u.a. damit argumentiert, dass aufgrund des gescheiteren Lizenzvergabeverfahrens, der Nichterhalt einer Konzession, allein die Schuld der staatlichen Behörden sei. Letztere hätten das Anbieten von Sportwetten auch verwaltungsrechtlich geduldet, sodass, unter dem Aspekt der „Einheit der Rechtsordnung“, auch eine zivilrechtliche Wirksamkeit von Sportwetten bestünde.

Wie bereits das Landgericht Würzburg (LG Würzburg vom 01.02.2023, Az.: 21 O 2063/21), stellte nun auch das Landgericht Köln richtig fest:

Der zivilrechtliche Schutz für private (natürliche oder juristische) Personen einerseits und die verwaltungsbehördliche Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verhaltenspflichten andererseits stehen grundsätzlich unabhängig nebeneinander. Die Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche hängt nicht davon ab, ob Verwaltungsbehörden öffentlich-rechtliche Verhaltenspflichten durchsetzen (vgl. BGH, Urteil vom 22.07.2021 - I ZR 194/20 Rn. 53; OLG Dresden, Urteil vom 27.10.2022 - 10 U 736/22, BeckRS 2022, 30706 Rn. 43; KG, Urteil vom 06.10.2020 - 5 U 72/19, GRUR-RS 2020, 49879 Rn. 39).

Bezugnehmend auf die kürzlich ergangene Entscheidung des LG Stuttgarts (LG Stuttgart vom 23.02.2023, Az.: 53 O 180/22), führt das Gericht weiter aus:

Darüber hinaus kann die Beklagte (hinsichtlich der Sportwetten) nicht mit Erfolg geltend machen, ein Verstoß ihrerseits gegen ein gesetzliches Verbot scheide unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Einheit der Rechtsordnung wegen des Verstoßes des Konzessionsverfahrens gegen das unionsrechtlich fundierte Transparenzgebot aus (so aber OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.01.2023 - 8 U 102/22).

Es kann insofern zugunsten der Beklagten angenommen werden, dass das mit Inkrafttreten des GlüStV 2012 vom zuständigen Ministerium des Landes durchgeführte Konzessionsvergabeverfahren das unionsrechtlich fundierte Transparenzgebot verletzt hat, weil das Verfahren eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit der Antragsteller dargestellt hat. Es mag auch sein, dass dann, wenn das Erlaubnisverfahren nicht transparent und nicht diskriminierungsfrei ausgestaltet worden Ist, das Fehlen einer Erlaubnis eine Untersagung der Sportwettenvermittlung nicht begründen kann.

Das Gericht sieht sich indes an die gesetzgeberischen Wertungen gebunden. Eine Beurteilung darüber zu treffen, ob einem Sportwetten-Anbieter eine Erlaubnis zu erteilen gewesen wäre, ist nicht Sache eines Zivilgerichts in einem Verfahren eines klagenden Vertragspartners mit dem Anbieter. Eine Auswahl dahingehend, ob ein Anbieter zwar nicht gesetzeskonform, indes gleichwohl „legal", weil genehmigungsfähig, gehandelt hat, steht einem an die deutschen Gesetze gebundenen Gericht nicht zu (vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 27.10.2022 - 10 U 736/22, BeckRS 2022, 30706 Rn. 45).
Den Ausführungen ist uneingeschränkt zuzustimmen. Das Veranstalten von Online-Glücksspiel ist ohne die erforderliche Erlaubnis rechtswidrig, hieran vermag auch eine behauptete verwaltungsrechtliche Duldung nichts zu ändern.


Quelle: https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/lg-koeln-lizenzloses-online-gluecksspiel-ist-rechtswidrig-keine-ausnahme-fuer-sportwetten.html
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: msgo am 04 April 2023, 13:08:40
Weißt du woher die Aussage des LG Köln stammt? Ist das ein aktuelles Urteil oder woher sollen diese Aussagen kommen?
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 04 April 2023, 13:44:41
Am 30.03.2023 hat das LG Köln zugunsten d. geschädigten Verbrauchers entschieden.
Zivilrecht und Verwaltungsrecht werden getrennt.

Zitat
Im Übrigen stehen der zivilrechtliche Schutz für (Mitbewerber) und die verwaltungsbehördliche Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verhaltenspflichten grundsätzlich unabhängig nebeneinander (BGH, GRUR 2019, 298 Rn. 24 - Uber Black II).

30.03.2023 - LG Köln (Sportwetten und Casino)
Aktenzeichen: 36 O 290/20
Anwalt: Lenne

Weiterer Entscheidungen (LG Köln) / unterschiedliche Zivilkammern (5, 16, 36, 37) / Richter:

Zugunsten d. Verbrauchers:

19.10.2021 - LG Köln (Casino und Sportwetten)
Aktenzeichen: 16 O 614/20
https://openjur.de/u/2363375.html
Anwalt: CLLB

16.03.2022 LG Köln (Casino und Sportwetten)
Aktenzeichen: 16 O 558/20
https://openjur.de/u/2396037.html
Anwalt: Lenne

02.09.2022 - LG Köln (Casino und Sportwetten)
Aktenzeichen: 37 O 317/20
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2022/37_O_317_20_Urteil_20220902.html
Anwalt: CLLB
Vergleich - nachdem Berufung von der beklagten Partei eingelegt wurde.

30.03.2023 - LG Köln (Sportwetten und Casino)
Aktenzeichen: 36 O 290/20
Anwalt: Lenne
(4)
Zulasten d. Verbrauchers:
08.09.2022 - LG Köln (Sportwetten), Grund:  rechtlicher Schwebezustand - Antrag reicht aus
Aktenzeichen: 5 O 66/20
Berufung OLG Köln (19 U 123/22)
Anwalt: Michaelsen
(1)

Edit:
(Erfahrungen und Erfolge(!) wegen einer ggf. notwendigen Vollstreckung würde ich vor der Erteilung des Mandats klären und vertraglich festhalten?? - nur ein Gedanke)

((RP Darmstadt)?? , rechtswidrige Duldung Casino und Sportwetten auch nach Okt 2020?, Limit?
https://www.bundestag.de/resource/blob/803754/b1c3e7bf8ba867b59650c361c1e33ee0/WD-3-210-20-pdf-data.pdf
)
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 04 April 2023, 15:42:26
Rechtsanwalt Thomas Schopf über den OLG-Beschluss:

Zitat
Der Ludwigsburger Rechtsanwalt Thomas Schopf, der zahlreiche Klagen gegen Sportwetten-Anbieter vertritt, sieht mit dem Urteil des Frankfurter OLG jedoch kein Ende erfolgreicher Klagen. Für die Rechtswidrigkeit reiche es in der Tat nicht aus, dass eine Lizenz nicht erteilt worden sei, wenn dies allein auf europarechtlichen Bedenken der Behörden beruhe, bestätigt er. Allerdings müsse das reale Spielangebot auch genehmigungsfähig gewesen sein – und das sei in aller Regel nicht der Fall. „Das Angebot wäre am Markt nicht zulässig gewesen“, sagt Schopf.

So hätten Sportwetten-Anbieter in vielen Fällen das vorgesehene Limit von 1000 Euro pro Spieler oder Spielerin im Monat nicht eingehalten oder hätten die besonders suchtgefährdenden Live-Wetten zugelassen. Außerdem hätten sie mit der „Cashout“-Funktion gearbeitet, mit welcher Spieler:innen dazu verleitet würden, mehrmals auf dasselbe Ereignis zu tippen, auch wenn sie dabei jedes Mal einen Teil ihres Einsatzes verlören. Mit all diesen Fragen habe sich das OLG in seiner aktuellen Entscheidung nicht befasst, da sie von der Klägerseite verspätet eingebracht worden seien, erläuterte Schopf.

https://www.fr.de/wirtschaft/kein-geld-zurueck-nach-sportwetten-92182067.html
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Flippyhippy am 04 April 2023, 19:27:31
Danke für deine Recherchearbeit, das Zusammentragen von Infos / Urteilen und das Teilen hier im Forum.


Rechtsanwalt Thomas Schopf über den OLG-Beschluss:

Zitat
Der Ludwigsburger Rechtsanwalt Thomas Schopf, der zahlreiche Klagen gegen Sportwetten-Anbieter vertritt, sieht mit dem Urteil des Frankfurter OLG jedoch kein Ende erfolgreicher Klagen. Für die Rechtswidrigkeit reiche es in der Tat nicht aus, dass eine Lizenz nicht erteilt worden sei, wenn dies allein auf europarechtlichen Bedenken der Behörden beruhe, bestätigt er. Allerdings müsse das reale Spielangebot auch genehmigungsfähig gewesen sein – und das sei in aller Regel nicht der Fall. „Das Angebot wäre am Markt nicht zulässig gewesen“, sagt Schopf.

So hätten Sportwetten-Anbieter in vielen Fällen das vorgesehene Limit von 1000 Euro pro Spieler oder Spielerin im Monat nicht eingehalten oder hätten die besonders suchtgefährdenden Live-Wetten zugelassen. Außerdem hätten sie mit der „Cashout“-Funktion gearbeitet, mit welcher Spieler:innen dazu verleitet würden, mehrmals auf dasselbe Ereignis zu tippen, auch wenn sie dabei jedes Mal einen Teil ihres Einsatzes verlören. Mit all diesen Fragen habe sich das OLG in seiner aktuellen Entscheidung nicht befasst, da sie von der Klägerseite verspätet eingebracht worden seien, erläuterte Schopf.

https://www.fr.de/wirtschaft/kein-geld-zurueck-nach-sportwetten-92182067.html
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: wluchten66 am 04 April 2023, 21:31:21
Frage: Nach dem OLG, wen kümmern da zivilrechtliche Urteile noch? Mag ja nett sein, wenn die Landgerichte alle pro Spieler urteilen und das Urteil vom dann zuständigen OLG einkassiert wird...(sofern es sich um einen Anbieter handelt, der sich um eine Lizenz bemüht hat).

Die einzigen, die davon profitieren, sind die Anwälte...
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 04 April 2023, 21:42:34
"Die einzigen, die davon profitieren, sind die Anwälte..."

;-) .. das dicke dicke Geschäft mit Verlusten.

Ich nehme an, dass es wegen der abgeführten Sportwetten-Steuer noch richtig eskalieren wird.
Aber das ist dann eine Auseinandersetzung zwischen Staat / Ländern vs. illegale Wettanbieter?
Rechtswidriges Verhalten schützt ja eigentlich nicht vor der Steuerpflicht? - Illegale Einkünfte der Anbieter sind steuerpflichtig. Wie sieht es mit den nicht versteuerten Casino-Umsätzen der Anbieter aus?

@flippyhippy gerne!
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Flippyhippy am 04 April 2023, 21:46:29
Aber in wievielen Fällen hat letztlich das OLG pro Anbieter entschieden!?
Mehrheitlich fallen die Entscheidungen, zumindest Stand jetzt, noch pro Spieler aus…
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 04 April 2023, 22:01:34
Bisher nur das OLG Frankfurt... viele Landgerichte ignorieren ja auch d. OLG-Beschluss, weil Verwaltungsrecht und Zivilrecht - trotz BGH-Urteil- nicht getrennt werden.

Das sind wichtige Entscheidungen (2023/24):
GlüStV 2012/2020
OLG Bremen - Berufung Beklagte
OLG Celle - Berufung Beklagte
OLG Karlsruhe - Berufung Beklagte
OLG Köln - Berufung Kläger
OLG München - Berufung Kläger (2)
OLG Oldenburg - Berufung Beklagte
GlüStV 2021
LG Schwerin - Berufung Beklagte

Das war vor den Gerichten noch gar nicht wirklich entscheidend:
Zitat
das vorgesehene Limit von 1000 Euro pro Spieler oder Spielerin im Monat nicht eingehalten oder hätten die besonders suchtgefährdenden Live-Wetten zugelassen. Außerdem hätten sie mit der „Cashout“-Funktion gearbeitet, mit welcher Spieler:innen dazu verleitet würden, mehrmals auf dasselbe Ereignis zu tippen, auch wenn sie dabei jedes Mal einen Teil ihres Einsatzes verlören.
Offen ist auch, ob eine einzige verbotene Wette (Ereigniswette), Cashout, Limit-Verstoß alle Verträge nichtig macht. Da wegen einer verbotenen Wette der Zustand vor dem rechtswidrigen Gebaren der Anbieter hergestellt werden muss?

GlüStV 2021 sieht den Anschluss an die obligatorische LUGAS-Datenbank vor. Ansonsten darf eigentlich niemand an Wetten teilnehmen. (LUGAS=Verbotsgesetz?)

Viele offene Fragen...
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Michael12 am 04 April 2023, 22:44:34
Bekommt man irgendwo raus um welche Anbieter und welche Summen es sich bei den Verfahren vor dem OLG handelt?
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 04 April 2023, 23:00:28
Von 5000 Euro - lebensverändernde Summen.
u.a. der Entain-Komplex (DLA Piper), und der deutsche Marktführer
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: wluchten66 am 04 April 2023, 23:45:01
Welche OLG Entscheide sind denn Pro Spieler ausgefallen? Damit meine ich nur Sportwetten.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: msgo am 05 April 2023, 00:16:25
Es gibt nur eine OLG Entscheidung und das ist die aus Frankfurt
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 05 April 2023, 11:24:21
Auch zahlreiche Landgerichte entscheiden zulasten des Verbrauchers.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Kläger2021 am 05 April 2023, 11:44:15
Also was hier manchmal geschrieben wird, kann ich echt nicht verstehen. Sportwetten sind genauso verboten gewesen bis zur Erlaubnis-Erteilung des Anbieters wie Casinospiele der Hinweis Beschluss des Oberlandesgericht Frankfurt ist nicht zu beachten. Die Entscheidung dort ist auf die Nachlässigkeit des Klägers dort zurückzuführen. Der Kläger hat in der ersten Instanz dort Nicht alle Angriffsmittel vorgebracht. Das hat das Gericht selber in dem Hinweis Beschluss kundgetan. Viele Land Gerichte verkennen leider bislang das eine Verwaltungsgerichtliche Entscheidung und eine Zivilgerichtliche Entscheidung voneinander zu trennen sind. Es gibt nun mehrere Berufungsverfahren für Sportwetten, bei denen nun mit Spannung abzuwarten, ist, wie die Oberlandesgericht er sich positionieren werden  aufgrund der eindeutigen Rechtslage aus meiner Sicht wird es bei dem Fall Kreis Sportwetten genauso für Verbraucher entschieden werden, wie bei den Casino Fällen.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: msgo am 05 April 2023, 12:10:00
Ich sehe das genauso wie Kläger2021.
Es gab wohl keinen Sportwettenanbieter der sich an die materiellen Voraussetzungen des Glückstv 2012 gehalten hat. Von daher sollte demnächst mit den Entscheidungen der OLG‘s Klarheit einkehren.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 05 April 2023, 12:24:43
Zitat
Von daher sollte demnächst mit den Entscheidungen der OLG‘s Klarheit einkehren.
Klarheit wäre wünschenswert.

Zum materiellen Glücksspielrecht herrscht auch eine "wilde" / unklare Lage:

28.02.2023 - LG Memmingen
Aktenzeichen: 21 O 1011/22
Casino-Verluste - zugunsten d. Verbrauchers, Sportwetten - zulasten d.Verbrauchers
Berufung OLG München (24 U 1435/23)

Zitat
[...]
Eine Nichtigkeit läge auch bei einem nur einseitigen Verstoß vor. Die dem Beklagten erteilte ausländische Li­zenz genüge dem Erlaubnisvorbehalt nicht und entfalte auch keine Legalisierungswirkung.
Die Online-Casinospiele seien nach geltendem Recht nicht genehmigungsfähig. Eine Ge­nehmigungsfähigkeit habe auch im Übrigen nicht bestanden, da die Beklagten sich nicht an die materiellen Voraussetzungen des § 4 Glücksspielstaatsvertrag gehalten hätten. So sei gegen das Einzahlungslimit und das Verlinkungsverbot verstoßen worden. Die Beklag­te zu 1 habe sowohl vor als auch nach Erhalt der Sportwettenlizenz Live-Ereigniswetten an­ geboten.
[...]
Insoweit steht dem Kläger auch kein Anspruch gegenüber der Beklagten zu 1.) aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 4 Abs. 4,5 Glücksspielstaatsvertrag 2012, 284 StGB zu. Wegen des genannten Verstoßes des Konzessionsvergabeverfahrens gegen das Transpa­ renzgebot scheiden mit Rücksicht auf den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung Scha­densersatzansprüche des Klägers gegenüber der Beklagten zu 1.) aus.
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte zu 1 gegen das Limitierungskonzept versto­ßen hat. Die Regelung betrifft nur die Konzessionsausgestaltung und gilt nach dem Wort­ laut der Regelung nur grundsätzlich. Ein Verstoß gegen die Vorschrift führt daher nicht zur Nichtigkeit. So wurde auch durch den BGH entschieden, dass die Vorgabe, dass jeder Spieler bei seiner Registrierung ein für ihn geltendes tägliches wöchentliches oder monatli­ches Limit bestimmt, kein Verbotsgesetz darstellt. Vielmehr handelt es sich lediglich um ei­ne mit der Zulassung des Onlinespiels verknüpfte Auflage, deren Missachtung weder nach § 284 Abs. 1 StGB strafbar ist noch den Spielvertrag nach § 134 BGB in Verbindung mit § 284 Abs. 1 StGB nichtig macht (vgl. BGH, NJW 2008, 2026, 2027. Entsprechendes gilt für den Vorwurf der unerlaubten Platzierung von Live-Wetten.
[...]

19.01.2023 - OLG Frankfurt am Main
Aktenzeichen (Landgericht):  2-12 O 283/21 (nur Sportwetten, Anteil terrestrisch)
Aktenzeichen (OLG): 8 U 102/22
Negativer Beschluss (Sonderfall), Kein Urteil (inzwischen rechtskräftig)

Zitat
[...]
d)   Die Überschreitung des in § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012 erwähnten monatlichen Höchsteinsatzes durch den Kläger ist nicht ausreichend, um eine Divergenz zwi­schen der beantragten Konzession und dem wahren Angebot der Beklagten anzu­nehmen. Die Beklagte verweist insoweit zutreffend darauf, dass die genannte Norm Ausnahmen zulässt und dass ihr mittlerweile auch eine solche erweiterte Erlaubnis erteilt worden ist.

Außerdem hat der BGH bereits mehrfach ausdrücklich entschieden, dass eine Vor­ gabe, dass jeder Spieler bei seiner Registrierung ein für ihn geltendes tägliches, wöchentliches oder monatliches Limit bestimmt, kein Verbotsgesetz, sondern ledig­ lich eine mit der Zulassung des Online-Spiels verknüpfte Auflage dargestellt, deren Missachtung den Spielvertrag nicht nach § 134 BGB nichtig macht (BGH, Urteile vom 3. April 2008-111 ZR 190/07 und vom 25. April 1967-VII ZR 1/65-, BGHZ 47, 393-399).
[...]

07.09.2022 - LG Bielefeld
Aktenzeichen: 8 O 385/21

Zitat
[...]
Die beiden Beklagten (eine Veranstalterin von Sportwetten und eine Veranstalterin von sonstigen Glücksspielen) wurden als Gesamtschuldner verurteilt:

"Sämtliche Ein- und Auszahlungen erfolgten auf ein Account des Klägers, das von beiden Beklagten gemeinsam betrieben wird. Auf der Grundlage der Tabellen, die von den Beklagten erstellt wurden, ließ sich eine Trennung, welche Gewinne und Verluste der Kläger aus Glücksspielen oder aus Sportwetten erzielt hat, nicht vornehmen.

Ebenfalls ließ sich nicht rekonstruieren, welche Ein- oder Auszahlungen von der Beklagten zu 1) oder 2) vorgenommen wurden. Im Ergebnis müssen beide Beklagte gemeinsam die Einzahlungen als erlangt gegen sich gelten lassen."

Aber: Keine Nichtigkeit der nach der Erteilung einer Erlaubnis am 09.10.2020 abgeschlossenen Sportwetten-Verträge, in diesem Zeitraum hatte der Kläger nur noch an Sportwetten teilgenommen.
[...]
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: kotek123 am 05 April 2023, 12:25:19
aktuell sind die AG/LG Urteile ca. 60/40 pro Spieler. Am Anfang war das Verhältnis bei Casinos auch so. Ich denke auch dass sich die Situatuon bei Sportwetten auch Richtung Verbraucher dreht. Für mich ist OLG Frankfurt auch eine Ausnahme. Da ist wohl einiges an wichtige Beweise überhaupt nicht vorgetragen worden.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Parlor_Trick am 05 April 2023, 13:29:54
Es ist unheimlich schwierig eine Anspruchsgrundlage durch Verstöße gegen Verordnungen (Limit, verbotene Wetten, usw.) herbeizuführen. (siehe oben, so auch OLG Frankfurt zum 1000 EUR Limit)
Die meisten Urteile werden (leider) unter einer Käseglocke gehalten.

Davon ausgenommen bleiben Verbote (Teilnahme an Casino und Sportwetten (Verboten! - alle Verträge sind nichtig?) --> Anspruchsgrundlage wird bejaht (zahlreiche Urteile), usw.), oder falls ein Verstoß gegen eine Verordnung als gesetzliches Verbot angesehen wird. (kein Anschluss an LUGAS = Verbotsgesetz? , Cashout=Verbotsgesetz?, Ereigniswette=Verbotsgesetz? unklar?)

So ist zum Beispiel gem. GlüStV 2021 die Teilnahme am Glücksspiel ohne LUGAS verboten.
Zitat
[...]
Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1000 Euro im Monat nicht übersteigen.
[...]
Ist für einen Spieler kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festgelegt, darf eine Spielteilnahme nicht erfolgen.
[...]

Kann der Nichtanschluss an die LUGAS-DB als Verbotsgesetz angesehen werden?
... offen.
Kann das Verbot von bestimmten Wettarten als Verbotsgesetz angesehen werden?
... offen.
usw...

"Reine" Sportwetten-Prozesse sind hochkomplex.
Die Gegenseite versucht die Sportwetten und Casino Ansprüche durch zwei Beklagte zu trennen. Beklagte A war für Casino verantwortlich, Beklagte B war für Sportwetten verantwortlich. (Juristisch gesehen zwei verschieden Anspruchsgegner - Realität sieht aber anders aus. (Mischverhältnis Casino und Sportwetten))
Anspruch gegen Beklagte A sind ok , Ansprüche gegen Beklagte B sind nicht ok. (so die Argumentation der Casino-Anwälte)
Das müssen die Verbraucheranwälte verhindern, da die Anbieter klar gegen Verbotsgesetze verstoßen haben / ggf. sogar noch immer verstoßen.

P.S. .. wie immer nur meine persönliche Meinung

Edit:
So zum Beispiel beschreiben viele, dass wegen Limitverstoß Geld zurückgeholt werden kann. Leider ist das auch völlig unklar. Sind Verstöße gegen die Konzession irrelevant?

Das BGH-Urteil verneint aber Ansprüche wegen Limit-Verstoß:
2) BGH - Urt. v. 03.04.2008, Az.: III ZR 190/07
siehe: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008-4-3&client=12&nr=43576&pos=23&anz=28

Zitat
a) Der Verstoß gegen die mit einer Spielbankerlaubnis für InternetGlücksspiele verknüpfte Auflage, dass jeder Spieler vor Spielbeginn ein
Limit bestimmt, führt nicht zur Nichtigkeit der Spielverträge nach § 134
BGB i.V.m. § 284 Abs. 1 StGB.
b) Ohne vorheriges Setzen eines Limits abgeschlossene Internet-Spielverträge sind auch nicht nach § 138 Abs. 1 BGB wegen Sittenwidrigkeit
nichtig.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Ilona am 05 April 2023, 15:16:12
Nochmal: 2008 gab es zu Limits eine ganz andere Rechtsgrundlage!!!!
LG Ilona
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: wluchten66 am 05 April 2023, 18:45:04

Es geht ja nur darum, ob sich der Anbieter nach 2012 um eine Konzession bemüht hat, oder nicht. Da aber die anderen Argumente seitens des Klägers nicht eingebracht wurden, nochmal ein paar Fragen/Hinweise

Um Konzession bemüht?
Nein, dann würde ich sagen, stehen die Chancen sehr gut!
Ja, dann kann man weiter schauen:
a. Der Anbieter hat das 1000 EUR Limit nicht eingehalten (halte ich für unwichtig)
b. Der Spieler hat zu 99% erlaubte Live-Wetten abgeschlossen, Hier wäre zu Fragen: kann  man  beweisen, dass  der Anbieter auch  zB Cash Wetten  oder verbotene Ereigniswetten angeboten  hat? Wenn ja, hat  er  sich ja nicht  an die Vorgaben  gehalten. Interessiert sich ein OLG dafür?
c. Sittenwidrige Bonusangebote. Das dürfte sich negativ für den Anbieter auswirken. Aber hat das rechtlich eine Relevanz?
d. Kein AML Check...keine sonstigen Checks (auch hier würde ich sagen: eher unbedeutend)
d. Mischangebot (eines Anbieters) und Spieler hat beides genutzt - das war ja bei Tipico nicht so! Daher die Frage: hätte der Kläger gewonnen, wenn er beides genutzt hätte?

Fazit:
Menschlich würde ich sagen = eindeutiger Sieg des Spielers über einen sich absolut nicht an die Regeln haltenden Anbieter
Rechtlich = um eine Konzession bemüht = fein raus??? (auf der Sportwettenseite)

Am Ende hat der Kläger in Frankfurt vermutlich auch verloren, weil er
a. die Wettarten, die verboten sind, nicht gemacht hat
b. kein Casino gespielt hat

Er konnte also die "verbotenen" Dinge nicht hervorheben und klar darstellen, dass der Anbieter keinerlei Interesse an der Einhaltung der Vorgabe hatte.

Daher würde ich jetzt sagen:
1. Hat man nur "erlaubte" Wetten abgeschlossen und kein Casino gespielt und sich der Anbieter um eine Konzession bemüht, dann würde ich eher abraten...
2. Hat sich der Anbieter um eine Konzession bemüht aber der Spieler Casino gespielt und einige Ereigniswettern abgeschlossen. Wie sieht die Welt dann aus? Reicht das dann?
3. Hat sich der Anbieter nicht um eine Konzession bemüht...dann würde ich sagen: go...

Ich bin kein Anwalt...ich fasse nur zusammen :)

Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Wirbelwind am 05 April 2023, 18:56:37

Menschlich würde ich sagen = eindeutiger Sieg des Spielers über einen sich absolut nicht an die Regeln haltenden Anbieter

Ein EINDEUTIGER SIEG des Spielers wäre es, es sein zu lassen und die Verluste die man selbst verschuldet hat zu AKZEPTIEREN !
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Manollo am 05 April 2023, 19:44:04
Bei allem Respekt ich lese oft von dir ähnliches und das ist nicht cool, lass doch die Leute. Es ist ihr gutes Recht das Geld zurück zu holen diese bestätigen auch weit über hundert Urteile.
Wenn jemand von seinem Recht gebrauch macht, kannst du sowas nicht verurteilen. Es gibt genug Themen wo ich anderer Meinung bin, aber ich muss nicht dauernd zu allem was schreiben, oft lese ich von dir irgendwelche Seitenhiebe, aber warum? Was hast du davon andere Menschen schlecht zu machen.
Hier sind oft Menschen die Hilfe brauchen, meinst du derartige Kommentare haben jemals einem geholfen. Wenn dir das Thema Rückforderung nicht gefällt dann swipe weiter. Wenn mir was im TV nicht gefällt schalte ich auch um

Edit Olli: Zitatfunktion entfernt
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Olli am 05 April 2023, 19:51:42
Danke Manollo!

@Ralf

Ich habe Dir erst gestern wieder "die Welt erklärt". Darauf bist Du nicht eingestiegen. Nun kommt hier ein erneuter Seitenhieb.
Lasse das bitte sein! Das ist unnötig!

Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Michael12 am 05 April 2023, 20:24:33

Das sind wichtige Entscheidungen (2023/24):
GlüStV 2012/2020
OLG Bremen - Berufung Beklagte
OLG Celle - Berufung Beklagte
OLG Karlsruhe - Berufung Beklagte
OLG Köln - Berufung Kläger
OLG München - Berufung Kläger (2)
OLG Oldenburg - Berufung Beklagte
GlüStV 2021
LG Schwerin - Berufung Beklagte


Kann man irgendwo herausbekommen um welche Summen und Anbieter es sich handelt?
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Ilona am 12 April 2023, 11:46:27
Hier eine sehr schöne Aufarbeitung der Sportwetten Fälle. Kennt ihr die schon?

LG Ilona

https://www.linkedin.com/pulse/entscheidungssammlung-sportwetten-stefan-michaelsen
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Michael12 am 12 April 2023, 22:40:09
Danke Ilona

Genau der Link wurde ein paar Einträge vorher schon gepostet.

Daher meine Frage ob man herausbekommen kann um welche Anbieter und welche Summen es sich handelt.

Woher stammen die Daten die er in dem Artikel zusammengeschrieben haben?
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Ilona am 13 April 2023, 09:44:20
Aus den Urteilen hat er die Details. Herr Michaelsen ist Anwalt.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Kläger2021 am 20 April 2023, 12:11:57
Ich habe in den letzten Tagen mit einem erfahrenen Anwalt gesprochen, und dieser hatte mir folgendes berichtet:
Es könnte sein, was auch nicht völlig ausgeschlossen ist, dass die Anbieter und die Casinos sozusagen ein Gerichtsverfahren inszenieren und somit unter Vortäuschung eines Sachverhalts darauf anstreben, einen negativen Beschluss beziehungsweise Entscheidung zu lasten der Spieler zu erwirken, um mit dieser Entscheidung gegen alle andere Verfahren entgegenzutreten.
Es wird beispielsweise ein Sachverhalt konstruiert und damit vor Gericht gegangen. Dann wird von dem Kläger, der von den Casinos ausgewählt wurde, nachlässig und oberflächlich alles vorgebracht, so dass das Gericht letztlich überhaupt keine andere Wahl hat, als gegen den Spielteilnehmer beziehungsweise Kläger zu entscheiden.
So eine Konstellation würde mich gerade bei dem Fall beim Oberlandesgericht Frankfurt nicht überraschen. Die Anbieter sind sehr zahlungskräftig und das Geld spielt bei denen bekannterweise keine Rolle. Daher halte ich es für nicht ausgeschlossen, dass die Anbieter und die Casinos auf solche dreckige Methoden zugreifen.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: HiddenAddiction am 20 April 2023, 12:20:05
Das Risiko dahinter ist meiner Meinung nach auch für die Anbieter viel zu groß. Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen. Darüber hinaus hätten sie sich dann mit Sicherheit nicht Hessen, sondern eher ein spielerfreundliches Bundesland ausgesucht, um noch mehr Strahlwirkung zu erreichen.

Aber wie gesagt, die Diskussion ist meines Erachtens mehr als theoretisch.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Kläger2021 am 20 April 2023, 12:34:00
Entgegen deines Vortrags sei darauf aufmerksam gemacht, dass das Regierungspräsidium Darmstadt in Hessen liegt und die Anbieter insbesondere bei Sportwetten und generell die Erlaubnis-Erteilung durch diese erfolgt. Insoweit macht es Sinn, in diesem Bundesland auf eine negative Entscheidung zu lasten, der Spieler anzustreben, weil genau eben dieses Bundesland für die Erlaubnis-Erteilung bundesweit zuständig ist. Außerdem, welches Risiko soll das Casino haben sollte bei einer Inszenierung und vor Täuschung eines Sachverhalts dennoch gegen die Casinos entschieden werden, wäre das ja nichts Neues, weil es so und so zahlreiche Urteile gegen Anbieter und Casinos gibt.

Ich möchte damit zum Ausdruck bringen, dass es mich gar nicht überraschen würde, wenn tatsächlich solche obszönen Methoden angewendet werden.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: HiddenAddiction am 20 April 2023, 12:42:20
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Hessen ist traditionell eher wirtschaftsliberal und damit anbieterfreundlich unterwegs - genau wie Schleswig-Holstein. Insofern hätte die Entscheidung in einem Bundesland, das eher einen paternalistischen, dem Schutz der Verbraucher verpflichteten Ansatz verfolgt, (noch) mehr Strahlkraft.

Wo die Lizenzen vergeben wurden bzw. werden, spielt dabei aus meiner Sicht überhaupt keine Rolle, zumal die Überwachungsbehörde (GGL) wiederum in Sachsen-Anhalt sitzt.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Manollo am 20 April 2023, 12:48:54
Sowas gab es doch schonmal, die älteren im Forum werden es noch wissen. Da ging alles total schnell von der Übermittlung der Zahlungsaufstellung des Casinos bis zum Urteil. Der Kläger kam natürlich nicht und der Anwalt des Klägers war ein Casinofreundlicher Anwalt. Wenn ich noch wüsste welcher Fall das war. Vielleicht erinnert sich hier jemand müsste ca 2Jahre her sein. Hilfe? Also weit daher geholt ist die These nicht.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: HiddenAddiction am 20 April 2023, 13:03:54
Ich habe das auch gelesen, bekomme es aber auch nicht mehr ganz zusammen. Natürlich ist nichts ausgeschlossen und es gibt nichts, was es nicht gibt, aber man darf eben auch nicht vergessen, was es für die Anbieter bedeuten würde, wenn das rauskommt. Und wenn sie die Nummer schon groß aufziehen und für einen Paukenschlag sorgen wollen, dann doch bitte wie gesagt nicht in Hessen oder SH. Es bleibt doch so oder so erst einmal nur ein Einzelurteil, dem sicherlich noch in diesem Jahr einige OLG-Entscheidungen folgen werden.

Ich glaube einfach, dass uns manchmal ein bisschen weniger Verschörungstheorie und ein bisschen mehr Vertrauen in die Judikative gut zu Gesicht stünden.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Manollo am 20 April 2023, 13:17:12
Ich für meinen Teil kann sagen, das ich noch nie Sportwettenfälle gewonnen hab (4Fälle), eben mit der selben Begründen wie Frankfurt und das vor der OLG Entscheidung, deswegen halte ich es für nicht fingiert. Bei mir war es ein Mischverhältnis Casino und Sportwetten, den Casinoanteil habe ich vom Gericht bestätigt bekommen
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: HiddenAddiction am 20 April 2023, 13:23:17
Eben, das Thema Sportwetten ist einfach bei weitem nicht so klar wie die Verfahren rund um Casinoverluste. Ich hatte bei meinen Sportwettenfällen bislang einigermaßen Glück, aber da urteilt jede Kammer nach ihrem eigenen Rechtsverständnis.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: kotek123 am 20 April 2023, 13:25:59
weiss einer warum PARLOR_TRICK nicht mehr Mitglied ist hier? Er hat fand ich hier gute Infos verbreitet
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Wirbelwind am 20 April 2023, 16:50:46
Ähm, kotek, weil er nicht mehr da ist ?  8) 8)

Man kann auch selber gehen...
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Ilona am 20 April 2023, 22:00:24
@Manollo
Ich kenne auch so einen Fall bei dem der Verdacht aufkam. Ich hatte den Anwalt des Spielers angerufen und ihm angeboten, die Finanzierung der Berufung zu übernehmen. Wollte er nicht. Er hat auch keine Berufung eingelegt. Warum? Keine Ahnung 😊
LG Ilona
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: achillefol am 23 April 2023, 14:03:07
Warum zitierst du meinen Beitrag? Es entsteht dadurch der Eindruck, als würde ich mich auf das Urteil des OLG Frankfurt beziehen. Das ist nicht der Fall. Bitte löschen!
LG Ilona

erledigt.
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: wluchten66 am 10 Juni 2023, 18:23:32
Hallo Freunde,

ich habe eine Frage...bin ich gerade zufällig drauf gestossen:
GGL bzw. das Hinweisportal der Glücksspielbehörde.

Bringt das was? Bzw. was wird unternommen, um Anbieter ohne Lizenz zu stoppen? Die findet man ja reichlich...warum sperrt man die Internetseiten nicht einfach?

Gruss
Willi
Titel: Re: Sportwetten OLG Frankfurt
Beitrag von: Eddy am 25 Juni 2023, 19:06:03
Hier stand Mist.


Gruß