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Wirholendeingeld.de

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1140 am: 16 Juli 2019, 16:46:35 »
Ja so kann man das zusammenfassen :D @ LTR

Guck dir einfach an paar Kanzleien an zu diesem Thema und dann frag da mal an und warte die Reaktion ab.

PS: Ich erinnere dich aber auch hier wieder, nicht die Sucht zu vergessen. Ich kenne das, wenn man in einer aufgeregten Situation ist und sich dann mal ne Auszeit gönnen will und dann doch irgendwie wieder beim Zocken landet. Am besten du involvierst jemanden der dich dabei begleitet! Freunde oder Familie, ganz egal :)
Kann dir auch empfehlen mal bei einer Beratungsstelle anzurufen! Die Fressen einen schon nicht auf :P

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Offline Alex86

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1141 am: 16 Juli 2019, 16:55:49 »
Thema zocken interessiert mich Null. Mir ist wichtig das ich jetzt den mir entstandenen finanziellen Schaden aufs Minimum reduzieren kann und dann das Thema abhacken kann als ein Negativpunkt in meinem Leben!

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Kläger2019

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1142 am: 16 Juli 2019, 20:00:07 »
Wenn man bei Skrill Guthaben auflädt, aber es dann für  online Glücksspielgeschäfte verwendet beziehungsweise das Guthaben da hin transferiert ist es keine „normale Überweisung“ mehr, somit kann man diese zurückfordern.
Entscheidend ist wohin das Guthaben transferiert wird.

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1143 am: 16 Juli 2019, 20:04:28 »
Worauf stützt du deine Behauptung? Eine Überweisung ist eine Überweisung, egal was danach gemacht wird.
Würd mich jetzt interessieren warum das trotzdem gehen sollte! :)

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Offline Alex86

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1144 am: 16 Juli 2019, 20:09:38 »
KLÄGER2019 Vielen Dank für deine Rückmeldung hast du diese Zahlungsart auch verwendet und dann dein Geld zurückbekommen?

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Offline Alex86

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1145 am: 16 Juli 2019, 20:11:28 »
Es gibt auch ein Gerichtsurteil wo Skrill verloren hat nur werde ich nicht ganz schlau draus ob der Zahlungsverlauf identisch war wie ich den hätte mit Sofortüberweisung

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Offline TAL

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1146 am: 16 Juli 2019, 20:49:15 »
@Kläger2019

Deine Bank ist da trotzdem raus (Rofl sagte es oben schon, als es um das Aufladen von PayPal-Guthaben über Giropay ging), denn sie hat nur die Überweisung an Skrill ausgeführt.
Es gibt für sie nun wirklich keine Möglichkeit, zu sehen, ob du dir anschließend von dem Guthaben Schuhe kaufst oder BlackJack im Internet spielst.

Skrill hat gesetzeswidrig gehandelt, sie haben mit dem vorher eingezahlten Guthaben die Transaktion dann letztlich abgewickelt - die Bank aber eindeutig nicht, über sie hast du nur ein E-Wallet aufgeladen.

Das wäre, als würde ich mich bei der Bank beschweren, daß der Geldautomat mir Geld ausgespuckt hat, mit dem ich anschließend eine Paysafecard für's OC gekauft habe.
Da konnte die Bank auch nicht wissen, was ich anschließend mit dem Geld machen würde.

Mal davon abgesehen, ist es, wie Tobi sagte, eine Überweisung gewesen. Da müßte man klagen. Aber nicht gegen die Bank, die kann hier nämlich mal wirklich nichts dafür, sondern gegen Skrill.

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Offline Alex86

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1147 am: 16 Juli 2019, 21:08:21 »
sicher das die Bank da sauber raus ist? Bei jeder Einzahlung über Skrill steht auf der Buchung von der Bank an wenn das Geld gegangen ist un da steht immer das OC drauf.

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Offline TAL

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1148 am: 16 Juli 2019, 21:30:38 »
Wenn es um eine Guthabeneinzahlung beim Zahlungsdienstleister selbst geht, ist die Bank definitiv raus.
Geht der Zahlungsdiensteister direkt für eine spezifische OC-Transaktion in Vorkasse, könnte die Bank das zumindest bei der Abbuchung sehen.
Sie hat aber trotzdem keine Verträge mit dem Kasino, und weiß im Zweifelsfall auch nicht, was dort überhaupt angeboten wird. Außerdem hat sie auf deine Anweisung gehandelt. Ob sie prüfen müssen, was du als mündiger Bürger so tust, ist fraglich.

Die Chance, eine Rückforderungen durchgesetzt zu bekommen, ist daher am besten beim Zahlungsdienstleister. Er hat die Verträge abgeschlossen, und wirkt (und verdient) aktiv und wissentlich am unerlaubten Glücksspiel mit.

Was passiert im übrigen, solltest du Erfolg haben - oder nicht? Oder wenn sich das über Jahre hinziehen sollte? Wie gehst du damit um?

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Offline Alex86

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1149 am: 16 Juli 2019, 21:45:16 »
Die Bank muss aber was wissen, da die mir mehr oder weniger solche Transaktionen untersagt haben. Was soll schon passieren sollte ich Erfolg haben ich würde mich freuen das verlorene Geld wieder zu haben. Sollte ich keinen Erfolg haben würde ich das auch hinnehmen, da ich mich eigentlich schon damit abgefunden habe bis ich hier durch Zufall auf das Forum gestoßen bin. Sollte sich das über Jahre ziehen auch kein Problem,  zurücklehnen und abwarten ich kann es eh nicht mehr ändern.

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1150 am: 16 Juli 2019, 22:19:08 »
Zitat
Bei jeder Einzahlung über Skrill steht auf der Buchung von der Bank an wenn das Geld gegangen ist un da steht immer das OC drauf.

Konkretisiere das bitte mal. Wurde das Geld einfach von deiner Bank auf Skrill überwiesen und danach ganz unabhängig von der Transaktion für Online-Casinos verwendet oder war das im Zusammenhang mit der Transaktion? Wenn du sagst, dass sogar der Name vom OC drauf steht dann schau lieber nochmal ob es nicht doch eine Lastschrift und keine Überweisung war. Das wäre ein essenzieller Unterschied!

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Offline Alex86

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1151 am: 16 Juli 2019, 22:30:08 »
Das war immer in Verbindung mit der Transaktion. Das waren keine Einzahlung auf Skrill und dann konnte ich machen was ich will sondern über OC auf Skrill auf Überweisung Hausbank und das Geld war direkt auf dem OC Anbieter. Bei der Bank ist das als Überweisung hinterlegt

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1152 am: 16 Juli 2019, 23:04:35 »
Hm... ich kenne mich leider mit Skrill zu wenig aus. Ich würde mal bei deiner Bank einfach mal nachfragen :) Kostet nix und binnen wenigen Minuten bist du um einiges schlauer.

Falls jemand noch mehr weiß, wärs super wenn ihr hier helfen könntet!

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Rofl1312

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1153 am: 17 Juli 2019, 00:09:55 »
Das war immer in Verbindung mit der Transaktion. Das waren keine Einzahlung auf Skrill und dann konnte ich machen was ich will sondern über OC auf Skrill auf Überweisung Hausbank und das Geld war direkt auf dem OC Anbieter. Bei der Bank ist das als Überweisung hinterlegt

Ich denke Du hast Giropay in Verbindung mit Skrill One-Tap genutzt, wie es da aussieht weiß ich nicht, einen Anwalt fragen.

Ich gehe davon aus,dass Giropay die Kontodeckung prüft das Geld an Skrill weiterleitet und dann anschließend an das Casino schickt, also etwas verschleiert.


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Bastian0307

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #1154 am: 17 Juli 2019, 00:10:29 »
Das peinziep ist genauso wie sofort gmbh/klarna wenn man skrill nicht als eWallet nutzt.

Also wird das wohl auch schwierig werden. Über sofort steht bei mir auch alles auf dem Kontoauszug wohin das Geld ging etc. Also klar nachweisbar für Glücksspiel.

Meine Anwältin will jetzt versuchen das Geld über die Bank wieder zu bekommen. Ob das was wird weiß ich nicht und ob ich es mache weil ich auf einen Kostenvoranschlag von ihr warte. Ich werde wohl sammeln müssen um klagen zu können...
« Letzte Änderung: 17 Juli 2019, 00:12:01 von Bastian0307 »

 

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