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Erster Schritt getan - Was nun?

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Erster Schritt getan - Was nun?
« am: 04 Januar 2019, 11:19:28 »
Hallo zusammen!

Auch ich habe nun den ersten Schritt getan, nachdem ich hier immer mal wieder als stiller Mitleser unterwegs war.
Mehrfach bereits hatte ich mir das Ziel gesetzt nicht mehr zu spielen, jedes mal ohne Erfolg. Viele Male habe ich mehr Geld eingezahlt als ich zu diesem Zeitpunkt besaß, häufig in Form von 50-100€ einzel Einzahlungen. Da verliert man schnell den Überblick. Oft verweigerte meine Bank deshalb die Lastschrift und buchte diese zurück, da hatte ich bereits schon mehrfach Kontakt mit PayPal. Doch dieses mal ist es etwas anders. Ich bin nun seit knapp einem Monat frei von Gelüsten und dem Drang diese Seiten zu besuchen, habe bereits einen Termin bei einem RA zur Erstberatung. Man riet mir bereits ausgeführte Lastschriften zurückzubuchen - das ist bereits geschehen und das Geld wieder auf meinem Konto. Ein erstes gutes Gefühl und gleichzeitig angstbehaftet. Ich habe Sorge dass PayPal bei der zurückgebuchten Summe (Ca. 1000€) nun Stress macht und mir mit Konsequenzen droht, auch wenn das in den Beiträgen hier oft anders beschrieben ist.

Aufgrund meiner Lage kommen bei mir folgende Fragen auf:

-Gibt es Fälle in denen PayPal dieses Geld erfolgreich zurückgefordert hat?
-Welche Kosten kommen bei dem Rechtsanwalt auf mich zu?
-Ist es möglich, dass PayPal mich aufgrund des Spielens in den Casinos anzeigt?

Liebe Grüße

Unglücksschwein

*

Offline Olli

  • *****
  • 6.759
Re: Erster Schritt getan - Was nun?
« Antwort #1 am: 04 Januar 2019, 16:09:35 »
Hi!

Nur kurz ... :
Zitat
-Gibt es Fälle in denen PayPal dieses Geld erfolgreich zurückgefordert hat?

Ist mir kein Fall bekannt.

Zitat
-Welche Kosten kommen bei dem Rechtsanwalt auf mich zu?

Da kommt es auf unterschiedliche Kriterien an. Deshalb ... Anwalt fragen ...

Zitat
-Ist es möglich, dass PayPal mich aufgrund des Spielens in den Casinos anzeigt?

Welches Interesse sollten sie damit verfolgen?
Bisher ist dies bei den Mitgliedern hier im Forum nicht geschehen.
Des Weiteren hat das AG München zumindest im Innenverhältnis klar gestellt, dass erst durch die Bereitstellung des Zahlungsdienstes überhaupt eine Einzahlung und damit das unerlaubte Glückpiel erst möglich wurden. Ein Verschulden des Spielers sah das Gericht nicht.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

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