Hallo Candan!
Deinen Beitrag habe ich mit großem Interesse verfolgt und verstehe dein Problem. Wie bereits Ilona beschrieben hat, hast Du nach neuen Gerichtsurteilen (besonders nach BGH-Urteil 15.12.2005) gute Chancen, die Spielbank zu beklagen, die Speileinsätze zurückzuverlangen. Weil mit dem gesperrten Spielern geschlosene Spielverträge nicht gelten. Gleich will ich hinzufügen, daß die RAin H.K. eine in diesem Bereich sehr gute Anwältin ist. Nun was du anklagen kannst, hängt doch von der Beweislage ab. Du bist spielsüchtig (wenn das bewiesen wird, kann sein, daß du Geschäftsunfähig bist, zumindest partiell), wegen deienr Spielsucht hast du dich doch sperren lassen. Dafür brauchst du aber ein Gutachten (das Gericht muß ein Gutachter bestellen, nicht du selbst). Du hast Kontoauzüge etc. , wie du schreibst, es ist klar, du hast das Geld bei der Spielbank zum Spielen abgehoben, die Spielbank wußte von deiner Speilsucht (Spielsperre), weil nicht irgendein Tourist, der gerade zum Spaß zehn Euro eingesetzt und das Geld verloren hat, würde eine Selbstsperre beantragen (es handelt sich klar um ein Suchtproblematik). Du hast dich sperren lassen, weil du dich schützen wolltest, dein Spieltrieb nicht konroliieren kontest. Es ist nun ein rechtliche Frage, ob die Spielbank eine Sperre von einem Spielsüchtigen einfach (auch nach einem Jahr, was du angekreuzt hast) abheben darf. Weil eine Spielbank ist ein sogenannte staatlich konzensionierter Betrieb, die Eigentlich den Spieltrieb der Bewölkerung in die richtigen Bahnen lenken soll (d.h auch Spielsucht bekämpfen soll). Also eine Spielbank hat einen öffentlichen Auftrag. D.H Sie darf deine Schwäche(Sucht) nicht wirtschaftlich ausnutzen?? D.h. Es ist gut möglich, daß du die verspielten Beträge über die Sperrzeit hinaus beklagen kannst, weil die Spielbank trotz der Kentnisnhme deines Suchtproblems, dich spielen und verlieren ließ. Aber das Problem ist nur das, daß alles Augenwicherei ist, auch von den Gerichten und Gesetzgebern. Was ist denn eine Selbstsperre, die niemals (bei keinem Besucher) kontrolleirt wurde. Welche Wirkung würde das denn haben, wenn du anstatt ein Jahr, sieben Jahre angekreuzt hättest, eigentlich gar keine, sie würden dich trotzdem spielen lassen, um dein Blut zu saugen. Die Richter wissen das bestimmt auch. Man mußte eigentlich davon ausgehen, wie überhaupt eine Spielbank, die Eigensperren überprüft. Dann sollte jeder seine nachgewisenen verlorenenen Einsätze zurückerhalten, wenn er irgenwann mal eine Slbstsperre beantragt hat
Lieber Candan, man kann eigentlich noch mehr schreiben aber ich würde dir raten, denke erst an drei Jahre Verjährungszeit. Wir sind im Jahr 2007, du kannst bis 31.12 dieses Jahres alles vom Jahr 2004 anklagen. Die anderen Jahre (2005,2006) dürfen dann später durch ein sog. Erweiterungsklage folgen (also nicht alles auf einmal) und weitermachen!!
Viel Glück