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Fragen & Hilfe / Steuererklärung bei Annahme von Vergleichsangebot
« Letzter Beitrag von Nachtigal1989 am Heute um 23:31:45 »
Hallo zusammen,

ich hätte ein Frage bezüglich Angaben bei der Steuererklärung, nachdem ein Vergleichangebot abgeschlossen wurde.
Ich bin aktuell an einer Steuererklärung für Jahr 2024 dran. Mache eine Steuererklärung zum ersten Mal überhaupt. Also noch nicht abgegeben.
Zufälligerweise bekam ich heute Post, in dem Schreiben von Finanzamt steht, das ich rückwirkend für die Jahre 2021-2024 eine Steuererklärung bis zum 07.09.2024 abgeben sollte. Steuerklasse 1.
Ich habe zwei Vergleichsangebote letztes Jahr abgeschlossen beide ca.15.000 €
Könnte das Schreiben von Finanzamt gekommen sein, weil da ein Geldeingang auf dem Konto war welchen ich noch nicht gemeldet habe?
Wie meldet man so ein Eingang überhaupt richtig, habe hier keine professionelle Steuerberatung. Mache das mit einen Familienfreund.
Kennt sich jemand mit solchen Fällen aus? Bzw. Hat jemand von euch eine ähnliche Situation?
Ihr könnt gerne Fragen stellen.
Ich bin seit dem März 2022 spielfrei.
Es handelt sich um Sportwetten.
Gruß
Nachtigall
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Galileo am Heute um 23:04:55 »
Habe 20% angenommen. Waren aber auch nur 1k Verlust. Also 200€ waren in dem Fall in Ordnung.


Verständlich.
Jetzt hast deine Ruhe.


All in auf rot oder schwarz? (Sorry, wollte lustig sein🙃)

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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von SpielsüchtigerMann am Heute um 22:56:21 »
Habe 20% angenommen. Waren aber auch nur 1k Verlust. Also 200€ waren in dem Fall in Ordnung.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Roy1234 am Heute um 22:44:45 »
Ein PKF pfeift auf 15 Prozent Angebote.
Bei 20.000 Euro und 37 Prozent PKF Anteil wären das 1.110 Euro. Damit finanzieren die gar nichts weiter.
Für Leute die noch vor dem Anteil stehen mag das zur Not noch OK sein da sie die Daten vermutlich eh nicht erhalten.
Rechtlich gesehen dürfte das aber die nächste Schweinerei sein. Aber Lobbys können anscheinend alles machen in Europa.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Galileo am Heute um 21:47:47 »
Die Prozessfinanzierer werden bei Staudt vermutlich Druck machen, dass mal Geld kommt. Anders kann man so eine Empfehlung nicht erklären.

Nein, dass stimmt nicht.
Weil keiner von denen Klage eingereicht hat.
Das sind Spieler, die über ihren Anwalt die DSGVO Auskunft angefordert haben.
Keiner von denen hat einen PKF
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Galileo am Heute um 21:44:57 »
Mich macht bei dem Szenario echt stutzig wieso ein Staudt dazu rät es anzunehmen. Ansonsten kann ich schon durchaus verstehen, wenn es Leute annehmen, da die meisten ja komplett am Ende sind wenn sie erst diesen Schritt wagen und da jeden Notgroschen annehmen.


Staudt hat ja vor 3-4 Tagen ein Video veröffentlicht, in dem es darum geht, dass die Gesellschaft eventuell liquidiert wird und dann nichts mehr zu holen wäre. ….

Deshalb lieber 15% als nichts.

Ich habe ja bereits meine DSGVO Auskunft und würde 15% vermutlich nicht annehmen, da es sich bei mir nur um einen 4-stelligen Betrag handelt.



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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von DestructionDaddy am Heute um 21:38:32 »
Die Prozessfinanzierer werden bei Staudt vermutlich Druck machen, dass mal Geld kommt. Anders kann man so eine Empfehlung nicht erklären.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Klopp011 am Heute um 21:34:34 »
Mich macht bei dem Szenario echt stutzig wieso ein Staudt dazu rät es anzunehmen. Ansonsten kann ich schon durchaus verstehen, wenn es Leute annehmen, da die meisten ja komplett am Ende sind wenn sie erst diesen Schritt wagen und da jeden Notgroschen annehmen.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Galileo am Heute um 21:33:27 »
Ja, es geht um diejenigen, die über Anwälte ihre DSGVO Auskunft angefordert haben.

Jeder(?) bekam ein 15% Angebot + Anwaltskosten.
Wieviel Euro den 15% entsprechen weiß niemand.

Das könnte man herausfinden, wenn man jeden Kontoauszug (Kreditkarte und Girokonto) durchgeht …
Aber ist etwas kompliziert, weil die Namen auf den Auszügen nicht richtig zuzuordnen sind …
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von crazy999 am Heute um 21:21:55 »
Ich auch nicht…. das ist ein Witz.
15 % bei der eindeutigen Rechtslage ?
Das Liquidieren und Co hat ja auch seinen Preis für die…
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