Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Hafensänger am 17 April 2019, 19:54:17

Titel: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Hafensänger am 17 April 2019, 19:54:17
Gerade diesen Artikel gefunden :

https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/194792.html

Sehr interessant, was sagt ihr dazu ??
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Adalbert am 17 April 2019, 19:57:20
Keine Sorge, ist nur ein Beschluss. Und zwar eines Einzelfalles. Oder liege ich hier falsch?
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Erwin2020 am 17 April 2019, 20:49:26
Das ist zwar wie bei jedem Urteil ein Einzelfall, aber wenn man sich die zitierten Gründe mal anschaut, wird das Oberlandesgericht und das Landgericht München das bei anderen Fällen nicht anders sehen, denn es schlägt sich ja eben gerade nicht auf die Seite des armen Spielers, wenn es zu der Thematik ganz allgemein schreibt:

„Überdies ist der Schutzzweck gem. § 1 des GlüStV, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken und sicherzustellen, dass u.a. die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt wird. Dieses Ziel werde geradezu torpediert, wenn davon auszugehen wäre, dass eine Nichtigkeit der Autorisierung von Zahlungsvorgängen vorläge. Dann würde das in der Regel gutgläubige Kreditinstitut auf den Aufwendungen sitzenbleiben und dem Spieler sozusagen einen Freibrief erteilt, weil der verspielte Einsatz sogleich von der Bank erstattet würde und der Spieler keine finanziellen Einbußen oder Risiken eingehen würde. Der Spieler könnte unter diesen Umständen Glücksspiel ohne jegliches finanzielles Risiko ausführen. Es könnte vielmehr ein bösgläubiger Teilnehmer am Glücksspiel, der sich letztendlich nach § 285 StGB strafbar macht, gutgläubige Zahlungsinstitute für rechtswidrige Aktivitäten einspannen.“

Ich persönlich finde, dass dieses Argument auch nicht ganz von der Hand zu weisen ist, mag aber Ansichtssache sein.

@Olli:
Könntest Du das Urteil, was Dir Born4Nothing zugeschickt hat, mal unter der Rubrik Urteile usw. veröffentlichen?
Das würde uns alle brennend interessieren. Danke!
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: DOWNUNDER am 17 April 2019, 20:52:50
Das Urteil ist älter als die Urteile vom AG. Ich verstehe nicht warum das jetzt so aufgewirbelt werden?

Die Umstände des Falles werden wahrscheinlich anders gelagert sein. Vielleicht hat der Beklagte sogar durch einen blöden Fehler etwas "gestanden". Das kann man nicht beurteilen.
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Ltr88 am 17 April 2019, 21:18:51
Wer is eigentlich @erwin vorher noch nix gehört gehabt?
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Erwin2020 am 17 April 2019, 21:29:05
@Downunder:
Das Urteil des Landgerichts München ist vom 28.02.2018.
Dagegen wurde dann von dem Bankkunden laut dem Artikel Berufung zum Oberlandesgericht München eingelegt, was natürlich erstmal dauert bis darüber entschieden wird.
Das Oberlandesgericht München hat dann vor ca. einem Monat erst entschieden, dass die Berufung nicht zulässig ist und sich der Meinung des Landgerichts angeschlossen.
Deshalb wird das Urteil nun so "aufgewirbelt"!

Ich hoffe dass Olli oder Ilona, die das Urteil ja schon haben sollen, es mal hier reinstellen, dann können wir noch tiefer einsteigen!
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Herrlehmann am 17 April 2019, 23:02:08
Der Erwin also...legt hier aber mal so richtig los 😊. Neu angemeldet und augenscheinlich bestens in der Materie...
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: kc_ am 18 April 2019, 06:44:49
Kann es vorkommen, dass nun auch PayPal (als Zahlungsdienstleister) basierend auf die im Urteil genannten Argumente vors Gericht geht? Und die Forderungen künftig nicht mehr nichtig sind...?
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Olli am 18 April 2019, 06:45:44
Guten Morgen!

Zitat
Die Umstände des Falles werden wahrscheinlich anders gelagert sein.

Genau so ist es ...

Aus dem Artikel:
Zitat
allerdings nicht Aufgabe des Kreditunternehmens die Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen (BGH, XI ZR 96/11). Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV ist dies Aufgabe der Glücksspielaufsicht des jeweiligen Bundeslandes. Die Glücksspielaufsicht hat dem mitwirkenden Kreditunternehmen unerlaubte Glücksspielangebote bekanntzugeben. Erst dann dürfen seitens der Glücksspielaufsicht Maßnahmen gegenüber dem Kreditunternehmen getätigt und die Mitwirkung an unerlaubtem Glücksspiel untersagt werden. Eine derartige Bekanntgabe der Glücksspielaufsicht an die Klägerin konnte der Beklagte nicht darlegen. Da die Voraussetzungen der Mitwirkung an Zahlungen am unerlaubten Glücksspiel nicht vorliegen, verstoßen die Zahlungsausführungen der Klägerin nicht gegen den Glücksspielstaatsvertrag und sind somit nicht nichtig nach § 134 BGB

Der Sachverhalt bezieht sich auf den veralteten mittlerweile aber novellierten GlüStV.
Der Gesetzgeber hat den § 9 mittlerweile gestrichen. Für aktuelle Fälle (8 Wochen bis 13 Monate) würde dieses Argument entfallen.

Zitat
Ich hoffe dass Olli oder Ilona, die das Urteil ja schon haben sollen, es mal hier reinstellen, dann können wir noch tiefer einsteigen!
Das Urteil liegt mir nur im eingescannten Format vor. Die Qualität ist auch nicht berauschend, sodass ich auch keine optische Zeichenerkennung (OCR) durchführen kann.
Und abtippen .... näääähhhhhh ...



Ich habe gerade den Hund meiner Schwester bei mir und er fordert seine Streicheleinheiten an ... vielleicht gehe ich daher nachher noch einmal auf das Thema ein ...

Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Erwin2020 am 18 April 2019, 08:26:25
Olli, ich verstehe, das ist natürlich eine Menge Arbeit das Urteil abzutippen.
Leider ist es ein Irrtum, dass § 9 des Glücksspielstaatsvertrags geändert wurde oder nicht mehr vorhanden ist. Born4Nothing hatte das gestern bereits erwähnt und ich hatte das recherchiert.


Ich habe gerade mal geschaut:
Im Jahr 2017 gab es keine Novelle beim Glücksspielstaatsvertrag.
Es gibt einmal den seit 2012 bis heute gültigen Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag.
Dann gab es im Jahr 2017 einen Versuch, einen Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft treten zu lassen,  da haben aber Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen nicht mitgemacht  :-X :-X, so dass sich dieser erledigt hat:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Schleswig-Holstein-laesst-neuen-Gluecksspielstaatsvertrag-platzen-3839171.html

Also existiert der in den Gerichtsentscheidungen genannte § 9 des Glücksspieländerungsstaatsvertrags unverändert fort.
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Olli am 18 April 2019, 10:31:06
Hi Erwin!

Auf Grund Deines gestrigen Einwandes habe ich auch heute morgen noch mal nachgeschaut - und Du hast absolut Recht.

Da habe ich mich durch das Reekmann-Schreiben von 2017 komplett auf eine falsche Fährte führen lassen ...  :-\

Daher: Vielen Dank für die Richtigstellung!



Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Ilona am 18 April 2019, 10:43:13
Hallo zusammen,
lasst euch nicht verrückt machen. Das ist ein Urteil, die genauen Hintergründe, die zu der Entscheidung geführt haben, sind uns (noch) nicht bekannt. Ein anderes LG und ein anderes OLG mögen das ganz anders sehen. Und spielentscheidend ist eh, wie der BGH das sieht.
LG Ilona
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Hamburg1970 am 18 April 2019, 13:09:17
Das ist zwar wie bei jedem Urteil ein Einzelfall, aber wenn man sich die zitierten Gründe mal anschaut, wird das Oberlandesgericht und das Landgericht München das bei anderen Fällen nicht anders sehen, denn es schlägt sich ja eben gerade nicht auf die Seite des armen Spielers, wenn es zu der Thematik ganz allgemein schreibt:

„Überdies ist der Schutzzweck gem. § 1 des GlüStV, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken und sicherzustellen, dass u.a. die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt wird. Dieses Ziel werde geradezu torpediert, wenn davon auszugehen wäre, dass eine Nichtigkeit der Autorisierung von Zahlungsvorgängen vorläge. Dann würde das in der Regel gutgläubige Kreditinstitut auf den Aufwendungen sitzenbleiben und dem Spieler sozusagen einen Freibrief erteilt, weil der verspielte Einsatz sogleich von der Bank erstattet würde und der Spieler keine finanziellen Einbußen oder Risiken eingehen würde. Der Spieler könnte unter diesen Umständen Glücksspiel ohne jegliches finanzielles Risiko ausführen. Es könnte vielmehr ein bösgläubiger Teilnehmer am Glücksspiel, der sich letztendlich nach § 285 StGB strafbar macht, gutgläubige Zahlungsinstitute für rechtswidrige Aktivitäten einspannen.“

Ich persönlich finde, dass dieses Argument auch nicht ganz von der Hand zu weisen ist, mag aber Ansichtssache sein.



Ich finde das Urteil vom LG und olg München ist ein Skandal. Ich hoffe die Gerichte in Hamburg und Berlin richten nach dem Gesetz und nicht nach eigener Meinung. Deswegen wird Richter Rock wegen befangenheit in HH auch sicherlich nicht der eingesetze Richter sein. ( leider) .

Ja der Böse Kranke Spieler und die Arme Bank oder Kreditkarteninstitut.
Also ich habe da eine andere Ansicht. Ohne Hilfe der Bank oder Kreditkarteninstitut wäre es sehr vielen Spielern gar nicht möglich gewesen zu spielen.
Aus gutgläubigkeit ,hat die Bank sicherlich nicht die Einzahlungen der Spieler zugelassen.
Die Geldgier der Banken um möglichst viele hohe Einnahmen zu haben ist grenzenlos. Sie können sich nicht darauf stützen ,von nichts gewußt zu haben
schon gar nicht wenn die Bank zusätzlich für jede getätigte Einzahlung vom Spieler zusätzlich 3% zu verlangen
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Born4Nothing am 18 April 2019, 15:33:32
und spielentscheidend ist eh, wie der BGH das sieht.
LG Ilona

Bis das beim BGH liegt wird ein alter Mann Soldat und viele werden hier dann kein Geld mehr sehen.
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Rofl1312 am 18 April 2019, 15:34:25
Ich habe ein Screenshot aus einem anderen Forum, da äußert sich ein Mitarbeiter einer Bank zum Glücksspielproblem und den Transaktionen...
Der Screenshot widerlegt das Urteil zu 99,99%, denn der Mitarbeiter hat geschrieben die Bank weiß um welche Art von Transaktion es sich handelt zu 99,99%..
Und vor Gericht wird sich dann dumm gestellt..

Mal wieder ein Fall von: Der kleine ist der doofe und der Große darf machen was er will...

Die Screenshots wurden einen Anwalt übersendet, der bereits erfolgreich damit gearbeitet hat - mehr sage ich dazu nicht .
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: kotek123 am 18 April 2019, 15:49:55
wollen die Banken, KK, Paypal und andere jetzt sagen sie wüssten nicht von wo der kunde einzahlt und wohin die zahlung geht????? das ist doch lächerlich. anhand der IP Nummer wissen sie doch von wo der Kunde versucht bei welchen anbieter einzuzahlen. letztendlich schließen sie ja mit den anbieter  akzeptenzverträge damit die kunden mit der zahlungsmethode einzahlen können. sie könnten problemlos die zahlungen unterbinden wenn sie wollten.  zu behaupten es wäre mit unverhältnismäßigen aufwand verbunden die zahlungen ist lächerlich. sie wissen dass die glückspiele in deutschland nur in SH erlaubt sind und das für nur bestimmte anbieter. sie können problemlos ihre software so programmieren dass die zahlungen nur aus SH und nur für registrierte Anbieter freigegeben wird.

Die Behauptung dass die Kunden die aktuelle Lage missbrauchen würden finde ich auch lächerlich. Würden die Zahlungsdienstleister Ihre Aufgaben machen, würden auch keine Einzahlungen stattfinden und keiner würde auch Rückforderungsansprüche stellen. Erst weil sie zahlungen zulassen entstehen überhaupt solche rückforderungsansprüche.
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Olli am 18 April 2019, 15:57:16
Hi Rofl!

Zitat
mehr sage ich dazu nicht

Das Verlinken in ein anderes Forum ist aber erlaubt!
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Rofl1312 am 18 April 2019, 16:00:05
Hi Rofl!

Zitat
mehr sage ich dazu nicht

Das Verlinken in ein anderes Forum ist aber erlaubt!

Der Beitrag wurde mitlerweile von der Bank aus dem Netz genommen ;) Existiert aber weiter auf meinem Stick.
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: kotek123 am 18 April 2019, 16:09:57
Hi Rofl!

Zitat
mehr sage ich dazu nicht

Das Verlinken in ein anderes Forum ist aber erlaubt!

Der Beitrag wurde mitlerweile von der Bank aus dem Netz genommen ;) Existiert aber weiter auf meinem Stick.


besteht die möglichkeit dass du uns diese daten auch zur verfügung stellst. gerne per PN oder per email
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: DOWNUNDER am 18 April 2019, 16:23:55
Ein Screenshot aus einem Forum von einem, nicht als Bankmitarbeiter verifizierten, Benutzer. Ob das eine ordentliche Beweislast ist? Ich weiß ja nicht.

Ironie an:

Ich arbeite übrigens bei einer großen deutschen Bank. Wir wissen, dass Gelder an illegale Casinos gehen, wir stellen uns aber vor Gericht doof.

Ironie aus


Wenn ich nun meinen Beitrag ausdrucken würde, hätte das einen Effekt? Ich glaube nicht.
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: kotek123 am 18 April 2019, 16:27:41
Ein Screenshot aus einem Forum von einem, nicht als Bankmitarbeiter verifizierten, Benutzer. Ob das eine ordentliche Beweislast ist? Ich weiß ja nicht.

Ironie an:

Ich arbeite übrigens bei einer großen deutschen Bank. Wir wissen, dass Gelder an illegale Casinos gehen, wir stellen uns aber vor Gericht doof.

Ironie aus


Wenn ich nun meinen Beitrag ausdrucken würde, hätte das einen Effekt? Ich glaube nicht.


ich finde das spielt ja eigentlich keine rolle. die zahlungsdienstleister müssen schon alleine wegen geldwäschegesetz wissen wohin die gelder gehen. dass sie nebenbei mit den empfänger akzeptanzverträge abschließen, lässt denen finde ich kein spielraum für ausreden.
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Rofl1312 am 18 April 2019, 16:29:21
Damit der Screenshot seine "Wirkung" entfaltet, müsste ein Screenshot mitgesendet werden der persönliche Daten sowie ein Foto des Mitarbeiters enthält.
Bei persönlichen Daten bin ich vorsichtig...
Das Statement wo von ich sprach ist auf eine Bank bezogen... und kann nicht einfach gegen eine andere Bank verwendet werden.
Habt Bitte Verständnis das ich diesen Screen nicht einfach umherschicke, dieser soll für die Bank überraschend kommen wenn man selber nicht mehr weiterkommt, bzw. der Anwalt ..
Ist Quasi ein As im Ärmel wenn die Bank sagt sie weiß nicht um welche Transaktionen es sich handelt.. ;)

Ich bin darauf gekommen, in dem ich einfach meine Bank bei Google gesucht habe.. Suche : XYZ Bank Glücksspiel.
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Born4Nothing am 18 April 2019, 16:30:54
Naja, der Acquirer weiß zu 100% an wen die Zahlungen fließen.

Die Bank vermittelt nur die Kreditkarten aber die Abwicklungen selber (Transaktionen) werden an den Acquirer abgegeben und dieser bucht dann den Betrag im KK-Konto.
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Rofl1312 am 18 April 2019, 16:31:57
Ein Screenshot aus einem Forum von einem, nicht als Bankmitarbeiter verifizierten, Benutzer. Ob das eine ordentliche Beweislast ist? Ich weiß ja nicht.

Ironie an:

Ich arbeite übrigens bei einer großen deutschen Bank. Wir wissen, dass Gelder an illegale Casinos gehen, wir stellen uns aber vor Gericht doof.

Ironie aus


Wenn ich nun meinen Beitrag ausdrucken würde, hätte das einen Effekt? Ich glaube nicht.

In meinem Screen ist DEUTLICH sichtbar das derjenige für die Bank arbeitet.

Das Statement wird wie folgt eingeleitet:

Um hier mal etwas von offizieller Seite klar zustellen...
[....]
Wir wissen es ganz genau wenn Herr Mustermann seine KK bei  XYZ einsetzt denn durch den ..... sehen wir um welche art es sich handelt...
[...]

So genug geplaudert..
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Born4Nothing am 18 April 2019, 16:37:35
Da ich auch selber mit KK-Zahlungen zu tun habe kann ich euch Versicherung, dass auch mir der MCC im Account angezeigt wird. Das wird bei einem OC auch der Fall sein!
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: kotek123 am 18 April 2019, 16:40:42
Naja, der Acquirer weiß zu 100% an wen die Zahlungen fließen.

Die Bank vermittelt nur die Kreditkarten aber die Abwicklungen selber (Transaktionen) werden an den Acquirer abgegeben und dieser bucht dann den Betrag im KK-Konto.

ja das ist bei Kreditkarten der Fall. in diesem Fall muss die kreditkartenfirma dafür sorgen dass der Acquirer den zahlungsvorgang prüft. also haften sie dafür
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: kotek123 am 18 April 2019, 16:49:44
Mike • vor 20 Stunden
Hallo Herr Peters, das ist ja schön, dass Sie uns hier noch einmal genau belehren. Im vorliegenden Fall ist aber - wenn es tatsächlich so ist wie Herr Reeckmann behauptet - die Rücknahme der Berufung nicht ohne Grund erfolgt, sondern weil die beklagte Partei (vertreten durch Herrn Reeckmann?) unbedingt verhindern wollte dass ein für sie negativer Beschluss des OLG München ergeht. Schließlich wird Herr Reeckmann ja weiter Mandanten für das Thema werben wollen und da ist ein solch negativer Beschluss des OLG München nicht gerade förderlich. Wie man an anderer Stelle unabhängig davon nachlesen kann, hat das OLG München in dem Berufungszulassungsverfahren 19 U 793/18 durch einen Hinweis von Anfang Februar 2019 zu erkennen gegeben, dass es die Rechtsauffassung des Landgerichts München ohne Wenn und Aber folgt, und das ist doch wohl für die Sache entscheidend und nicht der von Ihnen zitierte Kommentar von Rimmelspacher zur ZPO! :-)

 

Werner Peters • vor einem Tag
Die Rechtsauffassung von "Mike" ist leider falsch. Ich verweise diesbezüglich auf § 516 ZPO. Die Rücknahme der Berufung kann gemäß § 516 Abs. 1 ZPO bis zur Urteilsverkündung erfolgen. Rechtsfolge einer solchen Rücknahme ist der Verlust des eingelegten Rechtsmittels und die Verpflichtung, die durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten zu tragen, § 516 Abs. 3 ZPO. Ein Urteil der Berufungsinstanz ergeht bei rechtzeitiger Rücknahme vor der Urteilsverkündung nicht. Im Ergebnis tritt sodann ex nunc die Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils ein (siehe dazu beispielsweise Rimmelspacher, in MüKo ZPO, 5. Auflage 2016, § 516 Rn. 26).

 

Mike • vor einem Tag
Hallo Herr Reeckmann, auch die Rechtsanwälte Görg bestätigen in einer aktuellen Veröffentlichung, dass das OLG München die Einschätzung des Landgerichts in dem Verfahren 19 U 793/18 bestätigt hat. Es mag sein, dass in sprichwörtlich letzter Sekunde die Berufung daraufhin (von Ihnen?) zurückgenommen wurde, was aber in der Sache natürlich nichts ändert!!

 

mAObites • vor einem Tag
Entgegen der Darstellung von RA Karpenstein existiert kein Beschluss des OLG München, auch nicht vom 4.3.2019, mit dem die Berufung gegen das vorstehend erwähnte Urteil des LG München vom 28.2.2018 zurückgewiesen worden wäre.
Vielmehr konnte das OLG München in der Sache gar nicht entscheiden, weil die Berufung vorher zurückgenommen wurde.
Rechtsanwalt Martin Reeckmann
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: kotek123 am 18 April 2019, 17:02:11
https://www.goerg.de/de/aktuelles/legal_updates/im_spannungsverhaltnis_zwischen_dem_recht_des_zahlungsverkehrs_und_dem_glucksspielrecht_anm_zu_lg_munchen_i_27_o_11716/17_olg_munchen_19_u_793/18.48604.html

auch interessant
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Born4Nothing am 18 April 2019, 18:17:01
Die Zusammenfassung aus deinem Link …

Zitat
Vermittelt der – den Zahlungsvorgang autorisierende – Kunde seiner Bank den Eindruck, es handle sich um eine ordnungsgemäße Transaktion, und verschweigt er selbst – in aller Regel wohl aus gutem Grund – eine etwaige Illegalität seiner Aktivitäten, ist es auch nicht unbillig, ihm dieses Risiko aufzubürden.

Völliger Nonsens! Auch ich wusste wie 99% der sich hier eintreffenden Nutzer nicht, dass es sich um illegales Glückspiel gehandelt hat als ich die Transaktionen tätigte! Woher soll man das auch wissen wenn einem die Werbung suggeriert: 100% legal, 100% fair!

psadfjafkjdfkldsf
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: thehellion am 22 April 2019, 19:41:58
Kann es vorkommen, dass nun auch PayPal (als Zahlungsdienstleister) basierend auf die im Urteil genannten Argumente vors Gericht geht? Und die Forderungen künftig nicht mehr nichtig sind...?

Halte ich für Ausgeschlossen,denn bei dem AZ ging es um die Überprüpfungspflicht des Dienstleisters die nun mal nicht gegeben ist

paypal bzw der Forderungsinhaber müsste aktiv klagen.  ;D
Bei kk chargebacks ist es umgekehrt.
( Da kann man allerdings "tricksen" , hatte ich ja schon mal gepostet )


Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Hamburg1970 am 23 April 2019, 09:07:37
Die Zusammenfassung aus deinem Link …

Zitat
Vermittelt der – den Zahlungsvorgang autorisierende – Kunde seiner Bank den Eindruck, es handle sich um eine ordnungsgemäße Transaktion, und verschweigt er selbst – in aller Regel wohl aus gutem Grund – eine etwaige Illegalität seiner Aktivitäten, ist es auch nicht unbillig, ihm dieses Risiko aufzubürden.

Völliger Nonsens! Auch ich wusste wie 99% der sich hier eintreffenden Nutzer nicht, dass es sich um illegales Glückspiel gehandelt hat als ich die Transaktionen tätigte! Woher soll man das auch wissen wenn einem die Werbung suggeriert: 100% legal, 100% fair!

psadfjafkjdfkldsf

genauso ist es. Ich wußte es auch nicht.
Die Urteilsbegründung vom LG München ist schon sehr Bankenlastig. Kann man ja nur hoffen, das gewisse Richter nicht zufällig demnächst eine Große Reise für einen Obligatorischen Euro machen dürfen. ;)
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Born4Nothing am 23 April 2019, 09:12:00
Ich bin seit 1996 im Internet unterwegs und ich weiß eine Menge aber das es nicht legal war habe ich erst 1 Jahr später erfahren und das eher durch einen Zufall.

Naja, momentan laufen so viele Klagen und man muss einfach abwarten wie selbige ausgehen. Ziel ist es das der BGH entscheidet und ein Machtwort im Sinne der betroffenen spricht und es den illegalen OC unmöglich machen wird, einen Fuß in die Tür zu stellen. Momentan stehen die ja in der Tür und machen was sie wollen!
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Hamburg1970 am 23 April 2019, 09:16:49
sehe ich genauso wie du.

Aber es ist nicht einfach geduldig zusein. Aber es hilft ja nichts.
Hoffentlich liest man bald mal wieder Positives

Die Hoffnung stirbt zuletzt
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Born4Nothing am 23 April 2019, 09:20:24
Nun ja, zuletzt sterben wir und dann ist auch die Hoffnung egal.

Alle die Klagen, egal gegen welche Zahlungsart auch immer, haben nur ein einziges Ziel. Die Sache vor den BGH zu bringen. Dann wird entweder ein Machtwort gesprochen und das ist für alle bindend oder eben nicht. Bis dahin ist es noch ein weiter und steiniger Weg.
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Hamburg1970 am 23 April 2019, 09:22:28
so negativ sehe ich das nicht.
Ich habe schon große Hoffnung auf die nächsten Gerichtsurteile aus Hamburg und Berlin
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Born4Nothing am 23 April 2019, 09:29:03
Wir alle haben Hoffnung aber wird diese Hoffnung schlussendlich auch erfüllt werden? Klar alles ist illegal aber man sollte nicht alle Hoffnung reinstecken und sich darauf versteifen.

Und Ja, auch ich bin gespannt auf diese Urteile aber selbst dann wird es nicht einfach werden. Die einzige Abhilfe ist eben der BGH. Erst dann wird es einfach werden wenn das zu unseren Gunsten gefällt wird.

Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Olli am 23 April 2019, 10:29:37
Moin!

Zitat
Die einzige Abhilfe ist eben der BGH.

Oder für künftige Fälle ein entsprechender Passus im GlüStV, dass nicht nur die Mitwirkung am Zahlungsverkehr im Rahmen des unerlaubten Glückspiels verboten ist, sondern auch Mandate und sonstige Authorisierungen in diesem Rahmen von vornherein für nichtig erklärt werden!
Zusätzlich darf es keine Verjährungsfrist geben!
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Born4Nothing am 23 April 2019, 10:32:13
Dies halte ich für eher unwahrscheinlich denn da haben einfach zu viele Parteien die Finger drin und selbige können sich ja schon seit Jahren nicht einigen...
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Herrlehmann am 30 April 2019, 10:19:49
Was ich mitbekommen habe, wird Berlin vermutlich auch verloren...aber mal abwarten...
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Hamburg1970 am 30 April 2019, 16:45:38
Was ich mitbekommen habe, wird Berlin vermutlich auch verloren...aber mal abwarten...

Woher hast du denn die Quelle?
Gab es in Berlin in letzter zeit Gerichtsverhandlungen?
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Hamburg1970 am 28 Mai 2019, 12:49:54
Was ich mitbekommen habe, wird Berlin vermutlich auch verloren...aber mal abwarten...

Hi,
sollte es nicht jetzt im Mai und Juni Gerichtsverhandlungen vom LG Berlin und LG Hamburg geben?
Der Mai ist ja nu fast rum.
Weiß da jemand von euch mehr und hat auch Termine?
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Rofl1312 am 28 Mai 2019, 14:26:37
Bei den unterbesetzten Gerichten kann eine Veröffentlichung der Urteile schon mal etwas dauern, Geduld.
Ich warte seit 3 Monaten auf die Zustellung einer Antwort zu meinem Insolvenzenverfahren.
Stichwort Überlastung.

Eine mögliche Theorie wäre, dass das Gericht einen Vergleich vorgeschlagen hat, was für den Spieler vermutlich eine gute Lösung ist, ist für uns eher suboptimal.
Für beide Seiten wohl eine gute Lösung ohne das da großartig was ans Tageslicht kommt.

Abwarten, mann weiß nicht was da genau los ist, der zuständige Richter krank der Kläger oder oder oder.



Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Herr R. am 28 Mai 2019, 14:29:10
Hallo zusammen entscheidender ist Borns Gerichtstermin weil da sehen wir dann mal wie Paypal tickt ob Sie überhaupt kommen??
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Hamburg1970 am 29 Mai 2019, 09:40:08
Hallo zusammen entscheidender ist Borns Gerichtstermin weil da sehen wir dann mal wie Paypal tickt ob Sie überhaupt kommen??

Borns Termin ist im Juli.Natürlich auch ein sehr wichtiger und evtl. richtungsweisener Gerichtstermin.
 LG Hamburg ist aber demnächst oder war schon. Leider weiß ich das nicht genau.
Es  gibt hier auch genug Leute die mit Kreditkarte bezahlt haben und nicht nur mit Paypal.
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Born4Nothing am 29 Mai 2019, 10:17:42
Naja, bei mir geht es nicht um KK.
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Hamburg1970 am 29 Mai 2019, 10:36:20
Naja, bei mir geht es nicht um KK.

habe ich auch nicht geschrieben. Sondern das es auch andere leute hier gibt wo es nicht nur um paypal geht.
Trotzdem ist dein Termin im Juli sehr wichtig.
Aber eben auch mal ein positives Kreditkarten Urteil
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Born4Nothing am 29 Mai 2019, 10:43:59
Naja, bei mir geht es eigentlich um alles was es an Einzahlungsmöglichkeiten gibt. Glaube ich habe nichts ausgelassen...
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: kc_ am 29 Mai 2019, 11:19:07
Naja, bei mir geht es eigentlich um alles was es an Einzahlungsmöglichkeiten gibt. Glaube ich habe nichts ausgelassen...

Bei dir kam es zu Klage, weil du mit PayPal-Guthaben bezahlt hast, oder?
Ich dachte, PayPal würde sich nie auf eine Klage einlassen, weil sie aufgrund ihren Kooperation- bzw. Akzeptanzverträgen mit Online Casinos gegenüber dem Spieler in einem schlechteren Verhältnis stehen.
Bin mal gespannt...
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: TAL am 29 Mai 2019, 11:29:30
Born ist hier selbst der Kläger...
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Herr R. am 29 Mai 2019, 11:35:42
Born verklagt Paypal
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Born4Nothing am 29 Mai 2019, 11:41:22
Korrekt

Ob meine Klage von Erfolg gekrönt sein wird muss sich erst noch zeigen. Hab aber irgendwie ein mulmiges Feeling...
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Rofl1312 am 29 Mai 2019, 11:41:34
Ich hoffe mal Paypal erscheint, so ein Versäumnisurteil ist scheiße.
Paypal soll sich ruhig verteidigen, damit auch andere eine Basis für weitere Informationen klagen haben.
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: kc_ am 29 Mai 2019, 11:44:49
Ist mir klar, dass der Born PayPal verklagt hat.
Aber PayPal hat sich ja auf die Klage eingelassen, ohne eine außergerichtliche Einigung mit dem Born zu treffen. Wenn sich PayPal vor dem gerichtlichen Termin von der Klage zurückzieht, ist es ein gutes Zeichen für uns.
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Born4Nothing am 29 Mai 2019, 11:45:17
Nach dem was für ein Aufwand betrieben wird denke ich sehr wohl das sich Paypal zum Termin blicken lassen wird oder zumindest die rechtlichen Vertreter.

Wäre ja ein Armutszeugnis wenn dem nicht so wäre aber könnte auch Taktik sein^^

@KC

Habe ich mehrfach versucht aber bin auf taube Ohren gestoßen. Nun ist der Termin Anfang Juli. Es wird sich zeigen was an dem Tag passieren wird. Es geht erst in die Güteverhandlung und wenn beide Parteien ablehnen gleich in die Hauptverhandlung...

Es kommt darauf an wie der/die RichterIn das ganze sieht und ob Paypal versuchen wird die Zuständigkeit nach Luxembourg zu beantragen oder ob Paypal mich als gewerblichen Spieler hinstellen will. Alles Fragen auf die ich erst Anfang Juli eine Antwort habe... bis dahin sind alles reine Spekulationen. Was wäre wenn!? - Sehen wir dann und demensprechend wird von meinen Anwalt reagiert.
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: BenTheMan am 29 Mai 2019, 12:27:56
Wird das ne öffentliche Verhandlung?
Wo wird das ganze stattfinden?
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Hamburg1970 am 29 Mai 2019, 15:03:09
Ich hatte hier bewusst die Frage gestellt ob jemand weiß wann die Gerichtstermine in Hamburg und Berlin sind.
Ich wollte die Frage nicht mit anderen Themen durcheinander bringen und zerreden
Born seine Paypal klage wird doch schon woanders besprochen.
wünsche natürlich ganz viel Glück

Trotzdem würde mich Interessieren ob jemand da mehr weiß, wann die LG Termine in  Berlin und Hamburg  sind bzw vielleicht sogar schon waren
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Born4Nothing am 29 Mai 2019, 16:35:00
Überall ist nur die Rede von diesen Sommer aber genaues weiß ich leider auch nicht.
Titel: Re: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig
Beitrag von: Rofl1312 am 29 Mai 2019, 22:03:15
Ich hatte hier bewusst die Frage gestellt ob jemand weiß wann die Gerichtstermine in Hamburg und Berlin sind.
Ich wollte die Frage nicht mit anderen Themen durcheinander bringen und zerreden
Born seine Paypal klage wird doch schon woanders besprochen.
wünsche natürlich ganz viel Glück

Trotzdem würde mich Interessieren ob jemand da mehr weiß, wann die LG Termine in  Berlin und Hamburg  sind bzw vielleicht sogar schon waren

Die Termine werden wohl schon gelaufen sein, ob positiv oder negativ keine Ahnung.
Als ich damals jemanden verklagt habe, war ein Termin angesetzt, da wurde mit paar § diskutiert der Richter hat paar Vorschläge gemacht, die haben wir abgelehnt, dann haben wir nochmals gesagt das die Klage so wie ist weiterhin aufrecht erhalten wird, dann hat die Gegenseite einen 10 Minütigen Vortrag gehalten und dann war Ende, ca. 1,5 Monate später kam dann das Urteil, also Geduld ;)

Das Urteil wird nicht gleich am Tag der Verhandlung fallen.