Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Born4Nothing am 27 Februar 2019, 12:17:19

Titel: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 27 Februar 2019, 12:17:19
DOWNLOAD Urteil im Detail (27MB):   Klick mich! (https://docdro.id/qbdH6eB)

Wie einige bereits, oder eben nicht wissen; hatte dies in einigen Beiträgen bereits erwähnt; habe ich Klage gegen Paypal eingereicht.

Die haben sich nun Monate darum gestritten welches Gericht zuständig ist und nach Monaten kommt nun etwas Bewegung in die Sache da mein Landgericht die Klage hier zugelassen hat.

Nun muss ich noch geschlagene 5 Monate warten bis zum Termin der Güteverhandlung.

*narf*

Update vom 24.04.2019

Hatte heute den Kontakt mit meinem Anwalt und bisher hat sich niemand anderes getraut Paypal vor den Kadi zu ziehen, zwar nachgedacht haben viele aber ich war der einzige der Paypal auch wirklich verklagt hat.

Meine Klage ist also der Vorreiter in dieser Sache!  :o

Eigentlich ging es mir nur darum, zumindest am Anfang, die 10.000 EUR zurück zu bekommen und meine Account wieder zu erlangen aber nach dem Gespräch mit Anwalt gibt es niemand anderen der eine Klage eingereicht hat was mir es jetzt schwerer macht also vorher da mein Anwalt auch sagte, dass wenn ich mit meiner Klage Erfolg habe dies wohl bis zum BGH gehen wird. Eine Niederlage kann sich Paypal eigentlich nicht erlauben denn die Auswirkungen wären so gravierend das eine Klagewelle folgen würde und es hier wohl um einen Betrag geht der mehrere Millionen schwer ist.

Wenn ich so darüber nachdenke war ich mir als ich Paypal verklagt habe nicht bewusst da ich der "Vorreiter" sein werde sondern eher als "ich will mein Geld zurück", betrachtet hatte. Nun stehen mir dadurch andere Möglichkeiten offen als ich mir jemals erträumen habe lassen und da ich andere Schicksale hier kenne, kann ich selbige nicht ignorieren da ich der festen Überzeugung bin das dem ganzen ein Riegel vorgeschoeben werden muss. Wenn das mit mir möglich sein sollte dann bitte und dann werde ich meine persönlichen Interessen eben hinten anstellen zum wohl ALLER hier.

Naja, mit dem allen habe ich nicht gerechnet aber mein Anwalt meinte ich das dies ein steiniger und nicht günsitger Weg werden wird wenn es bis vor den BGH geht und Anwalt wird mich auch bis dahin begleiten. Ob mir das überhaupt leisten kann steht auf einem anderen Blatt Papier...und dabei hab ich den ganzen Vorgang als "just4fun" betrachtet und nun hab ich ein ziemliches grummeln im Bauch deswegen.

Update vom 16.12.2019

Die Beklagte (Paypal) wird verurteilt, dem Kläger, die Summe von 9xxx EUR zzgl. Zinsen von 5% (weit ich mich erinnern kann) zu bezahlen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

PP hat nun 30 Tage, ab dem Tag, an dem das Urteil zugestellt wurde, Zeit Berufung einzulegen...
Titel: Re: Klage Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Ilona am 27 Februar 2019, 18:23:02
Oh, das klingt interessant. Bin neugierig. Du machst das mit Anwalt, nehme ich an? Daumen drück!!!!
LG Ilona
Titel: Re: Klage Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 28 Februar 2019, 12:32:14
Klar mit Anwalt denn:

Zitat
Belehrungen gemäß §§ 78, 215 ZPO
Vor den Landgerichten herrscht Anwaltszwang. Daher kann nur ein Rechtsanwalt oder im Einverneh
men mit einem Rechtsanwalt ein der deutschen Sprache mächtiger Staatsangehöriger eines Mitglied
staates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens überden Euro
päischen Wirtschaftsraum, der nach den Teilen 1 und 5 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer
Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) berechtigt Ist, vorübergehend die Tätigkeit eines Rechtsan
walts auszuüben, zum Prozessbevollmächtigten bestellt werden. Handlungen, die die Partei selbst
vornimmt, sind prozessrechtlich unwirksam. Wird für die Partei kein Rechtsanwalt oder kein vorste
hend näher bezeichneter ausländischer Rechtsanwalt tätig, kann gegen sie ein Versäumnisurteil er
gehen. Die Parteien werden daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Nichterscheinen im
Termin zu einem Verlust des Prozesses führen kann. Gegen die nicht erschienene Partei kann auf
Antrag des Gegners ein Versäumnisurteil erlassen odereine Entscheidung nach Akteniage getroffen
werden (§§ 330 bis 331a, 251a ZPO); in diesem Fall hat die säumige Partei auch die Gerichts
kosten und die notwendigen Kosten der Gegenseite zu tragen (§ 91 ZPO). Aus dem Ver
säumnisurteil oder dem Urteil nach Lage der Akten kann der Gegner der säumigen Partei gegen die
se die Zwangsvollstreckung betreiben (§ 708 Nr. 2 ZPO)


Gespannt bin ich auch aber dauert noch 5 Monate bis zum Termin. Die Frage ist allerdings ob ich so lange noch finanziell durchhalten kann...

Eigentlich ist das Ganze ein ziemlicher Witz, denn ich hatte Probleme mit meinem privaten PP-Konto. Da wurde ich um 2500 EUR betrogen. Einzahlungen welche ich bei einem OC getätigt habe wurde nicht gebucht und ich hatte das Geld nie auf meinem Konto. Also hatte ich auf meinem privaten PP-Konto den Käuferschutz eingeschalten. Es waren 12 Buchungen und ich habe alle erstattet bekommen allerdings hat dann PP mein privates Konto gekillt und mein gewerbliches Konto was mehr als 10 Jahre absolut sauber gelaufen ist wurde ohne Vorwarnung gesperrt owbohl 2,1Mio in diesem Zeitraum an Umsätzen gelaufen sind.

PP hat mich stets abgeblockt und es kam kein vernünftiger Kontakt zustande. Ergo habe ich für die Einzahlen vom für OC für das gewerblichen Konto (ja war dumm!) eben Klage eingereicht auf Rückzahlung inkl. Öffnung des Kontos.
Titel: Re: Klage Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 12 März 2019, 11:52:39
Was wäre ich? Du schreibst in Rätseln so das ich keinen Bezug zu diesem Post herleiten kann.

Was meinst du?
Titel: Re: Klage Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 12 März 2019, 12:02:49
Zitat
im Prinzip gibt es hier genug Präzedenzfälle - sehr viele hier haben anfangs gewonnen, kaum einer ist fröhlich shoppen gegangen... nahezu alle haben den Gewinn wieder verspielt und sind sogar weit ins Minus gegangen... und konnten das eigene Verhalten oft genug selbst kaum nachvollziehen...

Richtig. Ich habe auch alles verzockt und hatte vom Gewinn nichts. Nur zum Schluss die Erkenntnis das ich dadurch in die Spielsucht gerutscht bin. Das war hart genug zu erkennen was passiert ist und nun wird mit allen Mitteln versucht den Schaden gering zu halten welcher durch meine Sucht entstanden ist.

Apropos, ich hätte auf die Klage verzichtet und die 10.000 EUR Verlust in Kauf genommen aber mir einfach das Konto zu sperren weil ich mit dem privaten PP-Konto Probleme hatte fand ich nicht lustig. PP wollte nicht mal mit mir sprechen obwohl ich es dutzendfach versucht habe um eine Lösung zu finden aber das war PP egal. Ergo blieb mir nichts andere übrig.
Titel: Re: Klage Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 12 März 2019, 12:49:40
Naja, bei mir ging beim privaten PP-Konto um knappe 2500 EUR da mir ein OC die Zahlungen nicht gutgeschrieben hatte. Dann habe ich die betreffenden Lastschriften zurückgeholt und den Käuferschutz in Anspruch genommen was auch akzeptiert wurde! Dachte damit wäre alles erledigt bis dann ohne Vorwarnung auch mein gewerbliches PP-Konto gesperrt wurde was seit 15 Jahren immer sauber war.

Ich wollte nur das mein Konto wieder geöffnet wird und dafür hätte ich auch auf die 10.000 EUR verzichtet. Hat PP aber nicht interessiert. Also wollte ich deswegen auch nicht auf die 10.000 EUR verzichten und klage gegen PP.

Was daraus wird sehen wir in 4 Monaten...
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 24 April 2019, 13:50:31
Ein kleines Update:

Hatte den Kontakt mit meinem Anwalt und bisher hat sich niemand anderes getraut Paypal vor den Kadi zu ziehen, zwar nachgedacht haben viele aber ich war der einzige der Paypal auch wirklich verklagt hat.

Meine Klage ist also der Vorreiter in dieser Sache!  :o

Eigentlich ging es mir nur darum, zumindest am Anfang, die 10.000 EUR zurück zu bekommen und meine Account wieder zu erlangen aber nach dem Gespräch mit Anwalt gibt es niemand anderen der eine Klage eingereicht hat was mir es jetzt schwerer macht also vorher da mein Anwalt auch sagte, dass wenn ich mit meiner Klage Erfolg habe dies wohl bis zum BGH gehen wird. Eine Niederlage kann sich Paypal eigentlich nicht erlauben denn die Auswirkungen wären so gravierend das eine Klagewelle folgen würde und es hier wohl um einen Betrag geht der mehrere Millionen schwer ist.

Wenn ich so darüber nachdenke war ich mir als ich Paypal verklagt habe nicht bewusst da ich der "Vorreiter" sein werde sondern eher als "ich will mein Geld zurück", betrachtet hatte. Nun stehen mir dadurch andere Möglichkeiten offen als ich mir jemals erträumen habe lassen und da ich andere Schicksale hier kenne, kann ich selbige nicht ignorieren da ich der festen Überzeugung bin das dem ganzen ein Riegel vorgeschoeben werden muss. Wenn das mit mir möglich sein sollte dann bitte und dann werde ich meine persönlichen Interessen eben hinten anstellen zum wohl ALLER hier.

Naja, mit dem allen habe ich nicht gerechnet aber mein Anwalt meinte ich das dies ein steiniger und nicht günsitger Weg werden wird wenn es bis vor den BGH geht und Anwalt wird mich auch bis dahin begleiten. Ob mir das überhaupt leisten kann steht auf einem anderen Blatt Papier...und dabei hab ich den ganzen Vorgang als "just4fun" betrachtet und nun hab ich ein ziemliches grummeln im Bauch deswegen.


Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: JoLo am 24 April 2019, 14:06:30
Hallo B4N ... zwar hast du da jetzt nicht so viel davon ... aber,  wir feiern dich hier (wir, das sind noch ein paar Freunde von mir, die hier nicht registriert sind, aber auch über WHDG versuchen das Geld zurück zu bekommen) ... ich kann dir nur zu deinem Mut gratulieren und drücke alle Daumen ... wenn du finanzielle Unterstützung brauchen solltest, können wir hier, also in diesem Forum, dir vielleicht mit einer kleinen Spende zur Seite stehen .... ich wäre auf jeden Fall dabei.  :) :)
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 24 April 2019, 14:11:23
Danke?

...aber diesen Umstand den ich da losgetreten, aus einer Laune heraus, just4fun,  war nie von mir beabsichtigt und nachdem mir mein Anwalt das offenbart hat muss ich gestehen, dass mir nun derbe flau im Magen ist weil mir die Tragweite wegen des Ganzen nie bewusst war. Bin gerade etwas überfahren worden und versuche meine Gedanken zu sortieren und kann es nach wie vor nicht einordnen.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: JoLo am 24 April 2019, 14:18:11
Das kann ich mir gut vorstellen. Bin selber so ein Typ. Spontan bis undgehtnichtmehr ... alles SOFORT ... tolles Gefühl und dann ...  ja, dann kommen diese Gedanken ... "Washastedanurwiederangesstellt" ::) ... Bin dadurch auch schon in richtig doofe Situationen gekommen ... aber, was du gemacht hast ist RICHTIG !!! Einer muss anfangen. Vielleicht kannst du dir ja auch ein paar gute Tipps über WHDG geben lassen. Herr König ist da kompetent und sehr nett.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 24 April 2019, 20:15:31
Naja, spontan war das sicher nicht von mir sondern ich habe es ums verrecken nicht eingesehen mich so verarschen zu lassen. Mein gesperrtes Paypal Konto war mehr als 15 Jahre sauber! Paypal hatte mehrfach die Möglichkeit das aus der Welt zu schaffen in dem einfach mein Konto wieder geöffnet wird aber ich wurde Wochenlang ignoriert und mit Standardbausteinen abgespeist also dachte ich mir: Nein, ich ziehe den Schwanz nicht ein vor euch und habe die einfach verklagt und heute kommt sowas beim Gespräch mit Anwalt dabei raus...David gegen Goliath...^^

Zitat
wenn du finanzielle Unterstützung brauchen solltest, können wir hier, also in diesem Forum, dir vielleicht mit einer kleinen Spende zur Seite stehen

Ob das hier auch so einfach toleriert werden wird? Dazu müsste Ilona etwas sagen.

Nachtrag

Konnte die Sache etwas sacken lassen und muss mich nun selber auch fragen ob ich diesen Weg bis zum Ende beschreiten will. Hab doch eh schon genug Probleme und ich soll mir nun noch mehr aufladen? Da bis dahin noch etwas Zeit vergehen wird werde ich mir in Ruhe darüber klar werden und dann, wenn es soweit ist, eine Entscheidung treffen.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 24 Mai 2019, 12:36:40
Die Verhandlung rückt näher, noch knappe 6 Wochen bis zur Verhandlung.

Nach wie vor habe ich mich noch nicht entschieden zumal es stark darauf ankommt welchen Standpunkt die Gegenseite vertritt. Denke das wird dann spontan entschieden; je nach Sachlage...
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Rofl1312 am 24 Mai 2019, 23:17:14
Zieh durch.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 08 Juli 2019, 06:00:44
Guten Morgen,

so, noch 3 Stunden dann ist es endlich soweit :)
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Herr R. am 08 Juli 2019, 06:05:56
Guten Morgen Born ich drücke dir die Daumen dass alles klappt.

Hälst Du uns bitte auf dem laufenden.


Viel Glück Junge
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: kc_ am 08 Juli 2019, 06:08:37
Hoffentlich bringst du uns eine gute Nachricht! Viel Glück.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 08 Juli 2019, 06:10:02
Naja, schauen wir mal was um 9 Uhr heute vor dem Landgericht passiert...

Gefühlstechnisch bin ich weder positiv noch negativ eingestellt; lass es einfach auf mich zukommen....
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Herr R. am 08 Juli 2019, 06:31:34
Born was sagt denn dein Anwalt dazu??
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 08 Juli 2019, 06:40:10
Naja, es kommt wohl drauf an was für eine Strategie die Gegenseite heute vortragen wird und wie der Richter auf das Thema eingestellt ist aber das sehen wir erst um 9 Uhr ….
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Herr R. am 08 Juli 2019, 06:46:45
Viel Glück!!!!
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Gonzo09 am 08 Juli 2019, 07:11:00
Viel Erfolg Born! 💪🏾💪🏾💪🏾
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Kläger2019 am 08 Juli 2019, 07:24:44
Viel Glück Drücke Dir die Daumen ✔️✔️✔️
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Olli am 08 Juli 2019, 08:08:18
Viel Erfolg, Born!

Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: lazomi am 08 Juli 2019, 09:00:00
Von mir auch viel Glück! 👍
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Lonesomeday am 08 Juli 2019, 09:27:41
Viel Glück👍👍👍👍👍👍👍
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: SPIELERNATUR am 08 Juli 2019, 10:52:51
Gibt es schon Neuigkeiten ?
Kann’s kaum erwarten ;)
Grüße
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Herr R. am 08 Juli 2019, 11:00:06
Können wir alle nicht aber bis jetzt noch nichts neues
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: kotek123 am 08 Juli 2019, 11:07:26
es wird so oder so heute keine entscheidung geben denke ich. es kann aber auch sein dass born und paypal  eine stillschweigende einigung erzielen, ohne dass es zu einem urteil kommt.
dann wird keiner was mitkriegen. wir kennen auch nicht die details exakt und klageanschrift. ich glaube nicht dass paypal so viel riskiert und hier ein urteil haben möchte. Außerdem ist dieser fall
auch ein einzellfall da ja born schon mal erwähnt hatte dass es hier in erster linie um schließung des acccounts geht und nicht um Zahlungen an Casino. Wie gesagt, wir kennen klageschrift nicht so
dass es nur bei spekulationen bleibt
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: SPIELERNATUR am 08 Juli 2019, 11:41:32
Letzten Endes ist das Urteil schon wichtig .
Den es betrifft thematisch und praktisch das gleiche , wie bei dennen die den CB durchgeführt haben .
Die Verhandlung läuft aber noch .
Grüße
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Herr R. am 08 Juli 2019, 11:56:55
Hi Spielernatur bist Du vor Ort woher weißt Du denn dass die Verhandlung noch läuft ??
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: holger am 08 Juli 2019, 12:09:03
Und??????
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Olli am 08 Juli 2019, 12:14:22
Hi Leute!

Ihr sitzt ja noch mehr auf glühenden Kohlen als Born selbst ...  ;D

Er wird sich schon melden ... habt ein wenig Geduld, bitte.

Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Ltr88 am 08 Juli 2019, 12:21:22
Ja das is sehr speziell für ihn selber sehe ich mehr Chancen auf das Geld ! Als das er den Account wieder erhält! Kann man nur das beste hoffen !
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 08 Juli 2019, 12:36:43
So, bin wieder zu Hause. Um kurz vor 11 Uhr war es zu "Ende"...

Mir raucht gerade der Kopf. Werde mich hierzu ausführlich, sobald ich gesundheitlich wieder besser auf der Höhe bin, äußern.

Kurzum: Bin als gewerblicher eingestuft worden weil es eben ein Geschäftskonto war mit dem ich bezahlt habe. Den Vergleich habe ich abgelehnt wobei das Gericht mir von sich aus ca. 4000 EUR zugestehen hätte wenn ich einen Vergleich angestrebt hätte aber mir geht es nicht um die Kohle.  Auch geht das Gericht nicht mit der Rechtssrprechung  aus München (LG und OLG) konform.

Die drei Richter waren sehr gut auf alles vorbereitet was man auch an den Ausführungen und Erläuterungen gemerkt hat. Alle anwesenden waren überrascht von solcher Präzision^^ Tja, die Schwaben eben^^

Da ich mich mit der Materie intensiv beschäftigt habe und die Vorsitzende Richterin meinte das die Ausführungen für Laien schwer zu verstehen ist  wollte nach dem 25minütigen Vortrag vom anderen Richter alles noch mal zur Verständnis wiederholen aber ich meine das es dazu keinen Grund gibt da ich alles verstanden habe: O-Ton Richterin: Phänomenal (und schmunzelte) - hatte Sie wohl noch nie das ein "Laie" das verstanden hat aber wiedergeben kann ich das nicht so direkt...

Auch war jemand von WHDG anwesend und hat die Verhandlung verfolgt. Generell waren 10 andere Zuschauer da wo auch ein paar andere Anwälte ander Kanzleien den Fall verfolgten.

Für mich war das ein ziemlich Interessanter Vormittag; keinerlei Anspannung oder Aufregung. Hab das ganze ziemlich neutral und locker genommen und war Tiefenentspannt.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Gonzo09 am 08 Juli 2019, 12:54:16
Gott Junge, schwitzt du garnicht? 😂😂 Ich wäre im Schweiß ertrunken.

Und? Wie geht's weiter? Liest sich doch erstmal gut. Du hast es echt durchgezogen. Respekt, wirklich. Ziehe den Hut. 👍
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: jamesvandyke am 08 Juli 2019, 12:54:33
Sehr coole Geschichte - Hut ab, dass du es durchgezogen hast. Den Vergleich hätte mitgenommen ;) Aber immerhin, eine gute Nachricht - finde ich.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 08 Juli 2019, 12:59:22
@Gonzo

Doch, habe geschwitzt wie ein Schwein die ersten 25Minuten aber das war an der Hitze im Saal (obwohl ein Fenster offen war) geschuldet und an meinem schlechten Gesundheitlichen Zustand aber das war auch der einzige Grund. Warum soll ich schwitzen? Wegen knapp 10.000 EUR? Das ist "nur" Geld und das Geld ist mir mittlerweile ziemlich egal. Wäre nur ein Tropfen auf den heißen Stein gewesen und bei meinen Schulden sehe ich von dem Geld eh nix. Also ist darauf auch geschissen^^

@James

Ob ich nun 4000 EUR bekomme oder 10.000 EUR macht das keinen Unterschied denn ich sehe von dem Geld nichts also habe ich nichts zu verlieren und kann auch entspannt weitermachen zum Wohl Aller die Zahlungen per PP an ein OC geleistet haben. Der ganzen Maschinerie die Gelscheine scheißt muss irgendwie Einhalt geboten werden und ich habe meinen Teil dazu heute beigetragen selbst wenn ich nur ein Sandkorn bin aber das Sandkorn ist im Getriebe...

Ach, da ich als gewerblicher eingestuft wurde wäre mein Landgericht dafür nicht zuständig sondern ein englisches Gericht in Wales oder GB bzw. Luxembourg. Dennoch hat das LG über deliktische Ansprüche angesehen doch zu verhandeln.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: jamesvandyke am 08 Juli 2019, 13:07:10
Ich wünsche dir alles Gute! Vielen Dank für dein Engagement. Darf ich fragen wie hoch deine Schulden sind? Die Schulden nur durch Glücksspiel?
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 08 Juli 2019, 13:10:34
15 und vier Nullen dahinter - alles durch OC...
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: SPIELERNATUR am 08 Juli 2019, 13:19:52
Verstehe ich das richtig , das am heutigen Tag noch nichts entschieden worden ist ?
Oder bin ich zu blöd das geschriebene zu verstehen 😳
Grüße
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 08 Juli 2019, 13:29:40
Ersteres - heute wäre was entschieden worden wenn ich mich auf einen Vergleich eingelassen hätte aber da ich das nicht habe haben beide Parteien bis Ende September Zeit und dann kommt eine Entscheidung. Auch besteht weiterhin die Gefahr das die Klage abgewiesen wird...

Wie gesagt, ich bin mit Paypal durch das Geschäftskonto auch ein gewerbliches Vertragsverhältnis eingegangen und dementsprechend werde ich auch als gewerblicher behandelt was bedeutet das mein LG keine Befugnis hat dies zu verhandeln aber durch eine Hintertür (das Fremdwort weiß ich noch immer nicht - ist mir entfallen) sieht das LG doch irgendwo eine Zuständigkeit. Ob es dies Ende August auch noch sieht oder die Klage abgewiesen werden wird sieht man erst dann.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: SPIELERNATUR am 08 Juli 2019, 13:36:24
Danke für die Antwort .

Nehmen wir das Szenario und Sie hätten sich auf einen Vergleich eingelassen .
Dann hätte Paypal sich ja selbst ins Bein geschossen oder nicht ?

Grüße
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 08 Juli 2019, 13:43:18
Die Frage kann ich dir nicht beantworten da ich mich zu den Vor- und Nachteilen auch nicht befasst habe.

Ein Vergleich wäre aber ein, zumindest Teilweise, Schuldeingeständnis Seitens Paypal (sehe ich zumindest so) aber welche Tragweite und Relevanz sich daraus für Andere ergibt, sofern überhaupt, kann ich nicht beurteilen.

Ein Nachteil ist aber für mich, dass wenn die Klage nicht abgewiesen wird zwar die Prozesskosten sinken aber weitere Kosten auf mich zukommen werden (Falls PP in Revision geht!) wenn ich ein internationales Gericht damit bemühen muss. Ob ich die Kosten gestemmt bekommen würde steht auf einem anderen Blatt Papier

Momentan ist es mir egal denn wer weiß schon was Ende September rauskommen wird. Es bleibt gegenwärtig nur das Eine: Abwarten..
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: SPIELERNATUR am 08 Juli 2019, 14:15:30
Danke für die Antwort .
Da haben Sie wohl recht .
Ich hoffe dennoch das Sie nicht überwiegend schlaflose Nächte haben werden bis September .
Das was Sie machen ist sehr lobenswert .
Sie versuchen nicht nur sich selbst , sondern auch 1000senden anderen zu helfen aus einer misslichen Lage heraus zu helfen .
1000send dank dafür .

Letzlich werden alle auf September warten müssen die über whdg ihr Geld zurück geholt haben .

Ich wünsche Ihnen viel Gesundheit und eine angenehme Zeit bis dahin und darüber hinaus .

Grüße
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 08 Juli 2019, 14:31:48
Danke aber es besteht kein Grund sich zu bedanken.

In den Letzten Monaten habe ich eine ziemliche Abneigung gegen die OC entwickelt - auch wenn mich meine Sucht fehlgeleitet hat sehe ich nicht meine Person als wichtig an sondern das Wohl derer, denen es auch so ergangen ist. Dies wiegt für mich mehr als die lumpigen 3800 EUR von Gerichtswegen die ich evtl. bekommen hätte zumal die Kohle mir eh nichts gebracht hätte.

Es muss endlich mal etwas passieren; überall werden Verbraucher geschützt und es gibt Gesetzte aber hier passiert nichts und viele werden in den Sog gezogen ohne Schutzmechanismen und werden regelrecht geschröpft. Hier wird bewusst aus der Sucht Profit geschlagen ums verrecken. Das darf einfach nicht sein und wenn ich dazu beitragen kann das etwas passiert dann bitte - an mir soll es nicht liegen^^

Für viele hier werden 4000 oder 10000 EUR sehr viel Geld sein und wohl den Kopf schütteln warum ich mich gegen einen Vergleich ausgesprochen habe. Klar sind mir die Risiken bewusst aber für mich spielt es  keine Rolle mehr ob ich das Geld bekomme oder nicht denn der Zug ist schon lange abgefahren ergo irrelevant also kann ich auch ziemlich entspannt meinen Weg weitergehen...egal wo dieser mich auch hinführen wird.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: SPIELERNATUR am 08 Juli 2019, 14:49:14
Nun ja , ich finde die Beweggründe von Ihnen toll .

Nur denke ich an die Kosten die entstehen werden .
Ich hab aus vorherigen Post Ihrerseits lesen können, dass sich Ihr Vater der Angelegenheit angetan hat um Ihnen zu helfen .

Und Sie wissen ja , man ist sich selbst der Nächste . Das soll keinerlei Kritik sein , bitte nicht falsch verstehen .

Aber mein Gedankengang ist , dass Paypal das ins unermessliche ziehen kann . Auch von den Kosten her .
Irgendwann rentiert sich der Kampf nicht mehr , zuwohl Ihr Vater kaum das Interesse daran besitzt das ganze Geld rauszuhauen , damit der Rest der Bevölkerung davon profitieren kann .
Ich würde es sogar verstehen wenn er es nicht tut .

Aber ich würde sagen Sie haben sich jetzt eine Auszeit verdient .
Erholen Sie sich gut um ihrer gesundheitswillen .

Grüße


Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 08 Juli 2019, 14:51:48
Kosten hin oder her. Wen interessiert das? Ist nur Geld. Es gibt wichtigeres als Geld!

Die Kosten für das alles habe ich bisher komplett alleine gestemmt. Mein Vater hat mir auf andere Weise geholfen aber das hat nichts mit meiner Klage zu tun.

Von mir aus kann Paypal das hinauszögern bis zum Sankt Nimmerleinstag denn je länger sich das ganze hinauszögert desto liquider werde ich und selbst wenn es dann 25.000 EUR kosten sollte werde ich mich davon nicht abschrecken lassen und die Kohle auch irgendwie zusammenkratzen^^

Momentan habe ich Zeit die ich auch dringend benötige. Je länger das dauert desto besser ist es für mich.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: kc_ am 08 Juli 2019, 15:43:30
Hi Born.

Darf ich wissen, ob dein Anwalt heute auch auf Mitwirkung an Zahlungen am Online Glücksspiel seitens PayPals eingegangen ist? Wenn ja, wie hat dann PayPal darauf reagiert?
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 08 Juli 2019, 15:56:21
Ähm, ja, ähm, in welchen Zusammenhang?

Es wurde auf den Glückspielstaatsvertrag eingegangen auch von den Richtern. Daher sehen die auch keinen Bezug was das LG und das OLG München so von sich gegeben haben und teilen die Auffassung nicht denn dies hebelt, selbst wenn ein Mitverschulden von meiner Seite vorliegen würde (was ja nicht vorlag da ich zu dem Zeitpunkt als ich die Zahlungen über Paypal geleistet hatte, von der Illegalität nichts gewusst hatte! erst als Paypal mein Geschäftskonto gesperrt hat habe ich mich damit beschäftigt und erfahren das es sich um unerlaubtes Glückspiel handelt!), das Verbot der Mitwirkung ja nicht aus und kann auf Grund dessen auch nicht ignoriert werden.

Die Beklagte (Paypal) meinte das sie nicht wissen können für was das Geld verwendet wird und es auch technisch nicht möglich wäre das zu kontrollieren. Weiter hat die Beklagte einen Vertrag mit den OC geschlossen und wenn die Zahlung nicht ausgeführt werden, wie vertraglich vereinbart,  wäre dies als Bankdienstleister, ein Pflichtversäumis der Beklagten aber gleichzeitig gibt es das Verbot und ein Texthinweis das die Zahlung auf Grund dessen verboten gewesen wäre dann wäre der schwarze Peter bei mir gewesen wenn ich es dennoch hingenommen hätte. Solch einen Hinweis hat es zum damaligen Zeitpunkt nicht gegeben....

Etwas absurd war die Behauptung der Beklagten das man nicht wissen könnte von wo ich gespielt habe. Hätte ja die Einzahlungen tätigen können und dann ins nächste Land fahren, wo es legal wäre, zu spielen. Klar, ich zahle zig tausend Euro ein und setzte mich ins Auto, packe meinen PC ein und fahre nach SH, muss mir ein Hotelzimmer mieten (650km weg) um dort dann keine Stunde BJ im Casino mein Geld zu verspielen und fahre dann anschließend wieder nach Hause....lol!  Eine Richterin meinte das Salzburg auch möglich wäre aber in Österreich gibt es nur einen zulässigen OC Anbieter und alles andere wäre da auch illegal und verboten (ist mir gerade wieder eingefallen)…

Auch hier wurde von den Richtern auf das Financial Blocking eingegangen wie es bei KK der Fall ist (Geo-blocking bei Streaming Portalen z.B. in den USA)...die Richter sahen dahingehen doch eine Relevanz und (zumindest interpretiere ich das so) deutliche Tendenz zu meinen Gunsten.

Positiv und was hoffen lässt ist eben die Tatsache das sich mein LG nicht blindlinks der Entscheidung vom LG München und OLG München angeschlossen hat was durchaus noch relevant für die Zukunft sein könnte.

Unter Strich argumentieren alle immer das man es nicht wissen kann was mit dem Geld passiert wenn es um das Verbot der Mitwirkungspflicht geht...
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Olli am 08 Juli 2019, 16:30:29
Hi Born!

Diese beiden Beiträge hatte ich letztens eingestellt:

Es gibt nicht die Frage, was zuerst da war, die Henne oder das Ei.

Ohne Zahlungsdienstleister, die sich an unerlaubtem Glückspiel beteiligen, gäbe es keine Online-Casinos.

Beteiligen - dieses Wort bedeutet nicht organisieren oder dergleichen.

Wenn ich bei einem Überfall "nur" das Auto fahre oder bei einem Einbruch "Schmiere" stehe - ich bin hier beteiligt und muss auch mit den entsprechenden juristischen Konsequenzen rechnen.
In beiden Fällen habe ich zwar weder eine Waffe getragen, noch ein Brecheisen, doch meine Tat hat das eigentliche Verbrechen begünstigt und ich habe bei Erfolg einen finanziellen Vorteil zu erwarten.

Das BGH hat vor Jahren schon geurteilt, dass KK-Umsätze dem bargeldlosen Zahlungsverkehr gleichgestellt sein sollen.
Dies ist nicht zeitgemäß, denn es öffnet den Banken Tür und Tor sich an unerlaubten Handlungen zu "beteiligen" und dabei abzusahnen - ungestraft.
Auch der Prüfaufwand einer Zahlung darf nicht über das normale Maß gehen, heißt es in einem der Urteile.
Auch hier wieder gilt für die heutige Zeit - es ist kein Problem eine Datenbank einzurichten, die abgerufen werden kann, wenn eine Auszahlung ausgeführt werden soll.
Wenn bei jedem CB, auf den PP bisher verzichtet hat, der Sachbearbeiter die Daten in die Datenbank eingegeben hätte, dann wäre der Erfassungsaufwand für den einzelnen Fall nahe Null - der Prüfaufwand gleich Null, da automatisiert.

Hi!

Ich habe gerade einen Widerspruch zwischen den AGB und dem Handeln von PP gefunden:

Zitat
5.2. Zahlungsprüfungen

Zahlungen, die von uns als risikoreich bezüglich der in Ziffer 10.5.a. beschriebenen Risiken angesehen werden, unterziehen wir einer Prüfung und machen dabei Folgendes:

a. Wir führen den Zahlungsauftrag des Käufers aus;

b. Unmittelbar nach der Ausführung des Zahlungsauftrags schränken wir die Verfügbarkeit des Zahlungsinstruments für den Käufer ein;

c. Wir kennzeichnen die Zahlung als "offen" und buchen sie auf das Reservekonto des Zahlungsempfängers;

d. Wir fordern den Zahlungsempfänger auf, mit dem Versand des Artikels an den Käufer abzuwarten (eine als "offen" markierte Zahlung ist auch nicht durch den PayPal-Verkäuferschutz gemäß Ziffer 11. abgedeckt);

e. Wir prüfen die Zahlung.

Die Zahlung wird solange im Konto des Zahlungsempfängers als "offen" gekennzeichnet, bis wir alle Informationen erhalten haben, um die Zahlungsprüfung effizient gemäß Ziffer 10.5.a. durchführen zu können. Wenn sich bei der Zahlungsprüfung herausstellt, dass es ein Problem mit der Zahlung gibt, werden wir die Zahlung rückgängig machen, indem wir die Zahlung vom Reservekonto des Verkäufers auf das PayPal-Konto des Käufers zurückbuchen.

Hierzu muss man noch in die Passage 10.5.a schauen:

Zitat
... Wir nutzen die nachfolgenden Kriterien zur Evaluierung der Risiken (entweder für sich genommen oder gemeinsam mit anderen Kriterien):

    Die Transaktion ist mit einem erhöhten Risiko verbunden, weil Güter einer hohen Risikokategorie verkauft werden oder weil uns weitere Tatsachen bekannt sind, die typischerweise zu einer erhöhten Anzahl von Kreditkartenrückbuchungen, sonstigen Beschwerden oder Konflikten führen oder die regelmäßig auf Betrug oder illegale Aktivität schließen lassen ...

Wenn wir uns also die Vielzahl der erfolgreichen und ausstehenden Verzichte anschauen, handelt PP entgegen ihren eigenen AGB und damit nicht vertragsgemäß.

Vielleicht kannst Du es ja gebrauchen ...

Max hat es dann mit eigenen Worten noch mal erklärt:
Es ist doch ganz einfach ;-)

PayPal behauptet, dass es den Zahlungsverkehr überprüft und ggf. das Geld nicht an den Verkäufer (z.B. Casino) weitergibt, wenn es sich um illegale Aktivitäten handelt.
Selbst wenn PayPal im Fall eines Casinos nicht von einer illegalen Zahlung ausgeht, weil wie sie ja behaupten legal zu sein, bzw. PayPal ja nicht weiß wo sich der Käufer gerade aufhält, so müsste es PayPal spätestens dann merken - und hier kommt Punkt 10.5.a ins Gespräch - wenn Ihnen eine Vielzahl an Beschwerden gegen den Verkäufer (Casino) vorliegen.

Derzeit liegen PayPal ja genügend Beschwerden bzw. Rückbuchungen von Käufen bei diversen Casinos vor. Sie müssten also irgendwann mal auf ihren eigenen Punkt (10.5.a) stolpern.... folglich diese Verkäufer (Casinos) sperren bzw. deren Geld einfrieren, bis die Sachlage geklärt ist. Das tun sie aber nicht, sondern leisten brav weiter Zahlungen an diese Casinos. Sie verstoßen quasi gegen ihren eigenen Passus in den AGB, nämlich dem Punkt 10.5.a

Verständlicher formuliert?

Du darfst auch gerne auf den PayPal-Thread vor Gericht verweisen, sowie auf die Rubrik "Erfolge".


Nachtrag: Diese AGB gelten nur noch bis August. Ich habe sie mir zwar mal in eine PDF von deren Seite gedruckt, doch darin kann nicht gesucht werden. Vielleicht gibt es diese AGB ja auch als Download.
Interessant wäre es die neuen AGB mit den alten zu vergleichen, um potentiell aufzeigen zu können, ob sich im Rahmen der verbotenen Aktivitäten etwas getan hat und in welche Richtung dies abzielt.

Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 08 Juli 2019, 16:41:16
Paypal argumentiert aber das ich das Geld ja auch für Sportwetten verwenden haben könnte. Theoretisch JA aber auf die Idee bin ich nicht mal gekommen und ich hätte ja am WE auf das Finale im Frauenfußball wetten können...

Deinen Post müsste sich mal ein Anwalt anschauen und geprüft werden. So dahingeschrieben sagt das noch lange nichts vor allem dann wenn Paypal wieder behauptet man kann nicht wissen wozu das Geld verwendet wird...
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Pocasso am 08 Juli 2019, 17:33:44
 Danke auch wenn du es nicht höhren möchtest. ..... Kurze Frage an @Born ? Richtig ist du forderst Geld von PayPal ?
und Frage an alle ... Wenn PayPal  mir sagt wir haben ein Vertrag mit Oc\s und die fordern ihr geld ,gleichzeitig aber sagt die ,wir wissen nicht wohin das Geld geht dann würde  ich mich doch verarscht fühlen. Währe doch das gleiche wenn ich jetzt mit Olli ein Vertrag machen daß er Geld von mir bekommt Ilona aber mir sagt Pocasso es ist gesetzlich dir untersagt Olli Geld zu geben, Born jetzt zu mir kommt und Geld in die Hand drückt und sagt ich möchte es Olli geben, ich fahre zu ihm hin und drücke ihm das geld in die hand mit dem Vermerk kommt von Born verbuch das bitte.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: blackib am 08 Juli 2019, 17:37:12
Hey Born,

großer Respekt dir. Ich denk PayPal wird ggf. noch die Verlegung auf ein anderes Gericht versuchen...Ansonsten scheinen die Richter die Gesetze mal so zu lesen wie sie sind. Die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspiel ist untersagt. Punkt. Ich bin sehr gespannt wie die Sache weitergeht und hoffe dass das Landgericht die Zuständigkeit behält. Es bleibt spannend.

Fragt sich nur ob Sportwetten über ein Portal zulässig sind, auf dem Links zum Casinobereich sind und Geld für beide Aspekte verwendet werden kann. Aber das wird dann ein anderes Verfahren klären müssen.

Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 09 Juli 2019, 07:02:49
@Pocasso

Dein Vergleich hinkt denn es gibt keinen Vertrag wie den Glückspielstaatsvertrag der das Mitwirken an unerlaubtem Glückspiel untersagt da es ja kein unerlaubtes Glückspiel, in deinem Beispiel, wäre^^

@Black

Das wird die Beklagte versuchen zumal mein LG schon klargestellt hat, dass die Zuständigkeit auf Grund meiner gewerblichen Zahlung, nicht dafür zuständig ist. Nur eben mit dem "Umweg" (deliktische Ansprüche) der sich ableiten hat lassen aber dennoch auf wackligen Beinen steht wird die Beklagte alles dransetzten die Zuständigkeit in ein anderes Land zu holen...

@Olli

Danke aber ich brächte die AGB die im Zeitraum von Juni-August 2017 galten...

Apropos:

Wenn ich mir betrachte was man als Unternehmer (egal ob klein oder groß) alles beachten muss und welche Vorschriften gelten und zu beachten sind und man alles penibel einhalten muss, und wenn man dies nicht tut fängt man sich eine Abmahnung ein aber im Bereich unerlaubtes Glückspiel jeder sich herausreden kann und sich dumm stellt (woher sollen wir das wissen) usw. empfinde ich das als blanker Hohn.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Egal um welchen Zahlungsdienstleister es sich letztendlich handelt. Die wissen Alle, und das ausnahmslos, für was die Zahlungen verwendet werden denn schließlich besteht das Verbot der Mitwrkung seit zig Jahren wird aber meine Ansicht nach bewusst von allen und das mit Vorsatz, ignoriert!

 Financial Blocking ist ohne weiteres möglich aber für Global  Player angeblich unmöglich umzusetzen!?  Paradox! Solange sich damit Milliarden verdienen lassen wird das ewig so weitergehen und das darf in meinen Augen einfach nicht möglich sein.

Eigentlich ist das Ganze doch eine Farce. Paypal hat nun mittlerweile so viele Verzichtserklärungen in Millionenhöhe bei unerlaubten Glückspielaktivitäten in Deutschland verfasst und verschickt das damit wohl ein Mensch sein ganzes Leben, sofern das überhaupt reicht, beschäftigt wäre....

 
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: exgambler2019 am 10 Juli 2019, 19:08:43
Mit großem Interesse habe ich Deine Beiträge in diesem Thread verfolgt, Born.
Mich würde brennend interessieren, welche Anwälte PayPal mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat.
Vielleicht kannst Du uns das mitteilen? Ist ja nicht geheim.
Davon hängt es ja auch ab, wie gut letztlich die Erfolgsaussichten sind, gegen PayPal zu gewinnen.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 10 Juli 2019, 19:13:39
Auch wenn die Verhandlung öffentlich so ist es nach wie vor ein laufendes Verfahren und ich möchte niemanden hier eine Basis bieten um die Kanzlei, in welcher Form auch immer, negativ angegangen wird denn die Gegenseite liest hier sicherlich mit und alles was ich so von mir gebe kann mir im laufenden Verfahren noch negativ ausgelegt werden.

Versuche so gut es geht mich in der Sache Neutral zu halten. Bitte hab dafür Verständnis.

Es handelt sich um eine Kanzlei die weltweit, in über 40 Ländern, tätig ist - zumindest steht es so auf der HP.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: exgambler2019 am 10 Juli 2019, 19:24:29
Hallo Born,

ich verstehe Deine Bedenken, kann Dich aber beruhigen:

Es ist schon durch ein Gericht entschieden worden, dass ein Rechtsanwalt, der in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung auftritt, grundsätzlich keinen Anspruch auf Unterlassung der Nennung seines Namens in einem Internet-Bericht hat und die Nennung seines Namens und seiner Kanzlei dulden muss!  ;)

https://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/762-KG-Berlin-Az-9-W-3909-Namentliche-Berichterstattung-ueber-Rechtsanwaelte.html

Das liegt ja auch auf der Hand, weil die Verhandlung ja wohl öffentlich war.

Gruß
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 10 Juli 2019, 19:29:53
Mir bekannt aber da steht nicht ob es sich dabei um ein laufendes Verfahren gehandelt hat oder selbiges bereits abgeschlossen war.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: exgambler2019 am 10 Juli 2019, 19:50:09
Hmm, da steht:

"Vielmehr besteht ein durchaus anerkennenswertes Interesse, die Bevölkerung auch und gerade über den Gerichtsalltag zu informieren."

Von der Formulierung Gerichtsalltag her würde ich denken, dass es um einen aktuellen Bericht nach einer Verhandlung handelt.
Also darfst Du den Namen hier ruhig nennen, sogar den Namen vom Anwalt!

Ich habe gerade mal gegooglet anhand Deiner Infos, ist es etwa eine Kanzlei mit drei großen Buchstaben vorne? :-)
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: blackib am 10 Juli 2019, 19:55:14
Born leistet viel Voreiterarbeit. Auch wenn die Neugier groß ist, sollten wir hier jetzt nicht zu viel nachfragen. Er hat schon viel geschrieben. Wir haben jetzt einfach Geduld bis September, auch wenn es sicherlich allen schwer fällt...

Ich gehe auch mit niedrigen Erwartungen in das Verfahren, denn so kann man nur positiv überrascht werden. Was die Richter bisher nachgefragt haben und gesagt haben, ist sicher noch kein Urteil.

Danke Born nochmal dass du dich so einsetzt und nicht vergessen, vergiss nicht auch trocken zu bleiben. Ich glaub an dich  :) und wie schon gesagt, äußere dich am besten nicht zu viel. Alles kann ggf. gegen dich ausgelegt werden.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 10 Juli 2019, 20:26:29
@BlackIB

Hab keinerlei Erwartungen gehabt und die hab ich auch weiterhin nicht. Warum und Wieso hab ich bereits geschrieben. Auch denke ich nicht das es verkehrt ist einen groben Überblick zu gewähren (positiv sowie auch negativ) damit wenigstens etwas bei euch ankommt und die Warterei erträglicher wird^^

Getreu nach dem Motto: Unus pro omnibus, omnes pro uno

Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Ilona am 10 Juli 2019, 21:25:29
@exgambler
Willkommen im Forum. Wir freuen uns, wenn du dich in einem separaten Chat kurz vorstellst!
LG Ilona
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Tobi1893 am 11 Juli 2019, 00:54:02
@Olli @Born @Max

Wenn es okay ist, werd ich das mal an meinen Anwalt weitergeben und mal gucken was der dazu sagt!

Werde dessen Mitteilung euch dann natürlich nicht vorenthalten :)

Liebe Grüße,
Tobi
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 11 Juli 2019, 09:25:39
@Tobi1893

Solange du die Kosten dafür übernimmst darfst du alles an einen Anwalt geben^^
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: kotek123 am 11 Juli 2019, 11:52:48
Also bei mir hat Paypal nach Androhung einer Klage erst mit einer sehr einfach gehaltene Email reagiert. Ich habe mich jetzt auch für eine Klage gegen Paypal entschieden. Die Klage ist jetzt eingereicht worden und warten auf einen Termin für die Verhandlung.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: kotek123 am 11 Juli 2019, 11:59:10
gibt es noch andere laufende Flälle gegen Paypal oder sind Born und ich die einzigen, die aktiv gegen Paypal vorgehen?
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: kotek123 am 11 Juli 2019, 12:05:18
Mit großem Interesse habe ich Deine Beiträge in diesem Thread verfolgt, Born.
Mich würde brennend interessieren, welche Anwälte PayPal mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat.
Vielleicht kannst Du uns das mitteilen? Ist ja nicht geheim.
Davon hängt es ja auch ab, wie gut letztlich die Erfolgsaussichten sind, gegen PayPal zu gewinnen.

also  mir ist noch nicht bekannt wer Paypal vertritt aber ich gehe davon aus dass hier die Anwäte von DLA Piper im Spiel sind.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Ltr88 am 11 Juli 2019, 12:37:47
Was heißt den aktiv gegen Paypal? In wie fern hast du auch Klage erhoben ? Verlangst du Geld zurück ? Oder geht es um Verzicht?
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: kotek123 am 11 Juli 2019, 12:41:35
ich will geld zurück. habe keine rückbuchungen getätigt.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Kala am 11 Juli 2019, 16:06:53
Ist das schon bekannt...

https://www.cllb.de/sonstiges/online-gluecksspiel-klage-gegen-paypal-eingereicht/
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: snoofy123 am 11 Juli 2019, 17:15:01
@kotek123 würde auch gerne klagen, über wen hast du Klage eingereicht?
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: bobschi am 11 Juli 2019, 17:45:01
Hatte ich in einem anderen Thread nicht gelesen, dass Anwalt Lenné einen Prozess hatte bzw Klage eingereicht hat?!
Kennt jemand den Stand bzw Ausgang?
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 19 Oktober 2019, 12:18:25
Ein kleines Update, wenn man es so mal nennen kann.

Das Gericht hat mir abermals einen Vergleich über ca. 5500 EUR vorgeschlagen (vorher 3800 EUR)…

Muss darüber nachdenken, hab ja noch ein paar Tage Zeit...
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Ilona am 19 Oktober 2019, 12:44:28
Danke Born,
wieviel Prozent sind das in etwa von deiner Forderung?
LG Ilona
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 19 Oktober 2019, 13:20:56
Eigentlich ging es mir nur darum, zumindest am Anfang, die 10.000 EUR zurück zu bekommen...

Aber die 3000 EUR die ich bisher da reingesteckt habe (Anwalts- und Gerichtskosten)  wären abgeholten und trägt jeder selber.

Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: SPIELERNATUR am 21 Oktober 2019, 18:16:08
Und Born , nimmst du den Vergleich an ? Oder gehst du weiter ?
Grüße
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Dennis47 am 22 Oktober 2019, 00:36:16
Eigentlich ging es mir nur darum, zumindest am Anfang, die 10.000 EUR zurück zu bekommen...

Aber die 3000 EUR die ich bisher da reingesteckt habe (Anwalts- und Gerichtskosten)  wären abgeholten und trägt jeder selber.

Bespreche das konkret mit deinem Anwalt. Ein Vergleich ist immer eine außergerichtliche Einigung, da geht es darum das man sich finanziell ohne Schuldspruch fair einigt. Das man da eigene Anwaltskosten tragen muss, ist üblich, aber nicht zwingend. Denn,  wenn das Gericht die Höhe des Vergleichs eher nach oben vorschlägt, sieht man ja schonmal, wohin die Reise (rechtlich gesehen) hingeht. Meiner Auffassung als Außenstehender, zu deinen Gunsten. Daher würde Ich dir da die Position zusprechen, die es erlaubt, in dem Vergleich auch zuzüglich des Anspruches auf einen Teil des Schadensersatzes (50% Rückforderung Deiner Einzahlungen zum Beispiel), die Übernahme des Anwaltskosten geltend zu machen.

Aber hier wird dir dein Anwalt die besseren Tips und Ratschläge geben können
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 22 Oktober 2019, 11:34:32
@Spielernatur

Noch habe ich keine Entscheidung hierzu getroffen aber ich hab ja noch ein Paar Tage

@Dennis

Mir ist das schon klar. Das Gericht hält sich nach wie vor für international deliktische Ansprüche zuständig allerdings muss ich als Kläger, in diesem Fall meine Person, den Beweis erbringen was gespielt wurde und das macht es mir gerade bei einem Casino übelst schwer. Bei allen anderen Casinos habe ich den Nachweis erbracht...

Wer klagt muss auch beweisen, und das zweifelsfrei, was gespielt wurde! Einfach was behaupten ist also nicht. Und das trifft in jedem Fall auf alle zu welche diesen Weg gehen.

@all

Wer den Klageweg beschreitet sollte auch in der Lage sein diesen Beweis, und dies so, dass es 100% wasserdicht ist, vorlegen können sonst ist Essig!
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: blizzardfan am 22 Oktober 2019, 12:47:28
@Spielernatur

Noch habe ich keine Entscheidung hierzu getroffen aber ich hab ja noch ein Paar Tage

@Dennis

Mir ist das schon klar. Das Gericht hält sich nach wie vor für international deliktische Ansprüche zuständig allerdings muss ich als Kläger, in diesem Fall meine Person, den Beweis erbringen was gespielt wurde und das macht es mir gerade bei einem Casino übelst schwer. Bei allen anderen Casinos habe ich den Nachweis erbracht...

Wer klagt muss auch beweisen, und das zweifelsfrei, was gespielt wurde! Einfach was behaupten ist also nicht. Und das trifft in jedem Fall auf alle zu welche diesen Weg gehen.

@all

Wer den Klageweg beschreitet sollte auch in der Lage sein diesen Beweis, und dies so, dass es 100% wasserdicht ist, vorlegen können sonst ist Essig!


du musst doch aber wissen was gespielt wurde oder gespielt hast? ausserdem liegen die beweise doch in den protokollen der casinos vor ..
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 22 Oktober 2019, 13:19:56
Sicherlich weiß ich was ich gespielt habe. Viel war es nicht sondern zu 99,9% immer BJ. Nur weil ich es weiß bedeutet das noch lange nicht das dies auch ein Beweis ist dafür das ich es auch wirklich DAS  gespielt habe.

Protokolle. Diese werden nur über einen Gewissen Zeitraum im Konto vorgehalten und selbst da steht nicht explizit dabei von welchem Casino das stammt. Nur eine Liste mit Daten ohne Name vom Casino ist auch kein Beweis, nicht vor Gericht und wie viele lassen sich sperren und haben keinen Zugriff mehr auf das Konto!? 

Nochmal: Es muss ohne Zweifel nachgewiesen werden was bei welchem Casino gespielt wurde! Nur weil man denkt man hat den Beweis muss selbiger auch noch vor Gericht standhalten und genau das ist das Problem. Abgesehen davon war das bei mir vor über 2 Jahren....
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 23 Oktober 2019, 08:49:44
Zitat
...teilen wir in Bezug auf den Hinweisbeschluss vom 01.10.2019 mit, dass auf Seiten der Klägerschaft keine Vergleichsbereitschaft besteht

aller Guten Dinge sind bekanntlich drei^^
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: ekip61 am 23 Oktober 2019, 09:55:01
Wow, ganz schön mutig.  :D
Warum musstest Du beweisen, dass Du Blackjack bei den Online-Casinos gespielt hast?

Darf ich raten:
Das Problem ist dass die Anbieter auch alle Sportwetten anbieten, die ja geduldet werden müssen?
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 23 Oktober 2019, 09:58:27
Hier der Auszug vom HWB des LG:

Zitat
Nach derzeitigem Sachstand hat die Klägerselte daher nicht bewiesen, dass jedenfalls die Spiele
auf dem Portal „xxxxxx" „illegal" bzw. nicht geduldete Sportwetten waren.

Gut geraten :)
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: ekip61 am 23 Oktober 2019, 10:05:06
 ;)

Oh, das macht es nicht gerade einfacher.
Die Sportwetten von Bet-at-Home sind ja erlaubt oder wie auch immer geduldet.
Ich frage mich, woher PayPal dann wissen soll, ob Du die Einzahlung für Sportwetten oder Online-Casino verwendet hast. Das werden sie bestimmt argumentiert haben.
Man kann doch z.B. für Sportwetten einzahlen und das Guthaben dann anders für Online-Casino verwenden.
Oder bekommt PayPal von Bet-at-Home doch eine Info welche Spiele man spielt?
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 23 Oktober 2019, 10:13:03
Das war alles im August 2017.

Da gab es sowas noch nicht wie Guthaben Aufladen und für Casino "freigeben". Zu dem Zeitpunkt war noch alles "normal". Und eben diesen Nachweis, was genau gespielt habe war ich schuldig. Sämtliche Unterlagen die ich dem Gericht vorgelegt hatte waren nicht beweiskräftig also mussten andere Maßnahmen her um den Beweis zu erbringen und ich denke diesmal sollte es passen. Sofern nicht lasse ich den Klingelbeutel hier rumgehen^^
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: ekip61 am 23 Oktober 2019, 10:18:48
Aha.  :D ::)

Ich denke es ist egal ob man das Guthaben für Casino freigeben muss, es kommt nur darauf an ob PayPal in Kenntnis darüber gesetzt wurde dass Du beim Online-Casino und nicht bei Sportwetten mitmachst.
Sonst könnte ja auch jeder der bei Sportwetten mitgemacht hat sein Geld zurückfordern mit der Begründung er habe beim Online-Casino mitgemacht  ;D
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 23 Oktober 2019, 10:30:00
Klar hat Paypal damit argumentiert, dass man nicht wissen könne was mit dem Geld gemacht wurde aber dennoch wird einem OC die Lizenz erteilt Zahlungen abzuwickeln in dem Bewusstsein, das es in Deutschland eben verboten ist bei solchen Transaktionen mitzuwirken. Wenn man die OC akzeptiert und Akzeptanzverträge abschließt dann muss man auch den Aspekt von gültigen Lizenzen prüfen und kein OC hat eine Gültige deutsche OC Lizenz!  Ergo gibt es in Deutschland kein einziges OC was eine gültige Deutsche Lizenz vorzuweisen hat.

Schon alleine deswegen muss Paypal dafür Sorge tragen und Transaktionen an OC aus Deutschland unterbinden was technisch ohne Probleme möglich wäre...

Überall gibt es Gesetze: Alkohol ab 16/18 Jahren und jeder Verkäufer ist verpflichtet, im Zweifelsfall sich den Ausweis zeigen zu lassen. Es gibt da genügend Beispiele wo Gesetzte zum Tragen kommen aber bei OC gibt es sogut wie keinen Schutz!

Um es mal salopp zu sagen: Deutschland ist in diesem Thema ein Haufen Scheiße und die einheimischen Fliegen die darüber kreisen sollten werden von Horden ausländischer Parasiten vernichtet und selbige laben sich daran und keiner tut dagegen was.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Cappo am 23 Oktober 2019, 10:45:42
Es reicht doch einen Anwalt nach dem Mahnbescheid einzuschalten oder ?

Titulierungsankündigung

Forderung der
PayPal PTE LTD
in Höhe von insgesamt xxxxxEUR
gegen
Xxxxx
aus Dienstleistungsvertrag Xxx@gmx.de

Sehr geehrter Herr XXX,

nachdem Sie die Forderung immer noch nicht beglichen haben, erhielten wir heute von der PayPal PTE LTD den Auftrag, spätestens am 30.10.2019 einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Sie zu beantragen.

Rein vorsorglich machen wir darauf aufmerksam, dass die hierfür entstehenden weiteren Kosten von Ihnen zu tragen sind.

Wir bedauern diese Entwicklung, werden den Auftrag unserer Auftraggeberin indessen ausführen, wenn wir bis dahin keinen Geldeingang verzeichnen können oder eine Meldung von Ihnen erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
infoscore Forderungsmanagement GmbH
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 23 Oktober 2019, 10:46:38
Ähm, was bitte hat das hier mit diesem Thema zu tun? Haste dich im Fred vertan?
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: ekip61 am 23 Oktober 2019, 11:34:52
Hmmm, das ist eine interessante Frage.
Ich denke PayPal hat nur einen Vertrag mit Bet-at-home. Bet-at-home bietet ja Sportwetten und Casino an.
Ich denke dass es echt schwierig ist für PayPal zu wissen wofür man dann seine Zahlung letztlich verwendet. Auch woher die Auszahlung stammt.
Das sieht ja nur Bet-at-home und nicht PayPal.

Das Beispiel mit den Fliegen ist gut ...  ;D

Auf der Seite von Bet-at-home steht aber noch:
"Im Jahr 2012 wurden bet-at-home.com durch das Innenministerium von Schleswig-Holstein auch Lizenzen für die Veranstaltung und den Vertrieb von Sportwetten und Casino verliehen. "

Das heißt in 2017 hatten die wohl noch eine Casinolizenz, die aber nur für Schleswig-Holstein galt bzw. für Teilnehmer mit einem gewöhnlichen Aufenthaltsort dort.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 23 Oktober 2019, 11:42:48
Schwierig? Wen interessiert SH? Ich wohne in BaWü. Kein OC hat eine gültige deutsche Lizenz, wenn dann nur in SH.

Paypal weiß genau wo ich wohne und kann solche Transaktionen jederzeit unterbinden aber das will man nicht weil einem dann viel Geld durch die Lappen geht. Ergo nimmt man es mit voller Absicht in Kauf sich auch an illegalen Aktivitäten zu beteiligen.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: ekip61 am 23 Oktober 2019, 11:47:31
Das stimmt PayPal kennt natürlich Deinen Wohnort.
Aber woher soll PayPal wissen von wo aus Du spielst? IP-Adresse? Die ist ziemlich ungenau meistens.

Hier gibt es dazu eine Wertung aus dem neuen Urteil vom Landgericht Düsseldorf:

"Dieses habe vielmehr von einem rechtstreuen Verhalten des Beklagten ausgehen können und habe nicht mit einem evtl. Verstoß gegen § 285 StGB rechnen müssen. Überdies erscheine eine Überprüfung auch kaum möglich, da zunächst nicht erkennbar ist, von wo aus der Kreditkarteninhaber die Glücksspielangebote angenommen hat und welche Spiele er tatsächlich gespielt hat."
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: kotek123 am 23 Oktober 2019, 11:57:17
damit ein Spieler in den lizenzierten OCs spielen darf muss er sein gewöhnolichen Wohnort in SH haben und zu dem Zeitpunkt des Spielens/Einzahlens sich auch in SH befinden. Das ist anhand der IP Nummer kinderleicht herauszubekommen. Eben nur wenn Sie das wollen. Sie wollen es ja nicht. Das ist der Punkt.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 23 Oktober 2019, 12:06:18
Zitat
Aber woher soll PayPal wissen von wo aus Du spielst? IP-Adresse? Die ist ziemlich ungenau meistens.

Heutzutage geht das alles über GEOGRAPHISCHE INFORMATIONEN:

Kannst es ja mal selber testen:  https://www.dein-ip-check.de

Runterscrollen bis GEO INFORMATIONEN - bei mir steht das Bundesland und sogar eine PLZ, selbst die PLZ stimmt mit meiner 100% überein.

Abgesehen davon reicht es doch wenn das Bundesland zu erkennen ist und das ist es zweifelsfrei auch dann muss die Einzahlung im Casino unterbunden werden. Oder meinst PP ich zahle in BaWü ein und fahre dann 700km nach SH um von da 1-2 Stunden in einem Hotel im Casino zu spielen und dann wieder nach Hause zu gurken!?
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: ekip61 am 23 Oktober 2019, 12:06:56
Hmm, nach dem Gesetz muss er wohl seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein haben.
Das heißt nicht dass er in dem Moment seiner Einzahlung in Schleswig-Holstein sein muss. Das ganze Thema ist wirklich schwierig, was ist z.B. wenn jemand außerhalb Schleswig-Holsteins einzahlt und erst später aus Schleswig-Holstein teilnimmt usw.  ::) ::) ::)

Die IP-Adressen werden leider immer ungenauer, gerade wenn man übers Smartphone von unterwegs online geht.

Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: ekip61 am 23 Oktober 2019, 12:10:16
Hmmm, da haben sich wohl unsere Beiträge überschnitten.
Nehmen wir an, Du befindest Dich in BW. Wenn Du eine Einzahlung tätigst, woher soll PayPal wissen, wofür Du die nutzt?
Für die erlaubten Sportwetten oder für das nur in SH erlaubte Online-Casino?
Oder für beides (das machen wohl auch einige)?
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: kotek123 am 23 Oktober 2019, 12:11:39
@ekip61 außerhalb SH ist sowieso alles verboten. Sowohl einzahlen als auch zocken. Das sollte sowieso komplett unmöglich sein.
Innerhalb SH sollte dann Einzahlen und Zocken nur bei den lizenzierten OCs erlaubt sein. Das müssten die einmal in Ihrem System
programmieren alles. Alles technisch problemlos möglich. Aber wie gesagt; Profit ist größer als die Risiken. Deshalb unterlassen Sie
Ihre Pflichten einfach mal so.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: ekip61 am 23 Oktober 2019, 12:13:14
@kotek123:
Nicht ganz, Sportwetten werden in ganz Deutschland geduldet (siehe dazu auch was das Gericht an Born geschrieben hat).
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 23 Oktober 2019, 12:17:33
Selbst mit dem Handy gibt es eine Genauigkeit von 50km - es steht Bayern dabei und nicht BaWü aber selbst Bayern ist weit weg von SH.

Muss jedoch gestehen, dass ich beim Thema Sportwetten einfach raus bin - damit habe ich mich in keiner Weise auch nur beschäftigt und wie hier die Gesetzeslage ist kan ich nicht sagen.

Selbst wenn Sportwetten legal wären (was ich nicht sagen kann!) so betreibt der Anbieter noch immer daneben ein illegales OC Angebot mit Casinospiele, Daher vertrete ich die Auffassung das wenn ein illegales Angebot ermöglicht wird man dann alles blocken muss.  Ergo müsste man nur Sportwetten anbieten aber ein solches OC habe ich nicht nicht gesehen!

Auch sind die Anbieter dazu übergegangen wie 888 alles zu trennen. Früher gab es nur 888poker und darüber konnte man alles machen. Nun gibt es 888poker, 888casino und 888sport (Sportwetten!). aber dennoch kann man übergreifend im Konto wechseln....halte ich auch für ziemlich fragwürdig wenn man einfach so hin und herwechseln kann.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: kotek123 am 23 Oktober 2019, 12:21:28
geduldet heisst nicht dass es erlaubt ist.Also es gibt kein Gesetz, was die Duldung bestätigt. Sportwetten sind auch Glücksspiele und sind eigentlich auch verboten. Nur weil der Staat nicht durchgreift heisst nicht dass diese Anbieter weiter anbieten dürfen.
Problem ist, dass der Staat aufgrund der unsicheren Situation nicht durchgreift. Und daraus resultiert nehmen sich die Anbieter einfach mal so das REcht und sagen wir dürfen Sportwetten anbieten. Rechtlich gesehen dürfen Sie aber nicht anbieten. solange Sie keine LIzenz haben.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 23 Oktober 2019, 12:23:29
Bei den Sportwetten werden aber 5% Steuern ageführt soweit ich mich erinnern kann (zumindest war das mal so von Ilona angebracht!) Bei einem OC gibbet nix an Steuern!
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: ekip61 am 23 Oktober 2019, 12:30:03
@kotek123:
Schau mal hier, Sportwetten dürfen aus mehreren Gründen wohl aktuell nicht verboten werden:
https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/veranstalten-von-sportwetten

@Born:
Auch die OCs aus Malta zahlen wohl Steuern in Deutschland:
https://www.steuertalk.de/wettsteuer/

Der Staat weiß also ganz genau, welche OCs das sind usw. und freut sich über sprudelnde Steuereinnahmen.

Letztlich sind (wie immer  ;D) die Politiker schuld, auch für die Situation mit den Sportwetten!  :o

Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 23 Oktober 2019, 13:15:19
Naja, aber mit den Steuern hat Paypal ja nichts am Hut. Geht ja um Transaktionen selbst.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: kotek123 am 23 Oktober 2019, 15:30:44
@ekip61

in dem Fall ging es nicht um Erlaubnis für Anbieten von Sportwetten sondern darum dass die Anbieter sich weigerten an einem Duldungsverfahren teilzunehmen. Es gab anschließend auch einige Urteile, die
den Verbot von Glücksspielen inkl. Sportwetten bejahten und den einzelnen Länder das Recht eingeräumt haben im Bezug von Glücksspielen eigene Gesetze zu erlassen. Etwas kompliziert der Fall aber jeder sollte auch Sportwettenzahlungen prüfen lassen.

Ein Satz aus dem Düsseldorfter Urteil stimmt mich positiv:

"Die Kammer ......................... dass gerade die Vermischung von legalen und illegalen Angeboten unter derselben Dachmarke die Trennbarkeit in der Praxis erschwert. Anders mag der Fall zu beurteilen sein, wenn ein Zahlungsdienstleister ein Online-Bezahlsystem speziell für Glücksspiel- und Wettanbieter zur Verfügung stellt und auf seiner Internetseite zudem noch auf solche Anbieter verlinkt (so AG Wiesbaden, Urteil vom 16.06.2017, 92 C 4323/16, Anlage L 10).".

Also Skrill und Paypal sind hier angesprochen, die spezielle Akzeptanzverträge mit den Anbieter abschließen. Hier sind die Chancen sehr gut dass die Kunden gewinnen.

Kreditkarten scheinen in moment aussichtlos zu sein, weil die Richter auch faul sind und sich an die ARgumentationen der anderen Gerichte anschließen ohne sich groß Aufwand zu machen und die Hintergründe zu recherchieren.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 25 Oktober 2019, 09:07:20
Eigentlich gehört hier ein Gesetz her, dass sämtliche Transaktionen an OC unterbinden muss. Egal mit welcher Zahlart und die wo gegen dieses Gesetzt verstoßen drohen drakonische Strafen!
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: kotek123 am 25 Oktober 2019, 10:17:20
ein gesetz ist ja da aber wieder nicht klar formuliert bzw. jeder versucht es für sich zu interpretieren. es wird auch nicht durchgesetzt. wenn der staat da evtl. konsequenter wäre, wie sie bei manch unssinigen sachen sind, dann könnte man den mist schnell bekämpfen. da müssen einfache und klare gesetze her wo keine tausend ausnahmen und  schlupflöcher  gibt und der staat und politik müssen da konsequent handeln
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 25 Oktober 2019, 11:16:46
Bin eh gespannt was hier von meinem LG nun für eine Entscheidung getroffen wird...

Auf der einen Seite hoffe ich natürlich darauf da sich das LG Ulm für internationale deliktische Ansprüche zuständig sieht und auch daran festhält, nun zu gewinnen und ich sämtliches Geld inkl. der Kosten für Anwalt und Gericht zurück bekomme. Wäre ja übelst wenn dem LG nun einfällt, die Sache abzugeben...

Werde es ja in Kürze erfahren...
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Bastian0307 am 25 Oktober 2019, 13:09:10
Moin Born mein Leidensgenosse,

ich verfolge deine Angelegenheit sowie auch alle anderen stets, bin leider etwas zurück haltend was mein Dilemma betrifft aus Scharm. Ich hoffe das ändert sich im nächsten Jahr wenn das rechtliches vielleicht mal deutlicher ist bzw. mal endlich auch für mich die finale Entscheidung an steht.

Was mich ein wenig wundert, ich mich jedoch irren kann (bedingt der Firmenkonten Geschichte z.B....) ist ja der Punkt mit dem Gerichtsstand.

Greift der Punkt "unerlaubte Handlung gemäß §32 ZPO" hier nicht auch? Würde ja im Klartext bedeuten das auf jeden Fall dein Gericht für den Fall zuständig ist.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 25 Oktober 2019, 13:19:33
Puh, dazu kann ich leider nichts sagen.

Ausführung wie folgt:

Zitat
1.
Das Gericht hält sich nur für deliktische Ansprüche für international zuständig.

Als Deliktsort nach Art 7 Nr. 2 EuGWO Ist als Erfolgsort (auch) der Ort anzusehen, bei dem das für den Schaden ursächliche Geschehen zu verorten ist (EuGH, Urt. 16.6.2016, Az. C-12/15, Tz. 28). Als „ursächliches" Geschehen ist dabei das Geschehen anzusehen, über das ggf. Beweis erhoben werden müsste (EuGH aao Tz. 27). Beim Vermögensschaden ist der Ort zu betrachten, an dem die Vermögensdisposition (die Zahlungsverpflichtung und nicht die Erfüllung) vom Geschädigten getroffen worden ist-.(Dömer, ZustVO, 7. Aufl. 2017, Art. 7 Rn. 32; Gelmer/Schütze Int Rechtsverkehr/Paulus, 56. EL September 2018, VO (EG) 1215/2012 Art. 7 Rn. 203). Dies war in Ulm.

2.
Das Gericht hält § 4 Abs. 1 S. 2 GlückStV für ein Verbotsgesetz, das, wie bei § 4 Abs. 1 S. 1 GlückStV wohl unstreitig, zivilrechtliche Wirkung entfaltet und nicht nur als allgemeine Vorfeldvorschrift des § 9 GlückStV zu sehen ist. Auf eine „Störereigenschaft" der Beklagten, die weiß, dass die streitgegenständlichen Portale Casinospiele anbieten, kommt es nicht an.

3.
Ebenfalls wird davon ausgegangen, dass schon das Aufladen eines Spielkontos von Ulm aus, zum ersichtlichen Zweck hiermit Onlinecasinospiele aus Deutschland und nicht aus Schleswig-Holstein zu betreiben, die Mitwirkung an einer Zahlung im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel darstellt.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: ekip61 am 25 Oktober 2019, 13:48:22
Born, das hört sich ja interessant an!

Ist das schon aus dem Urteil oder noch aus dem Hinweisbeschluss?
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 25 Oktober 2019, 13:53:52
Noch aus dem HWB vom 4.10.2019
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: kotek123 am 25 Oktober 2019, 14:34:22
Auf eine „Störereigenschaft" der Beklagten, die weiß, dass die streitgegenständlichen Portale Casinospiele anbieten, kommt es nicht an.

welche bedeutung hat dieser satz?
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 25 Oktober 2019, 14:47:59
Zitat
Unmittelbarer Störer ist, wer durch seine Handlung selbst die Beeinträchtigung bewirkt; mittelbarer Störer, wer die Beeinträchtigung durch die Handlung eines Dritten adäquat verursacht hat, nämlich die Dritthandlung veranlasst, gestattet oder es unterlassen hat, diese Handlung zu verhindern, die er ermöglicht hat oder zu deren Verhinderung er sonst verpflichtet ist (s. Palandt-Bassenge, BGH, 64. Auflage, § 1004, Rd. 16 f).

Wenn ich dies interpretieren müsste dann salopp:

Es ist wumpe ob eine Störereigenschaft vorliegt oder nicht. Verbot ist Verbot.
(Dies stellt nur meine Ansicht dar und muss nicht richtig sein^^) aber so würde ich das interpretieren^^
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: ekip61 am 25 Oktober 2019, 15:10:41
Diese Passage finde ich ja schon beachtlich ... das ist doch nicht richtig, oder, weil Schleswig-Holstein doch in Deutschland liegt?  :D

"zum ersichtlichen Zweck hiermit Onlinecasinospiele aus Deutschland und nicht aus Schleswig-Holstein zu betreiben"

Ich bin echt gespannt.
Wenn PayPal verliert, werden sie wohl auf jeden Fall in die nächste Instanz gehen nach Stuttgart denke ich...
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 25 Oktober 2019, 15:21:09
Zitat
Ebenfalls wird davon ausgegangen, dass schon das Aufladen eines Spielkontos von Ulm aus, zum ersichtlichen Zweck hiermit Onlinecasinospiele aus Deutschland und nicht aus Schleswig-Holstein zu betreiben, die Mitwirkung an einer Zahlung im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel darstellt

von Ulm  aus (Baden-Württemberg)
zum ersichtlichen Zweck hiermit Onlinecasinospiele (EU oder Drittland) aus Deutschland (in diesem Fall Ulm, Ba-Wü)
und nicht aus SH zu betreiben

Doch passt :)

Soeben kam Info vom Anwalt: Beklagte hat Fristverlängerung beantrag und bis 05.11. nun Zeit dafür. Hoffentlich gibt das kein Faschingsurteil^^
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: ekip61 am 25 Oktober 2019, 15:49:43
 :D Ganz schön verklausuliert die Formulierung

Oha, da werden die Anwälte von PayPal nun bis dahin versuchen, Deine Beweise zu zerpflücken  ;)
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Olli am 25 Oktober 2019, 15:54:53
Zitat
Beklagte hat Firstverlängerung beantragt

Dafür ist aber doch das Bauamt in Ulm zuständig und nicht das Gericht!
Vielleicht reicht ja eine simple Nachbarzustimmung?

 ;D  :o  ;D
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 25 Oktober 2019, 16:03:12
@EKIP61

Die "Beweise" liegen dem LG vor und je nachdem ob ich es diesmal geschafft habe den zweifelsfreien Nachweis zu erbringen, werde ich beschieden. Glaube nicht das ich die "Beweise" auch noch der Beklagten überlassen muss! Wenn ich was zu beweisen habe dann ist es dem Gericht selbst und die Beklagte wird dann vor vollendete Tatsachen gestellt. Hoffe ich ^^

Zumal es ja noch fraglich ist ob es ein Beweis ist. ::)

@Olli

Fristverlängerung - besser?^^
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Atzinator am 04 November 2019, 17:03:55
Ich habe das CB Verfahren auch durchgezogen im April, hat auch alles soweit bei mir geklappt, bin spielfrei und hatte auch keine Probleme mit meiner Sparkasse außer einem Schreiben, in dem man sich im Wiederholungsfall die fristlose Kündigung vorbehält.

Ansonsten stand bzw. stehe ich auch weiterhin mit WHDG in Kontakt, weil ja mit 3 Jahren geworben wird statt 13 Monaten. Damals wurde auf ein anstehende Verfahren hingewiesen in dem dies geklärt wird und da mir vor einer Woche auf Nachfrage erklärt wurde, dass der Mandant der Kanzlei einen Vergleich abgelehnt hat und ein neuer Termin ansteht, ist das bestimmt dein Verfahren, wenn du von Lenné vertreten wirst :).

Viel Erfolg!
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 06 November 2019, 09:16:08
Gut zu wissen das alle auf mich warten  ;)

Lange sollte es nicht mehr dauern bis ich beschieden werde denn gestern (05.11.2019), war Fristende und ab heute wird vom Gericht beraten und hoffentlich bald eine Entscheidung hierzu gefällt. Fragt mich aber nicht wie lange das nun dauern wird...

Abgesehen davon stand im Urteil von Wuppertal nichts relevantes was dem LG Ulm nicht schon bekannt gewesen ist. Nur konnte ich sämtliche Nachweise bringen. Also einfach Tee schlürfen, Füße hoch und warten was kommen wird.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: ekip61 am 06 November 2019, 09:38:16
Wir sind gespannt.  ::)
Du müsstest doch auch noch das bekommen, was PayPal gestern eingereicht hat, oder?  :D
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 06 November 2019, 09:43:36
Das kommt auch irgendwann und schimpft sich "Eingang aus elektronischem Rechtsverkehr"....

Wobei aber sicherlich das Urteil vom LG Wuppertal angeführt wurde.

Doch darauf kommt es auch nimmer an. Ob ich das habe oder nicht, egal, denn ich kann keinen Einfluss mehr darauf nehmen.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 13 November 2019, 11:02:08
So, das LG hat sich gemeldet und wie ich es mir dachte hat PP das Urteil vom LG Wuppertal vorgelegt.... und PP beantragt die Klage abzuweisen und bis 29.11 können noch Schriftstücke eingereicht werden.

Zitat
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf
Montag, 16.12.2019,14:00 Uhr
(Zu diesem Termin brauchen die Parteien nicht zu erscheinen).

Ich lese mir gerade die Begründung durch in der die Anwälte von PP auf die Klageabweisung eingehen und mir sträuben sich die Nackenhaare zu berge!
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: kotek123 am 13 November 2019, 11:43:54
Born es wäre nett wenn du uns auszugsweise die argumente mitteilen würdest
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 13 November 2019, 11:54:11
Kurz gesagt:

Ich habe zwar von Ulm einbezahlt aber es wird nach wie vor angezweifelt das ich nicht von Ulm aus gespielt hätte selbst wenn die Unterlagen beweisen ab Einzahlung nur wenige Sekunden vergangen sind in der ich dann gespielt hatte und innerhalb 1,5 Stunden war die Kohle weg! Ergo hab ich mich SCOTTY gerufen: BEAM ME NACH SH oder in ein Drittland wo OC erlaubt ist. Zu dumm nur das beamen noch nicht erfunden wurde, wenn es denn jemals erfunden wird^^

Weiterhin ist das LG Ulm nicht zuständig und die Klage soll abgewiesen werden weil es das LG Wuppertal ja auch so gemacht hat.

Auch wird der Link an das OC mit den Nachweisen - welches mir vom OC - bereitgestellt wurde angezweifelt und wäre auch kein Beweis für Authentizität. Ein Link zu meinem Account welcher mit einem Passwort versehen ist und dort MEINE Unterlagen auf dem Server des OC liegen sind kein Beweis für Authentizität!? Abgesehen davon habe ich die "Beweise" zu spät eingereicht und sollen nicht anerkannt werden.

Und da ich auch per KK einbezahlt hatte wird mir unterstellt ich hab die Gewinne nicht angegeben. Welche Gewinne? Unterm Strich habe ich über 11000 EUR (9700 PP und rest KK) verloren und von PP will ich nur die knappen 10.000 EUR denn KK sind hier nicht relevant weil ich ja in der Verhandlung angegeben hatte das ich diverse Zahlungsmethoden für die Einzahlung genutzt habe.  Unterm Strich hab ich 170.000 EUR verloren aber bei anderen OC in der Summe!
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Herr R. am 13 November 2019, 12:12:51
Absolut lächerlich was da als Begründung zitiert wird dein LG lässt sich nicht beeinflussen denke ich.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 13 November 2019, 12:18:57
Hat es sich bisher auch nicht und ich hoffe sehr das die den Irrsinn erkennen, der von ganz weit unten, unter dem Teppich, durch PP,  hervorgeholt wird. Paradox!

Wie dem auch sei, ich habe mir nichts vorzuwerfen und habe immer, und das zu jedem Zeitpunkt, die Wahrheit gesagt oder etwas verschwiegen.

Am 16.12. wissen wir mehr

Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Alex86 am 13 November 2019, 19:21:29
bin gespannt wie da entschieden wird. Ich glaube hier in Deutschland leider an nichts mehr. Die großen Verbrecherbanden Paypal, Skrill usw. machen was die wollen und die kleinen müssen bluten.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Rofl1312 am 14 November 2019, 01:42:19
Das ist eine ganz miese Taktik vom Anwalt der Gegenseite.

In Ulm eingezahlt, mal schnell nach MUC dann in den Flieger nach Hamburg, dann von dort aus mal schnell nach Schleswig-Holstein kurz gezockt und wieder zurück, sportlich.
Lächerlich wie die sich versuchen rauszureden, da geht einen gewaltig die Muffe, der Anwalt sollte sich schämen zu solch dreckigen mitteln zu greifen.

Und wenn das Gericht sich darauf einlässt, dann mache ich auch ab dem 16.12.2019 was ich will.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 14 November 2019, 08:10:53
Naja, mit Logik und Vernunft hat das hier nichts zu tun wenn men zwar die Einzahlung in Ulm anerkennt aber gleichzeitig anzweifelt das man nicht in Ulm gespielt hat. In der Theorie könnte ich auch auf dem Mars gespielt haben...

Zitat
In Ulm eingezahlt, mal schnell nach MUC dann in den Flieger nach Hamburg, dann von dort aus mal schnell nach Schleswig-Holstein kurz gezockt und wieder zurück, sportlich.

Da hätte ich STR bevorzugt^^ aber genau so hätte es ablaufen müssen, das ich mich nach der Einzahlung in Ulm nach SH begeben würde oder in ein Land wo es erlaubt wäre. Das nächstliegende Land wäre von Ulm aus Österreich nur ist es da auch verboten denn in Österreich gibt es nur win2Day die als einziges OC in Österreich vom Bundesamt für Finanzen legalisiert sind. Alle andren OC sind illegal.

Die Beklagte kaut auf diesem Aspekt nach wie vor herum als wäre es ein Dauerlutscher und ich denke mal nicht das sich mein LG auf solch wahnwitzige und paradoxe Anführungen einlassen wird.

Im Krieg und vor Gericht sind wohl alle Paradoxien erlaubt...

Denke ich werde mir den Termin am 16.12 um 14 Uhr gönnen und erscheinen auch wenn ich der Einzige dort sein sollte aber will schon als erstes wissen

Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 09 Dezember 2019, 13:14:58
Nur noch eine Woche bis ich endlich weiß was die Stunde geschlagen hat....
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: Born4Nothing am 16 Dezember 2019, 14:25:07
Aus meinen Gedächtnis:

Die Beklagte (Paypal) wird verurteilt, dem Kläger 96xx EUR zzgl. Zinsen von 5% usw. zu bezahlen. Die Kosten trägt die Beklagte.

Ergo 100% zu meinen Gunsten.

Gegen dieses Urteil kann innerhalb 14Tagen Berufung eingelegt werden...
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen
Beitrag von: jayjay am 16 Dezember 2019, 14:26:10
Wow... Glückwunsch!!!!!!!!!!!!!
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen - Urteil: 100% Erfolgreich
Beitrag von: Ilona am 16 Dezember 2019, 14:28:11
Wie geil ist das denn!!!! Ich freue mich für dich!

LG Ilona
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen - Urteil: 100% Erfolgreich
Beitrag von: Born4Nothing am 16 Dezember 2019, 14:30:03
Danke, freue mich auch. Naja, beklagen kann ich mich nicht. Im Detail folgt das Urteil noch wenn es bei Lenne eingegangen ist dann bekomm ich eine Kopie. Wobei PP ja noch immer Berufung einlegen kann...
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen - Urteil: 100% Erfolgreich
Beitrag von: Vetram am 16 Dezember 2019, 14:36:24
Glückwunsch
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen - Urteil: 100% Erfolgreich
Beitrag von: Insaneety am 16 Dezember 2019, 14:38:47
Glückwunsch!
Da hat sich das Schwitzen und diwe harte Arbeit bis zum Ziel wenigstens gelohnt.
Hoffen wir mal das Paypal jetzt mal so richtig bluten muss!
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen - Urteil: 100% Erfolgreich
Beitrag von: Future am 16 Dezember 2019, 14:41:31
Ein Richter mit Herz und Verstand!!
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen - Urteil: 100% Erfolgreich
Beitrag von: Born4Nothing am 16 Dezember 2019, 14:43:40
Naja, es waren drei Richter - war ein Kammergericht.

1 Frau und 2 Männer und den Vorsitz hatte die Frau.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen - Urteil: 100% Erfolgreich
Beitrag von: luchador am 16 Dezember 2019, 14:44:50
Danke, freue mich auch. Naja, beklagen kann ich mich nicht. Im Detail folgt das Urteil noch wenn es bei Lenne eingegangen ist dann bekomm ich eine Kopie. Wobei PP ja noch immer Berufung einlegen kann...

Eben. Und davon ist mit großer Wahrscheinlichkeit auszugehen bei dieser Summe.

Wart mal die nächste Instanz ab.
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen - Urteil: 100% Erfolgreich
Beitrag von: ekip61 am 16 Dezember 2019, 14:45:57
Born, Gratulation! Da hat sich ja Deine Hartnäckigkeit ausgezeichnet.
Sehe ich es richtig, dass es damit nun nach der unten zusammengefassten Bilanz der Obergerichte 1:6 im Spiel Spieler gegen Zahlungsdienstleister  :D steht?

Für Spieler und gegen Zahlungsdienstleister:
1) Amtsgericht München
2) Amtsgericht Leverkusen
3) Amtsgericht Wiesbaden
4) Landgericht Ulm (PayPal)

Gegen Spieler und für Zahlungsdienstleister:
1) Landgericht München
2) Oberlandesgericht München
3) Landgericht Berlin (mehrfach)
4) Amtsgericht Berlin-Mitte (mehrfach)
5) Landgericht Düsseldorf
6) Landgericht Hamburg
7) Landgericht Wuppertal (PayPal)
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen - Urteil: 100% Erfolgreich
Beitrag von: Born4Nothing am 16 Dezember 2019, 14:48:33
@luchador

Möglich ist alles aber Paypal zieht sich ja schon aus "freien" Stücken aus OC Aktivitäten zurück worauf ich auch vom Richter heute darauf hingewiesen wurde. Also von ungefähr kommt das sicher nicht...

@ekip61

Könnte stimmen
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen - Urteil: 100% Erfolgreich
Beitrag von: Future am 16 Dezember 2019, 14:48:52
Welches Gericht?
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 16 Dezember 2019, 14:52:05
Zitat
4) Landgericht Ulm (PayPal)
Titel: Re: Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen - Urteil: 100% Erfolgreich
Beitrag von: Vetram am 16 Dezember 2019, 14:56:02
Bleibt abzuwarten.
PP hat das erst mal verloren.
Der Rest deiner Liste sind KK Einzahlungen Wuppertal ist in Berufung
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: ekip61 am 16 Dezember 2019, 14:58:47
Soweit ich es richtig verstehe, hat PayPal nun einen Monat Zeit, nach Eingang des Urteils (wann soll das kommen?) Berufung einzulegen und dann noch einen weiteren Monat für eine Begründung. Richtig?
Das wird PayPal wohl schon deswegen machen, da ja das Gericht selbst seine Auffassung zur internationalen Zuständigkeit für deliktische Ansprüche etwas in Frage gestellt hat, wenn ich es richtig verstanden habe.
Also deswegen erstmal noch Ball flach halten und die Kohlen dafür beiseite legen und lieber nicht für "Selbstversuche"  ;D verwenden
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 16 Dezember 2019, 15:01:29
Na, ich hab nach dem "die Beklagte wird verurteile in der Summe + Zinsen und die Kosten trägt die Beklagte" nimmer wirklich zugehört...

14 Tage oder 1 Monat....keine Ahnung^^ aber Zeit hat PP nun...
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: Vetram am 16 Dezember 2019, 15:08:31
Das ist von PP gut zu überlegen.
Das Urteil anfechten und bis in die letzte Instanz zu gehen und dann alles auf eine Karte zu setzen und dann nicht sicher sein zu gewinnen.
Oder lieber wieder zu verzichten um nicht noch mehr Kläger gegen sich zu haben....
wie gesagt PP hat sich aus dem Casino Bereich ja schon entfernt.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 16 Dezember 2019, 15:10:38
Die Frage ist, was nun mehr wiegt:

a) nix zu machen und die Klagen in Kauf zu nehmen die nun folgen werden
b) in Berufung zu gehen mit ungewissem Ausgang und evtl. vor dem BGH zu landen mit ungewissem Ausgang.

Was ist wohl das "kleiner" Übel....

Apropos: Ich war der Einzige der heute anwesend war, sonst niemand da
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: Future am 16 Dezember 2019, 15:20:58
Sollten wir LG Ulm bei Google 5 Sterne geben..?
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: ekip61 am 16 Dezember 2019, 15:22:12
Aus der Sicht von PayPal macht es natürlich sehr viel Sinn, in Berufung zu gehen.
Denn sie können jederzeit die Berufung zurücknehmen, bevor ein Urteil in der zweiten Instanz erfolgt ist.  :o
Die für die Berufung anfallenden Kosten spielen wohl keine Rolle für PayPal.  ::)

Solange ist Dein Urteil nicht rechtskräftig und PayPal kann auf das ebenfalls nicht rechtskräftige Urteil aus Wuppertal verweisen, was ja zu PayPals gunsten ausgegangen ist.
PayPal ist ja ohnehin in der zweiten Instanz beim Oberlandesgericht Düsseldorf laut Vetram.

Also, es bleibt spannend!  ;)
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 16 Dezember 2019, 15:26:42
Naja, ob nun Berufung oder nicht ist mir heute erstmal wumpe.

Wir werden sehen was nun passiert...
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: Vetram am 16 Dezember 2019, 15:51:57
Wuppertal
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: Endlich vorbei am 16 Dezember 2019, 15:54:03
Herzlichen Glückwunsch. Die Ausdauer hat sich wohl mehr als gelohnt.   :D
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: ebrezza am 16 Dezember 2019, 16:14:26
Glückwunsch Born!!
Hat das Gericht auch etwas zu Paypals Einwand der Authentizität der Beweise gesagt?
Insbesondere würde mich mal interessieren, ob die Richter was zu dem Vorwurf gesagt haben, dass du nicht aus Ulm gespielt haben könntest.
Wie hast du denn zu Anfang den Nachweis erbracht, dass du aus Ulm eingezahlt hast? 
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 16 Dezember 2019, 16:18:14
Dazu kann ich nichts sagen.

Da aber zu 100% zu meinen Gunsten entschieden wurde waren die Beweise die ich vorgelegt habe wohl über jeden Zweifel erhaben.

Das Urteil wird in einigen Tagen auch schriftlich zugstellt und dann kann ich dazu mehr sagen.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: Atzinator am 16 Dezember 2019, 16:24:58
Angenommen PayPal geht nicht in Berufung und akzeptiert das Urteil (oder es wird in anderer Instanz bestätigt) - was bedeutet dann für die Personen, die keine Klage eingereicht haben?

Bereitet die Kanzlei dann eine Sammelklage (oder Musterfeststellungsklage, wie auch immer :)) und wir alle haben die Chance, unser restliches Geld zurück zu erhalten - siehe "bis zu drei Jahre möglich"?

Zumindest wurde mir gegenüber immer auf dieses Urteil hingewiesen, aber ich sehe die Begründung nicht so ganz. Denn wir nähern uns immer mehr der Grenze wo 3 Jahre heute den 13 Monaten von damals entsprechen.

Aber natürlich auch herzlichen Glückwunsch von meiner Seite:)
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: ebrezza am 16 Dezember 2019, 16:36:42
Ich stups die Frage nochmal an.. du meintest in einem deiner vorherigen Posts, dass du den Beweis erbracht hättest, aus Ulm eingezahlt zu haben.
Stand da tatsächlich Einzahlung aus Ulm drauf oder reichte dein Wohnort?
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 16 Dezember 2019, 16:39:41
Beweis hinsichtlich der gespielten Spiele der vom LG gefordert wurde.

Alles andere wird wohl detailliert im Urteil stehen.

@Atzinator

Dies kann ich leider nicht beantworten.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: ebrezza am 16 Dezember 2019, 17:15:35
@ Born Es bleibt weiterhin spannend! Erstmal ist die Haupsache, dass du zu 100% Recht bekommen hast.

@Atzinator
Zitat
Angenommen PayPal geht nicht in Berufung und akzeptiert das Urteil (oder es wird in anderer Instanz bestätigt) - was bedeutet dann für die Personen, die keine Klage eingereicht haben?
Erstmal nicht viel. Du müsstest selber Klage einreichen, auf das Urteil verweisen und hoffen, dass der Richter es genauso sieht. Ein Restrisiko bleibt immer  - solange kein Urteil vom BGH gesprochen wurde, kann jeder Richter anders entscheiden. Lies dir dazu auch nochmal den Beitrag von ekip61 wenige Einträge zuvor durch.
 
Zitat
Bereitet die Kanzlei dann eine Sammelklage (oder Musterfeststellungsklage, wie auch immer :)) und wir alle haben die Chance, unser restliches Geld zurück zu erhalten - siehe "bis zu drei Jahre möglich"?

Eine Kanzlei wird von sich aus keine Musterfeststellungsklage führen. Dazu muss es schon einen Kläger in Form eines Vereins geben und ich zitiere an dieser Stelle Ilona aus dem Thread Klage/Sammelklage:
Zitat
Der Fachverband Glücksspielsucht e.V. ist so ein Verein. Er steht in der Liste der klageberechtigten Verbände. Uns fehlen nur noch Mitglieder. Man braucht mindestens 350 natürliche Mitgleider.
LG Ilona
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: IchSchaffeEs am 16 Dezember 2019, 17:24:40
Hallo Born.
Herzlichen Glückwunsch zum heutigen Erfolg. Ich bin stiller Mitleser seit ca. einem Jahr und habe deine Geschichte gespannt verfolgt, da ich nach und nach doch sehr viele Parallelen entdeckt habe und mich wohl deswegen auch sehr mit dir identifizieren konnte.
Komm zudem auch aus dem Schwabenländle und wurde erfolgreich von Lenné (Forderungsverzicht) vertreten. Wenn die Urteilsverkündung nicht auf meinen Geburtstag heute verschoben worden wäre,  hätten wir uns heute in Ulm gesehen. Aber so hab ich den 16.12 nun doppelt gut in Erinnerung. ;D
Auch wenn es dir primär um die Gerechtigkeit ging und du es durch deine Geduld und Standhaftigkeit geschafft hast, dass für die ganze Gemeinschaft ein Urteil mit Signalwirkung erzielt werden konnte, so würde mich dennoch interessieren, wie sich das finanziell auf deine unternehmerische Tätigkeit auswirkt. Du meintest ja, dass das Geld in den Hintergrund gerückt ist und dass du gelernt hast loszulassen..aber fühlst du dich nun nicht doch noch etwas befreiter - auch hinsichtlich geschäftlicher Bonität?
Du erwähntest mal, dass es insgesamt bei allen Anbietern um 150k ging..in diesem Fall um knapp 10000....waren die 9xxxx nun ein Paypal-gesamt-übergreifendes Urteil?
Nochmals herzlichen Glückwunsch und alles Gute!!
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: Olli am 16 Dezember 2019, 18:27:06
Hi Born!

Cool ... und herzlichen Glückwunsch!

Jetzt bin ich mal auf die Urteilsbegründung gespannt ...

Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: Damian am 16 Dezember 2019, 18:29:14
Glückwunsch. Hoffe wird eine Lehre für Paypal. LG
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: Vetram am 16 Dezember 2019, 18:34:29
Die werden sich zweimal überlegen mahnbescheide zu verschicken
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: andreasg am 16 Dezember 2019, 18:44:27
Herzlichen Glückwunsch Born,

ich freue mich für Dich -

und ich denke, es gibt noch einiges Vieles zu  Schreiben und Mitzuteilen.
defacto ist dieses nur ein Schritt, wenn auch ein wichtiger,

also blebi bitte dran.

Liebe Grüße
Andreas
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: Gewinner am 16 Dezember 2019, 18:52:22
Hallo Born.
Herzlichen Glückwunsch zum heutigen Erfolg. Ich bin stiller Mitleser seit ca. einem Jahr und habe Deine Geschichte gespannt verfolgt, da ich nach und nach doch sehr viel Parallelen entdeckt habe und mich wohl deswegen auch sehr mit Dir identifizieren konnte.
Komm zudem auch aus dem Schwabenländle und wurde erfolgreich von Lenee (Forderungsverzicht) vertreten. Wenn die Urteilsverkündung nicht auf meinen Geburtstag heute verschoben worden wäre,  hätten wir uns heute in Ulm gesehen. Aber so hab ich den 16.12 nun doppelt gut in Erinnerung. ;D
Auch wenn es Dir primär um die Gerechtigkeit ging und Du es durch Deine Geduld und Standhaftigkeit geschafft hast, dass für die ganze Gemeinschaft ein Urteil mit Signalwirkung erzielt werden konnte, so würde mich dennoch interessieren wie sich das finanziell auf Deine unternehmerische Tätigkeit auswirkt. Du meintest ja das Geld in den Hintergrund gerückt ist und dass du gelernt hast loszulassen..aber fühlst Du Dich nun nicht doch noch etwas befreiter - auch hinsichtlich geschäftlicher Bonität?
Du erwähntest mal, dass es insgesamt bei allen Anbietern um 150k ging..in diesem Fall um knapp 10000....waren die 9xxxx nun ein gesamt übergreifendes Urteil?
Nochmals herzlichen Glückwunsch und alles Gute!!

Ich bin zwar nicht angesprochen aber da ist ein "x" zuviel, da bin ich mir ziemlich sicher.
Ansonsten auch von mir hzerzlichen Glückwunsch Born, entscheidend wird sein, ob/wann ein Urteil gegen sofort/klarna und trustly ergeht.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: blackib am 16 Dezember 2019, 20:36:27
Erstmal danke Born, dass du nun doch durchgehalten hast und dich nicht auf einen Vergleich eingelassen hast. Jetzt mal abwarten, was Paypal nun macht.

Letztlich ist die Rechtssprechung gegen Paypal erst am Anfang. Die Kanzleien werden wohl zunächst Einzelurteile erwirken, um zu schauen, ob sich die Rechtsprechung bei Paypal berechtigterweise anders entwickelt als bei Kreditkarten.

In der Zwischenzeit verdient Paypal fleißig Geld durch Verjährung...leider.

Auch ich habe angefragt bei Lenne, um zu klagen, aber man sagte mir nur: "Abwarten"...

Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil vom 16.12.2019
Beitrag von: Vetram am 16 Dezember 2019, 20:53:08
Die Frage ist doch ob Paypal selbst klagen wird.
Bei einem bereits erfolgten chargeback sind die am Zug.
Und ob die nach diesem Urteil klagen steht in den Sternen.
Nicht ohne Grund haben sie sich aus dem OC Geschäft zurückgezogen
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil LG Ulm vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 17 Dezember 2019, 07:27:52
Man darf aber auch nicht vergessen, das es hier ausschließlich um Lastschrift/Guthaben gegangen ist und nicht um Kreditkartenzahlungen.

Letztendlich habe ich mir ein Bein ausgerissen um alles penibel zu eruieren, zum Schluss hatte ich einfach auch etwas Glück und wurde belohnt.

Persönlich denke ich, dass es ein gutes Zeichen ist und ich bin ehrlich gespannt ob Paypal in Berufung wegen 10.000 EUR geht  oder ob Paypal es dabei belassen wird.

Auf Grund der erfolgreichen Klage ist es nun doch wesentlich einfacher, sofern es um Lastschriften/Guthaben geht nun selber zu Klage einzureichen damit die Verjährung noch eingehalten werden kann. Selbstverständlich besteht dann weiterhin ein Risiko und wird Geld kosten aber der Anfang ist gemacht.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil LG Ulm vom 16.12.2019
Beitrag von: BePoMeng am 17 Dezember 2019, 09:10:45
Man darf aber auch nicht vergessen, das es hier ausschließlich um Lastschrift/Guthaben gegangen ist und nicht um Kreditkartenzahlungen.

Letztendlich habe ich mir ein Bein ausgerissen um alles penibel zu eruieren, zum Schluss hatte ich einfach auch etwas Glück und wurde belohnt.

Persönlich denke ich, dass es ein gutes Zeichen ist und ich bin ehrlich gespannt ob Paypal in Berufung wegen 10.000 EUR geht  oder ob Paypal es dabei belassen wird.

Auf Grund der erfolgreichen Klage ist es nun doch wesentlich einfacher, sofern es um Lastschriften/Guthaben geht nun selber zu Klage einzureichen damit die Verjährung noch eingehalten werden kann. Selbstverständlich besteht dann weiterhin ein Risiko und wird Geld kosten aber der Anfang ist gemacht.

Auch von mir Glückwunsch Born!

Du hast den ersten großen Schritt für einige von uns gemacht.

Lastschriften betrifft mich ebenfalls, ich werde im kommenden Jahr ebenfalls versuchen in die Klage zu gehen, durch deine Hinweise und Beiträge, konnte ich bereits einiges Vorbereiten...

Danke dafür!

Dir und deinen Liebsten schon mal ein schönes Weihnachtsfest. :-)
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil LG Ulm vom 16.12.2019
Beitrag von: mauro310 am 17 Dezember 2019, 09:28:23
Sauber Born,

gut durchgezogen...
Da hat PayPal, wieder etwas zu knabbern erstmal.

Weiterhin alles gute, mir geht es soweit gut, keine Dummheiten begangen :)

Bis die Tage
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil LG Ulm vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 17 Dezember 2019, 15:53:33
Danke @ll

Naja, nun kann ich mich erstmal entspannt zurücklehnen und abwarten bis das Urteil im Detail eintrifft und der Dinge verharren was da evtl. noch so kommen sollte.

@Will

haha, wenn ich jemals wieder die Absicht haben sollte, Blackjack zu spielen dann werde ich mich in eine offizielle Deutsche Spielbank mit Lizenz begeben. Kein illegales OC sieht von mir je wieder einen Cent!

Unterm Strich hätte ich auf die Erfahrungen die ich im letzten Jahr gemacht habe gerne verzichtet...
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal wegen OC-Zahlungen. Urteil LG Ulm vom 16.12.2019
Beitrag von: Pocasso am 17 Dezember 2019, 21:20:03
Auch von mir ein Herzlichen Glückwunsch   ,sauber gemacht Born .Schauen wir mal ob sie in Berufung gehen   ich glaube zwar ja werden diese aber zurück ziehen .
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 18 Dezember 2019, 08:50:59
Danke.

..wobei mir das eigentlich ziemlich egal ist was Paypal nun macht...

Hab das Aktenzeichen ergänzt damit mich nicht jeder damit per PN bombardiert^^ und nach Rücksprache wurde das Urteil im Detail bereits an meinen Anwalt geschickt. Kann also nimmer lange dauern bis ich das im Detail vorliegen habe
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: blackib am 18 Dezember 2019, 14:27:04
Zitat
wenn ich jemals wieder die Absicht haben sollte, Blackjack zu spielen dann werde ich mich in eine offizielle Deutsche Spielbank mit Lizenz begeben
Mache es nicht!

Bei mir geht es auch überwiegend um Lastschriften ...Von daher bin ich mal gespannt, was die Argumentation der Richter ist...

Und ich hoffe, dass das Urteil an die Öffentlichkeit gelangt in Zeitungen und wenn möglich Fernsehmedien. Hier sollte der Verband für Glücksspielssucht mal meine seine Öffentlichkeitsarbeiter aquirieren.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 18 Dezember 2019, 14:35:47
In der Theorie eben aber praktisch bin ich echt zu faul 100km in die nächstgelegene Spielbank zu fahren... irgendwann einmal wenn ich Zeit dafür haben sollte ;)

Zitat
Und ich hoffe, dass das Urteil an die Öffentlichkeit gelangt in Zeitungen und wenn möglich Fernsehmedien. Hier sollte der Verband für Glücksspielssucht mal meine seine Öffentlichkeitsarbeiter aquirieren.

ähm, also ne "Greta" für Glücksspiel wollte ich nun nicht werden ^^

Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Ilona am 18 Dezember 2019, 14:36:55
Wenn du das genauso erfolgreich machst, hätte ich nix dagegen ;-)
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 18 Dezember 2019, 14:46:06
War das gerade ein Jobangebot?  :o
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: andreasg am 18 Dezember 2019, 14:47:41
Hallo Born,

ich versuche des öfteren, Dich mir vorzustellen,  aber so mit Zöpfen?

Am besten ist es, mit Kindern eine Partie Memory zu spielen,
das hält die kleinen grauen - hellwach.

so long
Andreas
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 18 Dezember 2019, 14:52:08
Apropos "Zöpfe" - sollte mir mal wieder meine Zotteln schneiden lassen denn die nerven mich gerade.

Dir ist aber schon klar das erwachsene einen biologischen Nachteil beim Memory haben; zumindest wenn man gegen 5-6jährige spielt den die Kinder in diesem Alter verfügen über ein besseres räumlich-visuelles Gedächtnis. Und bei 200 Billionen Synapsen (Kinder) haben wir Erwachsenen ca. nur 50%.....

Die Chance stehen ja noch schlechter als beim Glücksspiel^^
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Ilona am 18 Dezember 2019, 14:58:52
@Born
Dein Ernst?
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 18 Dezember 2019, 15:03:15
Kommt drauf an auf was du jetzt "Dein Ernst?" bezieht...

zum Job: Darüber müsste ich nachdenken, kommt auf das Gehalt an
zu Memory vs. Glückspiel: Ist eben so, die Chance bei Memory als Erwachsener gegen Kinder zu verlieren ist deutlich höher

Keine Sorge, mir geht's gut und ich traue mir auch zu so zu quasseln wie Greta, bin ja schon jetzt ne kleine Berühmtheit mit meinen blauen Haaren :)

Apropos, jeder wartet wie auf heißen Kohlen hinsichtlich der Begründung der Entscheidung des LG Ulm. Hab heute dort angerufen und gebeten das man mir das Urteil faxt und ich musste mir anhören das da ja jeder ankommen könnte und es ungewöhnlich ist das sich nicht der Anwalt meldet sondern der Kläger...

Naja, dann eben warten bis es in Leverkusen zugstellt wurde danach bekomm ich es als PDF per Mail.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: andreasg am 18 Dezember 2019, 17:14:05
…. mein jüngster Neffe = Asperger -- gegen ihn hatte niemand je eine Chance,
Heute mit 17 spielt er erfolgreich Schach - in Erwachsenturnieren  8)
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 19 Dezember 2019, 13:40:52
Schach ist schon ein interessantes Spiel und ich kann Schach aber auf einem Niveau das wohl gleich ist wenn ich Memory gegen 5-6jährige spielen würde^^
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Lexlander am 19 Dezember 2019, 16:50:46
Täusch dich da mal nicht Born... Du glaubst nicht , wie alt mich mein Sohn (6) beim Memory schon aussehen hat lassen😅
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 20 Dezember 2019, 14:04:10
Deswegen sagte ich ja das mein Schach dem gleicht wenn ich gegen einen 6jährigen spiele - ergo verliere ich haushoch^^

Das Urteil liegt mir im Detail vor allerdings ist das PDF 50 DINA4 Seiten stark, das bekomme ich nie im leben hier rein auch wenn es doppelt ist bleiben immer noch 25 Seiten über....
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: ekip61 am 20 Dezember 2019, 14:10:52
Born, wir sind sehr gespannt!  :D
Lade es doch z.B. einfach hier hoch, wenn Du Deinem Namen und Deine Anschrift unkenntlich gemacht hast:

https://www.docdroid.net/de

oder stelle es bei Wetransfer ein:

https://wetransfer.com/
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 20 Dezember 2019, 14:12:24
Da hab ich aber viel zu schwärzen von einem 30MB großen PDF

... mal schauen was ich so bewerkstelligen kann aber dafür brauch ich etwas Zeit.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: ekip61 am 20 Dezember 2019, 14:14:59
Ok, normalerweise sind Urteile gerade so verfasst, dass man nur vorne diese Daten entfernen muss.
Danach heißt es ja immer "Der Kläger" usw. und nicht "Herr X.".  ::)
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Olli am 20 Dezember 2019, 14:18:24
Hi Born!

In PDF-Exchange-Viewer kannst Du "Anmerkungen" setzen - darunter auch farbige Rechtecke.
Sie lassen sich wunderbar kopieren und in der Größe auch nachträglich anpassen.

Dann jedoch bitte FreePDF zum erneuten Ausdrucken nach PDF benutzen, damit die Anmerkungen nicht mehr editierbar sind.

Mir kannst´e es ja schon mal ungeschwärzt mailen ... <dumdidum>  ;D
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: ekip61 am 20 Dezember 2019, 14:20:27
Stimmt, das ist ein sehr guter Tipp! Danke, Olli.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 20 Dezember 2019, 14:54:03
So - der Link zum Urteil geschwärzt ist im Startpost auf Seite 1 Oben zu finden oder für die ganz Faulen schaut in meine Signatur  8)
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Future am 20 Dezember 2019, 15:09:29
Danke Born. Und danke an die Richter aus Ulm. Gute Arbeit, im Gegensatz zu anderen Richtern.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: kotek123 am 20 Dezember 2019, 15:23:17
Great job Born  8)

endlich richter mit durchblick und nicht solche die mit argumente kommen paypal könnte zw. legalem und illegalem glücksspiel nicht unterscheiden.
das schilimme ist aber, die haben dann nicht mal den mut zu sagen, wenn ihr als milliarden schweres unternehmen nicht in der lage seid zwischen legal und illegal zu unterscheiden, dann müsst ihr eure finger davon lassen.
und wenn ihr dies nicht tut, dann seid ihr selber schuld.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 20 Dezember 2019, 15:43:36
Na wenn ich überheblich wäre dann würde ich sagen: Das ist mein Weihnachtsgeschenk an euch aber hey, würde ich mir nie erlauben.  :P

Aber stimmt schon, 3 Richter mit Durchblick, die das alles genau so sahen wie ich und ich hoffe sehr das damit ein Anfang gegen die Machenschaften des illegalen Glückspiel unterbunden wird und diejenigen, die darunter zu leiden hatten, für einige wohl etwas zu spät, für Andere aber ein Lichtblick in diesem Sumpf! Denn was ich alles erlebt habe in Zusammenhang mit OC würde ein ganzes Buch füllen.

Mir persönlich war es ein Anliegen, alles in meiner Macht stehende zu tun  um diesem Missstand, der seit Jahren vorherrscht, und niemand sich traut für Unrecht, Ausbeutung und anderes abartiges und profitgieriges Verhalten, einzustehen und Gegenmaßnahmen einzuleiten denn warum schreibt Paypal seit Jahren Verzichtserklärungen und tut nichts dagegen damit sowas nicht weiter passiert oder zieht sich seit einigen Monaten aus dem ganzen OC innerhalb Deutschalands zurück.  Es wäre alles so einfach wenn die Geldgier nicht im Vordergrund stehen würde!

Wieviel zeit ich investiert habe kann ich nicht sagen aber wenig war es nicht und das war nur ein Bruchteil von meinem Verlust so das, die anderen Zahlarten noch schwerer zu belegen sind als hier der Fall. Unterm Strich waren Höhen und Tiefen da denn teilweise reichten meine finanziellen Mittel kaum mehr um mir noch was zum Essen kaufen zu können, ging alles für Zigaretten drauf. Musste mir Geld leiehen um überhaupt über die Runden zu kommen usw. aber habe alles wieder zurückgezahlt.

Aufgeben kam für mich nie in Frage egal wie sehr ich darunter leiden musste und das Ergebnis hat mir Genugtuung verschafft.

Ansonsten hab ich mich wieder gut gefangen und bin in der Spur und auch durch das Forum hier, durch Euch, die mir mit Rat und Tat zur Seite gestanden sind! DANKE!

Ein besonderer Dank an OLLI der mir selbstlos sein Ohr geliehen hat als ich kurz vorm Überschappen stand! DANKE und auch an Ilona für die Gespräche!

Auch einen Dank an Herrn Münch, von Lenne in Leverkusen den ich mit Mails bombardiert habe!

Kommt Zeit, kommt Rat aber ich muss auch eingestehen das ich das Urteil auch mit einem Breiten Grinsen gelesen habe was von Zeile zu Zeile immer breiter wurde und ich fast als "JOKER" geendet wäre^^

Um es mit den Worten von Giovanni „Trap“ Trapattoni zu sangen: Ich habe fertig!
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Olli am 20 Dezember 2019, 16:16:24
Hi Born!

Jetzt hast Du es geschafft, mir ist die Stolzesröte zu Kopf gestiegen ... :)

Lieben Dank und immer wieder gerne ... :)

Ich habe das Urteil gerade zum ersten Mal gelesen und finde es genial, wie sie argumentieren.
Zwei Dinge sind mir aber aufgefallen.
Selbst wenn Du in Ulm aufgeladen hättest und wärest dann nach SH getingelt, würde dies die unerlaubte Handlung nicht erlaubt machen.
Dazu müsstest Du nämlich Deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in SH haben - was ja nicht gegeben gewesen wäre.
Weiter bietet das Gericht PP eine Möglichkeit sich künftig den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Dies durch eine Nachfrage beim Kunden, der dann natürlich die Unerlaubtheit bestreitet.
Damit würde §4 GlüstV erneut konterkarriert, eben mit den Argumenten, die das Gericht liefert.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 20 Dezember 2019, 17:04:33
Ach, die Röte lässt auch wieder nach^^

Ja, das Urteil und die Begründungen sind mit Abstand das Beste, was es bisher gegeben hat!

Was mich aber erstaunt ist, das ich dem Gericht ja den Link inkl. Passwort habe zukommen lassen und die nur noch 3 Tage Zeit hatten selbiges abzurufen bevor der Zugang wieder weg war. Die waren auf Zack denn das Schreiben mit dem Link ging am 17.10.2019 gegen 16:30 Uhr raus und die haben das noch am gleichen Tag eingesehen!

Zitat
Es kann mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Kläger nach
den Einzahlungen in Ulm am gleichen Tag von Ulm aus ins Ausland oder nach Schleswig-Holstein
fuhr und anschließend für weitere Einzahlungen zurück nach Ulm, um sodann zum Spielen
wieder ins Ausland oder nach Schleswig-Holstein zu fahren.

..was Paypal mir ja unterstellen wollte^^

Kurz gesagt: Geiler Scheiß!
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Ilona am 20 Dezember 2019, 17:33:02
So, jetzt habe ich das Urteil auch endlich gelesen. Klare, deutliche Worte. Sehr gründlich recherchiert und differenziert begründet. Man liest in jedem Satz: Die Kammer hat sich ernsthaft mit der komplexen Materie beschäftigt. Born nochmal herzlichen Dank an dich. Du hast Mumm bewiesen, die Klage eingereicht, zwei Vergleichsangebote abgelehnt und bist ganz stur dabei geblieben. Damit hast du dem Spielerschutz einen richtig großen Dienst erwiesen. Und dir auch! Denn du hast gezeigt, wenn du was willst, dann ziehst du das auch durch. Mit dieser Ausdauer und Power kannst du auch langfristig spielfrei bleiben.

Herzliche Grüße, Ilona
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 20 Dezember 2019, 17:46:05
Danke.

Naja, wie ich schon sagte ging es mir nie dabei um das Geld, hat mich nie interessiert. Wäre das Geld im Vordergrund gestanden dann wäre das alles schon längst beendet. Mich hat zu Anfang vielmehr die Tatsache gewurmt, was Paypal mit mir abgezogen hat und die haben gut an mir verdient denn die haben 2% von den 3,6MIO $ an Gebühren eingeschoben was ich übers gewerbliche Konto habe laufen lassen und dann sperrt man mir ohne Vorwarnung einfach mein, zu 100% sauberes, Konto!

Und Paypal hatte dutzend Möglichkeiten denn ich bin denen hinterhergelaufen weil ich mein Konto wieder haben wollte. Also hatte ich keine Wahl. Und ja, wenn ich was will dann gehe ich jeden noch so steinigen Weg und schrecke auch vor keinen Weltkonzern zurück. All das wegen 2500 EUR....

Power ist so eine Sache, es stand teilweise auf der Kippe denn all das erlebte im letzten Jahr hat deutliche Spuren hinterlassen aber irgendwie hab ich mich da durchgewurschtelt. Ganz gut für einen Schwaben^^
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Rofl1312 am 20 Dezember 2019, 18:11:31
Moin,

Chapeu, Eier so dick wie Melonen, zum Fest schon ein kleines "Geschenk" vorweg.

Paypal kann natürlich in Revision gehen, aber die sollten es sich genau überlegen ob sie durch jede Instanz gehen oder ein Einzelurteil gegen sich akzeptieren, da kann der Schnellball schnell zur Lawine werden, ich gehe davon aus die ziehen den Schwanz ein und denken sich irgendeine neue Methode aus  die bisher zurückgebuchten Gelder zurück zu bekommen.


Weiterhin viel Erfolg und schöne Feiertage und einen guten Rutsch, das Feierabendbier geht auf dich, Prost.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: TAL am 20 Dezember 2019, 18:27:16
Ich bin erst auf Seite 12, aber ich gratuliere dir trotzdem schonmal. Es ist schön, zu lesen, daß sich das Gericht ernsthaft und engagiert mit der Materie auseinandergesetzt hat.

Zitat
Ganz gut für einen Schwaben^^

Ich hatte mal nen Schwaben als Mitbewohner. Der Kerl konnte alles irgendwie auftreiben - quasi für lau.
Ich weiß noch, wie wir eines Nachts um zwei bei einer Flasche Weißwein für 1,79€ in der Küche saßen, und ihm einfiel "Ich brauch irgendwie ein Sofa".
Am nächsten Tag kam er hoch in die Wohnung "Hilf uns mal bitte tragen."
Vor der Haustür stand ein nageleues, schickes Ledersofa. Er hatte einen Zwanni dafür gezahlt, und die Typen vom Sozialkaufhaus noch dazu gebracht, es ihm vor die Tür zu liefern. Keine Ahnung, was er mit diesem Teil wollte, in unsere Bruchbude paßte es optisch nicht so wirklich, sein Zimmer unterschied sich stistisch nicht groß von meinem, aber er hatte sich das anscheinend in den Kopf gesetzt.
Geld hatten wir beide nicht (er war seines Zeichens und Amtes Pizzalieferant und Alibistudent auf der Flucht vor den Erwartungen seines Vaters), aber wir wußten, wie man ohne auskommt - spaßig war die Zeit auf jeden Fall.


Ich hoffe für dich, daß es dabei bleibt, PayPal nicht in Berufung geht, und du schlußendlich keinen weiteren Streß mehr damit hast, und zur Ruhe kommst.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Weyoun am 21 Dezember 2019, 15:13:11
Herzlichen Glückwunsch 8). Finde ich gut habe kein Mitleid mit PP hab ja auch kein Mitleid mit Banken die Drogennkartell Geld waschen. OC waren für mich nie relevant schade das man nicht auch Spielhallen verklagen kann.
Klar ist jeder selber schuld an seiner Sucht, trotzdem verdienen die ja mit dem Elend der Menschen bewusst Geld . In meinen 20 Jahren habe in den Spielhallen keine Leute gesehen die aus Spaß da waren. Da waren nur Süchtige und alle wussten es.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: IchSchaffeEs am 21 Dezember 2019, 22:54:22
Ich weiß nicht, ob euch allen das auch schon bewusst geworden ist - aber auch wenn ich kein Jurist bin, so ist das Urteil bei genauerer Betrachtungsweise sogar weit mehr als eine "erfolgreiche Klage gegen Paypal"  bzw. gegen einen einzelnen Zahlungsdienstleister. Es ist in meinen Augen ein absoluter Meilenstein in der Geschichte des Spielerschutzes! Die vorherigen Gerichte haben fallspezifisch entschieden, sodass das Urteil ausschließlich einer bestimmten Zahlungsart (Kreditkarte / Skrill etc.) zugeordnet & abgehandelt wurde. Daher haben die Anwälte in diesem Zusammenhang ja auch stets um Geduld gebeten.
Genialerweise hat das Landgericht Ulm in der präzisen Ausführung seiner Entscheidungsgründe sehr viel Weitsicht bewiesen, weil es den Glückspielstaatsvertrag hinsichtlich des Glückspielverbots in der
a) Zielsetzung des Gesetzgebers,
b) wortgenauen Auslegung,
c) Systematik,
d) teleologischen Auslegung,
e) kausalen Folge,
d.h. im Kern der eigentlichen Gesetzesinitiative zum ersten Mal ausformuliert hat.

-> Damit hat das LG Ulm den Grundstein dafür gelegt,dass die Gesamtheit aller, der mit der Transaktion (un)mittelbar verbundenen Zahlungsdienstleister im Sinne des Verbots- und Schutzgesetztes zukünftig ihrer Kontrollpflicht zur Überprüfung von illegalem Glückspiel gerecht werden müssen, um künftige Haftungs-, und Rückforderungsansprüche ausschließen zu können.
->->-> Das bedeutet, dass hier mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nur diejenigen profitieren, die die Absicht zu einem Chargeback haben, sondern was noch viel wichtiger und bedeutender ist:
Der Spielerschutz wurde & würde erheblich verbessert, weil er nicht nur auf Eigeninitiative basiert.
Schutz der alle Transaktionen umfassen könnte, wenn sich weitere Gerichte der Auffassung des LG Ulm anschließen würden. Dies scheint mir jedoch sehr realistisch, weil ein gegenläufiges Urteil im Umkehrschluss ja nun dieser präzisen Auslegung des Glückspielstaatsvertrages des LG Ulms widersprechen müsste.

Ich bin jedenfalls der festen Überzeugung, dass dieses Urteil absolut wegweisend und für uns alle ein großer Grund zur Freude ist :-)
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 22 Dezember 2019, 09:48:49
Als ich damals in der Verhandlung saß und mir die Ausführungen der Richter angehört habe wurde mir da schon klar das man sich beim LG Ulm  wirklich mit der ganzen Problematik nicht nur oberflächlich sondern tiefgründig auseinandergesetzt hat und zum Glück ist es mir auch gelungen die Nachweise welche das Gericht haben wollte, zweifelsfrei und wasserdicht auch nachzuweisen.

Als dann Unterbrechung war und ich mit meinem Anwalt über den Vergleich gesprochen hatte, stand für mich, nach all den Ausführungen der Richter, fest das ich den Vergleich ablehnen werde obwohl ich bet@home nicht nachweisen konnte. Schlussendlich ist mit der Nachweis mit etwas Glück dennoch gelungen auch wenn ich nicht mehr daran glaubte und ich habe auf Grund dessen den Vergleich zum zweiten Mal abgelehnt.

Und das LG Ulm hat mit dem weitergemacht, was sich in der Verhandlung angebahnt hatte, und sich durch den HWB weiterzog, und schlussendlich ein Urteil getroffen, so gründlich und akribisch ausgeführt, das nun alle Weichen gestellt sind.

Habe auf vieles gehofft aber nicht das dabei sowas herauskommen könnte und auch wenn ich alles verloren, so habe ich dennoch etwas gewonnen was man mit keinem Geld der Welt kaufen kann.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: IchSchaffeEs am 22 Dezember 2019, 12:01:13
Habe auf vieles gehofft aber nicht das dabei sowas herauskommen könnte und auch wenn ich alles verloren, so habe ich dennoch etwas gewonnen was man mit keinem Geld der Welt kaufen kann.

Ja, Born das hast Du wahrhaftig  :D ...und wenn das mal kein unglaublich schönes Weinachtsgeschenk an & für uns alle ist, dann weiß ich auch nicht  ;)  In diesem Sinne * ho ho ho *  ;D
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 22 Dezember 2019, 12:22:33
Dir ist aber schon klar, dass ich aus dem Alter, schon längst raus bin, um an den Weihnachtsmann zu glauben^^

Abgesehen davon bin ich nicht wirklich ein Freund von Weihnachten. Früher als Kind war das ja super aber mittlerweile bin ich nur noch genervt von dem ganzen Trouble so das ich es sogar ablehne noch irgendwelche Geschenke schenken zu müssen. Wenn ich jemanden ein Geschenk machen möchte (abgesehen von Kindern) dann brauche ich nichts extra irgendwelchen "Feiertage" sondern schenke es weil ich es will.

Das dies hier auf Weihnachten trifft war so unvorhersehbar wie die unbefleckte Empfängnis von Mariens und wir kennen alle die Geschichte wie sich das weiterentwickelt hat^^
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: IchSchaffeEs am 22 Dezember 2019, 13:21:25
Born, Du bringst mich immer wieder zum Schmunzeln. Die Betonung lag auf dem Unterstrichenen...gerade weil ich es schade fand, dass manche sich nicht mit dir mitfreuen können, weil sie wie im nun vorab zitierten, entkräfteten Urteil des LG München, das eine dem anderen vorwegnehmen. Also das Schutz- und Verbotsgesetz steht an erster Stelle....d.h. das Schicksal & der Schutz jedes einzelnen Spielers, der durch die Kontrollpflicht der Finanzdienstleister zusätzlich geschützt werden kann, steht über der Gefahr & der Befürchtung, dass einzelne Spieler das als "Freibrief" missbrauchen könnten.
Wir haben alle einen freien Willen mit auf den Weg bekommen & jede Unterstützung auf dem Weg ist ein Gewinn für die Gemeinschaft.

A propos Weihnachten & Weihnachtsmann  - Glaube versetzt ja bekanntlich Berge - Kinderaugen strahlen - Geschenke an Weihnachten schließen ja Geschenke auch über das Jahr nicht aus - wenn man sich an Weihnachten auf den Inhalt des Ursprünglichen besinnt und feiert, dann wird einem bewusst, was im Leben wirklich wichtig ist (nämlich nicht der Konsum). Weihnachten ist (wie o.g.) das was ihr draus macht  :D
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: luchador am 22 Dezember 2019, 13:23:12
Dir ist aber schon klar, dass ich aus dem Alter, schon längst raus bin, um an den Weihnachtsmann zu glauben^^

Ich möchte sicher nicht melancholisch in diesem Thread auftreten wobei ich gestehen muss, daß gerade zu Weihnachten der Gefühlsspiegel weit höher liegt als das Jahr über.

Besonders dieses Weihnachten nehme ich als Geschenk. Nicht im materiellen Sinne, auch nicht als Bereicherung Konsumgesteuerter Einkäufe. Für mich ist dieses Weihnachten ein unbezahlbares Geschenk es überhaupt weiter erleben zu dürfen.

Born, keiner ist zu alt für ein Glaube, welcher niemals verloren gehen darf. Auch ich habe oft keinen Glaube mehr besessen, mich in manchen Jahren verlassen gefühlt.

Dieses Jahr war ein besonderes Jahr, ein Jahr welches mich nur mehr im Glauben bestärkt hat als je zuvor. Nur das schnelle Handeln vieler Menschen hat es mir ermöglicht heute überhaupt noch hier zu sein. Das schnelle dasein bis hin zur gelungenen Herz Operation. Erst mit der zweiten kurze Zeit später ist es mir erst einmal bewußt geworden was für ein Geschenk ich da erhalten habe.

Leben und Tod liegen sehr nahe beisammen, vergessen wir es einfach nur zu oft.

Mit dieser Erfahrung habe ich auch meinen Glauben wieder gefunden, den glaube daran das es noch nicht die richtige Zeit dafür gewesen sein sollte, weil es noch so viele unerledigte Dinge gibt. Weil ich gebraucht werde und wichtig für einige Menschen geworden bin aus meinem Umfeld.

Noch wichtiger aber, die Chance bekommen habe etwas besser zu machen, etwas zurück zu geben. Glaube Born ist etwas sehr schönes wenn man ihn hat. Ich hoffe Du findest deinen wieder. Das ist mein Geschenk an Dich.

In dem Sinne, schöne besinnliche Weihnachten
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 22 Dezember 2019, 16:51:41
Dies kann sehr gut nachvollziehen denn vor 2 Jahren hat es meinen Vater, und das nur einen Tag vor seinem Geburtstag, ebenso erwischt wie dich. Nur das schnelle Eingreifen andere trug dazu bei das er heute noch am Leben ist. Mein Vater sieht es nun genauso wie du.

Abgesehen davon hatte ich vor 4 Jahren Herzflimmern und musste mir selber den Notarzt bestellen. 1 Jahr Später ist mein Cousin durch einen Motorradunfall verstorben und das gerade mal mit 18 Jahen und zwei Jahre später meine Cousine an Krebs.

All das lässt einen doch sehr nachdenklich machen... und man ist mehr als nur froh das man nicht schon das zeitliche gesegnet hat. All diese Ereignisse haben eins gemeinsam - nichts ist wie es mal war!

Leider glaube ich nur an mich selbst, sich auf andere zu verlassen macht alles nur komplizierter denn wenn man es wagen sollte ist man eh verlassen.

Und ja, ich glaube an etwas, an genau das was hier passiert ist und auch an die Gerichtsbarkeit die endlich mal so ist wie es eigentlich immer hätte sein müssen. Und ich glaube auch daran das nun alles besser wird...
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Cecilia18 am 22 Dezember 2019, 20:49:48
Kudos, Born! Bin juristischer Laie, aber wie Ichschaffees schon ausgeführt hat, klingt es auch für mich nach bahnbrechender Rechtssprechung. Es gibt hier doch ein oder zwei Fachleute im Forum – Euer Input wäre jetzt für die Einordnung sehr hilfreich!

Ich frage mich, wie es jetzt weitergeht.

- PayPal geht nicht in Berufung –> Urteil wird nach Fristablauf rechtskräftig.
Es bliebe dennoch ein Einzelurteil, und bezogen ausschließlich auf PayPal, wenn ich es richtig verstehe. Jede/r müsste weiterhin nur für sich selbst klagen, und nur gegen PayPal, hätte aber die Stoßrichtung und detaillierte Argumentation dieses Urteils, um die eigene Klagebegründung zu untermauern. Oder könnte man diese auch auf andere Zahlungsdienstleister ausdehnen bzw. potenziell auf diese anwenden?

- PayPal geht in Berufung. Wäre das aus deren Sicht sinnvoll, auch wenn es evtl. nur ums Zeit gewinnen ginge? Dann hieße es für Born’s Einzelfall, weiter warten zu müssen, was letztlich daraus wird. Wie gesagt, bin ich juristisch unwissend, aber würde dadurch das jetzt in erster Instanz ergangene Urteil (und die darin dargelegte Argumentation) in seiner Wertigkeit reduziert? D.h. könnte es in möglichen weiteren Einzelklagen nicht (da weiter “schwebend”), oder trotzdem angeführt werden?

- Wer ist die/der Erste, die/der ein OC direkt vor Gericht bringt? Hier sollte doch die Rechtslage so viel eindeutiger sein, da der ganze Schmu mit “Wir wissen nicht, wohin das Geld geht” völlig irrelevant ist und damit die Argumentation auch einfacher sein sollte. Vielleicht hat es ja auch schon Vergleiche gegeben, aber über die erfährt man ja in der Regel nichts.

Ergänzung: Bevor jemand mit dem Einwand kommt “Aber die sitzen doch im Ausland, an die kommt man nicht ran”: In Born’s Urteil ist PayPal’s Geschäftsadresse in Luxemburg angegeben. Die meisten OCs sitzen in Malta oder Gibraltar. Alles ist EU – wo sollte da der Unterschied sein? Ok, Curacao, Antigua usw. mag durchaus komplizierter sein, aber die sind ja glaube ich deutlich geringer in der Anzahl.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 23 Dezember 2019, 12:45:44
Puh, deine Frage, und die daraus resultierenden Antworten käme schon einer Rechtsberatung gleich und die dürfen nur Anwälte leisten.

Auch ich denke, das man die Casinos direkt angehen kann. Die Frage ist nur, wie schwer das werden wird, denn mir sind ein paar Fälle bekannt wo die Casinos mit massiven Gegenklagen gekontert haben. Eine Entscheidung hierzu steht noch nicht fest und wird auch auf sich warten lassen. Ein Casino anzugehen kostet vor allem sehr viel Geld und Zeit...und die Hürden im Ausland, auch wenn es innerhalb der EU ist kommen noch oben drauf.

Selbst bei mir was ein Vertreter von Rechtswegen bei bet@home sogar zweimal Vor-Ort aber stand jedes mal vor verschlossenen Türen.

-> Damit hat das LG Ulm den Grundstein dafür gelegt,dass die Gesamtheit aller, der mit der Transaktion (un)mittelbar verbundenen Zahlungsdienstleister im Sinne des Verbots- und Schutzgesetztes zukünftig ihrer Kontrollpflicht zur Überprüfung von illegalem Glückspiel gerecht werden müssen, um künftige Haftungs-, und Rückforderungsansprüche ausschließen zu können.
->->-> Das bedeutet, dass hier mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nur diejenigen profitieren, die die Absicht zu einem Chargeback haben, sondern was noch viel wichtiger und bedeutender ist:

Der Spielerschutz wurde & würde erheblich verbessert, weil er nicht nur auf Eigeninitiative basiert.

Schutz der alle Transaktionen umfassen könnte, wenn sich weitere Gerichte der Auffassung des LG Ulm anschließen würden. Dies scheint mir jedoch sehr realistisch, weil ein gegenläufiges Urteil im Umkehrschluss ja nun dieser präzisen Auslegung des Glückspielstaatsvertrages des LG Ulms widersprechen müsste.

Sehe ich genauso das dies auf andere Zahlungsmöglichkeiten angewendet werden könnte; auch auf KK-Zahlungen per Paypal - genaueres kann dir aber nur ein Anwalt sagen wozu ich auch raten würde.

Die hiesigen Anwälte sind alle über das Urteil informiert und geben mit Sicherheit auch darüber, was nun passieren könnte und das was möglich ist, und was nicht, darüber Auskunft.

Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Cecilia18 am 23 Dezember 2019, 13:14:58
Auch ich denke, das man die Casinos direkt angehen kann. Die Frage ist nur, wie schwer das werden wird, denn mir sind ein paar Fälle bekannt wo die Casinos mit massiven Gegenklagen gekontert haben.

Tatsächlich? Mit welcher Argumentation – das illegale Verhalten des Spielers selbst? Kann man dazu irgendwo nachlesen?
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 23 Dezember 2019, 13:23:32
Den genauen Wortlaut der Gegenklage kenne ich leider nicht.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Cecilia18 am 23 Dezember 2019, 14:52:26
Born, ich bin komplett auf derselben Seite wie Du, nur verstehe ich nicht, warum es (auch in Posts anderer User) immer so dargestellt wird, als sei die Hürde für das Angehen der OCs direkt so viel höher als bei den anderen, die an der illegalen Handlung mitwirken (KKs, PayPal, Skrill etc). Für mich sieht es eher nach dem, relativ gesehen, „einfacheren“ Weg aus, aber vielleicht übersehe ich dabei ganz zentrale Aspekte. Ich möchte erst einmal nur nachvollziehen können, auf was sich diese Ansicht stützt.

Hier mal ein Zitat zum Aspekt „Ausland“:

Online Casino im Ausland –Auswirkung auf deutsche Nutzer?

Häufig haben Anbieter von Glücksspielen im Internet ihren Sitz im Ausland, z.B. auf Malta.
Das macht die Rückforderungen in Deutschland nur auf den ersten Blick schwierig. Bietet ein Online Casino seine Dienstleistung für den deutschen Markt an, ist auch ein Gerichtsstand im Inland begründet.
Entscheidet man sich dafür, direkt gegen den Betreiber des Online Casinos vorzugehen, kann man dies auch in Deutschland tun. Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass deutsche Verbraucher nach EU–Recht auch an Ihrem Wohnsitz klagen können


https://kanzlei-herfurtner.de/online-casino/ (https://kanzlei-herfurtner.de/online-casino/)

Wenn das so nicht stimmt bzw. zu vereinfacht dargestellt wird, würden mich die juristischen Hürden/Fallstricke/Unwägbarkeiten interessieren. Daher auch der Appell in meinem ersten Post an die fachlich Versierten hier im Forum, uns allen mit ihrer Expertise weiterzuhelfen.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 23 Dezember 2019, 15:05:15
In der Theorie ist das natürlich schon richtig was du da schreibst denn ich sehe auch kein Problem darin aber dazu müsste ich mich erstmal meinen Anwalt konsultieren wo genau, wenn es denn überhaupt ein Problem geben sollte, evtl. das Problem liegen könnte denn momentan kann ich keins entdecken.

Wenn ich das Geld hätte dann würde ich nicht lange fackeln...außer jemand sagt: Hey hier sind 25.000 EUR (denn das ist das Minimum was ich benötigen würde). Leg los! -  wäre ich jederzeit dazu bereit und das ohne zu zögern.

Hier geht es allerdings um Paypal und die Zahlungsdienstleister; wie wäre es denn wenn du separaten Post aufmachst?

Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Cecilia18 am 23 Dezember 2019, 15:49:34
Sorry für den Schlenker! Ich wollte hier nichts kapern oder zu sehr vom Thema abweichen.

Ich mache einen eigenen Thread auf, wenn die Zeit dafür gekommen ist …
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: TAL am 23 Dezember 2019, 16:00:43
Das Ganze hängt auch damit zusammen, daß bei illegalem Glücksspiel keine Ansprüche auf Zahlungen bestehen. Es ist rein logisch schon unsinnig, einen Zahlungsanspruch aus einem illegalen Geschäft, ob er nun tatsächlich besteht oder nicht, vor Gericht durchsetzen zu wollen.

Beide Seiten haben nach der Rechtsauffassung illegales Glücksspiel betrieben, der Spieler und das Kasino, somit kann keiner von beiden irgendetwas einklagen.

Das gilt 'im großen Stil' genauso, wie wenn wir bei einer Pokerrunde in meinem Keller in Streit geraten würden.
Verliere ich, aber zahle nicht, ist es Pech für den Gewinner.
Zahle ich, und mir fällt später ein, daß ich ja aufgrund der Illegalität gar nicht hätte zahlen müssen, ist es auch Pech - für mich.
Wer das Geld hat, ist im Vorteil... der andere kann nichts machen, denn es gibt keine 'Ansprüche'.

Zahlungsdienstleister hingegen sind 'Vermittler', und das ist eindeutig untersagt, denn sie verdienen als außenstehende dritte Partei an der illegalen Handlung, und machen sie überhaupt erst möglich.

So zumindest in der Theorie.

Aber ja, das wäre wohl ein eigenständiges Thema, vielleicht kann es jemand abschneiden.



Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Dennis47 am 23 Dezember 2019, 16:58:36
Das Ganze hängt auch damit zusammen, daß bei illegalem Glücksspiel keine Ansprüche auf Zahlungen bestehen. Es ist rein logisch schon unsinnig, einen Zahlungsanspruch aus einem illegalen Geschäft, ob er nun tatsächlich besteht oder nicht, vor Gericht durchsetzen zu wollen.

Beide Seiten haben nach der Rechtsauffassung illegales Glücksspiel betrieben, der Spieler und das Kasino, somit kann keiner von beiden irgendetwas einklagen.

Das gilt 'im großen Stil' genauso, wie wenn wir bei einer Pokerrunde in meinem Keller in Streit geraten würden.
Verliere ich, aber zahle nicht, ist es Pech für den Gewinner.
Zahle ich, und mir fällt später ein, daß ich ja aufgrund der Illegalität gar nicht hätte zahlen müssen, ist es auch Pech - für mich.
Wer das Geld hat, ist im Vorteil... der andere kann nichts machen, denn es gibt keine 'Ansprüche'.

Zahlungsdienstleister hingegen sind 'Vermittler', und das ist eindeutig untersagt, denn sie verdienen als außenstehende dritte Partei an der illegalen Handlung, und machen sie überhaupt erst möglich.

So zumindest in der Theorie.

Aber ja, das wäre wohl ein eigenständiges Thema, vielleicht kann es jemand abschneiden.

Schöne Theorie, aber meiner Ansicht nach nicht vereinbar mit den hier geltenden Gesetzen.

Denn die Zahlung des Spielers an das Online Casino ist meiner Ansicht der Rechtsauffassung nach ein Vertragsabschluss. Da man sich hier klar an den Deutschen Markt richtet, sind die hier geltenden nationale Gesetze auch zu beachten. Denn § 4 GlüStV als auch der § 284 StGB sind Verbotsvorschriften im Sinne des § 134 BGB. Das bedeutet, dass Rechtsgeschäfte, die gegen diese Vorschrift verstoßen, unwirksam sind.

Da greift dann § 812 BGB, der sogenannte Herausgabeanspruch.
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

Das betrifft aber auch lediglich das, was man eingezahlt hat. Die Leistung demzufolge, die man für das nichtige Geschäfts erbracht hat. Auf resultierende Gewinne die man möglicherweise erspielt hat, besteht natürlich ebenso kein Rechtsanspruch.

Inwiefern man hier also im Ausland sitzende Casinos selber juristisch belangen, ist für mich nicht einschätzbar. Aber wichtig wäre wohl, eingezahlte Guthaben und ausgezahlte Gewinne miteinander zu verrechnen.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: TAL am 23 Dezember 2019, 17:39:39
Der rechtliche Grund ist aber nicht aus irgendwelchen Gründen weggefallen - er hat nie bestanden.
Dasselbe gilt für das Vertragsverhältnis. Eine verbotene, oder sonstwie illegale, Partei kann per se kein gültiger Vertragspartner sein.
Zu diesem 'Deal' gehörte außerdem noch die zweite Partei - ich. Auch ich habe eine illegale Handlung begangen... der Teil wird da gerne mal vergessen bei all den Auslegungen.

Der 'erzweckte Erfolg' ist zudem sehr wohl eingetreten, ich habe eine 'Leistung' bekommen, auch wenn das Ergebnis anders aussah als von mir erwünscht, war dieses Risiko vorher für mich absehbar, mehr noch, es ist sogar Teil der angebotenen Leistung.
Das Geschäft war vielleicht illegal, dennoch kann niemand behaupten, die gewünschte Leistung wäre nicht erbracht worden... und das macht dann den Herausgabeanspruch schwierig.

Aber ja, eine genaue Einschätzung kann hier wohl keiner wirklich geben. Was da letztendlich wie greift - und unter welche Jurisdiktion es dann fiele, ist für einen Laien wie mich nicht einschätzbar.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 23 Dezember 2019, 18:08:09
@Tal

Spielt keine Rolle denn wenn ein Rechtsgeschäft nichtig also von vorneherein unwirksam ist, durch ein Verbotsgesetz, und das ist, wie Dennis47 schon sagte, vorangestellt, müssen auch alle Leistungen herausgegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle welche Leistung erbracht oder empfangen wurde. Ergo müssten beide Parteien gleichgestellt werden, den Zustand vor dem nichtigen Rechtsgeschäft muss hergestellt werden!

Was den strafrechtlichen Aspekt anbelangt überlassen wir der Staatsanwaltschaft.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: TAL am 23 Dezember 2019, 18:16:42
Ja, es kommt eben drauf an, was von beidem vorangestellt wird, und welche Jurisdiktion letztlich gilt.
Wir können das eh nicht klären, also was soll's? Die Zeit wird es zeigen.

Ich wünsche euch frohe Weihnachten. :)
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 23 Dezember 2019, 18:57:00
Bei einem Verbotsgesetz kann nichts mehr vorangestellt werden; denn mehr als ein Verbot geht nicht zumindest was das nichtige Rechtsgeschäft anbelangt.

Den strafrechtlichen aspekt habe ich bewusst weggelassen. Dies kann unter umständen andere Relevanz haben daher muss man hier differenzieren zwischen:

a) der Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, BGB § 134
und
b) der strafrechtlichen Relevanz.

Und da das LG Ulm im Urteil  auch festgestellt:

Zitat
§ 4 Abs. 1 S. 2 GlückStV ist ein Verbotsgesetz, das den Einzelnen schützen soll gemäߧ 823 Abs. 2 BGB.

Die Beklagte hat gegen das Verbotsgesetz verstoßen.

Dabei ist es objektive Voraussetzung des § 4 Abs. 1 S. 2 GlückStV, dass illegales Glücksspiel stattgefunden hat. Online-Casinospiele sind nach § 4 Abs. 4 GlückStV in dessen Anwendungsbereich verboten.

§ 4 Abs. 1 S. 2 GlückStV ist daher individualschützend.

weiter:

Zitat
Nach der Differenzhypothese ist durch Zahlung von 9.662,23 € der Zustand ohne schädigendes Ereignis herzustellen.

Ergo muss der Zustand und das ohne dem schädigenden Ereignis hergestellt werden und das war bevor ich eine Einzahlung geleistet hatte.

Verstanden?
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: TAL am 23 Dezember 2019, 20:00:22
Lol.
Jawoll, Sir! :P

Ja, das klingt durchaus einleuchtend.
Trotzdem glaube ich irgendwie, daß das eine Klage gegen das Kasino selbst alles andere als ein Selbstgänger wäre, da spielen einfach zu viele Dinge mit rein, auch gesellschaftlich.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 23 Dezember 2019, 20:11:03
Hab deinen letzten Satz gelesen^^

Nicht weiter tragisch, alles ist eben etwas komplex jedoch sollte das auch für das Casino gelten...
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: TAL am 23 Dezember 2019, 22:20:48
Da war ich wohl nicht schnell genug.^^

Stimmt natürlich. Das sollte es.
Und ja, tragisch ist definitiv was anderes. :)
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: wluchten66 am 26 Dezember 2019, 23:42:58
Auch meine Glückwünsche, Born...
Das kann jetzt lustig werden. Ich habe gerade in den Jahren 17 und 18 etliches!!! verballert. Ich war mal erfolgreicher Manager :) Hoeness like...
Auch Paypal ist dabei...aber nur ca. 15% der Gesamtsumme.
Der Rest über Skrill, Ayden, Stichting,
Oder direkte Überweisung meiner Bank and zB Betway (ca. 20% der Summe).

Wenn ich das Urteil richtig verstehe, könnte es jetzt allen Zahlungsdienstleistern an den Kragen gehen.
@Born: ich habe in einem Deiner Threads mal gelesen, welche Daten Du von den jeweiligen Wettanbietern angefordert hast. Kannst Du mir das bitte nochmal senden bzw. posten? Danke

Ich frage mich gerade: Lenne normal engagieren oder über WHDG? Nach dem Urteil frag ich mich, ob man das nicht auf eigene Faust macht? Wie gesagt, geht es hier um größere Summen = da würde es sich sehr lohnen, nicht über WDHG zu gehen. Aber andererseits ist auch jede Klage ein Risiko...hmm...

Noch 20min Weihnachten...drücken wir die Daumen, dass das Urteil ein Weihnachtsgeschenk für uns alle ist.
Guten Rutsch...

Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 27 Dezember 2019, 08:21:27
Zitat
Das kann jetzt lustig werden. Ich habe gerade in den Jahren 17 und 18 etliches!!! verballert.

Wenn dann nur max. 3 Jahre rückwirkend.

Zitat
Wenn ich das Urteil richtig verstehe, könnte es jetzt allen Zahlungsdienstleistern an den Kragen gehen.

Theoretisch: JA


Die Unterlagen:

a) Einzahlungen
b) detaillierter Spielverlauf der gespielten Spiele
c) Kontoauszüge



Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: wluchten66 am 27 Dezember 2019, 12:39:10
Super, danke...
3 Jahre würde ja ausreichen. Ich hab zwar vorher schon einiges verspielt, aber diese 2 Jahre sprengen alles.
Und wenn ich das richtig sehe, haben die Richter auch keinen Unterschied zwischen Sportwetten oder Casino gemacht. Dh, es gilt auch für Sportwetten,
Ich muss mir jetzt gut überlegen, ob ich jeden einzelnen Zahlungsanbieter einzeln verklage mit eigenem Anwalt oder über WHDG gehe. Die Kosten sind massiv different = 2-5% der Gesamtsumme (mit Risiko) vs mehr als 42% ohne Risiko. Da muss ich jetzt in mich gehen.

Oder ich schreibe Paypal direkt an, lege das Urteil vor und sage: Bitte 3 Jahre zurückbuchen oder es hagelt eine Klage. Ich denke, die zahlen dann sicher sofort zurück :))

Fraglich ist, ob alle Wettanbieter sämtliche Daten zur Verfügung stellen oder sich sperren. Selbst wenn man da droht, ist es einigen sicherlich egal. Werde ich heute Abend mal ausprobieren.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Ilona am 27 Dezember 2019, 13:33:01
Achtung: Dies ist kein Grundsatzurteil! Es ist ein Urteil des LG Ulm. Andere Landgerichte können das anders sehen.
LG Ilona
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 27 Dezember 2019, 13:59:51
Deswegen sagte ich ja  auch theoretisch^^
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Future am 27 Dezember 2019, 14:11:25
Hallo zusammen. Habe bisher keine Daten vom wettanbieter angefordert. Denkt ihr nicht es reichen die Kontoauszüge?
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 27 Dezember 2019, 14:15:11
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Future am 27 Dezember 2019, 14:33:35
OK...,wenn ich überlege ist es vielleicht ganz gut, dann sieht das Gericht auch die krankhaften spielphasen.. Exzessive, Riskante Einsätze zu hohen Beträgen rund um die Uhr..
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: wluchten66 am 28 Dezember 2019, 03:26:37
Ja, nur theoretisch :)
Ich komme auch aus BW...aber leider ist bei mir das Landgericht Ravensburg zuständig.
Daher mal eine generelle Frage:
würde das Landgericht Ulm im vergleichbaren Fall wieder so entscheiden? Oder könnte ein anderer Richter am gleichen Landgericht das wieder anders werten? Sonst muss ich nach Ulm ziehen :))

Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 30 Dezember 2019, 14:04:14
Im b2b kann man klagen wo man will...

Zitat
§12 ZPO legt fest, dass es für die örtliche Zuständigkeit im Grundsatz darauf ankommt, wo der Beklagte seinen allgemei- nen Gerichtsstand hat. Bei einer natürlichen Person ist also das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Beklagte sei- nen Wohnsitz hat (§13 ZPO)

http://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/jura-2012-0062.pdf

Am Besten ist es also einen Anwalt zu fragen.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Janosch am 31 Dezember 2019, 10:55:06
Servus. Ist es jetzt rechtskräftige oder hat Paypal es nicht akzeptiert?
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 31 Dezember 2019, 11:13:46
Paypal hat 30 Tage Zeit nachdem das Urteil zugestellt wurde. Ergo noch bis ca. Ende Januar 2020....
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: wluchten66 am 31 Dezember 2019, 18:55:04
aber ich bin ja nicht mit meinem Businesskonto rangegangen :))
Daher B2C...
Muss wirklich nachdenken, ob ich das direkt mit Lenne mache und die paar Kröten raushaue, oder mit WHDG...ich bin sehr sehr unschlüssig...
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 08 Januar 2020, 12:44:51
Tja, diese Frage kann dir nur ein Anwalt beantworten es sei denn dir ist das Geld ziemlich egal^^

Was lässt dich zögern?
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: wluchten66 am 09 Januar 2020, 09:49:30
Eigentlich nichts...nur gerade sehr beschäftigt mit einem Projekt.
Werde diese Woche die ganzen Wettanbieter anschreiben und die Daten verlangen. Bin gespannt, ob ich sie alle bekomme.
Und dann kann es eigentlich losgehen :)
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Akita am 17 Januar 2020, 16:10:25
Es ist doch echt schön komisch, das die höheren Gerichte, bis auf Ulm jetzt, die Akzeptanzverträge, nicht mit einbezogen haben, dadurch weiss jeder Dienstleister, das er einem Verbotsgesetz zu wider handelt.

Noch komischer für mich ist, daß die Sofort GmbH, erst am 19.06.2019 die Erlaubnis der BaFin bekommen hat. Das heisst was war davor, sofort wurde 2005 gegründet und gehört ja seit 2014 zur Klarna Gruppe, die haben aber eine Lizenz. Entweder haben die Jahre ohne Lizenz gearbeitet, oder waren durch Klarna, ab 2014 abgedeckt.
Ich hoffe auch, das andere Gerichte jetzt endlich mal die Augen auf machen und sich der Materie richtig annehmen. Das geile ist ja auch, daß viele Anbieter hier in Deutschland, wohl ein und die Selbe Bank benutzen, wo die Gelder von den Kunden hin überwiesen werden. Die unterliegt doch dann erst recht, der Mitwirkungpflicht, zum unterbinden, des Cash Flows.
Es ist zumindest ein erster Lichtblick mal wieder. Andere höhere Gerichte sollten jetzt schnell nachziehen.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 18 Januar 2020, 08:24:30
Willkommen,

komisch ist an dieser Situation so ziemlich alles. Die OC und die Zahlungsdienstleister dürfen irgendwie alles da es kaum jemanden interessiert und falls doch wird versucht sich aus der Sache herauszureden!.

Ich denke hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen und wir gehen in die Zweite Runde obwohl ich dazu eigentlich keine Lust habe aber in der Hand hab ich die Entscheidung nicht. 

Was die BaFin und SOROFT anbelangt müsste man einen Anwalt zu Rate ziehen denn dies kann ich dir nicht beantworten.

Gerne darfst du dich und deine Geschichte in einem extra Thread erzählen :)
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Damian am 27 Januar 2020, 21:54:16
Hey gibt was neues bei dir? Monat geht langsam zu Ende?
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 27 Januar 2020, 21:58:27
--> https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=4250.0

Das dauert aber noch, und ich hab Zeit...
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: wluchten66 am 05 Februar 2020, 09:23:42
Mal eine Kleinigkeit: meine Bank hat mir jetzt nach 20 Jahren gekündigt. Einfach so...einen Grund haben sie nicht angegeben. Aber der könnte natürlich sein, dass ich in den letzten Jahren eine größere Summe an OCs gezahlt habe, und das teilweise auch per Überweisung...die haben vielleicht schon Angst :))
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 05 Februar 2020, 09:27:51
Den Grund hast du dir doch selber genannt^^

Mach dir nix draus, ich habe 28 Jahre durchgehalten aber mir hat meine Bank gleich noch mit rechtlichen Schritten gegenüber mir gedroht...

Du solltest alles Kontoauszüge sichern bevor der Zugang zum Onlinebanking gesperrt wird.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: BePoMeng am 05 Februar 2020, 10:50:51
Den Grund hast du dir doch selber genannt^^

Mach dir nix draus, ich habe 28 Jahre durchgehalten aber mir hat meine Bank gleich noch mit rechtlichen Schritten gegenüber mir gedroht...

Du solltest alles Kontoauszüge sichern bevor der Zugang zum Onlinebanking gesperrt wird.

Jaja , die Bank fürs Volk ist auch so ein Kandidat, mal für die Kunden einstehen und recht geben und gegen einen anderen Stellen kommt für das Volk nicht in Frage....

Wenn ich überlege was ich in der OC Zeit an Geld noch der Bank bezahlt habe, für Überweisungsabwicklungen ect.

Die müstten nach PP, den Kreditinstituten und anderen Gelddienstleistern gleich die nächsten sein, die paar auf den Deckel bekommen!
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Dennis47 am 05 Februar 2020, 20:23:07
Mal eine Kleinigkeit: meine Bank hat mir jetzt nach 20 Jahren gekündigt. Einfach so...einen Grund haben sie nicht angegeben. Aber der könnte natürlich sein, dass ich in den letzten Jahren eine größere Summe an OCs gezahlt habe, und das teilweise auch per Überweisung...die haben vielleicht schon Angst :))

Hol dir mal eine Schufaauskunft, die Kontokündigung durch die Bank ist hier definitiv vermerkt. Möglicherweise findest du hier auch die Gründe der Kündigung (Außerordentliche Kündigung wegen vertragswidrigem Verhalten wäre eine Möglichkeit).

Vertragswidriges Verhalten wäre z.B. die missbräuchliche Nutzung des Girokonto´s für Transaktionen an verbotene Online Glückspielanbieter. Autorisierte direkte Überweisungen z.B. sind für die Bank schwer zu unterbinden und zu kontrollieren. Sofern Sie jedoch Kentniss davon erlangen das dies geschieht und sie sich damit der Mitwirkung strafbar machen würden, wäre die Reaktion einer sofortigen Kündigung ehrlich gesagt die Richtige Entscheidung. Hier davon zu sprechen das die nun "Angst haben könnten", finde ich fehl am Platz, ein wenig arrogant und selbstsicher von dir.

Denn nicht nur die Banken als Zahlungsdienstleister, sondern auch du als Spieler hast dich gesetzeswidrig verhalten!
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Julian_92 am 20 Februar 2020, 08:45:06
Hallo Gemeinschaft,
da ich dieses Thema äußerst interessant finde und mich selbst in der gleichen Situation befinde, wollte ich kurz mein Fall beschrieben.

@born4nothing: Letzte Woche wurde die Klage gegen Paypal gestartet. Mein Anwalt beruft sich auf dein Urteil im Landgericht Ulm.

Ich hoffe doch dass durch das hohe Aufkommen gegen Paypal eine Entscheidung für die Kläger stattfindet.

Grüße
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 20 Februar 2020, 09:21:04
Nun sind wir sogar in Ungarn angekommen aber mit Sportwetten hab ich nichts zu tun gehabt.  ::)

https://www.balaton-zeitung.info/13897/paypal-muss-casino-spieler-geld-zurueckzahlen/

Bisher habe ich nur wenige Artikel und News gefunden die nicht irgendwelchen Fehler eingebaut haben. Seriöser Journalismus sieht aber ganz anders aus...

@Julian

Dann stell dich doch mal in einem extra Beitrag vor und Berichte von deinem "Werdegang"
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Julian_92 am 20 Februar 2020, 09:36:16
@born4nothing:
Geht klar werde ich heut abends machen 👌🏻
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 18 Mai 2020, 21:58:46
Hier eine kleine Lektüre:

http://reeckmann.de/pdf/Reeckmann_ZfWG_2020_171_179_LG_Ulm_Anmerkung.pdf

171 + 179^^

Die Summen die in diesem PDF genannt werden kommen doch mit meinen Zahlen doch ziemlich in Einklang die ich selbst hier unlängst aufgestellt habe^^

https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=4199.msg34285#msg34285

Und dies habe ich damals mehr als nur vorsichtig geschätzt und meine Zahlen finden sich da wieder  :o

 8)

Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 08 September 2020, 16:41:47
Hatte letzte Woche mit meinem RA gesprochen und er weiß auch nichts neues was andere Klagen gegen Paypal betreffen - Köln und noch wo....
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: kotek123 am 24 September 2020, 11:21:45
https://www.anwalt.de/rechtstipps/paypal-droht-erneute-verurteilung-zur-rueckzahlung-von-transaktionen-an-online-casinos_180341.html

PayPal droht erneute Verurteilung zur Rückzahlung von Transaktionen an Online-Casinos
24.09.2020
1 Minute Lesezeit
Der Zahlungsdienstanbieter PayPal steht vor einer erneuten Verurteilung zur Rückzahlung von Transaktionen an Online-Casinos. Bereits im Dezember 2019 hatte das Landgericht Ulm der Klage eines Verbrauchers stattgegeben und PayPal zur Rückzahlung von Transaktionen an illegale Online-Casinos verurteilt. Das Landgericht Duisburg hat angekündigt, sich in den entscheidenden Rechtsfragen der Rechtsauffassung aus Ulm anzuschließen.

Über die Entscheidung des Landgerichts Ulm haben wir ausführlich berichtet. Unseren Artikel finden Sie hier.

Das Landgericht Ulm hatte im Dezember 2019 die Firma PayPal zur Rückzahlung von rd. 10.000,- € verurteilt. Unser Mandant hatte in zwei Online-Casinos über den Bezahldienst der Firma PayPal eingezahlt und den eingezahlten Betrag von rd. 10.000,- € verloren.

Das Landgericht entschied, dass PayPal mit der Ausführung der Zahlungen gegen das Mitwirkungsverbot des § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV (Glücksspielstaatsvertrag) verstoßen hat und dem klagenden Verbraucher zum Ersatz des Schadens aus diesem Gesetzesverstoß verpflichtet ist. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag ist es den Zahlungsdiensten verboten an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubten Glücksspiel mitzuwirken.

㤠4 Allgemeine Bestimmungen

(1) Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten.“

Das Landgericht Duisburg hat in einem weiteren von uns geführten Verfahren mit Verfügung vom 16.09.2020 angekündigt, sich in den streitentscheidenden Punkten der Rechtsauffassung des Landgerichts Ulm anschließen zu wollen.

Das Landgericht Duisburg hat ausgeführt:

„I.

die Parteien werden zur Vorbereitung des Termins auf folgendes hingewiesen:

1. Die erkennende Einzelrichterin meint, dass es sich bei den Bestimmungen von § 4 Glücksspielstaatsvertrag um ein gesetzliches Verbot handelt. Die Regelung soll erkennbar sicherstellen, dass verbotenes Internet-Glücksspiel nicht durch problemlose Zahlungen gefördert wird. Dies richtet sich an Institute/Unternehmen, die Zahlungsverkehr anbieten.

2. Ebenso meint die erkennende Richterin, dass der Glücksspielstaatsvertrag anzuwenden ist. Hier geht es um ein Angebot von Internet-Glücksspiel im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Das ist der Geltungsbereich dieses Staatsvertrags.

3. Nach der Gestaltung des Zahlungsverkehrs meint das Gericht ferner, dass auch bei der von der Beklagten geschilderten Ausgestaltung des Zahlungsvorgangs der von § 4 des Staatsvertrags erfasste Sachverhalt vorliegt. Auch wenn „nur“ ein Konto für das Glücksspiel aufgeladen wird, spricht doch alles dafür, dass das Geld dann auch zum Spielen von Glücksspielen verwendet werden soll. […]“ (LG Duisburg Verfügung vom 16.09.2020)

Das Landgericht Duisburg geht somit, ebenso wie das Landgericht Ulm, vom einem Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot am Zahlungsverkehr aus. Damit stellt sich das Landgericht Duisburg an die Seite des Landgerichts Ulm und gegen die Rechtsauffassung des Landgerichts München sowie des Landgerichts Berlin, die einen Rechtsverstoß abgelehnt hatten.

Neben der Möglichkeit den Zahlungsdienstleister in Regress zu nehmen, besteht für den Verbraucher oftmals die Möglichkeit das Online-Casino selbst auf Rückzahlung verlorener Beträge in Anspruch zu nehmen.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Kläger2019 am 24 September 2020, 11:25:21
Sehr efreuliche Nachricht und die logische Konsequenz.
Die Kanzlei Lenne sollte man einen Verdiensorden überreichen. Klasse Arbeit immer wieder.
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 24 September 2020, 11:36:31
Hab das auch gerade gelesen und bin sehr angetan von dieser Entwicklung.

@Kläger

Den "Orden" verdient das LG Ulm wo diesmal wirklich 3 Richter saßen welche sich mit der Materie in jeder Weise beschäftigt haben und nicht nur irgendwas nachplapperten.

Um welchen Streitwert geht es denn hier genau - jemand ne Ahnung?
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Lipxon am 24 September 2020, 19:15:05
Hab das auch gerade gelesen und bin sehr angetan von dieser Entwicklung.

@Kläger

Den "Orden" verdient das LG Ulm wo diesmal wirklich 3 Richter saßen welche sich mit der Materie in jeder Weise beschäftigt haben und nicht nur irgendwas nachplapperten.

Um welchen Streitwert geht es denn hier genau - jemand ne Ahnung?

Steht in dem Beitrag:

"Das Landgericht Ulm hatte im Dezember 2019 die Firma PayPal zur Rückzahlung von rd. 10.000,- € verurteilt. Unser Mandant hatte in zwei Online-Casinos über den Bezahldienst der Firma PayPal eingezahlt und den eingezahlten Betrag von rd. 10.000,- € verloren."

Gruß :)
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 24 September 2020, 19:47:38
Da ging es um mich aber das hier ist was anderes ergo um einen anderen Streitwert^^
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Kläger2019 am 24 September 2020, 20:02:59
Ja das stimmt auch Born. Diesmal waren wirklich Richter dabei die sich damit auseinandergesetzt haben!
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: FCB1986 am 25 September 2020, 07:32:33
@ Born schau mal

https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/paypal-droht-erneute-verurteilung-zur-rueckzahlung-von-transaktionen-an-online-casinos.html
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 25 September 2020, 08:29:59
überlesen? --> https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,3560.msg40309.html#msg40309
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: FCB1986 am 25 September 2020, 08:34:32
Oh ja, sorry, habe ich wirklich überlesen. Lg
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 25 September 2020, 15:20:45
Apropos,

Duisburg wird erst Anfang 2021 verhandelt....
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: kotek123 am 03 Dezember 2020, 12:48:46
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-gestohlene-identitaet---auf-der-spur-der-online-betrueger-100.html

Interessant die Stellungnahme von Paypal ab 16:50 Minute

Ich dachte bzw. bzw. beharrt ja darauf dass Sie die Masse an Zahlungen nicht überprüfen können und so illegale Zahlungen an Online Casinos zu verhindern..
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Born4Nothing am 03 Dezember 2020, 13:05:34
Ist ja auch richtig das Paypal das nicht prüfen kann^^
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Bastian0307 am 03 Dezember 2020, 20:30:50
Dann darf man sowas auch nicht anbieten wenn man nicht herr über sein Produkt ist. Ist ja fast wie bei megaload er wusste ja nicht das die Plattform illegal genutzt wurde und gepackt haben sie ihn trotzdem
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Kai1220 am 29 Mai 2021, 10:16:42
Hallo,
Wie geht's es eigentlich mit Borns klage weiter?
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Karsten S. am 29 Mai 2021, 11:02:00
Das Verfahren wird sehr wahrscheinlich vorzeitig beendet
Titel: Re: Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019
Beitrag von: Olli am 29 Mai 2021, 17:06:22
Ja...
Wie ich gehört habe, müsste Borns Bruder sein Erbe antreten, um das Verfahren fortzuführen.
Das Erbe besteht aber aus massiven Schulden und so wird er es wohl ausschlagen.