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Erfolge und erfahrungsberichte mit zahlungsrückforderung/chargeback

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Re: Erfolge und erfahrungsberichte mit zahlungsrückforderung/chargeback
« Antwort #45 am: 05 April 2019, 09:00:21 »
ich habe auch probiert mein Geld von Lastschrift zurückzuholen mit Bankberater
leider hat bankberater gesagt geht nicht und Konto gekündigt wegen Risiko, mein Lohn ist nicht gekommen und Miete nix zahlen können
jetzt gehe ich zu Anwalt oder wirholendeingeldzurück, ich glaube kaum es ist möglich allein und Risiko zu hoch

Re: Erfolge und erfahrungsberichte mit zahlungsrückforderung/chargeback
« Antwort #46 am: 05 April 2019, 09:18:30 »
Moin!
Wir haben uns jetzt mit der bank auf einen vergleich von 50% geeinigt.
Alles darüber hat die bank abgelehnt und hätte sich lieber verklagen lassen.
Da trotzdem die chance besteht das ich verliere haben wie das angebot angenommen.
Wär das nach hinten los gegangen hätte mich der spass knapp 4.000 euro gekostet ( anwalt plus gerichtskosten)
Da nehm ich lieber die 50%.

Was glaubst du überhaupt warum die Bank überhaupt was geboten hat. Nicht weil Sie gewinnen werden sondern weil die Chance zu verlieren für die Bank sehr hoch ist und darauf hofft das du, in diesem Fall, den Schwanz einziehst und dich mit 50% begnügt. Wenn also eine Bank einen Vergleich anstrebt dann weiß die Bank sehr wohl um die Chancen das zu verlieren und Vergleiche werden nicht leichtfertig getroffen. Warum sollte die Bank überhaupt 50% rausrücken und das freiwillig!? Die wissen sehr wohl über die Urteile bescheid aber versuchen eben zu retten was zu retten ist...

Es gibt immer mehr Urteile wegen KK-Zahlungen an Casinos und die sind alle positiv für die Betroffenen und ist bisher immer negativ für die Bank ausgegangen (zumindest sind mir keine anderen Urteile bekannt wo die KK-Bank gewonnen hat!).

Selbst wenn du geklagt hättest würdest du die Kohle, die ein solches Verfahren kostet, auch zurückbekommen sofern du gewinnst aber bisher hab ich, wie bereits geschrieben, noch kein Urteil gesehen das zu Gunsten von einer Bank ausgegangen ist.

Bei mir sieht es eben so aus, das meine Bank mir in kürze eine Antwort auf mein Schreiben geben wird und ich rechne auch mit einem Vergleichsangebot aber nicht mit mir, vor allem nicht mit 50% - da müssen schon 90% her ansonsten werde ich  mich auf keinen Vergleich einlassen.

Habe schon Paypal verklagt; Termin für die Güteverhandlung steht - muss nur noch ein paar Monate darauf warten und mich vor dem Landgericht einfinden. Hier wird man mir wohl auch einen Vergleich vorschlagen aber selbst bei 90% werde ich selbigen nicht annehmen - es müssen 100% her da mich die Art und Weise wie mich Paypal behandelt hat unterste Schublade war, mir einfach meinen Account zu sperren der mehr als 16 Jahre sauber war und ich nie was reklamiert habe oder Käuferschutzanträge hatte; selbst OC Zahlungen habe ich hingenommen aber einfach den Account zu sperren weil ich mit meinem privaten PP-Account Probleme hatte wegen 2500 EUR. Die Klage auf die OC-Zahlungen wurden von mir nur wegen der Sperre ausgelöst. Hätte PP den Account nicht gesperrt hätte ich auf die 10.000 EUR verzichtet.

Und scheue ich auch nicht davor meine Bank zu verklagen und wenn ich extra dafür einen Kredit aufnehmen muss!

Letztendlich muss diese Entscheidung jeder für sich  selber treffen und auch damit leben.
« Letzte Änderung: 05 April 2019, 09:42:21 von Born4Nothing »
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Offline Ilona

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Re: Erfolge und erfahrungsberichte mit zahlungsrückforderung/chargeback
« Antwort #47 am: 05 April 2019, 10:03:38 »
@B4N
Du hast sicher einen pfiffigen Anwalt? Meistens ist der Termin für Güte- und Hauptverhandlung an einem Tag. Es wäre superlieb, wenn du mir den Termin verrätst. Und mich evtl. mal anrufst. Es wundert mich nämlich, dass PP sich auf einen Prozess einlässt.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Erfolge und erfahrungsberichte mit zahlungsrückforderung/chargeback
« Antwort #48 am: 05 April 2019, 10:06:34 »
Gut, mir ist langweilig. Welche Nummer muss ich wählen? denn auf die PN von OLLI (sofern mir langweilig ist) hab ich keine Lust zu warten^^
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Offline Ilona

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Re: Erfolge und erfahrungsberichte mit zahlungsrückforderung/chargeback
« Antwort #49 am: 05 April 2019, 10:13:00 »
Ich schicke dir eine PN.
LG Ilona
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Offline Olli

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Re: Erfolge und erfahrungsberichte mit zahlungsrückforderung/chargeback
« Antwort #50 am: 05 April 2019, 11:31:55 »
Wie? Ich werde ausgeschlossen?  ::)

Ich fordere eine Telefonkonferenz ! ! !  ;D  ;D  ;D

Außerdem gebe ich mich auch mit 90 % des Telefongespräches zufrieden ...  ;D  ;D  ;D
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Erfolge und erfahrungsberichte mit zahlungsrückforderung/chargeback
« Antwort #51 am: 05 April 2019, 11:44:27 »
Tja, wer zu spät kommt den bestraft das Leben^^

Hattest beim letzten mal schon zu lange gebraucht und somit verschissen^^ ;D
« Letzte Änderung: 05 April 2019, 11:48:08 von Born4Nothing »
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Re: Erfolge und erfahrungsberichte mit zahlungsrückforderung/chargeback
« Antwort #52 am: 05 April 2019, 13:46:16 »
Moin!
Wir haben uns jetzt mit der bank auf einen vergleich von 50% geeinigt.
Alles darüber hat die bank abgelehnt und hätte sich lieber verklagen lassen.
Da trotzdem die chance besteht das ich verliere haben wie das angebot angenommen.
Wär das nach hinten los gegangen hätte mich der spass knapp 4.000 euro gekostet ( anwalt plus gerichtskosten)
Da nehm ich lieber die 50%.
Viel erfolg euch weiterhin :)


Welche Bank hast du und ging es um Kreditkartenzahlungen?
« Letzte Änderung: 05 April 2019, 15:11:45 von Hamburg1970 »

Hier wurde ja schon länger nichts mehr geschrieben.
Gibt es allgemein überhaupt schon jemand der über sofort Überweisung/ klarna Geld erfolgreich zurück gefordert hat? Ich hab bei whdg mal angerufen da hieß es dass man frühestens Ende des Jahres was erreichen kann, da sie ab da eine Sanmelklage machen werden.

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Rofl1312

Nein.

Danke. Und wie schätzt ihr die Chance ein über whdg was zurück zubekommen das über sofort Überweisung einbezahlt wurde?

SOFORT geht im Moment gar nicht.  WHDG will wohl Ende des Jahres eine Sammelklage machen.

Ja genau. Nur mich würde von den Leuten die sich mit Gesetzen / Rechten usw gut auskennen nur kurz interessieren wie ihr die Wahrscheinlichkeit einschätzt dass man über whdg was erreicht zwecks sofort Überweisung?
Bzw weshalb sich die Banken da quer stellen können aber bei Paypal nicht?
Dankeschön

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Offline TAL

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Im Falle einer Überweisung bist du Auftraggeber und weist die Zahlung explizit an, du bestätigst sie dabei selbst mit einer Unterschrift oder TAN. Sobald es gebucht ist, kannst du das nicht mehr stornieren, das geht auch bei alltäglichen Zahlungen nicht. Ab diesem Punkt mußt du dich dann immer mit dem Empfänger auseinandersetzen, um das Geld zurückzubekommen.
PayPal hingegen ist Zahlungsdienstleister und zieht über das Lastschriftverfahren ein.
Dies läßt sich zurückholen. Du (oder der Bankangestellte) mußt nur einen 'Knopf drücken', um es zurückzuholen, der Empfänger kann da gar nichts machen, außer rechtliche Schritte einzuleiten.
So oder so... im Falle von illegalem Glücksspiel gilt: "Wer das Geld am Ende hat, sitzt am längeren Hebel, da der andere keinen rechtlichen Anspruch darauf hat."
Verliert jemand eine Wette, und zahlt dann nicht, kann der andere ihn nicht verklagen, weil's ja illegal war. Zahlt der Verlierer, und ihm fällt hinterher auf, daß er ja gar nicht hätte zahlen müssen, kann er aus demselben Grund aber auch nicht auf Herausgabe klagen.

Darum geht es bei PayPal, bei anderen aber nicht.

Andere können einfach sagen: "Nö!", und das Geld behalten.
Bei PayPal hingegen kannst du (oder die Bank) sagen "Nö!", und das Geld zurückbuchen.

Allerdings schlagen Zahlungsdienstleister als dritte Partei Profit aus einer illegalen Handlung - auch das ist eigentlich verboten.
Die Frage ist, ob sie sagen dürfen "Es ist nicht unsere Aufgabe, zu überprüfen, wie ihr als mündige Bürger unseren Dienst nutzt.", oder nicht.
Darum werden jetzt die Urteile abgewartet.

Banken wiederum geht es in erster Linie um die rechtliche Frage, sie wollen nach Möglichkeit gesetzeskonform handeln. Ihnen selbst entsteht kein Schaden (außer Arbeitsaufwand), dennoch ist dort die Frage nach dem Richtig oder Falsch, die verschieden aufgefaßt wird.

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Rofl1312

Die Zahlungsdienstleister beschleunigen aber den Zahlungsvorgang:

Klarna:
Jetzt befindest du dich im Login-Bereich der sicheren Bezahlseite. Logge dich mit deinen Online-Banking Daten ein. Die Informationen werden verschlüsselt an deine Bank übermittelt. Anschließend musst du deine TAN zur Bestätigung eingeben. Jede TAN kann aus Sicherheitsgründen nur einmal genutzt werden.
Der Händler erhält nach Abschluss der Überweisung eine Echtzeit-Transaktionsbestätigung. So kann er Lagerware und digitale Güter sofort versenden – Du erhältst Deine Einkäufe schneller.
Verstoß: Mitwirkung an der Zahlung, der Zahlungsdienstleister gibt eine Zahlungsgarantie an das Casino/Händler ab -> Beschleunigung des Zahlungsvorganges.
Die Sofortüberweisungsdienstleister geben ein Zahlungsversprechen ab, da der Betrag angewiesen wurde, ohne dieses Versprechen würde das Ganze wie eine Überweisung ablaufen.
Bei Giropay läuft es ähnlich ab -> Zahlungsgarantie wird abgegeben -> Beschleunigung des Zahlvorganges.

Ohne diese Garantien wäre Glücksspiel per Sofortüberweisung nicht möglich,die Casinos würden warten bis das Geld eingegangen ist, ohne Dienstleister kein Glücksspiel.
DIe wirken da schon mit indem die Zahlung beschleunigt wird, deswegen Bieten viele Onlineshops diesen Service an damit man schneller an den Stoff/Ware kommt ;)
Würde ich jetzt eine Überweisung per Klarna Stornieren, würde das Casino Klarna dafür in Haftung nehmen weil, Klarna das Versprechen abgegeben hat.

Wenn Du Giropay oder Klarna verklagen möchtest, dann nicht auf Rückbuchung der Umsätze, sondern auf Schadensersatz, das Zahlungsversprechen welches die Dienstleister abgeben sollte als Mitwirkung durchgehen.

Einfach ausgedrückt: Das Zahlungsversprechen an das Casino welches durch Klarna oder Giropay ausgelöst wird kann durchaus als Mitwirkung gewertet werden.


Das ist meine Meinung dazu, korrigiert mich Bitte wenn ich falsch liege.

 

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