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KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)

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KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« am: 05 Februar 2019, 04:45:12 »
Guten Morgen,

nachdem ich noch etwas Zeit hatte bevor ich los muss, habe ich soeben, am heutigen Tag, mit Fristsetzung zum 19.02.2019 meine Hausbank angegangen und die Erstattung von knapp 27.000 EUR gefordert welche in den letzten 3 Jahren, Zahlungen an OC, die von mir getätigt wurde, aufgelaufen sind.

Dies wurde unter Berufung auf das Urteil vom AG München spezifiziert.

Werde mich wieder melden sobald ich eine Rückmeldung von meiner Bank habe; sofern selbige überhaupt kommen sollte.

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Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #1 am: 05 Februar 2019, 06:05:24 »
Guten morgen, da bin ich sehr gespannt was da kommt und drücke dir ganz arg die daumen!

Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #2 am: 05 Februar 2019, 06:32:01 »
Danke aber ich glaube das Ergebnis zu kennen. Meine Hausbank wird sich ebenso quer stellen wie die ING.
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Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #3 am: 07 Februar 2019, 11:26:20 »
Ein Update

Nachdem ich meine Bank den Sachverhalt im Detail auf zwei Seiten dargestellt habe und auf den Paragraphen und dem Urteil rumgeritten bin kam heute, völlig überraschend das Reklamationsformular per Mail hereingeflattert, in der keine Rede mehr von einer Anzeige bei der Polizei war sondern vielmehr auf Sonstige Gründe/Detaillierte Beschreibung des Sachverhalts, in der Reklamation auf das Referenzurteil vom AG München angeführt wurde sowie die Detailaufstellungen der Zahlung.

Bin geplättet da das Urteil als Referenz anerkannt wurde und meine Beschwerde erst am 05.02.2018 beim Bereichsleiter eingegangen ist. Keine 2 Tage hat das nun gedauert.

Diese Hürde habe ich genommen. Bin gespannt was nun weiter passiert. Ergo unterschrieben und zurück an die Bank und dann warten....
« Letzte Änderung: 07 Februar 2019, 11:36:26 von Born4Nothing »
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Offline Ilona

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Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #4 am: 07 Februar 2019, 11:34:02 »
Hey, Glückwunsch! Das ist mal eine gute Nachricht.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Offline Olli

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Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #5 am: 07 Februar 2019, 11:36:36 »
Hui ... bin geplättet ...

Glückwunsch auch von mir zu einem weiteren Meilenstein ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #6 am: 07 Februar 2019, 11:41:38 »
Glückwunsch 🎉

Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #7 am: 07 Februar 2019, 11:42:07 »
Danke aber eure Glückwünsche sind etwas verfrüht wegen einem Reklamationsformular ohne Anzeige bei der Polizei^^ - und vor allem ohne anwaltliche Hilfe. Gut, schreiben konnte ich schon immer ganz passabel und auf den Paragraphen herumreiten auch was nun auch mal Früchte getragen hat.

Muss aber auch gestehen das ich meinen Ansprechpartner der Bank, die eigentlich für mich zuständig ist, haushoch übergangen habe und mich gleich an die höchste Stelle bei der Bank gewandt habe zu der ich Kontakt habe. Leider ist dies kaum anderen Personen möglich aber sollte nun kein Hindernis für andere darstellen. Dauert nur länger.

Naja, einbilden brauch ich mir deswegen nun nichts, ist zwar ein Anfang aber noch bin ich nicht am Ziel. Wer weiß welche Steine mir nun in den Weg geworfen werden.

Das einzige was mich gerade freut (Stand heute) ist die Hoffnung das ich wohl damit Erfolg haben  kann und mir die Kosten von einem Anwalt  bei 27000 EUR erspart habe; geschweige denn von den Kosten für die Klage.

Für mich ist das eine sehr positive Nachricht aber zeigt auch deutliche Defizite auf wie Banken intern agieren wenn ich mir meinen anderen Beitrag hinsichtlich der ING anschaue und da geht es "nur" um 4000 EUR.

Werde weiter berichten wenn es was neues gibt.

« Letzte Änderung: 07 Februar 2019, 12:08:10 von Born4Nothing »
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Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #8 am: 07 Februar 2019, 19:37:41 »
Mich freut es für dich das sich endlich was zu bewegen scheint.

Ich war heute 1 stunde in der sparkasse.... ich wollte eigentlich nur das formular abgeben für die sperre von Lastschriften durch paypal - ja man kann tatsächlich von Paypal sein geld holen und sie dann komplett sperren das sie keinen weiteren abbuchungsversuch starten können :-) bedarf nur einer einzigen unterschrift und ich habe einen Tipp zumindest für Mastercard-Kunden. Der Bankberater kann veranlassen das die Kreditkartenzahlungen zurück gehen. Mein Berater klärt ab wie das genau funktioniert - also ob sie dann das casino belasten würden und die somit auf mich losgehen könnten oder ob die Sparkasse das Geld an mich zahlen müsste und darauf sitzen bleiben würde und somit die sparkasse einen Verzicht an mich ausstellen könnte und das thema erledigt wäre. Das war uns beiden nicht klar wie das aussehen könnte da bei uns in der örtlichen Sparkasse noch kein Fall bzgl oc oder anderer illegaler zahlungen war. Weiss das von euch wer?
Wir reden deshalb offen weil ich rechtlich nicht gegen meine sparkasse vorgehen werde da sie mir mit den Rückbuchungen bei paypal super zur seite standen und wirklich schnell gehandelt haben und ich das geld von master als lehrgeld abhacke. Dennoch meint mein Berater das es ihn selbst interessiert und es ja vielleicht für andere eine hilfe wäre wenn man das klärt und weiss wie es funktioniert. - schön langsam denke ich er zockt selbst :-) er ist so interessiert und hilft mir - fast wie wenn er es nachvollziehen könnte was mir passiert ist. Irgendwie merkwürdig aber sicher bin ich mir nicht....

Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #9 am: 07 Februar 2019, 20:04:54 »
Da ich selber mit KK-Zahlungen zu tun habe sowie ab und an auch mit Chargebacks, ja bin irgendwie in allen Dingen involviert^^ hier mal ein Überblick wie das ganze abläuft.

Beim Acquiring geht es im Bankwesen um die Akquisition von Vertragspartnern, die bereit sind, Zahlungen mittels Kreditkarte zu akzeptieren. Die sogenannte Acquiring Bank ist dabei das Kreditinstitut, welches die Kartenzahlungen für Händler abrechnet.

Kunde zahlt per KK und der KKA zahlt die Summe abzüglich einem Disagio an den Händler aus (je nach Vertrag im Tages, Wochen oder Monatsrhythmus). Je länger der KKA mit dem Auszahlen Zeit hat desto weniger Disago (Gebühren) werden fällig.

Im Falle eines CB werden sämtliche Transaktionen eingefroren und der Händler hat in einem gewissen Zeitraum diesen Chargeback zu erklären und zu widersprechen. Dieser Vorgang ist übelst kompliziert da die Vertragssprache bei VISA/MASTERCARD und auch AMEX, Englisch ist und auch auf  Englisch, und das schriftlich, zu erfolgen hat und man penibel erklären muss Warum und Wieso.   

Kann der Händler, den CB nicht widerlegen (wenn es sich um KK-Betrug beim Warenkauf handelt) werden sämtliche Transaktionen der ursprünglichen Transaktion auf NULL gestellt und der Kunde erhält sein Geld wieder. Der Händler hingegen muss auch noch eine sogenannte CB-Gebühr an den KKA für den Aufwand bezahlen. Pro Transaktion fallen da 20-25 EUR an und werden dem Händler (in unseren Fällen den OC) in Rechnung gestellt und gleichzeitig mit vorhandenem Guthaben verrechnet.

Sollte nun ein Händler einen negativen Saldo aufweisen und kein Guthaben zur Verfügung haben (bei OC mehr als nur unwahrscheinlich!) geht der CB dennoch durch, sehen die KKA Verträge den Lastschrifteinzug vom Girokonto des Händlers vor.

Bei einem OC gehen tagtäglich so viele Transaktionen durch das der Lastschrifteinzug wohl kaum nötig sein wird und der Aufwand eines Widerspruches sich in keiner Relation befinden würde und meist zum scheitern verurteilt ist.

Rechtlich gegen die Bank vorgehen ist hart ausgedrückt und würdest du auch nur dann wenn deine Bank total blocken würde; betrachte ich mir jedoch deinen Fall, so bin ich davon überzeugt das deine Bank dir da auch helfen würde. Lehrgeld hin oder her, ich würde den OC das Leben so schwer machen wie es nur geht zumal das OC bei einem CB das alleinige Risiko tragen würde und ich glaube auch nicht, dass ein OC auf die Idee kommen würde dich auch nur im entferntesten rechtlich anzugehen da keine Grundlage gegeben ist.
« Letzte Änderung: 07 Februar 2019, 20:24:59 von Born4Nothing »
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Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #10 am: 07 Februar 2019, 20:40:11 »
Super informativ.
Die wichtigste Frage ist jedoch: Wieso sträuben sich dann die Banken so sehr gegen den CB? Weil sie daran mit verdienen ?

Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #11 am: 07 Februar 2019, 21:08:52 »
Gute Frage aber darauf habe ich keine Antwort.

Naja, die ING argumentiert, dass wenn die Zahlung per mTan, ergo per Verified by Visa/MC SecureCode getätigt, die Zahlung dem Händler garantiert wird. Da aber diese Transaktionen illegal sind stellt sich die Frage nach der selbigen ob diese auch bestand hat. Im Normalfall nicht aber dies ist alles nur Spekulation.

Einen Grund kann ich nicht wirklich erkennen oder aber ich habe etwas übersehen was ich nicht sehen kann oder man ist einfach nur geldgeil das alles andere egal ist.
« Letzte Änderung: 08 Februar 2019, 04:16:08 von Born4Nothing »
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Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #12 am: 07 Februar 2019, 21:20:03 »
Danke für die Ausführung bzgl cb oben

Es scheint auf alle Fälle auch bei den Banken viel Unwissenheit zu geben bzw fehlt denke ich die Aufklärung und die Erfahrung mit diesem Thema.

Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #13 am: 08 Februar 2019, 04:10:00 »
Unwissenheit der Banken? Kann ich mir ehrlich gesagt kaum vorstellen.

Ok zugegeben, die wo in OC zocken wissen auch lange nicht das dies in Deutschland verboten ist. Aber dieses Thema gibt es schon sehr lange und das da niemand die Banken schult ist für mich ziemlich unwahrscheinlich aber möglich ist alles.
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Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #14 am: 09 Februar 2019, 13:12:54 »
Hallo Born4nothing, könntest Du die Grundsatzargumentation aus deinem Schreiben an die Bank, hier vielleicht den anderen Usern als Text zur Verfügung stellen ? Das fände ich großartig.

 

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