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KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)

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Offline Olli

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Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #45 am: 19 März 2019, 14:42:49 »
Hi!

Zitat
Zahlungen an OC mit Paypal sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch ohne Anwalt selbst zu schaffen, bei KK fehlten die Urteile und je mehr es werden desto einfach wird dies dann auch werden!

Nicht so ganz ...

Herr Reekmann verweist in seinem Blog zum Urteil des AG München, dass das LG München I in einem anderen Verfahren genau anders herum argumentiert hat.
Leider ist das Urteil von Feb. 2018 nicht im Netz zu finden. Das könnte darauf schließen lassen, dass die Sache weiter, also höchstrichterlicher, weiter geführt wird - oder es ist einfach verschlampt worden es zu veröffentlichen ...

Mit AG-Urteilen kann nur bedingt argumentiert werden.
« Letzte Änderung: 20 März 2019, 06:06:00 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #46 am: 19 März 2019, 14:52:23 »
Ich hab aber von Lastschriftzahlungen gesprochen bzw. gemeint und nicht von KK-Zahlungen über Paypal.

Abgesehen davon hab ich ja Paypal verklagt und dann kommt ein Urteil vom Landgericht. Hoffentlich auch Positiv.
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Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #47 am: 20 März 2019, 10:47:24 »
Mir liegt nun das komplette Urteil als PDF vor allerdings kann ich das Ding hier nicht als Anhang einfügen egal wie groß da die Option nicht angeboten wird.

Das PDF hat 4,6MB

@Ilona

Sind Anhänge deaktiviert/gesperrt? Sofern ja kann ich es dir auch per Mail schicken und du kannst das ggf. hier einfriemeln^^
« Letzte Änderung: 20 März 2019, 10:55:07 von Born4Nothing »
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Offline Ilona

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Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #48 am: 20 März 2019, 11:54:29 »
Oh, keine Ahnung. Müsste ich den Admin fragen. Schick es mir doch bitte per Mail. Das wäre superlieb spielsucht@t-online.de
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #49 am: 20 März 2019, 12:01:06 »
Erledigt
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Offline Ilona

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Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #50 am: 20 März 2019, 13:19:33 »
Danke!
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Offline Olli

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Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #51 am: 20 März 2019, 14:45:25 »
Hi!

Danke Born!

Ich darf hier zwei Mal zitieren:

Zitat
Denn nach § 4 Abs. 1 Satz 1 des Staatsvertrags der Länder der Bundesrepublik Deutschland zum Glückspielwesen in Deutschland (Glückspielstaatsvertrag - GlüStV) dürfen öffentliche Glückspiele nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet und vermittelt werden.
Gem § 4 Abs. 4 GlüStV ist das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glückspiele im Internet verboten.
§ 4 Abs. 1 GlüStV bestimmt, dass die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glückspiel verboten ist.
Zwar sieht § 4 Abs. 5 GlüStV vor, dass die Länder abweichend von Abs. 4 den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet bei Fehlen von Versagungsgründen unter bestimmten Voraussetzungen erlauben können.
Über eine solche Erlaubnis verfügen die Vertragspartner der Klägerin jedoch nicht.

Es kann daher dahinstehen, welche Art von Glückspiel (Casino, Wette, Lotterie) von dem Beklagten betrieben wurde. ...

Anmerkung meinerseits: Vorsicht! Es handelt sich hier nicht um ein höchstrichterliches Urteil. Das nächste Gericht kann das anders sehen!
M.E. kollidiert dies bereits mit dem EuGH- Urteil, wonach Sportwettanbieter ohne Lizenz zu dulden sind!

Es besteht ein Anspruch auf Zahlung an das Kreditinstitut nicht ...
Zitat
selbst dann, wenn dem Beklagten bei dem Einsatz der Karte bekannt oder infolge Fahrlässigkeit unbekannt war, dass er sie zur Zahlung unerlaubten Glückspiels verwendete.

Auch hier wird, wie im Urteil des AG München, argumentiert, dass erst die Bereitstellung des Zahlungsdienstes die Nutzung des unerlaubten Glückspiels möglich machte (sinngemäß).

Gute 24 h
Olaf


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Offline Nooby

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Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #52 am: 20 März 2019, 15:43:22 »
Ist das Urteil hier hochgeladen worden oder woher beziehst du deine Zitate?

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Offline Olli

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Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #53 am: 20 März 2019, 15:52:34 »
Beziehungen ... :)

Born war so nett und hat es mir per Mail zukommen lassen.
Ich vermute aber, dass Ilona das Urteil zügig hier einstellen wird - daher nicht gleich über ihn herfallen ... :)
Gute 24 h
Olaf


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Offline Nooby

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Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #54 am: 20 März 2019, 15:56:56 »
Danke für die Info. Ich warte dann erst einmal ab :)

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Offline Mexex

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Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #55 am: 24 März 2019, 16:32:52 »
An die Leute, die das Urteil vorliegen haben: um welche Bank handelt es sich denn dabei?
Eine Revision geht dann ans LG, oder? D.h. bis "höchstrichterlich" kommt noch LG, OLG und erst dann BGH?
Das könnte ja noch Jahre dauern..

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Offline Olli

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Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #56 am: 24 März 2019, 18:03:04 »
Hi!

Ich habe mich erst kürzlich durch einen Anwalt informiert:

Höchstrichterlich bedeutet OLG oder BGH!

Im Urteil sind Kläger und Klägerin unkenntlich gemacht - alledings ist von "Mastercard-Gold" die Rede ...

Gute 24 h
Olaf


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Offline Mexex

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Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #57 am: 24 März 2019, 18:22:43 »
Danke für die Info, also handelt es sich wahrscheinlich um die Advanzia Bank. Da das Urteil ja scheinbar nicht öffentlich ist, wurde wohl in Berufung gegangen. Das freut mich sogar, denn dann kann man hoffen, dass es irgendwann wirklich zu einem höchstrichterlichen Urteil kommt.

Was ich mich schon mal gefragt habe: kommt bei der Sache nicht generell eine Musterfeststellungsklage infrage?
« Letzte Änderung: 24 März 2019, 18:24:34 von Mexex »

Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #58 am: 24 März 2019, 19:17:24 »
Glaube kaum das man hier in Revision gehen wird.
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Offline Mexex

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Re: KK Rückforderung von der Hausbank (VR-Bank)
« Antwort #59 am: 24 März 2019, 19:34:45 »
Das heißt, Du denkst es bleibt bei diesem  weiteren AG Urteil? Ich verstehe dann nicht, warum die Banken nicht in Berufung gehen, wenn sie dennoch erstmal alle Ansprüche ablehnen. Es ist ja nun das zweite Gericht, das so urteilt, das heißt ja auch, dass jedem Kunden (wie sagte bei dir die ING so schön) der Rechtsweg natürlich offen steht. Die Tendenz der Gerichte scheint sich ja langsam abzuzeichnen. Das kostet die Banken doch viel mehr Geld als einfach zu zahlen.
Wobei.. Es gibt sicherlich viele wie mich, die den Rechtsweg scheuen...

 

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