Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Neueste Beiträge

Seiten: 1 2 [3] 4 5 ... 10
21
Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von wluchten66 am 25 Mai 2024, 22:35:47 »
Wo wir gerade beim Thema Kostenrisiko sind…
Wenn man vor dem LG gewinnt und die Gegenseite die Kosten des Verfahrens trägt, zahlt die Gegenseite dann auch? Oder beruft man sich hier auch auf Bill55?
22
Glücksspielsucht Allgemein / Re: Jung und Süchtig
« Letzter Beitrag von never8gain am 25 Mai 2024, 19:58:08 »
Nabend

Du schreibst das Du ERST in einem halben Jahr umziehst, daher seh ich da kein wirkliches Problem.

Eine ambulante Therapie beantragst du bei Deiner Krankenkasse, und ist diese bewilligt ist es egal Wo du diese machst. Erstbewilligung sind meist 12 Stunden/Sitzungen die Du, wenn du überhaupt so schnell an Deinem jetzigen Wohnort machen kannst.
Solltest Du diese 12 schnell nutzen können bei Dir vor Ort wird eine verlängerung beantragt, welche Du dann am neuen Wohnort machen könntest.

In Deiner JETZIGEN Situation würde ich an Deiner Stelle mich bereits um einen Platz in der Nähe Deines neuen Wohnortes umschauen denn die Wartezeiten können enorm sein, passen mit dem Therapeuten sollte es ja auch, dafür hat man wiederum 3 "Probesitzungen" bevor meist der Therapeut die ambulante - in Deinem Fall wahrscheinlich- VerHaltensTherapie -VHT- beantragt.

Bei Deiner Krankenkasse kannst Du dir eine Liste beorgen über zugelassene Therapeuten im Bereich deines neuen Wohnortes.

Viel Erfolg
23
Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Balou2024 am 25 Mai 2024, 19:40:09 »
Davon kannst du ausgehen am LG passiert da nichts.

Erst am OLG fängt es an interessant zu werden.
Von der Berufung vom LG zum OLG vergeht meistens mindestens 1 Jahr.
24
Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Eddy am 25 Mai 2024, 18:55:25 »
Bei mir steht auch bald das erste von zwei LG-Urteilen an, bin mal gespannt wie es dann weitergeht. Ich gehe aber natürlich von der maximalen Verzögerungstaktik aus.
25
Tagebuch / Re: An diesem heutigen Tag
« Letzter Beitrag von andreasg am 25 Mai 2024, 18:13:17 »
^.... war bei uns in der Innenstadt der Selbsthilfetag. Das Wetter war sehr schön, und so bin ich über die City gezogen, und habe mir die Stände angeschaut. Ich hatte so den Eindruck, daß nicht so viel los war, keine Musikbühne aufgebaut, eher alles nüchtern, auch den Stand der Kibis habe ich nicht an dem vertrauten Platz gefunden. So schaute ich mir die einzelnen Stände an. Es fanden über all viele Gespäche statt, und mir ist es nur einmal gelungen einen Flyer zu schnappen: "bewegung und Balance, was Krebskranke für sich tun können, ein illustriertes Heftchender Niedersächsischen Krebsgesellschaft e.V.
Der Weg ging weiter, von den Bipolaren, über den Stad der Angehörigen Psychisch Kranker, , die Robert-Enke-Stiftung,  "das Blaue Kreuz" und weiter zu den Ständen der Suchthelfenden. Ja, es gab einen  Stand über die Spielsucht, 3 Personen bereuten diesen, davon waren zwei mir wohlbekannt. Ich glaubte meinen Augen nicht, der Stand wurde nicht im angemessenen Bogen umgangen, er war besucht, und so hielt ich mich auch zurück. Ein kurzes Gespäch mit der Gruppenfreundin, mein neuester Stand, und die Freude, Menschen in sozialem Tun und Handeln vital zu erleben. Ich ging zum Stand der Alkoholiker, der mir vertraute Freund der Öffentlichkeitsabeit, wir begrüßten uns freundlich. Ja es at Spaß gemacht, mit ihm zusammen an einem Stand in einer anderen Stadt, 120 km entfernt zu stehen und mitzumachen.
Erfüllt von den Eindrücken bin ich wieder meinen Heimweg angetreten, in der Stadtbahn noch eine Whasapp eines Menschen mit Essstörung. Ich habe nur mit dem Hinweis auf ein Online - Meeting Heute Abend geantwortet. Es ist so, ich bin distanzierter, und es ist für mich - der Kern der Genesung, die Botschaft weiter geben zu dürfen.
Wie ich schon es letztens im Video - Podium hier erlebt habe: ich weiß nicht mehr, wie Spielstätten von innen aussehen, aber ich bin gewiß, nie aufhren zu können, an mir zu arbeiten.
Mal sehen, was meine Pflegerin zum Thema:  "Normalität nicht erzwingen" zu beichen weiß  auch "schöne Dinge tun" - steht in der Broschüre.

der Weg ist das Ziel,

in disem Sinne  :)
26
Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von CRS 2024 am 25 Mai 2024, 17:36:46 »
Ja klar das die PKF verdienen wollen sonst würden diese das Geschäftsmodell nicht durchführen … Ich kann bisher mit PKF und dazugehöriger kanzlei nur zufrieden sein …

Aber wichtig zurück  zum Thema  … da hat muss ich sagen hat, für mich, Balou echt die besten Infos … Schönes Wochenende euch noch
27
Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Istvoelligegal am 25 Mai 2024, 17:31:53 »
Vergleichbare Geschäftsmodelle finden sich bei Inkassobüros. Da wird dem tatsächlichen Auftraggeber keinerlei Inkassokosten in Rechnung gestellt, diese werden aber natürlich in kompletter Höhe gegen den Gegner in Rechnung gestellt, und es wird so getan, als gäbe es diese Kosten tatsächlich, die tatsächlich der Auftraggeber gezahlt hat.
Einige private Sachverständige bei Autounfällen haben eine vergleichbare Klausel,dass die Kosten nicht bezahlt werden müssen,wenn man möglicherweise doch Schuld am Unfall hätte.

Ich bin mir daher relativ sicher,daß pkf ähnliche Klauseln mit ihrem Anwalt haben.
Ne, da würde ich Prozesskostenhilfe wesentlich sinnvoller halten, aber gut, zurück zum Thema ^^
28
Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von CRS 2024 am 25 Mai 2024, 17:09:35 »
Ja deine Argumente in der Konstellation wie du sie nennst ist natürlich dann wirklich speziell … aber ich meine ja nur für viele wäre es ohne die PKF gar nicht möglich zu klagen und überhaupt erstmal das Geld aufzubringen … 
29
Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Istvoelligegal am 25 Mai 2024, 16:56:31 »
Das einzige , tatsächliche Kostenrisiko in so einer Konstellation besteht in den Gerichtskosten.
Selbst bei einer Million Streitwert,sind das im Vergleich zu den Anwaltskosten lächerliche 16000,00 Euro.

Wenn zuvor Monate und Jahre lang immer fleißig 35-50% von der Summe einbehalten wurde, usw, sind das Portokosten.

Es ist eher anzunehmen, bevor der pkf liquidiert werden müsste, daß in so einer Verwandtschaftsverhältnis Konstellation, wenn keine Kohle kommt, daß zunächst auf die Anwaltskosten verzichtet wird.

Kannst davon ausgehen, daß ein Anwalt in eigener Sache, in Sachen seiner Familie, Frau usw keine Kosten berechnet. Die Kosten entstehen in so einem Vertretungsverhältnis meistens erst dann, wenn entweder eine RSV dahinter steckt oder das Verfahren gegen den Gegner gewonnen wird und dieser liquide ist.

Daher kann ich das nicht begeisterte Regulierungsverhalten der Casinos bei pkf in der Tat teilweise nachvollziehen
30
Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von CRS 2024 am 25 Mai 2024, 16:21:18 »
Da gilt doch wie überall vergleichen lohnt sich und sicherlich gibt es da auch schwarze Schafe. Der Abkauf ist natürlich mit den meistens 5-10 Prozent ein Witz aber auch der ist ja freiwillig für ungeduldige oder welche die damit abschließen wollen. Ich finde es ne gute Geschichte grundsätzlich wenn man überlegt das man ja bei sechsstelligen Beträgen gleich nochmal fünfstellig zahlt und wenn nichts gezahlt wird wie aktuell meistens dann das Geld auch  noch weg wäre

Zusätzlich sehe ich den Vorteil das die PKF alles versuchen  das Geld zu bekommen sonst haben sie ja nichts von …
Seiten: 1 2 [3] 4 5 ... 10

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums