Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Born4Nothing am 01 Mai 2020, 13:33:42
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Hallo Zusammen,
Habe hier ja bereits im Forum verdeutlicht das mich ein OC derbe beschissen hat indem alles doppelt und dreifach abgebucht wurden ist und das Zahlungen per Sofort als Vorgemerkt bei mir auf meinem Konto eingestellt worden sind und "gewartet haben" bis wieder Geld auf meinem Konto vorhanden ist und prompt gezogen wurde als wieder Geld vorhanden war - steht hier irgendwo in meinen Beiträgen aber finde es nicht mehr..
Nach langem hin und her habe ich nun endlich die Liste der Einzahlungen vom betreffenden OC erhalten und es ist eine Abweichung von knapp 30.000 EUR gegenüber der von mir getätigten Einzahlungen und der vom OC aufgeführten Einzahlungen vorhanden!
Sitze nun seit Stunden an der Sache dran um alles akribisch aufzulisten. Die Mails mit dein Einzahlungsmails liegen mir komplett vor und ich werde das betreffende OC mit einem demensprechenden Schreiben auch konfrontieren und die kompletten, knapp 70.000 EUR, einfordern um natürlich um Stellungnahme warum hier knapp 30.000 EUR fehlen.
Das wird etwas kompliziert werden da ich die früheren Konten bei der VR-Bank nicht mehr habe und nicht nachschauen kann. Dennoch meine ich mich erinnern zu können das mir die Bank damals irgendwas geschickt hat; muss ich mal suchen - das könnte zumindest ein Teil der Kontoauszüge beinhalten^^
Nun muss ich nur noch ein Programm finden womit ich die Mails in Excel exportieren kann....
Halte euch auf dem Laufenden.
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So, mein Schreiben mit der Forderung der o.g. Summe ist soeben per Mail raus.
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Habe hier ja bereits im Forum verdeutlicht das mich ein OC derbe beschissen hat indem alles doppelt und dreifach abgebucht wurden ist und das Zahlungen per Sofort als Vorgemerkt bei mir auf meinem Konto eingestellt worden sind und "gewartet haben" bis wieder Geld auf meinem Konto vorhanden ist und prompt gezogen wurde als wieder Geld vorhanden war - steht hier irgendwo in meinen Beiträgen aber finde es nicht mehr..
Kannst du das ein wenig detaillierter beschreiben?
Du hast, wenn ich das richtig verstehe, eine Einzahlung über SofortÜberweisung von Klarna gemacht, die jedoch 2 mal ausgeführt wurde, wobei nur eine der Einzahlungen aufs Spielerkonto gebucht wurde?
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Die Transaktionen über SOFORT konnten, auf Grund eines Fehler, nicht durchgeführt werden aber gleichzeitig wurden diese angeblich fehlerhaften Transaktionen bei meiner Bank als, "vorgemerkte Umsätze" auf meinen Konten eingestellt und das unsichtbar - für mich im Onlinebanking nicht zu sehen!
Und als eben die Deckung gegeben war wurden die unsichtbaren, vorgemerkten Überweisungen, aktiviert und haben mir dann die Kohle vom Konto gezogen. Daher resultiert auch die deutliche Abweichung von den Einzahlungen die ich habe zu dem was mir das OC geschickt hat - die Einzahlungen wurden aber per Mail vom OC bestätigt und zwar in voller Höhe nur fehlen selbige in der Liste vom OC.
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Die Transaktionen über SOFORT konnten, auf Grund eines Fehler, nicht durchgeführt werden aber gleichzeitig wurden diese angeblich fehlerhaften Transaktionen bei meiner Bank als, "vorgemerkte Umsätze" auf meinen Konten eingestellt und das unsichtbar - für mich im Onlinebanking nicht zu sehen!
Und als eben die Deckung gegeben war wurden die unsichtbaren, vorgemerkten Überweisungen, aktiviert und haben mir dann die Kohle vom Konto gezogen. Daher resultiert auch die deutliche Abweichung von den Einzahlungen die ich habe zu dem was mir das OC geschickt hat - die Einzahlungen wurden aber per Mail vom OC bestätigt und zwar in voller Höhe nur fehlen selbige in der Liste vom OC.
Oh, okay. Dir wurden quasi im Nachgang "fehlgeschlagene" Einzahlungen abgebucht, jedoch deinem Spielerkonto-Guthaben bei dem jeweiligen Casino nicht gutgeschrieben?
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Genau so schaut es aus.
Die Liste der Einzahlungen welche mir vom OC vor ein paar Tagen, nach langem Kampf zur Verfügung gestellt wurden, weisen knapp 30.000 EUR weniger aus als wirklich einbezahlt wurde denn die Mails mit der Einzahlbestätigung vom Casino sind knapp 30.000 EUR höher als die Liste der Einzahlungen welches ich vom OC erhalten habe.
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Update:
Wie ich vermutet hatte kommen nun die Argumente von den OC es würde in der EU eine Dienstleistungsfreiheit herrschen dabei wissen die OC genau, das dem nicht so ist aber alle 4 OC argumentieren gleich!
https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/hoechstrichterliche-rechtsprechung-im-kampf-gegen-das-verbotene-online-gluecksspiel.html
Urteil dazu: https://www.bverwg.de/261017U8C14.16.0
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Wie lange ist das denn her mit den doppelten Abbuchungen? Ist es dir denn damals schon aufgefallen als gebucht wurde oder war da schon der Überblick verloren? Dass die einen so bescheissen können, war mir auch neu. Hast du in der Zwischenzeit nochmal etwas von denen gehört? So wie ich das herausgehört habe, ist das vermutlich auch nur über einen Anwalt zu klären sein oder?
Planst du denn davon abgesehen die gesamte Summe, also auch die korrekten Zahlungen, zurück zu verlangen?
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Dies war vom Mitte April bis Mitte Mai 2019
Mir war das schon aufgefallen - das von mir eingeleitete Überweisungen per SOFORT nicht funktioniert hatten und demensprechend ein Fehler aufgetreten ist. Leider hatte ich dies, auf Grund des Fehlers, ständig wiederholt - mit 5000 EUR und irgendwann hab ich aufgegeben. Letztendlich wurden die fehlerhaften und abgebrochenen Transaktionen bei mir auf sämtlichen Konten dennoch eingestellt und zwar als "vorgemerkte Transaktionen" - selbige waren mir im Onlinebanking nicht ersichtlich und nirgends erfolgte ein Hinweis!
Als mein Konto dann wieder gedeckt war - wie bei vorgemerkten Überweisungen üblich - wurden die Überweisungen aktiv und das Geld war weg, was mir letzten Endes auch das Genick mit der Firma gebrochen hat. Auch war es mir nicht möglich durch die Bank die Transaktionen retour holen zu lassen - hätte eine Anzeige bei der Polizei einleiten müssen aber davon wurde mir anwaltlich abgeraten.
Die letzte Nachricht vom OC war - der Vorgang wäre für das OC erledigt. Frist ist am 22.05.2020. Sofern nichts passiert - wovon ich ausgehen muss dann muss die Sache an meinen Anwalt denn anders komme ich diesen Halunken nicht bei. Außerdem hab ich ja noch Zeit und die Unterlagen muss ich mir von meiner alten Bank auch erstmal beschaffen. Sicherlich die gesamte Summe; selbstverständlich nur das, was ich auch wirklich bezahlt habe und mir vom OC bestätigt wurde.
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--> https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,4476.msg37953.html#msg37953
Gut, ich schreib nun die OC per Mail an und schauen wir mal was passiert.
Hab diesmal einen mehr als nur deutliche Mail geschrieben und hier die Antwort:
"Wir haben Ihre Mail an die zuständige Abteilung weitergeleitet und wird geprüft und werden uns in Kürze bei Ihnen melden"
Zumindest nicht mehr der Standardspruch "EU-Dienstleistungsfreiheit" oder das man sich selber strafbar gemacht hat und daher auch keinen Anspruch hätte.
Immerhin "besser" als das Standardgeschreibsel...
Frist Anfang Juli 2020
P.S. Ich bin sogar bereit auf die 5% Zinsen zu verzichten; wenn der Rechtsweg beschritten werden muss, wenn das OC die geforderte Summe freiwillig "rausrückt" Das ist doch mal ein Faires Angebot 8)
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Hey Born,
Meine Email fing genauso an, am Ende ging es in noch eine höhere Abteilung und dann kommt auch der EU- Spruch. Also denke wird wie bei mir werden.
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Naja,
damals hatte ich auch noch nicht die Leitzsatzentscheidung vom BGH zur Hand - dies habe ich natürlich verwendet und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht das ich vor nichts zurückschrecken werde und bereit bin auch Strafantrag zu stellen sollte die Frist abermals fruchtlos verstreichen und das egal ungeachtet der möglichen Konsequenzen für mich!
Gezogen hat es dahingehend das die Person die mir immer geantwortet hatte nicht mehr weiter wusste aber es ist auch gut möglich das sich die "höhere" Abteilung davon nicht beeindrucken lässt; trotzt dem Urteil vom BGH.
Wir werden aber sehen ^^
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Tja, und die Frist ist verstrichen - keine Reaktion.
War mir aber auch irgendwie klar...
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Hallo Born,
wie ist deine weitere Vorgehensweise? Anwalt einschalten oder nochmals ne Frist setzten?
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Ganz klar ... erst einmal alle Unterlagen für eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung zusammensuchen.
Also ab zur alten Bank und Kontoauszüge lückenlos ausstellen lassen.
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Noch ne Frist nützt da überhaupt nichts. Im Gegenteil bekommt man wenn es hart auf hart läuft noch ne Unterlassung von irgend nem Anwalt wie ich letzte Woche z.b.
Mittlerer Weile betrachte ich eine Aufforderung zur Rückzahlung nur noch als nette geste. Alles andere ist nur mit nem Verfahren möglich.
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Die Hinhaltetaktik vom OC - es wird nach wie vor geprüft - seit 4 Monaten und jetzt hab ich letztmalig eine Frist bis 07.09 gesetzt - Anwalt hat alle Unterlagen bereits vorliegen...
Hab nun lange genug den Hampelmann gespielt; hinsichtlich der neuen Rechtsprechungen wollte ich dem OC zumindest die Möglichkeit aufzeigen auf welch verlorenem Poste man da steht....scheint aber nicht zu fruchten.
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@Born, knal ldie Klage auf den Tisch .... solche Anschreiben sind vergeblich.
Ich denke sowas fruchtet am Besten.
Ich werde wahrscheinlich in 3-4 Wochen vom OC RA hören ;-)
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Naja, ich arbeite daran^^
Problem dabei ist eben das es um knapp 70.000 EUR geht und mir momentan wirklich das Geld dafür fehlt und Corona reißt ein tiefes Loch bei uns rein aber ich denke mit PKH sollte das zu bewerkstelligen sein - n Lottogewinn nehm ich aber auch^^
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Ja das stimmt.
Es wurde mir aus dem Familiekreis geraten, es doch gut sein zu lassen und es abzuharken.
Hab ich getan, der Harken ist an Glücksspiel gesetzt, das Geld schenke ich diesen gaunern trotzdem nicht.
Mir gehts es zum Glück finanziell wirklich noch gut und ich habe eben viele "kleine" beträge bei verschiedenen OCs, sodass ich mit 4k Verlusten noch ein übersichtlichen Vorschuss für Anwalt und Gericht geben muss.
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Gut sein lassen? Klar, was das Spielen anbelangt aber die Aktion wo fehlerhafte Transaktionen nicht durchgegangen sind aber dennoch als vorgemerkte Überweisungen, unsichtbar auf meinem Konto eingestellt wurden, und nach Deckung knapp 30.000 EUR verschwunden sind was sich das OC nicht erklären kann!? werde ich das nicht auf sich beruhen lassen und versuchen mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln kämpfen bis ich entweder alles Geld zurück habe oder tot vom Stuhl falle...
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@Born, knal ldie Klage auf den Tisch .... solche Anschreiben sind vergeblich.
Gerne aber dafür würde ich knapp 6250 EUR benötigen - das Geld habe ich nicht zur Verfügung und dies kann mir auch niemand aus der Familie leihen bzw. auch nicht zusammen legen...
Alternative wäre: Wir kratzen die 6250 EUR hier irgendwie zusammen... und mache abermals Nägel mit Köpfen...
...und die Klage wird umgehend beim LG Ulm (die kennen mich bereits^^) eingereicht.
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Hey Born,
ging es bei dir ausschließlich um Einzahlungen und Umsätzen für Casinospiele, also nicht Sportwetten?
Dann dürfte die Lage für dich ja klar sein, vorausgesetzt du hast das nötige Geld für eine Klage.
Gruß :)
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Ja nur Blackjack - nichts anderes und die Lage ist klar nur fehlt die Kohle dafür...
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ging es bei dir ausschließlich um Einzahlungen und Umsätzen für Casinospiele, also nicht Sportwetten?
“Ein Anspruch auf Erteilung einer konzessionsunabhängigen Erlaubnis für die Vermittlung von Sportwetten lässt sich weder dem Glücksspielstaatsvertrag noch dem Unionsrecht entnehmen.“ (BVerwG, Beschluss vom 07.11.2018 – 8 B 29.18)
Folglich sind Sportwetten ebenso wie Casinospiele unerlaubt.
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Ich hoffe dies gilt unter anderem auch für Tip**o. Die berufen sich ja ständig auf die EU-Lizenz und auf das damalige Vergabeverfahren für 20 Lizenzen in Deutschland. Bei mir waren es tatsächlich überwiegend Sportwetten, mit denen ich Geld regelrecht verbrannt habe.
Danke für die erfreuliche Info!
Gruß
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Ich hoffe dies gilt unter anderem auch für Tip**o. Die berufen sich ja ständig auf die EU-Lizenz und auf das damalige Vergabeverfahren für 20 Lizenzen in Deutschland. Bei mir waren es tatsächlich überwiegend Sportwetten, mit denen ich Geld regelrecht verbrannt habe.
Danke für die erfreuliche Info!
Gruß
„Europarechtliche Vorgaben stehen einer Strafbarkeit nach § 284 Abs. 1 StGB in Verbindung mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 (GlüStV) und dem Niedersächsischen Glücksspielgesetz (NGlüSpG) nicht entgegen.“ (BGH, Urteil vom 27.02.2020 – 3 StR 327/19)
Da der deutsche Staat das Verfahren für die Erteilung von 20 Konzessionen unionsrechtswidrig durchgeführt hat, gehen aktuell sämtliche- Glücksspielanbieter von Online-Sportwetten - von der Legalität ihrer Internetangebote aus. Warum das unzutreffend ist, siehe weiter:
Gesellschafter von Online-Sportwetten-Anbieter berufen sich dabei auf die sog. „Ince“-Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 04.02.2016 – C – 336/14).
Die „Ince“-Entscheidung
Bei dieser Entscheidung hat sich der Gerichtshof der Europäischen Union jedoch ausschließlich mit der Zulässigkeit der strafrechtlichen Ahndung einer ohne behördliche Erlaubnis aufgenommenen Vermittlung von Sportwetten befasst, wenn im Zuge des Erlaubnisverfahrens das Unionsrecht verletzt wurde.
Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte fest, dass hierbei grundsätzlich eine Verletzung des Unionsrechts vorliegen kann. So würde die Verhängung strafrechtlicher Sanktionen dann gegen Unionsrecht verstoßen, wenn zuvor das Erlaubnisverfahren nachweislich unionsrechtswidrig durchgeführt wurde.
Mit seinem Beschluss hat der Gerichtshof der Europäischen Union allerdings nicht über die grundsätzliche Frage der Legalität von Online-Sportwetten entschieden.
Über diese Frage hatte das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden. Konkret über die Fragen, ob dem Online-Glücksspielanbieter grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zusteht und ob der Verstoß gegen das Unionsrecht als Legalisierung von Online-Sportwetten anzusehen ist.
Diese Fragen wurden vom Bundesverwaltungsgericht mit einem deutlichen „NEIN“ beantwortet.
Das bloße Absehen von strafrechtlichen Sanktionen hat keinerlei Legalisierungswirkung:
„Anderes folgt auch nicht aus den unionsrechtlich gebotenen Einschränkungen repressiver Maßnahmen der Mitgliedstaaten aufgrund von Verstößen gegen das Unionsrecht. Ein Mitgliedstaat darf zwar keine strafrechtlichen Sanktionen wegen einer nicht erfüllten Verwaltungsformalität verhängen, wenn er die Erfüllung dieser Formalität unter Verstoß gegen das Unionsrecht abgelehnt oder vereitelt hat (EuGH, Urteil vom 4. Februar 2016 - C- 336/14, Sebat Ince - Rn. 94). Daraus folgt aber noch nicht, dass er bei einer derartigen Verletzung des Unionsrechts gleichzeitig – über den Verzicht auf Sanktionen hinaus – verpflichtet wäre, die in Rede stehende Tätigkeit im Bereich des Glücksspielmarkts zu genehmigen. Das bloße Absehen von einem repressiven Einschreiten gegen ein – möglicherweise – rechtswidriges Verhalten lässt sich mit einer behördlichen Genehmigung, die eine Legalisierungswirkung für die von ihr erlaubte Tätigkeit entfaltet, nicht gleichsetzen. Das Unionsrecht fordert nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eine derartige Gleichsetzung nicht. Der Mitgliedstaat ist lediglich gehalten, Entscheidungen über auf eine Genehmigung gerichtete Anträge auf der Grundlage objektiver und nichtdiskriminierender Kriterien zu treffen (EuGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - C-186/11 und C-209/11, Stanleybet International - Rn. 45). Einen bestimmten Inhalt dieser Entscheidungen gibt ihm das Unionsrecht nicht vor, namentlich nicht in dem vom Kläger für richtig gehaltenen Sinne.“ (BVerwG, Beschluss vom 07.11.2018 – 8 B 29.18)
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Das Zitierte ist alles schön und gut nur beeindruckt das ein OC nicht im geringsten.
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Hallo liebe Community, in meinem Fall habe ich eine Ablehnung vom OC mit Sitz in Malta. Es geht um 5k. Mir ist aufgefallen, dass ich immer Beträge in Höhe von 300 bis 500 Eure über Klarna/Giropay getätigt habe, und zwar gleiche Beträge am selben Tag, die rein theoretisch als doppelte Überweisungen zählen. Sogar habe ich an einem Tag 3 Mal 400 überwiesen. Was meint ihr, wäre es möglich, dass ich diese doppelt getätigte Überweisungen direkt über meine Bank zurückziehen lasse, oder lieber mit Anwalt klagen? Die Zahlungen sind vom April und Mai dieses Jahres.
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Also Überweisungen gehen garnicht sprich die kann die Bank nicht wirklich zurück holen.
Lies doch mal in den einschlägigen Forenbeiträgen wir haben das schon X mal durchgekaut.