Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Born4Nothing am 21 April 2021, 14:18:08

Titel: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Born4Nothing am 21 April 2021, 14:18:08
Hier das Urteil des LG München

https://docdro.id/3uFQRob

 ::)
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Gibraltarboy am 21 April 2021, 14:24:16
Ja....
Ziemlich kacke
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: kc_ am 21 April 2021, 14:44:26
Dieses Urteil würde jetzt allen Casinos vorliegen...das heißt, sie würden jetzt munter weitermachen.
Ich hoffe, dass der Kläger in Berufung geht...
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Born4Nothing am 21 April 2021, 14:54:55
Dann kommt das OLG München und für den Abweisung der Berufung brauche ich keine Glaskugel.

München war mir schon immer suspekt und nach diesem Urteil weiß ich ehrlich gesagt nicht was ich davon halten soll.

Man beachtet mal den Streitwert - gerade so über der Schwelle für das LG. Hinzu kommt noch, dass das Europarecht anzuwenden ist weil es ja gängige Rechtsprechung wäre und die Dienstleistungsfreiheit geschützt ist und das, obwohl diverse, höchste Gerichte, VG, OVG und sogar das LG Koblenz etwas gänzlich anderes beschieden haben und München 1 setzt sich einfach lapidar darüber hinweg und geht einen Weg, der die OC auch noch dazu bestärkt obwohl die alle wissen das es illegal ist, weiter mit diesem illegalen  und perfiden Geschäftsgebaren, den ahnungslosen Menschen, weiter das Geld aus der Tasche zu ziehen bis die Existenzen und Leben zerstört sind.

Würde man dieses Urteil nun auf die Vergewaltigungsopfer münzen dann kam nur der Schluss in Betracht,  dass alle Vergewaltigungsopfer selber schuld sind; hätten sich auch etwas biedrer kleiden können....und der Vergewaltiger wird deswegen frei gesprochen....

Getreu nach dem Motto:

"Drei mal Drei macht Vier, widde widde wid, und drei macht Neune,
Ich mach mir die Welt, widde widde wie sie mir gefällt."
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: kotek123 am 21 April 2021, 14:56:58
das problem speziell in diesem Fall  ist, dass die Verluste sich auf ein Zeitraum beziehen, der sehr aktuell ist. Anscheinend hat der Kläger im November 2020 gezockt und nach Verlust dann die Verluste zurückgefordert. Da das Verbot des Online Casinos im Jahr 2020 sehr oft in den Medien war, war es für die Richterin nicht glaubhaft dass der Spieler nicht wusste dass es illegal ist. Hier sehe ich das Hauptproblem in diesem Fall.

Es wir einfach ignoriert dass das OC bewusst illegal etwas angeboten hat.Einfach nur lächerlich meiner Meinung nach.

Der Kläger hat jetzt 6 Monate Zeit Beschwerde einzulegen. Warum so lange Zeit?  Ich gehe davon aus, dass der Kläger bei der kleinen Summe das Risiko eingehen wird.
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Born4Nothing am 21 April 2021, 15:00:37
Man hat immer 6 Monate Zeit für eine Beschwerde.

Für die Berufung nur 1 Monat
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Cecilia18 am 21 April 2021, 15:01:22
Entfernt.

@Born - Deine Antwort hängt jetzt in der Luft. Vielleicht magst Du sie löschen?
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Born4Nothing am 21 April 2021, 15:08:42
Tja, da scheint mehr als nur was "oberfaul" zu sein.

Mit dieser Meinung bist du sicherlich nicht alleine!
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: kotek123 am 21 April 2021, 15:12:44
 ja auf eine Seite gibt es schwarze schaafe die versuchen dieses problematik für sich auszunutzen und auf der anderen seite gibt es die wirklichen opfer, die dann wegen solche urteile zittern müssen ob ihre klagen überhaupt aussicht auf erfolg hat
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: kc_ am 21 April 2021, 15:16:50
@Born
Ich weiß, dass die Quelle von dir eine glaubhafte Quelle ist. Aber kann es bei diesem Urteil trotzdem um ein selbstgestricktes Urteil handeln? Plötzlich kommt ein Gericht und behauptet, dass das Anbieten vom Online-Glücksspiel im Einklang mit der Dienstleistungsfreiheit ist...

Mir fällt es nicht einfach, an dieses Urteil zu glauben...
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Kläger2018 am 21 April 2021, 15:22:41
Ihr Lieben,


bitte bedenkt stets: Die Gegenseite liest hier fleißig mit.


VG, Kläger2018
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Born4Nothing am 21 April 2021, 15:29:06
Ich hab es so präsentiert wie ich es vorliegen habe - meine Meinung dazu habe ich bereits gesagt. Alles andere wäre nur Spekulation und ich bin kein Freund selbiger...

Die Timeline passt mir auch nicht. Vom "spielen" über "mehrere Tage" und schon eine Klageschrift am 17.11 die noch nach Malta übersetzt werden muss. Bis zur übersetzten Zustellung der Klage einen Termin zur mündlichen Verhandlung am Ende März 2021 und das mit Corona...

Betrachte ich mir mal meinen Akt mit Paypal und dem LG Ulm - hat es bei mir mit allem 18 Monate gedauert - hier geht das in 3-4 Monaten, und bei mir gab es noch 2018/2019 kein Corona!?



Darf jeder selbst denken was er denken mag^^
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Gibraltarboy am 21 April 2021, 15:34:46
@ Born:
Wieso denkst du nicht, dass der Verklagte Revision einlegt?

@Kläger:
Was hat die Gegenseite davon mitzulesen?


Vg
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Born4Nothing am 21 April 2021, 15:43:11
Warum sollte der Verklagte Berufung einlegen - hat doch schon "gewonnen"^^

Selbst wenn der Kläger Berufung einlegen würde landet das beim OLG München und die sind kein Stück besser als das LG München; wie ich schon sagte wird die Berufung wohl abgewiesen - zumindest vermute ich das stark.

Weiterhin kenne ich jemanden der Wartet seit fast 2 Monaten auf den Bescheid der Gerichtskosten....
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Emzet88 am 21 April 2021, 15:46:31
Dieses Urteil ist, wenn es denn rechtskräftig ist, ein Schlag ins Gesicht für alle Spielsüchtigen und die Gesellschaft.
Alle staatl. Behörden schauen dem illegalen Treiben dieser Casinos tatenlos zu und hätten doch sehr einfach dagegen vorgehen können und somit dem Gesetz und der Suchtprävention genüge tun können. Denn die Väter des BGB waren sich der Gefahr durch Glückspiel bewusst und haben dies rechtlich eindeutig untersagt. Dennoch wurde und wird bisher nichts unternommen, außer nun ab Juli das Treiben auch noch zu legalisieren.
Und nun kommt entgegen der Mehrheit der Landgerichte das LG München I zu dem Entschluss, dass das Verbot dem Kläger bewusst war, weil es hierüber viele Berichte gab. Das ist völlig an der Realität vorbei und das wäre die letzte Kurve für die Gesellschaft das staatliche Versagen in Sachen illegales Glücksspiel über das Internet in den Griff zu bekommen.
Ich bin aber dennoch fest davon überzeugt, dass die meisten Gerichte dieser Auffassung nicht folgen werden. Ich kenne persönlich Juristen, die nicht mal selbst wissen, dass dieses Treiben der Casinos verboten ist, wie soll da ein Laie das Wissen. Zumal er meist durch seine Sucht gar nicht in der Lage ist, sein Verhalten und dessen Rechtsfolgen selbst zu eruieren.
Sogar bei einer gezielten Recherche stößt man im Internet auf viele unseriöse Quellen, die das Gegenteil behaupten. Im Übrigen berufen sich ja gerade die Casinos darauf, dass ihre "Dienstleistung" legal sei. Also liebe Richterin…das war alles andere als im Namen des Volkes!  >:(
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Gibraltarboy am 21 April 2021, 15:58:56
Warum sollte der Verklagte Berufung einlegen - hat doch schon "gewonnen"^^

Selbst wenn der Kläger Berufung einlegen würde landet das beim OLG München und die sind kein Stück besser als das LG München; wie ich schon sagte wird die Berufung wohl abgewiesen - zumindest vermute ich das stark.

Weiterhin kenne ich jemanden der Wartet seit fast 2 Monaten auf den Bescheid der Gerichtskosten....


Mea Culpa. Der Klagende natürlich. Wobei ich hier sagen muss, dass das hier deine schlichte Meinung ist..
Warum sollte nicht jemand Mal im eine höhere Instanz gehen? Schließlich gibt es verschiedene Urteile, somit muss einer Mal den Weg gehen..

Ich bin extrem gespannt auf die kommenden Urteile. Orientieren die sich am LG München? Oder aber an den anderen Gerichten. So wie ich es mitbekommen steht die Vielzahl der Entscheidungen gegen die OCs. Spannend zu sehen wie sich das entwickelt.

Ich würde hier allerdings nicht so weit gehen und ein konstruiertes Urteil vermuten. Es ist nunmal ein komplex juristischer Sachverhalt, der verschieden ausgelegt werden kann (leider). Wir leben auch immer noch in Deutschland und nicht in Timbuktu. Hier hat der Richterspruch Gewicht und wird nicht auf der Toilette ausgewürfelt.

Hoffen wir Mal das Beste
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Born4Nothing am 21 April 2021, 16:05:18
Stimmt, es ist zwar meine Meinung aber selbige resultiert nicht von ungefähr sondern daran angelehnt wir sich das OLG München bereits zu der Thematik positioniert hat.

Ob gegen diesen Beschluss, Berufung eingelegt werden kann vermag ich nicht zu sagen - finde nix von "Berufung" in dem Beschluss.....

Selbst wenn Beschwerde eingelegt wird dann landet das wieder vor dem LG München 1 …..
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Gibraltarboy am 21 April 2021, 16:07:00
Hast du dazu noch ein Urteil, das man nachlesen kann?
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Kai1220 am 21 April 2021, 16:12:16
Liebe Gemeinde,
wiederspricht dieses Urteil jenes bezüglich Zahlungsdienstleister.
Hier wird davon ausgegangen das der Spieler von der Illegalität gewusst haben muss. Wie schauts mit den Herrschaften Paypal und Co aus.
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Rofl1312 am 21 April 2021, 16:14:30
Moin,

aus meiner Sicht bestehen bedenken hinsichtlich der Bearbeitung der Klage bei Amtsgerichten.

Wenn man bei einem Amtsgericht einen etwas strengeren Richter erwischt, der sich denkt selbst Schuld warum spielst du auch, hast du eigentlich verloren, weil er sich der Rechtsprechung aus München anschließt.
Zusätzlich bedeutet dies, dass die Affen in Malta und sonst wo machen können was sie wollen, und das Straffrei obwohl es hier §284 Stgb gibt.

Fest steht:

-Zahlungsdienstleister dürfen tun und lassen was sie möchten
-Casinos dürfen tun und lassen was sie möchten
-Geldwäschegesetz nur makulatur

Derjenige der sich das Urteil eingefangen hat, wird sich wohl noch elender fühlen als er sich nach dem Verlust gefühlt hat. 
Vom Anwalt wohl so  beraten, dass das Ding save ist, und am ende bekommt man sowas von in die Fresse.
Man liest komischerweise nie, dass die Anbieter sich Strafbar gemacht haben nur der SPIELER ist der doofe.

Die Kosten sind auch nicht ganz ohne, erste Instanz verloren, bereits aufgelaufene Kosten 3300 Euro in zweiter Instanz nochmal 3800 Euro dazu , uiuiiuiuiuiuiui....

Lächerlicher Gerichtsstand dort in Bayern.

Ergänzung;

Was mir gerade noch einfällt bzgl Kenntnis über die illegalität der Casinos:

Dieser Satz NUR FÜR SPIELER AUS S-H ist doch erst seit ein paar Monaten oder bzw. maximal einem Jahr in den Werbungen vertreten? Wenn ich mich richtig zurück erinnere kam dieser Satz dort nie zum Vorschein.
Nur im unlesbaren kleingedruckten kam dieser Satz zum Vorschein. Richtig? Dort wo ich wohne, macht selbst der Grüne Mann Werbung in der Öffentlichkeit hängt Plakate auf etc. Und die Mannschaften aus Liga 1,2,3 machen Werbung für Wettanbieter, auf dessen Seiten ich ebenfalls Casino-Spiele spielen kann.

Sehr merkwürdig, ein weiterer Widerspruch. aber der Anbieter darf illegal anbieten.


@KAI1220:

Paypal hat von dem LG Ulm einen A...tritt bekommen, weil sie Verträge mit den Casinos abschließen, daher wissen sie bescheid;) aber auch hier hat Paypal schon mal gegen einen Spieler gewonnen.



Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Born4Nothing am 21 April 2021, 16:15:09
Puh, nicht auf die Schnell - bin gerade auf dem Sprung aber wie sich das OLG München mit einem HWB in einer anderen Sache positionierte steht auch hier irgendwo im Forum.

Glaube kaum, dass das OLG München den LG in den Rücken fallen würde. Bisher zogen alle am gleichen Strang. Bayern ist kein gutes Pflaster was die ZDL anbelangt, bisher alle Gerichte im Einklang auch in Bayern - nur München 1 schert mal wieder total aus...warum auch immer...

@Kai

DIe OC wissen auch von der Illegalität und dürfen die Kohle welche man mit perfiden Mitteln einem Kranken Menschen aus den Rippen geleiert hat dennoch behalten und einfach so weiter machen....
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Born4Nothing am 21 April 2021, 16:20:36
Weiterhin macht mich stutzig, dass der RA aus Hamburg stammt. Ein Hamburger Anwalt in Bayern der Spielhallenrecht und Europarecht als Kernkompetenz vorzuweisen hat....

Vom hohen Norden in den tiefsten Süden....  ::)
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: kc_ am 21 April 2021, 16:29:05
Nur eine Kanzlei (CLLB, Lenne...) kann uns bestätigen, wie "echt" dieses Urteil ist...
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Born4Nothing am 21 April 2021, 16:33:14
Na es ist schon echt - steht doch schwarz auf weiß in dem Beschluss^^
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Gibraltarboy am 21 April 2021, 16:35:33
Weiterhin macht mich stutzig, dass der RA aus Hamburg stammt. Ein Hamburger Anwalt in Bayern der Spielhallenrecht und Europarecht als Kernkompetenz vorzuweisen hat....

Vom hohen Norden in den tiefsten Süden....  ::)


Wie kommst du an den Namen des Anwalts? Steht der im Urteil?

VG
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Born4Nothing am 21 April 2021, 16:37:15
Bin wie die Stasi  - hab überall meine Informanten sitzen^^
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Kai1220 am 21 April 2021, 16:43:37
Nur eine Kanzlei (CLLB, Lenne...) kann uns bestätigen, wie "echt" dieses Urteil ist...


Ahhh na da haben wir ja unsere Spieler Anwaltskanzleien.
Ich hatte es schon einmal angesprochen aber wo bleibt die Eigeninitiative dieser Kanzleien??
Hier kommt ein negatives Urteil und plötzlich verstummt alles.
Wo bleibt die Vorsitzende des Fachbeirates Glücksspielsucht Frau Füchtenschnieder.
Warum wird nicht in die Offensive gegangen.
Warum wird hier nicht publiziert was falsch läuft.
Wenn nicht Sie die Möglichkeit hat wer dann von uns armseligen Würstchen.
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Born4Nothing am 21 April 2021, 16:50:03
Es ist nun mal so wie es ist - also weiter bis vor den BGH - egal wie auch immer! Nur so kann diesem Treiben endlich Einhalt geboten werden!
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Olli am 21 April 2021, 17:18:43
Hi Kai!

Zitat
Wo bleibt die Vorsitzende des Fachbeirates Glücksspielsucht Frau Füchtenschnieder.
Warum wird nicht in die Offensive gegangen.
Warum wird hier nicht publiziert was falsch läuft.

Sorry ... was genau soll den unsere gute Ilona machen?
Wie soll sie in die Offensive gehen?
Sie ist keine Rechtsanwältin und sollte sich auch tunlichst aus der Erörterung von Rechtsfragen heraus halten.
Ein Herr Dr. Rock als Mitglied des Fachverbandes ist seines Zeichens Richter. Soll er sich Befangenheit unterstellen lassen?

Unser Rechtssystem funktioniert nun mal so ... mal gewinnt man und mal verliert man.
Die weiteren Rechtswege stehen doch offen.

Kürzlich hat ein Richter am Amtsgericht ein Urteil gefällt ... alle Schüler brauchen keine Masken tragen. Sie brauchen auch keinen Mindestabstand.
Geklagt hatte aber eine Mutter für Ihr Kind. Also durfte der Richter nur für dieses eine Kind ein Urteil sprechen. Hat er aber nicht gemacht.
Da hat der Richter drei Gutachten benutzt, andere bereits anerkannte hat er nicht mal erwähnt. Volkommen eineitig die Urteilsbegründung und lt. Herrn RA Solmecke, der auf YT darüber berichtete, an den Haaren herbei gezogen (sinngemäß).
Na und? Da muss die Schule auch den weiteren Rechtsweg einschlagen, damit die Schüler geschützt werden.

So ungern ich selbst solche Urteile lese und mich oft frage, ob auch bei Richtern Lobbyarbeit funktioniert, so ist es doch nur Eines von bereits mehreren für uns positiv ausgegangenen Urteilen. Auch hier gilt, dass erst Rechtssicherheit mit höchstrichterlichen Urteilen eintritt.

Die Arbeit im Fachverband ist übrigens ehrenamtlich!

Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Ilona am 21 April 2021, 17:22:14
Hallo zusammen,

immer schön cool bleiben!

Wir brauchen Kontakt zu dem Kläger! Falls ihn jemand kennt, er soll sich rasch bei uns melden! Ich habe vorhin seinen Anwalt angerufen und ihn gebeten, uns einen Kontakt zu machen. Ob schon Berufung eingelegt wurde, wollte er mir nicht sagen. Ihr seht, ich bin am Ball!

LG Ilona
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Gibraltarboy am 21 April 2021, 17:50:54
Hallo zusammen,

immer schön cool bleiben!

Wir brauchen Kontakt zu dem Kläger! Falls ihn jemand kennt, er soll sich rasch bei uns melden! Ich habe vorhin seinen Anwalt angerufen und ihn gebeten, uns einen Kontakt zu machen. Ob schon Berufung eingelegt wurde, wollte er mir nicht sagen. Ihr seht, ich bin am Ball!

LG Ilona


Top!
Danke für deine Mühe!

VG
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Alex86 am 21 April 2021, 23:06:02
Guten Abend,

ich finde die Geschichte auch sehr seltsam. Auf die kurze Zeit alles so durchgebracht fast schon unmöglich. Mich würde es nicht wundern wenn diese Klage vom OC beauftragt wurde. Dadurch erhoffen die sich das vielleicht weniger geklagt wird. Für mich ist das eine fungierte Geschichte vom OC
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: kotek123 am 22 April 2021, 09:00:07
hier wird dem angeblichen Spielsüchtigen auch sittenwidriges Verhalten vorgeworfen aufgrund dessen lt. Gericht § 817 S.2 BGB greift. Da das neue Glücksspielstaatsvertrag in den letzten Monaten so oft in den Medien war, hätte er wissen müssen dass Online Casinos in Deutschland verboten sind.  Für mich wäre das auch sehr unglaubwürdig wenn jemand innerhalb so kürztester zeit zockt und sein geld dann wieder haben will.

Aber wie bereits von vielen kommentiert, die Umstände der Klage alles schon sehr komisch in diesem Fall. Für mich deutet alles auf ein fungierte Klage, damit bisschen Unruhe in die Geschichte kommt.
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: kc_ am 22 April 2021, 10:26:24
Ich glaube, der Kläger2019 hat Recht. In diesem Fall können sich die Richter eigentlich nicht auf § 817 Satz 2 BGB berufen...
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Gibraltarboy am 23 April 2021, 11:52:26
Hallo zusammen,

immer schön cool bleiben!

Wir brauchen Kontakt zu dem Kläger! Falls ihn jemand kennt, er soll sich rasch bei uns melden! Ich habe vorhin seinen Anwalt angerufen und ihn gebeten, uns einen Kontakt zu machen. Ob schon Berufung eingelegt wurde, wollte er mir nicht sagen. Ihr seht, ich bin am Ball!

LG Ilona

Hattest du schon wen erreicht, Illona?

Vg
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Ilona am 23 April 2021, 14:08:07
Nee, leider nicht Gibraltarboy. Aber sag mal, wie kommst du zum Thema, du hast dich noch gar nicht vorgestellt.

LG Ilona
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Alex86 am 26 April 2021, 20:58:28
keine Antwort ist auch ein Antwort. Und ich hoffe jeder mit etwas Hirn hat verstanden was das für eine Klage war
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Kai1220 am 28 April 2021, 10:30:36
Edit Olli: Links zu dieser Seite sind nicht erwünscht!

Was hat es mit der Seite auf sich Olli?
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Cecilia18 am 28 April 2021, 20:43:14
Bisher kann ich, außer bei Beck, zu dem Urteil nur tendenziöse “Artikel” auf Casino-freundlichen Webseiten finden – war es eine davon?

Wenn ja, dann poste doch einfach das Wichtigste als Zitat(e) ohne Link und setze dazu, dass die Aussage von der Gegenseite kommt.

Wobei ich mich frage, auf wessen Gehaltsliste der “Professor für Medienrecht und Medientheorie” mit seiner Einschätzung bei Beck steht ... einseitiger und mit moralischen Urteilen aufgeladener geht es ja kaum noch – Zitat u.a.:

“Die suchtfördernde Fata Morgana eines „Spiels ohne Risiko“ löst sich in der Klarheit der Urteilsbegründungen auf.”


Hier nochmal der ganze Beitrag:

https://community.beck.de/2021/04/17/lg-muenchen-i-und-lg-duisburg-kein-anspruch-eines-spielers-auf-rueckerstattung-von-verlusten-bei-online
Titel: Re: Urteil LG München 1 - AZ 8 O 16058/20
Beitrag von: Kaysche1402 am 06 Juni 2021, 09:11:52
Hallo, bin als registrierter Nutzer neu hier und war vorher stiller Mitleser. Kurz zu mir, ich habe früher mal hier 20€ mal da einen 10er verzockt, spielo, Sportwetten oder online wie die Laube halt war. Aber alles im ganz normalen Rahmen. Hab dann letztes Jahr in einem Onlinecasino quasi über Nacht aus 25€ 6000€ gemacht, naja, und wie das halt meist läuft aber nicht laufen sollte, Anbieter verzögert Auszahlung...es werden 5000....3000....0. Dann war ich getriggert und mal eben knapp 20k in 3 oc verballert. Dann Reißleine, Januar bis März Selbstsperre, und das Thema erstmal als einmalig abgehakt...hab dann das Geld- Zurück-Thema entdeckt und bis dato alles recherchiert was ging. Ich werde an anderer Stelle berichten wie mein Plan dbzgl. aussieht und ob es fruchtet.
Zu diesem Thema: wenn ich die Urteilsbegründung lese schreit alles in mir „Fake“. Ich habe das Gefühl der Kläger wehrt sich gar nicht sondern nimmt einfach hin. Meine persönliche Meinung ohne das ich Beweise liefern kann, rein vom Sachverstand und Bauchgefühl her. OC beauftragt Kläger plus Anwalt für eine Showveranstaltung um ein kalkulierbares Urteil zu erhalten mit dem es einen Teil der immer mehr werdenden Geld-Zurück- Gemeinde abschrecken kann...🤷🏻‍♂️

Wo die Reise am Ende hingeht ist mir klar nachdem die großen Sportwettenanbieter ihre Casinos (wohlwissend) vom deutschen Markt genommen haben. Viele oc haben halt gedacht, das wird schon nicht so schlimm und merken nach und nach, dass sie sich evtl. verkalkuliert haben. Da sind im Zweifel alle Mittel zur Schadenminderung recht😉
Der Unterschied zwischen denen die jetzt noch am deutschen Markt sind und den „geschlossenen“ lautet: „Gier schlägt Verstand“
Sorry für den langen Text😘