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Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #585 am: 20 Juli 2018, 15:24:11 »
Kann mir wohl keiner helfen :(

Hab bis heute noch keinen Rückschein von Paypal
« Letzte Änderung: 20 Juli 2018, 15:38:01 von PPenemy »

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #586 am: 20 Juli 2018, 18:32:41 »
Wieso PayPal muss doch wissen bei wem man mit PayPal bezahlen darf.
Oder will PayPal behaupten Sie wüssten nicht das Tipico oder Bwin Casinos (Wettanbieter) sind ???
Darum muss auch nicht die einzelne Zahlung kontrolliert werden.
Man kann bei Bwin für das Casino Geld einzahlen das ist Fakt.
Das würde ich nochmals schreiben und denen sagen das es zur Not vor Gericht geklärt werden müsste.

Was meinen die anderen dazu ???


Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #587 am: 20 Juli 2018, 20:05:14 »
Hallo Comcomcom,
willkommen hier im Forum.

Meines Wissens nach gehört Schleswig-Holstein zu dem Bundesland, wo das Spielen in Online Casinos eher "legal" ist. Von daher schätze ich mal, wirst du nur die Möglichkeiten haben, es zurück zuzahlen...

Aber lasse mich gerne eines besseren belehren.

Liebe Grüße

Vorab danke für die Antwort. Aber ich war nicht bei sunmakercasino.de sondern auf sunmaker.com registriert.spielt das keine Rolle?lg

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #588 am: 20 Juli 2018, 20:50:28 »
Kannst du eine Kopie von dem Schreiben welches du bekommen hast hochladen ?

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #589 am: 21 Juli 2018, 15:23:00 »
Absender:
XXX
XXX
XXX
 
An
PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.
22-24 Boulevard Royal
L-2449 Luxembourg 

Per Einschreiben mit Rückschein
 
Angelegenheit PayPal(Europe) S.á.r.l. et Cie, S.C.A ./. XXXX@XXXXX.de
Aktenzeichen: XXXXXX von KSP
Ihre Mahnung vom XX.XX.2018 über XX.XXX,XX €
Widerspruch gegen Ihre Forderung   
Sehr geehrte Damen und Herren,   
mit Schreiben vom XX.XX.2018 fordern Sie über die KSP einen Betrag in Höhe von XX.XXX,XX € von mir. Hiermit widerspreche ich dieser Forderung. Ich werde sie nicht bezahlen, da sie unberechtigt ist. Der Widerspruch bezieht sich dabei sowohl auf die Hauptforderung, als auch auf die von Ihnen aufgestellten Verzugskosten und Mahnkosten.   
Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: Der in Ihrer E-Mail geltend gemachte Kontostand von mir betrifft ausschließlich Entgelte für Casino-Spiele der Glücksspielanbieter Bwin und Tipico. Ich konnte dort mittels Ihres Zahlungsdienstes Spieleinsätze in fünfstelliger Höhe tätigen nach Rücksprache mir meinen Anwalt konnte ich insgesamt XX.XXX,XX EUR durch Widerruf von Lastschriften vor dem endgültigen Verlust sichern.

Die betreffenden Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casinospiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können. Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11, BVerwG 8 C 18.16).

Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB). Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen mich zu.

Ferner ist die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Zahlungdienstleister im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen mich nicht bestehen können. 
Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei (Creditreform, Infoscore, Bürgel etc.) gemeldet werden darf. Ebenso rein vorsorglich mache ich bereits jetzt die Einrede der Verjährung geltend.   
Ich bitte Sie, mir innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens schriftlich mitzuteilen, ob Sie die Angelegenheit weiterverfolgen werden.   
Bitte erlassen Sie keine weiteren Mahnschreiben und verzichten Sie auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Einem solchen würde ich vollständig widersprechen. Den hier geäußerten Forderungswiderspruch halte ich dauerhaft aufrecht, da Ihre Forderungen unberechtigt sind.
 
Mit freundlichen Grüßen


Hallo Gobo,

eine ähnliche, auf mich zugeschnittene Version deines Schreibens werde ich heute noch ebenfalls an PayPal per Einschreiben mit Rückschein schicken.
Mal sehen, wie bei mir die Reaktion ausfällt.

Heute habe ich die erste E-Mail bekommen, dass irgendwas bei meinem PayPal-Konto nicht stimmt.

Ich halte euch auf dem Laufenden.
« Letzte Änderung: 21 Juli 2018, 15:29:40 von chivreg »

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #590 am: 21 Juli 2018, 16:30:35 »
Nochmal eine kleine Frage: macht es Sinn, das Schreiben vorab per E-Mail an PayPal zu schicken?

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #591 am: 23 Juli 2018, 18:24:53 »
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Ich möchte hier mal kurz meinen Weg und mich beschreiben. Ich halte meine Daten so wage wie Möglich und zensiere natürlich einiges.
Wem das zu lang wird, die Zusammenfassung: 4000€ Minus bei PayPal durch online Roulette, Lastschriften widerrufen, üblicher PayPal Terror per Telefon, Reeckmannschreiben per Einschreiben nach Luxemburg, Forderungen am Ende eingestellt.

Ich: Wohne in einem der alten Bundesländer, mir wäre es für mich Möglich gewesen die Forderung zu zahlen, aber es geht ums Prinzip. Sehe mich nicht als Glücksspielsüchtig, da von den Kennzeichen der Spielsuchthilfe keines zutrifft.

Glücksspiel:
Habe zufällig durch Oliver Kahn Sportwetten probiert und das Casino entdeckt. Habe dann rund 4000€ in mehreren Transaktionen eingezahlt was auch mein Gesetztes Limit war. Doch auch ich habe gemerkt, dass die Bank immer gewinnt.
Eher Zufällig habe ich auf YouTube einen Anwalt gesehen auf welchem am Ende eines seiner weiteren Videos zum Thema Glücksspiel vorgeschlagen war. Dann habe ich selber recherchiert und bin auf dieses Forum und das Reeckmannschreiben gekommen. Im Folgenden als Zitate die Schreiben mit Daten und Erklärung.

Zitat von: MEIN Schreiben an Paypal vom 28.06.2018 - OHNE LayOut

28.06.2018
[Meine Addresse]

PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.
22-24 Boulevard Royal
L-2446 Luxembourg

PayPal-Konto: FXXXXXXXXXXXXXX
Ihre E-Mails vom: 20.06.2018 sowie Ihre Abbuchungen zwischen dem 05.06.2018 und 28.06.2018.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die in Ihren E-Mail geltend gemachten Zahlungen betreffen Entgelte für Online-Casinospiele des Glücksspielanbieters XXXX. Ich konnte dort mittels Ihres Zahlungsdienstes Spieleinsätze in vierstelliger Höhe tätigen und habe auf Anraten insgesamt 4.000,00 EUR durch Widerruf von Lastschriften vor dem endgültigen Verlust gesichert.

Die betreffenden Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücks­spiels (§ 284 StGB), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casinospiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können. Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11).
Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB). Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen mich zu.

Ferner ist die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Zahlungdienstleister im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen mich nicht bestehen können.

Ihre Forderung weise ich daher in voller Höhe zurück.

Mit freundlichen Grüßen,[...] Anlagen 1: Betroffene Transaktionscodes.

Ich habe dem Brief diese Anlage beigefügt, in welcher ich Tabellarisch die Transaktionscodes von PayPal, die man beim Schlichtungsverfahren einsehen kann, mit Datum, Höhe und die resultierende Gesamt Schuld reingeschrieben. Ich habe es per Einschreiben mit Rückschein verschickt, was ungefähr so schnell wie auch innerdeutsch ging.
Davor und Währenddessen habe ich weiterhin auffordernde E-Mails erhalten ca. 3 bis 5.
Dann kamen auch nervige Anrufe, teilweise 3 bis 8 pro Tag auch Samstags. Nicht Täglich, aber alle 2 bis 4 Tage und dann halt mehrmals. Irgendwann bin ich dann mal ran gegangen und habe die Aufzeichnung abgelehnt und der schlecht deutsch Sprechenden Dame 8x erklärt, dass ich erst darauf Antworte wenn mein Brief beantwortet wurde- Daraufhin wollte die jedesmal hören das ich sage "Ich weigere mich zu Zahlen", welches ich jedesmal ablehnte und auf den Brief verwies. Irgendwann legte ich einfach auf.

Dann ging mein Brief anscheinend ein.

Zitat von: PAYPALS Schreiben(E-Mail) vom 10.07.2018 - OHNE LayOut
Sehr XXXXX XXXX xxxx XXXX,

Die Abteilung Executive Escalations hat Ihr Schreiben vom 28.06.2018 erhalten.

Wir werden Ihren Fall so schnell wie möglich prüfen und Ihnen eine ausführliche Beantwortung zukommen lassen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Anfragen in der Reihenfolge beantwortet werden, in der sie bei uns eingehen.

Gemäß vereinbarter Richtlinien haben wir bis zu 4 Wochen Zeit, um Ihre Anfrage zu beantworten. Dieser Zeitraum kann auf bis zu 8 Wochen ausgedehnt werden, wenn es unsere Untersuchung erforderlich macht. Sollte dies der Fall sein, werden Sie nach Ablauf der Frist von 4 Wochen von uns benachrichtigt werden.
 
In der Zwischenzeit stehen wir Ihnen gerne unter der E-Mail-Adresse ppelce@paypal.de zur Verfügung, falls Sie weitere Fragen haben. Bitte geben Sie dabei die interne Bearbeitungsnummer XXXXXX an.

Mit freundlichen Grüßen
[XXX]

Nach rund zwei Wochen, kam heute die Verzichtserklärung an (per E-Mail).

Zitat von: PAYPALS Schreiben(E-Mail) vom 23.07.2018 - OHNE LayOut
Per Email an: XXXXX@XXXX.XX

Betrifft: Ihre Anfrage an PayPal

Unsere Referenz: XXXXXX

23.07.2018

Sehr XXXXX XXX xxxxx XXXX,

wir haben Ihre Anfrage in Bezug auf den negativen Saldo Ihres PayPal Konto erhalten.


Wir haben Ihr PayPal Konto mit der registrierten Email Adresse XXXXX@XXXX.XX und die betroffenen Zahlungen erneut überprüft und sind zu folgender Entscheidung gekommen:
 
Wir bestätigen, dass Sie mehrfach Zahlungen an XXXXCASINOXXXX gesendet haben. Diese Zahlungen wurden abgeschlossen und die Beträge dem PayPal Konto des Empfängers noch am gleichen Tag gutgeschrieben.

Bitte beachten Sie, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat. Wenn Sie eine Zahlung mit PayPal senden, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen gilt nach Maßgabe unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem wir den angewiesenen Betrag dem Empfänger gutschreiben.

Sie haben diese Zahlungen eingeleitet und an ein bestehendes PayPal Konto gesendet. PayPal hat hier keinen Einfluss und kann auch keine Änderungen während des Zahlungsflusses oder nachdem der Zahlungsauftrag von Ihnen gegeben wurde, durchführen.

Mit PayPal kann man Zahlungen senden und empfangen. Dabei ist PayPal ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: Wir haben keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernehmen dafür auch keine Haftung. Und wir sind nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.

Wir erhielten dann Nachricht von Ihrer Bank, dass diese Lastschriftzahlungen storniert wurden/nicht ausgeführt werden konnten.

Die Stornierung der Abbuchungen von dem Bankkonto führte daher zu offenen Forderungen PayPal gegenüber, so dass ein negativer Saldo auf Ihrem PayPal-Konto entstanden ist. Darüber hinaus wurde Ihnen für diese fehlgeschlagenen Lastschriften eine Gebühr gemäß Ziffer A4.6. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB berechnet.

Die Forderungsbetreibung in Bezug auf dieses PayPal Konto wurde nun mit sofortiger Wirkung eingestellt.

Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung gegenüber PayPal, da die jeweiligen Beträge von PayPal als Zahlungsdienstleister bereits an die Händler weitergereicht worden sind.

Aufgrund dieser Rückbuchungen, die einen Verstoß gegen Ziffer 9. und 10. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB darstellen, kündigen wir hiermit gemäß Ziffer 10.2. der PayPal-Nutzungsbedingungen das Vertragsverhältnis mit Ihnen mit sofortiger Wirkung. Das PayPal Konto ist und bleibt für jegliche weitere Nutzung gesperrt.

Sie können uns bei weiteren Fragen unter der Email Adresse ppelce@paypal.de kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,[...]

 

Ich überlege noch ob ich Irgendwie drum rum komme, dass ich doch noch das PayPal Konto nutzen kann, aber ansonsten ist das Thema für mich zum Glück gegessen. Ich wünsche jedem weiteren dabei viel Erfolg! Haltet durch und lasst euch nicht entmutigen und erst Recht nicht abwimmeln!

Und vielen vielen dank, an dieses Forum!

MfG.

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #592 am: 23 Juli 2018, 18:38:15 »
Genau so soll es sein ich hoffe das sich PayPal aus diesem Bereich zurück zieht und deshalb einigen Spielsüchtigen auch nicht ganz so einfach gemacht wird sich in einer Rekordgeschwindigkeit zu ruinieren.

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Offline csonf

  • *
  • 14
Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #593 am: 24 Juli 2018, 12:37:00 »
PP:
Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung gegenüber PayPal, da die jeweiligen Beträge von PayPal als Zahlungsdienstleister bereits an die Händler weitergereicht worden sind.

Aufgrund dieser Rückbuchungen, die einen Verstoß gegen Ziffer 9. und 10. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB darstellen, kündigen wir hiermit gemäß Ziffer 10.2. der PayPal-Nutzungsbedingungen das Vertragsverhältnis mit Ihnen mit sofortiger Wirkung. Das PayPal Konto ist und bleibt für jegliche weitere Nutzung gesperrt.

Sie können uns bei weiteren Fragen unter der Email Adresse ppelce@paypal.de kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,[...]


Ist es so zu verstehen, dass PAyp Geld von online Casino zurück gefordert haben? Wenn ja, sibd wir gezwungen es zu bezahlen?



 

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #594 am: 24 Juli 2018, 12:41:48 »
Nein! Paypal holt sich das Geld entgegen vieler anderen Meinungen NICHT vom OnlineCasino zurück! Paypal geht mit dem Anbieten der Zahlungsmöglichkeit ins eigene Risiko. Ist aber auch absolut kein Problem. Wenn Paypal von jedem Euro der eingezahlt wird 15-20% bekommt, dann tuen ein paar Chargebacks nicht weh. Das Geschäftsmodell ist absolut lukrativ...!! Die Online Casinos werden Paypal keinen Cent zurückzahlen. Paypal weiß ja bereits vor Abschluss des Zahlungsdientvertrages mit einem OC, dass das nicht sauber ist. Deshalb, wer in der Lage ist Latschriften die im Zusammenhang mit OCs stehen retournieren zu können sollte nicht zögern! Euch ist damit geholfen und Paypal juckt es nicht.
« Letzte Änderung: 24 Juli 2018, 12:43:57 von Teufelszeug »
(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen. Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

*

Offline Olli

  • *****
  • 6.759
Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #595 am: 24 Juli 2018, 13:13:21 »
Hi Teufelszeug!

Gerade habe ich noch in einem Beitrag davon geredet, dass PP sich die Beträge auch von den OCs zurück holt.
Nun verneinst Du es hier ...

Natürlich können wir nicht in die Akzeptanzverträge zw. PP und den OCs hinein schauen.
Ich weiss aber von einer Person, die auf OC-Seiten verlinkt und damit Geld macht, dass seine "Provision" auch mit Chargebacks sinkt.

Da er seinen Vertrag mit den OCs hat und nicht etwa mit PP - wieso sollte er seine Provision durch Chargebacks wieder abgezogen bekommen, wenn den OCs gar kein Schaden entstehen würde?

Die Frage ob oder ob nicht, wurde einmal im Schuldnerberatungsforum diskutiert und mit Links belegt. Damals hat es mich noch nicht interessiert und heute finde ich den Beitrag nicht mehr.
Hmmm ...

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #596 am: 24 Juli 2018, 13:24:29 »
Hey Oli, ich weiss es ganz genau von zwei "etablierten" OCs und von einem MA von Paypal. Nach deren Auskunft steht Paypal voll im Risiko. Mir kam das sehr komisch vor, dass Paypal praktisch ohne große Prüfung, standardisierte "Reekmannbriefe" annimmt und sodann die Verzichtsemail versendet. Ich kann dir mal Briefe zeigen, die an Paypal gesendet wurden. Da wurde einfach das Reekmannschreiben, noch mit dem alten Datum und falscher Paypalkontonummer (nur die emailadresse war richtig ;-)) an PP gesendet. Verzicht folgte natürlich ;-) Ich habe das auch am Anfang gedacht, dass sich Paypal das Geld zurückholt. Auch ich habe damals auf Youtube von zwei Personen berichtet bekommen, dass Ihre Provisionen sinken bzw. ins Storno gehen. Das mag von Casino zu Casino unterschiedlich sein. Fakt ist, die OCs bieten Paypal eine gigantische EInnahmequelle. Überleg Dir mal, wenn PP von allen EInzahlungen 15-20% erhält. Da würde ich auch Verzichtserklärungen am laufenden Band versenden. So wäscht eine Hand die andere. Für mich klingt das glaubhaft und nachvollziehbar. Zumal ich diese Infos von beiden Seiten bekommen habe. Zudem werden die Forderungen von Paypal als unwiderbringlich ausgebucht. Würde Paypal sich das Geld zurückholen wäre die FOrderung wieder bei den OCs. Paypal bucht aber aus!
« Letzte Änderung: 24 Juli 2018, 13:33:10 von Teufelszeug »
(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen. Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

*

Offline Olli

  • *****
  • 6.759
Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #597 am: 24 Juli 2018, 13:36:15 »
Hi!

Danke Dir!

Irgendwie habe ich den Eindruck, dass wir zu der Frage eigentlich "gar nichts" wissen ...

Zitat
Würde Paypal sich das Geld zurückholen wäre die FOrderung wieder bei den OCs.

Dem widerspricht Sansibar:

Zitat
Daraufhin erhielt ich eine Mail von dem Casino, dass Zahlungen scheinbar zurückgebucht wurden

? ? ?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #598 am: 24 Juli 2018, 14:27:42 »
Hier die Mail, die ich von dem Casino unmittelbar nach meinem PayPal Chargeback erhalten habe:

Sehr geehrter Herr XXX,

die Transaktionen vom XX in Höhe von XXX €, die Sie mit PayPal getätigt haben, wurden von Ihnen oder von Ihrer Bank zurückgebucht. Dies bedeutet, dass die Transaktionen nicht ausgeglichen sind.
Um zukünftig weitere Unannehmlichkeiten mit PayPal zu vermeiden, wenden Sie sich zur Klärung des Sachverhalts bitte direkt an den Kundendienst von PayPal.
Falls Sie noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen,

XXX-Casino


Da das Casino ja betont, dass man sich an PayPal wenden soll, kann ich mir durchaus vorstellen, dass PayPal hier die Online-Klitsche einfach schonmal vorgewarnt hat. Ich kann mir aber auch denken, dass kein Geld geflossen ist und die Vertragslage zwischen PayPal und dem Casino einfach nur die ist, dass PayPal das Geld versucht einzutreiben. Ich als Verbraucher hätte in jedem Fall mehr "Schiss", wenn ich in der Schuld bei PayPal bin, als in irgendeiner Online-Klitsche aus Gibraltar oder Malta. Und ich kann mir auch denken, dass sich ein deutscher Richter eher eine Klage von PayPal ansieht, als eine Klage von Online-Casino XY aus Valetta. Aber das mag mein persönliches Empfinden sein. Ich kann und will mir einfach nicht vorstellen, dass PayPal zum Zocken auf Lastschrift anbietet und rückbuchbare Betrgäge direkt an das Casino weiterleitet!

Oder wie seht Ihr das?

*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.640
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #599 am: 24 Juli 2018, 17:44:21 »
Mit den Casinos würde ich an eurer Stelle nicht kommunizieren.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

 

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