Glücksspielsucht => Glücksspielsucht Allgemein => Thema gestartet von: M95ax am 20 Mai 2020, 19:09:39

Titel: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: M95ax am 20 Mai 2020, 19:09:39
Guten Tag,

ich bin echt fassungslos... Habe gerade ein Schreiben von der Polizei erhalten, dass ich im Auftrag der Staatsanwaltschaft Nächste Woche eine Vorladung bei der Polizei habe wegen unerlaubten Glücksspiel von 01.02.2019-12.02.2020.
ich bin spielsüchtig und habe ich diesen Zeitraum ca 100.000€ eingezahlt und 80.000€ ausgezahlt. Genau weiß ich das natürlich nicht, eher mehr als weniger.

Ich war bis zum 01.03.2020 bei der Commerzbank die mich jedoch gekündigt hat, Grund wollten Sie mir nie nennen. Gehe davon aus das mich die Commerzbank angezeigt hat.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Habe sowas noch nie erlebt das man wegen online Casinos eine Anzeige bekommt!??? Habe irgendwie ziemlich Schiss weil ich in meiner Jugend zwischen 13-17 viel Mist gebaut habe und damals für 3 Wochen in Arrest musste.
Seitdem nie wieder was mit der Polizei zu tun gehabt (bin jetzt 25 Jahre).

Ich verstehe die Welt gerade nicht mehr und wieso erhebt die Staatsanwaltschaft direkt eine Anklage bzw lädt mich vor? Da muss ich ja hin, hätte die Polizei mit die Vorladung geschickt hätte ich nicht hin gemusst.

Bitte um Rat.
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: kotek123 am 20 Mai 2020, 19:32:43
Hast du evtl. ein Chargeback durchgeführt bzw. Klage am laufen gegen Zahlungsdienstleister? Evtl. könnte so eine Anzeige von denen stammen. Polizei bzw. Staatsanwaltschaft muss jede Anzeige nachgehen. Wird am Ende eh fallen gelassen, da ich davon ausgehe, dass du wie viele hier in Unkenntnis online gezockt hast
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: M95ax am 20 Mai 2020, 21:01:20
Nein habe kein laufendes Chargeback, deswegen verstehe ich es auch nicht. Gab es so einen Fall etwa schonmal?
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Rofl1312 am 20 Mai 2020, 21:01:38
Zitat
Guten Tag,

ich bin echt fassungslos... Habe gerade ein Schreiben von der Polizei erhalten, dass ich im Auftrag der Staatsanwaltschaft Nächste Woche eine Vorladung bei der Polizei habe wegen unerlaubten Glücksspiel von 01.02.2019-12.02.2020.

Einladung nicht wahrnehmen, und anschließend ab zum Anwalt, dieser beantragt Akteneinsicht und dann weißt du wer dich angekackt hat.

2. Vorladung durch die Polizei als Beschuldigter

Werden Sie von der Polizei als Beschuldigter vorgeladen, haben Sie auf den ersten Blick eine komfortablere Position, als bei einer Zeugenvorladung. Die Privilegierung von Vorladungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft ist hier vom Gesetzt nicht vorgesehen. Sie sind somit tatsächlich in keinem Fall verpflichtet, bei der Polizei auszusagen
Quelle Anwalt.de.

Wo hast Du denn gespielt in welchen Kasinos?

Mit etwas Pech hast Du in einem in Curacao lizenzierten Casino gespielt, da ist es dann in der Tat illegal gewesen weil, keine EU-Lizenz.
Das ist dann etwas anderes als ob du in Malta gespielt hättest, wo sich die Kasinos auf die Dienstleistungsfreiheit berufen, auch wenn es falsch ist.
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Kläger2018 am 20 Mai 2020, 21:02:11
Mein Rat: Ruhe bewahren und Anwalt kontaktieren, und zwar einen, der Ahnung von Glücksspielrecht hat. Im Ergebnis wird das Verfahren mit großer Wahrscheinlichkeit wohl eingestellt. Aber ohne Anwalt würde ich das trotzdem nicht machen.
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Alexx13 am 20 Mai 2020, 21:20:14
Kann sein wegen Geldwäsche...bekam damals die Abmahnung der Bank ansonsten wird das Konto gekündigt...also war damals kann alles mögliche sein
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: M95ax am 20 Mai 2020, 21:42:11
Puhh also das waren viele Casinos... Hauptsächlich in dem Zeitraum Vera&John, Drückglück, Wunderino, Mr.Green, Mr.Play aber waren bestimmt übers Jahr mehr. Immer in dem einem gesperrt dann im anderen angemeldet also das übliche Spiel!

Also muss ich nicht dahin? Weil wenn die Staatsanwaltschaft Klage erhebt muss man da doch hin oder etwa nicht? Ich blicke da nicht so ganz durch.

Meint ihr wirklich ich soll einen Anwalt einschalten? Habe kaum Geld da ich viele Schulden durchs zocken habe die ich monatlich abbezahle...
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Olli am 21 Mai 2020, 07:08:46
Hi Max!

Ich zitiere hier mal Ilona:
Zitat
ab sofort übernimmt die Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen aus Bielefeld http://www.kguk.de/ die juristische Beratung für den Fachverband Glücksspielsucht e.V. (FAGS). Die dortigen Fachanwältinnen für Bankenrecht – Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann – sind die Ansprechpartnerinnen. Termine können über die Telefonnummer 0521-529930 vereinbart werden.

Der FAGS hat mit der Kanzlei einen Honorarvertrag abgeschlossen, der eine telefonische, schriftliche oder persönliche Einzelberatung sowie erste Aufforderungs-bzw.  erste Forderungsabwehrschreiben umfasst. Sollte eine weitere außergerichtliche und/oder eine gerichtliche Interessenvertretung erfolgen, müsstet ihr ein Mandat mit dieser oder einer anderen Kanzlei vereinbaren.

Deine Frage, was Du nun am Besten machst, sollte doch auch unter die kostenlose Erstberatung fallen.
Ich würde also morgen dort einfach mal anrufen und unverbindlich fragen.

Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Dennis47 am 21 Mai 2020, 09:47:45
Also muss ich nicht dahin? Weil wenn die Staatsanwaltschaft Klage erhebt muss man da doch hin oder etwa nicht? Ich blicke da nicht so ganz durch.

Eine Vorladung zur Polizei, vor allem als Beschuldigter in einem Strafverfahren, solltest du definitiv nur dann wahrnehmen, wenn du dir deiner Unschuld zu 100% bewusst bist.
In diesem konkreten Fall solltest du dir schleunigst juristische Hilfe bzw Beratung von der bereits erwähnten Kanzlei Kraft,Geil & Kollegen holen. Da die Erstberatung kostenlos ist (lobenswerter Weise ermöglicht durch die FAGS) und auch der erste Schriftverkehr mit inbegriffen zu sein scheint, hast du hier also eine risikolose Möglichkeit dir fachlich kompetente Beratung / Hilfe zu holen.

Wo hast Du denn gespielt in welchen Kasinos?

Mit etwas Pech hast Du in einem in Curacao lizenzierten Casino gespielt, da ist es dann in der Tat illegal gewesen weil, keine EU-Lizenz.
Das ist dann etwas anderes als ob du in Malta gespielt hättest, wo sich die Kasinos auf die Dienstleistungsfreiheit berufen, auch wenn es falsch ist.

Es gibt keine "EU Lizenz". Derartige Lizenzen werden von den jeweiligen Staaten/Bundesländer ausgegeben. Das ist quasi "Ländersache".

Nein habe kein laufendes Chargeback, deswegen verstehe ich es auch nicht. Gab es so einen Fall etwa schonmal? Ich ..[...].. ist. Macht doch aber eh kein Unterschied oder?

Nun, die Teilnahme an Online Glücksspiel ist genauso illegal wie die hier oft thematisierte "Vermittlung von Online Glücksspielen". Es gibt auch Gerichtsverfahren gegen Spieler selbst. Zum Beispiel hier nachzulesen:
https://openjur.de/u/753117.html

Wenn die Bank Kenntnis davon erlangt, das du dein Girokonto nutzt um an illegalem Glücksspiel teilzunehmen, muss sie sogar handeln, da sie sich eben sonst selber der Mitwirkung strafbar machen würde.

Das die Bank hier überhaupt aktiv wurde und recherchiert hat, wird wohl sicherlich auch den enormen Geldbeträgen liegen, die du da transferiert hast. Die Überwachung der Konten und Transaktionen auf Geldwäscheverdacht ist Banken nämlich gesetzlich vorgeschrieben. (Geldwäschegesetz (GwG) ).
Da liegt ja grundsätzlich erst einmal der Verdacht nahe, das möglicherweise Geldwäsche im Raum stehen könnte. Immerhin gingen von deinem Konto innerhalb eines Jahres 100.000€ ins Ausland, 80.000 € flossen zurück. Das hier nachrecherchiert wurde, wohin das Geld genau geflossen ist,  liegt also nahe.
Dass das Konto vor allem hinsichtlich der enormen (sowie auch verbotenen) Ein- und Auszahlungen an bzw von illegalen Online Casinos daraufhin gekündigt wurde, ist also grundsätzlich die richtige Konsequenz seitens der Bank gewesen meiner Auffassung nach.

Ob die Weitergabe der Erkenntnisse (immerhin liegt ja kein Straftatbestand der Geldwäsche im Raum) an die Staatsanwaltschaft nun "unbedingt notwendig" war, stelle ich aus moralischer Sicht mal in Frage. Immerhin bist du ja durch deine Schulden und deiner Sucht genug gestraft.
Vielleicht ist es aber auch gesetzlich vorgeschrieben, derartige Erkenntnisse auch außerhalb des GwG, an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Weiß ich ehrlich gesagt auch nicht so wirklich. Kann dir auch nur ein Fachanwalt für Bankenrecht sagen.

Ich habe übrigens in dem von dir zitierten Text eine Textzeile herausgefiltert ( mit Hilfe von ..[..].. ). Die Aussagen würde ich an deiner Stelle weder vor Gericht, noch öffentlich(Auch nicht hier im Forum) äußern. Man weiß ja nie wer so mit liest und inwiefern solche Aussagen am Ende problematisch werden

Denn, doch, Unwissenheit kann sehr wohl vor Strafe schützen. Dafür muss man das aber auch glaubwürdig zum Ausruck bringen können, das man tatsächlich nicht bewusst illegal teilgenommen hat (Argumente, die das stützen, gibt es ja genug (Deutschsprachige Casinos, Dauerhafte Werbung im TV etc) ). Vielleicht löschst du also vielleicht die von mir gemeinte Textzeile  ::)  ;)

(StGB)
§ 17 Verbotsirrtum
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Gewinner am 21 Mai 2020, 10:34:37
Alles schön und gut Dennis, das Landgericht München hat den Blackjackspieler dann aber (völlig zurecht) freigesprochen, das hast du nicht erwähnt.
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Born4Nothing am 21 Mai 2020, 10:41:54
Das Verfahren wurde in der Berufung  "Wegen fehlender Anwendbarkeit deutschen Strafrechts" eingestellt. Ein Freispruch ist das aber nicht.

Naja, das ändert aber nichts daran das er dennoch einen Rechtsbeistand benötigt^^
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Wolke am 21 Mai 2020, 10:49:53
Hallo zusammen,

es tut mir leid für Max,aber wenn sich mehr Banken so verhalten würden,würden vielleicht weniger Menschen online spielen. Denn die Kündigung eines Kontos,Vorladung bei der Polizei und Beschuldigung einer Straftat sind schon heftig und schocken erstmal.
6-stellige Summen die immer hin und her gehen plus der Erbschaft lassen eine Bank natürlich aufmerksam werden. Bei 3-4 stelligen Summen wird die das nicht stören.

Nimm die Beratung des Forums wahr,Max. Ich hoffe,es wird alles fallengelassen und du nimmst das als letzten Anstoß um spielfrei zu werden.

LG Wolke

 
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Born4Nothing am 21 Mai 2020, 10:52:43
Zitat
Bei 3-4 stelligen Summen wird die das nicht stören.

Doch, genau das sollte es aber und man sollte nicht differenzieren ob 1cent oder 100.000 EUR - illegal bleibt illegal und da ist kein Platz für einen Spielraum.

Abgesehen davon, wenn sich alle Zahlungsdienstleister und Banken an das Verbot der Mitwirkung im Glückspielstaatsvertrag halten würden dann wäre diese Konstellation obsolet.

Das man durchaus alles Blocken kann sieht man an Visa und MasterCard und es nicht schwer ist wie von diversen anderen Zahlungsdienstleistern vorgegaukelt wurde - Amex macht dies schon seit zig Jahren und Amex war noch nie für Glückspiel freigegeben.
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Wolke am 21 Mai 2020, 11:14:48
Hallo Born,

Zitat
Doch, genau das sollte es aber und man sollte nicht differenzieren ob 1cent oder 100.000 EUR - illegal bleibt illegal und da ist kein Platz für einen Spielraum.

Ich bin da deiner Meinung,aber wahrscheinlich ist es den Banken zuviel Arbeit,das rauszuklamüsern.......

Aber vielleicht kommt ja jetzt langsam ein Umdenken der Banken......das würde vielen Menschen,viel Leid ersparen.
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: wombelero am 21 Mai 2020, 11:28:53
Hi Max, freut mich von dir zu lesen! Ich hoffe dies sind "Altlasten" und nicht aktuelle Einzahlungen. Was ja bedeuten würde du wärst rückfällig geworden. Wie auch immer, rechtlichen ärger ist genau das was einem noch gefehlt hat.
Fand es interessant zu lesen, aber wie so oft im Internet sobald es ums recht geht sind Meinungen zwar wertvoll, meistens gut gemeint und oftmals auch korrekt. Aber auch heikel wenn man sich darauf verlässt weil in einem Forum nie den gesamten Sachverhalt kennt bzw zugibt,

Nimm einen ersten kostenlosen Rechtsberatung wahr! Unbedingt. Im dümmsten Fall musst du halt etwas springen lassen für eine anständige Beratung, aber dann hast du korrekte Beratung. Vielleicht ist es wirklich nichts (bzw eigenschutz der Bank was sehr gut möglich ist), vielleicht steckt aber auch mehr dahinter. Diese Geld zu investieren lohnt sich.
Kläre also ab ob solche Beratung in deiner Nähe mögich ist.
Viel Erfolg und wenns dich nicht allzuviel Kraft fordert teile doch deine Erkenntnisse und schritte mit, wäre sicher interessant.

Bleib stark auf deinem weg
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: M95ax am 21 Mai 2020, 13:29:55
Danke erstmal für eure Antworten.

Den Fall mit dem Blackjack habe ich auch gelesen, nur einen anderen Fall bzw ein anderes Urteil habe ich nicht gefunden! Dort wurde der Gewinn eingezogen, ich hoffe bei mir wollen die nicht auch irgendwelche Gewinne streichen, davor habe ich am meisten Schiss. Bin ja unterm Strich deutlich im minus und verschuldet, wenn ich jetzt noch irgendwas zurückzahlen soll bin ich gezwungen Insolvenz anzumelden.

Also ich rufe dann morgen mal da an und werde denen den Sachverhalt schildern, ich hoffe die werden mit helfen.

Ich werde gerne berichten wie es weitergeht, werde denke ich aber keine höheren Kosten für einen Anwalt einschalten, ich kann es mir einfach nicht leisten und selbst 100€ sind viel für mich die ich lieber in die Tilgung meiner Schulden stecke!

Weil ich denke mir wofür einen Anwalt? was soll mir passieren? Werde wohl nicht in den Knast müssen wenn überhaupt Anklage erhoben wird. Ein Anwalt kann da doch auch nicht viel machen...

@Womberlero es sind Altlasten also bis Mitte Februar. Seit nun 1 1/2 Monaten bin ich komplett spielfrei was mich durch die Vorladung nun noch mehr bestärkt.

Eine letzte Frage noch: im Schreiben der Polizei steht das die Vorladung einen Auftrag der Staatsanwaltschaft  zu Grunde liegt.
Bin ich da nicht verpflichtet hinzugehen?
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Olli am 21 Mai 2020, 13:57:06
Hallo zusammen,
ich möchte euch ein kurzes Update meines Falles geben.
Nachdem ich Frau Knigge hier kontaktiert habe wegen der Vorladung (mit sehr schneller Antwort),habe ich heute ein Telefonat mit der Anwaltskanzlei gehabt und denen die Angelegenheit übergeben.Nur ein Anwalt kann Akteneinsicht erlangen und dann wird sich rausstellen ob ich mit meiner Vermutung richtig liege.

Dies ist aus dem PayPal-Thread ...
Die Bank hatte die Staatsanwaltschaft kontaktiert.
Am Ende wurde das Verfahren eingestellt.

Rufe morgen die Kanzlei an und lasse Dich beraten.
Dich jetzt "jeck" zu machen, wie wir hier bei mir sagen, bringt nichts.
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Born4Nothing am 21 Mai 2020, 14:00:00
Eine letzte Frage noch: im Schreiben der Polizei steht das die Vorladung einen Auftrag der Staatsanwaltschaft  zu Grunde liegt.
Bin ich da nicht verpflichtet hinzugehen?

https://ht-strafrecht.de/strafrecht/informationen-zum-strafverfahren/umgang-mit-einer-polizeilichen-vorladung/

Nur Zeugen müssen erscheinen; Beschuldigte nach wie vor nicht allerdings, wie schon mehrfach geraten, einen Anwalt konsultieren.

Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Kläger2018 am 21 Mai 2020, 15:45:42
Das Verfahren wurde in der Berufung  "Wegen fehlender Anwendbarkeit deutschen Strafrechts" eingestellt. Ein Freispruch ist das aber nicht.

Naja, das ändert aber nichts daran das er dennoch einen Rechtsbeistand benötigt^^

Wieso kein Freispruch? Das Urteil des AG München wurde doch aufgehoben.

@M95ax: Wie bereits erwähnt, auf jeden Fall die erwähnte Kanzlei kontaktieren und die Sache nicht auf die leichte Schultern nehmen.
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: M95ax am 21 Mai 2020, 15:57:32
Okay ich rufe dort morgen an und gebe euch Bescheid was es neues gibt!

Eine Frage noch ihr sagt die Erstberatung ist dank FAGS kostenlos. Sorry aber was soll FAGS sein😆
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: TAL am 21 Mai 2020, 16:00:17
Eine Frage noch ihr sagt die Erstberatung ist dank FAGS kostenlos. Sorry aber was soll FAGS sein😆

Der Fachverband Glücksspielsucht.
Also der Verband, der dieses Forum betreibt. ;)
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: M95ax am 21 Mai 2020, 16:13:10
Danke😬
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Born4Nothing am 21 Mai 2020, 16:15:23
Wieso kein Freispruch? Das Urteil des AG München wurde doch aufgehoben.

Einen Freispruch gibt es nur vom Gericht und das auch nur nach der öffentlichen Hauptverhandlung (hier Berufung) wenn abgeschlossen und da dem nicht so war gibt es eben einen Unterschied; rein rechtlich.

Und da die Berufung eingestellt wurde, aus den besagten Gründen, ist das rein rechtlich eben nicht mit einem Freispruch gleichzusetzen. Das Urteil des AG daher auch obsolet und nichtig.
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Rofl1312 am 21 Mai 2020, 17:01:50
Halte dich bitte bedeckt wenn es um weitere Schritte geht, der Feind liest mit, wenn es z.B. um das Vorgehen gegen deine Ex-Bank geht oder einen Zahlungsdienstelister, man muss denen nicht unbedingt eine Vorlage geben.
In welchen Stückelungen hast du Eingezahlt? Bei rund 100k vermutlich in Tausender Schritten?

Mich würde interessieren wenn der Fall abgeschlossen ist, seit wann die Bank/Zahlungsdienstleister davon wusste, dass du für Online-Kasinos ausgibst und du das Geld somit ins Ausland schickst.
Hat die Bank es vorher gewusst, und erst später gehandelt, dann würde ich denen sowas von gewaltig ans Bein pissen.

Die Bank/Dienstleister sollten die Füße still halten, die haben auch ihre Sorgfaltspflichten dir gegenüber, ohne Bank kein Glücksspiel bzw. eingeschränkt.

Wenn denen die Transaktionen erst nach ein paar Monaten auf fallen, dann läuft da etwas falsch bei der Bank, lass alle möglichen Optionen Prüfen.

In deinem Fall muss die Bank also wissen wer das Geld in Empfang nimmt, bzw. kennt den Empfänger ansonsten könnten sie dir diesen Vorwurf nicht machen, hier würde ich ansetzen und zurück scheißen.
Denn wenn sie den Empfänger kennt und davon ist hier auszugehen dann hätte man dich schützen können ;) you know ?
Eigentlich schon ein Armutszeugnis, die Bank wirkt schön mit bei den Zahlungen verdient ebenfalls wie die Kasinos, und du hältst am Ende den Arsch hin, und die Bank stellt sich auf dumm.

Hier ist irgendwie etwas Faul an der Sache, erst meldet sich ein Anwalt an der die Strafverfolgung vom illegalen Glücksspiel "erforschen" will, und nun kommt so ein Fall ... Komisch Komisch, ist nichts gegen dich ;)
Viel Erfolg !
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Bastian0307 am 21 Mai 2020, 19:12:28
@ROFL1312

ich kann dich beruhigen was den Anwalt betrifft, ich hab mit ihm geschrieben und auch vor einigen Tagen telefoniert. Er ist seriös, die Telefonnummer ist auch von einer nahmhaften Kanzlei C*** gewesen.
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: M95ax am 21 Mai 2020, 20:04:18
Also ich kann euch versichern meine Geschichte stimmt, kann auch das Schreiben der Polizei hochladen😬
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Rofl1312 am 21 Mai 2020, 20:10:09
Also ich kann euch versichern meine Geschichte stimmt, kann auch das Schreiben der Polizei hochladen😬
^

Alles gut, war nur aus meiner Sicht etwas komisch erst die Anmeldung und dann solch ein Fall, in der Vergangenheit gab es kaum bis gar keine Fälle in diese Richtung.

Kannst Du mir Bitte noch meine Fragen beantworten?
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Wolke am 21 Mai 2020, 20:16:10
Zitat
Hier ist irgendwie etwas Faul an der Sache, erst meldet sich ein Anwalt an der die Strafverfolgung vom illegalen Glücksspiel "erforschen" will, und nun kommt so ein Fall ...

Passt auf euch auf und schreibt euch lieber per pn,wenn es um empfindliche Daten geht......
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Ilona am 21 Mai 2020, 20:44:10
@Max
Ja, schick mir das Schreiben doch mal per PN.
LG Ilona
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: M95ax am 21 Mai 2020, 21:15:03
Habe dir eine Nachricht geschickt! 

@Rofl welche Fragen jetzt genau? Also eingezahlt habe ich immer unterschiedlich. Mal 50€, 100€, 200€, 500€
Mal direkt 1000€ also da ist von 50-1.500€ alles dabei... es gab auch viele Transaktionen über meine Kreditkarte die nicht bei der Commerzbank ist. Und ja gegen die Bank vorgehen habe ich mir auch überlegt.. vllt in diesem Fall ein Rückforderung der Beiträge die an OCS gingen von meiner Ex Bank zu fordern. Wenn die mich schon anscheißen sollte ich vllt auch in Angriff gehen
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Dennis47 am 21 Mai 2020, 21:22:24
Alles schön und gut Dennis, das Landgericht München hat den Blackjackspieler dann aber (völlig zurecht) freigesprochen, das hast du nicht erwähnt.

Das sagte der Born bereits. Habe ich zur Kentniss genommen, du musst ihm jetzt nicht nachplappern.
Ich habe Übrigens auch lediglich nur über Google ein Urteil gesucht, welches sich gegen einen Spieler gerichtet hat bzw dem aktuellen Fall vom Max ähnlich ist. Dadurch kam ich auf die Seite von Openjur und bin dort fündig geworden, sodass ich dies als "Beispiel" hier verlinkt habe. Ob Berufung eingelegt wurde oder ob das, überspitzt gesagt, am Ende bis zum Bundesverfassungsgericht ging, ist dort weder ersichtlich noch wichtig für den Grund dieser Verlinkung. Ich wollte hier lediglich zeigen, das die Teilnahme genauso strafbar ist wie auch die Mitwirkung von Banken&Zahlungsdienstleister. Damit wollte Ich lediglich die Dringlichkeit einer juristischen Vertretung in diesem Fall verdeutlichen, da unter Umständen eben ein möglicher Prozess auch zum Urteil führen kann.

Mich würde interessieren wenn der Fall abgeschlossen ist, seit wann die Bank/Zahlungsdienstleister davon wusste, dass du für Online-Kasinos ausgibst und du das Geld somit ins Ausland schickst.
Hat die Bank es vorher gewusst, und erst später gehandelt, dann würde ich denen sowas von gewaltig ans Bein pissen.

Die Bank/Dienstleister sollten die Füße still halten, die haben auch ihre Sorgfaltspflichten dir gegenüber, ohne Bank kein Glücksspiel bzw. eingeschränkt.

Wenn denen die Transaktionen erst nach ein paar Monaten auf fallen, dann läuft da etwas falsch bei der Bank, lass alle möglichen Optionen Prüfen.

In deinem Fall muss die Bank also wissen wer das Geld in Empfang nimmt, bzw. kennt den Empfänger ansonsten könnten sie dir diesen Vorwurf nicht machen, hier würde ich ansetzen und zurück scheißen.
Denn wenn sie den Empfänger kennt und davon ist hier auszugehen dann hätte man dich schützen können ;) you know ?
Eigentlich schon ein Armutszeugnis, die Bank wirkt schön mit bei den Zahlungen verdient ebenfalls wie die Kasinos, und du hältst am Ende den Arsch hin, und die Bank stellt sich auf dumm.

Wenn er zurückschießt, sofern irgendwas von deinen Vermutungen beweisbar wäre, hat es dann für seinen konkreten Fall welche Vorteile/Auswirkungen?  :D ::)
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: werderonkelz am 21 Mai 2020, 22:01:11
Max - einfach nicht hingehen würde ich dir nicht raten. Wenn du tatsächlich Beschuldigter einer Straftat bist (das geht aus der Vorladung hervor) kannst du hingehen und einfach angeben, dass du dich nicht zur Sache äußern möchtest. Dann unterschreibst du das und dir wird keine einzige Frage zur Sache gestellt. Das darf dir im Strafverfahren auch nicht negativ ausgelegt werden.
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Rofl1312 am 21 Mai 2020, 22:16:06
Zitat
Wenn er zurückschießt, sofern irgendwas von deinen Vermutungen beweisbar wäre, hat es dann für seinen konkreten Fall welche Vorteile/Auswirkungen?  :D ::

Die Bank bekommt dann hoffentlich auch mal eins auf den Deckel-
Meine "Vermutung" ist hier nicht fehl am Platz, denn warum scheißt die Bank ihn denn an? Normalerweise sind doch Überweisungen fürs Casino "verschlüsselt" und der Empfänger irgendein Dienstleister und der Verwendungszweck irgendein Zahlencode., in seinem Fall ist das Kind bei jeder Überweisung wohl beim Namen genannt wurden.
Und am Ende kann es für die Bank zum Boomerang werden, wenn man schon früher Kenntnis von den Transaktionen gehabt hatte.
Bei der Summe darf man mal ganz "Zart" nach den Sorgfaltspflichten der Bank fragen oder Geldwäsche...

Unabhängig von der Anzeige würde ich mich mal beraten lassen, und am Ende ist er vielleicht ein kleines Stück reicher, wenn man sich vergleicht ;)

Die Bank muss wissen wer die Zahlungen bekommen hat, sonst kann man ihn diesen Vorwurf nicht machen.

Ich gehe davon aus, dass es in einem Freispruch enden wird, wenn man bei einer Klage alle getätigten Spins als Beweis vorlegen muss sowie alle Einzahlungen, dann könnte es für eine Verurteilung schwierig werden.
Die Transaktionen hat er getätigt keine Frage, aber hat er sie auch dafür verwendet? Es kann ihm niemand nachweisen, und das Casino wird den Behörden wohl kaum Auszüge zur Verfügung stellen.

Was haben sie gegen ihn in der Hand ?

Nur die Transaktionen, wenn der Nachweis bei einer Klage fehlt (Spins etc.) um Schadenersatz zu bekommen, dann gilt dies auch umgekehrt im Strafrecht vermute ich jetzt mal, nur die Transaktionen sind da etwas dünne.

Ist meine Meinung.

Zitat
Max - einfach nicht hingehen würde ich dir nicht raten. Wenn du tatsächlich Beschuldigter einer Straftat bist (das geht aus der Vorladung hervor) kannst du hingehen und einfach angeben, dass du dich nicht zur Sache äußern möchtest. Dann unterschreibst du das und dir wird keine einzige Frage zur Sache gestellt. Das darf dir im Strafverfahren auch nicht negativ ausgelegt werden.

Das kann er auch per Post machen, oder einfach gar nicht.
Wenn er hingeht dann kann man ihn schon mit geschickten Fragen ins Plaudern bringen.
In diesem Fall ist die Polizei nicht dein Freund und Helfer, sondern die Handlanger der Staatsanwaltschaft...
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Born4Nothing am 21 Mai 2020, 22:26:49
@ROFL

Das Verfahren wurde in der Berufung  "Wegen fehlender Anwendbarkeit deutschen Strafrechts" eingestellt. Ein Freispruch ist das aber nicht.

Demzufolge ist auch hier davon auszugehen das dies so gehandhabt werden wird.
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Max am 22 Mai 2020, 00:52:42
Hallo,

bei mir war es genauso, nachdem ich die ganzen Rückbuchungen gemacht hatte ist die Bank darauf aufmerksam geworden und hat meine Kontobewegungen nachverfolgt. Vorher ist das niemandem aufgefallen, obwohl meine Bewegungen in den vorangegangenen Jahren auch immer mal explodierte. Die haben dan festgestellt, das ich vom 1.1.18 - 20.08.18 ca. 500.000€ umgesetzt habe und von mir eine Stellungnahme und Erklärung (bevorzugt mithilfe des Steuerbescheides) dazu verlangt, wegen dem Verdacht der Geldwäsche. Nachdem ich schriftlich erklärt habe, dass ich spielsüchtig bin und mit dem Schriftstück inkl. Steuerbescheid in der Bank vorgesprochen habe war das erledigt. Der Filialleiter kannte sich aus, sprach davon, dass er die Urteile kennt usw. und er jetzt alles der Rechtsabteilung übergibt. Da ich aber alles erklären und nachweisen konnte und er sich wie erwähnt mit der Materie bekannt ist, meinte er, dass nichts weiter passiert, sie aber mein Konto weiterhin im Auge haben und sollte es wieder zu Auffälligkeiten kommen mir dieses dann auch kündigen.

Ich gehe also davon aus, dass die Bank dies der Staatsanwaltschaft mitgeteilt hat und die nun ermitteln muss. Scheinbar hätte die Bank das aber - wie bei mir - auch intern tun und sich so absichern können.
Du wirst somit wahrscheinlich nur nachweisen oder glaubhaft erklären müssen, woher das Geld stammt was du eingezahlt hast. Da sich das meiste aufgrund der Ein- und Auszahlungen aufhebt, sind das am Ende die 20.000
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Dennis47 am 22 Mai 2020, 04:27:08
Zitat
Wenn er zurückschießt, sofern irgendwas von deinen Vermutungen beweisbar wäre, hat es dann für seinen konkreten Fall welche Vorteile/Auswirkungen?  :D ::

Die Bank bekommt dann hoffentlich auch mal eins auf den Deckel-
Meine "Vermutung" ist hier nicht fehl am Platz, denn warum scheißt die Bank ihn denn an? Normalerweise sind doch Überweisungen fürs Casino "verschlüsselt" und der Empfänger irgendein Dienstleister und der Verwendungszweck irgendein Zahlencode., in seinem Fall ist das Kind bei jeder Überweisung wohl beim Namen genannt wurden.
Und am Ende kann es für die Bank zum Boomerang werden, wenn man schon früher Kenntnis von den Transaktionen gehabt hatte.
Bei der Summe darf man mal ganz "Zart" nach den Sorgfaltspflichten der Bank fragen oder Geldwäsche...

Geldwäsche, das letze Wort deiner von Halbwissen geprägten Vermutungen&Ideen ist das richtige Stichwort.
Lies dir mal das maltesische Gesetz zur Geldwäschebekämpfung durch:
https://legislation.mt/eli/cap/373/eng

gerne auch das deutsche Gesetz zur Geldwäschebekämpfung:
https://www.buzer.de/GwG_Geldwaschegesetz.htm
 
Da lies dir z.B. mal § 33 Datenaustausch mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch.

Das Ganze wird auch nochmal durch die europäische Richtlinie gestützt.
https://lexparency.de/eu/32015L0849/ART_30/

Bevor du hier also irgendwelche Thesen in den Raum stellst, die sowieso nicht relevant für das eigentliche Problem des Beitragsersteller ist, ist es immer wichtig sich mit der Ganzen Materie zumindest mal zu befassen. Die maltesische Lizenz verpflichtet neben dem üblichen gesetzlichen Geldwäschegesetz die OnlineCasinos, im Übrigen wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen, auch dazu, alle Einsätze/Einzahlungen/Auszahlungen eines Spielers zu protokollieren und bei Verdacht auf Geldwäsche den Behörden zu übergeben. In Deutschland regelt das § 8 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht. Insofern ist deine Aussage (Es kann ihm niemand nachweisen, und das Casino wird den Behörden wohl kaum Auszüge zur Verfügung stellen.) grober Unfug. Doch werden sie, nein sie müssen sogar.


Aber vereinfacht gesagt:

- Jemand überweist aus Deutschland mittels Finanzdienstleister über ein Jahr hinweg 100.000€ ins Ausland
- In diesem Zeitraum fließen auch wieder 80.000 € aus dem Ausland zurück
- Bankeninterne Sicherungssysteme erkennen verdächtig hohe Transaktionen ins Ausland
- Die zentrale Meldestelle zur Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung wird benachrichtigt und ermittelt den Zahlungsempfänger.
- Durch die Informationen des Zahlungsempfänger wird der Verdacht auf Geldwäsche ausgeräumt, da nachvollziehbar ist, was mit dem Geld geschehen ist und woher es kommt.

Die Bank bekommt die Rückmeldung das der Verdacht ausgeräumt ist und kündigt das Geschäftsverhältnis, weil sie sich wahrscheinlich mal den Glücksspielstaatsvertrag durchgelesen hat.
Wie es nun dazu kam das die Staatsanwaltschaft davon Wind bekommen hat und welche Beweggründe es gab, da stattdessen ein Strafverfahren wegen der verbotenen Teilnahme an OCs einzuleiten, das ist mir nicht ganz klar.

Zitat
Unabhängig von der Anzeige würde ich mich mal beraten lassen, und am Ende ist er vielleicht ein kleines Stück reicher, wenn man sich vergleicht ;)
Ein Vergleich setzt voraus, das es überhaupt erst einmal ein Zivilrechtsstreit gibt oder eine Forderung an die Bank gestellt wird, die man beidseitig außergerichtlich beenden möchte. Gütlich, meist weil die Rechtslage nicht ganz klar ist. In solchen Zivilstreitigkeiten liegt ja meistens die Wahrheit irgendwo in der Mitte. Daher wirken die Richter in zivilrechtlichen Klagefällen auch meist nach der persönlichen Anhörung darauf hin, das sich die Parteien gütlich einigen.
Ich bezweifel das die Hausbank hier auch nur einen Gedanken dran verschwenden wird. Wie du selber sagtest, die Zahlungen über verantwortliche Dritt-Zahlungsdienstleister wie Sofort oder Trustly etc, sind anders als bei Paypal oder Kreditkarten (Akzeptanzverträge, klare Kennzeichnung), für die Hausbank erstmal nicht eindeutig nachvollziehbar. Somit kannst du denen auch keine bewusste Mitwirkung vorwerfen, zumal sie ja sofort gehandelt haben, als es nachweisbare Erkentnisse darüber erlangt haben.

Hier wären die o.g. Zahlungsdienstleister das Ziel möglicher Klagen
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Rofl1312 am 22 Mai 2020, 12:39:15
Die Richtlinien interessieren Malta relativ wenig, von einem Land welches von den Kasinos finanziert wird halte ich relativ wenig, da kann man nichts erwarten die schießen sich nicht selbst ins Knie ;)
In einem Youtube-Video wo es um Sportwetten geht sowie Geldwäsche und Austausch zwischen zwei Staaten innerhalb der EU (Italien - Malta) hat Malta über einen Zeitraum von einem Jahr keine Daten an Italien übermittelt.
Bei diesem Fall handelt es sich um Geldwäsche im großen Stil, und warum sollte in diesem Fall dies jetzt genau dieser Datenaustausch funktionieren?

Was Kasinos müssen interessiert die relativ wenig, sie müssten ebenfalls sicherstellen nicht gegen ein gesetzliches Verbot zu verstoßen im jeweiligen Land wo sie ihren "Service" anbieten, und dies tun sie hundertfach wenn nicht sogar Millionenfach.

Zitat
In Deutschland regelt das § 8 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht. Insofern ist deine Aussage (Es kann ihm niemand nachweisen, und das Casino wird den Behörden wohl kaum Auszüge zur Verfügung stellen.) grober Unfug. Doch werden sie, nein sie müssen sogar.

Haha, das glaube ich erst wenn ich es sehe, ich bin felsenfest davon überzeugt dass kein einziger Spin an die Behörden übermittelt wird von Seiten des Kasinos.
Dass ist alles fernab der Realität, ein Kasino verhilft dazu einen Spieler zu verurteilen der am illegalen Glücksspiel teilgenommen hat, aber selber gegen die deutschen Gesetze verstoßen hat.
Die müssen höchsten mal Kacken dort in Malta, da wird sich keiner den Finger Krum machen, und schön die Füße still halten und weiter in der "grauen Zone" leben, die befinden sich selber auf ganz dünnen Eis.

Ich sage es nochmal, die Bank hätte viel früher nachfragen müssen was mit dem Geld passiert, Sorgfaltspflichten im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages.
Entweder der TE ist so vermögend und hatte die 100k auf der hohen Kannte, oder er hat auf Pump gezockt, und wenn er auf Pump gezockt hat, dann hätte die Alarmglocken ebenfalls viel früher schrillen müssen..
Wenn ich einmalig 1-5000€ überweise wird es vermutlich niemanden interessieren, aber wenn alle 30-60 Minuten eine Überweisung in höhe von 1-5000€ getätigt wird, ist dies schon komisch, und aus meiner Sicht unüblich für ein privat geführtes Girokonto.
Die Systeme müssten viel früher Alarm schlagen ..

Geldwäsche kann man der Bank vermutlich nicht vorwerfen,  da rudere ich mal zurück, aber dem Kasino dann schon ;) alleine schon dann wenn ein Dienstleister zwischengeschaltet ist, und aus diesem Grund wird das Kasino nichts an die Behörden in Deutschland übermitteln, die werden schön die Füße still halten.

Beim illegalen Glücksspiel gibt es zwei Seiten Spieler und Anbieter und wenn der Spieler angeklagt wird, muss auch der Anbieter angeklagt werden und dieser scheint ja hier wohl bekannt zu sein, gleiches Recht für alle.
Die Behörden werden hier wohl ebenfalls wie das Kasino die Füße still halten, und nichts in die Richtung unternehmen, es wäre komisch wenn der Spieler verurteilt wird und der Anbieter nicht ;)
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Born4Nothing am 22 Mai 2020, 12:52:47
Das die OC nicht bei der Aufklärung mitwirken hat man ja bei mir vor dem LG Ulm gesehen - Der Sherriff war zwei mal Vor-Ort aber niemand hat die Tür geöffnet.

Dem OC waren die Probleme mit Ihrem Vertragspartner (Paypal) ziemlich egal solange der Rubel rollte. Das war es aber auch!

Selbst den Banken scheint es egal zu sein - hab ich auch bei meiner Bank gesehen - die wussten 1 Jahr lang über mein Problem bescheid aber unternommen wurde nicht. Erst als man mich beschissen und betrogen hatte - da hat die Bank mir gekündigt und mir auch noch mit rechtlichen Konsequenzen gedroht!

Im Nachhinein betrachtet hätte ich mir gewünscht das meine Bank mehr getan hätte als sehenden Auges mich weiter machen zu lassen und ich mir damit mein Grab schaufle... zur Not auch so wie hier der Fall.
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: kotek123 am 22 Mai 2020, 13:19:26
Born, du hast doch gegen Paypal geklagt. Was für ein Dokument sollte den auf Malta zugestellt werden? Paypal hat ja ihren Sitz in Luxemburg.

ich habe nämlich auch Klagen gegen OC's am laufen, die auf Malta und Gibraltar Ihren Sitz haben. Muss ich mir Sorgen machen, dass die Klage nicht zugestellt werden kann.
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Born4Nothing am 22 Mai 2020, 13:39:46
Naja, irgendwelche Unterlagen vom Gericht sollten an bet@home zugestellt werden - bei 888 hat es ja geklappt aber was genau kann ich dir nicht sagen; da stand nur:

Zitat
The Court Marshail stated that he aftemped service on 14/5/2019 and 21/6/2019, but no one opened for him at Indicated address.

@M95AX

Schon was in Erfahrung bringen können?

Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Gewinner am 22 Mai 2020, 15:38:30
Alles schön und gut Dennis, das Landgericht München hat den Blackjackspieler dann aber (völlig zurecht) freigesprochen, das hast du nicht erwähnt.

Das sagte der Born bereits. Habe ich zur Kentniss genommen, du musst ihm jetzt nicht nachplappern.
Ich habe Übrigens auch lediglich nur über Google ein Urteil gesucht, welches sich gegen einen Spieler gerichtet hat bzw dem aktuellen Fall vom Max ähnlich ist. Dadurch kam ich auf die Seite von Openjur und bin dort fündig geworden, sodass ich dies als "Beispiel" hier verlinkt habe. Ob Berufung eingelegt wurde oder ob das, überspitzt gesagt, am Ende bis zum Bundesverfassungsgericht ging, ist dort weder ersichtlich noch wichtig für den Grund dieser Verlinkung. Ich wollte hier lediglich zeigen, das die Teilnahme genauso strafbar ist wie auch die Mitwirkung von Banken&Zahlungsdienstleister. Damit wollte Ich lediglich die Dringlichkeit einer juristischen Vertretung in diesem Fall verdeutlichen, da unter Umständen eben ein möglicher Prozess auch zum Urteil führen kann.

Mich würde interessieren wenn der Fall abgeschlossen ist, seit wann die Bank/Zahlungsdienstleister davon wusste, dass du für Online-Kasinos ausgibst und du das Geld somit ins Ausland schickst.
Hat die Bank es vorher gewusst, und erst später gehandelt, dann würde ich denen sowas von gewaltig ans Bein pissen.

Die Bank/Dienstleister sollten die Füße still halten, die haben auch ihre Sorgfaltspflichten dir gegenüber, ohne Bank kein Glücksspiel bzw. eingeschränkt.

Wenn denen die Transaktionen erst nach ein paar Monaten auf fallen, dann läuft da etwas falsch bei der Bank, lass alle möglichen Optionen Prüfen.

In deinem Fall muss die Bank also wissen wer das Geld in Empfang nimmt, bzw. kennt den Empfänger ansonsten könnten sie dir diesen Vorwurf nicht machen, hier würde ich ansetzen und zurück scheißen.
Denn wenn sie den Empfänger kennt und davon ist hier auszugehen dann hätte man dich schützen können ;) you know ?
Eigentlich schon ein Armutszeugnis, die Bank wirkt schön mit bei den Zahlungen verdient ebenfalls wie die Kasinos, und du hältst am Ende den Arsch hin, und die Bank stellt sich auf dumm.

Wenn er zurückschießt, sofern irgendwas von deinen Vermutungen beweisbar wäre, hat es dann für seinen konkreten Fall welche Vorteile/Auswirkungen?  :D ::)

Wenn hier irgendeiner "plappert" und mit Worthülsen um sich wirft dann bist du das. Ich kenne das Urteil nicht von irgendwem hier im Forum sondern seit es damals durch die "Onlinepresse" ging und verfolge den Fall seit er damals aktuell war, also schalt mal einen Gang zurück.
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Rofl1312 am 22 Mai 2020, 17:39:57
Zitat
Wenn hier irgendeiner "plappert" und mit Worthülsen um sich wirft dann bist du das. Ich kenne das Urteil nicht von irgendwem hier im Forum sondern seit es damals durch die "Onlinepresse" ging und verfolge den Fall seit er damals aktuell war, also schalt mal einen Gang zurück.

An meinem geschriebenen ist mit Sicherheit etwas dran.
Und einen Gang schalte ich definitiv nicht zurück, es wäre komisch nur den "Spieler" zu verurteilen und den Anbieter ungestraft davon kommen zu lassen.

Wie genau es abgelaufen ist wissen wir (noch) nicht, wo und wie er eingezahlt hat.
Die Systeme der Banken scheinen gut zu funktionieren wenn dies erst nach einem Jahr auffällt das jemand an Online zockt verbotener Weise, ich gehe davon aus die Bank schaut dort jetzt genauer rauf schließlich hat das Innenministerium Niedersachsens die Banken darauf hingewiesen nicht mehr mitzuwirken am Glücksspiel.
Spätestens jetzt kann man den Banken nicht mehr absprechen sie wissen nicht wofür die Kunden ihre Gelder verwenden, und wenn man sich daran nicht hält oder halten dran halten will müssen sie den Arsch hinhalten.
Bei Kreditkartenzahlungen ist es eindeutig durch Kennzeichnung des MCC und bei Sofort/Trustly/Giropay und co. ist es auch ganz einfach an Hand des Empfängers.
Bis jetzt habe ich kein Online-Shop gefunden wo ich mit Trustly einzahlen kann, bei Sofort und Giropay sind es in der Regel die gleichen Anbieter die Zahlungen abwickeln, den Anbieter kurz bei Google gesucht und schon ist die Sache klar.
Man müsste sich nur einmal die Mühe machen für ein paar Stunden und recherchieren wer Zahlungen anbietet, und schwupp werden keine Gelder mehr transferiert, den Bankkunden einmal ermahnen und die Sache ist vom Tisch.

Das Thema ist kein neues für die Banken, nicht wissen zählt nicht mehr, die müssen auch endlich mal den Arsch hinhalten.

Und ich bleibe bei meiner Aussage, dass es schon allein daran scheitert nachzuweisen dass er überhaupt gespielt hat, mangelst Kooperation aus Malta, die Beweislage ist sehr dünn  und Transaktionen reichen noch lange nicht aus, diese besagen lediglich das da Geld geflossen ist mehr aber auch nicht.
Und die von Born genannten Gründen kommen dort noch hinzu, Anwendbarkeit deutsches Recht.

Und zum Thema Mitwirkung aus Malta, siehe Borns Beitrag, da hat keiner aufgemacht als dort was offizielles Zugestellt werden sollte ;)

Die machen quasi was sie wollen ;)

Bin jetzt übrigens im 4. Gang ;)
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Herr R. am 22 Mai 2020, 17:43:20
4 Gang von 6 und Allradantrieb 😁
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Gewinner am 22 Mai 2020, 18:37:51
Nichts für ungut Rofl1312 aber warum fühlst du dich überhaupt angesprochen, außer du und Dennis seid derselbe?
Grüße
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Rofl1312 am 22 Mai 2020, 18:51:21
Sorry hab mich da wohl "verlesen" las nur mein Zitat und dachte ich wäre gemeint :) sorry
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Alexx13 am 22 Mai 2020, 21:02:07
Komme aus Niedersachsen, bei mir gab es sogar die Mahnung...

Aber das nach längerer Zeit erst.
Am Telefon gesagt bekommen, Sie wissen für was es war, die Ocs stehen teilweise mit Namen in meinen Auszügen...frage mich wieso dann nichts getan wurde 🤨
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: M95ax am 23 Mai 2020, 01:41:21
Also kurzes Update ich gehe jetzt nicht auf alles ein weil es den Rahmen etwas sprengen würde, verspreche euch aber solange zu berichten bis ein Urteil gefällt ist bzw bis das Strafverfahren eingestellt wurde.

Heute habe ich mit 2 Anwälten telefoniert und mich nach den Kosten erkundigt. Ich werde wohl einen Anwalt nehmen (außergerichtlich bei Einstellung des Verfahrens muss ich mit ca 900€ rechnen. Geht es vor Gericht würden nochmal ca 600€ draufkommen, also ca 1.500€). Meine Eltern übernehmen jedoch wahrscheinlich  50% der Kosten, weil meine aktuelle Finanzielle Situation keine 1.500€ übrig hat.

Habe mit den Anwälten vereinbart, dass ich mich Montag melden werde und mich für einen entscheide! Wie es dann weitergeht berichte ich hier im Forum! Habt aber bitte Verständnis wenn ich nicht jeden strategischen Punkt erläutern werde, die Gefahr das jemand mitliest wäre zu hoch..

Schönes Wochenende allen, bleibt spielfrei und mich freut es das sich so viele auf mein Thema gemeldet haben und fleißig mitdiskutieren und mir Tipps geben!
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Max am 23 Mai 2020, 10:01:00
Servus,

ich würde erstmal ohne Anwalt bei der Polizei erscheinen und mir anhören, was die genau wollen.
Außer zu deinen Personalien musst du dich ja nicht zur Sache äußern, einen Anwalt kannst du dann immer noch einschalten.

Da es sich auch nur um das Geldwäschegesetz handeln kann, wirst du nachweisen müssen, woher das Geld stammt was eingezahlt wurde. Dafür benötigt man eigentlich keinen Anwalt.
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Rofl1312 am 23 Mai 2020, 13:23:05
Servus,

ich würde erstmal ohne Anwalt bei der Polizei erscheinen und mir anhören, was die genau wollen.
Außer zu deinen Personalien musst du dich ja nicht zur Sache äußern, einen Anwalt kannst du dann immer noch einschalten.

Da es sich auch nur um das Geldwäschegesetz handeln kann, wirst du nachweisen müssen, woher das Geld stammt was eingezahlt wurde. Dafür benötigt man eigentlich keinen Anwalt.

Warum soll er dies tun?
Man möge es vielleicht nicht glauben, aber schon bei der Begrüßung kann man sich verplappern, und wenn dann da 2 weitere Leute im verhör sitzen ist man dann vielleicht nicht mehr so stark wie man eigentlich dachte zu sein.
So eine Frage bei der Begrüßung wie z.B. was haben Sie sich denn dabei gedacht? kann alles zerstören und dass schon bei der Begrüßung, mit ja oder nein kann man da nicht antworten.
Nachweisen ist nicht mehr, der Fall wird im Falle einer verweigerten Aussage an die Staatsanwaltschaft abgegeben, und dann geht es ab vors Gericht sofern der Anwalt hier nicht die Einstellung bewirken kann.

Er brauch so oder so einen Anwalt, denn seine Anzeige wird dann vor dem Landgericht verhandelt, anhand des Streitwertes.
Anhören brauch er sich nichts, er weiß worum es geht er muss jetzt nur noch wissen worauf sich die Bank beruft.

Also:
-Anwalt einschalten
-Aussage verweigern (nicht erscheinen sowie Absage per Post)
-Akteneinsicht beantragen
-Anwalt wird ihn verteidigen in dem er die Staatsanwaltschaft kontaktiert
-Einstellung/Gerichtsverhandlung
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Olli am 23 Mai 2020, 14:18:09
Hi Max!

Es fühlt sich gut an zu lesen, wie Du an das Gute im Menschen glaubst ... :)
Bleibe bitte dabei ... aber bitte nicht im Rahmen einer Vorladung.
Hier werden Beweise gesammelt. Wie es in dem Link sinngemäß bereits heisst - man kann da nichts richtig, sondern nur falsch machen.

Erst kürzlich habe ich selbst eine Anzeige aufgegeben. Da habe ich den Sachverhalt geschildert.
Aus meiner Sicht war alles vollkommen klar erläutert.
Als ich dann aber den Anzeigentext vor dem Unterschreiben noch einmal durchgelesen hatte, wurde klar, die Polizistin hatte nicht alles verstanden.

Und obwohl die Polizei ja objektiv eine Vernehmung vornehmen soll, wird dies wohl in vielen Fällen nicht ohne die vorherige Beeinflussung durch die Anzeige geschehen.
Daher ist Vorsicht geboten - egal ob schuldig oder unschuldig.

Wir haben übrigens im Rahmen der PP-Chargebacks auch immer vor den Telefonaten gewarnt, die der Zahlungsdienstleister sich gerne immer wünscht.
Wir sind keine Juristen und so können wir für uns unverfägliches äußern, was sich im Nachhinein aber zu unserem Nachteil darstellt.

"Sie brauchen sich zu dem Sachverhalt nicht äußern" - sollte man wörtlich und vor Allem ernst nehmen!
 
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Born4Nothing am 23 Mai 2020, 15:25:23
Das ist das Selbe wenn man von der Polizei angehalten und gefragt wird: Sie wissen warum wie Sie angehalten haben!? - Wenn man nun JA sagt dann gilt das als Vorsatz und das Bußgeld verdoppelt sich!
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: reiseleiter78 am 24 Mai 2020, 12:21:48
Hallo M95, wieso nutzt Du nicht die hier im Forum Dir vorgeschlagene kostenlose Erstberatung??
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Rofl1312 am 24 Mai 2020, 12:43:49
Hallo M95, wieso nutzt Du nicht die hier im Forum Dir vorgeschlagene kostenlose Erstberatung??

Egal wie er es macht, am Ende muss er einen Anwalt hinzuziehen ;)
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: M95ax am 24 Mai 2020, 15:40:35
Hey die zwei Ansprechpartner sind wohl bis Dienstag nicht da und da sie bei Akteneinsicht ja auch Geld kosten und etwas zu weit weg wohnen (Bielefeld) suche ich mir lieber einen Anwalt aus der Nähe.. Ich rechen so ca mit 1500€ ist aber denke ich gut investiertes Geld... wenn ich mir überlege das 1.500€ früher oft in 1 Stunde verzockt waren...
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: wombelero am 24 Mai 2020, 17:38:00
Hi M95ax, ICh stimme dir zu, dieser Betrag ist zwar hoch, aber absolut richtig investiertes Geld. Ratschläge aus internet foren sind in der regel super gut gemeint, aber niemand kennt deine komplette Situation. Ja, nimm dir einen Anwalt in deiner Nähe, auch wichtig dass du ein gutes Gefühl hast, also "die chemie stimmt". Und sei ehrlich, dann kannst du auch richtig beraten werden.
Viel Erfolg
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Bastian0307 am 24 Mai 2020, 20:38:29
Vor allem hilft es noch soviel zu lesen und sich die Regularien zu merken. Wenn man in eine Notsituation gerät und das rechtliche Know How nicht hat ist man echt im A**** wenn man adhok antworen muss.
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: M95ax am 26 Mai 2020, 09:24:10
Habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet! Er hat mir soeben eine Vollmacht geschickt die ich unterschreibe. Danach wird er mich vertreten und Akteneinsicht fordern. Zur Polizei werde ich nicht gehen. Unser Ziel ist das es zu keinem Gerichtsverfahren kommt und die Anklage fallen gelassen wird!

Ich melde mich sobald es etwas neues gibt!
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: kotek123 am 26 Mai 2020, 10:37:19
Also ich gehe stark davon aus, dass es sich hier eine Anzeige wegen Geldwäschegesetz handelt, die dein Bank veranlasst hat.  Ich denke mal, du musst nachweisen, wo das Geld hergekommen ist
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Dennis47 am 06 Juni 2020, 04:29:34
Also ich gehe stark davon aus, dass es sich hier eine Anzeige wegen Geldwäschegesetz handelt, die dein Bank veranlasst hat.  Ich denke mal, du musst nachweisen, wo das Geld hergekommen ist

1. erstattet die Bank selber keine Anzeige bzw leitet kein Strafverfahren bzgl einer möglichen Straftat hinsichtlich der möglichen Geldwäsche ein, sondern die Ermittlungsbehörden/Staatsanwaltschaft
2. erwähnt er ja anfangs, das es sich mittlerweile um eine Vorladung zum Straftatbestand der Teilnahme an unerlaubten Glücksspiels geht,- und die vorangegangene mögliche Ermittlungen ausgelöst aus der vermuteten (möglicherweise) Geldwäsche somit bereits ausgeschlossen wurde
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: wombelero am 25 Juni 2020, 09:38:51
Hi Max, wie geht es dir? Bist du in dieser Sache weitergekommen, hat sich was ergeben?

Wünsche dir Erfolg und Stärke!
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: M95ax am 25 Juni 2020, 22:44:44
Hey ihr Lieben,

habe euch nicht vergessen zu berichten. Gibt einfach noch nichts neues... zur Vorladung bin ich nicht gegangen und habe einen guten Freund meines Vaters als Anwalt genommen der mich fast für nichts vertritt. Anfang nächster Woche habe ich einen Termim bei ihm, er hat nämlich Akteneinsicht gefordert und auch bekommen. Montag erzählt er mir was mit genau vorgeworfen wird und wie es weitergeht dann gebe ich euch Bescheid😌
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: M95ax am 29 Juni 2020, 11:01:35
Hallo:-).

ich war nun beim Anwalt und habe eine Kopie der Akte bekommen.

Es sieht so aus, dass mich meine ehemalige Bank (Commerzbank) bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hat wegen Verdacht auf Gedlwäsche. Die Staatsanwaltschaft hat ermittelt und der Commerzbank mitgeteilt dass der Verdacht nicht bestätigt werden konnte. Jetzt der Hammer.. die xyz von der Commerzbank haben daraufhin der Staatsanwaltschaft geschrieben das ja aber dann der Straftatbestand wegen unerlaubten Glücksspiel gegeben ist und das doch mal geguckt werden soll ob ich deswegen nicht angeklagt werden kann. Daraufhin ist die Staatsanwaltschaft dann erst in Bewegung gekommen & hat alles zur Polizei gegeben.

Naja wie ich erwartet habe liegen sehr viele Kontoauszüge mit Überweisungen an Casinos vor und auch Bargeldeinzahlungen wurden berücksichtigt. Die Summe die gelaufen ist bezieht sich auf knapp 200.000€.

Anwalt meinte jetzt erstmal abwarten keine Aussage treffen und gucken was passiert. Er geht davon aus dass das Verfahren eingestellt wird gegen eine Geldbuße von 1-2.000€ oder es im schlimmsten Fall zur Anklage kommt ich aber auf jeden Fall unter 90 Tagessätzen bleiben werde. Weiß zwar noch nicht wie ich das Geld auftreiben kann aber mal sehen.


Wenn es wieder etwas neues gibt werde ich berichten, es wird aber wahrscheinlich mindestens 4 Monate dauern bis ich etwas höre.

Lg
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Olli am 29 Juni 2020, 11:18:49
Puh ... bei den Beträgen wird mir immer schwindelig ... ;)

Hi Max!

Um Dich überhaupt strafrechtlich verfolgen zu können, muss man Dir den "Vorsatz" nachweisen.
Es gilt also absolut nicht "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Was sagt Dein Anwalt dazu? Ließe sich der Vorsatz nachweisen?

Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Born4Nothing am 29 Juni 2020, 11:32:21
Der Straftatbestand hinsichtlich OC und die Teilnahme an illegalem Glückspiel sollte nicht zum Tragen kommen wegen fehlender Anwendbarkeit deutschen Strafrechts.

Aber dein Anwalt wird das schon schaukeln^^
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Balduin am 29 Juni 2020, 11:34:56
Und Geldstrafen kann man bei Zahlungsunfähigkeit auch in Raten bezahlen - oder auch ersatzweise abarbeiten....

Was ich mich frage: Wird die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig oder musste die Commerzbank Anzeige erstatten? Oder nur einen Hinweis geben?
Gibt es überhaupt schonmal Jemanden, der wegen OC verurteilt wurde...

Wenn die Staatsanwaltschaften alle Fälle von illegalem Glücksspiel zu Anzeige bringen würde, sollte die Justiz auf Jahre lahmgelegt sein.
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Born4Nothing am 29 Juni 2020, 11:37:34
Naja, es "gab" den Malermeister aus München der BJ spielte. Er wurde vom AG München dazu verdonnert aber das LG München in der Berufung hat das Verfahren eingestellt fehlender Anwendbarkeit deutschen Strafrechts.

Sonst gab es niemanden
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Bastian0307 am 29 Juni 2020, 12:17:20
Schon komisch wieso die Commerzbank nich die Casinos verklagt in die du eingezahlt hast. Die machen doch die Geldwäsche?  ??? 8)
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: M95ax am 29 Juni 2020, 12:39:41
Sorry wegen meiner Schreibweise ich schreibe am Handy und sehr schnell deswegen kommt es zu einigen Fehlern 😟.

Ja also ich bin fassungslos das die Commerzbank quasi darauf bestand mich wegen illegalem Glücksspiel anzuklagen..

Ich habe auch noch nie ein Urteil gelesen außer das o.g Blackjack Verfahren. Ich muss dazu sagen das der Anwalt nicht speziell auf Glücksspiel spezialisiert ist, sondern ich ihn genommen habe da er mir sehr sympathisch ist und ein Freund meines Vaters und es mich deswegen auch kaum etwas kostet. Mal abwarten was passiert... bin derzeit eh am überlegen auf Grund meiner immensen Schulden in die Privat Insolvenz zu gehen.. da soll ja aber 2022 auch etwas neues kommen (verkürzung auf 3 Jahre). Naja mal abwarten was die Zeit bringt... die Commerzbank ist jedenfalls absolut durch bei mir.
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Ilona am 29 Juni 2020, 12:42:04
Hallo Max,

das ist ja ein Ding. Hier ein paar Fragen dazu, die du mir auch per PN beantworten kannst, wenn dir das lieber ist. Ist dein Anwalt außer im Strafrecht auch im Glücksspielrecht fit? Wie steht es um deine Ansprüche gegen die Commerzbank? Läuft da ein Verfahren? Wie ist der Stand?

Zum Bußgeld: Falls es wirklich so weit kommen sollte, könnte dein Anwalt den Fachverband Glücksspielsucht als Empfänger vorschlagen. Wir stehen bundesweit in den Listen. Aber vorher bitte alle Register ziehen.

LG Ilona
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Rofl1312 am 29 Juni 2020, 13:41:44
Da fehlen einen die Worte.

Die hauen dir absichtlich die Knüppel zwischen die Beine diese W....er

Nachdem die Bank dich angeschissen hat, hat sie hoffentlich alle Transaktionen an diesen Anbieter zukünftig nicht mehr weitergeleitet und unterlässt dies in Zukunft. *wieder aufgewacht aus meinen Traum*

Man müsste mal Abgleichen an wenn du gezahlt hast und wann, dann könnte man ggf. zum Gegenschlag ausholen und die Commerzbank ebenfalls anzeigen, schließlich wussten sie ja bei Dir dass es illegal ist und wer das Geld bekommt, so könnten sie zukünftige Transaktionen unterbinden und die Schützen, auch ein Aufgabe der Bank der man nur ungern nachkommt.
Hier dürfte dann das Argument sie wissen nicht wer das Geld bekommt nicht mehr ziehen, da hat man dann fahrlässig gehandelt und bewusst.

Ich würde keine Strafe akzeptieren, nicht mal einen Euro würde ich Zahlen.

Die Kasinos stellen Anträge auf Aussetzung der Vollstreckung und werden vermutlich niemals bestraft, und der Spieler hält den Arsch hin, ganz großes Kino da darf man aus meiner Sicht nicht einmal dran denken zu ermitteln.



Nur mal so ein kleiner Hinweis hat nichts mit dem Thema zu tun:

Kl..na scheint im Moment zu expandieren, auf der alten E-Mailadresse die für die Anmeldung in Online-Casinos verwendet wurde, falltern Mails rein, dass man jetzt auch mit Kl...na zahlen kann, darunter zahlreiche Casinos aus Curacao sowie Malta.....

Gute Nacht Deutschland....
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Ilona am 29 Juni 2020, 13:50:47
Nur mal so ein kleiner Hinweis hat nichts mit dem Thema zu tun:

Kl..na scheint im Moment zu expandieren, auf der alten E-Mailadresse die für die Anmeldung in Online-Casinos verwendet wurde, falltern Mails rein, dass man jetzt auch mit Kl...na zahlen kann, darunter zahlreiche Casinos aus Curacao sowie Malta.....

Gute Nacht Deutschland....


Interessante Info. Danke! Schick das doch mal an die niedersächsische Glücksspielaufsicht: https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/adressliste_aufsichtsbehoerden_2.pdf

LG Ilona


Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Alex86 am 29 Juni 2020, 14:27:41
Was ich interessant finde ist das Klarna bei seiner Visa Card in die AGB angibt die Karte darf nicht für illegales Glücksspiel verwendet werden und dann sowas hier
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: kotek123 am 29 Juni 2020, 14:31:53
Das schreiben alle Anbieter in Ihre AGBs rein dass man den Dienst nicht für unerlaubte Glücksspiele nutzen darf. Aber illegale Glücksspiele bieten Sie trotzdem an. Und alle haben seit 1.GlückSV im Jahr 2012 zugeschaut. Keine einzige Maßnahmen gegen die Anbieter. Erst jetzt wo viel zu spät ist, kommen Untersagungsverfügungen. Aber Vollstreckung findet nicht statt. Großartig. Wozu dann diese Verbotsgesetze dann..
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Rofl1312 am 29 Juni 2020, 15:47:08
Nur mal so ein kleiner Hinweis hat nichts mit dem Thema zu tun:

Kl..na scheint im Moment zu expandieren, auf der alten E-Mailadresse die für die Anmeldung in Online-Casinos verwendet wurde, falltern Mails rein, dass man jetzt auch mit Kl...na zahlen kann, darunter zahlreiche Casinos aus Curacao sowie Malta.....

Gute Nacht Deutschland....


Interessante Info. Danke! Schick das doch mal an die niedersächsische Glücksspielaufsicht: https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/adressliste_aufsichtsbehoerden_2.pdf

LG Ilona

E-Mail ist raus, ich gehe davon aus dass keine Antwort zurück kommt, eine Mail die ich früher mal dort hin geschickt habe blieb unbeantwortet, darin ging es um Informationen zu Glücksspielproblematik.

Kein wunder, wenn alle machen was sie möchtne.
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Rofl1312 am 29 Juni 2020, 16:04:52
Noch ein Hinweis für dich M95:

Überlege es dir gut ob du in die Insolvenz gehst, 3 Jahre sind schnell vorbei aber du hast danach noch weitere 3 Jahre den Stempel abgeschlossene Privatinsolvenz in der Schufa stehen.
Du bist also für die nächsten 6 Jahre Schufa-Tod, dies bedeutet dass der Bäcker dir von neben an nicht einmal mehr ein Brötchen auf Rechnung verkauft, Du kannst nicht umziehen weil, kein Vermieter dich mehr will, und bei Banken wird es schwierig ein KOnto zu bekommen.

Daher lass dich erstmal beraten ob du überhaupt Insolvenz anmelden musst, und du nicht irgendwie anders aus der Sache rauskommst.

Es ist aus meiner Sicht praktischer noch VOR der KÜNDIGUNG laufender Kredite/Verträge tätig zu werden, handelst du vorher und einigst dich mit den Gläubigern, dann bleibt auch die Schufa sauber ;)

Wir sind genauso abhängig von der Schufa wie K....a / Banken von den Casinos ;) würde es beide nicht geben dann hätten wir alle ein Problem :D
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Wolke am 29 Juni 2020, 22:51:47
Hey,

hab keine Ahnung vom Online spielen,aber die Bank macht sich nicht strafbar ,wenn sie den Geldwechsel ans OC zu lässt? ??

Die können doch nicht abstreiten,dass sie nicht wissen,wer oder was der Empfänger ist oder?

LG Wolke
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: wombelero am 30 Juli 2020, 23:30:48
Hi Max, wie geht es dir so??

Gibt es neues zu deinem Fall (sachlich) und wie geht es dir selber so? Haben sich Fortschritte ergeben mit der Vorladung?

Und wie geht es im Umgang mit dem Spielen selber?
Gruss und bleib stark
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: wombelero am 14 August 2020, 19:28:12
Hallo Max, du müsstest ja eine email erhalten wenn ich dir schreibe. Also, wie geht es dir??
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: M95ax am 21 September 2020, 16:41:30
Hey,

also es kam heute ein Schreib der Staatsanwaltschaft (was zu meinem Anwalt ging), dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde! Brauche auch nichts zahlen oder noch etwas befürchten. Leider bin ich immer noch nicht komplett spielfrei. Habe zwar meine kompletten Finanzen abgegeben, hier und da schafft man es leider aber immer noch etwas Geld aufzutreiben (Paysafcards). Naja ich wollte euch jedenfalls davon bereichten!

@Wombelero: Naja mir gehts da ich immer noch spiele, leider nicht sehr gut. Ich bin halt dumm und unbelehrbar aber es bringt mir ja nichts euch zu erzählen ich wäre spielfrei, wenn ich es nicht bin.

Gruß an alle und ich hoffe wenigstens ihr seit & bleibt spielfrei!
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Ilona am 21 September 2020, 17:48:28
Lieber Max,

danke für das Update. Du schreibst, dass du weiterhin spielst und bezeichnest dich als dumm und unbelehrbar. Hm! Vielleicht hat es aber auch andere Gründe. Vielleicht bist du weder dumm noch unbelehrbar. Vielleicht kannst du deine Strategie optimieren. Wie lautet denn ganz konkret dein Ziel?

LG Ilona
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: MrSans am 28 September 2020, 18:53:37
Hi Max,

freut mich zu hören, dass du den rechtlichen Kram los bist. Das ist doch schonmal gut.
Der zweite Teil deiner Nachricht hört sich leider nicht so gut an. Ich glaube auch nicht, dass du dumm und unbelehrbar bist. Wärest du das würdest du nicht so selbstreflektiert Aussagen treffen, auch wenn es widersprüchlich erscheint.
Der Weg ist eben nicht einfach, aber du darfst nicht aufgeben und schon garnicht hinnehmen, "dass du eben unbelehrbar wärst". Du brauchst nur die richtige Werkzeuge, die du vielleicht in einer Therapie oder Gruppen findest.
Bleib auf jeden Fall dran!
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Olli am 19 Dezember 2020, 14:56:25
Hi!

Ich habe den Spammer gebannt und seine Beiträge gelöscht.
Da Deine Kritik an ihm, Born, nun etwas im leeren Raum stand und es so zu Mißverständnissen kommen könnte, habe ich diesen Beitrag auch gelöscht.

Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Born4Nothing am 24 Januar 2021, 15:19:33
Hab nun auch eine solche Vorladung bekommen....hat aber gedauert^^
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Kai1220 am 24 Januar 2021, 16:33:28
Hab nun auch eine solche Vorladung bekommen....hat aber gedauert^^


Von wem geht die aus?
Da muss dich doch wer angezeigt haben oder ?
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Born4Nothing am 24 Januar 2021, 17:37:37
Ja, irgendwer hat das wohl gemacht - wer genau erfahre ich wenn mein RA die Akteneinsicht bekommt...
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Ilona am 24 Januar 2021, 21:29:58
... das interessiert mich auch. Halt die Ohren steif!
LG Ilona
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Max am 26 Januar 2021, 07:19:16
Muss ja niemand , da du ja in einem Gerichtsverfahren wegen Glücksspiel stehst, hat die Staatsanwaltschaft automatisch davon Wind bekommen. Das Schreiben ist eh nur pro forma und wird wie alle anderen aufs selbe hinauslaufen - Verfahren eingestellt.
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: Born4Nothing am 26 Januar 2021, 11:45:58
Akteneinsicht wurde beantragt.

Das wäre aber ziemlich spät - denn das ganze zieht sich ja seit Anfang 2018... aber irgendwie denke nicht das es das LG Ulm war sondern ich vermute eher das dies beim OLG Stuttgart passiert ist...denn so oft wie der Vorsitzende darauf rumgeritten ist und auch noch zig mal betont - tendiere ich dorch ziemlich stark zum OLG....
Titel: Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
Beitrag von: dieda am 02 März 2021, 22:11:08
Hallo Born,
gibt's hierzu Neuigkeiten?