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Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten

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Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #45 am: 22 Mai 2020, 21:02:07 »
Komme aus Niedersachsen, bei mir gab es sogar die Mahnung...

Aber das nach längerer Zeit erst.
Am Telefon gesagt bekommen, Sie wissen für was es war, die Ocs stehen teilweise mit Namen in meinen Auszügen...frage mich wieso dann nichts getan wurde 🤨

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Offline M95ax

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Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #46 am: 23 Mai 2020, 01:41:21 »
Also kurzes Update ich gehe jetzt nicht auf alles ein weil es den Rahmen etwas sprengen würde, verspreche euch aber solange zu berichten bis ein Urteil gefällt ist bzw bis das Strafverfahren eingestellt wurde.

Heute habe ich mit 2 Anwälten telefoniert und mich nach den Kosten erkundigt. Ich werde wohl einen Anwalt nehmen (außergerichtlich bei Einstellung des Verfahrens muss ich mit ca 900€ rechnen. Geht es vor Gericht würden nochmal ca 600€ draufkommen, also ca 1.500€). Meine Eltern übernehmen jedoch wahrscheinlich  50% der Kosten, weil meine aktuelle Finanzielle Situation keine 1.500€ übrig hat.

Habe mit den Anwälten vereinbart, dass ich mich Montag melden werde und mich für einen entscheide! Wie es dann weitergeht berichte ich hier im Forum! Habt aber bitte Verständnis wenn ich nicht jeden strategischen Punkt erläutern werde, die Gefahr das jemand mitliest wäre zu hoch..

Schönes Wochenende allen, bleibt spielfrei und mich freut es das sich so viele auf mein Thema gemeldet haben und fleißig mitdiskutieren und mir Tipps geben!

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Offline Max

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Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #47 am: 23 Mai 2020, 10:01:00 »
Servus,

ich würde erstmal ohne Anwalt bei der Polizei erscheinen und mir anhören, was die genau wollen.
Außer zu deinen Personalien musst du dich ja nicht zur Sache äußern, einen Anwalt kannst du dann immer noch einschalten.

Da es sich auch nur um das Geldwäschegesetz handeln kann, wirst du nachweisen müssen, woher das Geld stammt was eingezahlt wurde. Dafür benötigt man eigentlich keinen Anwalt.

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Rofl1312

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #48 am: 23 Mai 2020, 13:23:05 »
Servus,

ich würde erstmal ohne Anwalt bei der Polizei erscheinen und mir anhören, was die genau wollen.
Außer zu deinen Personalien musst du dich ja nicht zur Sache äußern, einen Anwalt kannst du dann immer noch einschalten.

Da es sich auch nur um das Geldwäschegesetz handeln kann, wirst du nachweisen müssen, woher das Geld stammt was eingezahlt wurde. Dafür benötigt man eigentlich keinen Anwalt.

Warum soll er dies tun?
Man möge es vielleicht nicht glauben, aber schon bei der Begrüßung kann man sich verplappern, und wenn dann da 2 weitere Leute im verhör sitzen ist man dann vielleicht nicht mehr so stark wie man eigentlich dachte zu sein.
So eine Frage bei der Begrüßung wie z.B. was haben Sie sich denn dabei gedacht? kann alles zerstören und dass schon bei der Begrüßung, mit ja oder nein kann man da nicht antworten.
Nachweisen ist nicht mehr, der Fall wird im Falle einer verweigerten Aussage an die Staatsanwaltschaft abgegeben, und dann geht es ab vors Gericht sofern der Anwalt hier nicht die Einstellung bewirken kann.

Er brauch so oder so einen Anwalt, denn seine Anzeige wird dann vor dem Landgericht verhandelt, anhand des Streitwertes.
Anhören brauch er sich nichts, er weiß worum es geht er muss jetzt nur noch wissen worauf sich die Bank beruft.

Also:
-Anwalt einschalten
-Aussage verweigern (nicht erscheinen sowie Absage per Post)
-Akteneinsicht beantragen
-Anwalt wird ihn verteidigen in dem er die Staatsanwaltschaft kontaktiert
-Einstellung/Gerichtsverhandlung

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Offline Olli

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Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #49 am: 23 Mai 2020, 14:18:09 »
Hi Max!

Es fühlt sich gut an zu lesen, wie Du an das Gute im Menschen glaubst ... :)
Bleibe bitte dabei ... aber bitte nicht im Rahmen einer Vorladung.
Hier werden Beweise gesammelt. Wie es in dem Link sinngemäß bereits heisst - man kann da nichts richtig, sondern nur falsch machen.

Erst kürzlich habe ich selbst eine Anzeige aufgegeben. Da habe ich den Sachverhalt geschildert.
Aus meiner Sicht war alles vollkommen klar erläutert.
Als ich dann aber den Anzeigentext vor dem Unterschreiben noch einmal durchgelesen hatte, wurde klar, die Polizistin hatte nicht alles verstanden.

Und obwohl die Polizei ja objektiv eine Vernehmung vornehmen soll, wird dies wohl in vielen Fällen nicht ohne die vorherige Beeinflussung durch die Anzeige geschehen.
Daher ist Vorsicht geboten - egal ob schuldig oder unschuldig.

Wir haben übrigens im Rahmen der PP-Chargebacks auch immer vor den Telefonaten gewarnt, die der Zahlungsdienstleister sich gerne immer wünscht.
Wir sind keine Juristen und so können wir für uns unverfägliches äußern, was sich im Nachhinein aber zu unserem Nachteil darstellt.

"Sie brauchen sich zu dem Sachverhalt nicht äußern" - sollte man wörtlich und vor Allem ernst nehmen!
 
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #50 am: 23 Mai 2020, 15:25:23 »
Das ist das Selbe wenn man von der Polizei angehalten und gefragt wird: Sie wissen warum wie Sie angehalten haben!? - Wenn man nun JA sagt dann gilt das als Vorsatz und das Bußgeld verdoppelt sich!
<a href="https://twitter.com/B4Nothing">follow on Twitter</a>

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #51 am: 24 Mai 2020, 12:21:48 »
Hallo M95, wieso nutzt Du nicht die hier im Forum Dir vorgeschlagene kostenlose Erstberatung??

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Rofl1312

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #52 am: 24 Mai 2020, 12:43:49 »
Hallo M95, wieso nutzt Du nicht die hier im Forum Dir vorgeschlagene kostenlose Erstberatung??

Egal wie er es macht, am Ende muss er einen Anwalt hinzuziehen ;)

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Offline M95ax

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Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #53 am: 24 Mai 2020, 15:40:35 »
Hey die zwei Ansprechpartner sind wohl bis Dienstag nicht da und da sie bei Akteneinsicht ja auch Geld kosten und etwas zu weit weg wohnen (Bielefeld) suche ich mir lieber einen Anwalt aus der Nähe.. Ich rechen so ca mit 1500€ ist aber denke ich gut investiertes Geld... wenn ich mir überlege das 1.500€ früher oft in 1 Stunde verzockt waren...

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #54 am: 24 Mai 2020, 17:38:00 »
Hi M95ax, ICh stimme dir zu, dieser Betrag ist zwar hoch, aber absolut richtig investiertes Geld. Ratschläge aus internet foren sind in der regel super gut gemeint, aber niemand kennt deine komplette Situation. Ja, nimm dir einen Anwalt in deiner Nähe, auch wichtig dass du ein gutes Gefühl hast, also "die chemie stimmt". Und sei ehrlich, dann kannst du auch richtig beraten werden.
Viel Erfolg

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Bastian0307

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #55 am: 24 Mai 2020, 20:38:29 »
Vor allem hilft es noch soviel zu lesen und sich die Regularien zu merken. Wenn man in eine Notsituation gerät und das rechtliche Know How nicht hat ist man echt im A**** wenn man adhok antworen muss.

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Offline M95ax

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Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #56 am: 26 Mai 2020, 09:24:10 »
Habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet! Er hat mir soeben eine Vollmacht geschickt die ich unterschreibe. Danach wird er mich vertreten und Akteneinsicht fordern. Zur Polizei werde ich nicht gehen. Unser Ziel ist das es zu keinem Gerichtsverfahren kommt und die Anklage fallen gelassen wird!

Ich melde mich sobald es etwas neues gibt!

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #57 am: 26 Mai 2020, 10:37:19 »
Also ich gehe stark davon aus, dass es sich hier eine Anzeige wegen Geldwäschegesetz handelt, die dein Bank veranlasst hat.  Ich denke mal, du musst nachweisen, wo das Geld hergekommen ist

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #58 am: 06 Juni 2020, 04:29:34 »
Also ich gehe stark davon aus, dass es sich hier eine Anzeige wegen Geldwäschegesetz handelt, die dein Bank veranlasst hat.  Ich denke mal, du musst nachweisen, wo das Geld hergekommen ist

1. erstattet die Bank selber keine Anzeige bzw leitet kein Strafverfahren bzgl einer möglichen Straftat hinsichtlich der möglichen Geldwäsche ein, sondern die Ermittlungsbehörden/Staatsanwaltschaft
2. erwähnt er ja anfangs, das es sich mittlerweile um eine Vorladung zum Straftatbestand der Teilnahme an unerlaubten Glücksspiels geht,- und die vorangegangene mögliche Ermittlungen ausgelöst aus der vermuteten (möglicherweise) Geldwäsche somit bereits ausgeschlossen wurde

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #59 am: 25 Juni 2020, 09:38:51 »
Hi Max, wie geht es dir? Bist du in dieser Sache weitergekommen, hat sich was ergeben?

Wünsche dir Erfolg und Stärke!

 

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