Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Paypal Chargeback und Kontoschließung

  • 128 Antworten
  • 55325 Aufrufe
Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #105 am: 26 Februar 2018, 16:26:56 »
Ich habe das reekman Schreiben angewandt

Bei paypal ! Da war inkasso aber schon aktiv! Verwiesen mich an inkasso
Inkasso hab ich dann auch mal angeschrieben: hier kam rin Schreiben:

Sie verhalten siich widersprüchlich,wenn sie zunächst an einem Glücksspiel teilnehmen und dann im Nachhhinein sich auf einen Standpunkt stellen ,paypal hätte die Transaktion nicht ausführen dürfen , da sich bei dem zugrundelegenden Rechtsgeschäft um eine verbotene Aktivität handelt.ebenso ist es nicht nachvollziehbar das sie an einem glücksspiel teilnehmen und dabei wissen, das dieses glücksspielunternehmen keine behördliche Erlaubnis hat.
Bitte überweisen sie nun.................

Alles andere wurde ignoriert...dann kam ein gerichtlicher Ma/nbescheid!

Der wurde fristgerecht mitte dezember widersprochen mit drn reekman schreiben
Ich habe bis jetzt ende februar nichts mehr bekommen. Ich kann mich immer noch auf diese:casino einloggen
Deshalb meine frage ..wie geht es weiter .. bekomme ich auf jjeden fall schriftlivh bescheid oder kann es passieren das ich nix mehr höre ohne brief

Die Argumentation von Paypal funzt nicht mal ansatzweise denn ein kleiner Otto Normalspieler hat es ja erst nachher erfahren und nicht vorher. Aber paypal hat es eindeutig vor den Cooperationsverträgen mit den diversen Online Casinos gewusst nd hat trotzdem Verträge abgeschlossen ;)

Vermutlich ist nach 8 Wochen ausgebucht worden   

Ex Inkasso Mitarbeiter , keine juristischen Fachkenntnisse

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #106 am: 26 Februar 2018, 16:41:50 »

Zitat
Zitat
Wie soll Paypal euch beweisen, dass ihr gewusst habt, dass das ein illegales glücksspiel ist?

Illegales Glückspiel ist das Eine (und da dürfte es vollkommmen egal sein, ob man es gewusst hat oder nicht) - ein Chargeback mit dem Wissen der Illaglität könnte auf einen Betrug hindeuten.


Das wäre allerdings meiner Meinung nach irgendwo eine richtige Lachnummer , wenn paypal darauf hinweist das die Geschäfte illegal sind und der Kunde hätte das wissen müssen. Wenn es der Kunde hätte wissen sollen dann hätte es paypal erst recht wissen müssen.

Wäre evtl mal eine rein moralische Diskusion etwas offtopic wert finde ich :

Zahlungsdienstleister bietet Bezahlmöglichkeit über wissentlich illegales Geschaft an.
Kunde weis das (gibt es natürlich nicht zu) und nutzt dies aus und lässt sämtlche die Lastschriften platzen. Selbst wenn er Auszahlungen bekomen hatte sind dem Zahlungsdienstleister und dem casino ja sowieso rechtlich die Hände gebunden. Wer ist aus moralischer Sicht der Gute und wer der Böse ?   :-\   





Ex Inkasso Mitarbeiter , keine juristischen Fachkenntnisse

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #107 am: 27 Februar 2018, 15:19:02 »
https://youtu.be/sESRN9udut4 Ein schöner Beitrag von Ilona. 

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #108 am: 02 März 2018, 17:48:17 »
Klasse , den Link werde ich in den schuldnerforen bei Fragen zu diesem Komplex plazieren  :)
Ex Inkasso Mitarbeiter , keine juristischen Fachkenntnisse

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #109 am: 08 März 2018, 22:03:11 »
Zählt das Paypal Chargeback auch für Sportwetten bei bwin?


Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #110 am: 09 März 2018, 07:39:48 »
Wichtig: Aus welchem Bundesland kommst Du? Aus welchem Bundesland heraus hast Du gespielt?
(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen. Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

*

Offline Ilona

  • *****
  • 3.640
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #111 am: 09 März 2018, 12:41:41 »
Nein, egal aus welchem Bundesland du kommst bei Süprtwetten funktioniert das nicht. Die werden derzeit in Deutschland geduldet und sind nicht wie Onlinecasinos ausdrücklich verboten!!!
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #112 am: 09 März 2018, 12:54:02 »
Hallo Ilona,

in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes heisst es mitunter:

"Die darüber hinaus im Verfahren BVerwG 8 C 18.16 angegriffene Untersagung von Online-Sportwetten ist nicht zu beanstanden, weil die Klägerin nicht über die erforderliche Konzession verfügt und diese auch nicht beantragt hatte. Dies kann ihr entgegengehalten werden, weil das Erfordernis einer Konzession mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar ist. Die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags über die Erteilung von Konzessionen für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten bewirken keine Diskriminierung von in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmern. Sie sind hinreichend klar, genau und eindeutig formuliert und setzen dem Auswahlermessen in ausreichendem Umfang Grenzen".


Ich verstehe das so, dass nur der Sportwetten anbieten darf, der über eine entsprechende Konzession verfügt.

Liege ich da falsch?

LG Michael
(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen. Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #113 am: 09 März 2018, 13:04:07 »
Ilona, ich habe nocheinmal ein Urteil aus NRW rausgesucht:

Hier kann man daraus schliessen das Sportwetten generell erlaubt sind!!!
Und zwar dann wenn es sich um die reine Vermittlung handelt. Und das ist ja meistens der Fall. Das heisst jede Bruchbude kann z.B. an xxx vermitteln und das legal.

Kommando zurück. Ilona du hast Recht!

LG Micha
(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen. Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #114 am: 09 März 2018, 15:23:52 »
Ok, danke für die Rückmeldung!

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #115 am: 13 März 2018, 15:20:23 »
Na und ?
Geklagt wird auch bei den bekannten online sportwettenanbieter nicht.Da kann selbst Oli Khan nix ändern (Nur Chuck Norris könnte das)
Im Netz und in den großen Verbraucherplattforen ist kein einziger Hinweis das das jemals versucht wurde. Auch in den großen Urteilsdatenbanken we z.b jurion kein AZ

Die "Gegenseite" hätte doch längst Nachweise im Netz bzw auf den entsprechenden HPs plaziert gäbe es da was. Es ist aber nicht ein einziges AZ zu finden.

Ich bin Mod. bei 123recht.net und wir haben in 10 Jahren keine einzige (!) Anfrage bezüglich einer in die Wege geleitete Klage eines Wettanbieters wg paypal Stornierungen erhalten.Bei Tausenden von Anfragen jährlich ist dies , meiner Meinung nach, ein starkes Indiz das keine wirkliche Klagefreude bei Chargebacks vorhanden ist.
 

 
« Letzte Änderung: 13 März 2018, 15:28:05 von thehellion »
Ex Inkasso Mitarbeiter , keine juristischen Fachkenntnisse

*

Frank

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #116 am: 14 März 2018, 11:25:58 »
Hallo

Habe mir eben im Forum durchgelesen wie alle ihre Paypal Zahlungen zurückbuchen von den online casinos, da DIE FORDERUNG NICHT EINKLAGBAR UND NACH DEUTSCHEM RECHT NICHT EXISTENT ist und OCs illegal sind .
Ihr armen wurdet von paypal und den Online Casinos ja gezwungen 2000€ bis unfassbare 85000 € einzuzahlen euch arme leuten muss ja unbedingt geholfen werden und allle anderen die per Sofortüberweisung oder andere Zahlungsdienstleister eingezahlt haben sehen Ihre Kohle nie wieder.

Wie erbärmlich ihr doch seit erst ein Glücksspsiel eingehen und dann mit den Konsequenten nicht klarkommen. Nicht das ich online casinos in schutz nehmen will, verachte diese auch, aber was ihr macht ist genauso arm.
Wie geldgeil der Mensch doch sein kann. Nur eins weiss ich wer Tausende an € in Glücksspiel investiert und die Kohle zurück bekommt wird sie sowieso zu 99% wieder in anderen Spielhallen Spielcasinos verzocken, das ist doch das einzigste worum es euch geht seit doch ehrlich.
 
Wievielen Spielern Olli Ilona und Co. verholfen haben an neues Suchtmittel zu gelangen und weiter zu spielen ich hoffe das ist euch klar !
Ich bin selbst Spieler habe manche kennen mich noch aus einem alten Forum was geschlossen wurde.
Ich spielte aber fast immer nur in Spielhallen und Casinos und kaum online zum Glück .
Im Laufe letzten Jahres habe ich mein Glück auch online versucht und ca. 4500€ verloren aber mit Sofort gezahlt. Und zur Hälfte der Zeit war ich auch noch im Hartz4 Bezug und ich habe mich auch abgefunden und den Verlust abgeschrieben, obwohl ich es viel nötiger wie fast alle anderen hier hab das Geld wieder zubekommen.

Und wenn ich hier immer das Argument sehe OCs sind illegal in Deutschland und die Summen nicht einklagbar vor dt. Gericht , wenn man danach geht müssten alle ihre Gelder wiederbekommen und nicht nur die PayPal User.

An alle Paypal Rückbucher , seid euch nur im klaren ihr habt die Kohle wieder aber denkt nicht das ihr diese Chance nochmal bekommt das verspielte Geld wieder zu bekommen.

Ich bin ehrlich ich wünsche ihr hättet das Geld nicht bekommen, denn es ist nicht mehr eures ihr habt es verspielt.

Und sowieso zu 99% von euch habt oder werdet das Geld eh wieder ins Spiel investieren.
Ich will nicht wissen wieviele die Hilfe von Ilona nur ausgenutzt haben um mit dem Geld weiterzuspielen.

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #117 am: 14 März 2018, 11:34:30 »
Schreib doch einfach an die Online Casinos und an Paypal und bitte Sie sich an deutsches Recht zu halten! Dann gibts kein Chargeback und Du kannst Dir den ganzen Text hier sparen.
(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen. Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

*

Frank

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #118 am: 14 März 2018, 12:19:57 »
Innerhalb der EU bemüht man sich derzeit, Geld-Forderungen aus einem EU-Land auch in allen anderen EU-Ländern eintreiben zu können. Seit Januar 2017 gibt es zum Beispiel die Möglichkeit der Kontensperrung, bei der ein Gericht in einem EU-Land das Konto eines Schuldners in einem anderen sperren lassen kann. Anwaltliche Hilfe sollte man wohl mindestens in Anspruch nehmen, wenn man unbedingt seine Spielverluste wiederhaben will.



Die Sache wird auch bei vielen lange nicht vorbei sein denn Sie könnten in Zukunft nach europäischem Recht verklagt werden von OCs mit gültiger EU Lizenz.


Wie die OCs jetzt wohl nach euren Rückbuchungen mit euren Daten umgehen an wieviele Mafiafirmen in Malta die Daten verkauft werden , man weiß es nicht.


Eine Frage noch hättet ihr bei einem großen Gewinn euch auch hier im Forum gemeldet um nach einer Möglichkeit zu suchen den Gewinn wieder zurück zubuchen da er aus illegalem online Glücksspiel stammt ? ;D

Re: Paypal Chargeback und Kontoschließung
« Antwort #119 am: 14 März 2018, 12:29:38 »
1. Wenn auf die Forderung verzichtet wurde kann man sie nicht mehr eintreiben du schlaumeier.

2. bist du bestimmt so ein kleiner casino-affiliate dem seine provisionen zurückgebucht wurden. hast du mich gestern auch auf youtube angeschrieben? hahahahaha.
(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen. Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums