Glücksspielsucht => Aktuelles und Termine => Thema gestartet von: Ilona am 25 Juni 2019, 16:44:43

Titel: SKRILL
Beitrag von: Ilona am 25 Juni 2019, 16:44:43
Hallo zusammen,

ich hatte euch ja mitgeteilt, dass ich Mitte April in der 20 Uhr Ausgabe der Tagesschau was zur Möglichkeit der Rückforderung bzw. dem Chargeback bei Forderungen von Onlinecasinos gesagt hatte. Daraufhin hat mir eine Zuschauerin, die das gesehen hat, ein Urteil aus 2017 zugeschickt, das sie gegen SKRILL erwirkt hat. Da ich wusste, dass Lenné ein ähnliches Verfahren führt, habe ich das sofort an die Kanzlei weitergeleitet.  Lenné hat jetzt aktuell im Newsleter darüber berichtet: https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/rechtsprechung-zum-thema-online-gluecksspiel.html

LG Ilona
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: kotek123 am 25 Juni 2019, 17:05:14
also wenn ein negativ beispiel für mitwirkung der zahlungen am verbotenem glücksspiel  zu zeigen wäre, dann ist Skrill ganz vorne.
ich fand schon immer krass wie offen die sogar auf der Website so agressiv werben. dass bisher selten jemand gegen dieses
unternehmen vorgegangen ist liegt  daran dass die ihren sitz in england haben. aber gerichtsstand ist eindeutig deutschland
auch wenn die 1 Mio. mal in ihren AGB's das versuchen auszuschließen.
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Herr R. am 25 Juni 2019, 19:39:55
Kann man das Urteil auf Paypal übertragen??
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Pocasso am 25 Juni 2019, 20:08:59
Durch Skrill wird das Bezahlen via Lastschrift möglich gemacht..... Ja also ist dieses Urteil auch auf PayPal übertragbar
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Herr R. am 25 Juni 2019, 20:25:08
@pocasso

Das ist dann ja für alle von uns sehr erfreulich 😊😊😊
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Herr R. am 25 Juni 2019, 20:26:13
Ich habe im Moment noch Infoscore am Arsch mit ihren Mahnungen.
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Kläger2018 am 25 Juni 2019, 21:03:26
Mich würde das Urteil auch interessieren, insbesondere zum Thema Zuständigkeit des AG Wiesbaden? Besteht die Möglichkeit, Zugang zu diesem Urteil zu erhalten? VG
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Ltr88 am 25 Juni 2019, 21:50:39
Naja Freut euch erst einmal nicht so früh! noch is doch noch nix bekannt wirklich davon.... ich werde Freitag mal die Kanzlei danach fragen ob da was dran is und wie es zurzeit aussieht falls Sie mir Info geben werde ich euch Bescheid geben.... mir persönlich sind keine Fälle bekannt die derzeit laufen und schon positiv sind für uns das müsste man doch schnell irgendwo in Google finden wen es doch so wäre ?
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Herr R. am 25 Juni 2019, 21:52:18
Eben nicht es soll doch alles unter Verschluss bleiben deswegen wird man so schnell nichts finden !!!!!
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Pocasso am 25 Juni 2019, 21:54:35
Sag Mal habt ihr nicht zugehört 😂
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Herr R. am 25 Juni 2019, 21:56:32
Doch schon aber kläre bitte mal auf Pocasso
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Ltr88 am 25 Juni 2019, 21:57:22
In wie fern nicht zugehört?
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Pocasso am 25 Juni 2019, 22:06:47
@LTR88
Das Urteil liegt der Kanzlei Lenne vor. Also wird da was wahres dran sein die Frage ist ob wir es zu Gesicht bekommen um vielleicht beim nächsten Schreiben dies mit einbeziehen dürfen. Aber es ist da und die Frage stellt sich auch ob PayPal davon Kenntnis hat währe ein Druckmittel mehr.
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Ltr88 am 25 Juni 2019, 22:09:11
Okay danke für
Die Information von whdg bekomme ich leider null Infos über sowas auch per Nachfrage nicht.... woher hast du den die Information das aktuell wirklich ein Fall positiv für uns war? Und war es nur eine Klage gegen Skrill oder auch Paypal? Das würde mich am meisten interessieren ...
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Ltr88 am 25 Juni 2019, 22:12:13
Ps wen du den Fall von 2017 meintest dann hat sich meine Frage schon erledigt.... das wäre ja nix aktuelles kk gab es auch früher was positives und nun is ja das Gegenteil eingetroffen ....
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Pocasso am 25 Juni 2019, 22:16:37
Double post
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Pocasso am 25 Juni 2019, 22:17:21
Hat Ilona schon geteilt.

https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/rechtsprechung-zum-thema-online-gluecksspiel.html
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Pocasso am 25 Juni 2019, 22:24:37
Nicht das wir uns missverstehen.... Dieses Urteil ist gegen das Unternehmen Skrill ... Skrill und PayPal machen aber das gleiche du kannst bei Skrill auch wie bei PayPal bezahlen und sie Buchen es dir von deinem Konto ab . Deshalb währe dieses Urteil von Vorteil . Also nicht falsch verstehen es gibt gegen PayPal bis jetzt keine bekannten Urteile.
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Herr R. am 25 Juni 2019, 22:33:42
Pocasso kein Thema danke für die Informationen.
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Ltr88 am 25 Juni 2019, 22:56:05
Okay danke für die Info nur leider von 2017..... dachte es gäbe was aktuelles von 2019..... oder verstehe ich was falsch?
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: blackib am 26 Juni 2019, 17:50:59
Naja ist schon von zentraler  Bedeutung  das Urteil. Schließlich agiert  der  Zahlungdienstleister ähnlich oder gar vergleichbar wie Paypal in einigen Zahlungsvorgängen. Wir hatten ja bisher nur Urteile von Kreditkartenbetreibern.
Ich finde es also durchaus auch wenn es nur ein Amtsgericht war von zentraler Bedeutung.
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Pocasso am 26 Juni 2019, 18:07:08
Habe selber übersehen das dort sogar ein Aktenzeichen vorhanden ist , in wie fern dürfen wir dieses benutzen da es ja nicht öffentlich (jetzt von Lenne) ist. ???
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Ilona am 26 Juni 2019, 19:43:14
Lenne hat es von uns. Es ist leider nicht online abrufbar.
LG Ilona
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Pleitegeier am 26 Juni 2019, 20:39:16
Hallo,

Ich habe mich bereits viel in diesem Forum eingelesen. Nun ist das der erste Fall von dem ich höre welcher mit meinem Identisch zu sein scheint. Ich habe über Rapid Transfer im Casino bezahlt, die Bank hat es (zum Glück) nicht ausgeführt und nun habe ich das erste Schreiben des Inkasso Büros. Ich habe das abgewandelte Reckmann Schreiben wie die meisten es bei Paypal verwenden erstmals als Antwort geschickt.
Bei mir handelt es sich um 6.000 Euro, hatte zwar immer ein Komisches Gefühl mit dem Gedanken gegen Skrill ein Prozess zu beginnen, wollte es aber versuchen. Allerdings habe ich jetzt einen kleinen Hauch von Hoffnung, dass eventuell Skrill "so einfach" wie Paypal auf Ihre vorderungen Verzichtet ? Zumal sie ja anscheinend schonmal ein solchen Prozess verloren haben.

Gegen meine Sucht kämpfe ich, bzw durch die Angst und Gedanken welche mir die ganze Sache mit Skrill macht keine Ambitionen mehr.

Vielleicht hatte noch jemand etwas ähnliches ?

LG ein Leidengenosse
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Pocasso am 26 Juni 2019, 20:47:50
Melde dich bei Lenne , der hat das Urteil vorliegen und könnte dir dabei helfen.....
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Kläger2019 am 01 Juli 2019, 17:15:24
Lenné sagt: „Gegen Skrill vorzugehen bestehen sicherlich Erfolgsaussichten.
Allerdings gibt es aktuell auch negative Rechtsprechung zum Thema Mitwirkung an Zahlungen für Onlineglücksspiel. Da es auch Risiken gibt, empfehle ich Ihnen das entweder über WHDG zu machen oder noch auf die Entwicklung der Rechtsprechung abzuwarten“.

Soll ich jetzt Skrill verklagen oder doch abwarten? Über 75.000€ über Skrill eingezahlt.
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Olli am 01 Juli 2019, 17:49:47
Das sind knapp 38.000 € für WHDG ...

Und die nehmen ja auch nur die Sachen an, die Erfolg versprechen.

Da würde ich als Mitarbeiter/Anwaltlicher Vertreter von WHDG auch davon abraten es alleine mit einem Anwalt zu versuchen.
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Kläger2019 am 01 Juli 2019, 19:39:45
Wieso 38.000€ für WHDG? Ich erhalte im Erfolgsfall 56-57% der Summe. Das wären knapp 42.-43.000€ Euro für mich. Ist nicht wenig Gerede.

Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Gonzo09 am 01 Juli 2019, 20:10:05
Mathe 5....
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Max am 01 Juli 2019, 20:27:47
eher 6  8)
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Kläger2019 am 01 Juli 2019, 20:48:15
Mit welcher Begründung?
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Gonzo09 am 01 Juli 2019, 21:18:22
Ironie. Schon gut. War nicht böse gemeint. Hoffe du kriegst dein Geld. Viel Erfolg.
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Kläger2019 am 01 Juli 2019, 21:23:05
:) vielen Dank
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Olli am 02 Juli 2019, 06:43:09
Moin!

Nä ... Mathe 1 ... damals ... vor Äonen ... im letzten Jahrtausend ...  8)

Natürlich habe ich hier nur überschlagen - das ändert aber nichts am Geschäftsmodell.
Für mich ist das Geschäftsmodell der reinste Wucher.

Hier werden Menschen in ihrer Not auch noch ausgebeutet mit der Begründung, die würden Verbrauerschutz betreiben.

Schau Dich an, Kläger ... Du gibst Dich mit nicht ganz 60 % zufrieden.
Dafür trägst Du lediglich nicht das Risiko eines Prozesses ... aber Moment ... welchen Prozess ... damit soll ja noch gewartet werden - um Urteile abzuwarten - um das Risiko eines Prozesses zu minimieren.
Ihr unterschreibt also, damit ihr warten dürft ...
Sollte das Risiko aber minimal sein, dann könnt Ihr doch auch selbst klagen ...
Um 100 % zu erreichen. Sind die 40 %, die ihr an WHDG abdrückt, nicht auch ne Menge Geld?
WHDG wird nicht klagen, wenn das Risiko aber zu hoch ist - wie jetzt gerade - sie halten Euch hin.

Kläger, ich verurteile weder Dich noch all die Anderen, die dort unterschreiben. Ja, ich verstehe es sogar - in Eurer Situation würde ich wahrscheinlich genauso handeln.

Doch ich mag das Geschäftsmodell nicht. Für mich ist das schlicht Wucher.

Bietet WHDG noch die Variante an mehr abzudrücken, wenn Ihr sofort von Ihnen den Restbetrag ausbezahlt bekommt?
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Gonzo09 am 02 Juli 2019, 08:41:43
Olli... Nein, die Variante gibt es nicht mehr.
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Ltr88 am 02 Juli 2019, 08:46:30
Da hat Olli ja auch recht whdg macht nicht mehr was auch du machen kannst! 8 Wochen buchst du selber zurück und darfst als Belohnung erst mal zahlen ! Alles nach 8 Wochen wird schnell von whdg aufgegeben wen die Bank nein sagt daher Kan man dass auch selber machen !
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Kläger2019 am 02 Juli 2019, 09:51:41
Paypal kann man selber machen dafür braucht man eigentlich keinen Anwalt.

Es geht mir um Skrill Sofortüberweisung und Giropay sowie Kredikarte. Darüber werden Summen in 5 Stellungen Bereich transferiert.

@Olli: jetzt hat mich deine Aussagen stutzig gemacht. Aber wenn ich bei über Skrill 75.000 eingezahlt habe. Und die Chance bei 90% liegt nach den Urteilen. Dann muss ich ja trotzdem kann 7.500€ vorstrecken und dann ist es auch nicht 100% sicher ob es klappt? Bin jetzt iwie in der Zwickmühle...
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Ltr88 am 02 Juli 2019, 09:57:39
Vielleicht kannst du mit ner Kanzlei ein Vergleich erhalten bei skrill....wäre das günstigste und schnellste verfahren gehen jahre
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Sabrina2019 am 26 Januar 2020, 18:04:58
LTR88 - hast du schon etwas mit Skrill erreicht bzw. Bist du gegen sie vorgegangen?
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Pleitegeier am 12 Februar 2020, 15:42:16
Hallo.

Leider hatte ich damals vor ca. Genau einem Jahr auf der Seite Netbet mit Rapid Transfer ca. 3000 Euro eingezahlt. Diese wurden allerdigngs nicht vom Konto abgebucht und so entstand ein Negativ Saldo auf dem Skrill Konto.

Nach vielen Wiederspruch Schreiben und Wechsel der Kanzlei auf der Seite von Skrill ist heute der Gerichtliche Mahnbescheid gekommen.
Jetzt geht mir tatsächlich "das Herz in die Hose" . Ich würde behaupten ich habe mich mit dem Tema sehr gut auseinander gesetzt und bin der Überzeugung im recht zu sein. Trotzdem ein doofes Gefühl. Jetzt muss ich mir wohl doch rechtliche Unterstützung suchen ? Wie finde ich am besten die Passende? Oder muss ich doch in den Apfel beißen und einfach bezahlen?

Kann ich, wenn ich jetzt widerspreche doch noch vor einem Tatsächlichen Verfahren "den Schwanz einziehen" ?

Wie sind eure Erfahrungen?

Lg und Hoffnungsvoll
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Born4Nothing am 13 Februar 2020, 07:43:50
Einfach dem Mahnbescheid fristgerecht widersprechen und abwarten....
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Pleitegeier am 13 Februar 2020, 08:22:09
Danke für deine Antwort !
Hilfe eines Anwalts benötigte ich dafür noch nicht ?

Kann ich dann vor dem möglichen Verfahren immernoch zurück ziehen?
Und in was für einen Zeitraum würde dann in etwa das Verfahren eröffnet ?

Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Olli am 13 Februar 2020, 08:22:59
Der gerichtliche Mahnbescheid ist ein Punkt, an dem viele einknicken und doch noch bezahlen.
Wenn aber form- und fristgerecht wiedersprochen wird, dann ist die Gegenseite wieder am Zuge.
Sie haben dann die Möglichkeit Klage einzureichen.
Diesen letzten Schritt macht PayPal derzeit nicht, wartet stattdessen immer wieder mit bereits bekannten Zahlungsaufforderungen auf.

Suche hier mal nach dem anderen Skrill-Thema und belesen Dich darin.
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Born4Nothing am 13 Februar 2020, 08:23:35
Nein, den Widerspruch musst du schon selber machen und steht auch auf dem Mahnbescheid dabei.

@Olli

Hier geht es aber um Skrill aber ich denke die werden sich ebenso verhalten wie PP
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Pleitegeier am 13 Februar 2020, 09:01:38
Danke schonmal.

Ich bezweifle auch das Skrill Klage einreichen wird. Hatte wie schon gesagt mich gut belesen. Zusätzlich spricht die Tatsache, dass die erste Kanzlei den Fall weiter gegeben hat meiner Meinung nach auch für mich.

Trotzdem weiß ich nicht ob ich die Kraft für einen Prozess hätte. Solange alles noch " vom Sofa aus " geht ist es kein Problem.
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: BePoMeng am 13 Februar 2020, 09:38:10
Danke schonmal.

Ich bezweifle auch das Skrill Klage einreichen wird. Hatte wie schon gesagt mich gut belesen. Zusätzlich spricht die Tatsache, dass die erste Kanzlei den Fall weiter gegeben hat meiner Meinung nach auch für mich.

Trotzdem weiß ich nicht ob ich die Kraft für einen Prozess hätte. Solange alles noch " vom Sofa aus " geht ist es kein Problem.

Chill und bleib erstmal schön ruhig. Auch Skrill wird auf den PP Prozess warten.

Mach es wie die beiden Vorredner beschrieben haben, einfach fristgerecht widersprechen.

Wenn du magst kann ich dir gerne was zukommen lassen per PN.

Gruß.
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Rosa am 21 Februar 2020, 11:46:05
Hi,

Ich lese und lese und lese- bei mir bilden sich aber nur Fragezeichen

Also ich habe mit skrill und klarna und sofortüberweisung Zahlungen getätigt wir reden von 50.650 Euro ( habe es mir alles akribisch aufgeschrieben und eine excel Tabelle gemacht)

Nun meine frage - ist es möglich es zurückzuholen oder sollte man noch warten? Denn noch habe ich zeit , da es ja überall heißt drei Jahre rückwirkend wir reden von Einzahlungen beginnend 2018

Ich lese viel über Paypal aber blicke nicht durch wenn es um skrill und die anderen Dienstleistern geht

Ich bitte euch mir zu antworten und nicht mit von wegen musste lesen steht in dem Trend oder steht doch da oben, wenn ich es erkennen könnte und die ganze Korrespondenz analysieren kann dann würde ich nicht fragen

Ich bin jemand der es gerne einfach mag ohne mir irgendwelche Sätze durchzulesen die ich erst anhand einen BGB oder Dudens analysieren muss um sie zu verstehen

Ich verstehe die Komplexität eines Körpers und die chemische Zusammensetzungen bestimmter Prozesse und Wirkungsweisen aber wenn es um papierkram geht und Rechtssprechungen ausserhalb meines Berufes bin ich wie soll ich sagen eher einfach gestrickt

Ich danke euch schonmal im Voraus
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Rosa am 21 Februar 2020, 11:52:26
Und nein ich bin kein Autist - klinkt so wenn man sich den Beitrag durchliest aber bin ich nicht

Ich bin nur in meinem leben schon des öfteren auf die „ Xresse „ gefallen und bin es leid mit mich komlizierten Dingen zu beschäftigen wenn es Menschen und Leute gibt die dafür studiert haben oder spaß an der Sache haben
Also habe ich mir angewöhnt Dinge zu hinterfragen anstatt mich alleine hinzusetzten sie zu analysieren und dann nachher doch falsch zu verstehen - also lass ich mir Dinge lieber erklären in der Hoffnung sie richtig zu verstehen um denn daraus meine Schlüsse zu ziehen und zu entscheiden ;-)
Titel: Re: SKRILL
Beitrag von: Lexlander am 21 Februar 2020, 12:40:57
Na na na , immer langsam reiten.

3/4 von deinem Beitrag handelt davon sich zu rechtfertigen ...

Ich denke es macht aktuell Sinn das Urteil in Stuttgart abzuwarten . PP hat hier noch bis März Zeit eine Begründung für ihre Berufung einzureichen .