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Mal eine blöde Frage

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Mal eine blöde Frage
« am: 25 Juli 2018, 17:30:34 »
Auch bei mir geht es um das leidige Thema Chargeback und PayPal. Ich habe mich jedoch dazu entschieden, gleich zu Beginn einen Anwalt einzuschalten. Ich hoffe, das ist die richtige Entscheidung, da ja hier in vielen Fällen gesagt wird, dass man das Ganze durchaus selbst in die Hand nehmen kann.

Meine Frage ist nun, sobald es mit dem Schriftverkehr losgeht (PayPal, Inkasso usw), wird der Schriftverkehr dann immer mit meinem Anwalt erfolgen, also muss sich das Inkassounternehmen an diesen wenden, oder schreiben diese mir und ich muss es an den Anwalt weiterleiten?

Sorry, wenn ich so blöd frage, aber in über 40 Jahren war ich noch nie in der Situation einen Anwalt einzuschalten, gescheige denn eine Inkasso-Schreiben erhalten zu müssen.

Am liebsten würde ich direkt den Anwalt fragen, aber der ist leider noch bis Ende kommender Woche im Urlaub. :-) Von daher erhoffe ich mir, dass hier jemand ggf. seine Erfahrung mit mir teilen kann.

Danke Euch!

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Offline Ilona

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  • 3.663
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Mal eine blöde Frage
« Antwort #1 am: 25 Juli 2018, 18:02:13 »
Das läuft dann alles über den Anwalt.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Mal eine blöde Frage
« Antwort #2 am: 25 Juli 2018, 21:06:02 »
Herzlichen Dank für die schnelle Reaktion Ilona!

Re: Mal eine blöde Frage
« Antwort #3 am: 06 September 2018, 11:59:58 »
Du hättest einen Anwalt gar nicht gebarucht. Es genügt wenn du den reekmann brief umänderst
und an paypal per einschreiben mit rückschein schickst.
Dann wirst du von den eine email bekommen dass sie auf ihre Forderung verzichten.

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Offline Olli

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  • 6.810
Re: Mal eine blöde Frage
« Antwort #4 am: 06 September 2018, 12:50:48 »
Hi Fenasi!

Die Sache ist die ... wir wissen nie, ob wir alle Informationen erhalten ... oder ob sie wahrheitsgemäß sind (aus Unwissenheit heraus).

Jedes Chargeback ist ein Einzelfall und ist daher auch juristisch als solcher zu betrachten.

Wenn Du das Reekmann-Schreiben aufrufst, verweist der Autor ausdrücklich hierauf:

Zitat
Die dort wiedergegebene rechtliche Argumentation ist keine Blaupause für andere Fälle.
Ob eine Übertragung auf andere Fälle möglich ist, bedarf sorgfältiger rechtlicher Prüfung.
Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin an Ihrem Wohnort beraten.
Verwenden Sie den Text keinesfalls selbst!

Wer den Text trotzdem auf eigene Faust verwendet, der macht dies auch auf eigenes Risiko!

Es gibt sehr viele Fallstricke an denen ein Chargebacker hängen bleiben und dadurch noch mehr in die Verschuldung rutschen kann.

Daher ist die Hinzugziehung eines Anwalts immer anzuraten.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

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