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OLG hat private Wettanbieter in NRW verboten !

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Offline Chris

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OLG hat private Wettanbieter in NRW verboten !
« am: 28 Juni 2006, 17:46:08 »
Habe gerade im TV gehört, das ein OLG die privaten Wettanbieter in NRW verboten hat.
Werden die Komunen jetzt endlich aktiv und machen die Buchmacher dicht ?

Gruß

Chris
Ist wie immer, nur meine ganz private Meinung....

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: OLG hat private Wettanbieter in NRW verboten !
« Antwort #1 am: 28 Juni 2006, 18:11:16 »
Hey Chris,

du bist ja schneller als ich. Wollte die Meldung gerade einstellen. Hier die Pressemitteilung des Gerichtes:

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Pressemitteilungen des Oberverwaltungsgerichts
Datum: 28. Juni 2006

Aus für private Sportwetten in Nordrhein-Westfalen

Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 28.06.2006 in einem von etwa 200 Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass die Vermittlung von Sportwetten an private Wettveranstalter mit sofortiger Wirkung untersagt werden darf.

Zur Begründung hat er ausgeführt: Das staatliche Monopol für Sportwetten in Nordrhein-Westfalen entspreche derzeit zwar nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die sich aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit ergäben. Das habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 - hinsichtlich der Rechtslage in Bayern festgestellt. Dies gelte für die Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen entsprechend. Das Bundesverfassungsgericht habe es in seinem Urteil aber zugelassen, dass bei Beachtung bestimmter Maßgaben durch die staatlichen Wettveranstalter die private Veranstaltung von Sportwetten und die Vermittlung solcher Wetten weiterhin ordnungsbehördlich unterbunden werden. Diese Möglichkeit besteht nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts auch in Nordrhein-Westfalen, nachdem das Innenministerium NRW der Firma Westlotto in Münster als staatlicher Veranstalterin von Sportwetten eine Vielzahl von Maßnahmen aufgegeben hat, die eine Beschränkung des Wettangebots, der Werbung für Sportwetten sowie der Vertriebswege und auch Maßnahmen der Spielsuchtprävention zum Gegenstand haben. Die Firma Westlotto habe mit der Umsetzung der Maßnahmen bereits begonnen.

Der Untersagung und Vermittlung von Sportwetten an private Wettveranstalter im europäischen Ausland stehe derzeit auch nicht die im EG-Vertrag gewährleistete Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit entgegen. Die gegenwärtige Rechtslage in Nordrhein-Westfalen widerspreche diesen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zwar in der gleichen Weise wie dem Grundrecht der Berufsfreiheit. Gleichwohl seien die Vorschriften, die das staatliche Sportwettenmonopol in Nordrhein-Westfalen begründeten, vorübergehend weiter anwendbar, bis der Gesetzgeber eine europarechtskonforme Regelung für den Sportwettensektor erlassen habe. Ein freier Zugang zu diesem Markt für private Sportwettenveranstalter berge unter den Gesichtspunkten der Spielsucht, des Verbraucherschutzes sowie der typischen Begleit- und Folgekriminalität von Glücksspielen erhebliche Gefahren für wichtige Allgemeininteressen. Zur Abwehr dieser Gefahren sei es nötig, die bestehenden Rechtsvorschriften vorübergehend weiter anzuwenden. Hinsichtlich der von den privaten Sportwettenvermittlern und -anbietern getroffenen Investitionsentscheidungen sei zu berücksichtigen, dass sie vor dem Hintergrund einer für alle erkennbar unklaren Rechtslage getroffen und deshalb von vornherein mit dem Risiko behaftet gewesen seien, sich nur vorübergehend oder gar nicht amortisieren zu können. Mit einer entsprechenden Unsicherheit seien von Anfang an auch die bei Wettveranstaltern und -vermittlern geschaffenen Arbeitsplätze belastet gewesen.

Nachdem das Oberverwaltungsgericht mit diesem Beschluss eine vorläufige Klärung der Rechtslage in Nordrhein-Westfalen herbeigeführt hat, geht es in den weiteren bei ihm anhängigen Beschwerdeverfahren der Sportwettenvermittler, deren Rechtsschutzanträge durch die Verwaltungsgerichte abgelehnt worden sind, nicht mehr davon aus, dass die Behörden vor einer Vollziehung der Untersagungsverfügungen eine Entscheidung über die jeweilige Beschwerde abwarten. Mit dem Beschluss vom heutigen Tag sind zugleich die Voraussetzungen dafür entfallen, die aufschiebende Wirkung der von den Sportwettenvermittlern eingelegten Rechtsbehelfe bis zu einer Entscheidung in dem jeweiligen Beschwerdeverfahren vorübergehend anzuordnen bzw. wiederherzustellen, wie dies bisher in Einzelfällen geschehen sei.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Az.: 4 B 961/06
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Offline Mike

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  • Es ist nie zu spät.
Re: OLG hat private Wettanbieter in NRW verboten !
« Antwort #2 am: 29 Juni 2006, 10:55:11 »
Hi Ilona,

diese Urteil ist sicherlich zu begrüßen. Für mich hat das Ganze aber auch einen bitteren Beigeschmack.

Das Monopol wird mit der Eindämmung der Spielsucht u. den entsprechenden Folgen begründet. Bis Heute ist das aber noch "heiße Luft". Zur Zeit wird lediglich die Marktstellung verteidigt um die Einnahmen (Steuern) zu sichern. Wie "fürsorglich" mit dem Spielerschutz, selbst bei gesperrten Spielern, umgegangen wird sieht man ja an dem Verhalten der Spielbanken. Weder die Finanzminister noch die Aufsichtsbehörden unternehmen etwas dagegen. Gesperrte Spieler gelten "plötzlich" nicht mehr aus gesperrt. Eine Sperrdatei wird nicht berücksichtigt. Selbstsperren werden nicht mehr angenommen. Es werden zur Zeit keine Sperren mehr weitergeleitet u.s.w.  Wo gibt es bitte schön hier einen Spielerschutz?

Versteh mich nicht falsch. Ich finde die privaten Anbieter sollten nicht zugelassen werden. Mehr Angebot= mehr Problemspieler! Wenn schon Monopol, da bitte mit ganz klaren Richtlinie, die in der Praxis auch greifen.

Sonst haben wir in ein paar Monaten o. Jahren die gleichen Probleme wie mit den Spielbanken. Richtlinie werden umgangen. Einen Spielerschutz gibt es auch nicht u. den paar Klagen sieht man wieder gelassen entgegen.

Ich habe eine andere Auffassung von einem verantwortlichen Staat.

Liebe Grüße

Mike

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Offline Chris

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Re: OLG hat private Wettanbieter in NRW verboten !
« Antwort #3 am: 29 Juni 2006, 18:19:05 »
und noch ein Nachtrag:

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf hat alle privaten Wettanbieter der Stadt aufgefordert umgehend ihre Läden zu schließen.
Wenn dies nicht Zeitnah umgesetzt würde, drohen Geldstrafen.
Ist wie immer, nur meine ganz private Meinung....

 

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