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Wirholendeingeld.de

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #705 am: 03 Mai 2019, 14:46:44 »
Ich hab mehr eingezahlt in PayPal als raus ging aber so kam jetzt endlich die passende Antwort 👍
Danke 🙏

Meine Bank hat mir gerade telefonisch bestätigt das Sie es die 13 Monate zurück holen sobald ich Ihnen das schriftlich schicke.

Rechtsschutz habe ich ja auch, sobald ich dann was bekomme wende ich mich an die.

Klingt gut oder nicht ?
Was sagt ihr dazu ?

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #706 am: 03 Mai 2019, 14:49:39 »
Rechtsschutzversicherung zahlt bei illegalen Tätigkeiten nicht....

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #707 am: 03 Mai 2019, 14:50:38 »
Okay, dann kläre ich das mit meiner Versicherung ab ob es da ein Zusatz packet gibt.

Gibt ja mittlerweile alles haha 😂

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #708 am: 03 Mai 2019, 15:26:57 »
Ich hab mehr eingezahlt in PayPal als raus ging aber so kam jetzt endlich die passende Antwort 👍
Danke 🙏


Du musst trotzdem die Gewinne von den Verlsuten abziehen!!!

Meine Bank hat mir gerade telefonisch bestätigt das Sie es die 13 Monate zurück holen sobald ich Ihnen das schriftlich schicke.

Rechtsschutz habe ich ja auch, sobald ich dann was bekomme wende ich mich an die.

Eine Rechstsschutzversicherung hilft dir bei Glücksspielstreitigkeiten leider nicht weiter.

Und was machst du so gegen die Zockerei? Das ist das A & O bei dieser Angelegenheit. Du kannst genau einmal ein Chargeback machen. Oder anders formuliert: Du hast nur einmal eine zweite Chance. Die solltest du nicht versemmeln, indem du die Kohle möglicherweise verzockst. Das täte dir gar nicht gut und würde dich runterziehen. Du magst das vielleicht gerade nicht gern hören. Aber sorg dafür, dass du von der Zockerei wegkommst.

viele Grüße, Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #709 am: 03 Mai 2019, 15:41:26 »
Wir sollten vielleicht mal wieder etwas sachlicher werden, auch wenn ich natürlich verstehen kann, dass einigen mulmig im Magen ist. Wir müssen nun überlegen, welche Optionen einem nun möglich sind.

Also Paypal scheint (wie nun auch bei mir bei CB 8 Wochen) meiner Meinung nach keine Verzichte mehr ohne Weiteres zu schreiben.

Bisher war der Weg bzgl. Paypalzahlungen meiner Meinung nach maximal so lang:


Paypal-Forderung (Widerspruch)
1. Mahnung durch KSP (falls noch nicht erfolgt->Widerspruch gegenüber Paypal gegen Forderung)
2. Mahnung durch KSP (falls noch nicht erfolgt->Widerspruch gegenüber Paypal gegen Forderung)
Gerichtlicher Mahnbescheid
Widerspruch des gerichtlichen Mahnbescheids (Nur in einem Fall ging es dann glaube ich vor Gericht)

Verzicht von Paypal

Jetzt geht es ggf. weiter:
Zuständiges Amtsgericht entscheidet über Fall.
Wie hoch wären hier die Kosten bei einem Vorgehen bei einem Streitwert von 3000€, 5000€, 10000€?
WHDG gibt bei einem Streitwert von 10000€ ....4.546,00 € Kosten für die 1. Instanz an.

negativer Schufaeintrag?
Nehmen wir an, ich habe der 1. Mahnung und dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen und verliere den Prozess in 1. Instanz. Bekomme ich dann einen negativen Schufaeintrag? Erhalte ich einen Eintrag ins Führungszeugnis? Ich habe den Thread mit Schufa hier im Forum gelesen, will mich aber nochmal versichern.

Nimmt WHDG noch Auftragnehmer an, wenn diese den Schriftverkehr bzgl. der 8 Wochen mit Paypal direkt geführt haben bzw. versucht haben den CB ohne Anwalt zu lösen?

Also bitte wieder etwas konstruktiver hier.

Vielleicht kann sich jmd vom Fachverband Glücksspielsucht e.V. hierzu auch äußern.




« Letzte Änderung: 03 Mai 2019, 15:44:33 von blackib »

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Rofl1312

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #710 am: 03 Mai 2019, 17:19:44 »
Wir sollten vielleicht mal wieder etwas sachlicher werden, auch wenn ich natürlich verstehen kann, dass einigen mulmig im Magen ist. Wir müssen nun überlegen, welche Optionen einem nun möglich sind.

Also Paypal scheint (wie nun auch bei mir bei CB 8 Wochen) meiner Meinung nach keine Verzichte mehr ohne Weiteres zu schreiben.

Bisher war der Weg bzgl. Paypalzahlungen meiner Meinung nach maximal so lang:


Paypal-Forderung (Widerspruch)
1. Mahnung durch KSP (falls noch nicht erfolgt->Widerspruch gegenüber Paypal gegen Forderung)
2. Mahnung durch KSP (falls noch nicht erfolgt->Widerspruch gegenüber Paypal gegen Forderung)
Gerichtlicher Mahnbescheid
Widerspruch des gerichtlichen Mahnbescheids (Nur in einem Fall ging es dann glaube ich vor Gericht)

Verzicht von Paypal

Jetzt geht es ggf. weiter:
Zuständiges Amtsgericht entscheidet über Fall.
Wie hoch wären hier die Kosten bei einem Vorgehen bei einem Streitwert von 3000€, 5000€, 10000€?
WHDG gibt bei einem Streitwert von 10000€ ....4.546,00 € Kosten für die 1. Instanz an.

negativer Schufaeintrag?
Nehmen wir an, ich habe der 1. Mahnung und dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen und verliere den Prozess in 1. Instanz. Bekomme ich dann einen negativen Schufaeintrag? Erhalte ich einen Eintrag ins Führungszeugnis? Ich habe den Thread mit Schufa hier im Forum gelesen, will mich aber nochmal versichern.

Nimmt WHDG noch Auftragnehmer an, wenn diese den Schriftverkehr bzgl. der 8 Wochen mit Paypal direkt geführt haben bzw. versucht haben den CB ohne Anwalt zu lösen?

Also bitte wieder etwas konstruktiver hier.

Vielleicht kann sich jmd vom Fachverband Glücksspielsucht e.V. hierzu auch äußern.

In die Schufa darf nicht einfach so eingetragen werden.
Bestrittene Forderungen dürfen nicht eingetragen werden.
Schließt du mit einem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung ab darf auch nicht eingetragen werden, genaueres kann dir ein Schufafachanwalt in einem kostenlosen Erstgespräch erklären.
So wie du es gemacht hast ist alles richtig.

Und tut mir Bitte einen gefallen, C-H-I-L-L-T !! Ihr macht Euch unnötig selbst verrückt!
Paypal ist jetzt am Drücker, wartet ab wie sich die Sache entwickelt bisher gab es nur diesen schäbigen Wisch von denen.
So wie ihr das Reeckmannschreiben in einer abgewandelten Version verschickt habt, so schickt Paypal per Copy and Paste diesen Wisch zu Euch, Druck ausüben und hoffen das einer Zahlt.
Ich bleib dabei, Paypal stiftet damit nur Unruhe was sie ja auch jetzt geschafft haben mehr nicht, die hoffen das einer so Blöd ist und Zahlt.
Die ziehen kurz vor Knapp den Schwanz ein, darauf setze ich ein Kasten Bier, aber nur einen !
Es würde mich nicht wundern wenn die in Kürze Vergleichsangebote  verschicken.

Wenn Paypal vom Casino zurückbucht und Ihr von Paypal kann Paypal meiner Meinung nach nicht mehr von Euch Geld verlangen, dann haben die das Geld doppelt kassiert, Bereicherung und so ..
Inkasso fürs Casino, mehr steckt da vielleicht nicht hinter, hatte ich ja bereits schon mal geschrieben.

« Letzte Änderung: 03 Mai 2019, 17:23:18 von Rofl1312 »

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #711 am: 03 Mai 2019, 17:39:26 »
Ich hatte am Montag eine Email vom
Inkasso bekommen. Hab Dienstag Morgen whdg eine E-Mail geschrieben und die Inkasso-Mail weitergeleitet und warte seitdem auf Antwort. Ich glaube, die können sich aktuell kaum retten vor Anträgen. Solange habe ich bisher noch nicht auf eine Antwort gewartet.


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Offline Ltr88

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #712 am: 03 Mai 2019, 21:41:38 »
Hat den bislang mal einer Kontakt gehabt mit der Kanzlei lenné bezüglich des neuen Schreiben von Paypal ? Oder bekommt derzeit jeder solch ein Schreiben der es ohne Anwalt gemacht hat? (Sportwetten) hatte whdg dazu gefragt aber da bekommt man ja e keine Information die ein weiterhilft....

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Gonzo09

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #713 am: 03 Mai 2019, 22:18:12 »
Mir wurde geschrieben, dass ein "Anwalt" darauf geantwortet hat. 6 Seiten lang das Argument von PayPal widerlegt. Was genau weiss ich nicht. Auch, dass man alles im Blick und im Griff habe und PayPal sich immer weiter, langsam in eine Richtung bewegt und dort nicht mehr rauskommen wird. Hoffe das beantwortet deine Frage. Was auch immer es bedeuten mag.

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #714 am: 03 Mai 2019, 22:31:53 »
Hätte heute eine Telefon Termin mit wir holen dein Geld aber keiner hat sich gemeldet...

Wundert mich Mega !

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Offline Ltr88

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #715 am: 03 Mai 2019, 22:37:30 »
Damke@ gonzo, klingt ja schon einmal gut! Dan haben sie also darauf schon reagiert is ja schon mal positiv, denke allerdings verzichte wen überhaupt ohne Gericht....  werden dann wohl in den nächsten 2 Monaten nicht mehr kommen..... mir wurde nur geantwortet mit die Kanzlei hat alles im Blick.

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #716 am: 03 Mai 2019, 22:57:09 »
Ich finde das deutsche Rechtssystem zumidnest fragwürdig. In ähnlich gelagerten Fällen argumentieren und legen Gerichte Gesetze völlig anders aus und beschließen immer einen anderen Schuldigen. Das ist für mich mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar.

Zitat
Wie hoch wären hier die Kosten bei einem Vorgehen bei einem Streitwert von 3000€, 5000€, 10000€?
WHDG gibt bei einem Streitwert von 10000€ ....4.546,00 € Kosten für die 1. Instanz an.

Diese Frage habe ich geklärt (Beim Anwaltsverein kann man sich die Prozesskosten für seinen Streitwert ausrechnen). Die Kosten sind teuer und machen beim Verlieren des Prozesses in 1. Instanz mehr als 50% meines Streitwertes aus. Das als Privatmann mit ohnehin schon durchs Zocken angespannten Finanzen zusätzlich zum Streitwert finanzieren, ist natürlich deutlich schwerer als für Paypal und man muss schon eine gesunde Form von Idealismus besitzen.. Ich werde dennoch denke ich vor Gericht ziehen, wenn es Paypal darauf anlegt, da ich das finanziell schon irgendwie hinkriege. Bald folgt denke ich die 2. Mahnung von KSP und danach der gerichtliche Mahnbescheid und dann gehts zu meinem zuständigen Amtsgericht...für euch, denn mir bringt es finanziell nichts, da bei höheren Instanzen die Prozesskosten nicht mehr im Verhältnis zum Streitwert stehen.

Kann eigentlich prinzipiell der Fachverband Glücksspielsucht e.V. Prozesskostenhilfe geben oder ist das nicht erlaubt bzw. ist der Fachverband finanziell dazu nicht in der Lage?

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #717 am: 04 Mai 2019, 00:45:24 »
Also Leute ich mach jetzt alles selbst....

Ich bin auch bereit vor Gericht zu gehen....

Wenn es soweit kommen sollte würde ich mich melden!
Vlt kann man hier dann zusammen halten...


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holger

Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #718 am: 04 Mai 2019, 04:18:29 »
Schon mal jemand über diese Adresse gestolpert?

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

Da kann man wohl auch Beschwerde einlegen gegen Ausländische Firmen.

*

Offline Ilona

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Re: Wirholendeingeld.de
« Antwort #719 am: 04 Mai 2019, 09:00:32 »
@Blackib
Kann eigentlich prinzipiell der Fachverband Glücksspielsucht e.V. Prozesskostenhilfe geben oder ist das nicht erlaubt bzw. ist der Fachverband finanziell dazu nicht in der Lage?

Ja, und nein. Das System würde funktionieren, wenn jeweils die, denen wir geholfen haben, einen Teil spenden würden. Das ist aber leider nur sehr selten der Fall. Wir hatten ja letztens eine große Welle von Usern, die Erfolg hatten. Die sind dann rasch hier verschwunden - manche haben noch Danke gesagt- und es wurde leider nicht ein einziger Cent gespendet. In der Vergangenheit war das schon mal anders. Schade!

Daher sind wir darauf angewiesen, anderweitig Spenden zu sammeln und evtl. einen Teil unserer Mitgliedsbeiträge einzusetzen. Das ist nicht immer einfach.
Wir hatten hier ja ein Beratungsangebot, das ab nächster oder übernächster Woche wieder auflebt. Wir haben eine Kanzlei gefunden, die auf Honorarbasis die Erstberatung übernimmt. Ich informiere euch bald über den Fortgang.

LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

 

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