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Bundesgerichtshof hat entschieden

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Bundesgerichtshof hat entschieden
« am: 15 Dezember 2005, 17:25:45 »
Spieler nicht kontrolliert: Casino muß Geld zurückzahlen
 

15. Dezember 2005 Die Spielcasinos in Deutschland müssen ihre Kontrollen verstärken, um Spielsüchtige vor sich selbst zu schützen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag können Betroffene, die trotz einer freiwilligen Sperre zum Glücksspiel gelangen, sonst unter Umständen das verspielte Geld
zurückverlangen. Das oberste Gericht in Karlsruhe gab der Klage der Ehefrauen zweier Spielsüchtiger statt und verurteilte das Spielcasino in Dortmund-Hohensyburg zur Rückzahlung mehrerer tausend Euro.


Mit der Entscheidung wird den Casinos die Pflicht auferlegt, in Zukunft auch im Bereich der Spielautomaten die Personenkontrollen zu verschärfen, um gesperrte Spielsüchtige auszuschließen. Im vorliegenden Fall vermißten die Richter eine ausreichende Kontrolle der zwischen den Spielsüchtigen und dem Casino vereinbarten Sperre der beiden Männer beim sogenannten „Kleinen Spiel” an den Automaten.

Rückfall durch fehlende Kontrolle

Bei den sogenannten Selbstsperren handelte es sich um schriftliche Vereinbarungen, die auf Initiative der Spielsüchtigen mit dem Casino geschlossen werden. Die Sperren werden an alle konzessionierten Spielbanken weiter gemeldet. Allerdings werden in zahlreichen Häusern zwar vor Betreten der Säle mit Roulette- und sonstigen Tischspielen Ausweiskontrollen durchgeführt, nicht aber im Bereich der Spielautomaten. So war es auch in Dortmund-Hohensyberg. Das Casino hatte darauf allerdings in seinem Vertrag selbst hingewiesen.

Weil sie ungehindert an die Automaten konnten, wurden die beiden Männer mit Selbstsperre rückfällig und verspielten unabhängig voneinander binnen Stunden mehrere Tausend Euro. Dem Personal fiel die Sperre auch nicht auf, als sich die Gäste an den Telecash-Automaten des Casinos viele Male Geld auszahlen ließen. Beim diesem Verfahren geben die Gäste den Casino-Mitarbeitern die Scheckkarte, tippen ihre Geheimzahl ein und bekommen das Bargeld vom Personal ausgezahlt. In einem Fall hob der Spielsüchtige 20-mal je 500 D-Mark ab und verspielte das Geld vollständig. Das Personal, das den Geldautomaten bediente, bemerkte die seit elf Monaten geltende Sperre für den Spieler nicht.

Verpflichtung, das Spiel zu verhindern

Die Ehefrauen der spielsüchtigen Männer ließen sich die Rechte übertragen und strengten, unterstützt vom Fachverband Glücksspielsüchtiger, einen Musterprozeß gegen die Westdeutsche Spielbanken-GmbH auf Ersatz des Spieleinsatzes an. Damit hatten sie nun auch in letzter Instanz Erfolg.

In der Urteilsbegründung des BGH heißt es, das Casino habe die vertragliche Verpflichtung übernommen, das Spiel mit den Gesperrten zu verhindern. Der Hinweis im Vertrag auf mangelnde Überwachungsmöglichkeiten im Automatenbereich besage nicht, daß der Spieler dort uneingeschränkt zugelassen sei. Deshalb habe auch dort die Pflicht bestanden, die Sperre „im Rahmen des Zumutbaren”
zu überwachen. Zumindest bei den Telecash-Automaten wäre das ohne weiteres möglich gewesen, urteilte der Bundesgerichtshof.

Die Richter bestätigten damit die Entscheidung des Landgerichts Münster, das den Casino-Betreiber ebenfalls zur Rückzahlung des Spieleinsatzes verurteilt hatte. Das Urteil ist nunmehr rechtskräftig. Nach Angaben des Fachverbands Glücksspielsüchtiger erzielen die Spielcasinos zwei Drittel der Einnahmen in den Automatensälen. Der Verband begrüßte deshalb am Donnerstag in Karlsruhe ausdrücklich das Urteil.


(Aktenzeichen: BGH IIIZR65/05 und 66/05)


Dabei kann man schon heute Systeme an die Einänge stellen, die anonym feststellen, ob sich jemand in das Haus schliessen will, der sich zuvor hat sperren lassen. Einige Häuser benutzen bereits erfolgreich solche Systeme in Deutschland. Die Systeme arbeiten mit einer Gesichtserkennung. Sie kommen von der Bosch Sicherheitssysteme GmbH aus Ottobrunn/München..
Wie wohl der BGH in solchen Häusern entscheiden würde ?

Gruss vom Jackpott

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Offline Ralf

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Re: Bundesgerichtshof hat entschieden
« Antwort #1 am: 16 Dezember 2005, 17:52:39 »
Hallo Zusammen!

Also ich finde das Urteil sehr beachtlich!

Vor allem ist jetzt mit einer regelrechten Flut von Klagen zu rechnen.... ;D

Ich möchte aber auch die Gelegenheit nutzen,hier etwas klarzustellen:

Zitat
Weil sie ungehindert an die Automaten konnten, wurden die beiden Männer mit Selbstsperre rückfällig und verspielten unabhängig

Der Rückfall hat schon stattgefunden,als der Spieler es versucht hat!Dies ist eine Umkehr der Tatsachen!Wenn sie dort nicht hätten spielen können hätten sie es woanders können!

Zitat
vom Fachverband Glücksspielsüchtiger, einen

Das hier ist der Fachverband Glücksspielsucht!Es ist kein Verband von Spielsüchtigen!Das ist ein großer Unterschied!

Nun,wenn Kontrollen der Spieler auch auf das "normale" Automatenspiel ausgeweitet wird wird es richtig spannend!
Dann werden innerhalb kurzer Zeit einige Spielhallen schließen!

Wer bringt denn den Umsatz:Der Gelegenheitsspieler,der mal 10 oder 20 Euro verspielt,oder der kranke,süchtige Spieler,der an einem Abend mal eben 1000 bis 2000 Euro liegenlässt???

Wenn solche Menschen auf eigenen Wunsch gesperrt werden,so zeugt das in meinen Augen nicht nur von Krankheit,sondern von einem Rest Pflichtbewußtsein,nach einem Weg zum Aufhören suchend!

Wenn jetzt Spielhallen solche Menschen aussperren müssen,wer soll denn dann den Umsatz bringen??

Ich finde das Urteil Klasse,es wurde sogar in den Heute-Nachrichten gebracht,es wird noch große Folgen haben!

Gruß,Ralf

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Offline Claus

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Re: Bundesgerichtshof hat entschieden
« Antwort #2 am: 16 Dezember 2005, 17:57:20 »
Heute in der Frankfurter Runschau
gute 24 Stunden

"Wer kein Ziel hat,
dem stehen alle Wege offen!

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Offline Mike

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  • Es ist nie zu spät.
Re: Bundesgerichtshof hat entschieden
« Antwort #3 am: 16 Dezember 2005, 18:12:54 »
Hi zusammen,

es müssen generelle Eingangskontrollen eingeführt werden. Aber das Urteil ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Denke die nächste Klage läßt nicht lange auf sich warten u. das ist auch gut so.

Gruß

Mike

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Offline Claus

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  • 246


Casinos müssen Spieler kontrollieren
BGH-Urteil: Gesperrte Spielsüchtige erhalten ihr verjubeltes Geld zurück / Ehefrauen im
Musterprozess erfolgreich Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichts- hofs (BGH) verpflichtet Spielcasinos, ihre Personenkontrollen zu verbessern und gesperrte Spielsüchtige auch vom Auto- matenspiel auszuschließen. Das verklagte Casino muss nun zwei gesperrten Männern mehrere tausend Euro zurückzahlen.
Karlsruhe • In einer klaren Stunde hatten zwei Männer aus dem Raum Dortmund erkannt, dass sie spielsüchtig und auf dem besten Weg sind, sich und ihre Familien finanziell ruinieren. Sie beantragten 1996 beim Spielcasino in Dortmund-Hohensyburg eine Spielsperre, die dann auch vertraglich vereinbart wurde. Allerdings kontrollierte das Casino ebenso wie andere Spielbanken in Deutschland nur in der Großen Halle die Ausweise. In der Automatenhalle gab es dagegen keine Personenüberwachung; darauf wies das Casino bei Vereinbarung der Selbstsperre auch hin.
Die Männer wurden rückfällig und verspielten unabhängig voneinander in einer Nacht
umgerechnet mehrere tausend Euro im Automatenbereich. Auch als sich einer der Spielsüchtigen im Dezember 1997 zwanzigmal je 500 Mark aus den Telecash-Automaten auszahlen ließ, fiel dem Personal die seit elf Monaten geltende Sperre nicht auf. Am Ende des Abends war der gesamte Einsatz verspielt. Beim Telecash-Verfahren gibt der Besucher seine Scheckkarte dem Casino-Personal, das ihm nach Eingabe der Geheimzahl das Bargeld auszahlt. Anders als bei herkömmlichen Geldautomaten gibt es keine Begrenzung des Betrags und der Mehrfachabhebungen.
Die Ehefrauen der spielsüchtigen Männer ließen sich die Rechte übertragen und strengten, unterstützt vom "Fachverband Glücksspielsüchtiger", einen Musterprozess gegen die Westdeutsche Spielbanken-GmbH an. Sie verlangten den Spieleinsatz zurück und hatten damit nun endgültig Erfolg. In der Urteilsbegründung des BGH heißt es, das Casino habe die vertragliche Verpflichtung übernommen, das Spiel mit den gesperrten Spielern zu verhindern. Der Hinweis im Vertrag auf mangelnde Überwachungsmöglichkeiten im Automatenbereich besage nicht, dass der Spieler dort uneingeschränkt zugelassen sei. Deshalb habe auch in diesem Bereich die Pflicht bestanden die Sperre "im Rahmen des Zumutbaren" zu überwachen. Zumindest bei den Telecash-Automaten sei das ohne weiteres möglich gewesen, so der BGH. Damit änderte der III. Zivilsenat des BGH die Rechtsprechung des früher zuständigen Bankensenats ab. Der hatte vor einigen Jahren eine weiter gehende Kontrollpflicht verneint. (Aktenzeichen: III ZR 65/05)
Der "Fachverband Glücksspielsüchtiger" lobte am Donnerstag die neue Karlsruher Rechtsprechung ausdrücklich. Der Verband berief sich darauf, dass zwei Drittel aller Einnahmen in den Automatensälen erzielt würden. Eine Kontrolle sei notwendig, aber auch machbar. In Bayern würden Kontrollen des Automatenbereichs demnächst sogar gesetzlich vorgeschrieben. Zudem weist die Vereinigung darauf hin, dass das Steueraufkommen aus Glücksspielen inzwischen höher ist als das aus der Alkoholsteuer.
Die WestSpiel-Gruppe teilte in einer Presseerklärung mit, das Urteil betreffe lediglich "Altfälle". Inzwischen gebe es die Spielerkontrollen, die der Bundesgerichtshof monierte, seit vier Jahren. Ursula Knapp
[ document info ] Copyright © Frankfurter Rundschau online 2005 Dokument erstellt am 15.12.2005 um 17:24:38 Uhr Erscheinungsdatum 16.12.2005
 
gute 24 Stunden

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Offline Ilona

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Re: Bundesgerichtshof hat entschieden
« Antwort #5 am: 21 Dezember 2005, 13:12:14 »
Weitere Pressemeldungen zu dieser entscheidung findet ihr auf unserer HP www.gluecksspielsucht.de unter der Rubrik Aktuelles.

Übrigens: Es haben sich inzwischen weitere Spieler bei uns gemeldet, die auch klagen wollen. Der Fachverband Glücksspielsucht e.V. hat außerdem selbst noch zwei Klagen eingereicht gegen den Freistaat Bayern und gegen die Baden Württembergische Spielbankgesellschaft. In beiden fällen hat uns ein gesperrter Spieler einen Teilbetrag abgetreten. In Bayern gibt es bereits einen Verhandlungstermin: 17. Januar Landgericht München.

viele Grüße

Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Offline Mike

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Re: Bundesgerichtshof hat entschieden
« Antwort #6 am: 21 Dezember 2005, 16:58:29 »
Hi Ilona,

da kann man nur die Daumen drücken. Bin mal gespannt wie sich die Betreiber bezüglich der aktuellen u. noch ausstehenden Klagen verhalten werden. Nach dem BGH sieht es für die Kläger ja ganz gut aus.

Je mehr Klagen eingereicht werden, desto größer das öffentliche Interesse. Das "schmeckt" den Casinobetreiber sicherlich nicht. Mal abwarten, ob Sie dennoch die Klage erwidern, oder lieber gleich zahlen um aus der Öffentlichkeit zu "verschwinden".

Ich drücke Euch für den 17. Januar ganz fest die Daumen!

Wünsche Dir ein schönes Weihnachtsfest u. alles erdenklich Gute.

Liebe Grüsse

Mike

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Offline Ilona

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Re: Bundesgerichtshof hat entschieden
« Antwort #7 am: 04 Januar 2006, 15:58:47 »
Hallo zusammen,

zunächst erstmal allen Mitgliedern dieses Forums ein wunderschönes Neues Jahr!. Und dann gleich eine brandneue Meldung:

Wir haben  Nachricht bekommen, dass unser Prozesstermin vor dem Amtstericht München verschoben wird. Die Verhandlung (Fachverband Glücksspielsucht  gegen Freistaat Bayern) findet nicht wie angekündigt am 17. Januar sondern am Dienstag, den 14. Februar um 10.15 Uhr satt.

viele Grüße

Ilona
« Letzte Änderung: 04 Januar 2006, 16:03:22 von Ilona »
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Offline Chris

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Re: Bundesgerichtshof hat entschieden
« Antwort #8 am: 04 Januar 2006, 17:01:50 »
Valentinstag :-*....kann man sich leicht merken 
Ist wie immer, nur meine ganz private Meinung....

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Offline Ilona

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Re: Bundesgerichtshof hat entschieden
« Antwort #9 am: 27 Februar 2006, 14:15:07 »
Ihr habt's vielleicht schon gemerkt. Der Termin ist nochmal verschoben worden und findet nunmehr statt am

14. März 06 um 9.00 Uhr Landgericht München

viele Grüße, Ilona
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Offline Ilona

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Re: Bundesgerichtshof hat entschieden
« Antwort #10 am: 13 März 2006, 12:30:28 »
Oh sorry, sehe gerade, dass ich eine falsche Uhrzeit eingetragen habe. Der Prozess findet um 9.45 Uhr statt (Sitzungssaal B 101, Pacellistr. 5).

Bitte Daumen drücken.

viele Grüße, Ilona
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