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Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von positve am 01 Februar 2025, 17:50:20 »
Ok stimmt soweit haste Recht!

Mir stellt sich dann die Frage wenn der Fall zu unseren Gunsten gehen sollte warum dann die Fälle vor 2021 ausgesetzt werden???
Da gab es gar nicht die Möglichkeit eine Erlaubnis zu beantragen also werden die es gar nicht gemacht haben!

Also was ich meine nach 2021 Erlaubnisfähig, Kein Antrag, illegal.
Vorher kann es ja dann auch nicht legal sein, oder? Würde kein Sinn machen nach meiner Meinung.
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Glücksspielsucht Allgemein / Re: Aller Anfang ist schwer
« Letzter Beitrag von Ilona am 01 Februar 2025, 17:27:12 »
Hi Mutze,
wie geht es dir inzwischen?
LG Ilona
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Galileo am 01 Februar 2025, 17:20:59 »
Mit dem neuen GlüStV 2021 sind doch Automatenspiele erlaubnisfähig.
Der Höchsteinsatz von 1€ pro Spin und fehlende Turbo-Modus hat mich übrigens von den Automaten weggebracht 😃

Und in dem Fall der jetzt erneut zum BGH geht, ging es ja um die Zeit von April - Oktober 2021.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von positve am 01 Februar 2025, 13:50:27 »
Mir ist neu das die Anbieter für Online Glückspiel (hier Auromaten) eine Lizenz beantragen konnten?!? Es war komplett verboten nach meines Wissen?
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Bobby Speedy Ewing am 01 Februar 2025, 12:46:35 »
Sehe ich anders.
Ob eine Lizenz beantragt wurde spielt schon eine Rolle.

Welche Rolle denn? Die Anbieter wussten, dass das was sie Anbieten nicht Erlaubnisfähig ist.

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Tagebuch / Re: Mein Tagebuch
« Letzter Beitrag von Olli am 01 Februar 2025, 12:23:20 »
Hi Colon!

Das heißt also, dass Du Dir das Spiel noch ein letztes Mal "gegönnt" hast?
Oder hast Du das heutige Datum abgepasst, weil es eine besondere Bedeutung für Dich hat?

Oder ist in China irgendwo ein Sack Reis umgefallen? :)

Ich sage Dir mal was ... es ist egal! Doch von heute an soll es in Dir lauthals "NEIN" schreien, wenn Dich die Triggergedanken quälen.
Von mir aus bestrafe den Suchti in Dir mit rigoroser Abstinenz, wenn er zu viel quakt!

Und wenn Du meinst, dass der Druck unangenehm wird, bitte nicht erst warten, bis er fast nicht mehr auszuhalten ist, dann schreibe hier ins Forum ... sofort! OK?

Drucke Dir einen Jahreskalender aus und streiche alle spielfreien Tage grün an, alle anderen in Rot. Das Teil kommt an den Kühlschrank, wo Du es immer siehst!
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Fury am 01 Februar 2025, 11:55:10 »
Einer meiner Fälle vor dem Berufungsgericht (OLG Düsseldorf), der für Anfang Februar terminiert war, wurde jetzt auch ausgesetzt - und das, obwohl der Anbieter in der Vergangenheit erst gar keine Lizenz beantragt hatte.
Für mich einfach unfassbar - auch mein Rechtsanwalt kann dies nicht verstehen.
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Balou2024 am 01 Februar 2025, 11:32:49 »
Sehe ich anders.
Ob eine Lizenz beantragt wurde spielt schon eine Rolle.

Bezüglich Versäumnisurteil gib ich dir recht. Das ist echt nicht normal!

Bei mir konnte bereits 3 mal nicht zugestellt werden, obwohl die Adresse korrekt ist. Nun soll ein 4 mal zugestellt werden. Einfach unfassbar!
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Eigene Erfahrungen / Re: BGH Urteil
« Letzter Beitrag von Bobby Speedy Ewing am 01 Februar 2025, 09:43:15 »
Eigentlich sollte es egal sein, ob eine Lizenz beantragt wurde oder nicht. Kein Anbieter war Erlaubnisfähig. Dienstleistung hin oder her. Wenn ich keine Erlaubnis habe, darf ich keine Dienste anbieten. Wenn ich keinen Führerschein habe, darf ich kein Auto fahren. Wenn ich keinen Meister im betrieb habe, oder selbst keiner bin darf ich keine Malerarbeiten ausführen/anbieten und und und.

ich kann 20 mal eine Lizenz beantragen.. Wenn ich die Bedingungen nicht erfülle, dann wird mit keine Genehmigung erteilt. Eigentlich ganz einfach. Wenn ich meine Dienste dann trotzdem anbiete muss ich damit rechnen, dass ich in so eine Situation komme wie sie für die Anbieter im Moment da ist.


Dazu kommen dann noch Gerichte die sich an der Nase herumführen lassen, für die kein Versäumnisurteil in Betracht kommt und stattdessen 500 € für die diplomatische Zustellung abkassieren, da die Klage übersetzt werden muss.
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Tagebuch / Re: Mein Tagebuch
« Letzter Beitrag von Colon am 01 Februar 2025, 09:37:29 »
So, es geht los mit dem bewussten Zählen der Tage, Tag 1 spielfrei, erstmal gemeinsam frühstücken und dann draußen eine Runde drehen.
Und dann am Nachmittag von 2-3 Dingen trennen, die erstmal zu Geld gemacht werden müssen
(um ein Minus auf dem Konto zu verhindern, nicht zum verzocken wohlgemerkt)

Schönen Samstag an alle und bis heute Abend
 
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